Staatsfeind Nr. 1

Für die Politik, viele Medienhäuser und prominente Meinungsführer sind Pädophile heute Staatsfeind Nr. 1.

Pädophilie wird immer wieder, aktuell aber ganz besonders massiv mit Kindesmissbrauch gleichgesetzt. Damit wird jeder Pädophile kriminalisiert. Bei der Berichterstattung über Missbrauchsfälle ist dann von Pädophilen-Netzwerken, Pädophilen-Ringen oder Pädophilie-Fällen die Rede. Von Menschen, die sich „der Pädophilie schuldig“ gemacht haben. Bei Kinderpornos wird von Pädophilenseiten gesprochen. Eine kleine Sammlung entsprechender Beispiele findet man regelmäßig in den „Sonntagskisten“ des Blogs „Kinder im Herzen“, z.B. „Sirius‘ Sonntagskiste #33: Das Nachbeben von Münster“ .

Ausgangspunkt und „Superspreader“ des Hasses sind meiner Einschätzung nach vor allem Menschen, die sich als Kinderschützer darstellen. Sie werden als Experten wahrgenommen und jemandem, der sich für Opfer einsetzt wird schon aus moralischen Gründen kaum widersprochen. Man will nicht auf der falschen Seite stehen. Und die Experten, die besonders nah an den Opfern dran sind und das Thema zu ihrer Lebensaufgabe gemacht haben, müssen ja wissen wovon sie reden. Also wird geglaubt, übernommen und weiter verbreitet.

Kinderfolter

Ursula Enders, Mitbegründerin und Leiterin des Vereins Zartbitter, etwa hält im Gespräch mit der Aachener Zeitung die Konzentration auf die sexuelle Orientierung für irreführend: Es gehe nicht um das Ausleben sexueller Fantasien einzelner Täter, wie es der aus ihrer Sicht verharmlosende Begriff der Pädophilie suggeriere. „Der Begriff blendet aus, dass es um schlimmste Formen der Unterwerfung und Folter geht. Die Täter handeln mit Kindern und den Videos der Taten. Wir haben es hier mit organisiertem Verbrechen im eigentlichen Sinne zu tun.“

Das ist extrem manipulativ. Der gedankliche Anker, den Frau Enders setzt ist, dass Pädophile ihre sexuellen Fantasien ausleben. Das aber ist bereits falsch. Pädophilie beschreibt kein Ausleben, sondern eine sexuelle Ansprechbarkeit. Die meisten Pädophilen leben ihre Neigung nicht aus.

Das von Frau Enders gezeichnete und damit geweckte aber auch sofort wieder verworfene Bild des sich auf Kosten von Kindern auslebenden Pädophilen gleicht bereits der Karikatur eines Juden im Stürmer. Angeblich sei das aber bereits eine Verharmlosung. In Wirklichkeit gehe es bei Pädophilie Fr. Enders zufolge um schlimmste Formen der Unterwerfung und Folter. Um dann auch noch mit Bilder der Taten zu handeln. Und mit den Kindern selbst.

Mich erinnert das an die Kindermord-Verwürfe, die im Mittelalter verwendet wurden, um zu Haß und Übergriffen gegen Juden anzustacheln.

Tatgeneigte

Sarah Allard vom Verein Behandlungsinitiative Opferschutz (Bios) erklärt:

Bei Bios werden diese Betroffenen, die Phantasien haben, sie aber nicht aktiv ausleben möchten, „Tatgeneigte“ genannt.

Eigentlich sollte man ja meinen, dass Personen, die ihre Phantasien gerade nicht durch eine Tat aktiv ausleben möchten, „Tatabgeneigte“ genannt werden müssten.

Bei den Kinderschützern von BIOS wird das ins Gegenteil verkehrt. Pädophile werden dort als explosionsgeneigte, Kinderseelen zerfetzende Handgranaten dargestellt, von denen die völlige Unterdrückung jeglicher Sexualität verlangt wird, nicht nur von Handlungen, sondern auch von Gedanken. Aus einem Gespräch mit dem Nachrichtenportal watson:

In absoluten Härtefällen sagen wir, wenn es gar nicht anders geht, dann spiel‘ es in Gedanken durch, nur in Gedanken und nur selten. Das ist die allerletzte Option. Das ist auch nicht gut, weil es Glücksgefühle mit Kindesmissbrauch verknüpft. Man muss es dann aber leider in Kauf nehmen.

Meister der Manipulation und Täuschung

Ein beliebtes Motiv ist auch die Darstellung des Pädophilen als Meister der Manipulation und Täuschung.

Der unabhängiger Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußerte gegenüber der Welt zum Missbrauchsfall von Münster:

Oft fehlen für sexuelle Gewalt erkennbare Indizien. Kinder und auch Mitwissende aus dem sozialen Umfeld stehen oft unter einem enormen Schweigedruck. Missbrauchstäter sind Meister der Täuschung. Ihre perfiden Strategien sind voll darauf ausgerichtet, ihr Umfeld zu verwirren, um unentdeckt zu bleiben.

Auch wenn Rörig hier von Missbrauchstätern spricht, wird deutlich, dass Pädophile mindestens mitgemeint sind.

Die Darstellung hat natürlich den Vorteil, dass man damit a priori alles entwertet, was ein Pädophiler möglicherweise sagen könnte, ohne sich mit dem Gesagten auch nur beschäftigen zu müssen. Je überzeugender das Argument, desto mehr bestätigt sich damit ja die unterstellte Meisterschaft. Einem Pädophilen zu glauben wird unmöglich.

Seelenmord

Der von Menschen, die als Kinderschützer auftreten, erfundene Topos von Kindesmissbrauch als Seelenmord ist längst auch die Politik angekommen.

Z.B. der Innenminister von NRW, Herbert Reul, hat sich dieser Sichtweise angeschlossen („Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch“). Reul schlug auf der Innenministerkonferenz daher vor, dass schwerer sexueller Missbrauch von Kindern hinsichtlich der Schwere des Delikts künftig wie Totschlag eingestuft werden soll.

Die Beschlüsse dieser Innenministerkonferenz sind inzwischen veröffentlicht. Punkt 3 des TOP 23 lautet:

Die IMK ist der Auffassung, dass Taten im Sinne der §§ 176a, 176b StGB (Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge) eine hohe kriminelle Energie sowie eine kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung zugrunde liegt, die im Unrechtsgehalt mit einem Tötungsdelikt im Sinne des § 212 StGB vergleichbar ist. Aus diesem Grund fordert sie eine Anpassung der strafprozessualen Regelungen, indem §§ 176a, 176b StGB als absoluter Haftgrund in die Strafprozessordnung (§ 112 Absatz 3 StPO) aufgenommen werden.

Eine Untersuchungshaft des Beschuldigten wäre dann allein durch die Schwere der Tat gerechtfertigt. Der üblichen Haftgründe für Untersuchungshaft (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) bedarf es dann nicht mehr. Es wird auch kein dringender Tatverdacht benötigt. Ein begründeter Tatverdacht reicht. Die Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern, kann aber verlängert werden. Bisher am längsten waren Fritz Teufel (fünf Jahre) sowie Ralf Wohlleben (sechs Jahre und acht Monate) in Untersuchungshaft.

Bei angeblich ähnlichem Unrechtsgehalt sollte man auch ein ähnliches Strafmaß erwarten. Schaut man in § 212, so findet man eine Mindeststrafe von nicht unter fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Das deutet für mich darauf hin, dass der Hinweis auf Missbrauch von Kindern mit Todesfolge ein Ablenkungsmanöver darstellt. Natürlich wird jeder einen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge mindestens einem Totschlag gleichstellen. Die Forderung der Innenministerkonferenz erscheint da nun wirklich nicht unbillig..

Schaut man in § 176b (Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge) stellt man allerdings fest, dass die Tat dort mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren belegt ist. Also eine höhere Mindeststrafe als beim § 212, dem man angeblich nacheifern will, und die Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, ohne dass es dafür eines besonders schweren Falles bedarf.

Niemand wird ernsthaft vermuten, dass die Innenminsterkonferenz den Strafrahmen für Missbrauch von Kindern mit Todesfolge absenken will. Dass ein Fall mit Todesfolge erwähnt wird, ist also Verpackung oder, weniger vornehm ausgedrückt, pure Propaganda.

Durch die Verwendung der Begrifflichkeiten „mit Todesfolge“ und „Tötungsdelkt“ wird eine auf Anhieb plausible, aber in Wirklichkeit unangemessene Gleichsetzung von „schwerem sexuellem Missbrauch“ mit Totschlag konstruiert. Hätte man sich im Beschluss auf § 176b beschränkt, wäre nichts zu beanstanden. Um diesen ging es aber eigentlich gar nicht, zumal es sich um ein extrem seltenes Delikt handelt. In den letzten 10 Jahren (2010 bis 2019) gab es lt. Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 2 Fälle.

Tatsächlich ging den Innenministern um den § 176a StGB. Man liest „Todesfolge“ und „Tötungsdelikt“ und denkt sich „richtig so!“. Über den eigentlichen Inhalt wurde man damit aber getäuscht.

„Schwerer sexueller Missbrauch“ – ein Etikettenschwindel

Der in der Praxis relevante Fall, für den die Haftgründe entfallen sollen und bei dem auch das Strafmaß erhöht werden soll, ist der schwere Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB).

Da ein Missbrauch ohnehin zu Mord an der Kinderseele stilisiert wird, bedarf ein schwerer Kinderseelenmord natürlich einer besonders klaren Antwort des Rechtsstaats. Auch hier gibt es aber einen hohen Verpackungsanteil.

Ein unbefangener Bürger stellt sich unter „schwerem Kindesmissbrauch“ krasse Fälle vor. Das Höchstmaß in der aktuellen Fassung ist 15 Jahre Freiheitsstrafe. Lt. Absatz 5 ist die Mindeststrafe, wenn ein Kind körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes gerät, 5 Jahre. Die Mindeststrafe in den schweren Fällen von schwerem Kindesmissbrauch liegt also schon jetzt auf dem Level des § 212. Die Höchststrafe ist zwar noch nicht lebenslänglich, aber 15 Jahre sind das nächsthöchste, was das Strafgesetzbuch hergibt.

Das Höchstmaß wird auch ausgeschöpft. Die Haupttäter im Missbrauchsfall von Staufen wurden zu 12 bzw. 12 ½ Jahren verurteilt, die Haupttäter im Missbrauchsfall von Lügde zu 12 bzw. 13 Jahren. Von den vier Verurteilten wurde für drei die anschließende Sicherheitsverwahrung angeordnet (nur bei der Mutter des Jungen im Missbrauchsfall von Staufen wurde hierauf verzichtet). Eine Erhöhung der Höchststrafe für die Fälle des Absatz 5, also die Möglichkeit eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen, würde im Ergebnis nichts nennenswert ändern.

Die eigentlich relevante Änderung ist die Mindeststrafe für die Fälle jenseits des Absatz 5. Die beiden wichtigsten sind mit Absatz 1 der Wiederholungsfall des § 176 und mit Absatz 2, Punkt 1 die Vornahme sexueller Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, wenn der Täter über 18 Jahre alt ist.

Es geht beim „schweren sexuellen Missbrauch“ also nicht um Gewalt, Einschüchterung, Drohung, Nötigung, Erpressung oder ähnliches, sondern um einen Zungenkuss, einen Finger oder Gegenstand im Po, Oralsex, Analsex und Vaginalsex. Es kommt nicht darauf an, ob das Kind aktiv oder passiv beteiligt war. Es kommt auch nicht auf den Willen der Beteiligten an.

Wenn man über Mindeststrafen spricht, muss man sich grundsätzlich den Fall mit dem geringstmöglichen Unrechtsgehalt ansehen. Der Unrechtsgehalt ist etwas subjektiv, daher einfach mal zwei Angebote:

  • Ein 13-jähriger schwuler Junge spricht im Schwimmbad einen Mann an. Nach einiger Zeit ist klar, dass beide erregt sind. Der Junge forder den Mann auf, ihn in der Umkleide oral zu befriedigen. Der Mann kommt dem Wunsch nach.
  • Ein 18-jähriger und eine 13-jährige haben sich verliebt. Das Mädchen wird im nächsten Monat 14. Die beiden sind schon ein paar Monate zusammen. Es kommt zu einem Zungenkuss.

Für diese beiden Fälle soll künftig eine Mindeststrafe von 2 Jahren gelten, sowie ohne Vorliegen weiterer Haftgründe Untersuchungshaft bei begründetem Tatverdacht. Die Höchststrafe liegt dann bei 15 Jahren.

Auf das Beispiel eines Kusses zwischen einer 12-jährigen und einem Erwachsenen angesprochen reagierte CDU-Generalsektretät Ziemak ziemlich unwirsch. Er wolle nicht einzelne Beispiele durchgehen, weil das völlig an der Sache vorbeigehe.

Es ging bei der Frage übrigens um einen Kuss, nicht um einen Zungenkuss. Beim Kuss ist die Mindeststrafe wegen der Heraufstufung zum Verbrechen künftig 1 Jahr. Beim Zungenkuss 2 Jahre.

Hohe kriminelle Energie, sowie kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung

Dem schweren sexuellen Missbrauch liegt nach Auffassung der Innenministerkonferenz eine „hohe kriminelle Energie sowie eine kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“ zugrunde. Ich habe versucht herauszufinden, was es mit dem Ausdruck „kriminelle Energie“ auf sich hat.

Eine besonders niedrige kriminelle Energie wird typischerweise unterstellt, wenn es einen Fall von „Täterverführung“ gab (nein, ich habe mir diesen Ausdruck nicht ausgedacht!). Das kann eine Verführung zur Tat durch einen V-Mann sein oder eine bewusste oder unbewusste Tatförderung durch das Opfer.

Hohe kriminelle Energie liegt vor, wenn es eine unerwünschte oder ausbleibende Verarbeitung kriminalrechtlicher Vorerfahrungen gibt, also etwa bei Wiederholungstätern. Hinzu kommen Formen intensiver Tatbegehungen.

Ansonsten ist der Begriff eine fast beliebig Verfügungsmasse bei der Straffindung. Ein Einbruch bei Nacht kann als Ausdruck besonderer Verschlagenheit hohe kriminelle Energie begründen. Ein Einbruch bei „helllichten Tag“ kann als besonders dreite Begehung zum selben Ergebnis führen. Im Grunde ist „hohe kriminelle Energie“ eine Leerformel.

Es bleibt also die „kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“. Haben Pädophile die?

Ich zitiere aus „Herausforderung Pädophilie – Beratung, Selbsthlfe, Prävention“ von Claudia Schwarze (Leiterin der Psychotherapeutischen Fachambulanz in Nürnberg) und Dr. Gernot Hahn (Leiter der Forensischen Ambulanz im Klinikum Erlangen):

Wie wir schon erwähnt haben, ist nur ein geringer Teil der missbrauchenden Männer tatsächlich pädophil. FIEDLER (2004) nennt eine Zahl von circa 12-20%. Darunter sind sicher auch einige, die sich zuvor wenig Gedanken gemacht haben oder denen die Folgen für die Kinder nicht so wichtig sind. Aber der Großteil wird das Ziel gehabt haben, den Mädchen und Jungen, die sie so gerne haben, auf keinen Fall wehzutun. (Quelle: Seite 100)

(…)

Für viele pädophile Männer, die sexuelle Kontakte mit Kindern hatten, spielt die Überzeugung der Einvernehmlichkeit solcher Handlungen eine große Rolle. Die Einschätzung, dass es gleichberechtigte sexuelle Interessen und Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern „auf Augenhöhe“ geben kann, entspricht nach unserer Auffassung nicht der Realität. Es ist mehr Rechtfertigung vor sich selbst bzw. ein Ausdruck der Hoffnung und Sehnsucht, dass es eine nicht schädigende gemeinsame Sexualität geben kann. (Quelle: Seite 111)

Pädophile, auch solche, die gegen das geltende Gesetz zum Kindesmissbrauch verstoßen, wollen Kindern also typischerweise nicht schaden.

Dies zeigt auch ein Fallbeispiel, das in dem Buch beschrieben wird:

Thomas schätzte den Kontakt zu dem Jungen als normal und ungefährlich ein: „Der Junge hat sich total zu mir hingezogen gefühlt. Der wollte selbst Körperkontakt. Der hat mich immer voll umarmt. Bei dem ging das ja damals los mit der Sexualität. Der hat mich lauter so Sachen gefragt, sexuelle Sachen, wo er sich nicht auskannte. Ich hab ihm das halt erklärt, das hat ja sonst keiner gemacht. Und ich habe es ihm dann halt auch gezeigt, wie das geht, z.B. mit dem Onanieren. Der hat das ja voll gewollt, ich musste ihn doch nicht mal überreden. Wenn dem das nicht gefallen hätte, wäre er doch nicht immer wieder gekommen. Wenn der Angst oder so gehabt hätte, wäre er doch weggeblieben. Aber nein: Er kam immer wieder. Wir haben Playstation gespielt oder am PC. Wir hatten Sex und dann haben wir was unternommen, Freizeitpark und so.“ Thomas berichtete, dass er das Kind zu den sexuellen Handlungen nicht überreden musste. Er habe auch keine Gewalt angewandt, das hätte er niemals getan. Wenn es einmal so gewesen sein, dass der Junge keine Lust hatte, habe er das akzeptiert. Die sexuellen Kontakte hätten „auf Augenhöhe“ stattgefunden, gleichberechtigt.

So wie Thomas nehmen viele pädophile Männer ihre Straftaten wahr. In ihrer Wahrnehmung haben sich die Zärtlichkeiten und sexuellen Handlungen von beiden Seiten aus entwickelt. Weil sie sich mochten, gemeinsam Spaß hatten, hätten beide auch kuscheln wollen. Und wenn man sich an entsprechenden Stellen berührte, wäre da ein Kribbeln gewesen, bei beiden, das hätte ein Verlangen nach mehr ausgelöst. Sie sagen, der Sex war einvernehmlich, von beiden Seiten gewollt. (Quelle: Seite 112)

Man kann das für das Ergebnis einer Selbsttäuschung halten. Eine „kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“ gibt diese aber nicht her. Ich halte es für ausgeschlossen, dass die Innenminster sich dessen nicht bewusst sind.

Da die überwiegende Anzahl der Missbrauchstaten nicht von pädophilen Personen, sondern von nicht-pädophilen Ersatztätern begangen wird, wird es in der Realität natürlich durchaus Fälle geben, bei denen eine „kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“ vorkommt (in Einzelfällen auch bei pädophilen Tätern). Bei einem jedenfalls nicht unerheblichen Anteil der Täter (nämlich solchen, die zugleich die Eigenschaft „pädophil“ aufweisen) fehlt sie aber fast immer. Und wenn das so ist, kann man eine„kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“ nicht zum konstituierenden Element aller Delikte des Straftatbestandes erklären.

Die „kinderfeindliche und menschenverachtende Gesinnung“ ist letztlich ein bewusste Lüge, die der Emotionalisierung und Skandalisierung dient.

Die Charakterisierung des Pädophilen, der Art wie er mit Kindern umgeht und wie er sie behandeln will aus dem Buch „Herausforderung Pädophilie“ (das von wirklichen Experten verfasst wurde) steht auch im krassesten möglichen Gegensatz zu der von Fr. Enders verbreiteten Folter- und Unterwerfungslegende.

Schwere Fälle als Anlass zur Erhöhung von Mindeststrafen

Eine Anhebung der Mindeststrafen wurde bereits auf der Innenministerkonferenz vom Juni 2019 gefordert, konnte aber koalitionsintern anscheinend nicht durchgesetzt werden. Die Durchsetzung gelang nun durch die gezielte Anheizung der Stimmung unter Ausnutzung eines besonders spektakulären Missbrauchsfalles (Münster).

Diese Vorgehensweise ist verwerflich, da man, wenn es um das Mindestmass geht, gerade Fälle mit besonders geringem Unrechtsgehalt anschauen muss und gerade nicht besonders schwere Fälle, die typischerweise zu einem Ruf nach einer Strafverschärfung führen. Die Instrumentalisierung von Münster zeigt meiner Einschätzung nach, dass hier verlogen argumentiert wird und es den handelnden Politikern lediglich um die maximale populistische Wirkung ging.

Faktencheck Missbrauchsfolgen

In diesem Sinne muss man auch Herbert Reul interpretieren, wenn er Missbrauch mit Mord gleichsetzt („Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch“).

Die Realität ist nämlich eine andere. Und das weiß vermutlich auch Herr Reul sehr genau.

Zwei Zitate als Faktencheck:

Die heute verbreitete Behauptung oder Unterstellung, jede Konfrontation mit Sexualität führe bei (fast) allen Kindern (fast) immer zu (schweren) „Traumatisierungen“, erheblichen psychischen Störungen und Spätfolgen, ist sicher nicht richtig, sondern – zum Glück – eine dramatisierte Übertreibung. Dies festzustellen, ist wiederum keine „Verharmlosung“; vielmehr kommt es hier wie anderswo gerade darauf an, die Dinge realistisch und rational zu betrachten und die schweren von den zum Glück leichten Fällen zu unterscheiden. Jedes Kind, das mit einer pornografischen Darstellung konfrontiert wurde, ohne Weiteres als schwer traumatisiertes Opfer zu behandeln und zwecks „Aufarbeitung“ einer Therapie zuzuführen, ist nicht sinnvoll.

Prof. Dr. Thomas Fischer (ehem. BGH Vorsitzender) auf Spiegel Online

Als beste Schutzfaktoren bei sexuellen Übergriffen hat sich in der Forschung unter anderem herauskristallisiert, zu Kontrollüberzeugungen zu gelangen, Optimismus beizubehalten, wichtige Bindungen aufrechtzuerhalten – aber auch so etwas wie die externale Attribution der Schuld, also sich klar zu machen, dass man selbst nicht für das Geschehene verantwortlich ist. Natürlich sind auch Psychotherapien eine Möglichkeit. Vielleicht aber haben viele der Betroffenen keine „seelische Erschütterung“ erfahren. Dann sollte man das auch nicht weiter aufbauschen. (…)

Wenn wir wieder zurück zu den Befunden zum sexuellen Missbrauch gehen, finden Studien natürlich eine stärkere Ausprägung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) bei Opfern als bei Nicht-Opfern. PTBS ist eines der häufigsten Symptome nach sexuellem Missbrauch. Auch Ängste, Verhaltensstörungen und ein geringes Selbstwertgefühl gehören zu häufigen Symptomen. Aber es gilt wieder: Es ist absolut zu verneinen, dass notgedrungen eine psychische Störung zu Tage tritt. (…)

Tatsächlich kann Missbrauch in der Kindheit das Risiko für eine Vielzahl psychischer Störungen erhöhen – aber: die Zusammenhänge sind im Allgemeinen schwach bis mäßig ausgeprägt. Das heißt, Missbrauch ist nur ein unspezifischer Risikofaktor. Der Anteil symptomfrei bleibender Betroffener wird auf etwa 40 Prozent geschätzt. Ob es Viktimisierungsfolgen gibt oder nicht, liegt unter anderem an der Missbrauchserfahrung selbst – der Schwere, Dauerhaftigkeit, Täter-Opfer-Beziehung und an verfügbaren Bewältigungsressourcen sozialer und personaler Art.

Fr. Prof. Dr. Michaela Pfundmair (lehrt Sozialpsychologie an der LMU München) aus einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung

Gerade Fälle mit geringen Unrechtsgehalt bleiben also in der Regel folgenlos. Mit psychischem Mord haben diese Fälle nichts zu tun.

Zum Abschluss dieses Aspekts ein weiter Fall aus „Herausforderung Pädophilie“, der nicht unbedingt eine getötete Seele nahelegt:

Auch die auf eine Strafanzeige folgenden Vernehmungen und Kontakte mit Polizei und Richtern können belastende Folgen des sexuellen Missbrauchs darstellen. Dazu berichtet Jens (39), ein Klient aus unserer ambulanten Therapiegruppe, rückblickend: „Da war ich ja gerade 13 geworden, als ich Gerhard kennenlernte. Den fand ich richtig gut, menschlich, was der so drauf hatte, aber eben auch körperlich. Der hatte immer viel Sport gemacht und sag gut aus. Er gefiel mir. Wir hatten dann eine richtige Beziehung und eben auch Sex. Das war richtig schön. Gerhard war so zärtlich zu mir. Das war nicht nur rein raus und fertig. Blöd fand ich nur, dass das Ganze geheim bleiben musste. Ich wusste ja, dass der das nicht darf. Und mir war’s natürlich peinlich. Wenn die das in der Schule herausgefunden hätten … Das wollte ich mir gar nicht vorstellen. Zur Belastung wurde die Beziehung zu Gerhard erst, als alles aufflog und er verurteilt wurde. Da war ich richtig schockiert. Ich hatte ja das Gefühl, dass nichts Schlimmes passiert, und trotzdem schicken sie ihn in den Knast. Ich hatte ganz schöne Schuldgefühle, weil ich ja auch aussagen sollte vor Gericht.

Letztlich können auch solche Folgen (Geheimhaltung, Polizeivernehmung, Gerichtsverhandlung, Reaktion der Eltern, Scham- und Schuldgefühle usw.) eine Schädigung des Kindes nach sich ziehen. Für einige pädophile Menschen ist das ein Grund, für eine Legalisierung sexueller Beziehungen mit Minderjährigen zu kämpfen. Dagegen ist zum einen einzuwenden, dass es zuvor nicht absehbar ist, ob das Mädchen oder der Junge sich so positiv wie Jens an das Zusammensein erinnern wird. Wesentlich häufiger wird das Geschehene später als Missbrauch wahrgenommen. Zum anderen sind die gesellschaftlichen Werte und Gesetzte nun mal so, wie sie sind. Unter den aktuellen Gegebenheiten setzt somit jeder Erwachsene, der sich für sexuelle Handlungen mit einem minderjährigen Kind entscheidet, dieses Kind neben dem Risiko einer primären auch dem einer weiteren Traumatisierung durch die Reaktionen des Umfelds aus. (Quelle: Seite 135)

Weshalb wird gelogen und die Wahrheit zur Unkenntlichkeit verzerrt?

Ich habe vor kurzem den Artikel „Warum Schwarze in den USA für das gleiche Delikt öfter verurteilt werden und länger im Gefängnis sitzen als Weisse“ in der NZZ gelesen. Dabei ist mir vor allem diese Passage aufgefallen:

Im Jahr 1968 löste der Mord an Martin Luther King landesweite Unruhen aus, und der Parteikonvent der Demokraten wurde zu einer Massendemonstration gegen den Vietnamkrieg. Vor diesem Hintergrund präsentierte sich der Republikaner Richard Nixon als Vertreter von «Recht und Ordnung», was ihm zur Wahl zum Präsidenten verhalf. Donald Trump versucht derzeit, diese Strategie zu kopieren. Nixon sagte dem Konsum und Vertrieb illegaler Drogen 1971 in einer denkwürdigen Rede den Kampf an, als er den Drogenmissbrauch zum «Staatsfeind Nummer eins» erklärte. Im Jahr zuvor hatte der Kongress ein umfangreiches Gesetz erlassen, das die Grundlage für diesen «War on Drugs» bildete.

Der Präsident verachtete solche Substanzen; ihm schwebte das Ideal einer drogenfreien Gesellschaft vor. Doch im Jahr 2016 publizierte «Harper’s Magazine» Aussagen von John Ehrlichman, einem wichtigen innenpolitischen Berater Nixons, die dessen «Krieg gegen Drogen» auch als gezielte politische Strategie erscheinen lassen. Laut Ehrlichman hatte Nixon im Wahlkampf 1968 zwei Feinde: linke Kriegsgegner und Afroamerikaner. Ein Verbot, gegen den Krieg oder schwarz zu sein, sei nicht möglich gewesen. «Aber indem wir die Öffentlichkeit dazu brachten, Hippies mit Marihuana zu assoziieren und Schwarze mit Heroin, und dann beides hart bestraften, konnten wir diese Gruppen diskreditieren», sagte Ehrlichman laut dem Artikel 1994. «Wussten wir, dass wir über die Drogen logen? Natürlich.»

Heute lügen (!) fast alle Politiker und bedeutenden Kinderschutzorganisationen. Als Grund vermute ich, dass Kinderschutz gesellschaftlich hoch angesehen ist, finanziell stark gefördert wird und Wählerstimmen bringt. Als Bonus lässt er sich instrumentalisieren, um ansonsten kaum vermittelbare Begehrlichkeiten wie die Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen. Die Lügner haben auch deshalb kein Problem mit ihren Lügen, weil sie – wie damals Nixon – aus ihrer Sicht für einen guten Zweck lügen, übertreiben, dramatisieren, skandalisieren und kriminalisieren.

Neue Lügen

Als das Thema Mindeststrafen politisch bereits durchgesetzt war, sprach NRW Justizminister Biesenbach in einer Pressekonferenz auf einmal von der ungeheuerlichen Zahl von 30.000 Verdächtigen, gegen die ermittelt werde. Suggeriert wurden letztlich 30.000 Täter, die potentiell davon kommen, weil Datenschützer angeblich Täterschutz betreiben.

Später musste dann richtig gestellt werden, dass es nicht etwa um 30.000 Verdächtige geht, sondern um 30.000 Hinweise zu Verdächtigen (IP-Adressen, Chatpseudonyme etc.). Wie viele Verdächtige es wirklich sind, weiß aktuell noch niemand.

Neue Verschärfungen

Die CDU Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel fordert aktuell ein Verbot des Handels mit kindlich aussehenden Sexpuppen. Als müsste man Puppen (= Dinge) vor sexuellen Übergriffen schützen. Als wäre es gerechtfertigt Menschen, die in der Ausübung ihrer Sexualität ohnehin äußerst eingeschränkt sind, auch noch die letzten Möglichkeiten zu nehmen, legal ihre Sexualität ausleben zu dürfen.

Es ist legitim, Kinder von Übergriffen zu schützen. Es ist nicht legitim, alles zu kriminalisieren, was Pädophile möglicherweise sexuell stimulieren könnte. Das wird aber aktuell gemacht. Die klare Tendenz ist pauschal zu unterstellen, dass jeder sexuelle Gedanke eines Pädophilen abstrakt ein Kind gefährden könnte. Alles, was potentiell der sexuellen Erregung dienen könnte, wird zur Gefahr erklärt. Damit wird dann aber letztlich die Neigung an sich kriminalisiert.

Und wenn man meint, noch kotziger kann es nicht werden, liest man, dass erste Rufe nach einer Meldepflicht für Pädophile laut werden. Im BILD-Talk „Jetzt reden vier – der Talk der Woche“ präsentierte die Moderatorin und Schauspielerin Charlotte Würdig ihre Vorstellungen:

Ich bin komplett für die Meldepflicht. Ich will es wissen, wenn so jemand in meiner Nachbarschaft wohnt. (…) Man muss sie in die Öffentlichkeit zerren.

Interessante Lösung. Natürlich noch keine Endlösung, aber das war der Judenstern ja auch noch nicht.

Was macht das alles mit den Betroffenen?

Ich habe vor nicht allzu langer Zeit in einem Blogartikel eine Möglichkeit vorgestellt, Hassrede gegen Pädophile zu melden. Ich habe den Artikel dazu im Jungsforum, einem Selbsthilfeforum für Pädos beworben. Das kann die Anzahl der Aufrufe schon mal um 20% erhöhen.

Als ich den Artikel „Hassrede gegen Pädophile melden“ beworben habe, hat sich die Zahl der Aufrufe verdreifacht. So eine Reaktion gab es vorher noch nie. Insgesamt gibt es auf meinem Blog 153 Kommentare zu 339 Artikeln. Der Artikel zur Hassrede hat alleine 20.

Offensichtlich fühlen sich viele Pädos durch den allgegenwärtigen Hass auf Pädophile bedrückt.

Hier ein paar Wortmeldungen zur aktuellen Lage aus dem Jungsforum und aus einem Leserbrief:

Worauf willst Du denn hoffen????????

Hoffnung????? Für Pädos?????

Was rauchst Du denn?????

Irgendwas für Pädos zu hoffen ist ähnlich sinnvoll wie irgendwas für Juden im Deutschland von 1938 zu hoffen. Wir spielen eine wohldefinierte gesellschaftliche Rolle, nämlich die der Untermenschen, gegen die sich die gesamte Gesellschaft vereinigen kann, um sie zu bekämpfen. Da kann sogar die Linke mit der AfD zusammen kämpfen. Genau wie sich Deutsche, Polen, und Ukrainer im Kampf gegen die Juden vereinigen konnten.

Wie die Pädos oder die Juden darauf reagieren ist sowas von egal. Egaler geht es gar nicht.

Danil im Jungsforum

Es ist Krieg!

(…) Das Andere ist die Pädo-, Hebe- und Ephebophilie, die als sexuelle Preferenzen, für die man nichts kann, eindeutig als strafbar kommuniziert werden. Man spricht von der Präferenz und setzt diese gleich mit der strafbar erachteten Handlung. Dazu beschneidet man jeglichen Versuch, sich einen Raum der Kommunikation zu schaffen, sodass einem keine andere Wahl mehr bleibt, als entweder auf die Auseinandersetzung mit „seinem“ stärksten Trieb zu verzichten oder in den Untergrund zu gehen und zu hoffen. Und nur der Versuch, darüber gemäßigt sprechen zu wollen, sei es noch so wissenschaftlich fundiert, kann Dich Deine Existenz kosten. Es gibt Therapeuten, die wg ihrer Arbeit im Thema ernsthaft in Konflikt mit den Behörden kommen. Denen wird bei allzu wohlwollend erachteter Dokumentation und wissenschaftlicher Publikation die Hölle heiß gemacht. Sie bekommen dann eben keine Stelle oder keine Lizenz für eine Praxis. Jedes Engagement in einer Selbsthilfegruppe wird kriminalisiert, jegliche öffentliche Stellungnahme zieht Ermittlungen nach sich. Anfangsverdacht! (…) Unsere Präferenz wird mundtod gemacht. Seit Jahren! Uns soll es nicht geben und die Phantasie darüber auch nicht! Ganz einfach.

(…)

Vergewaltigung soll strafbar sein! Über jegliche Altersgrenzen hinweg. Eine Definition dafür gibt es, mit guten klaren Grenzen und Gesetzen. Über die Definition für den Begriff Missbrauch fehlen mir gerade die Worte.


n°aigùr im Jungsforum

Ich bin im Moment gerade etwas am Verzweifeln. Zumindest gefühlt – ich habe das bisher nicht überprüft – nimmt die Frequenz von Gesetzesänderungen, die sich auf die ein oder andere Weise gegen Pädophile richten sollen, in letzter Zeit zu. (…) Da die Höchststrafen anscheinend bereits in vielen Bereichen das Maximum erreicht haben, will man jetzt die Mindeststrafen erhöhen. Ich finde das völlig irrsinnig, da ein ausgewogenes Strafrecht doch gerade angemessene Strafen für die gesamte Bandbreite der vom Gesetz erfassten möglichen Taten bereit halten muss. (…)

Heute Abend ist mir dann aber endgültig die Kinnlade runtergefallen, als ich von den Forderungen von Christian Baldauf aus der CDU Rheinland-Pfalz las. Er fordert nun, dass die Mindeststrafe für den Besitz von Kinderpornografie auf zwei Jahre erhöht wird und die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch von zwei auf 14 (!) Jahre erhöht wird. So langsam frage ich mich, ob ich wirklich in der Realität lebe oder in irgendeinem bizarren Traum gelandet bin. (…) Wie kann man als rational denkender Mensch bitte (…) zu dem Schluss kommen, dass die von Baldauf vorgeschlagene Mindeststrafe auch nur ansatzweise angemessen sein könnte?

Man kann doch nicht Extremfälle wie die aktuellen, allem Anschein nach wohl tatsächlich furchtbaren Geschehnisse in Münster als Leitfaden für das Festsetzen von Mindeststrafen heranziehen. Man kann doch nicht jahrelang die Definition von Kinderpornografie immer weiter ausdehnen und um Vorfelddelikte erweitern, so dass eben inzwischen nicht nur Missbrauchsdarstellungen sondern auf Basis von äußerst schwammigen Formulierungen auch deutlich weniger oder sogar überhaupt nicht Schwerwiegendes strafbar ist, und dann im nächsten Schritt plötzlich die Mindeststrafen drastisch erhöhen.

Ich muss sagen, dass mich die Dreistigkeit dieser Forderungen tatsächlich ziemlich schockiert hat.

Ich bekomme auch langsam das Gefühl, dass es immer schwieriger wird sich dem Zyklus immer neuer Gesetzesänderungen noch irgendwie entgegenzustellen.

Die von dir bereits mehrfach zitierte Studie/Umfrage über die gesellschaftliche Sichtweise auf Pädophile zeigt doch vielleicht sogar auf, dass es großen Teilen der Gesellschaft eigentlich auch gar nicht darum geht bestimmte Straftaten und Handlungen mit angemessenen Strafen zu versehen, sondern vielmehr darum pädophile Menschen generell möglichst komplett aus der Gesellschaft auszuschließen. In der von dir zitierten Studie waren immerhin 26% der Meinung, dass es besser wäre, wenn alle pädophilen Menschen tot wären, und etwa die Hälfte würde ein dauerhaftes Wegsperren befürworten, natürlich ebenfalls tatunabhängig.

Kürzlich las ich, dass es in den Niederlanden anscheinend vor ein paar Jahren eine Onlinepetition gab, die sich dafür einsetzte, dass alle Menschen, bei denen eine pädophile Neigung diagnostiziert wurde, zwangsweise chemisch kastriert werden sollten. (…) Ich finde es sehr gruselig, dass solch eine menschenverachtende Petition mitten in Europa durch die sozialen Netzwerke geistern und Zuspruch jenseits von Neonazis finden konnte. Selbst wenn solche Wünsche auf Grund von menschenrechtlichen Grenzen nicht umgesetzt werden können, so fragt man sich ja schon, wie weit man es mit den Gesetzesänderungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch treiben wird. Gibt es da irgendwo ein Limit? (…)

Ich fühle mich durch die aktuelle Diskussion in Medien und Gesellschaft gerade wieder extrem ausgegrenzt. Ich habe letzte Woche versucht (mit diesem anonymen Mailkonto) ein paar Politiker anzuschreiben und auf Tagesschau.de zu kommentieren. (…) Einerseits tut es trotzdem gut zumindest zu versuchen etwas zu tun, da man sich so vom passiven in den aktiven Part begibt. Andererseits macht mir die intensive Beschäftigung mit diesen Themen aber auch erst recht psychisch zu schaffen. Letzte Woche las ich mir 75 Kommentare unter einem Tagesschau-Artikel am Stück durch und fühlte mich danach durch den aggressiven Tonfall, die pauschalen Angriffe gegen Pädos und die Gleichsetzung mit schlimmsten Straftätern mental völlig am Ende und habe auch in der darauf folgenden Nacht nicht gut schlafen können. (…)

Heute Abend habe ich, als ich las, dass jemand von der CDU die Forderungen noch mal ins völlig Absurde erhöht hat, nachdem ich angenommen hatte, der momentane Höhepunkt wäre erst mal erreicht, direkt einen Nervenzusammenbruch bekommen. Auch wenn ich nicht akut von den Änderungen betroffen bin, fühle ich mich trotzdem angegriffen und gesellschaftlich verfolgt. Es ist ja schon an und für sich eine bodenlose Frechheit, dass im Kontext von schwersten Straftaten gegen Kinder immer ganz selbstverständlich von „Pädophilen“ die Rede ist.

Leserbrief von „Stefan Becker“ (Pseudonym)

Ich fühle mit meinen Brüdern. Verzweiflung, Zorn, Angst, Hoffnungslosigkeit. Trotz.

Eigentlich hatte ich mir das hier für die Kategorie „Sprüche und Weisheiten“ aufgehoben. Aber es gehört heute hierhin:

Lebenskunst entsteht im Trotzdem.

Philippo im Jungsforum

12 Kommentare zu „Staatsfeind Nr. 1

  1. Ein paar kleine Anmerkungen und Fragen meinerseits:

    „Bei angeblich gleichem Unrechtsgehalt sollte man auch ein ähnliches Strafmaß erwarten. Schaut man in § 212, so findet man eine Mindeststrafe von nicht unter fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.“
    Das Unrechtsgehalt wurde nicht als „gleich“, sondern als „vergleichbar“ betitelt. Das entspricht dem Wort „ähnlich“. Ein ähnliches Strafmaß ist in der Tat sicherlich deswegen irgendwann zu erwarten.

    „Für diese beiden Fälle soll künftig eine Mindeststrafe von 2 Jahren gelten, sowie ohne Vorliegen weiterer Haftgründe Untersuchungshaft bei begründetem Tatverdacht.“
    Woher hast du diese Information? In deinen Zitaten und verlinkten Artikeln konnte ich das nirgendwo finden.

    „Niemand wird ernsthaft vermuten, dass die Innenminsterkonferenz den Strafrahmen für Missbrauch von Kindern mit Todesfolge absenken will. Dass ein Fall mit Todesfolge erwähnt wird, ist also Verpackung oder, weniger vornehm ausgedrückt, pure Propaganda.“
    Den zugehörigen Abschnitt musste ich aufgrund dieses Satzes mehrmals lesen. Letztendlich nehme ich an, dass du meinst, dass sich durch die Erwähnung des „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge“ direkt nach dem „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“ im Punkt die Auffassung überzeugender klingen sollte. Wenn dem so ist, erschließt sich das für mich.

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    1. Ich habe aufgrund deines Hinweises diese Änderung vorgenommen: „Bei angeblich gleichem Unrechtsgehalt sollte man auch ein ähnliches Strafmaß erwarten.“ => „Bei angeblich ähnlichem Unrechtsgehalt sollte man auch ein ähnliches Strafmaß erwarten.“

      Ich denke so ist die Formulierung sauberer.

      „Woher hast du diese Information? In deinen Zitaten und verlinkten Artikeln konnte ich das nirgendwo finden.“

      Ich habe das dem Wikipedia-Artikel
      https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland)
      entnommen. Konkret diese Stelle:

      „Im Bereich der Schwerkriminalität (u. a. Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag) gelten geringere Anforderungen bezüglich der Darlegung eines Haftgrundes. Nach der Formulierung des § 112 Abs. 3 StPO ist ausdrücklich kein Haftgrund erforderlich. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese Regelung aber gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;[1] bei verfassungskonformer Auslegung bedeutet die Erleichterung daher lediglich, dass der Richter bei der Prüfung des Haftgrundes bereits einen begründeten Verdacht als ausreichend erachten darf.“

      „Den zugehörigen Abschnitt musste ich aufgrund dieses Satzes mehrmals lesen. Letztendlich nehme ich an, dass du meinst, dass sich durch die Erwähnung des „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge“ direkt nach dem „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“ im Punkt die Auffassung überzeugender klingen sollte. Wenn dem so ist, erschließt sich das für mich.“

      Aus meiner Sicht besteht die Propaganda darin, dass eine künstliche Gleichsetzung von „schwerem sexuellem Missbrauch“ über die Begrifflichkeiten „mit Todesfolge“ und „Tötungsdelkt“ vorgenommen wird. Tatsächlich liegt der „schwere sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge“ im Strafmaß über dem § 212. Es gibt auch kaum Fälle. in den letzten 10 Jahren (2010 bis 2019) waren es insgesamt 2 Fälle. Man hätte den Haftgrund auch nur für den 176b StGB abschaffen können. Um den ging es aber eigentlich nicht. Es ging den Innenminstern um den 176a StGB. Dass „schwerer sexuller Missbrauch“ auch ein Zungenkuss sein kann, erschließt sich niemandem, der über den Beschluss liest. Man liest „Todesfolge“ und „Tötungsdelikt“ und denkt sich „richtig so!“. Über den eigentlichen Inhalt wurde man dadurch aber getäuscht.

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    2. „Den zugehörigen Abschnitt musste ich aufgrund dieses Satzes mehrmals lesen. Letztendlich nehme ich an, dass du meinst, dass sich durch die Erwähnung des „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge“ direkt nach dem „schweren sexuellen Missbrauch von Kindern“ im Punkt die Auffassung überzeugender klingen sollte. Wenn dem so ist, erschließt sich das für mich.“

      Ich habe nun aufgrund deines Feedbacks eine Änderung vorgenommen. Ich hoffe, dass meine Kritik damit deutlicher und leichter verständlich wird.

      ——————————————————-


      Niemand wird ernsthaft vermuten, dass die Innenminsterkonferenz den Strafrahmen für Missbrauch von Kindern mit Todesfolge absenken will. Dass ein Fall mit Todesfolge erwähnt wird, ist also Verpackung oder, weniger vornehm ausgedrückt, pure Propaganda.


      Durch die Verwendung der Begrifflichkeiten „mit Todesfolge“ und „Tötungsdelkt“ wird eine auf Anhieb plausible, aber in Wirklichkeit unangemessene Gleichsetzung von „schwerem sexuellem Missbrauch“ mit Totschlag konstruiert. Hätte man sich im Beschluss auf § 176b beschränkt, wäre nichts zu beanstanden. Um diesen ging es aber eigentlich gar nicht, zumal es sich um ein extrem seltenes Delikt handelt. In den letzten 10 Jahren (2010 bis 2019) gabe es lt. Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 2 Fälle.


      Tatsächlich ging den Innenministern um den § 176a StGB. Man liest „Todesfolge“ und „Tötungsdelikt“ und denkt sich „richtig so!“. Über den eigentlichen Inhalt wurde man damit aber getäuscht.


      „Schwerer sexueller Missbrauch“ – ein Etikettenschwindel


      Der in der Praxis relevante Fall, für den die Haftgründe entfallen sollen und bei dem auch das Strafmaß erhöht werden soll, ist der schwere Missbrauch von Kindern.

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  2. „Für diese beiden Fälle soll künftig eine Mindeststrafe von 2 Jahren gelten, sowie ohne Vorliegen weiterer Haftgründe Untersuchungshaft bei begründetem Tatverdacht.“
    Hier möchte ich wissen, wie du auf die Mindeststrafe von 2 Jahren kommst.

    Ansonsten, vielen Dank schonmal für deine ausführlichen Klarstellungen und Verbesserungen. Das hat es wirklich etwas einfacher gemacht 🙂

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    1. Das Bundesjustizministerium hat inzwischen die Eckpunkte des Reformpakets veröffentlicht. Siehe:
      https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/010720_Reformpaket_Missbrauch.pdf;jsessionid=773896DD991460807B10135E30B77E19.1_cid324?__blob=publicationFile&v=1

      Die Höchststrafe des Grundtatbestand ( §176) steigt auf 15 Jahre. Der minder schwere Fälle beim Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wird gestrichen.

      Bisherige Regelung:
      https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

      =>
      a)
      Minder schwerer Wiederholungsfall des § 176 Abs. 1 und 2 => Bisher: Strafrahmen 3 Monate bis 10 Jahre. Künftig 1 Jahr bis 15 Jahre.

      Da das ohnehin den neuen Regelungen zum Grundtatbestand entspricht, könnte ich mir vorstellen, dass Wiederholungsfall das § 176 Abs. 1 und 2 im § 176a entweder gestrichen wird oder die Mindeststrafe vielleicht auch auf 2 Jahre angehoben wird. An den veröffentlichten Eckpunkten wird das für mich nicht deutlich.

      b)
      Minder schwere Fälle des Absatzes 2 (Beischlaf, ähnliche Handlungen) => Bisher: Strafrahmen 1 Jahr bis 10 Jahre. Künftig 2 Jahre bis 15 Jahre.

      c)
      Ich habe im Artikel den Hinweis auf die Höchststrafe (15 Jahre) ergänzt.

      Gefällt 1 Person

      1. Ah, ok. Schon beachtlich, was du alles über ein Thema recherchierst, herausfindest und schreibst. Aber als Pädophiler/Pädophile ist es ja auch besser, seine Einschränkungen und möglichen Konsequenzen gut zu kennen.
        Ich selbst bin zwar hebephil, was normalerweise mit nicht sooo starken Einschränkungen verbunden ist, aber auch mein am meisten präferiertes Alter liegt bei 12 und 13 Jahren. Die gelten ja in Deutschland ebenfalls als Kinder, auch wenn ich die nicht mehr als solche betrachte, sondern als etwas eigenes zwischen Kindheit und Jugend. Deine Recherchen sind also auch relevant für Leute wie mich.
        Wenigstens ein bisschen mehr Luft bleibt bei meinen 14 bis 16-jährigen, die ich fast genauso favorisiere. Auch am Strafrahmen scheint sich hier nichts zu ändern.
        Aber habe ich folgendes in deinem Text richtig verstanden: für einen zarten Kuss auf die Wange eines Kindes droht künftig mindestens ein Jahr Gefängnis? Das ist dann ja so skurril, dass man schon fast schmunzeln muss.

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      2. „Aber habe ich folgendes in deinem Text richtig verstanden: für einen zarten Kuss auf die Wange eines Kindes droht künftig mindestens ein Jahr Gefängnis? Das ist dann ja so skurril, dass man schon fast schmunzeln muss.“

        Ein Wangenkuss reicht vermutlich nicht.

        § 184h – Begriffsbestimmungen

        Im Sinne dieses Gesetzes sind
        1. sexuelle Handlungen
        nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind.

        Natürlich ist das, was „von einiger Erheblichkeit“ ist „Ansichtssache“. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Zungenkuss überschreitet die Schwelle zur Erheblichkeit. typischerweise. Ein Wangenkuss oder Kuss bei einem Erwachsenen ziemlich sicher nicht. Bei einem Kind wiederum … ? Entscheidend ist das „allgemeine Verständnis“ und die soziokulturelle bedeutung der berührten Körperstelle. Die Grenzziehung wirft in der juristischen Praxis oft Probleme auf.

        Hinter dem § 184h wurde übrigens noch der § 184i Sexuelle Belästigung eingefügt, mit dem auch Taten unterhalb der „Erheblicheitsschwelle geahndet werden können.

        § 184i – Sexuelle Belästigung

        (1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

        (2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

        (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

        In der Berichterstattung zum Thema steht z.B.:

        Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will bestimmte Delikte im Bereich Kinderpornografie nun doch härter sanktionieren und dafür auch die Gesetzeslage ändern. Das sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Ich will härtere Strafen auch für die Fälle, die sexueller Missbrauch sind, aber nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen. Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich bei hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt.“
        Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/kindesmissbrauch-lambrecht-103.html

        Eine „Berührungen von Kindern in sexueller Weise“ muss (wegen der Erheblichkeitsschwelle) nicht zwingend eine sexuelle Handlung im Sinne des aktuellen Missbrauchsparagraphen, kann abertrotzdem eine Sexuelle Belästigung sein.

        Da Lambrecht in diesem Bereich härtere Strafen will, könnte es sein, das an der Erheblichkeitsschwelle geschraubt wird. Im PDF mit den Infos zum Reformpaket ist da bisher nichts erkennbar, was aber nichts heißen muss. Man wird den Gesetzestext und die Begründung abwarten müssen. Die gibt in der Regel Aufschluss, wie das Gesetz gemeint ist, bzw. was es bezweckt und spielt daher für die Auslegung und damit die Anwendungspraxis eine wichtige Rolle.

        Das Kuss-Beispiel stammte aus dem Interview des Deutschlandfunk mit dem CDU Generalsekretär. Es ging aber um einen Kuss, nicht um einen Wangenkuss.
        https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-strafrechtsverschaerfung-es-gibt-keine-leichten.694.de.html?dram:article_id=478401

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      3. Der Wangenkuss könnte also zu einer sexuellen Handlung heraufgestuft werden? Wäre das lächerlich!
        Wenig Sorgen mache ich mir bei Zungenküssen. Die finde ich eher ekelig. Das war einer der Gründe, warum ich mit meinem ersten Freund Schluss gemacht habe. Der beharrte darauf, ständig Zungenküsse haben zu wollen.
        Generell habe ich nicht so das Bedürfnis, in Leute einzudringen. Mir sind umarmen, streicheln und kuscheln eigentlich lieber. Aber finde mal einen 12 bis 16-jährigen, der das mit einem machen möchte. Schwierig, oder?
        Hinzu kommt, dass ich mit der Altersgruppe kaum was zu tun habe und sie auch gefühlt am seltensten in der Öffentlichkeit antreffe. Wenn ich denen dann aber z. B. mal einen Augenzwincker gebe und die darauf nicht gerade ablehnend reagieren, habe ich schon oft eine schöne Erinnerung für den Tag.
        Der Belästigungs-Paragraph macht mir aber Sorgen, dass in Zukunft auch geschriebene Zärtlichkeiten nicht mehr drin sein könnten.

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  3. Lambrecht und Röhrig treten zurück in diesen Jahr, denke nicht dass es noch eine strafverschärfung geben würde, eher eine erleichterung.

    Sexualisierte Gewalt gegen Kinder:

    …14 wird von 12 ersetzt

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen:

    …14 wird von 12 ersetzt

    Ich werde nicht die Pornografische Paragrafen benennen, wie ich möchte, denn Hauptsache darf man sex mit ab 12 jährige haben.

    Nehmen wir an, das es Kinder und Jugendliche gibt die sich politisch einsetzen möchten, auf diese art und weise (sexuelle forderungen an die Politik) können wir uns auf die Bundestagswahl 2032 freuen. Zwischen 2028-2032 werden Parteien gegründet die gegen die sexuelle Unterdrückung sind und dafür kämpfen das Wissenschaftler und Experten zu Wort kommen.

    Warum 2032?

    Nehmen wir an, ein Junge der Ben heißt ist 2008 geboren. Zur Zeit ist er 13 und hatte Sex mit einen 18 Jährigen. Der 18 jähriger kommt vor Gericht wegen Sexualisierte Gewalt gegen Kinder.
    (Allerdings ist zu beachten das der 13 jähriger in die Pubertät ist).
    Der 18 jähriger wird zu eine Haftstrafe von 5 (!) Jahre verurteilt und der 13 jähriger wird als Opfer bezeichnet.

    Der 13 jähriger stellt sich gegen die sexuelle Unterdrückung und gründet nach der Bundestagswahl 2028 eine Partei (zur zeit ist er 20).

    Sie wird als Partei anerkannt und tritt zur Bundestagswahl 2032 an und schafft die fünf prozent hürde weil es viele solche „Bens“ gibt die sexuell unterdrückt wurden bzw werden.

    Ihr Mitgliederzahl ist ebenfalls hoch für eine Partei die vor 4 Jahre gegründet wurde.

    Denkt ihr, sowas wäre realistisch?

    Es werden immer und immer mehr Opfer der sexuelle unterdrückung geben

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    1. „denn Hauptsache darf man sex mit ab 12 jährige haben“

      Der Knack ist eher, dass (z.B.) 12-jährige Sex mit Menschen ihrer Wahl haben können sollten. Im Moment gibt es die unwiderlegbare juristische Fiktion, dass unter 14-jährige nicht zustimmungsfähig sein. Es ist deshalb auf sexuellem Gebiet egal, was sie wollen. Das ist aus meiner Sicht falsch.

      Es wäre schon ein gigantischer Fortschritt, wenn die Vermutung irgendwann einmal widerlegbar wäre, dass man also straffrei bleibt und die Beziehung toleriert wird, wenn der Richter davon überzeugt ist, dass es sich um ein Liebesverhältnis handelt oder dass das Kind tatsächlich sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ausübt.

      Ich glaube nicht, dass das „Schutzalter“ von 14 in absehbarer Zeit gesenkt wird. Der Trend geht eher in die andere Richtung. Es gibt immer wieder mal Staaten, die die Altersgrenze herauf setzen. Dass ein Staat die Altersgrenze herab setzt gibt es so gut wie gar nicht (mehr). Teilweise wird in anderen Ländern ein Kind als Person unter 18 Jahren definiert. Jedenfalls wenn es um Sex geht. In anderen Fällen handelt es sich um „junge Männer“ (oder junge Frauen). Aber auch beim Sex, wenn es einen noch jüngeren Beziehungspartner gibt. Man braucht ja einen Täter, den man verfolgen kann.

      „Zwischen 2028-2032 werden Parteien gegründet die gegen die sexuelle Unterdrückung sind und dafür kämpfen das Wissenschaftler und Experten zu Wort kommen. (…) Sie wird als Partei anerkannt und tritt zur Bundestagswahl 2032 an und schafft die fünf prozent hürde weil es viele solche „Bens“ gibt die sexuell unterdrückt wurden bzw werden. (…) Denkt ihr, sowas wäre realistisch?“

      Nein, halte ich nicht für realistisch. Vielleicht gibt es ja irgendwann eine Partei, die sich da einsetzt, aber die 5% Hürde für eine Spezialpartei, die sich diesem Thema verschreibt, halte ich für extrem unwahrscheinlich.

      Vielleicht könnte es aber auch irgendwann mal eine Art „Me Too“-Moment (im Sinne von „Ich wurde geliebt“) geben, ein Umdenken in der Gesellschaft bewirkt. Wirklich entscheidend ändern kann sich die Lage aus meiner Sicht nur dann, wenn die „Ben“s irgendwann aus der Deckung kommen. Die sind aber in der Regel froh, in Ruhe gelassen zu werden, haben wahrscheinlich Angst vor negativen sozialen Reaktionen (man kann als Missbrauchsopfer und deshalb als „beschädigt“ abgestempelt werden) und sie haben oft auch eigene Alltagsprobleme, die Vorrang haben. Ich finde das auch legitim. Und wäre natürlich trotzdem sehr glücklich, wenn es irgendwann einmal zu einerm „Mee Too“-Moment in unserem Sinne käme.

      Ich glaube durchaus. dass sich etwas ändern kann. Aber es wird wahrscheinlich mühsam und viel Zeit benötigen. Ich habe auch selbst schon einen entsprechenden Blogartikel über eine imaginäre Zukunft in 40 Jahren geschrieben (in dem die Situation aber zunächst noch deutlich schlimmer wird als es heute ist):
      https://paedoseite.home.blog/2020/09/02/tagesschau-in-40-jahren/

      Es kann aber auch anders kommen. 1985 hat niemand mit dem baldigen Zusammenbruch der Sowjetunion gerechnet. Und ab 1989 ging es mit dem Auseinanderbrechen des Ostblocks auf einmal ganz fix. Ende 1991 war die Sowjetunion Geschichte. Manchmal geht es viel schneller als man denkt.

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      1. Es könnte wie ein „Erdrutsch“ sein.

        Niemand rechnet damit aber dann auf einmal passiert was.

        Es bleibt weiter spannend.

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  4. Ich habe eine winzig kleine Sache die mich immer wieder stört.

    Es ist immer von pädophilen Männern die Rede oder die pädophilen werden immer männlich dargestellt.
    Es gibt auch pädophile Frauen, nur werden sie leider nur viel seltener verurteilt. Bei einer Frau sagt man öfter „das sind mütterliche Gefühle“ und wo sind denn bitte die väterlichen Gefühle?

    Wir werden von allen als Monster dargestellt. Doch sind wir dass? Nein sind wir nicht. Obwohl es noch nicht lange her ist wo ich es noch glaubte. Dann sah ich den Film die schöne und das Biest und musste sagen das ist es eigentlich, das Biest bin ich ja, aber ein liebenswertes Biest. Ich hatte mal etliche Freunde die ich, durch bekannt werden meiner Tat, verlor. Jetzt habe ich Freunde, nicht sehr viele, die wissen was ich getan habe und es ist ihnen egal. Komischer Weise sind es oft jüngere die keine Probleme damit haben. Sie sollten doch alle vor mir flüchten.
    Wir Pädophilen bespringen doch alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Den Eindruck bekommt man wenn es wieder mal um Gesetzesänderungen geht.

    So hab mehr geschrieben als ich wollte.

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