Verbot von Pädoaktivismus in der Niederlande

Aufgrund eines Hinweises aus einem Kommentar zum letzten Artikel konnte ich nun Einsicht in die Urteilsbegründung im Fall von Marthijn Uittenbogaard nehmen. Für Interessierte hier der Link mit zwischengeschaltetem „google translate“ zur Übersetzung ins Deutsche.

Aus der Urteilsbegründung wird deutlich, dass mit dem Urteil des Obersten Gerichts der Niederlande zum Verbot des Vereins Martijn von 2014 im Grunde organisierter Pädoaktivismus verboten wurde. Zitat aus dem aktuellen Urteil:

Laut dem Obersten Gerichtshof gab es eine eng verbundene Gruppe von Menschen, die glaubten, dass Kinder grundsätzlich von sexueller Intimität mit Erwachsenen profitieren würden. Der Verein Martijn hat diese Überzeugung ständig gepflegt, indem er das Material ausgewählt hat, das er auf seiner Website platziert hat. Auf diese Weise unterstützte der Verein Martijn die Überzeugung seiner Mitglieder, dass sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen rein und gut sind. Der Verein Martijn hat die Gefahren des sexuellen Kontakts mit kleinen Kindern heruntergespielt und verherrlicht. All dies zusammen stellt nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs eine Tätigkeit des Martijn-Vereins dar, die einen tatsächlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen den in den Niederlanden als wesentlich erachteten Grundsatz darstellt, dass die körperliche und sexuelle Unversehrtheit des Kindes geschützt werden muss.

Es wurden also gruppenbezogene Aktivitäten verboten, die Gefahren des sexuellen Kontakts mit Kindern herunterspielen und verherrlichen, weil dies ein Verstoß gegen die körperliche und sexuelle Unversehrtheit des Kindes sei.

Tatsächlich schützt das Verbot nicht die körperliche und sexuelle Unversehrtheit von Kindern, sondern herrschende, von der Mehrheit der Gesellschaft leidenschaftlich vertretene Fehlvorstellungen.

Natürlich reicht es nicht, zu behaupten, etwas sei eine Fehlvorstellung. Er gibt viele autobiografische Zeugnisse von Menschen, die als Opfer eingeschätzt werden, weil sie als junge Menschen sexuelle Begegnungen mit älteren Menschen hatten, die sich aber nicht als Opfer sehen. Ich habe schon auf einige Beispiele wiederholt in Artikeln hingewiesen, eine sehr umfassende Quellsammlung dazu ist die Seite Jumima, die 210 positive Erlebnisberichte gesammelt hat.

Statt mich zu wiederholen, hier ein neuer Fund, ein Teil der Lebensgeschichte von Gad Beck, aus dem dem Dokumentarfilm Paragraph 175. Im Wikipedia-Artikel zur Dokumentation heißt es über ihn:

Gad Beck wurde 1923 in eine jüdisch-christliche Familie geboren und verbrachte dort eine glückliche Kindheit. Nach 1933 galten er und seine Zwillingsschwester Miriam als Halbjuden und erlebten wachsenden Antisemitismus. Die Anfeindungen in der Schule wurden so schwer, dass Gad seine Eltern überzeugte, ihn 1935 in eine jüdische Schule für Jungen zu schicken. Dort machte er seine erste sexuelle Erfahrung mit einem Mann, als er seinen Sportlehrer nach dem Unterricht in der Dusche verführte. Stolz und mit der für ihn typischen Offenheit prahlte er gegenüber seiner Mutter über seine Eroberung. Seine Eltern waren nur wenig überrascht und akzeptierten seine Homosexualität.

1941 trat Beck der Widerstandsgruppe Chug Chaluzi bei, die unter anderem Quartiere und Nahrungsmittel für Juden beschaffte. Immer mehr Juden wurden nun aus ihren Wohnungen verschleppt und in die Konzentrationslager abtransportiert, so auch ein blonder jüdischer Junge, in dessen Haus Beck übernachtet und mit dem er die Nacht verbracht hatte. Die Gestapo interessierte sich jedoch nur für den Jungen und seine Mutter, Beck stand nicht auf der Liste. 1942 versuchte Beck, seine erste große Liebe Manfred Lewin aus einem Gestapo-Lager zu befreien, indem er sich als Hitlerjunge ausgab. Tatsächlich konnte er mit seinem Freund das Lager verlassen, Lewin wollte jedoch seine Familie nicht zurücklassen und so musste Beck hilflos zusehen, wie Lewin freiwillig in das Lager zurückging.

Hier nun der Teil, in dem Gad Beck seine Begegnung im Alter von 12 Jahren mit dem Sportlehrer schildert:

Jenseits autobiographischer Zeugnisse gibt es auch viele wissenschaftliche Studien, die z.B. zeigen, dass es keinen Unterschied gibt, wie erste sexuelle Erlebnisse bewertet werden, die mit einem Gleichaltrigen oder einem Älteren gemacht werden.

Die Kurzzusammenfassung (Abstract) einer 2022 erschienen wissenschaftlichen Studie. (Hervorhebungen zugefügt)

Felson et al. (2019) schätzten anhand einer großen, landesweit repräsentativen finnischen Stichprobe von Sechst- und Neuntklässlern die Populationsprävalenz negativer subjektiver Reaktionen auf sexuelle Erfahrungen zwischen Minderjährigen unter 18 Jahren und Personen, die mindestens fünf Jahre älter sind, sowie zwischen Minderjährigen und gleichaltrigen Partnern zum Vergleich. Anschließend wurden diese Reaktionen in einer multivariaten Analyse auf der Grundlage von Kontextfaktoren berücksichtigt.

In der vorliegenden Studie wird argumentiert, dass die ausschließliche Konzentration auf negative Reaktionen zu kurz greift, um ein umfassenderes wissenschaftliches Verständnis zu erreichen. Sie analysierte das gesamte Spektrum der Reaktionen in derselben Stichprobe und konzentrierte sich dabei auf die positiven Reaktionen.

Was die Reaktionen im Nachhinein betrifft, so reagierten Jungen häufig positiv auf Sex mit Minderjährigen oder Älteren (68 %, n = 280 Fälle), ebenso wie auf positiven Sex zwischen Jungen und Gleichaltrigen (67 %, n = 1510). Mädchen reagierten seltener positiv auf Sex mit Minderjährigen (36 %, n = 1047) und in der Hälfte der Fälle auf Sex mit Mädchen (48 %, n = 1931).

Sowohl beim Sex von Minderjährigen mit Älteren als auch beim Sex von Minderjährigen mit Gleichaltrigen waren die Raten positiver Reaktionen höher bei Jungen im Vergleich zu Mädchen, bei Jugendlichen im Vergleich zu Kindern, wenn die Partner Freunde waren gegenüber Sex mit Fremden oder Verwandten, beim Geschlechtsverkehr im Vergleich zu geringeren Formen sexueller Intimität, bei häufigerem Sex und wenn kein Zwang ausgeübt wurde.

Jungen reagierten bei weiblichen Partnern häufiger positiv als bei männlichen. Beim Geschlechtsverkehr zwischen Minderjährigen und Älteren spielte der Altersunterschied zwischen den Partnern für Mädchen eine Rolle, nicht aber für Jungen, und die Initiierung des Geschlechtsverkehrs durch den Minderjährigen (14 % bei Mädchen, 46 % bei Jungen) führte zu gleich hohen Raten positiver Reaktionen.

Die meisten dieser Faktoren blieben in der multivariaten Analyse signifikant. Die Häufigkeit der positiven Reaktionen, ihre Abhängigkeit vom Kontext, die Ähnlichkeit der Reaktionsmuster mit dem Sex zwischen Minderjährigen und Gleichaltrigen und die Verallgemeinerbarkeit der Stichprobe widersprechen der Trauma-Sichtweise, die häufig auf den Sex zwischen Minderjährigen und Älteren angewandt wird und die besagt, dass dieser unabhängig vom Kontext intrinsisch aversiv ist.

Die Studie erschien in der Fachzeitschift Archives of Sexual Behavior. Die Zeitschrift ist hoch angesehen. In einem Ranking von 2.943 soziologischen Fachzeitschriften landete sie auf Platz 102 und zählte damit zu den obersten 4 Prozent. In einem anderen Ranking interdisziplinärer sozialwissenschaftlicher Fachzeitschriften landete sie auf Platz 1 von 89. Es handelt sich also nicht um Humbug, sondern sehr ernst zu nehmende Wissenschaft. Der Artikel und die dahinterstehende Forschung wurde (wie jeder andere Artikel, der in einer renommierten Fachzeitschrift erscheint) unabhängig überprüft, bevor er veröffentlicht wurde.

Eine Prävalenz von 68% positiver Reaktionen in einer landesweit repräsentativen Studie zeigt auch an, dass autobiographische Berichte wie sie etwa auf Jumima gesammelt oder in meinem Blog hin und wieder zitiert werden, die Wirklichkeit widerspiegeln und zwar besser als die Seelenmord-Narrative mit denen BILD-Zeitungen verkauft werden oder Kinderschutzorganisationen um Aufmerksamkeit, Fördergelder und Spenden konkurrieren. Das Dunkelfeld sexuellen Missbrauchs ist nicht nur eines des unentdeckten sexuellen Missbrauchs (den es selbstverständlich gibt und dem man entgegentreten muss), sondern vor allem eines der vertuschten positiven Erlebnisse, die aus Selbst- und Fremdschutzgründen verheimlicht werden müssen.

Meine Schlussfolgerung zu den autobiographischen Zeugnissen, zu dieser und vielen weiteren Studien: willentlich einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern sind kein Verbrechen gegen die körperliche und sexuelle Unversehrtheit des Kindes, sondern ein „Verbrechen“ gegen soziale Normen und Tabus. Das ist für mich entscheidend für die moralische Bewertung und führt zur Überzeugung, dass es letztlich für alle besser wäre, wenn die Normen in menschenfreundlicher Weise angepasst werden würden. An der aktuellen Strafbarkeit und daran dass ein Tabu-Bruch auch für den jüngeren Beziehungspartner negative Konsequenzen haben kann, ändert es aber nichts.

Dass es sexuellen Missbrauch von Kindern tatsächlich gibt und dass er auch schlimme Konsequenzen haben kann, ist unbestritten. Jedes weitere Wort, das die Realität sexuellen Erlebens zwischen Erwachsenen und Minderjährigen so gut wie möglich beschreiben soll, gilt gemeinhin als Verharmlosung und Verherrlichung von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“. Das ist so als würde man Sexualität zwischen Erwachsenen auf Vergewaltigung reduzieren und jedes weitere Wort zu Sexualität zwischen Erwachsenen jenseits von Vergewaltigung als Verharmlosung und Verherrlichung von Vergewaltigung brandmarken.

Die Unterdrückung und Kriminalisierung von Wahrheit, etwa der subjektiven Wahrheit autobiographischer Berichte oder von wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist nicht mit dem Prinzip der Meinungsfreiheit vereinbar, egal wie schlecht angesehen die Wahrheit auch sein mag. In diesem Sinne war die Entscheidung des Obersten Gerichts der Niederlande zum Verbot des Vereins Martijn nicht nur eine Katastrophe für organisierten pädophilen Aktivismus in der Niederlande, sondern eine gesamtgesellschaftliche Katastrophe für die Meinungsfreiheit.

Kommen wir nun nochmal zum aktuellen Urteil gegen einen niederländischen Pädo-Aktivisten. Aus diesem Urteil:

Die Fortführung einer verbotenen Organisation erfordert nicht die Fortführung dieser Organisation in all ihren Facetten. Eine Fortsetzung einer verbotenen Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn eine oder mehrere Personen Handlungen begehen, die dem Verhalten ähneln, das zu dem Verbot geführt hat, oder Verhaltensweisen, die ein solches Verhalten unterstützen. Dass dies zusammenhängende Handlungen oder Verhaltensweisen betreffen muss, ergibt sich aus der parlamentarischen Diskussion des Gesetzentwurfs 17 476, in dem der Minister in Bezug auf den ersten Absatz von Artikel 140 DCC feststellte, dass „eine einzelne, nicht symptomatische Aktion ist zu wenig, um als wirksam angesehen zu werden. (…) Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebentätigkeiten möchte ich in dieser Hinsicht nicht machen und scheint mir hier sogar unerheblich .“

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Fortsetzung der Tätigkeit einer verbotenen Organisation vorliegt, die nicht aufgrund eines strafbaren Verhaltens verboten ist, ist die Tätigkeit maßgebend, die zu dem Verbot geführt hat. Während der Parlamentsdebatte stellte die Justizministerin außerdem fest: „Für die Beantwortung der Frage, ob § 140 Abs. 2 StGB auf neue Tätigkeiten ehemaliger Mitglieder einer verbotenen Vereinigung anwendbar ist, halte ich es für entscheidend, ob die neue Gruppe sich klar von der verbotenen Tätigkeit distanziert.“

Die relevanten Handlungen und Verhaltensweisen müssen daher im Kontext dieser Tätigkeit bewertet werden.

In diesem Fall liegt eine Fortsetzung der Tätigkeit des Vereins Martijn vor, wenn die Gesamtheit der Handlungen und Verhaltensweisen des Beschuldigten dazu führt, dass bei Personen, die von der Tätigkeit Kenntnis haben, die Schwelle für sexuelle Kontakte mit Kindern beseitigt oder solche Kontakte gefördert werden. Ein Beitrag zur Gesamtheit der Handlungen und Verhaltensweisen, der über eine einzelne, nicht symptomatische Handlung hinausgeht, stellt eine Beteiligung an dieser Fortsetzung dar.

Das Gericht muss daher feststellen, ob der Verdächtige das ihm vorgeworfene Verhalten begangen hat und, falls ja, ob dieses Verhalten als Beteiligung an der Fortführung der Aktivitäten der verbotenen Vereinigung Martijn angesehen werden kann.

Dazu stellt das Gericht später fest:

Schließlich haben er und/oder sein Mittäter (…) Erklärungen abgegeben oder dass Erklärungen nicht negiert und dementiert, die sich auf

a. die Leugnung und Verharmlosung der Schädlichkeit von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen und

b. Verherrlichung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen und

c. Darstellung von Kindern als Sexobjekte/sexuelle Wesen, beziehen und

d. Hindernisse beseitigen und die Überzeugung unterstützen oder fördern, dass sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen eine gute Sache sind.

Zu den Punkten A und B habe ich hier bereits etwas geschrieben.

Was Punkt C betrifft: dass Kinder sexuelle Wesen sind, ist längst wissenschaftlicher Konsens. Nur ist es beim Obersten Gericht der Niederlande oder Kinderschutzorganisationen noch nicht angekommen. Ich habe den wissenschaftlichen Stand dazu in meinem Blog auch bereits thematisiert und diskutiert.

Zum letzten Punkt verweise ich auf die 2016 veröffentlichte KTW („Kein Täter werden“) Studie „The Association of Sexual Preference and Dynamic Risk Factors with Undetected Child Pornography Offending,“ (Die Assoziation der sexuellen Präferenz und dynamischer Risikofaktoren mit unentdeckten Kinderpornographie-Vergehen), die auch den Effekt der Risikofaktoren auf gemischte Straftaten, also die Nutzung von Missbrauchsabbildungen UND sexuellen Kindesmissbrauch untersucht hat. Ein untersuchter Risikofaktor war eine verharmlosende Einstellung zu Kindesmissbrauch, gemessen nach der BMS Skala. Untersucht wurden die Chancenverhältnisse für verschiedene Riksiofaktoren. Ein Chancenverhältnis von genau 1 bedeutet, dass es keinen Unterschied in den Chancen gibt, >1 bedeutet, dass die Chancen größer sind, <1 bedeutet, dass die Chancen kleiner sind. Ein Wert von 0.5 steht für eine Halbierung des Risikos, ein Wert von 2 für eine Verdoppelung des Risikos.

Ein Ergebnis der Studie war, dass der Risikofaktor „Offence Supportive Attitudes“ (Straftat-begünstigende Einstellungen) hatte gar keinen Einfluss auf das Chancenverhältnis für das Begehen einer Straftat. Das Chancenverhältnis lag je nachdem was miteinander verglichen und welches statistische Verfahren verwendet wurde bei Werten von 0,99 bis 1,01 und das 95%-Konfidenzintervall für die Spannbreite des Chancenverhältnisses war so eng wie bei keinem anderen untersuchten Faktor. Die Spannweite lag im Bereich von 0,96 bis 1,04.

Es gibt keine Legitimation dafür, die Verbreitung von aus ideologischer Sicht für missbrauchsbegünstigend gehaltene Meinungen zu kriminalisieren, wenn sie tatsächlich für das Risiko der Begehung einer Straftat überhaupt nicht relevant sind.

In der Niederlande gilt es nun im Sinne einer angeblichen Fortführung einer verbotenen Vereins als strafrechtlich verboten, systematisch pädoaktivistische Positionen zu vertreten.

Ein Wissenschaftlicher darf auch in Zukunft sagen, dass Kinder sexuelle Wesen sind. Ein niederländischer Pädo-Aktivist darf es nicht. Ein Wissenschaftler darf weiterhin Studien machen, die darlegen, dass es positive Reaktionen von Kindern auf sexuelle Kontakte mit Erwachsenen gibt. Es darf auch jeder aus diesen Studien zitieren. Es sei denn er ist ein niederländischer Pädo-Aktivist. Und so geht es weiter.

Mit dem Urteil gegen Marthijn Uittenbogaard steht jeder niederländische Pädo-Aktivist mit einem Bein im Knast. Zur dessen Person stellte das Gericht fest:

Allerdings sind bei dieser Rechtfertigung auch Art und Schwere des Fortsetzungsverhaltens abzuwägen. Das Gericht kann und will den schockierenden, verwerflichen und gesellschaftlich unerwünschten Charakter der vom Verdächtigen offenbarten und verbreiteten Ideen nicht herunterspielen. Es merkt jedoch an, dass diese Vorstellungen nicht mit Kindesmissbrauch oder Anstiftung dazu gleichgesetzt werden können. Dass dies der Fall war oder gewesen wäre, hat sich in dem Verfahren, das zum Verbot des Vereins Martijn führte, nicht ergeben. Der Verdächtige wurde nie wegen Sexualdelikten (oder irgendeiner anderen Straftat) verurteilt. Obwohl die gesellschaftliche Empörung, auf die sich die Staatsanwaltschaft beruft, zweifellos ein wesentlicher Faktor ist, dem Gewicht beigemessen werden muss, wird dieses Gewicht vom Gericht gegeben, in Anbetracht dessen, was sie oben erwogen hat, anders bewertet. Alles in allem bedeutet dies, dass sie keinen Anlass sieht, die höchstmögliche Strafe zu verhängen.

Die – von der Staatsanwaltschaft auch beantragte – Höchststrafe lag bei 12 Monaten. Das Urteil gegen Uittenbogaard liegt bei 6 Monaten ohne Bewährung, ein Mitangeklagter wurde zu 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der Verein Martijn hat keine Verbrechen begangen. Kindesmissbrauch oder Anstiftung dazu haben sich in dem Verfahren gegen den Verein „nicht ergeben“. Er wurde trotzdem verboten. Auch Marthijn Uittenbogaard hat nie einem anderen Menschen geschadet und soll nun trotzdem für 6 Monate ins Gefängnis. Sein Verbrechen ist, Aktivist zu sein. Ob das Urteil Bestand haben wird, wird die Berufungsinstanz entscheiden.

Der eigentliche, zentrale Grund für das Urteil damals gegen den Verein und heute gegen die Einzelperson ist die gesellschaftliche Empörung, die Ablehnung von pädophilen Aktivismus als „schockierend, verwerflich und gesellschaftlich unerwünscht“. Dass auch Homosexualität einst als „schockierend, verwerflich und gesellschaftlich unerwünscht“ angesehen wurde, ist heute vergessen.

Beide Urteile sind eine Schande für die einst liberale Niederlande.

„Die Wahrheit zu sagen ist ein Verbrechen“

Aus aktuellem Anlass gebe ich hier die Übersetzung eines Artikels von Marthijn Uittenbogaard wieder. Er verdeutlicht den Stand der Meinungsfreiheit in der Niederlande und ihre Bedrohung auch in anderen EU Ländern, da zu erwarten ist, dass das niederländische Beispiel Schule machen wird.

Uittenbogaard wurde nach eigener Aussage gestern (08.03.2021) zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Hier ein Link zum englischsprachig verfassten Original seines Artikels. Die Übersetzung:

Die Wahrheit zu sagen ist ein Verbrechen
Marthijn Uittenbogaard
© 8. März 2022

Ich bin zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ich zitierte den ermordeten Politiker Pim Fortuyn, der sagte: Warum sollte man Sex zwischen Kindern und Erwachsenen nicht legalisieren? Ich schrieb, dass ich Fortuyn in dieser Frage zustimme, denn wenn man sich alle wissenschaftlichen Studien über die Schädlichkeit pädosexueller Beziehungen ansieht, scheint die Schädlichkeit zu verschwinden, wenn die Beziehung von den Minderjährigen gewollt war. Dies ist nicht meine MEINUNG, sondern die Schlussfolgerung wissenschaftlicher Arbeiten, die zur Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften zugelassen sind.

Erik van Ree, der an der Universität von Amsterdam (UvA) lehrte, kam zu demselben Schluss, als er die Schädlichkeit pädosexueller Beziehungen untersuchte. Warum ist er nicht verurteilt worden? Gert Hekma, ebenfalls ein pensionierter Dozent der UvA, sagte dasselbe mehrfach. Sie werden nicht strafrechtlich verfolgt, weil sie nicht als so genannte ‚Pädophile‘ bekannt sind; ein Begriff, den ich selbst nicht für meine sexuellen Vorlieben verwende.

Vor zwei Jahren wurde mein Haus von der Polizei durchsucht. Diese Hausdurchsuchung war legal, sagte der Richter heute. Eine Hausdurchsuchung ist nur bei Straftaten mit einer Höchststrafe von x Jahren zulässig, also haben sie sich Volksverhetzung ausgedacht, die eine höhere Höchststrafe nach sich zieht. Ich werde überhaupt nicht wegen Volksverhetzung belangt. Wenn man also das Haus von jemandem wegen Mordes durchsucht, obwohl diese Person gar keinen Mord begangen hat und kein ernsthafter Verdacht gegen sie besteht, dann war die Hausdurchsuchung korrekt, weil die Höchststrafe für Mord Hausdurchsuchungen erlaubt…

Dieser ganze Prozess ist ein politischer Prozess. Nur eine Woche vor den Wahlen in unserem Land. Die faschistischen Politiker an der Macht sind dabei, alle unsere grundlegenden Menschenrechte abzuschaffen. Im Prozess gegen den Verein Martijn war der Justizminister an dem Text beteiligt, der direkt nach dem Urteil an die Medien ging. Wir wurden nicht über das korrekte Datum des Urteils informiert: Es war einen Tag früher als uns gesagt wurde, und die Medien wurden informiert, damit sie die ganze politische Show filmen konnten, ohne dass jemand da war, der die Wahrheit sagte.

Während des Martijn-Prozesses antwortete die Staatsanwältin, als ich sie fragte, ob ich als Person die Martijn-Seite online stellen könne? Denn alles, was ich hörte, war Organisation, und ich bin nur eine Person. Sie antwortete mit: Ja, warum nicht. Jetzt lügen sie in diesem Punkt. Vor zehn Jahren habe ich das schon einmal im Fernsehen gesagt, als ich Gast in einer Fernsehsendung war. Ich erfinde das nicht und es gab auch Zeugen im Gericht. Also habe ich vieles, nicht alles, von martijn.org in ein Wiki auf brongersma.info gestellt und dann schrieb eine Zeitung einen Artikel über diese neue Website. In dem Artikel sagten die Behörden, dass sie meine Website, die damals schon online war, genau im Auge behalten werden. Jetzt, nach mehr als zehn Jahren, hätte ich wissen müssen, dass das alles illegal ist? Ich werde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, ohne auch nur WISSEN ZU KÖNNEN, dass ich etwas Illegales getan habe. Dieses Etwas besteht darin, dass ich die Wissenschaft zitiert habe und die Geschichte der Politiker und der Schwulenbewegung usw. über Pädophilie zitiert habe. Die faschistische Regierung der Niederlande will, dass dies entfernt wird, weil diese politischen Parteien nicht wollen, dass man ihre Vergangenheit kennt!

Ich warte immer noch darauf, dass Menschen, Meinungsmacher, Wissenschaftler, Journalisten und so weiter sich dagegen aussprechen und für die grundlegenden Menschenrechte eintreten. Im Moment sind die Niederlande wie Polen, Ungarn, Russland und China: eine Diktatur!

Legale Zeitschriften, die von den Faschisten beschlagnahmt wurden, werden mir nicht zurückgegeben, weil ich sie für eine illegale Tätigkeit verwendet habe: das Zitieren von Texten.

Die Leugnung des Holocausts ist in den Niederlanden ebenfalls ein Verbrechen, aber Sie können beweisen, dass der Holocaust stattgefunden hat. Ich kann beweisen, dass alles, was ich jemals gesagt habe, mit wissenschaftlichen Artikeln bewiesen werden kann. Ich habe nichts erfunden. Ich habe die Studien nicht durchgeführt. Ich spreche nur die Wahrheit. Wenn die Wahrheit zu einem Verbrechen wird, wissen Sie, dass die Menschenrechte auf schreckliche Weise verletzt werden, und die Täter wissen das; deshalb machen sie es illegal, die Menschen darüber zu informieren. Wenn ich aus einem wissenschaftlichen Artikel zitiere, dass es negative und positive pädosexuelle Beziehungen gibt, sagt der Staatsanwalt, ich würde sagen, dass es positive Beziehungen gibt. Wenn ich jemanden zitiere, der sagt, er habe eine solche positive Erfahrung gemacht, dann sagt der Staatsanwalt, ich würde sagen, dass es positive Beziehungen gibt. Ihrer Ansicht nach dürfen sie nicht existieren, und andere zu zitieren ist ein Verbrechen. Sie sind diejenigen, die die Wahrheit nicht respektieren.

Das einzige, was man heutzutage sagen darf, ist ‚Sieg Heil‘, wie in den 1930er Jahren. Die Wahrheit ist ein Verbrechen. Ehrlich, freundlich und nett zu sein, ist ein Verbrechen. Ich mache mir Sorgen um die Menschenrechte (für Menschen jeden Alters), und ich darf mich nicht einmal dazu äußern.

Ist dieser Text, den ich gerade geschrieben habe, illegal? No lo sé.

Zum Verständnis:

Der Verein Martijn setzte sich seit 1984 für die Interessen von Pädophilen und der Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, ein. Der Verein und seine Vorläufer waren innerhalb Europas die am besten organisierte Gruppierung innerhalb der Pädophilenbewegung. In seiner Hochzeit hatte er meiner Kenntnis nach über 600 Mitglieder. Marthijn Uittenbogaard war in den 2000ern mehrere Jahre lang Vorstandsmitglied.

Aufgrund einer Initiative der Eltern eines Missbrauchsopfers wurde Ende 2011 von der niederländischen Staatsanwaltschaft ein Verbot des Vereins gefordert. Am 27. Juni 2012 wurde der Verein in erster Instanz verboten. Der Richter begründete dies damit, dass der Verein sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern verherrliche, und dies eine grundlegende Verletzung der Rechte des Kindes sei.

Der Verein legte Berufung ein. Mit Beschluss vom 2. April 2013 hob das Berufungsgericht Arnhem-Leeuwarden den Beschluss des Bezirksgerichts Assen auf und lehnte den Antrag auf Auflösung des Vereins ab. Es folgte eine weitere Berufungsverhandlung am Obersten Gerichtshof, die am 18. April 2014 zum Verbot des Vereins führte. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde 2015 für unzulässig erklärt, womit der Rechtsweg ausgeschöpft und der Verein endgültig verboten war.

Das damalige Vereinsverbot ist aus meiner Sicht ein katastrophales Fehlurteil, das ich mir nur mit enormem politischen und gesellschaftlichen Druck auf eigentlich unabhängige Richter erklären kann. Für mich steht es als Fehlurteil gleichberechtigt neben dem Schandurteil des Ersten Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 10.05.1957 mit dem damals das Verbot von einvernehmlichem gleichgeschlechtlichen Sex zwischen Männern für verfassungsgemäß erklärt wurde.

Welche gesetzliche Grundlage nun zur Verurteilung von Marthijn Uittenbogaard führte, ist mir nicht bekannt. Ich weiß, dass es in der Niederlande Bestrebungen gab, die „Verherrlichung von Pädophile“ als Straftatbestand (ähnlich der Holocaust-Leugnung) unter Strafe zu stellen, ich weiß aber nicht, was aus diesen Plänen geworden ist. Es scheint hier eher so zu sein, dass Marthijn Uittenbogaard vorgeworfen wurde, durch sein persönliches pädoaktivistisches Engagement den 2014 verbotenen Verein quasi weiterzuführen.

Mit dem Urteil wird in der Niederlande einer Einzelperson, die als pädophiler Aktivist erkennbar ist, das Zitieren wissenschaftlicher Studien verboten, die für den Zeitgeist „unerträgliche“ Ergebnisse liefern. Die Person, an der nun ein Exempel statuiert wurde, war aufgrund ihrer früheren Tätigkeit für den Verein Martijn aufgrund des Vereinsverbots ein vergleichsweise leichtes Ziel. Aber dabei dürfte es nicht bleiben. Schon heute gilt: wer als pädophil erkennbar ist, kann sich in der Niederlande nicht mehr engagieren, ohne Angst vor staatlicher Willkür haben zu müssen.

Vom Mut der anderen

Dass Wladimir Putin bereit ist, über Leichen zu gehen, steht außer Frage. Bei einem ehemaligen KGB Agenten muss das nicht unbedingt verwundern.

Er unterscheidet sich in dieser Eigenschaft aber nicht grundlegend von US Präsidenten wie George W. Bush, Barack Obama, Donald Trump oder Joe Biden. Bush hat Massenvernichtungswaffen im Irak als Kriegsgrund gegen den Irak erfunden. Geschätzte Folgen in vernichteten Menschenleben: 400.000 bis 1.000.000 im Zeitraum 2003 – 2011. Es schaffte damit auch die Voraussetzungen für die Entstehung des Islamischen Staates. Der Krieg gegen Afghanistan wurde von Bush wegen der verweigerten Auslieferung von Osama Bin Laden begonnen. In Afghanistan kamen von 2001 bis 2021 ca. 200.000 Menschen um. Barak Obama hat im „Krieg gegen den Terror“ zehnmal mehr Bomben von Drohnen abwerfen lassen als Bush. Die Zahl an Drohnenangriffen und zivilen Opern von 8 Jahren Obama übertraf Trump bereits nach den ersten 9 Monaten seiner Amtszeit. Auch unter Biden geht der Drohnen-Krieg weiter. Auch Folter-Gefängnisse wie Guantanamo, die jeder rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen sind, werden weiter betrieben.

Immerhin sind Saddam Hussein, Osama Bin Laden oder die Taliban vorher als Massenmörder aufgefallen, Wladimir Selenski lediglich als Schauspieler, Komiker, Regisseur und Gewinner der ersten Staffel von „Tanzen mit den Stars“ in der Ukraine im Jahr 2006. Dass die USA demokratisch legitimierte Regierungen stürzen und ihre Staatsmänner ermorden ließ, ist zumindest etwas länger her (1973 Putsch in Chile und Ermordung von Salvador Allende, danach 15 Jahre Pinochet-Diktatur mit tausenden ermordeten und gefolterten Menschen).

Julian Assange, der es sich zu schulden kommen ließ, öffentlich zu machen, wie amerikanische Soldaten lachend aus einem Helikopter auf Zivilisten schießen, wurde, mit falschen Vergewaltigungsvorwürfen und Psychoterror überzogen und sitzt seit mehreren Jahren in Auslieferungshaft. Seit 2010 haben alle US-Regierungen unter Obama, Trump und Biden an seiner Verfolgung festgehalten. Das erschüttert für mich doch ein wenig die Glaubwürdigkeit der Empörung dieser Stellen über die Behandlung russischer Journalisten.

Putin handelt aus seiner Sicht vermutlich in der Tradition von „Helden“ der Geschichte wie Alexander der Große, Caesar, Karl der Große, Iwan der Schreckliche oder Napoleon. Allesamt Massenmörder und nach heutigen, teils auch nach damaligem Standard, Kriegsverbrecher, um die es großartige Erinnerungskulte gibt. Das slawische „kral“ für König ist linguistisch auf Karl den Großen zurückzuführen, die Worte Kaiser und Zar gehen auf Caesar zurück. Wenn für den künftigen persönlichen Ruhm und zur künftigen imaginierten Größe Russlands Menschen sterben müssen, dann nimmt Putin das in Kauf, so wie es Jahrtausende lang auch andere historische Persönlichkeiten immer wieder getan haben. Es sind immer wieder die vermeintlich höheren Zwecke, die sich als Straße zur Hölle entpuppen und tausendfaches oder millionenfaches Leid verursachen.

Das alles erklärt vielleicht einiges (aus seiner Perspektive: warum sollte Putin nicht tun dürfen, was die Amerikaner und andere Großmächte seit Alters her immer wieder getan haben), aber rechtfertigt nichts.

Nur weil man den Schmutz im eigenen Nest beklagt, ist man kein Nestbeschmutzer. Das sind die, die im oder aus dem eigenen „Nest“ Schaden an anderen Menschen verursacht haben. Man relativiert dadurch nichts und wird auch nicht blind für die vielleicht noch schlimmeren Verbrechen anderer. Um die Pressefreiheit im „Westen“ steht es tausendmal besser als in Russland oder China. Eine systematische Bombardierung von Zivilisten wie durch die Russen in Aleppo oder jetzt in Mariupol haben sich die Amerikaner meiner Kenntnis nach in den letzten Jahrzehnten nicht zu schulden kommen lassen.

Wer Putin ist, und dass er völlig skrupellos ist, war schon immer erkennbar. Es wurde unmittelbar zu Beginn seiner nationalen politischen Karriere in seiner Bombardierung Grosnys deutlich. Er wurde am 09. August 1999 russischer Ministerpräsident und befahl am 01. Oktober 1999 den Einmarsch in den damals separatistischen Landesteil Tschetschenien. Als Reaktion auf einen Terroranschlag in Moskau – erinnert ein wenig an 9/11 und Afghanistan. Als Putin fertig war galt die tschetschenische Hauptstadt Grosny als die am meisten zerstörte Stadt der Welt.

Heute hat mit Ramsan Kadyrow ein treuer Vasall Putins das Sagen in Tschetschenien. Der gab 2015 zu Protokoll:: „Solange mich Putin unterstützt, kann ich tun, was ich will.“ Die Schwulenverfolgung in Tschetschenien mit Verhaftungen, Folter und Ermordungen wäre ohne Billigung Putins undenkbar.

Unter Putin häuften sich die Fälle ermordeter Regimekritiker, Oppositioneller und Journalisten. Er ist auch dafür verantwortlich, dass in Russland seit 2017 häusliche Gewalt entkriminalisiert wurde. Alles, was gegenüber „nahen Angehörige“ wie dem Ehepartner, den Kindern, Adoptivkindern, Eltern, Großeltern, Enkel oder Geschwister geschieht bleibt straflos, solange es keine bleibenden Schäden verursacht. Körperverletzung in der Familie ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit mit Geldbußen bis zu 30.000 Rubel (aktuell ca. 185 Euro) oder mit Ordnungshaft bis zu 15 Tagen geahndet wird. Im Wiederholungsfall mit Arrest bis zu drei Monaten.

Menschen, die die „Sonderaktion“ in der Ukraine „Krieg“ nennen, droht in Russland dagegen neuerdings bis zu 15 Jahre Haft. Und dennoch gibt es in Russland Menschen, die auch nach dieser Gesetzesänderung öffentlich gegen den Krieg protestieren und ihn als Krieg benennen. Die Menschen im Video marschieren an der Isaakskathedrale in St. Petersburg vorbei und rufen „Nein zum Krieg!“.

Leider muss man davon ausgehen, dass sehr viele der Demonstranten später verhaftet wurden. Die Aufnahme scheint vom 06.03. zu stammen. Der Spiegel meldete am Morgen danach 1.150 festgenommene Demonstranten in St. Petersburg.

Und wie steht es um unseren Mut?

Zum Vergleich: 15 Jahre ist die höchste in Deutschland mögliche „zeitige“ Freiheitsstrafe. Darüber gibt es bei uns nur noch „lebenslänglich“, was in Deutschland im statistischen Durchschnitt 18.9 Jahre Haft bedeutet.

Seit dem 01.07.2021 droht die zeitige Höchststrafe von 15 Jahre in Deutschland auch bei „sexuellem Missbrauch von Kindern“. Die Höchststrafe für dieses Delikt lag zuvor (von 01.01.1872 bis 30.06.2021) bei 10 Jahren. Die Strafandrohung gilt für alle sexuelle Handlungen mit Kindern, egal ob willentlich einvernehmlich oder nicht. Eine Meinungsäußerung ist in Deutschland dagegen (noch) nicht strafbar. Auch nicht wenn es um die Diskriminierung von Pädophilen oder die Kritik an bestehenden Schutzaltersgrenzen geht.

Trotzdem geht von ca. 250.000 Pädophilen, von denen viele das Gefühl haben, dass der Staat Krieg gegen sie führt, und den wohl noch viel zahlreicheren Hebephilen niemand auf die Straße. Wenige Ausnahmen von Einzelpersonen wie Dieter Gieseking in Deutschland oder Marthijn Uittenbogaard in den Niederlanden bestätigen die Regel.

Den Mut der Menschen, die da in Russland auf die Straße gehen, kann man gar nicht hoch genug einordnen. Sie haben sogar noch mehr zu verlieren als wir. Sie nehmen es in Kauf. Unser Mut wirkt dagegen klein und verzagt.

Auch Russen lieben ihre Kinder

Ich verfolge die Nachrichten zur russischen Invasion und den Verteidigungsanstrengungen der Ukrainer intensiv. Es tut mir nicht immer gut, aber ich kann es auch nicht lassen und so tun, als ginge mich das alles nichts an, nur weil ich das Glück habe, in einiger Entfernung und in Sicherheit zu leben.

Für mich gehört Krieg zum Schlimmsten, das Menschen sich antun können. Ich selbst habe keinen Krieg erlebt, aber er hat tiefe Spuren im Leben meiner Großeltern und meiner Eltern hinterlassen. Das, und was ich von diversen Kriegen in Nachrichten und Dokumentationen gesehen habe, hat gereicht, um mir nachhaltig vor Augen zu führen, was von Krieg zu halten ist. Es ist eine institutionalisierte Form besonders schlimmer Gewalt. Menschen, die ihm ausgesetzt sind, bringt Krieg Leid, Verlust, Verrohung, Trauma und Mord. Die einzige Steigerung, die mir in den Sinn kommt, ist Genozid.

Bei der Frage, wer bei diesen Krieg, der gerade Europa erschüttert, die „Guten“ und wer die „Bösen“ sind, hat wohl kaum einer Zweifel. Auch ich bin eindeutig parteiisch für die angegriffene und militärisch viel schwächere Seite. Aber es gibt dabei auch Dinge, die mich traurig oder nachdenklich stimmen.

Wie kann es sein, dass die Ukrainer bisher (28.02.21) angeblich 5.300 russische Soldaten getötet haben und nur 200 Gefangene gemacht haben? Entweder stimmen die Zahlen nicht, oder sie deuten für mich auf massive Kriegsverbrechen der Ukrainer hin.

Ich verfolge die täglichen Live-Entwicklungen, wie sie von der englischsprachigen ukrainischen Nachrichtenseite „The Kiev Independent“ verbreitet werden. Eine andere Seite, die ganz ähnlich berichtet ist Liga.net. Dort wird es teils nationalistischer bzw. es wird auch deutlich, dass die Nachrichten auf „Kiev Independent“ teilweise wohl etwas entschärft sind. Bei Liga.net gibt es viele zitierte Wortmeldungen und auch einige Kurznachrichten, die mit einem „Ruhm der Ukraine“ schließen. Es findet sich dort auch ein gemeinsamer Appell dreier ehemaliger ukrainischer Präsidenten (Leonid Kravchuk, Leonid Kuchma, und Viktor Yushchenko), der wie folgt zitiert wird (deutsche Übersetzung der von Liga.net verbreiteten englischen Version):

Wir appellieren an alle Ukrainer in der Welt. An diejenigen, die mit Waffen für jede unserer Städte, bewohnten Ortschaften, für jede Straße und für jedes Haus seit dem Beginn der russischen Aggression kämpfen! An diejenigen, die mit dem Mut und der Liebe zur Ukraine die ganze Welt um unser Land vereinen. An diejenigen, die unsere Armee unterstützen. An diejenigen, die mit ihren bloßen Händen russische Panzer aufhalten und gottlose Menschen gefangen nehmen. In diesen Tagen voller Heldenmut und Schmerz habt ihr den Mythos der sogenannten Größe Russlands vollständig zerstört. Gemeinsam werden wir siegen! Wir werden bis zum Ende durchhalten! Russland wird für seine Verbrechen bezahlen! Ruhm für die Ukraine! Ruhm den Helden!“

Vielleicht kann man solche Appelle in Kriegszeiten als notwendiges Übel einordnen, aber die Worte machen mich traurig.

Die Idee, dass es in einem Krieg um Ehre und Heldenstatus gehen könnte, ist ebenso so widerlich wie die Darstellung anderer Menschen als gottlos. So etwas dient dazu, Menschen zu entmenschlichen und das Töten einfacher oder überhaupt erst möglich zu machen. Rache (der andere muss „bezahlen“) für Schmerzen ist kein Weg, der aus einem Konflikt heraus führt. Es verlängert den Schmerz und bereitet die nächsten Schmerzen vor, vielleicht als „Racheangriff“ auf andere, auch wieder unschuldige Menschen, die leiden müssen (und sich später rächen wollen).

Ja, es gibt ein Recht auf Selbstverteidigung, bei einem potentiell tödlichen Angriff auch ein Recht auf potentiell tödliche Selbstverteidigung. Aber ein Recht auf Entmenschlichung gibt es nicht, nicht einmal gegenüber einem Angreifer.

Immerhin habe ich festgestellt, dass der Appell auf Liga.net etwas verfälscht und dadurch verschärft wurde. Wenn man sich das dort verlinkte Original (?) anschaut, steht dort nicht „diejenigen, die mit ihren bloßen Händen russische Panzer aufhalten und gottlose Menschen gefangen nehmen““, sondern von „diejenigen, die die russischen Panzer mit bloßen Händen aufhalten und die Besatzer zur Kapitulation zwingen.“

Der Rest ist allerdings genauso nationalistisch durchseucht, wie das Zitat auf Liga.net.

Ein anderer dort gefundener Beitrag:

Im Dorf Podlipne, Region Sumy, gehen die russischen Invasoren, nachdem sie ihre Ausrüstung zurückgelassen haben, die keinen Treibstoff mehr hat, zu Fuß in die Hölle! Das heißt nach Russland. Wegen Desertion vor Gericht zu kommen und drei Jahre abzusitzen, ist immer noch besser, als Dünger für das ukrainische Land zu werden.

Russland ist keine Hölle. Wer aus der Hölle kommt, ist in der Regel ein Dämon. Die Soldaten der russischen Invasionsarmee sind in der Regel junge, wehrpflichtige Rekruten einer Armee, in der es die Wehrpflicht (verharmlosender Begriff für Wehrzwang) gibt und eben keine Dämonen. Menschen als „Dünger“ zu bezeichnen, bereitet unmenschliche Gewalt vor.

Es gibt auch andere bedrückende Aspekte. Wenn ich höre, dass an der Grenze zu den Nachbarländern Polen, Slowakei, Ungarn, Moldawien die fliehenden Frauen und Kinder durchgelassen werden, die mit ihnen fliehenden Männer im Alter von 18 bis 60 aber zurückgewiesen werden und im Krieg die Waffe ergreifen sollen, frage ich mich, mit welchem Recht Männern zugemutet wird, im Krieg kämpfen, töten, ihrer Seele Gewalt antun oder gar sterben zu müssen.

Sind Männer entbehrlicher und weniger wert als Frauen oder traut man die stereotypisch Männern zugeschriebene Gewalt, die gerade so dringend gebraucht wird, Frauen einfach nicht zu? Niemand im sonst so gleichstellungs-sensiblen Europa scheint sich daran zu stören. Wo sind da auf einmal die Gleichstellungsbeauftragten geblieben?

In irgend einem Bericht von einer Friedensdemo aus den deutschen Nachrichten habe den Appell einer demonstrierenden Frau gehört, dass die Frauen ihren Männern und Söhnen, ihren Jungs sagen sollen, dass sie zu Hause bleiben sollen. Vielleicht reagiere ich da zu heftig, aber für mich wirkte es so, als sei die stets gute, friedliebende Frau für den Appell an die kriegsgeilen, aggressiven Männer zuständig. Gewalt ist ja bekanntlich eine männliche Eigenschaft. Man kann sie scheinbar nur verhindern, indem man die Männer ankettet.

Nur können sich die Männer (weder die russischen, noch die ukrainischen) sich in der Regel nicht aussuchen, ob sie vom Staat ins Heer gesteckt und an die Front gezerrt werden. Man zwingt sie, man nötigt sie mit Bildern von einer feindlichen „Horde“, von heran nahenden „Orks“ (beide Ausdrücke stammen aus Nachrichten auf Liga.net), sie werden in die Pflicht genommen Land, Frauen und Kinder zu verteidigen, man belügt sie mit Ehre, Ruhm, Heldentum.

Nein, ich bin nicht der Meinung, dass man auch Frauen die Flucht verweigern sollte. Aber dass es stillschweigend „eben so ist“, dass die Männer gefälligst Gewalt tun und Gewalt leiden sollen, kann ich nicht akzeptieren.

Ich weiß nicht, was ich tun würde, wenn ich selbst als Ukrainer aufgewachsen und mein Land überfallen worden wäre. Es ist gut möglich, dass ich mich aufmachen würde, die Waffe in die Hand zu nehmen, um dabei zu helfen, den Überfall abzuwehren. Vielleicht wäre ich auch clever und verantwortungsvoll genug, mich und die meinen einfach nur in Sicherheit zu bringen und andere Leute sich die Köpfe einschlagen zu lassen. Je nachdem wie es ausgeht, muss man in beiden Fällen mit seiner Entscheidung leben. Eine sicher richtige Entscheidung kann es in so einer Situation nicht zu geben. Es gibt nur falsche und mutmaßlich etwas weniger falsche Entscheidungen. Es ist zu Heulen. Krieg ist eine einzige, gigantische, gnadenlose Katastrophe.

Zum Abschluss ein Song, der mich schon vor Jahrzehnten berührt hat: Das Lied „Russians“ von Sting aus dem Jahr 1985. Heute wieder aktuell.

Eigene Übersetzung des Songtexts:

Russen

In Europa und Amerika wächst das Gefühl der Hysterie,
darauf konditioniert, auf alle Bedrohungen
in den rhetorischen Reden der Sowjets zu reagieren
Herr Chruschtschow sagte: „Wir werden euch beerdigen“
Ich teile diese Ansicht nicht.
Es wäre so eine Dummheit, wenn auch die Russen ihre Kinder lieben.
Wie kann ich meinen kleinen Jungen vor Oppenheimers tödlichem Spielzeug retten?
Es gibt kein Monopol auf gesunden Menschenverstand,
auf keiner Seite des politischen Zauns.
Wir teilen die gleiche Biologie, unabhängig von der Ideologie
Glaubt mir, wenn ich euch sage
Ich hoffe, auch die Russen lieben ihre Kinder.
Es gibt keinen historischen Präzedenzfall,
um dem Präsidenten die Worte in den Mund zu legen.
So etwas wie einen gewinnbaren Krieg gibt es nicht.
Es ist eine Lüge, die wir nicht mehr glauben.
Mister Reagan sagt: „Wir werden euch beschützen“
Ich teile diese Ansicht nicht.
Glaubt mir, wenn ich euch sage
Ich hoffe, auch die Russen lieben ihre Kinder.
Wir teilen die gleiche Biologie, unabhängig von der Ideologie
Aber was uns retten könnte, mich und dich
Ist, wenn auch die Russen ihre Kinder lieben.

Corona Exkurs – und meine Schlussfolgerungen für den Umgang mit Pädophilie

Im Grunde hat mich die Corona-Pandemie nicht sonderlich beeindruckt. Die Einschränkungen, die mit ihr verbunden sind, sind zwar teils unangenehm, oft treffen sie mich aber gar nicht. Die Einschränkungen, die ich als Pädophiler seit Jahrzehnten in meinem Leben fühle, sind für mich viel entscheidender und einschneidender.

Es gibt aber durchaus Personen, die durch Corona-Einschränkungen richtig hart getroffen wurden, auch nach meinem Maßstab. Wer etwas einen Partner jenseits einer wegen Corona geschlossenen Grenze hatte, war schon sehr hart getroffen. Besonders berührt hat mich der Bericht über eine in Belgien lebende Australierin. Sie kam zurück in ihre alte Heimat, um ihre todkranke Mutter noch einmal zu sehen. Während sie in Quarantäne war, starb die Mutter, ohne dass sie sie noch einmal sehen durfte – sie durfte die Quarantäne nicht verlassen! Danach durfte sie nicht mehr aus Australien raus! Zu ihrer Familie, ihren Kindern, ihrem Haus, ihrem Job in Belgien. Sinn dieser Regelung war vermutlich, dass Auslandsaustralier erst gar nicht wieder temporär in Australien einreisen.

Irgend eine Begründung findet sich für grausame und unmenschliche Vorschriften und Gesetze immer. Das bedeutet freilich nicht, dass man die Politiker, die für derartige Regelungen verantwortlich sind, wiederwählen muss.

Ab und an habe ich über den Umgang mit Corona in Deutschland geärgert. Als Masken für unnötig und unwirksam befunden wurden (wohl vor allem, weil man keine hatte) und sie dann später zur Pflicht wurden.

Später wieder, als Andrea Tandler für die Vermittlung von Maskendeals 48 Millionen Euro Provision einstrich (und anscheinend nicht richtig versteuerte). Ihr Vater, Gerold Tandler, war Generalsekretär der CSU, als er sich privat 700.000 DM von Eduard Zwick lieh. Er wurde später bayrischer Innenminister und dann bayrischer Staatsminister der Finanzen. Von diesem Posten musste er im Jahr 1990 im Zuge der Flick-Affäre zurücktreten, nachdem das bayerische Finanzministerium eine Steuerschuld Zwicks in Höhe von 71 Millionen DM gegen eine Zahlung von 8,3 Millionen DM niedergeschlagen hatte (also auf fast alle Forderungen freiwillig verzichtete).

Andrea Tandler nutzte für ihre Maskengeschäfte die guten Kontakte zur Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, die sich bei Gesundheitsminister Spahn für den Deal einsetzte (für Jüngere: Strauß war früher Ministerpräsident in Bayern, der es (angeblich) irgendwie geschafft hat, vom Gehalt für seine Politiker-Tätigkeit 360 Millionen DM auf einem geheimen Auslandskonto anzusparen und an seine Kinder zu vererben). Nach Franz Josef Strauß wurde 1992 der Flughafen München benannt. Seine Tochter, Monika Hohlmeier, sitzt zur Zeit Abgeordnete im EU-Parlament und ist unter anderem Mitglied im Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche (!).

Auch der Ehemann von Gesundheitsminister Spahn hat für seinen Arbeitgeber Maskendeals eingefädelt. Johannes Laschet, der Sohn von NRW-Ministerpräsident Laschet, half seinem Arbeitgeber bei einem Maskendeal mit Nordrhein-Westfalen. Provisionen sind angeblich nicht geflossen. Aber vielleicht wird sich ja jemand erkenntlich zeigen, wenn irgendwann Wahlen und/oder Ämter verloren gehen (ist ja bereits passiert) und etwas Gras über die Sache gewachsen ist. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Hunter Biden, der Sohn des amtierenden US-Präsidenten, ein Hobby-Maler, kann seine Bilder ja inzwischen auch für bis zu 500.000 USD pro Bild verkaufen. Vielleicht haben Spahn und Laschet ja auch talentierte Familienmitglieder.

Eine sechsköpfige Gruppe um Alfred Sauter (CSU, ehemaliger bayrischer Justizminister) und Georg Nüsslein (CSU, ehemals stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) verdiente 11.5 Millionen Euro durch Provisionen im Zusammenhang mit Maskengeschäften. Der CDU Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel kam nur auf 250.000 EUR, der CDU Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann auf 7.5 Millionen EUR.

Ich habe vor genau einem Jahr, am 04. Januar 2021, schon einmal einen Corona-Exkurs geschrieben. Einer meiner damaligen Kritikpunkte war das Geschwafel, man werde Geimpften keine Privilegien einräumen. Erstens handelte es sich nicht um Privilegien, sondern die Rücknahme von Einschränkungen von Freiheitsrechten. Zweitens, war mir schon damals sofort klar, dass es genau diese „Privilegien“ geben würde, spätestens sobald jeder die Chance auf einen Impftermin bekommen hatte, schon um den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. Ich werde nicht gerne belogen und in diesem Fall habe ich die Lüge erkannt, als sie ausgesprochen wurde.

Später fing man mit indirektem Impfzwang an (bis hin zur Abschaffung kostenloser Corona-Tests, was die Pandemie-Lage deutlich verschlechtert hat) und beteuerte gebetsmühlenartig, eine allgemein Impfpflicht werde es nicht geben. Jetzt ist sie in Vorbereitung – weil es eine harmlosere Virusvariante gibt, die sich schneller verbreitet. Eigentlich ein Segen, da die natürliche Immunität durch das Immunsystem des Menschen nach durchgestandener Erkrankung der Immunität durch eine Impfung in der Regel überlegen ist (so wie Muttermilch künstlicher Babynahrung überlegen ist – siehe die Kampagne „Nestlé tötet Babys“, die 1974 dazu führte, dass Nestlé seine irreführende Werbung gegenüber Müttern durch als Krankenschwestern getarnte Verkäuferinnen von Babynahrung zumindest teilweise einstellte).

Ich habe mich auch geärgert, als rauskam, dass in Hamburg Statistik-Daten gefälscht wurden, um den Anteil der Ungeimpften an den Infizierten höher erscheinen zu lassen. Durch eine Anfrage einer FDP-Abgeordneten kam heraus, dass bei fast 70 Prozent der Coronafälle nicht eindeutig war, ob die infizierte Person geimpft oder ungeimpft war. Diese Infektionen wurden einfach in der Gruppe der Ungeimpften aufgeführt. Das gleiche passierte auch in Bayern. So etwas untergräbt komplett das Vertrauen in die Seriosität offizieller Statistiken.

Ich finde es ungehörig, wenn die Ständige Impfkommission bedrängt wird, doch endlich die Impfungen für Kinder zu empfehlen, weil besorgte Eltern so dringend darauf warten, dass die Kinderimpfung kommt, um dann Zeter und Mordio („unverantwortlich“) zu schreien, wenn der Vorsitzende der Stiko sagt, dass er sein eigenes Kind aufgrund fehlender Daten derzeit nicht gegen Corona impfen lassen würde und anzuprangern, dass er damit die Öffentlichkeit und Eltern verunsichere.

Die Stiko ist für manche anscheinend dafür da, brav (und zackig) das zu sagen, was man gerade hören und woran man selbst glauben will. Undifferenzierte Empfehlungen, die Sicherheit nur vorgaukeln, wären aber genauso falsch wie immer wieder geforderte bundesweit einheitliche Regelungen bei einem regional extrem unterschiedlichen Infektionsgeschehen. Wer Ungleiches gleich behandelt nimmt sehenden Auges unnötige wirtschaftliche und soziale „Kollateralschäden“ billigend in Kauf. Es werden ständig Beruhigungspillen gefordert und verschrieben, ohne sich um die Nebenwirkungen ernsthaft Gedanken zu machen.

Ich habe mich auch geärgert, als bekannt wurde, dass auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) falsch wiedergegeben wurde. In der Einleitung für eine als „Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte“ betitelten Broschüre hießt es: „Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 11 Jahren und ab 12 Jahren.“ Das ist falsch. Tatsächlich heißt es in der Stiko-Empfehlung: „Eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für nicht vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren besteht derzeit nicht.“ Auf die Diskrepanz angesprochen meinte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums: „Der Anteasertext auf der Homepage ist möglicherweise etwas ungenau, das schauen wir uns noch einmal an.“

Bezeichnend fand ich auch einen Bericht auf BR24 zur Impfpflicht:

Die Corona-Impfpflicht, die nur auf den Gesundheitssektor beschränkt ist, habe „katastrophale“ Auswirkungen auf die Altenpflege von Bad Kissingen bis Kitzingen. So heißt es in einem offenen Brief, in dem sich die Altenpflege-Einrichtungen von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas und Diakonie an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten in der Region Main-Rhön wenden.

Sie schlagen Alarm, „weil impfunwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Pflegeberuf aufgeben und sich eine Arbeit dort suchen wo keine Impfpflicht besteht“, schreibt Jochen Keßler-Rosa, der Geschäftsführer der Diakonie in Schweinfurt in dem Brief.

Erste Kündigungen liegen laut dem Brief bereits vor. Bei der Diakonie hätten etwa zwei Mitarbeiter gekündigt. „Viele Mitarbeiter reden darüber, die Lage ist wirklich heikel“, sagte Keßler-Rosa gegenüber BR24. Bereits an Weihnachten komme es zu Lücken im Dienstplan. „Bereits jetzt können Pflegeeinrichtungen auch bei freiwerdenden Betten und ausscheidenden Haushalten keine neuen Bewohner und Bewohnerinnen oder Patienten und Patientinnen mehr aufnehmen oder zu Hause pflegen“, heißt es in dem Brief.

Wenn jemand lieber seinen Job aufgibt, als sich impfen zu lassen, muss derjenige schon extrem schwerwiegende Bedenken gegen eine Impfung haben. So jemand hält das Risiko durch eine Impfung für größer als das Risiko einer Infektion. Die Impfpflicht führt dazu, dass er seinen bisherigen Lebensentwurf über den Haufen wirft und lieber neu anfängt.

Das Einfühlungsvermögen des Geschäftsführer der Diakonie in Schweinfurt für diese subjektive Notlage liegt im negativen Bereich. Seine „Lösung“ ist, dass man ein Entrinnen verunmöglicht und die Person als letzte Option vielleicht auch noch in eine Auswanderung treibt. Die Mitarbeiter, die aus ihrem Beruf gedrängt wurden, werden nicht wie Menschen behandelt, sondern wie kaputt gegangene Pflegemaschinen.

Wer „impfunwillig“ ist, ist nicht einfach ein bockiges Kind, das man zu seinem Glück (und dem der Gesellschaft) eben zwingen muss, sondern jemand, der damit Existenzängste verbindet. Die Antwort, die dem Staat dazu einfällt ist ein „und bist du nicht willig, dann brauch ich Gewalt.“ Ich finde das asozial und in Anbetracht der im vergleichsweise geringen Mortalität auch verfassungswidrig.

Offiziell wurden (Stand 02.01.2022) 7.19 Millionen Corona-Infektionen in Deutschland gezählt, die Zahl der Gestorbenen wird mit 112.155 angegeben. Das ist eine Letalität von etwa 1.5 Prozent. Dieser Wert ändert sich, wenn man die Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen berücksichtigt. Sie wurde in der Vergangenheit im Bereich von 40 bis 87 Prozent geschätzt. Wenn man 50 Prozent annimmt, würde das die Mortalitätsrate auf 0.75 Prozent absenken. Bei einer schweren Grippewelle liegt die Mortalität bei 0.5 Prozent. Da das Corona-Virus der Zukunft (Omikron-Variante) weniger gefährlich ist als das der Vergangenheit (Wildtyp, Alpha- und Delta-Varianten) und aufgrund milderer, teils ausbleibender Symptome häufig unbemerkt bleibt, liegen wir absehbar in Zukunft unter dem Letalitätswert bei einer schweren Grippe. Corona wird perspektivisch zum ernst zu nehmenden, aber im Grunde „normalen“ Erkältungsvirus. Und doch verhalten wir uns immer noch so, als lauere hinter jeder Ecke die Pest.

In Anbetracht des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes (Recht auf körperliche Unversehrtheit) steht es dem Staat meiner Meinung nach nicht zu, Menschen durch ein Bußgeld in einer Höhe, die letztlich einer Nötigung gleichkommt (= Drohung mir einem empfindlichen Übel), dazu zu bewegen, ein abstraktes Lebensrisiko (Krankheitsschaden) gegen ein anderes abstraktes Lebensrisiko (Impfschaden) zu tauschen.

Wenn man jetzt meint, legitim eine Corona-Impfpflicht einführen zu dürfen, dann dürfte man ebenso allen Menschen etwa das Rauchen verbieten. Stattdessen wird gerade – aus meiner Sicht zu Recht – die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Man müsste Menschen mit krankhaftem Übergewicht (Adipositas), die weitere Kalorienzufuhr verbieten und Leute, die sich nicht genug bewegen, unter Androhung eines Bußgelds zu Leibesübungen verpflichten.

Den Möglichkeiten der irgendwie sinnvoll begründbaren Bevormundungen und irgendwie zu rechtfertigenden Einschränkung von Freiheitsrechten sind im Grunde keine Grenzen gesetzt. Aber wollen wir wirklich in so einer Gesellschaft leben?

Wer einen „Spaziergang“ macht, wird in den Medien regelmäßig als angehender Rechtsradikaler verunglimpft. Zuletzt wurde sehr kritisch über einen Fall berichtet, bei dem ein vier Jahre altes Kind Pfefferspray abbekommen hat, als seine Mutter versuchte, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen.

Ich habe etwas Zweifel, ob das Wort „durchbrechen“ die Situation richtig wiedergibt. Wie will eine Mutter mit vierjährigem Kinder eine Absperrung durchbrechen? Wäre dafür nicht eher so was wie ein Panzer erforderlich?

Ich finde die Kritik, man solle Kinder nicht als „Schutzschild“ missbrauche, durchaus gerechtfertigt. Aber man sollte es auch bleiben lassen, mit Pfefferspray herum zu sprühen, wenn vierjährige Kinder in der Nähe sind, egal wie sie dort hin gelangt sind. Dieser Aspekt fehlt mir in der Berichterstattung.

Ich habe aber auch Zweifel an der Grunddeutung des Vorgangs. Aus der Berichterstattung der Tagesschau:

An der unangemeldeten Demonstration in Schweinfurt hatten Polizeiangaben zufolge etwa 2500 Menschen teilgenommen. Teilweise kam es zu aggressiven Ausschreitungen. Mehrere Polizeibeamte wurden verletzt. Die Polizei setzte teils Schlagstöcke und Pfefferspray ein. In eine Pfefferspray-Wolke geriet auch die Mutter mit dem vierjährigen Kind, als sie eine Polizeiabsperrung überwinden wollte.

Vielleicht wollte die Mutter nicht quasi-terroristisch eine Polizeiabsperrung durchbrechen, sondern einfach sich und ihr Kind in Sicherheit bringen, als das, was vermutlich als friedliche, stille Meinungskundgebung gedacht war, irgendwie in eine Gewaltsituation eskaliert ist.

Ich finde das bewusste Mitnehmen von Kindern als Schutzschild ebenso falsch wie ich es falsch fände zu fordern, man möge Kinder doch bitte zu Hause lassen, damit man Schlagstock und Pfefferspray beherzter einsetzen kann. Ich unterstelle weder, dass die Mutter das Kind als Schutzschild mitgenommen hat, noch dass die Polizei von langer Hand den Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray geplant hat. Auf jeden Fall erwarte ich mir aber von ausgebildeten Beamten (den Polizisten und der Einsatzleitung) mehr Disziplin und Voraussicht als von einem durchschnittlichen Demonstranten.

Gehören Kinder wirklich nicht auf Demos? Oder kommt es vielleicht doch auf das Thema und seine aktuelle gesellschaftliche Reflektion an?

Geteilt via ZDF.de

Die Bildquelle ist ein Artikel über Gorleben auf den ZDF Seiten des Kindermagazins Logo. Die dortige Bildunterschrift lautet „Auch Kinder waren dagegen“.

Ich halte das für zweifelhaft. Das abgebildete, noch ziemlich junge Kind war sicher nicht dabei, weil es aus eigener Überzeugung gegen Atomkraft war, sondern weil es eben von seiner Mutter zur Demo mitgenommen wurde, die ihm vielleicht noch „Atomkraft ist böse“ eingetrichtert hat. Auch auf Anti-Atomkraft Demos konnte es damals zu Gewalt kommen.

Hier der gute Protest mit Kindern gegen Atomkraft. Dort der böse Protest mit Kindern gegen Corono-Beschränkungen. Es wird mit zweierlei Maß gemessen.

Ich bin weder Impfgegner noch Impfbefürworter. Ich tendiere eher dazu mich an die Mehrheitsmeinung der Schulmedizin zu halten und die Impfung dementsprechend für relativ sicher und das Impfrisiko für relativ gering zu halten. Dass es dennoch ein Impfrisiko gibt (z.B. Myokarditis), ist aber nicht von der Hand zu weisen. Auch wenn man es vielleicht persönlich für so gering hält, dass es einem vernachlässigbar scheint, bedeutet das noch lange nicht, dass man von anderen Menschen erwarten darf, dass sie es ebenfalls für vernachlässigbar halten.

Neben der schulmedizinischen Mehrheitsmeinung gibt es eine teils durchaus auch laute schulmedizinische Minderheitsmeinung, die sich mit unterschiedlichen Begründungen gegen die Sinnhaftigkeit (von Elementen) der aktuellen Corona-Strategie wendet. Dazu gehören etwa Aerosolforscher, die Ausgangssperren und Maskengebote im Freien kritisieren, oder Virologen, die vor ADE (Antibody dependent enhancement = infektionsverstärkende Antikörper) warnen oder meinen bereits Anzeichen dafür in den Daten zu erkennen.

Mich stört es, wenn diese Wissenschaftler von Politik und Medien als Scharlatane und Quacksalber dargestellt und abgebügelt werden. Das ist aus meiner Sicht unwissenschaftlich. Zur Wissenschaft gehört auch der Meinungsstreit zwischen wissenschaftlich begründeten Aussagen. Mein Eindruck ist, dass der Glaube der Mehrheit aktuell als Dogma gesetzt wird, dem nicht widersprochen werden darf. Mit Wissenschaft hat das für mich nichts zu tun.

Dass es sich bei den Statistik-“Pannen“ und der falschen Elterninfo zur Stiko-Empfehlung wohl nicht um zufällige Fehler handelte, wurde mir klar, also ich vor kurzem auf einen Tweet von Gesundheitsminister Lauterbach aufmerksam wurde. Er antworte damit auf den folgenden Tweet von Florian Krammer, Professor für Impfstoffkunde an der Icahn School of Medicine at Mount Sinai:

Lauterbachs Reaktion:

Es ist also nach Meinung unseres Gesundheitsministers völlig OK und legitim, wenn man Menschen mit einem Etikettenschwindel in die irre führt, indem man ihnen ein X (rekombinanter Proteinimpfstoff = künstliche Version des Spike-Proteins) für ein U (Totimpfstoff = ganze, inaktivierte Viren) verkauft, wenn es dazu führt, dass sie dann das machen, was man von ihnen haben will (hier: sich impfen lassen).

Mich kotzt das an. Wie kann man sich so verhalten (Masken erst als sinnlos, dann als unverzichtbar darstellen; Freiheitsrechte zu „Privilegien“ erklären; Statistiken fälschen; die Stiko-Empfehlung falsch wiedergeben; Wissenschaftler, deren Meinung nicht passt, mit untergriffigen Methoden diskreditieren; einen Proteinimpfstoff wissentlich irreführend als Totimpfstoff anpreisen) und sich dann ernsthaft über Verschwörungstheorien wundern? Es passt nicht zusammen, wenn man erst alles dafür tut, das Vertrauen in einen verlässlichen, ehrlichen Staat zu untergraben (siehe auch Maskendeals) und sich dann über das Ergebnis beklagt.

Das Problem sind immer Überzeugungstäter. Menschen, die glauben, es besser zu wissen und Gutes zu tun und die meinen Täuschung, Lüge usw. seien durch gute Absichten bzw. das, was man für eine gute Tat oder ein höheres Ziel hält, gerechtfertigt.

Die Corona-Pandemie und der Umgang mit ihr durch Medien, Politik und Wissenschaft hat mir das aktuell noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt. Vor allem aber: Corona betrifft extrem viele Leute. Auch wenn die Einschränkungen für mich wie eingangs gesagt eher gering sind, für andere sind sie gefühlt gewaltig. Und dennoch kommen die „Guten“ mit ihren Lügen durch.

Im Grunde hat mir der Umgang mit Corona zwei Dinge gezeigt.

Erstens: Wenn etwas nicht ins Weltbild passt, werden Argumente nicht gehört, egal wie gut sie sind (ja, es gibt auch schlechte Argumente, die nicht gehört werden – aber nicht alle Argumente von „Impfskeptikern“ sind ausnahmslos schlecht).

Zweitens: wir leben in einer Gesellschaft, die Risikovermeidung zu ihrem Fetisch gemacht hat. Die Vermeidung eines gefühlten Risikos rechtfertigt jede noch so bescheuerte Bevormundung.

Beide Punkte lassen für „mein“ Thema, das Thema dieses Blogs, nichts Gutes erahnen.

Es wäre vermutlich völlig egal, ob es irgendwann eine Studie gibt, die wissenschaftlich fundiert und „unumstößlich“ belegt, dass willentlich einvernehmliche Sexualkontakte für Kinder unschädlich sind. Das Ergebnis würde einfach ignoriert werden, so wie die Baurmann-Studie erst ignoriert und dann sogar „einkassiert“ wurde, weil sie nicht zum vorherrschenden Weltbild passte.

Ein anderes Beispiel dazu ist die Meta-Studie von Rind, Tromovitch und Bauserman aus dem Jahr 1998. Die Wissenschaftler kamen bei der Auswertung von 59 wissenschaftlichen Studien zu dem Ergebnis, dass der durch sexuellen Missbrauch von Kindern verursachte Schaden nicht unbedingt intensiv oder allgegenwärtig war.

Die Studie wurde im Psychological Bulletin, der Zeitschrift der APA (amerikanische psychologische Gesellschaft, der mit knapp 130.000 Mitgliedern weltgrößte Psychologenverband) veröffentlicht. Die methodische Korrektheit der Meta-Studie wurde später (nach einer Bitte um unabhängige Überprüfung von Seiten der APA) von der American Association for the Advancement of Science, der weltweit größten wissenschaftlichen Gesellschaft bestätigt.

Genutzt hat es nichts. Das Ergebnis der Meta-Studie wurde als so skandalös empfunden, dass sie von den beiden Kammern des amerikanischen Parlaments (vom Repräsentantenhaus mit 355 zu 0 Stimmen, vom Senat mit 100 zu 0 Stimmen) verurteilt wurde. Das ist ein bis heute einzigartiger Vorgang.

Jedenfalls soweit es die Neuzeit betrifft. Galileo Galilei wurde 1633 von der katholischen Inquisition dazu gezwungen seine Theorien – er hatte das kopernikanische astronomische Modell vertreten – zu widerrufen. Dadurch, dass er seinen Fehlern abgeschworen, sie verflucht und verabscheut hatte, ist der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen entkommen und wurde nur zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt. Tatsächlich wurde er bis zu seinem Tod im Jahr 1641 unter Hausarrest gestellt.

Was als wahr gilt, muss nicht wahr sein. Das kopernikanische astronomische Modell hat sich durchgesetzt. 1992 wurde Galileo Galilei mit deutlicher Verspätung rehabilitiert. Es soll auch niemand sagen, wir hätten uns seitdem nicht weiterentwickelt. Immerhin hat man Rind, Tromovitch und Bauserman nicht mehr mit dem Scheiterhaufen bedroht.

Die heutigen Dogmen (wie die behauptete Unmöglichkeit von Einvernehmlichkeit aufgrund einer entwicklungspsychologische Unfähigkeit von Kindern zur Einwilligung oder die wie die Seelenmord-Erzählung) sind mindestens so unantastbar, wie damals das geozentrische astronomische Modell.

Auch unter dem Aspekt der Risikofixierung der heutigen Gesellschaft ist ein Sinneswandel kaum vorstellbar. Ob das Risiko real ist, spielt keine Rolle. Es geht um das gefühlte Risiko und das Image der Gefährlichkeit wurde Pädophilen in Jahrzehnten der Hetzkampagnen geradezu auf die Haut geschweißt.

Aktuell reicht ein vorgestelltes Risiko, dass die Nutzung einer Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild einen Pädophilen vielleicht animieren könnte, mehr zu wollen und einem Kind gegenüber übergriffig zu werden, ohne jeden Beleg für diese These aus, um Pädophilen scheinbar legitim eine der letzten Kompensationsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Sexualität mit Androhung einer Freiheitsstrafe weg zu nehmen.

Vor fast drei Jahren habe ich einen bemerkenswerten Artikel in der FAZ gefunden und weggespeichert, um ihn irgendwann einmal in einem Artikel zu verwerten:

Es gibt epochale Revolutionen in der Wissenschaft, die auf fatale Weise unbemerkt bleiben, und es könnte sein, dass uns dies auch aktuell gerade widerfährt. Wie tragisch solche Fälle sein können, dokumentiert eine Entdeckung von Antoni van Leeuwenhoek aus den Frühzeiten der Mikroskopie. Schon am 17. September 1683 fertigte er Zeichnungen von Mikroben an. Obwohl damals durchaus bereits Theorien einer Verbreitung von Krankheiten von Mensch zu Mensch vorlagen, dauerte es nicht weniger als zweihundert Jahre, bis man die entscheidenden Schlussfolgerungen zog. Als Joseph Lister 1867 die Hypothese aufstellte, die hohe Sterberate nach Operationen werde durch Infektionen verursacht, war dies noch ein Schenkelklopfer der Zunft. Man wusch sich nicht vor, sondern nach Operationen die Hände. John Hughes Bennett, ein führender Mediziner der Zeit, meinte dazu: „Wo sind diese kleinen Biester? Zeigen Sie sie uns, und wir werden daran glauben. Hat sie bisher schon irgendwer gesehen?“

Man sah es also, aber man verstand es nicht.

Zweihundert verschwendete Jahre mit unzähligen vermeidbaren Toten!

Das kann einen traurig machen. Es kann einem die Hoffnung nehmen. Wenn sich niemand für die Wahrheit interessiert, ist die Anstrengungen und das Bemühen um die Wahrheit dann nicht sinnlos?

Man sieht es, aber man versteht es nicht, weil man es nicht verstehen will:

Eine Besonderheit gibt es noch, wenn es um pädophile Täterstrukturen geht: Die sexuelle Gewalt ist dort eingebunden in ein Fürsorgeverhalten. Da geht es oft um Kinder, die vorher schon einen großen Mangel an elterlicher Zuwendung erlebt haben. Dann kommt zum Beispiel ein Stiefvater und gibt dem Kind, was es eigentlich braucht: Liebe, Zuwendung und Zeit. Danach hat der Täter leichtes Spiel (…)

Interview mit dem Psychologen Martin Janning

Höchstwahrscheinlich ist er sich zunächst nicht bewusst, dass er ein Opfer ist. Manche Opfer sind einfach bereit, Sex gegen Aufmerksamkeit, Zuneigung und Geschenke einzutauschen und glauben nicht, dass sie Opfer sind. Der Sex selbst kann sogar genossen werden. Der Täter behandelt sie vielleicht besser, als sie sonst jemals von jemandem behandelt wurden.

„Child Molesters: A Behavioral Analysis – For Professionals Investigating the Sexual Exploitation of Children“
von Kenneth V. Lanning, Seite 75.(eigene Übersetzung)

(Ein ganz wichtiger prognostischer Faktor, der etwas darüber aussagt, ob sein ein Kind gut entwickelt oder schwierig wird ist) „One caring person“. Das ist eine Person, idealerweise eine erwachsene, bei der das Kind das Gefühl hat, dieser Mensch interessiert sich für mich, diesem Menschen bin ich wirklich ein Anliegen. Das kann ein Elternteil sein oder ein Großelternteil, das kann jemand in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft sein, eine Tante oder ein Onkel. Es ist dabei überhaupt nicht wichtig, ob das ein Mann oder eine Frau ist.

Interview mit dem Kinderpsychiater Paulus Hochgatterer

Glaubt man nun den ‚Fall‘-Geschichten, die von den Propagandisten pädophiler Beziehungen präsentiert werden, dann scheint es kaum Belege für negative ‚Nebenwirkungen‘ zu geben. Im Gegenteil: Alles scheint für derartige Beziehungen zu sprechen.(…) Muß man nicht einen Mann verteidigen, der sich um einen emotional vernachlässigten und sozial isolierten Jungen liebevoll kümmert? (…) wenn zudem, was durchaus glaubwürdig klingt, das Sexuelle von den betroffenen Jungen oft noch positiv geschildert wird? (…) Dieses Argumentationsmuster beschreibt eine der typischen Rationalisierungen in der Pädophiliediskussion. (…) Gerade weil ich aus prinzipiellen Gründen genital-sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern als Herrschaftsverhältnis ablehne, habe ich Schwierigkeiten, Erfahrungen einzuordnen, die für das Gegenteil einer Herrschaftsbeziehung zu stehen scheinen.

Günter Amendt, Nur die Sau rauslassen?, in: konkret. Sexualität, H. 2 (1980), S. 23–30

Zuneigung, Liebe und körperliche Anziehung aktivieren typischerweise zum prosozialen Einsatz für den anderen Menschen. Bei Pädophile erfolgt eine Umdeutung von Fürsorge und Hinwendung zu Herrschaft und Missbrauch. Prosoziales Verhalten wird aus prinzipiellen Gründen antisozial gedeutet. Unter dem Einfluss von Dogma und Glauben ist nicht mehr relevant, was man sieht, sondern das, was man „dahinter“ erkennen will.

Es gibt (erschreckend viele) Eltern, die ihre Kinder misshandeln, die sie körperlich vernachlässigen oder emotional missbrauchen. Trotzdem ist aber nicht das typische Bild, das wir von Eltern haben. Eltern haben einen Vertrauensvorschuss. Die Gesellschaft unterstellt, dass den Eltern das Wohl des Kindes in aller Regel mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution. Weil sie ihre Kinder lieben. Bei allen Unzulänglichkeiten und Fehlern, bekommen die meisten Eltern das auch tatsächlich „hinreichend gut“ hin. Schlechte, nicht mehr „hinreichend gute“ Eltern gibt es, aber sie sind die Ausnahme.

Es gibt Pädophile / Hebephile, die Kindern sexuell motiviert missbrauchen. Aber das ist nicht mein Bild von einem typischen Pädophilen / Hebephilen. Bei allen individuellen Schwächen und Fehlern, die der Mensch mitbringt: auch eine körperliche Anziehung will nicht den Schaden des anderen, sondern will sich binden und dem anderen gut tun. Sie will nicht missbrauchen, sondern sucht Einvernehmen.

Ich bin davon überzeugt, dass nur ein ganz geringer Bruchteil der Beziehungen einen missbräuchlichen Charakter hätte, wenn man willentlich einvernehmliche Beziehungen zulassen würde. Und: wenn diese Beziehungen nicht versteckt werden müssen, würden Beziehungen, die einen missbräuchlichen Charakter haben, viel schneller auffallen. Ich gehe mit großer Sicherheit davon aus, dass sich die allermeisten Pädophilen / Hebephilen in der Realität als „hinreichend gut“ herausstellen würden. In der öffentlichen Darstellung wird die Ausnahme des schlechten, nicht mehr „hinreichend guten“ Pädophilen als Regelfall hingestellt und ins Monströse überzeichnet. Im Ergebnis gelten Pädophile automatisch als für Kinder gefährlich. Sie sind mit einem geradezu unüberwindlichen Misstrauensvorschuss konfrontiert.

Damit stellt sich der Umgang mit Pädophilie für mich als strukturelle Gewalt dar. Die offizielle Definition dazu:

Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.

Diese strukturelle Gewalt trifft nicht etwa nur die Pädophilen / Hebephilen, die diskriminiert, geächtet, stigmatisiert werden und die sexuell und emotional unerfüllt bleiben, ohne dass dies notwendig wäre, sondern auch Kinder, denen dadurch eine „caring person“ fehlt, die biologisch, von Mutter Natur veranlasst, bereitwillig Aufmerksamkeit, Fürsorge und Hinwendung zu geben bereit wäre.

Die Corona-Epedemie und der gesellschaftliche Umgang mit ihr hat mich in Hinblick auf das Thema Pädophilie / Hebephilie sehr ernüchtert und auch entmutigt. Im Grunde scheint da nichts zu machen zu sein.

Der Grund dafür ist vor allem die Deutungsmacht der Überzeugungstäter, die mit gutem Gewissen für die vermeintlich gute Sache lügen. Wenn etwa Fr. Ursula von der Leyen im Jahr 2008 (damals Familienministerin, heute Präsidentin der Europäischen Kommission) eine angebliche (in Wirklichkeit nicht existente) milliardenschwere Kinderpornoindustrie ins Feld führte, um eine Netzzensur durchzusetzen, tat sie das nicht aus Bösartigkeit. Sie hat aus rechtschaffener Überzeugung gehandelt.

Ähnliches gilt für Protagonisten wie Ursula Enders, wenn sie behauptet bei Wirklichkeit gehe es bei Pädophilie gehe es um schlimmste Formen der Unterwerfung und Folter, oder Alice Schwarzer, wenn sie Gewalt an sich als für Männer lustvoll besetzt darstellt und behauptet „so manchem Mann“ gehe es nur um „Domination, Demütigung und Gewaltausübung. Sie wollen erniedrigen, foltern, ficken.“

Auch Menschen wie David Finkelhor (Erfinder des „informed consent“), Prof. Beier von „Kein Täter werden“, NRW Innenminister Herbert Reul oder Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) halte ich für wohlmeinende Überzeugungstäter, die lügen und die Wirklichkeit verzerren, weil sie entweder glauben, was sie sagen, oder doch zumindest glauben, mit dem, was sie sagen, einem guten Zweck zu dienen.

Wie soll man gegen diese extrem einflussreichen, von ihrer Sache überzeugten Hassprediger, ihre Anhänger und Nacheiferer ankommen? Im Grunde ist es hoffnungslos.

Aber: irgendwann hat man die Welt der Mikroben eben doch (wieder)entdeckt und begonnen sie zu verstehen. Und nicht jede Erkenntnis braucht zweihundert Jahre, um sich durchzusetzen.

Es ist wie mit dem Berg, den es zu versetzen gilt. Einer alleine schafft es nicht. Die Aufgabe scheint unmöglich. Aber trotzdem wurden schon Berge versetzt und werden auch in Zukunft Berge versetzt werden.

Vielleicht muss man sich einfach von der Vorstellung verabschieden, dass man selbst mehr als ein Schubkarrenladung zum Werk beitragen kann.

Ehrendelikt „Täterschützer“

Hetze erschöpft sich nicht in Hassrede gegen das Ziel. Es gehört zur Strategie, den Gehetzten zu isolieren und dafür zu sorgen, dass ihm niemand beisteht.

Pädophilie wird hetzerisch mit Kindesmissbrauch gleichgesetzt. Pädophile werden als charakterlich verdorben hingestellt. Menschen, die sich gegen diese Hetze wenden werden wahlweise als dumm, naiv oder moralisch schlecht hingestellt. Hilfe für unschuldig Verfolgte wird zum Ehrendelikt, das zum Ausschluss aus der Gemeinschaft führen kann.

Es geht darum, das Opfer der Verfolgung unberührbar, Gegenrede unsagbar und Hilfe unmöglich zu machen. Wer sich für pädophile Menschen einsetzt, muss damit rechnen, als Pädophilie-Versteher, Täterschützer oder Verharmloser an den Pranger gestellt, auf diese Weise seinerseits stigmatisiert zu werden und sozialen und wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.

In den USA ist das Meinungsklima noch extremer als in Deutschland. Ein dortiger Vorfall hat es gerade sogar bis in die deutschen Medien geschafft. Aus der Berichterstattung von RTL News:

Professor findet es nicht unmoralisch, wenn sich jemand von Kindern angezogen fühlt

Virginia: Professor Allyn Walker nach umstrittenen Äußerungen beurlaubt

Diese Aussage sorgt erst einmal für Kopfschütteln: Es sei für Erwachsene nicht immer unmoralisch, sich sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen. Das meint Professor Allyn Walker von der Old Dominion University in Virginia, wie die Zeitung „Metro“ berichtet. Denn laut Walker, sage die Etikettierung einer Person anhand ihrer sexuellen Wünsche nichts über ihre Moral aus. Die Uni beurlaubte die Lehrkraft wegen dieser Aussagen.

Allyn Walker: Keine Moral oder Unmoral mit der Anziehung zu jemandem.

Walker, Assistenzprofessor für Soziologie und Strafjustiz an der Old Dominion University in Virginia, äußerte diese Meinung in einem Interview mit der Prostasia Foundation, einer Kinderschutzorganisation mit Sitz in San Francisco.

Seiner Meinung nach sollten Pädophile auch lieber mit dem Begriff „von Minderjährigen angezogen“ bezeichnet werden. Dadurch seien Betroffene weniger gebrandmarkt. „Aus meiner Sicht gibt es keine Moral oder Unmoral, die mit der Anziehung zu jemandem verbunden ist, weil niemand kontrollieren kann, zu wem er sich hingezogen fühlt“, sagte Walker. „Es ist unser Verhalten, auf diese Anziehungskraft zu reagieren, das entweder in Ordnung ist oder nicht in Ordnung ist.“ Bedeutet also im Klartext: Kinder attraktiv finden an sich ist nicht unmoralisch. Die Frage ist, ob man diesen Neigungen nachgibt oder nicht.

Viel Kritik an Allyn Walkers Aussagen

Laut dem „Metro“-Bericht soll Professor Allyn Walker viel Kritik für diese Aussagen bekommen. So habe der Arbeitgeber, die Old Dominion University in Virginia, mitgeteilt, dass Walker beurlaubt sei. „Die Reaktionen auf Dr. Walkers Forschung und Buch haben zu Bedenken hinsichtlich ihrer Sicherheit und der des Campus geführt. Darüber hinaus hat die Kontroverse über die Forschung von Dr. Walker das Campus- und Gemeinschaftsumfeld gestört und die Mission der Institution, zu lehren und zu lernen, beeinträchtigt“, heißt es in einer Erklärung.

Auch viele Internetuser hätten Walkers Aussagen laut „Metro“ als Versuch kritisiert, Pädophilie zu „normalisieren“. Zu den Vorwürfen äußerte sich Walker in einer gemeinsamen Erklärung mit der Universität: „Ich möchte klarstellen: Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein unentschuldbares Verbrechen“, so Walker. „Als Assistenzprofessor für Soziologie und Strafjustiz ist es das Ziel meiner Forschung, Kriminalität zu verhindern.“ (jmu)

Was mit Professor Walker in den USA zur Zeit passiert, kommt einer sozialen Hinrichtung gleich. Er wird in den Medien wie dem nationalen Nachrichtensender Fox News öffentlich zerlegt.

Der Rektor der Universität schreibt in seinem Statement, in dem er die Beurlaubung des Professors mitteil::

Viele Personen haben mit mir die Ansicht geteilt, dass der Ausdruck „von Minderjährigen angezogen“ unangemessen ist und nicht als Euphemismus für gesetzeswidriges, moralisch inakzeptables und zutiefst schädliches Verhalten verwendet werden sollte. Es ist wichtig, Pädophilie als das zu benennen, was sie ist. Als Vater beunruhigt mich dieses Narrativ und seine möglichen Folgen für meine Kinder und die künftiger Generationen.

Es ging in den „kontroversen“ Äußerungen von Allyn Walker nicht um ein Verhalten, sondern um die Neigung an sich. Es ist eine Neigung, die sich niemand ausgesucht hat. Ich finde es unwürdig und beschämend, wenn der Rektor einer Universität in seiner Einordnung Verhalten und Neigung verwechselt. Von jemandem angezogen zu sein ist kein Verhalten und kann deshalb auch kein Euphemismus für ein Verhalten sein.

Der Rektor dürfte intelligent genug sein, um das zu wissen. Es handelt sich also ein Wegducken bzw. um moralisches Versagen. Der Professor, der sich zu weit vorgewagt hat und an dem vom Mob ein Exempel statuiert wird, wird fallen gelassen. Vermutlich will der Rektor vor allem nicht selbst das nächste Opfer des Mobs werden. Das ist nachvollziehbar, hat aber schwerwiegende Folgen. Man lässt zu, dass Walker vom Mob gefressen wird und damit zum abschreckenden Beispiel wird. Wer vorher darüber nachgedacht hat, seine Stimme zu erheben, wird sich das nun dreimal überlegen – und es höchstwahrscheinlich aus Selbstschutzgründen bleiben lassen.

In einem drei Tage zuvor erschienenen Statement der Universität hieß es:

Eine akademische Gemeinschaft spielt eine wertvolle Rolle bei der Suche nach Wissen. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bereitschaft, wissenschaftliche und andere empirische Daten zu berücksichtigen, die kontroverse Themen und Perspektiven beinhalten können. Nach einem kürzlich geführten Interview, das nationale Aufmerksamkeit erregte, hat Dr. Allyn Walker die folgende Erklärung veröffentlicht.

„Ich möchte klarstellen: Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein moralisch falsches und unentschuldbares Verbrechen. Als Assistenzprofessorin für Soziologie und Strafjustiz ist das Ziel meiner Forschung, Kriminalität zu verhindern. Ich begann diese Forschung in der Hoffnung, ein Verständnis für eine Gruppe zu gewinnen, die zuvor nicht untersucht wurde, um Wege zum Schutz von Kindern zu finden.“

Nach den jüngsten Aktivitäten in den sozialen Medien und der direkten Kontaktaufnahme mit der Institution ist es wichtig, mitzuteilen, dass Old Dominion als fürsorgliche und integrative Gemeinschaft keine Verbrechen gegen Kinder oder jede Form krimineller Aktivitäten befürwortet oder fördert.

Auch dieses Statement zeigt ein grundsätzliches Problem auf. Ohne demonstrative Verurteilung von Kindesmissbrauch, darf man sich mit Pädophilie nicht beschäftigen.

Das ist etwa so als wäre für die Beschäftigung mit Heterosexualität eine demonstrative Verurteilung von Frauenvergewaltigung gefordert. Was bei Heterosexualität als absurd angesehen werden würde, wird bei Pädophilie zwingend vorausgesetzt.

Wer sich mit Pädophilen beschäftigt und sich darum bemüht etwas gegen ihre Stigmatisierung zu tun, darf dies auch keinesfalls für die Pädophilen selbst tun, sondern muss sein Engagement als Kinderschutz-Maßnahme erklären und entschuldigen, damit es potentiell akzeptabel wird. Für Pädophile um der Pädophilen willen, darf man nichts tun.

Das Buch von Allyn Walker, das die Kontroverse ausgelöst hat heißt: „Ein langer dunkler Schatten: Von Minderjährigen angezogene Menschen und ihr Streben nach Würde“.

Er hätte es besser wissen können. Wenn „unwürdige“ Menschen wie Pädophile nach Würde streben, erregt das eben Missfallen. Dabei heißt es in der für US-Amerikaner geradezu heiligen amerikanischen Verfassung:

Wir halten diese Wahrheiten für selbstverständlich, dass alle Menschen gleich geschaffen sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind, darunter Leben, Freiheit und das Streben nach Glück.

Wenn schon das Streben nach Würde so einen Aufschrei auslöst, was würde erst passieren, wenn sich ein Pädophiler erdreisten würde, nach Glück zu streben?

Wie es aussieht, hat in den USA ein Pädophiler Kraft seiner angeborenen Neigung den Anspruch auf ein Streben nach Glück verwirkt. Was für andere Menschen selbstverständlich ist, darf für Pädophile nicht gelten.

Ähnliche Phänomene gibt es aber auch in Deutschland. Das zeigt sich bereits in der Berichterstattung über den Fall aus den USA:

Diese Aussage sorgt erst einmal für Kopfschütteln: Es sei für Erwachsene nicht immer unmoralisch, sich sexuell zu Kindern hingezogen zu fühlen.

Wie ist es in einer aufklärten Gesellschaft überhaupt möglich, zu glauben, dass eine Neigung – egal welche – unmoralisch ist? Wenn man eine sexuelle Neigung für unmoralisch befindet, kann man genauso gut die Hautfarbe, die Augenfarbe, die Haarfrage, die Händigkeit eines Menschen als unmoralisch ansehen. Moralisch zu bewerten, was ein anderer sich nicht ausgesucht hat, ist verwerflich. Bei Rothaarigen, Linkshändern, ethnischer Herkunft, Homosexualität oder Transsexualität weiß man das inzwischen hierzulande. Und empört sich über die Verfolgung von Schwulen im Iran, Rohingya in Myanmar, Schwarzen in den USA oder von Menschen mit Albinismus in Afrika. Aber die Art und Weise wie Pädophile im eigenen Land behandelt werden, hält man für völlig normal.

Vor kurzem erschien etwa das SWR2 Feature „Pädophilie – Erkennen, therapieren, unterdrücken„. Das Elend fängt schon beim Titel an. „Pädophilie unterdrücken“ lässt mich sofort an „Pädophile unterdrücken“ denken.

Recht früh gibt es eine Art Disclaimer des Autors, Herrn Schwandner:

Das ist das Gefährliche an dieser Neigung. Sie kann zu Taten führen, unter denen das Kind ein Leben lang leidet. Wir wollen in diesem SWR2 Wissen nicht verharmlosen, nicht für Sympathie mit pädophilen Menschen werben. Und schon gar nicht für Verständnis mit all jenen, die in der realen und in der digitalen Welt strafbare sexuelle Vorlieben und Macht-Fantasien ausleben. Dazu zählt nicht nur der Missbrauch eines Kindes, sondern auch der Konsum von Missbrauchsabbildungen, sogenannte Kinderpornografie. Die Anzahl beider Straftaten ist gestiegen. Die Zahl der Straftaten wegen Kinderpornografie im Jahr 2020 sogar aufs eineinhalbfache gegenüber 2019. Wir wollen aber auch nicht jene verurteilen, die sich in Therapie begeben und sicherstellen wollen, dass sie niemals ein Kind missbrauchen.

Also bloß keine Sympathie mit pädophilen Menschen wecken, weil das ja Verharmlosung wäre und man dann vielleicht in die Täterschützer-Schublade gesteckt wird.

„Strafbare sexuelle Vorlieben“? So etwas gibt es überhaupt nicht. Strafbar sind nicht Vorlieben, sondern Handlungen. Die Strafbarkeit einer Neigung wäre in Deutschland verfassungswidrig. Der SWR ist ein öffentlich rechtlicher Sender, der den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags unterworfen ist:

§ 51 Programmgrundsätze

(1) Für die Rundfunkprogramme gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

Der Beitrag hat diese Programmgrundsätze verfehlt, wenn er eine Neigung als „strafbar“ bezeichnet und dadurch Menschen mit dieser Neigung kriminalisiert und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Kurz zuvor erfährt man im Feature, dass es 250.000 kernpädophile Männer in Deutschland gibt. Etwas später, dass sich 1.000 Menschen bei „Kein Täter werden“ in eine Therapie begeben haben und davon etwa ein Drittel bis die Hälfte kernpädophil sind. Was ist also die Konsequenz? Von den 250.000 pädophilen Menschen verdienen es 300 bis 500 (0,12 bis 0,2%) nicht, verurteilt zu werden. Im Umkehrschluss verdienen es die restlichen 249.500 (99,8 bis 99,88 %) moralisch verurteilt zu werden.

In dem Feature erfährt man nicht, dass von den 1000 Personen, die sich in Therapie begeben haben, nur etwa 360 das Programm beendet haben (Quelle: Wikipedia, Angaben entsprechen dem Stand 31.03.2018). Es gibt nach der Denkweise des Autors also vielleicht auch nur 120 von 250.000 pädophilen Männern, die es nicht verdient haben, verurteilt zu werden.

Ich halte diese Verurteilung für asozial.

Es gibt massenweise Pädophile, die niemals in ihrem Leben wegen eines Kontaktdelikts straffällig werden. Die allerwenigsten haben dafür eine Therapie benötigt.

Der Autor des Features meint: „Der Wunsch nach einer Beziehung mit einem Kind muss unterdrückt werden. Ständig. Immer wieder. Tag für Tag“ und „Das ist das Gefährliche an dieser Neigung. Sie kann zu Taten führen, unter denen das Kind ein Leben lang leidet.“

Da ist er wieder, der Pädophile als wandelnde, Kinderseelen zerfetzende Handgranate. Diskriminierungsfreies Miteinander? Nur, wenn man nicht das Pech hat, pädophil zu sein.

Für mich ist der Wunsch nach einer Beziehung mit einem Kind definitiv vorhanden. Ich gehe auch nicht davon aus, dass er je ganz verschwindet. Ich sehne mich nach meinem „Thomas-Mann-Moment“:

Las lange in alten Tagebüchern aus der Klaus-Heuser-Zeit, da ich ein glücklicher Liebhaber. Das Schönste und Rührendste der Abschied in München, als ich zum erstenmal ‚den Sprung ins Traumhafte‘ tat und seine Schläfe an meine lehnte. Nun ja – gelebt und geliebet. Schwarze Augen, die Tränen vergossen für mich, geliebte Lippen, die ich küßte – es war da, auch ich hatte es, ich werd es mir sagen können, wenn ich sterbe.

Notiz in Manns Tagebuch vom 20. Februar 1942 (siehe Zeit-Artikel „Doppelleben eines Einzelgängers“)

Tagtäglich mühselig unterdrücken muss ich den Beziehungswunsch deshalb nicht. Ich muss mich aber durchaus immer mal wieder damit auseinandersetzen – wie z.B. in den Artikeln „Was aussieht wie Liebe, ist wahrscheinlich Liebe“ oder „Geschichten des Scheiterns“ geschehen.

Ich habe schon viele Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen angeschrieben (siehe „Not sehen … und dann?„). Resonanz gab es kaum. Es gab aber auch durchaus einzelne Rückmeldungen, bei denen Verständnis für die Lage von Pädophilen geäußert wurde – und in denen man sich dann entschuldigte, dass man „aufgrund vergangener Erfahrungen“ oder aus Angst vor dem Verlust von Spendern nichts machen könne.

Es ist nicht so, dass das Problem – die Diskriminierung und Stigmatisierung von 250.000 Pädophilen und einer vermutlich noch größeren Zahl von Hebephilen – nicht vermittelbar wäre. Das Problem ist, dass es kaum zu schaffen ist, dass sich die Menschen für das, was sie als richtig erkennen, dann auch einsetzen.

Die Angst vor negativen Konsequenzen ist einfach zu groß. Selbst Menschen, die sonst mutig sind, sind eingeschüchtert, wenn es um das Thema Pädophilie geht.

Das Ganze erinnert an die USA der McCarthy-Ära. Wer einmal mit einem Kommunisten gesprochen hat, steht bereits unter Verdacht selbst einer zu sein und hat durch den Kontakt Schuld auf sich geladen. Vielleicht, aber nur vielleicht kann man sich dann durch demonstrativen Anti-Kommunismus (rituelle Distanzierung von Pädophilie, die man auf keinen Fall verharmlosen will; Verdammung von Kindesmissbrauch) noch reinwaschen. Besser man gerät erst gar nicht unter Verdacht.

Die Folge ist, dass die Jäger freie Hand für ihre Hetzjagd haben.

Ich kann die Mechanismen dahinter nur beschreiben und die perfide, bisher erfolgreiche Strategie offen legen. Eine Mail schicken, die nächste Mail schicken und dann eine weitere. Und hoffen, dass auch andere versuchen, die tief sitzende Kontaktschuld-Angst der in anderen Dingen Mutigen zu durchbrechen. Nur wenn uns das nachhaltig gelingt, gibt es eine Chance auf Veränderung.

Pädophilie als Virus – „Präventionspapst“ am Rande der Volksverhetzung

Im August 2021 erschien in der Mitgliederzeitschrift der Australischen Psychologischen Gesellschaft (APS) eine Sonderausgabe mit Fokus zum Thema Kindesmissbrauch. Die APS ist die größte Berufsvereinigung von Psychologen in Australien und hat 27.000 Mitglieder. 60 Prozent aller in Australien registrierten Psychologen sind Mitglieder der APS.

Als erster „Highlight“-Artikel ist ein Beitrag von Prof. Dr. Klaus M. Beier vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité in Berlin aufgeführt. Als Mitautoren werden Maximilian von Heyden und Isabel Schilg genannt. Prof. Dr. Klaus M. Beier ist der Direktor des Instituts. Er ist ein Mitbegründer des Präventionsprojekts Dunkelfeld, das auch als „Kein Täter werden“ bekannt ist und dessen Netzwerksprecher. Er wurde für sein sein Engagement in der „verursacherbezogenen Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs“ mit dem Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Der Beitrag von Prof. Dr. Beier lautet „Child sexual abuse as a global challenge“ (Kindesmissbrauch als globale Herausforderung). Im Artikel beleuchtet er das Phänomen Kindesmissbrauch unter dem Narrativ einer Pandemie und stellt als Fallstudie den Deutschen Präventionsansatz „Kein Täter werden“ und das Projekt „Du träumst von ihnen“ für Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren vor.

Der Inhalt des Artikels war für mich ziemlich schockierend.

Ich habe deshalb ein Mail an die im Artikel für den Autor angegebene Kontaktadresse (klaus.beier@charite.de) gesendet und um Stellungnahme zu den Punkten meiner Mail gebeten. Das war am 09. September. Da ich noch keine Reaktion erhalten habe und auch nicht mehr davon ausgehe, eine zu erhalten, veröffentliche ich hier nun die Mail an Herrn Prof. Dr. Baier mit meinen Kritikpunkten als offenen Brief.

Aus meiner Sicht sind dort Punkte enthalten, die so schwerwiegend sind, dass sie geeignet sind, die Glaubwürdigkeit von Prof. Dr. Beier als Ansprechpartner pädophiler Personen und als wichtige handelnde, in relevante Entscheidungsprozesse eingebundene Person im Zusammenhang mit dem Thema Pädophilie nachhaltig zu erschüttern.

Ich habe die in der Originalmail zitierten Passagen des englischen Originaltexts für diesen Blogeintrag ins Deutsche übersetzt. Für im Text erwähnte Studien habe ich teils noch Links auf die jeweilige Studie gesetzt, um meinen Lesern den Zugang zu erleichtern.

Bei den im Mail (und im Beier-Artikel) verwendeten Begriffen CSA und CSAM handelt es sich um in der wissenschaftlichen Literatur gebräuchliche Abkürzungen für Kindesmissbrauch (CSA = child sexual abuse) und Kindesmissbrauchsmaterial bzw. Kinderpornographie (CSAM = child sexual abuse material).

Hier nun die Mail.

Ich glaube das es wichtig wäre, wenn sich die Verantwortlichen und andere Menschen, die sich mit den Themenfeldern Pädophilie, Missbrauch, Prävention und/oder Menschenrechte befassen, mit der darin geäußerten Sachkritik inhaltlich auseinandersetzen. Nur weil Herr Prof. Dr. Baier die sachliche Auseinandersetzung zur Zeit scheut, muss es nicht dabei bleiben und es gibt selbstverständlich auch andere Personen, die die Diskussion voranbringen können.


Sehr geehrter Hr. Prof. Dr. Beier,

ich habe gerade Ihren Artikel „Child sexual abuse as a global challenge“ gelesen. Er enthält einiges, was ich hochproblematisch finde. Da ist zunächst der Aufhänger, COV19 als Pandemie.

Sie begründen Ihren Vergleich in der Einleitung wie folgt:

Der Begriff „Pandemie“ (vom altgriechischen „pan“ für total, umfassend, alles und „demos“ für Menschen) ist einer, mit dem wir alle im vergangenen Jahr aufgrund der Verbreitung von COVID-19 vertraut geworden sind. Der Begriff bezeichnet eine weltweit verbreitete Krankheit und wird allgemein als Infektionskrankheit verstanden. Die Vertrautheit der Öffentlichkeit mit dem Begriff im Zuge der COVID-19-Pandemie bietet die Möglichkeit, den sexuellen Missbrauch von Kindern (CSA) und die Verwendung von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) in ähnlicher Weise neu zu konzipieren. Auch hier handelt es sich um ein weltweit so verbreitetes Gesundheitsproblem, dass es wohl das Niveau einer Pandemie erreicht hat.

Schaut man in die Wikipedia-Definition zu Pandemie, dann steht dort:

Pandemie (von altgriechisch πανpan ‚gesamt, umfassend, alles’ und δῆμοςdēmos ‚Volk‘) bezeichnet eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i. d. R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“

Ich denke man kann Kindesmissbrauch kaum als neues Phänomen bezeichnen. Es gab ihn vor 5 Jahren, vor 10 Jahren, vor 50, 100, 500, 1.000, vor 2.000 Jahren und vermutlich so lange es Menschen gibt.

Kindesmissbrauch ist auch keine Infektionskrankheit. Eine entscheidende Ähnlichkeit, die fehlt ist, dass Kindesmissbrauch nicht ansteckend ist. Wäre dies der Fall, so müsste es ein Analogum zum „R-Wert“ geben. Dann könnte man versuchen den R-Wert unter 1 zu drücken und dadurch die Ansteckungskrankheit Kindesmissbrauch auszurotten.

So etwas gibt es aber nicht. Der persönliche Kontakt mit einem Missbrauchstäter macht einen Menschen nicht zum Täter. Auch das Opfer eines Missbrauchs wird durch den Missbrauch nicht selbst zum Missbrauchstäter. Das Risiko eines Missbrauchsopfers selbst Missbrauchstäter zu werden, ist gegenüber der Normalbevölkerung geringfügig höher. Ein signifikanter kausaler Zusammenhang existiert nicht. Es kann auch nicht sinnvoll sein, dass im Kern irreführende und stigmatisierende Narrativ, dass Missbrauchsopfers selbst Missbrauchstäter werden, noch zu befeuern.

Wenn von Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung bei COV19 die Rede ist, ist in einer seriösen Darstellung in der einen oder anderen Weise immer auch das Thema Grundrechte präsent. Man kann, was die Angemessenheit oder Unangemessenheit angeht, zu unterschiedlichen Bewertungen kommen, aber die Einschränkung von Grundrechten komplett unter den Teppich zu kehren und mögliche Folgen mit keinem Wort zu erwähnen ist nicht legitim. Vorliegend betrifft dies vor allem Fragen des Datenschutzes. Gerade in einer zunehmend moralisch aufgeladenen Zeit (Cancel Culture, Wokeness) kann es hochproblematisch werden, wenn Datenschutz ausgehebelt wird. Die Vorstellung, dass ja nur die „Guten“ an die Daten kommen, ist naiv und wird von der Realität regelmäßig widerlegt. Geheimdienste und Hacker sind auf nichts so scharf wie auf Daten. Diese Grundrechte-Thematik fehlt in ihrer Darstellung völlig.

Ebenso fehlt jede Betrachtung der Kosten der Pandemie-Bekämpfung. Präventionsmaßnahmen in den Schulen haben dazu geführt, dass im April 2020 weltweit geschätzt 1,3 Milliarden Kinder nicht zur Schule gegangen sind. In Deutschland hat sich die Zahl der Schulabbrecher verdoppelt. Betroffen sind zwei Jahrgänge. Das sind 210.000 zusätzliche Menschen, deren Bildungsweg unterbrochen ist und die lebenslang Konsequenzen daraus haben werden. Da es eine extrem geringe Hospitalisierungsrate unter Kindern gibt, wurden Lasten der Pandemie-Bekämpfung auf Kinder abgewälzt. Ob das die richtige Entscheidung war, darf legitim in Frage gestellt werden, zumal die Grenzen der Belastbarkeit des Gesundheitssystems in Deutschland nie erreicht wurden. Wirklich wissen kann man es nicht.

Je nachdem welche Maßnahmen man im Namen des absoluten Ziels der „Pandemie“-Bekämpfung von CSA durchdrückt, können auch hier ganz erhebliche Kosten anfallen, die den Nutzen durchaus auch übersteigen könnten.

Aus meiner Sicht besonders problematisch an ihrem Bild der Pandemiebekämpfung ist ihre Gleichsetzung von Pädophilen mit Krankheitserregern.

Es ist seit langem anerkannt, dass wir lernen müssen, „mit dem Virus zu leben“. Dies gilt auch für die Pädophilie als sexuelle Ansprechbarkeit auf das kindliche Körperschema, die im Diagnosehandbuch der Weltgesundheitsorganisation als Störung eingestuft wird (ICD-11: „pädophile Störung“) und auf die nicht nur ein erheblicher Teil der sexuellen Missbrauchshandlungen, sondern auch ein erheblicher Teil der Nutzung von Missbrauchsbildern im Internet zurückzuführen ist.

Sie werden wissen, dass eine pädophile Neigung keine pädophile Störung ist, da eine pädophile Störung ein Leiden unter der Neigung oder eine Fremdgefährdung voraussetzt. Pädophilie, die sexuelle Anziehung zu einem kindlichen Körperschema, ist im Gegensatz zur pädophilen Störung nach ICD-11 keine Krankheit. Pädophilie unter Fehlauslegung der ICD-11 pauschal als Krankheit darzustellen, ist irreführend und stigmatisierend.

Wirklich schlimm wird es aber durch den Vergleich „mit dem Virus leben“ und Pädophilie, denn damit wird Pädophilie und der individuelle Pädophile mit einem Krankheitserreger gleichgesetzt. Eine deutsche historische Persönlichkeit meinte mal:

[Der Jude] ist und bleibt der ewige Parasit, ein Schmarotzer, der wie ein schädlicher Bazillus sich immer mehr ausbreitet, sowie nur ein günstiger Nährboden dazu einlädt. Die Wirkung seines Daseins aber gleicht ebenfalls der von Schmarotzern: wo er auftritt, stirbt das Wirtsvolk nach kürzerer oder längerer Zeit ab.

Es ist mir wirklich unverständlich, wie man als gebildeter Deutscher, der die deutsche Geschichte kennt, irgend einen Menschen oder eine Menschengruppe mit einem Virus vergleichen kann. Ich halte es für möglich, dass diese Äußerung den Tatbestand der Volksverhetzung überschreitet.

Damit eine Äußerung nach §130 strafbar ist, muss sie die Menschenwürde anderer angreifen. Ein solcher Angriff ist nach ständiger Rechtsprechung stets gegeben, wenn der Täter sich mit der NS-Rassenideologie identifiziert oder wenn die Äußerung damit im affirmativen Zusammenhang steht. Das ist unzweifelhaft gegeben, wenn Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen mit Tieren gleichgesetzt werden oder als Dreck, Unrat, Ungeziefer usw. geschmäht werden. Auch die Forderung, Mitglieder einer Gruppe der Bevölkerung wegen ihres So-Seins zu entfernen („Ausländer raus!“), kann die Menschenwürde verletzen. .

Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 12/12a

Pädophilie erscheint in Ihrem Artikel als das Virus, dass CSA auslöst. Pädophile werden damit im Sinne einer notwendigen Pandemie-Bekämpfung, die alles rechtfertigt (Grundrechte werden ja nicht weiter erwähnt und scheinen keine Rolle zu spielen) zum bloßen Objekt von Verbrechens-Prävention degradiert. Dem sozialen Wert- und Achtungsanspruch, der untrennbar mit dem Bekenntnis „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ verbunden ist, wird diese Sichtweise nicht gerecht.

In Ihrem Artikel gehen Sie auch von falschen Voraussetzungen aus. Sie schreiben:

Der Gebrauch von CSAM ist vor allem deshalb problematisch, weil er eine Nachfrage nach „Kontakt-CSA“ schafft und aufrechterhält. Dies hat zur Folge, dass Kinder wiederholt sexuell missbraucht werden, um kontinuierlich Inhalte zu produzieren. Ausgehend von einer enormen Dunkelziffer stellen diese Statistiken nur die Spitze des Eisbergs dar, was bedeutet, dass die Zahl der Opfer sexueller Traumata leicht in die Hunderte von Millionen geht – um ein Vielfaches höher als die Zahl der Menschen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde

und

Inzwischen nimmt die Nutzung von CSAM weltweit zu. Im Jahr 2010 identifizierte die Internet Watch Foundation 1.351 Websites, die das enthalten, was manchmal als „Kinderpornografie“ bezeichnet wird. Die Zahl dieser identifizierten Websites stieg auf 13.182 im Jahr 2013 und auf 132.730 im Jahr 2019 (Internet Watch Foundation, 2020), ein schockierender Anstieg um fast das Zehnfache in nur neun Jahren.

Gäbe es wie von Ihnen nahegelegt einen signifikanten kausalen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von CSAM und Kindesmissbrauch, dann müssten sich die Zahlen von Kindesmissbrauch von 2010 bis 2019 verzehnfacht haben. Dies ist mitnichten der Fall. Es ist eher ein gegenläufiges Phänomen zu beobachten.

Ich habe ihnen als Anhang Übersichten zur Kriminalitätsentwicklung auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik für die Jahre 2000 bis 2019 beigefügt. Die Originaldaten können Sie auf der Seite des BKA einsehen.

Textlich lassen sich nur weniger Datenpunkte prägnant darstellen.

Die Fallzahlen des Hellfeldes für den sexuellen Missbrauch von Kindern: 

  • 1995: 16.013
  • 2000: 15.581
  • 2005: 13.962
  • 2010: 11.867
  • 2015: 11.808
  • 2019: 13.670

Die Fallzahlen des Hellfeldes für Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Kinderpornographie:

  • 1995: 414
  • 2000: 1.596
  • 2005: 4.403
  • 2010: 3.160
  • 2015: 3.753
  • 2019: 12.262

Die Statistik zu den Fallzahlen der PKS für den Zeitraum 1995 bis 2019 zeigt, dass es tatsächlich einen erheblichen Anstieg bei Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie gibt. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern gilt dies dagegen nicht. Wenn Kinderpornographie zu Kindesmissbrauch führen würde, müssten sich die Fallzahlen bei Kindesmissbrauch in den letzten 25 Jahren verdreißigfacht haben. Sie müssten dann über 470.000 liegen. Das tut sie aber nicht. Langfristig gesehen ist sie sogar um 15 Prozent zurückgegangen.

Die Fallzahlen entsprechen aber nicht den Taten. Gerade in Hinblick auf Kindesmissbrauch gibt es gute Gründe anzunehmen, dass die „Dunkelziffer“ aufgrund einer viel höheren Anzeigebereitschaft und gesteigerter gesellschaftlicher Sensibilität in den letzten drei Jahrzehnten deutlich abgenommen hat. Der Rückgang der Taten ist also mutmaßlich noch deutlich größer als der Rückgang der Fallzahlen im Hellfeld suggeriert.

Es ist durchaus denkbar und scheint nicht unwahrscheinlich, dass es einen Zusammenhang zwischen der höheren Prävalenz von CSAM und dem Rückgang (!) von CSA gibt. Ich verweise hierzu auf die Beobachtung, dass es in der Tschechischen Republik während einer Zeit, in der der Besitz von Kinderpornografie nicht verboten war, zu einem signifikanten Rückgang der sexuellen Kindesmissbrauchsdelikte kam (siehe Diamond M (2009) Pornography, public acceptance and sex related crime: a review. Int J Law Psychiatry 32(5):304–314; Diamond M, Jozifkova E, Weiss P (2011) Pornography and sex crimes in the Czech Republic. Arch Sex Behav 40(5):1037–1043).

Deshalb ist CSAM keineswegs unproblematisch. Es handelt sich um eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Eine Kausalität im Sinn von mehr CSAM = mehr CSA zu behaupten ist von der Datenlage aber nicht gedeckt. Sie spricht sogar ziemlich deutlich dagegen. Ähnliches wurde auch bei normsexueller Pornographie beobachtet. Während zwischen 1964 und 1984 in Dänemark, Schweden und Deutschland die nichtsexuellen Gewaltverbrechen um rund 300% zunahmen, ging trotz der leichteren Verfügbarkeit sexueller Materialien die Zahl der Sexualverbrechen eindeutig zurück.

Während an einem Verbot von CSAM, das reale Kinder zeigt, aufgrund der inhärenten Verletzung von Persönlichkeitsrechten kein Weg vorbei führt, gibt es ethisch unbedenkliche Alternativen, die vielversprechend scheinen, um Kindesmissbrauch durch Präferenztäter deutlich zu senken: Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild. Diese können – anders als Missbrauchsabbildungen – auch das Affiliationsbedürfnis befriedigen und so etwas wie das Gefühl von Körperkontakt und Intimität vermitteln. Es gibt also gute Gründe anzunehmen, dass Sie für Verwender als Ersatzmittel CSAM gegenüber überlegen sind. Sie hätten also das Potential nicht nur zu einer Reduktion von CSA beizutragen, sondern auch die Nutzung von CSAM deutlich zurückzudrängen.

Eine Sexpuppe kostet 2.000 bis 3.000 Euro. Die Behandlung eines CSA-Falls liegt lt. Ihrem Artikel bei 400,000 bis 1.2 Millionen Euro. Da scheint es ein „No-Brainer“ zu sein, dass man jedem Pädophilen, der das will, auf Kosten des Gesundheitssystems eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild finanzieren sollte.

Dies wird mit einem Budget von 5 Millionen Euro pro Jahr erreicht, und das Programm wird derzeit extern evaluiert. Seit Beginn des Projekts bis Ende 2019 wurden mehr als 11.374 Kontakte registriert, von denen 3.613 vollständig diagnostiziert wurden und insgesamt 2.007 Personen ein Therapieangebot gemacht wurde.

Wenn man von 250.000 Pädophilen nur 11.374 erreicht, es nur bei 3.613 zu einer Diagnose kommt und (Stand 31.03.2018, Quelle Wikipedia) nur 925 Personen das Behandlungsangebot angenommen und 360 Personen das Programm beendet haben, ist das nicht wirklich viel. Mit dem gleichen Budget (5 Mio EUR) könnte man pro Jahr 2.000 Pädophile mit Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild versorgen.

Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, dass man das eine aufgeben soll, um das andere zu finanzieren. Es wäre kein Problem beides zu finanzieren. Es scheitert nicht am Geld, sondern am Willen. Statt in Prävention wird das Geld lieber in die Verwahrung von Strafgefangenen investiert. (Nettokosten je Hafttag ca. 130 EUR, also 47.450 EUR pro Jahr = ca. 190 Sexpuppen).

Durch Akzeptanz und legale Alternativen könnte man auch die Krankheitsfolgen bei Pädophiler deutlich senken.

Chronische Suizidgedanken sind typischerweise ein Marker für intensive psychologische Not. Der Anteil Pädophiler, die über ernsthafte oder chronische Selbstmordgedanken berichten liegt bei 30 bis 45 Prozent. Quellen dazu:

Die damit verbundenen Gesundheitskosten sind enorm. Sie steigen durch zusätzliche Stigmatisierung (wie die Bezeichnung von Pädophilen als „Virus“) und sinken durch Maßnahmen, die die psychische Gesundheit stabilisieren, wie dies durch Akzeptanz aber auch durch legale, hochwertige Ersatzmittel wie Sexpuppen erreicht werden kann. Vor allem stecken dahinter Menschen und menschliche Schicksale.

Ich hoffe, dass Sie meine Kritik nachvollziehen können und bitte um eine Stellungnahme dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Schneeschnuppe


Dem E-Mail waren drei Anhänge beigefügt, die die Entwicklung der Fallzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen.