Am 28.01.2020 war der zehnte Jahrestag des Bekanntwerdens der Missbrauchsfälle am katholischen Elitegymnasium Canisius-Kolleg in Berlin. Aufgrund dieses Skandals wurde im März 2010 die Stelle des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ geschaffen. Seit Dezember 2011 hat Johannes-Wilhelm Rörig diesen Posten. Anlässlich des Jahrestags gab er kürzlich eine Pressekonferenz. Seine Bilanz nach 10 Jahren Missbrauchsskandal fällt verheerend aus.
Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als nationale Aufgabe verstanden werden.
Rörig beklagte, auch im Jahr 2020 werde in Deutschland beim Thema sexuelle Gewalt „ohrenbetäubend geschwiegen“. Er sei immer wieder erschrocken, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen werde.
Auch die Politik kommt bei Rörig schlecht weg. Oft bleibe es bei verbalen Lippenbekenntnissen. Rörig fordert eine deutlichere Haltung. Für ihn gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene. Aus Sicht Rörigs brauchen Ermittler außerdem mehr Befugnisse – Datenschutz dürfe nicht über Kinderschutz stehen.
Man brauche einen Pakt gegen Missbrauch, für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dieser Pakt brauche die uneingeschränkte Unterstützung von allen.
Rörigs Thesen fallen auf fruchtbaren Boden. In einem Meinungs-Kommentar auf tagesschau.de „Wann wacht die Politik endlich auf?“ wird bereits im Titel so getan als hätte die Politik in den letzten 10 Jahren geschlafen.
Hier einige Ergebnisse der „Schlafhandlungen“:
Seit 2013 ruht die Verjährung bis zum 21. Lebensjahr des Opfers
Seit 2015 ruht sie bis zum 30. Lebensjahr des Opfers
Seit 2015 gelten Posing Bilder als Kinderpornographie
2015 wurde der neue Tatbestand der Jugendpornographie eingeführt
Seit 2015 ist Herstellung / Anbieten / entgeltliches Erwerben von Darstellungen nackter Personen unter 18 Jahren strafbar (Lex Edathy)
Seit 2020 ist versuchtes Cybergrooming strafbar (also der untaugliche Versuch der Vorbereitung der eigentlich verfolgten Straftat)
Den Gesetzesverschärfungen der letzten Dekade sind (seit 1993, als der Besitz von Kinderpornographie unter Strafe gestellt wurde) bereits etliche Gesetzesverschärfungen mit neuen Tatbeständen und höheren Strafen vorausgegangen.
Sieht so Schlaf aus? Ernsthaft?
Weder war die Politik untätig, noch fehlt es an markigen Worten und Forderungen von Politikern. Pädophile werden da schon mal als Raubtiere hingestellt, die über Kinder herfallen. Etwa als „pädophile Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen“ wie es auf Seite 130 im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt.
Bei keinem anderen Thema kann man sich des Beifalls der Bürger so sicher sein, wie bei schärferen Strafen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs oder dem Besitz von Kinderpornographie und ähnlichen Tatbeständen. Das wissen Politiker und nutzen das Thema gerne aus, um sich zu profilieren aber auch um als Schutzmaßnahme verbrämt Grundrechte wie den Datenschutz anzugreifen, wenn es gerade mal keinen aktuellen Terroranschlag gibt, den man stattdessen ins Feld führen kann.
Es bleibt auch nicht bei „Lippenbekenntnissen“. Beispielsweise wurde am 12.02.2019 das Positionspapier der CDU/CSU Fraktion „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ vorgestellt. Zu Punkt 6 „Ermittlungszugang ins Darknet schaffen“ und Punkt 10 „Versuchsstrafbarkeit für das sogenannte Cybergrooming regeln“ wurden am 17.01.2020 vom Deutschen Bundestag die entsprechende Gesetze verabschiedet.
Natürlich haben auch die anderen Maßnahmen und Verschärfungen der letzten 10 Jahre und zuvor seit 1993 ähnliche Vorgeschichten.
Auch ein „ohrenbetäubendes Schweigen“ vermag ich nicht auszumachen. Kaum ein Thema ist medial so präsent und so ein Dauerbrenner wie sexueller Kindesmissbrauch.
Über Missbrauchsfälle wird in Nachrichten und Zeitungen intensivst berichtet (zuletzt etwa über die Fälle aus Lügde, Bergisch Gladbach und Staufen). Wer zweifelt, dass das Thema ausreichend Beachtung findet, mag auf der Nachrichtenseite seines Vertrauens in der Suchfunktion einfach mal das Stichwort „Kindesmissbrauch“ eingeben. Beim Spiegel etwa liefert das 1.351 Ergebnisse.
Damit nicht genug sind Kindesmissbrauch und verwandte Tatbestände ein beliebtes, wiederkehrendes Thema in Tatorten und anderen Krimiserien. Auch in abendlichen Talkformaten und Fernseh-Dokumentationen wird das Thema immer wieder aufgegriffen. Die WDR Doku „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“ durchleuchtet laut offizieller Inhaltsangabe z.B. „das perfide System des Foto-Diebstahls und zeigt, wie schutzlos Kinder im Netz Beute von Pädophilen werden“.
Es gibt nichts, was heute vergleichbar skandalisiert und dämonisiert ist, wie der sexuelle Kontakt eines Erwachsenen mit einem Kind. Etwas anderes als schwerste Verbrechen und brutale sexuelle Gewaltübergriffe scheint es auf diesem Feld nicht zu geben. Eines der typischen Schlagworte ist Seelenmord.
Und da beklagt Rörig allen ernstes die Gelassenheit mit der sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen werde? Welche Teile der Gesellschaft sind gemeint?
Ich habe von der behaupteten Gelassenheit (auf die Kinder eigentlich ein Anrecht haben) noch nichts mitbekommen. Mir scheint es eher einen Wettbewerb darin zu geben, sich bei der Skandalisierung und Verdammung gegenseitig zu übertreffen. Wer bei diesem Wettbewerb nicht mitmacht, ist bereits ein Verharmloser von sexuellem Missbrauch.
Kaum etwas von dem, was Rörig ausführt ist für mich nachvollziehbar. Wer Aussagen wie „es bleibt oft bei Lippenbekenntnissen“, „ohrenbetäubendes Schweigen“ oder „Gelassenheit gegenüber sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Teilen der Gesellschaft“ kritisch mit der Realität abgleicht, muss zum Schluss kommen, dass Rörig in erster Linie einen Propaganda-Auftritt hingelegt hat, bei dem es ihm um Emotionalität und Stimmung ging.
Wie die Reaktionen zeigen, ist diese Strategie aufgegangen. Im Grunde ist das auch nicht erstaunlich. Rörig liegt voll im Trend der letzten Jahrzehnte und nach Fake News sucht man bei jemandem wie Trump, nicht bei einem Missbrauchsbeauftragten oder Kinderschützer.
Folgt man Rörig, dann war alles, was im letzten Jahrzehnt und davor bereits passiert ist, nicht genug. Was soll also geschehen, wenn die „Politik endlich aufwacht“ wie die Kommentatorin von tagesschau.de es fordert?
In der Pressekonferenz werden Dinge angesprochen wie eine engere Zusammenarbeit von Behörden, mehr Befugnisse für Ermittler, Außerkraftsetzung von Datenschutz zugunsten von Kinderschutz, verpflichtende Schutzkonzepte gegen sexuellen Missbrauch aber auch ein konsequenteres und härteres Vorgehen gegen Täter. Rörig setzt dabei auch auf Angst: „Täter müssen sich überall viel stärker vor Entdeckung fürchten, im Netz und in ihrem sozialen Umfeld“.
Für seine „nationale Aufgabe“ und seinen „Pakt“ zur maximalen Reduzierung der Fälle fordert er die „die uneingeschränkte Unterstützung von allen“. Differenzierung oder Grautöne gibt es bei Rörig nicht. Für ihn geht es darum, Kinder zu retten. Koste es, was es wolle.
Für mich hört sich das alles an, als hätte da jemand den totalen Krieg gegen Kindesmissbrauch erklärt – und das Volk jubelt. Nur wird das Ganze leider nicht in einem Zusammenbruch enden, denn der Gegner kann sich nicht wehren.
Ich erwarte zwar weder Gaskammern noch Todesstrafe aber unzweifelhaft werden die Schrauben weiter angezogen werden. Ich rechne mit höheren Mindeststrafen, höheren Höchststrafen, der Einführung der Unverjährbarkeit (analog zu Mord) aber auch neuen Tatbestände etwa so etwas wie „Verharmlosung von Kindesmissbrauch“. Auch Enteignungen (zur Abschreckung und zur Entschädigung von Opfern) scheinen mir denkbar.
Im Umgang mit „gefährlichen“ Menschen kann es auch zu so etwas wie Präventivhaft kommen. In Österreich etwa arbeitet man gerade an einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber. Da erscheint es mir durchaus möglich, dass man in Deutschland in fünf oder zehn Jahren an einer Art Sicherungshaft für Pädophile strickt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung als Gefährder von Kindern verstanden werden.
Mit der richtigen Verpackung – wie der Abwehr einer drohenden Gefahr, der Bewahrung eines besonders schutzwürdiger Kreises der Bevölkerung (also von Kindern) vor schweren Straftaten oder der Verhinderung von Seelenmord – ist sehr viel vermittelbar und durchsetzbar. Sogar Abscheulichkeiten wie Polizeiliche Vorbeugehaft oder Schutzhaft. Angelegt ist das bereits heute im sogenannten Unterbindungsgewahrsam. Dafür reicht es, dass die betroffene Person durch ihre Gefangennahme daran gehindert wird, eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat zu begehen oder fortzusetzen. In Bayern ist eine zeitlich unbefristete Ingewahrsamnahme sogar auch schon zur Abwehr einer (konkreten) Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig (wozu die sexuelle Selbstbestimmung, sicherlich zählt).
Ich fühle mich – auch heute schon – verfolgt, vor allem aber durch Hasspropaganda geächtet. Es erscheint mir überdeutlich, dass die Verfolgung in den nächsten Jahren an Intensität zunehmen wird.
Hier ein paar persönliche Betrachtungen und Einsichten von Pädos zur Jungsliebe aus Beiträgen des Jungsforum (einen Selbsthilfeforum für Pädophile, die sich von Jungen angezogen fühlen):
Ein durchschnittlicher Acht- Zehn- oder Zwölfjähriger kann bestens ohne sexuelle Erlebnisse leben und wird im Regelfall deswegen auch kein unglücklicherer Erwachsener, nur weil ihn kein Pädo am Pimmel lutschte. Natürlich können sexuelle Erlebnisse als positive Zugabe, als interessante Sache durch Menschen dieses Alters empfunden werden. (…)
Es laufen die Menschen dieses Alters eben nunmal nicht dauerfickgeil durch die Straßen, flirten nicht alles an was bei drei nicht auf den Bäumen ist und verschwinden auch nicht mit auf jedes Klo für ein Quikie, sobald sich die erste Gelegenheit bietet. Kein Kind „braucht“ oder „vermisst“ Sex per se, wenngleich es durchaus eine angenehme Erfahrung sein kann für das Kind, bei gleichzeitigem Risiko, dass das Interesse auch wieder genauso schnell verschwindet wie es für kurze Zeit da war.
Der Suchende, der Nachfragende ist aber meist der Erwachsene, selbst dort, wo die Sache bereits läuft. Ein Pädo sagte mir mal, dass der Junge einfach nie sooft wollte wie er selbst. Das ist für mich durchaus nachvollziehbar und sinnbildlich für Jungs, die gleichwohl genießen, aber keinen ausgeprägten instrinsischen Antrieb für ein Sexualleben in sich tragen, während sich der Pädo einredet, dass er das Kind sexuell befreit, aber jedesmal heimlich eingeschnappt ist, wenn der Knabe nicht jedesmal das Verlangen erwidert.
Pädophilie ist durchaus auch ein stückweit Lebenslüge, Wahrnehmungsverzerrung, aber zugleich existenzberechtigt neben der Schädigungslüge und dem Asexualitätsanspruchs-Irrsinn auf der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Seite. Die Wahrheit läge wohl vermutlich, wie sooft, in der berühmten, aber nie erklommenen Mitte.
Wenn ich glaube, einen Jungen zu lieben und er ebenfalls glaubt, er liebe mich, dann ist uns beiden doch völlig wurscht, ob das unsere Hormone, unsere sonstigen Botenstoffe, unser Unterbewusstsein und/oder unser Bewusstsein und zu welchen Anteilen uns das glauben machen. Wir sind dann doch nicht fremdbestimmt, wir sind das alles, alles das kommt aus uns selbst.
Wir sind sowohl Körper als auch Geist. Wenn auch nur einer dieser Anteile an unserem Selbst nicht mitspielt, läuft da gar nichts, was unser Bedürfnis nach Liebe befriedigend stillen könnte.
Wenn wir beide davon überzeugt sind, dass wir beide daran glauben, dass es so sei – wen sollten wir denn davon noch alles überzeugen müssen?
Wir wissen es zwar nicht mit wissenschaftlicher Bestimmtheit, unser wechselseitiges Tun für- und miteinander ist uns aber Beweis genug, dass wir einander lieben, bzw. etwas füreinander empfinden, was wir beide für Liebe halten.
Wir beide glauben daran, dass dies die sogenannte vielbesungene Liebe sei, uns tut es gut und gut isses!
Meine bisher wohl intensivste und offenste Beziehung führte ich mit einem 14jährigen in meinen Dreißigern. Es war quasi innerhalb einer Woche nach dem Kennenlernen klar woher der Wind wehte und wohin das wohl unausweichlich führen wird. Wir durchschauten uns beide sofort.
Ich erinnere mich aber lebhaft daran, wie jung ich mich mit Anfang Dreißig fühlte und eigentlich zwischen ihm und mir überhaupt keinen Unterschied feststellen konnte, er aber einige Stunden lang völlig selbstüberrascht fast schon autosuggestiv immer wieder meinte „ich fasse es nicht, meiner erster Freund ist 3x, ich habe einen Freund der 3x ist!“ – er meinte das für sich gar nicht abwertend oder verletzend, aber mir wurde in diesen Momenten durchaus klar, wie wahnsinnig das aus der Sicht eines 14jährigen sein muss, wenn jemand 3X ist.
Er war mir auf Augenhöhe gleichgewachsen und alles Instinktive war einfach nur ein perfekter Match. Der Humor, der Musikgeschmack, die Vorstellungen über dieses und jenes, das war einfach nur die perfekte Symbiose. Trotzdem war einfach nur die pure Vorstellung davon, dass ich 20 Jahre älter war als er, in der Anfangszeit sowas von unfassbar und unbegreiflich für ihn.
Interessanterweise verflog das aber sehr schnell und es spielte einfach überhaupt keine Rolle mehr. Am Ende benahmen wir uns fast schon wie ein altes Ehepaar und er sagte vor aller Leute zu mir Sachen wie „Na, warte mal bis wir zuhause sind!“, wenn ihm was nicht passte. Und daheim machte er mich dann auch wirklich zur Sau. Ein altes Ehepaar hätte das nicht besser hinbekommen.
Mit 15 heiratete er mich symbolisch. Er hat das richtig vorbereitet und aus Alufolie kleine Ringe gebastelt. Das war wirklich verrückt, wie er das eingefädelt hat.
Ein bisschen war es wie bei „Der Mann ohne Gesicht“. Er sah unseren Altersunterschied nach einer zeitlang einfach nicht mehr, weil er auch vollkommen gleichgültig und nichtsbedeutend war für uns. Wir lebten dieses verrückte Ding und es gehörte nur uns. Alle anderen hätten all das wirklich Essentielle nicht gesehen, sondern eben nur den Altersunterschied. Wie der eben zitierte Film lässt auch dieser Zustand die große Frage zurück: Wer von allen Beteiligten ist denn nun eigentlich wirklich krank??!
Was uns trennte war ein Schicksalsschlag, welcher das Zusammensein aufgrund einer räumlichen Trennung unmöglich machte. Mit 17 schrieb er mich an und sagte mir, dass er sich wohl nie wieder von einem Mensch so sehr geliebt fühlen könnte wie von mir. Ich glaube und wünsche ihm, dass er es doch anders erleben durfte. Wir haben zwar noch oft miteinander, aber nie wieder darüber gesprochen.
Was ich daraus aber gelernt habe, ist, dass es absolut möglich ist und außer diesen kranken gesellschaftlichen Restriktionen nicht mal die allerkleinste Kleinigkeit gegen solche Erfahrungen für Jugendliche spricht, die es in diesen Zeiten genauso und nicht anders für sich erleben wollen. In Deutschland ist das sicherlich nochmal schwieriger als manch anderenorts. Mir aber braucht gewiss niemand mehr weismachen wollen, dass es nicht funktioniert oder gar schädlich wäre.
Sowas erleben zu dürfen war viel mehr für mich im Nachgang ein Dilemma. Nun stehe ich da und suche verzweifelt in jedem Jungen nach ihm.
Nach der etwas reißerische Überschrift muss ich leider sofort wieder ein wenig abbremsen. Denn natürlich gibt es keine Studie, die zur offiziellen Einschätzung kommt, dass die Verharmlosung von Pädophilie harmlos ist. Was es gibt, kommt dem aber doch sehr nahe.
„Kein Täter werden“
Bevor ich hierzu ins Detail gehe, zunächst ein paar grundlegende Informationen. Schließlich muss nicht jeder das Projekt „Kein Täter werden“ kennen. Es handelt sich um ein staatlich finanziertes Präventionsnetzwerk, mit dem sexuelle Übergriffe auf Kinder und die Nutzung von Missbrauchsabbildungen im Internet (sog. Kinderpornografie) durch Pädophile verhindert werden soll.
Das Programm richtet sich also nicht an Ersatztäter, die sexuelle Übergriffe auf Kinder begehen, ohne dass sie sexuell primär von Kindern angezogen werden und die für die Mehrzahl der Übergriffe gegen Kinder verantwortlich sind. Es geht auch nicht primär darum, Pädophilen zu helfen, sondern darum, Missbrauchsfälle durch die Teilgruppe der pädophil veranlagten Täter zu verhindern. Dass dabei teils auch den Pädophilen geholfen wird, ist im Grunde lediglich ein wünschenswerter Nebeneffekt.
Der Knackpunkt: Pädophilie ist eine auf Dauer angelegte sexuelle Neigung. Man kann sie nicht „heilen“. Das ist auch den Projektverantwortlichen bewusst. Was stattdessen beeinflusst werden soll, ist die Kontrolle. Einerseits die Eigenkontrolle des Pädophilen bezüglich als problematisch angesehener Handlungen, darüber hinaus, wenn möglich, aber auch die Fremd- bzw. Sozialkontrolle, indem Pädophile tendenziell dazu ermutigt werden, sich anderen Personen gegenüber zu outen. Das Wissen des Pädophilen darum, dass andere, für ihn wichtige Menschen um seine Neigung wissen und zum Teil dann auch deren direkte, wissende Beobachtung soll ebenfalls helfen, als problematisch angesehene Handlungen zu verhindern.
Kontrolle erreicht man nicht, indem man seine (ohnehin auf Dauer angelegten) Neigungen bekämpft. Ein (von vorneherein aussichtsloser) Kampf führt zum Kräfteverschleiß und zur Schwächung der emotionalen und geistigen Stabilität. Stattdessen muss zunächst einmal die Neigung akzeptiert werden und der Betroffene emotional stabil werden. Es kann zum Beispiel unterstützt werden, positive Ausgleichsmöglichkeiten zu finden und Ressourcen zu erschließen. Auch ein Outing kann – wenn alles gut geht – viel zur emotionalen Stabilität beitragen. Ein gelungenes Outing kann auch einige der Ängste erheblich lindern, die Pädos in ihrem Leben schwer belasten. Einzelnen Pädos kann das Angebot von „Kein Täter werden“ deshalb durchaus helfen.
Ideologisch belastet
Das Projekt ist allerdings dogmatisch-ideologisch belastet. Im Kern geht es um die Verhinderung von „Missbrauch“ durch Akzeptanz der eigenen Gefühle und Resignation im Sinne einer durch die Therapie vermittelten Anerkennung der Unmöglichkeit der angestrebten Liebesbeziehung, der Unmöglichkeit von Einvernehmlichkeit, der Unvermeidlichkeit einer Schädigung und der Erkenntnis der eigenen Gefährlichkeit.
Das hat aus meiner Sicht etwas von erlernter Hilflosigkeit. Einem zur Liebe fähigen Menschen soll beigebracht werden, dass er nicht lieben kann und nicht lieben darf, weil er mit seiner Liebe sich selbst und den geliebten Menschen ebenso sicher in die Luft sprengen würde, wie ein Islamist, der seinen Sprengstoffgürtel zündet.
Dieser Teil des Ansatzes von „Kein Täter werden“ ist ideologisch getrieben und kümmert sich nicht um beobachtbare Wirklichkeit. Die Verantwortlichen streiten z.B. kategorisch und dogmatisch ab, dass es so etwas wie Einvernehmlichkeit zwischen einem Kind und einem Erwachsenen geben kann. Diese normative Aussage, basiert auf einer Theorie (dem Konzept des „informed consent“) und wird als verbindliche, allgemeingültige und unumstößliche Wahrheit hingestellt.
Mit wissenschaftlichen Arbeiten hat das wenig zu tun. Normalerweise sind Theorien Hypothesen, erfordern einen Beweis und können widerlegt werden. Faktisch gibt es hier aber ein Denk- und Sprachverbot für Wissenschaftler. Wer in den Verdacht gerät, pädophilen-freundliche Aussagen zu vertreten, kann seine Karriere heutzutage an den Nagel hängen.
Ich könnte über die Gegenposition viel schreiben, was den Artikel deutlich länger machen würde, beschränke mich aber auf den Verweis auf meinen Artikel „Zu viel Einvernehmlichkeit. Zu wenig Gewalt.“ und die Wiedergabe einer Wortmeldung aus dem Publikum bei einer öffentlichen Diskussion zum Thema Pädophilie aus dem Jahr 2013:
Ich möchte zwei Dinge sagen. Als ich dreizehn war und die Sexualität entdeckte, war ich ständig auf der Suche nach jemandem, mit dem ich ins Bett gehen konnte. Und irgendwann habe ich das gefunden. Er war vierzig Jahre alt und es war großartig. Das war so wichtig für mich. Das ist Punkt eins. Und die andere Sache, die ich sagen möchte: Ich bin schwul, ich durfte lange Zeit nicht sein, wer ich war, und ich hoffe, dass sich jeder vorstellen kann, wie es ist, wenn man nicht sein kann, wer man ist. Wenn du eine Frau liebst: und du darfst keine Frau lieben. Wenn du einen Mann liebst: und du darfst keinen Mann lieben. Und da haben wir die Pädosexuellen, die das gleiche Problem haben, wie ich in meiner Jugend. Sie dürfen nicht fühlen, was sie fühlen, sie dürfen nicht zärtlich sein, zu dem sie zärtlich sein wollen. Dass Missbrauch furchtbar ist, da stimme ich völlig zu, aber wir müssen uns sehr bemühen, diese Menschen in der Situation, in der sie sich befinden, zu unterstützen und versuchen, sie zu verstehen.
Wortmeldung aus dem Publikum, Podiumsdiskussion in der Reihe Denkcafé des Arminius Konferenz- und Debattenzentrums in Rotterdam
Für mich hört sich dieser Lebensbericht nicht nach Missbrauch an. Nach der für mich sehr glaubhaften Schilderung war die Beziehung aktiv gewünscht und hat dem Jungen gut getan.
Dieser Teil des Spektrums der Realität sexueller Kontakte wird konsequent geleugnet und ignoriert, weil man glaubt ansonsten eine Lücke in einer Mauer zuzulassen, die aus ideologischer Sicht gar nicht dick genug sein kann.
Die Kosten für die Leugnung der Wirklichkeit tragen dann andere. Nicht nur Pädophile, sondern auch dreizehnjährige Jungen, die ihre Beziehung großartig und total wichtig finden, die sie aber zwangsweise verheimlichen müssen und denen bei Entdeckung „beigebracht“ wird, dass sie angeblich auf furchtbarste Weise getäuscht und missbraucht wurden.
Sexuelle Selbstbestimmung sieht anders aus.
Finanziell abhängig
Eine weitere Schwäche des Projekts ist, dass es staatlich finanziert ist. Das Projekt ist also mitnichten unabhängig, sondern vom Wohlwollen eines Geldgebers abhängig, der den Kampf gegen Kindesmissbrauch zur populistischen Selbstdarstellung nutzt.
Projekte, die sich um Drogenabhängige kümmern, haben sich in der Vergangenheit für die begrenzte Legalisierung von Marihuana (Besitz für den Privatgebrauch) stark gemacht oder sich für die kostenlose Abgabe von Ersatzdrogen wie Methadon eingesetzt. Das wäre – eigentlich – auch auf Pädophilie übertragbar. Zur Kontrolle gehörtauch die Möglichkeit einer für Dritte unschädlichen Form der Triebabfuhr.
Aus meiner Sicht ist es möglich und naheliegend, dass der Konsum von Posing-Bildern (also Bildern, die keine sexuelle Handlungen zum Gegenstand haben) oder virtueller Kinderpornographie (Zeichnungen, Computeranimationen) einigen Pädophilen in diesem Sinne sehr helfen kann, mit Ihrer Neigung klarzukommen und reale Sexualkontakte mit Kindern zu verhindern.
Hier wäre einiges denkbar, z.B. die Entkriminalisierung des Besitzes von Posing-Bildern (seit 2015 strafbar) oder die generelle Freigabe von Herstellung, Vertrieb und Besitz virtueller Kinderpornographie (Texte, Zeichnungen, Computeranimationen).
Eine weitere Möglichkeit wäre die Duldung des Vertriebs und vielleicht sogar die Verschreibungsfähigkeit geeigneter Sexpuppen. Schon die Vorstellung mag der normsexuelle Durchschnittsbürger ekelerregend finden, aber Sexpuppen sind nun einmal Dinge und Dingen kann man keine sexuelle Gewalt antun. Wenn ihr Einsatz einen therapeutischen Nutzen hätte, wären pseudo-moralische Anwandlungen unangebracht und müssten zurücktreten. Die Klärung der Frage, ob es einen entsprechenden therapeutischen Nutzen gibt, wäre ein sinnvoller Forschungsgegenstand.
Solche Ansätze sucht man bei “Kein Täter werden” aber vergeblich. Es gibt auch keine ernsthafte Differenzierung zwischen Kinderpornographie, Posing-Bildern oder virtueller Kinderpornographie. Alles, was Pädophile erregen kann, wird unter den Dachbegriff “Missbrauchsabbildungen” gepackt (soll heißen: Darstellungen, die zeigen, wie Kinder sexuelle Gewalt erleben). Das virtuelle Kinderpornografie (Texte, Zeichnungen, Computeranimationen) völlig ohne real existierende Kinder auskommt, spielt keine Rolle. Die Verdammung erstreckt sich auf alles, was der Gesetzgeber verdammt.
Diese Positionierung scheint mir weder in Hinblick auf die Lebensqualität der Teilnehmer, noch unter präventiven Gesichtspunkten, die ja eigentlich den Kern der Projekts ausmachen, sinnvoll.
Kinder-vor-Missbrauch-Schützer sind in Ihrem Ansatz extrem dogmatisch und absolut kompromisslos.
Ein Pädophiler, der ein Kind „liebt“, ist Opfer einer Selbsttäuschung.
Kein Kind würde jemals einem sexuellen Kontakt zustimmen. Täte es dies doch, liegt trotzdem zwingend sexuelle Gewalt vor, denn “Bei unter 14‐Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können – sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.”
Jedes Posing-Bild und auch die Darstellung sexueller Interaktion allzu jugendlicher Comicfiguren ist eine Missbrauchsabbildung.
Wer von diesen und ähnlichen Positionen abweicht, verharmlost „schwerste Verbrechen“.
Auch die Verantwortlichen von „Kein Täter werden“ sind „Kinder-vor-Missbrauch-Schützer“. An dieser Stelle nähern wir uns nun langsam der reißerischen Überschrift.
Die Harmlosigkeit von Verharmlosung
Auf der Seite von „Kein Täter werden“ sind in der Rubrik „Themen“ unter der Überschrift „Präventionsprojekt“ auch „Publikationen“ verlinkt.
Neben der schon im Titel genannten Nutzung von Kinderpornographie bzw. Missbrauchsabbildungen (CAI = Child Abuse Images) wird mit der Studie auch der Effekt der Risikofaktoren auf gemischte Straftaten, also die Nutzung von Missbrauchsabbildungen UND sexuellen Kindesmissbrauch untersucht.
An der Studie nahmen 190 Probanden teil, die auch an einer Therapie beim Projekt „Kein Täter werden“ teilgenommen haben.
Einer der untersuchten Risikofaktoren war eine verharmlosende Einstellung zu Kindesmissbrauch, gemessen nach der BMS Skala.
BMS ist eine 38-Punkte-Skala, die maladaptive Kognitionen und verletzungsunterstützende Einstellungen zugunsten von Kindesmissbrauch (CSA = Child sexual abuse) misst. Aussagen über Kinder und Sex mit Kindern werden auf einer 4-Punkte-Likert-Skala bewertet, die von 1 (trifft nicht zu) bis 4 (stimmt stark zu) reicht. Die Werte reichen von 38 bis 152. Höhere Werte weisen auf Straftat-begünstigende Einstellungen und eine größere Tendenz zur Rechtfertigung von Sexualstraftaten hin.
Ich habe einen (englischsprachigen) BMS Fragebogen gefunden und mal nachgeschaut auf welchen Wert ich kommen würde. Ich lande auf der “Verharmlungs-Skala“ danach bei 97 von 152 möglichen Punkten.
Zu den verschiedenen untersuchten Risikofaktoren wurde statistisch jeweils ein Chancenverhältnis ermittelt. Ein Chancenverhältnis von genau 1 bedeutet, dass es keinen Unterschied in den Chancen gibt, >1 bedeutet, dass die Chancen größer sind, <1 bedeutet, dass die Chancen kleiner sind. Ein Wert von 0.5 steht für eine Halbierung des Risikos, ein Wert von 2 für eine Verdoppelung des Risikos.
Nach dem Ergebnis der Studie scheint die sexuelle Präferenz (pädophil oder hebephil) ein relevanter Risikofaktor zu sein, das 95%-Konfidenzintervall für die statistisch ermittelten Spannbreiten des Chancenverhältnisses ist (laut dem Abschnitt in dem die Ergebnisse erläutert werden) aber relativ hoch, die Aussagen daher nicht ganz zuverlässig. Der einzige in der Studie klar identifizierte und besonders herausgestellte Risikofaktor ist eine zwanghafte sexuelle Fixierung (sexual preoccupation).
Der Risikofaktor „Offence Supportive Attitudes“ (Straftat-begünstigende Einstellungen) hatte gar keinen Einfluss auf das Chancenverhältnis. Das Chancenverhältnis lag je nachdem was miteinander verglichen und welches statistische Verfahren verwendet wurde bei Werten von 0,99 bis 1,01 und das 95%-Konfidenzintervall für die Spannbreite des Chancenverhältnisses war so eng wie bei keinem anderen untersuchten Faktor. Die Spannweite lag im Bereich von 0,96 bis 1,04.
Hätte man untersucht, ob die Präferenz für Kaffee oder Tee den Konsum von kinderpornographischen Abbildungen oder den sexuellen Missbrauch von Kindern beeinflusst, wären vermutlich sehr ähnliche Werte herausgekommen.
Das Vorhandensein angeblich sexuelle Übergriffe begünstigender Einstellungen spielt also lt. Untersuchung von „Kein Täter werden“ für das Auftreten von Straftaten (Kinderpornographie, sexueller Kindesmissbrauch) keine Rolle. Es gab keinen anderen untersuchten Faktor, der auch nur annähernd so wenig Einfluss auf das Risiko einer Straftat hatte.
Als Ergebnis liest man dazu: „Die übrigen Faktoren (Exklusivität der Pädohebephilie, Geschlechtspräferenz und Straftat-begünstigende Einstellungen) zeigten keine signifikanten Zusammenhänge“.
Fragwürdiger Fragebogen
Abschließend muss ich allerdings auch feststellen, dass der Fragebogen zum Thema „Straftat-begünstigende Einstellungen“ eine ziemliche Katastrophe ist.
Er soll anhand der Beantwortung von 37 Fragen „kognitive Verzerrungen“ messen, die auf Straftat-begünstigende Einstellungen hindeuten. Es gibt also aus der normativen Sicht der Fragebogen-Erfinder eine richtige und eine falsche Antwort und zwar nicht lediglich im moralischen Sinne, sondern in Hinblick auf die Wirklichkeit. Wer unter einer kognitiven Verzerrung leidet, nimmt die Welt nämlich nicht so wahr, wie sie tatsächlich ist.
Nehmen wir nun etwa die Frage: „Das bloße Liebkosen/Fummel eines Kindes ist nicht so schlimm wie das Eindringen in ein Kind und wird das Kind wahrscheinlich nicht so stark beeinträchtigen.“ Die Antwort dazu erfolgt (wie bei jeder der Fragen) auf einer 4-Punkte-Skala, die von 1 (trifft nicht zu) bis 4 (stimmt stark zu) reicht.
Wer nicht glauben mag, dass eine Hand am Po genauso schlimm für ein Kind ist eine anale oder vaginale Vergewaltigung leidet an einer kognitiven Verzerrung in Hinblick auf die angebliche Wirklichkeit und hat bereits 4 Punkte gesammelt, um am Ende der Auswertung als Mensch mit angeblich Straftat-begünstigender Einstellung hingestellt zu werden.
Es gib für echte Gläubige eben nur schwerste Straftaten. Der minder schwere Fall ist dogmatisch abgeschafft, Petting genauso schrecklich (Seelenmord !!!) wie eine Vergewaltigung. Ketzer, die gedanklich gegen diese reine Lehre verstoßen, haben eine Straftat-begünstigende Einstellung und sind pro-pädophil.
Sogar Gedanken werden mit Taten gleichgesetzt. Frage: „Sexuelle Gedanken und Fantasien über ein Kind zu haben, ist nicht so schlimm, weil es dem Kind zumindest nicht wirklich schadet.“ Wer zustimmt, hat eine kognitive Verzerrung (weil sexuelle Fantasien nach Meinung der Fragesteller anscheinend ebenso schlimm sind, wie sexuelle Übergriffe) und damit weitere 4 Punkte gesammelt.
Nicht alle Fragen sind gleich unterirdisch, das Niveau ist in der Summe aber erschreckend.
Fazit
Es wäre schön, wenn das Ergebnis der Studie von „Kein Täter werden“ ein Umdenken bei den Verantwortlichen bewirken könnte und ihren vielleicht die Erkenntnis vermittelt, dass es für die Prävention von Kindesmissbrauch nichts bringt, vermeintlich Straftat-begünstigende Einstellungen zu bekämpfen.
Ja, es wäre schön. Zu schön. um wahr zu sein.
Ansonsten dürfte die Studie ziemlich wertlos sein, weil Dinge als gleich behandelt und ausgewertet werden, die nicht gleich sind.
Es wird nicht zwischen Petting und Anal-/Vaginalverkehr unterschieden. Posing-Bildern, virtuelle Kinderpornographie und Kinderpornographie landen gemeinsam im Topf Missbrauchsbilder. Genauso landet alles im Topf Kindesmissbrauch. Liebesbeziehung, willentliche Einwilligung, Drohungen, Zwang und Gewalt – für die Forscher von „Kein Täter werden“ alles dasselbe.
Heute wurde das Gesetz verabschiedet mit dem unter anderem die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs eines durch Informations- oder Kommunikationstechnologie initiierten versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern beschlossen wurde. Also die Erweiterung der Strafbarkeit von Cybergrooming auf Fälle, bei denen der Chatpartner kein Kind war, sondern z.B. ein Ermittlungsbeamter.
Gegen diesen Teil des Gesetzespakets haben lediglich die Fraktionen der FDP, der LINKEN und der Grünen positionert, die sich bei der Abstimmung dann deshalb auch enthalten haben. Da das Abstimmungsverhaltuen und die Begründung vielleicht für den einen oder anderen auch Konsequenzen für das künftige Wahlverhalten haben könnte, bier die Stellungnahmen der genannten Fraktionen. Die Stellungnahmen von CDU/CSU, SPD und AfD sind über den Link am Ende des Zitats erreichbar.
Die Fraktion der FDP bedauerte, dass die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming und die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse auf diesem Gebiet in einem Regelungspaket zusammengefasst worden seien. Gegen die Herstellung und Verbreitung computergeneriertem kinderpornographischen Materials durch Ermittler als ultima ratio sei auch unter Berücksichtigung der betroffenen Rechtsgüter und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kaum etwas einzuwenden. Inwieweit sich die Regelungen für die Eilfälle in der Praxis bewährten, sei abzuwarten. Etwas anderes gelte jedoch für die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs des Cybergrooming. Es würden insoweit tragende Grundsätze des Strafrechts in Frage gestellt. Die Kontaktaufnahme mit einem Polizeibeamten in einer solchen Situation führe noch nicht zu einer Rechtsgutverletzung. Zudem sei zu befürchten, dass diese Regelung in der Praxis wenig Anwendung finden werde, da regelmäßig der Versuch des Cybergrooming einen Anfangsverdacht für weitere wohl im Regelfall erfolgreiche Ermittlungen darstelle, so dass dann der Versuch des Cybergrooming als Nebentat gemäß § 154 Strafprozessordnung eingestellt werde.
Die Fraktion DIE LINKE betonte die gemeinsame Haltung im Ausschuss, dass Kinder eines besonderen Schutzes vor sexuellem Missbrauch und den damit verbundenen Folgeschäden bedürften. Problematisch sei jedoch, dass mit dem Gesetzentwurf die Versuchsstrafbarkeit so weit ausgedehnt werde, dass diese sich in einen Bereich erstrecke, bei dem man von einem Gesinnungsstrafrecht sprechen könne. In der öffentlichen Anhörung sei deutlich geworden, dass die Versuchsstrafbarkeit von den Praktikern insbesondere deshalb begrüßt worden sei, weilsie sich dadurch die Ermöglichung weiterer Ermittlungsmaßnahmen erhofften. Dies sei jedoch kein Argument für die Einführung einer Strafnorm. Die Fraktion DIE LINKE. spreche sich daher dafür aus, in diesem Zusammenhang auf das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht abzustellen, das auch die Durchführung von Wohnungsdurchsuchungen und Telekommunikationsüberwachungen ermögliche. Die Schaffung einer Möglichkeit für die Ermittlungsbehörden, computergeneriertes kinderpornographisches Material herzustellen und zu verbreiten, sei wichtig, um einen Zugang zu den entsprechenden Tätern zu erhalten. Inwieweit sich solches Material tatsächlich herstellen lasse und inwieweit die entsprechenden Täter nun gewarnt seien, müsse sich in der Praxis zeigen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, dass sie das Regelungspaket auch im Austausch mit den für den Themenbereich Kinderschutz zuständigen Kolleginnen und Kollegen sehr intensiv diskutiert habe. Die Diskussion sei dadurch geprägt, dass in rechtlicher Hinsicht teilweise Zweifel an den Regelungen bestünden, gleichzeitig aber alle von dem Interesse angetrieben seien, wirksam gegen den Missbrauch von Kindern vorzugehen. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe die öffentliche Anhörung deutlich gezeigt, dass die Vorverlagerung des Straftatbestandes nicht die Lösung sein könne. Es habe nicht dargelegt werden können, dass es insoweit keine anderen tauglichen Ermittlungsinstrumente und Möglichkeiten gebe. Statt hier – im Widerspruch zur Strafrechtssystematik – die Strafbarkeit vorzuverlagern, sollten vielmehr die bestehenden Ermittlungsinstrumente genutzt werden. Zustimmungsfähig sei hingegen – insbesondere nach der öffentlichen Anhörung und den in diesem Rahmen seitens der Praktiker geäußerten Wünsche – die Regelung zu computergeneriertem kinderpornographischen Material. Es gelte weiterhin der Grundsatz, dass der Staat selbst keine Straftaten begehen solle, um andere Straftaten aufzuklären. Man wolle sich jedoch diesem Ansatz nicht in den Weg stellen, wenn Experten der Meinung seien, dass dieser zu signifikanten Fortschritten führen werde. Gleichzeitig erinnerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daran, dass die öffentliche Anhörung auch ergeben habe, dass viele der Täter in diesem Bereich Jugendliche seien. Hiermit müsse man sich noch einmal auseinandersetzen, so dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass das Thema mit diesem Regelungspaket abschließend geregelt sein werde.
Drucksache 19/16543 – Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Über die Änderung berichtete auch (gleich im ersten Bericht der Sendung) die Tagesschau:
Von der Beschwerde verspreche ich mir erstmal hertlich wenig. Falls keine Reaktion kommt, schiebe ich allerdings zumindest noch eine Programmbeschwerde über das Bürgerportal der Landesmedienanstalten hinterher, wenn das nicht bringt, geht es weiter zum Rundfunkrat des NDR (der für die Tagesschau verantwortlich ist). Auch von diesen Schritten verspreche ich mir allerdings ehrlich gesagt nichts. Aber vielleicht werde ich ja positiv überrascht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe gerade die heutige 20:00 Uhr Ausgabe der Tagesschau gesehen, bei der über die aktuelle Gesetzesänderung zum Cybergrooming berichtet wurde.
Konkret: „Deshalb beschließt das Parlament mit den Stimmen von Unio, SPD und AfD: Pädophile machen sich künftig auch dann schon strafbar, wenn sie sich einem als Kind oder Jugendlichen getarnten polizeilichen Ermittler annähern. Es muss also kein wirkliches Kind betroffen sein.“
Zunächst einmal ist diese Darstellung ist sachlich irreführend, da die sexuelle Orientierung des Täters in dem Gesetz keine Rolle spielt.
Auch die Anmoderation des Abschnitts im Parlament ist irreführend. „Seit Jahren wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Opfer gezielter sexueller Kontaktanbahnung durch Erwachsene im Internet werden.“
Hier wird suggeriert, dass das Phänomen Cybergrooming sich auf erwachsene Täter beschränkt. Lt. Polizeilicher Kriminalstatistik 2018 (Übersicht Tatverdächtigentabellen, Tatverdächtige insgesamt nach Alter und Geschlecht) waren bei „Cyber-Grooming“ und „Einwirken auf ein Kind durch Vorzeigen von Pornografie“ 39,98 % der Tatverdächtigen selbst minderjährig. Die Dunkelziffer dürfte dabei aufgrund der deutlich geringeren Anzeigebereitschaft gegenüber Kindern und Jugendlichen gewaltig sein. Auch dieser Personenkreis ist von der Gesetzesverschärfung betroffen. Viele der minderjährigen Täter sind auch strafmündig.
In Ihrer Berichterstattung wird das Thema komplett auf Pädophile verengt. Tatsächlich ist nur eine Minderheit der Täter, die Sexualstraftaten an Kindern begeht pädophil. Lt. Abschnitt „Tätertypologie“ des Artikels Sexueller Missbrauch von Kindern der deutschen Wikipedia: „Davon gehen nach vorsichtigen Schätzungen etwa 90 % der sexuellen Missbrauchsfälle auf sogenannte regressive Täter zurück, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist.“
Die Gleichsetzung Pädophiler = Kindesmissbraucher und Kindesmissbraucher = Pädophiler ist grundfalsch. Durch diese Gleichsetzung, der sie mit ihrer Berichterstattung Vorschub leisten, tragen Sie dazu bei, dass Pädophile aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und unabhängig von ihrem Verhalten gesellschaftlich geächtet werden.
Die MiKADO Studie (Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer) berichtet, dass in einer anonymen Umfrage 49% der Befragten für eine präventive Inhaftierung von Nicht-Tätern mit sexuellem Interesse an Kindern plädierten. 27% wünschten diesen den Tod.
Wenn jemand als (vermeintlich) pädophil geoutet wird, führt dies zu Fällen von Selbstjustiz:
Im Juni 2018 wurde in einem Beitrag von RTL im Mittagsjournal „Punkt 12“ über einen angeblich pädophilen Mann in Bremen berichtet. Einige Zuschauer der Sendung meinten, in dem Beitrag den Wohnort des Mannes erkannt zu haben. Eine Gruppe von etwa zehn Personen versammelte sich daraufhin an dem Mehrfamilienhaus in Bremen-Nord, drang in die Wohnung eines 50 Jahre alten Mannes ein und verprügelte diesen so brutal, dass er zeitweilig in Lebensgefahr schwebte. In Wirklichkeit hatte der 50-Jährige nichts mit dem von RTL gezeigten Verdächtigen zu tun.
In Eschweiler wurde im August 2015 ein 29-jähriger vermeintlicher Pädophiler (Christian L.) von den Eltern eines 12jährigen Mädchens ermordet, nachdem er über FaceBook Kontakt mit der Tochter aufgenommen hatte. Ursächlich war wohl ein Missverständnis. Die Tochter war bei FaceBook 22 Jahre alt. Ihre Eltern hatten sie bei der Einrichtung des Accounts zehn Jahre älter gemacht. Die Nachrichten waren im Grunde belangos – ein „Wie geht’s Dir“ und etwas später noch ein „Guten Abend“. Als das Mädchen bzw. die vermeintliche junge Frau nicht reagierte, beließ es Christian L. dabei. Der Kontakt reichte den Eltern aber, um Christian L. für einen Pädophilen zu halten, ihn in eine Falle zu locken und dann umzubringen.
Im Juli 2015 wurde ein 50-jähriger Mann in Freising beim Spaziergang mit seiner 10jährigen Tochter von drei Männern im Alter von 18 bis 23 Jahren und einer Anwohnerin verfolgt, als Pädophiler beschimpft und schließlich verprügelt. Der Mann musste deshalb ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
In den drei genannten Fällen, waren die Opfer völlig unschuldig und darüber hinaus nicht einmal pädophil. Es gibt aber natürlich auch unschuldige Pädophile, die sich nichts zu schulden kommen ließen, die verfolgt werden.
Betroffen sind aber auch Menschen, die tatsächlich Kinder belästigen und deshalb für pädophil gehalten werden (es aber nicht notwendigerweise sind – bei der Mehrzahl der Täter handelt es sich um Ersatztäter) und in eine Falle gelockt werden.
In Großbritannien etwa gibt es private Pädophilen-Jäger, die echte und vermeintliche Pädophile in die Falle locken, sie vor laufender Kamera konfrontieren, das Video mit voller Namesnennung im Netz verbreiten und dann die Polizei informieren. Die BBC hat ermittelt, dass sich in den letzten sechs Jahren mindestens acht Männer in Großbritannien selbst getötet haben, nachdem sie von selbsternannten Pädo-Jägern als Kinderschänder geoutet wurden.
Pädophilie ist so schlecht angesehen, dass ein Pädophiler sich nicht als pädophil outen kann, ohne deshalb Angst vor einem Lynchmob haben zu müssen.
Diese Ächtung ist menschengemacht. Sie ist das Ergebnis von Volksverhetzung. Definiert ist Volksverhetzung in § 130 Abs. 1 StGB:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich als Betroffener pädophiler Mensch fühle mich durch Ihre Berichterstattung böswillig verächtlich gemacht.
Es gibt bereits Fälle, in denen Menschen wegen Volksverhetzung gegenüber Pädophilen verurteilt wurden.
Der ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte über einen von ihm betriebenen Onlinehandel eine rechtsextreme Musik-CD angeboten auf der mit Texten wie „Krieg den Pädophilen, stirb, stirb, stirb, keiner wird überleben“ zu Hass und Gewalt gegen Menschen mit pädophilen Neigungen aufgerufen wird.
Einen Gewaltaufruf stellt ihre Berichterstattung sicherlich nicht dar. Aber der Begriff der Volksverhetzung beschränkt sich nicht auf Gewaltaufrufe, sondern erfasst auch die böswillige Verächtlichmachung.
Vor böswilliger Verächtlichmachung geschützt sind neben den ausdrücklich genannten nationalen, rassischen, religiösen und ethnischen Gruppen auch „Teile der Bevölkerung“ also zahlenmäßig nicht unerhebliche Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist es dabei übrigens auch irrelevant, ob man Pädophile psychische Störung oder als sexuelle Orientierung einstuft.
Lt. Einschätzung von „Kein Täter werden“ sind geschätzt ca. 250.000 bis 300.000 Männer von Pädophilie betroffenen. Das ist sicher keine unerhebliche Gruppe mehr. In der Vergangenheit wurden zum Beispiel die Sinti und Roma als hinreichend bestimmter und ausreichend großer Bevölkerungsteil angesehen. Es gibt in Deutschland etwa 120.000 Sinti und Roma. Die Hürde einer hinreichend großen Gruppe ist also sicherlich genommen.
Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 an. Der öffentliche Friede ist dabei nach herrschender Meinung ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung in Ruhe und Frieden zu leben. Gestört ist der Friede danach, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenanteil im Sinne von § 130, Absatz 1 eintritt. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 970, Randnummer 3).
§ 130 setzt voraus, dass eine Tat in einer Art und Weise begangen wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Es genügt eine nach Inhalt, Art, Ort oder anderen Umständen konkrete Eignung. Der öffentliche Friede braucht weder gestört, noch konkret gefährdet zu sein, da die Tat ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist. Nach herrschender Meinung ist tatbestandlicher Erfolg des §130, Absatz 1, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern. Dabei kommt es auf eine „Gesamtwürdigung“ von Art, Inhalt, Form , Umfeld der Äußerung, „Stimmungslage“ der Bevölkerung und politischer Situation an. Nach BGH Rechtsprechung muss die Eignung „konkret, wenn auch auf Grund generalisierender Betrachtung“ festgestellt sein. Es müssen „berechtigte – mithin konkrete – Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern.“ (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1011, Randnummer 13/13a).
Während direkte Gewaltaufrufe (wie im Fall des NPD Abgeordneten Petereit) gegen Pädophile eher selten sind, ist es typisch und weit verbreitet, dass Pädophile als Raubtiere und Kinderschänder dargestellt werden. Nebenbei wird gerne mal dazu aufgerufen, Pädophile zu brandmarken. Etwas, das man bekanntlich mit Tieren macht. Folge ist die grundsätzliche Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung gegenüber Pädophilen, die zu den von mir angeführten Fällen von Selbstjustiz gegen echte und vermeintliche Pädophile führten.
Wegen diesem Klima von Gewalt und Willkür ist eine Störung des öffentlichen Friedens meiner Einschätzung nach nicht lediglich abstrakt gefährdet, die Störung ist bereits verwirklicht. Offen als pädophiler Mensch bekannt sein und trotzdem in Ruhe und Frieden zu leben. Das wäre ein Traum. Stattdessen leben Pädophile in ständiger Angst, als pädophil entdeckt zu werden. Kein Pädophiler, der seine sieben Sinne zusammen hat, würde sich freiwillig outen. Dass dies auch tatsächlich nur unter erheblichen Risiken möglich ist, zeigen die nachweisbaren Fälle von Selbstjustiz an Personen, die einer pädophilen Neigung verdächtigt werden.
Viel relevanter als Punkt 1 des § 130, der Hetze und Aufrufe zur Gewalt verbietet, erscheint mir daher Punkt 2, der verbietet, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass ein Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.
Verleumden ist das Aufstellen oder Verbreiten wissentlich falscher Tatsachenbehauptungen, die das Ansehen des Bevölkerungsteils herabsetzen. Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Missachtung. Böswillige Verächtlichmachung ist die aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 11).
Wenn Sie Pädophile mit Kinderschändern gleichsetzen ist das eine falsche Tatsachenbehauptung. Es gibt viele Pädophile gibt, die nie straffällig werden und es gibt zahlreiche nicht-pädophile „Gelegenheitstäter“, die Kinder sexuell missbrauchen. In einer professionellen, breit aufgestellten Redaktion wie bei der Tagesschau muss es aufgrund der medialen Präsenz von Projekten wie „Kein Täter werden“ in den letzten Jahren inzwischen auch längst bekannt sein, dass die Gleichsetzung sachlich falsch ist. Es handelt sich also um eine wissentlich falsche Tatsachenbehauptung.
Würde man Homosexuelle mit Kinderschändern gleichsetzen, wäre jeden sofort klar sein, dass es sich dabei nicht nur um eine wissentlich falsche Tatsachenbehauptung handelt, sondern auch um eine böswillige Verächtlichmachung. Warum sollte für einen Pädophilen etwas anderes gelten?
Beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden Pädophile als Gruppe ständig. Wesentlich ist aber auch noch die Antwort auf die Frage, ob dabei auch ihre Menschenwürde angegriffen wird.
Aus meiner persönlichen, als Betroffenen natürlich auch stark subjektiven Sicht, ist das der Fall. Ich fühle mich persönlich in meinem Kern angegriffen und herabgewürdigt. Ich sitze hier gerade vor meinem Rechner, schreibe diese Zeilen und mir laufen dabei die Tränen über die Wangen.
Aber wenn wir einmal meinen persönlichen Gefüheln absehen: bei einer „angesehenen“ Minderheiten, wie den Homosexuellen reichte es vor kurzem aus, dass der AfD-Politiker Kay Nerstheimer auf FaceBook Schwule und Lesben als „genetisch degeneriert“, „widernatürlich“, „unnormal“ oder als Fehler der Natur bezeichnet hatte. Er wurde deshalb im Februar 2018 in erster Instanz zu 7.000 Euro Strafe verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Strafe im April 2019 auf 5.000 Euro reduziert. Nerstheimer will in Revision gehen.
Wenn die sexuelle Orientierung etwa von Schwulen zum Kern ihrer Menschenwürde gehört, dann gilt das für jeden Menschen, nicht nur für anerkannte Minderheiten wie Schwule, Lesben oder Transsexuelle, sondern eben auch für Pädophile.
In Ihren Programmgrundsätzen steht: „Die Rundfunkprogramme haben die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten. Sie sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland sowie die internationale Verständigung fördern und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.“
In den allgemeinen Grundsätzen des Rundfunkstaatsvertrags steht: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.“
Ihre Beirichtererstattung befördert die sachlich falsche Gleichsetzung Gleichsetzung von Pädophilen mit Sexualstraftätern. Sie verletzt damit meine Menschenwürde und die Menschenwürde jedes anderen Pädophilen. Diese Gleichsetzung führt auch dazu, dass ich diskriminiert werde. Wüsste jemand, dass ich pädophil bin, dann bestünde ein erhebliches Risiko, dass ich deshalb meinen Arbeitsplatz und meine Wohnung verliere. Wenn ich mich auf der Straße als pädophil veranlagter Mensch zu erkennen geben würde, wäre meine körperliche körperliche Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet.
Die Gleichsetzung schadet darüber hinaus dem Kinderschutz.
Die Stigmatisierung einer sexuellen Orientierung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Sexualität ist ein menschliches Grundbedürfnis, das man auf Dauer nicht unterdrücken kann. Der Versuch ist nicht einmal sinnvoll, da er letztlich zum Scheitern verurteilt ist. Es kann also nicht um Unterdrückung gehen, sondern um Kontrolle. Durch Stigmatisierung wird kein Pädophiler „geheilt“. Er ist stigmatisiert noch genauso pädophil wie ohne Stigmatisierung. Die Stigmatisierung und gesellschaftliche Ächtung gefährdet aber seine emotionale Stabilität und zwingt ihn, seine Neigung zu verheimlichen und vor der Welt zu verstecken. Dies wiederum entzieht ihn der sozialen Kontrolle.
Auch die Therapeuten des dediziert präventiv angelegten Projekts „Kein Täter werden“ behandeln ihre Teilnehmer nicht mit dem Ziel, sie von ihrer Pädophilie zu heilen, da sie wissen, dass das gar nicht möglich ist. Sie behandeln stattdessen darauf, dass der Pädophile lernt seine Neigung zu akzeptieren und zu kontrollieren. Wer sich akzeptiert ist emotional stabil und damit zu besserer Kontrolle fähig. Hinzu kommt, wenn sich der Betroffene outen kann, die soziale Kontrolle durch die Umwelt. Dieser präventive Ansatz wird durch die von Ihnen durch Ihre Berichterstattung geförderte Fehlvorstellung vom Pädophilen als Kinderschänder, der zur gesellschaftlichen Ächtung nur aufgrund der Neigung führt, konterkariert.
Ich bitte um Stellungnahme und insbesondere um Auskunft, ob die Bereitschaft besteht in ihrer künftigen Berichterstattung auf ähnliche Gleichsetzungen zu verzichten.
Helmer Bøving Larsen ist ein (inzwischen emeritierter) Professor an der Fakultät für Psychologie der Universität Kopenhagen. Sein Forschungsschwerpunkt ist Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Seit 2003 organisiert er alle 2 Jahre eine internationale Konferenz zum Thema Kindesmissbrauch im Tagungsort Hindsgavl.
Karin Helweg-Larsen ist (inzwischen emeritierte) Professorin für Sozialmedizin, ebenfalls an der Universität Kopenhagen. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich der quanititativen Sozialforschung.
Die beiden haben im Jahr 2007 gemeinsam eine Studie veröffentlicht: „The prevalence of unwanted and unlawful sexual experiences reported by Danish adolescents: Results from a national youth survey in 2002” (= Die Prävalenz unerwünschter und ungesetzlicher sexueller Erfahrungen, die von dänischen Jugendlichen gemeldet werden: Ergebnisse einer nationalen Jugendstudie aus dem Jahr 2002).
Hier die offizielle Kurzdarstellung mit Ergebnissen und Schlussfolgerungen der Autoren:
Ziel: Beschaffung aktueller Daten über sexuellen Kindesmissbrauch in Dänemark und Bewertung der eigenen Wahrnehmung missbrauchter Kinder über frühe sexuelle Erfahrungen, die nach dem dänischen Strafgesetzbuch ungesetzlich sind. Methoden: Multimediale, computergestützte, selbstverwaltete Fragebögen (CASI) wurden von einer nationalen, repräsentativen Stichprobe von 15- bis 16-Jährigen ausgefüllt. Sexueller Kindesmissbrauch wurde gemäß dem Strafgesetzbuch definiert und anhand von Fragen gemessen, die spezifische sexuelle Aktivitäten, die Beziehung zwischen der älteren Person und dem Kind sowie die eigene Wahrnehmung des Vorfalls durch die Jugendlichen definieren. Die Ergebnisse: Von 5829 Befragten berichteten 11% über ungesetzliche sexuelle Erfahrungen, 7% der Jungen und 16% der Mädchen. Nur 1% der Jungen und 4% der Mädchen hatten das Gefühl, „definitiv“ oder „vielleicht“ sexuell missbraucht worden zu sein.
Schlussfolgerung: Ein relativ hoher Prozentsatz dänischer Jugendlicher hat frühe, ungesetzliche sexuelle Erfahrungen gemacht. Die eigene Wahrnehmung von sexuellem Missbrauch unterscheidet sich jedoch tendenziell von der der Behörden, bzw. die Toleranz der Jugendlichen gegenüber missbräuchlichen Vorfällen ist hoch. Geschlechtsspezifische Unterschiede wurden bei den Faktoren gefunden, die die Wahrnehmung des Missbrauchs vorhersagen.
Die Studie liegt mir inzwischen vollständig vor (siehe redaktioneller Hinweis am Ende dieses Artikels). Es wurde nach sexuellen Erfahrungen mit „viel älteren“ Personen gefragt, die stattfanden, bevor der Betroffene 15 Jahre alt wurde (das dänische „Schultzalter“ liegt bei 15 Jahren). Eine exakte (Mindest-)Altersdifferenz war nicht vorgegeben, es wurde aber abgefragt, ob die Altersdifferenz mehr oder weniger als 5 Jahre betrug.
Die Zahl von 1% der Jungen, die das Gefühl hatten „definitiv“ oder „vielleicht“ sexuell missbraucht worden zu sein, bezieht sich auf die Gesamtheit aller Jungen, die an der Studie teilgenommen haben. Von 100 befragten Jungen hatten 93 keine juristisch als Missbrauch gewerteten Sexualkontakte. Von den 7 Jungen, die einen nach dem dänischen Strafgesetzbuch als Missbrauch gewerteten Sexualkontakt hatten, fühlte sich einer (15%) „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht. Die anderen sechs (85 %) fühlten sich nicht missbraucht.
Bei den Mädchen fühlte sich eins von vier Mädchen (25%) mit einem entsprechenden Sexualkontakt „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht. Die anderen drei (75%) fühlten sich nicht missbraucht.
Bei Fällen mit einer Altersdifferenz von mehr als 5 Jahren war das Verhältnis nicht ganz so günstig. Von den 2.910 Jungen, die an der Studie teilnahmen, hatten 60 einen sexuellen Kontakt mit jemandem, der mehr als 5 Jahre älter war. 21 dieser Jungen (35 %) fühlte sich „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 39 Jungen (65 %) fühlten sich nicht missbraucht. Unter den 2.918 teilnehmenden Mädchen gaben 281 einen entsprechenden Kontakt an, 111 dieser Mädchen (39.5 %) fühlten sich „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht, 170 Mädchen (60.5 %) fühlten sich nicht missbraucht.
Die Wissenschaftler ziehen (neben dem Hinweis auf den geschlechtsspezifischen Unterschied bei der Beurteilung) zwei Schlussfolgerungen:
Die eigene Wahrnehmung von sexuellem Missbrauch unterscheidet sich tendenziell von der der Behörden
Diese „Schlussfolgerung“ drängt sich auf. Sie beschreibt im Grunde nur, was beobachtet wurde.
Die Wortwahl „tendeniell“ ist aber eher beschönigend. Korrekter wäre: „Die eigene Wahrnehmung von sexuellem Missbrauch unterscheidet sich in den meisten Fällen deutlich von der der Behörden“.
Die Toleranz der Jugendlichen gegenüber missbräuchlichen Vorfällen ist hoch
Diese Schlussfolgerung drängt sich meines Erachtens nicht auf.
Ihre Prämisse ist: die Wahrnehmung der Behörden ist korrekt, die der Betroffenen „Opfer“, die sich nicht missbraucht fühlen, ist falsch. Die (unterstellte) Fehleinschätzung dieser „Opfer“ beruht dann auf einem Irrtum bzw. einer (zu) hohen Toleranz.
Die Alternative zu einer hohen bzw. zu hohen Toleranz gegenüber missbräuchlichen Vorfällen ist, dass die Wahrnehmung der Behörden falsch ist und Fälle abdeckt, die tatsächlich keinen Missbrauch darstellen.
Die Perspektive der Behörde ergibt sich lediglich aus dem Gesetz. Wäre das Gesetz anders, dann würde sich damit auch die Perspektive ändern.
Die Perspektive der Betroffenen, die durch das Gesetz geschützt werden sollen, ist unabhängig vom Gesetz. Fühlen sie sich missbraucht, ohne dass sie durch das Gesetz vor dem Missbrauch geschützt werden, so gibt es eine Strafbarkeitslücke. Dann ist das Gesetz, das sie nicht schützt, falsch und bedarf einer Korrektur. Sind dagegen Fälle strafbar, in denen sich die Betroffenen nicht missbraucht bzw. geschädigt fühlen, dann handelt es sich um eine überschießende, ungerechte und schädliche Gesetzgebung. Dann ist das Gesetz, das jemanden bestraft ohne damit jemand anderen zu schützen, falsch und bedarf einer Korrektur.
Aus feministischer Sicht kommt der Perspektive der Betroffenen (eigentlich) eine entscheidende Bedeutung zu:
Die Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt ist in feministischen Debatten das Recht von Betroffenen sexualisierter Gewalt, zu definieren, was sexualisierte Gewalt ist. Es geht also darum, statt objektiver Kriterien das subjektive Erleben in den Mittelpunkt zu rücken. Das, was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist somit auch sexualisierte Gewalt.
Wenn die Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt beim Betroffenen liegen soll, dann ist das, was vom Betroffenen nicht (!) als sexualisierte Gewalt empfunden wird, somit auch keine (!) sexualisierte Gewalt.
Wer sich ernsthaft und wahrhaftig für Betroffene einsetzt, muss dies hinnehmen, auch wenn er selbst eine abweichende Deutung favorisieren würde.
Verweigert ein Opferschützer die Anerkennung und entscheidende Bedeutung der Sichtweise des Betroffenen auf das Geschehen, dann ist er nicht mehr Anwalt des Betroffenen, sondern nur noch Anwalt seiner selbst.
Schlußfolgerungen für die Wissenschaft
Öffnet man sich der Möglichkeit, dass vielleicht nicht die Einschätzung der Betroffenen defekt ist, sondern die Sicht der Behörden auf das Phänomen „Missbrauch“, dann könnte die Schlussfolgerung aus der Studie z.B. sein, dass in einer weiteren Studie genauer zu untersuchen wäre, welche Falltypen der nach dänischem Strafgesetzbuch als Missbrauch gewerteten Sexualkontakte von den durch das Gesetz vor Missbrauch geschützten Personen „definitiv“ oder „vielleicht“ als Missbrauch wahrgenommen werden und welche demgegenüber nicht (!) als Missbrauch wahrgenommen werden.
Hier sind sicherlich Unterschiede zu erwarten, die sich an den Kriterien orientieren dürften, die auch bei der erwachsenen Bevölkerung für die Einstufung relevant sind: das willentliche Einvernehmen einerseits oder das Vorhandensein von Druck, Drohung oder Gewalt andererseits.
Mich persönlich würde es nicht überraschen, wenn sich bei Vorliegen wissentlichen Einvernehmens und Abwesenheit von Druck, Drohung und Gewalt kein Junge mehr „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht fühlen würde.
Einige Erkentnisse liefert übrigens bereits die vorliegende Studie. Eine gewisse Rolle spielt anscheinend auch ein Altersunterschied von mehr als 5 Jahren. In der Studie fühlten sich nur 9.76% der Jungen „definitiv“ oder „vielleicht“ missbraucht (12 von 123 Jungen), wenn der Altersunterschied unter 5 Jahren lag. Lag der Alterunterschied über 5 Jahren, stieg dieser Prozentsatz auf 35% (21 von 60 Jungen).
Entscheidend für die Einschätzung war aber die Anwesenheit von Zwang oder Drohungen. Diese erhöhte die Wahrscheinlichkeit, dass der Kontakt durch den Jungen als Missbrauch gewertet wurde um den Faktor 17.42 (angepasstes Chancenverhältnis mit 95% Konfidenzintervall). Es ist gut also 17-mal wahrscheinlicher, dass ein Kontakt als missbräuchlich gewertet wird, wenn dabei Zwang oder Drohungen eingesetzt werden. Anders ausgedrückt: gibt es keinen Zwang und keine Drohungen, fühlt sich das „Opfer“ auch nicht missbraucht.
Schlußfolgerungen für das Strafrecht
Letztlich müssten diese Erkenntnisse auch in ein neues Sexualstrafrecht münden.
Auch als pädophil (bzw. päderastisch) veranlagter Mensch liegt mir nichts daran, irgendjemanden zu missbrauchen (schlecht zu behandeln). Man sollte allerdings die Fälle, in denen jemand schlecht behandelt (missbraucht) wird, klar von den Fällen trennen, in denen das nicht der Fall ist. Der eine Fall ist strafwürdig. Der andere ist es nicht.
Ich persönlich denke, dass man die „Sondergesetzgebung“ zu Kindern im Sexualstrafrecht vollständig aufheben könnte, ohne den Schutz von Kindern zu verringern, denn auch wenn der oder die Betroffene ein Kind ist, bleibt er oder sie Mensch und damit geschützt.
Eine Belästigung bleibt eine Belästigung, ein Übergriff ein Übergriff, eine Nötigung eine Nötigung und eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung. Möchte man das Alter des Opfers strafverschärfend berücksichtigen (was ich für sinnvoll halte), dann könnte man ein geringes Alter des Opers (Kind oder Jugendlicher) problemlos im jeweiligen Gesetz als straferhöhendes Kriterium definieren.
Stellt man sich auf den Standpunkt, dass eine fehlende wissentliche Einwilligung bei vorhandener willentlicher Einwilligung strafbar sein soll und Kinder zu einer wissentlichen Einwillgung noch nicht fähig sind, dann wäre dies die Restmenge des § 176, der dann statt „Sexueller Missbrauch von Kindern“ vielleicht etwas wertneutraler z.B. „Sexueller Kontakt mit Kindern“ benannt werden sollte.
Hieraus ergäbe sich natürlich auch die Frage, welcher Strafrahmen für diesen Fall noch angemessen wäre. Auch wenn ich persönlich die beschriebene Restmenge nicht für strafwürdig halte, irgendwo müsste man ja anfangen. Dieses „irgendwo“ müsste sicherlich deutlich unter dem aktuellen Strafrahmen (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bzw. ein Jahr bis lebenslänglich bei „besonders schweren Fällen“) liegen.
Das Strafmaß wäre einige Jahre später dann nochmal zu überprüfen, wenn die Fälle, die übrig bleiben kriminologisch untersucht werden können, um festzustellen, welche Schäden bei den Opfern ggf. vorliegen. Eine solche Untersuchung ist nur dann sauber möglich, wenn nicht auch Opfer von Übergriffen, Nötigung und Vergewaltigung mituntersucht werden und – wie es heute verbreitet und üblich ist – unzulässiger Weise in das Ergebnis einfließen.
Änderungs-Hinweis
Die Studie lag mir zum Zeitpunkt der Erstfassung dieses Artikels nicht vollständig vor, sondern lediglich der zitierte Teil, das „Abstract“ des Studie, deren Gesamtinhalt auf der verlinkten Seite gegen Bezahlung einsehbar ist.
Es war deshalb nicht ganz klar, ob es sich bei den 1% der Jungen, die das Gefühl hatten „definitiv“ oder „vielleicht“ sexuell missbraucht worden zu sein, um 1% der Jungen handelt, die einen juristisch als Missbrauch gewerteten Sexualkontakt hatten oder – was mir aufgrund der Formulierung „1% der Jungen“ näher liegender schien – , dass sich die Prozentzahl auf die Gesamtheit aller Jungen bezieht, die an der Studie teilgenommen haben.
Ein Leserkommentar hat mich dann auf die Möglichkeit hingewiesen, wie man ohne Bezahlschranken auf praktisch jede Studie im Volltext zugreifen kann:
Die Website Sci-Hub ( siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Sci-Hub ) ermöglicht fast alle möglichen wissenschaftlichen Texte, welche über einen DOI verfügen, zu lesen (…)
Wissenschaftliche Erkenntnisse und Schriften sollten öffentlich und frei zugänglich sein. Momentan besitzen Verläge wie Elsevier in vielen Fällen die Rechte an solchen Texten und verlangen oft sehr viel Geld von Leuten, die sie lesen möchten. Die an der Forschung beteiligten Personen verdienen dabei nichts. Tatsächlich müssen sie den Verlägen sogar in der Regel zusätzliche Summen zahlen, falls sie möchten, dass ihre Artikel für die öffentlichkeit kostenlos zugänglich sind. Daher ist es wichtig, dass mehr Leute über Dienste wie Sci-Hub erfahren.
Tatsächlich kann man relativ einfach mit google eine aktuelle Seite der „Schattenbiliothek „Sci-Hub finden und dann dort mit dem Titel der Studie oder der DOI (Digital Object Identifier – eindeutige Kennung für Artikel wissenschaftlicher Fachzeitschriften etc.)aufrufen.
Ich habe die Studie nach dem Leserhinweis schnell gefunden, gelesen und einige Informationen im Originalartikel entsprechend ergänzt.
Vor allem bin ich aber dankbar für den Hinweis des Lesers, weil sie für die Zukunft auch den Zugriff auf weitere hochrelevante Inhalte ermöglicht.
Das Schlimmste war, er hatte keine Chance, auch nur das Geringste herauszufinden. Maia und er kannten sich im Grunde kaum, er wusste nicht viel von ihr – nur was er fühlte, wenn er sie sah, mit ihr sprach, an sie dachte. Und dass er ein Leben, in dem sie nicht vorkam, wertlos fand. Die Welt würde ihre Farbe verlieren ohne sie. Und fast ihren ganzen Sinn.
Aus „Erebos 2“ von Ursula Poznanski
Wenn ich ehrlich bin, ist mir das ein wenig zu schwülstig und klischeehaft. Eine der schlechteren Passagen eines ziemlich spannenden Buches mit einem leider eher schwachen Ende, das ich zu Weihnachten geschenkt bekommen.
Während ich Erebos (2011 erschienen) wärmstens empfehlen kann, bekommt die Fortsetzung Erebos 2 (2019 erschienen) bei mir zumindest noch den Daumen hoch. Eine Buchbesprechung soll das hier allerdings nicht werden.
Die zitierte Passage beschreibt aus der Ich-Perspektive die Gefühlslage eines 16-jährigen Hautprotagonisten des Buchs, dessen heimlich Angebetete gerade verschwunden ist und einen mysteriösen Abschiedsbrief hinterlassen hat.
Die Stelle mag mir zu pathetisch sein, aber andererseits hat Liebe und erst recht Erste Liebe einen authentischen Hang in diese Richtung. Wer als Kind noch von der doofen Knutscherei am Ende eines Abenteuerfilms genervt war, versteht Romatik oder auch Liebeskrankheit dann irgendwann. Aus eigener leidvoller und hoffentlich beizeiten auch schöner Erfahrung.
Um diese Erfahrung reicher ist man von Liebenden, einem Verliebten oder einem Liebesleidenden in der Regel nicht mehr (ganz so) genervt, sondern fühlt mit. Wer liebt, ist Sympathieträger und so manche Tolheit erscheint in wohlwollendem Licht, wenn sie aus Liebe begangen wurde.
Was aber wäre, wenn die Gedanken des 16jährigen Derek nicht seiner gleichaltrigen Klassenkameradin Maia gelten würden, sondern sagen wir einem 12jährigen Leo? Man sucht sich ja nicht aus, in wen man sich verliebt. Auch an der Qualität der Gefühle ändert sich dadurch rein gar nichts. Die Liebe ist die gleiche, es ändert sich lediglich die Farbe des Lichts, in dem sie gesehen wird.
Man könnte kaum damit rechnen, dass Derek in diesem Fall sympathisch oder mit Sympathie geschildert werden würde. Wenn ein Autor in einem Buch durchblicken lassen will, dass ein Protagonist WIRKLICH böse und abgründig ist, dann lässt er durchblicken, dass sich die Figur von kleinen Jungen oder kleinen Mädchen angezogen fühlt. Das ist ein Wink mit dem Laternenpfahl, den jeder Leser sofort versteht.
Pädophile sind ansonsten völlig normale Menschen, die sich, wenn sie sich verlieben, in Kinder verlieben. Im Ergebnis werden sie deshalb verachtet und für gefährlich gehalten. Im günstigsten Fall wird von ihnen erwartet, als „Gegenleistung“ für misstrauische Duldung als Asket zu leben und ein wertloses, farbloses und sinnloses Leben ohne Liebe zu führen.
Mir als Betroffenem erscheint das nicht besonders fair. Es ist mir auch nicht genug.
Auld Lang Syne (aus dem schottisch-englischen Dialekt Scots, sinngemäß „längst vergangene Zeit“) ist eines der bekanntesten Lieder im englischsprachigen Raum und wird dort traditionell zum Jahreswechsel gesungen, um der Verstorbenen des zu Ende gegangenen Jahres zu gedenken. Der deutsche Titel lautet „Nehmt Abschied, Brüder“. In der Pfadfinderbewegung gilt es weltweit als Abschiedslied, das am Ende von Veranstaltungen gesungen wird.
Hier
eine wunderbare Version dieses Liedes von Declan Galbraith:
Weihnachten nähert sich immer mehr. Und damit droht mir mein Alibi für Videos russischer Eispaarlaufkinder abhanden zu kommen. Aber einmal darf ich noch…