Recht auf Gelassenheit

Menschen orientieren sich an Ihren Mitmenschen. Wir schauen uns Lösungen und Verhaltensweisen ab. Durch Beobachten anderer Menschen schließen wir auf wahrscheinliche Aussagen oder praktikable Lösungen.

Was alle machen, muss richtig sein – oder kann zumindest nicht falsch sein. Wer unsicher ist, was zu tun ist, schaut sich danach um, was die anderen tun. Wenn die auch nicht wissen, was zu tun ist, tut niemand etwas.

In der Herde mitlaufen bringt vermeintlich Sicherheit. Forscher der Universität Leeds haben herausgefunden, dass bereits fünf Prozent einer Menschenmenge die übrigen 95 Prozent in jede Richtung lenken können.

Bücher, Hotels oder Elektroartikel werden nicht nach eigenem Urteil gekauft, sondern nach der Beurteilung anderer.

Die Orientierung an den Mitmenschen hat aber auch einen sozialen Aspekt. Menschen empfinden „Isolationsfurcht“, wollen also nicht sozial isoliert sein. Wer einer bestimmten Gruppe zugehören möchte, übernimmt mit dem angepassten Verhalten auch die Überzeugung, dass die Normen der Gruppe die richtigen sind. Wir ordnen uns der Menge sogar bis zur Selbstverleugnung unter: unter Gruppendruck stehende Menschen stimmen öffentlich selbst Aussagen zu, die sie selbst zuvor als falsch erkannt haben.

Dem Urteil der wichtigsten Bezugspersonen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Beim Erkundungsverhalten jüngerer Kinder zeigt die häufige Rückversicherung durch Blickkontakt zur Bindungsperson, wie wesentlich eine sichere Bindung für die Erforschung der Welt und die spätere Ausbildung einer gesunden Autonomie ist. Das Kind verlässt sich auf die Einschätzung der erfahrenen Bezugspersonen. Ist die Mutter (oder der Vater) alarmiert, überträgt sich das auf das Kind. Ist die Mutter gelassen, fühlt sich das Kind sicher.

Ich habe vor kurzem in zwei interessanten Artikeln das Wort Gelassenheit lesen dürfen.

Im ersten Artikel (auf Spiegel Online) geht es in einem Interview mit der Entwicklungspsychologin Bettina Schuhrke um Doktorspiele und dabei konkret um die Frage, wann Doktorspiele zu weit gehen. Anlass des Interviews waren die Vorfälle in einer Dortmunder Kita, die als sexuelle Übergriffe gewertet wurden und mediales Aussehen erregten.

Lt. Frau Schuhrke geht es bei Doktorspielen meist nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um gegenseitiges Untersuchen und Erkunden des Körpers aus Neugier. Sie sollen einvernehmlich stattfinden. Sobald körperlicher oder seelischer Druck im Spiel sei oder ein Kind sich wehrt, müssen Erwachsene einschreiten. In der Regel sei Gelassenheit angesagt.

Recht hat sie.

Der zweite Artikel ist ein Interview mit dem Kinderpsychiater und Schriftsteller Paulus Hochgatterer im Standard, das ich bereits in anderem Zusammenhang angeführt habe. Hochgatterer fordert in dem Interview auch ein kindliches „Nebenrecht“ auf Gelassenheit ein.

Wem würde ich Gelassenheit besonders empfehlen? Uns allen. Allen, die mit Kindern zu tun haben, Kindergartenpädagoginnen, Lehrern, Eltern sowieso. Vielleicht am wenigsten noch den Großeltern, weil die haben sie in der Regel eh, die Gelassenheit. Die haben an ihren eigenen Kindern gemerkt, dass der permanente Alarm in Bezug auf die Kinder das ist, was am wenigsten bringt. (…) Dieses dauernde aufgeregte Gerede von den Grenzen für Kinder ist völlig überflüssig. Kinder brauchen Freiheit, und zwar Freiheit, sich zu entfalten, Freiheit, ihre kreativen Fähigkeiten zu entdecken, Freiheit, sich zu irren, Freiheit, gewisse Risiken einzugehen, Freiheit, sich einfach mit der Realität auseinanderzusetzen.

Dem kann ich vollumfänglich zustimmen.

Es gilt auch in Hinblick auf Sexualität.

Gelassenheit bei sexuellen Kontakten

Auch ein Kind ist soweit Herr seiner Sinne, dass es weiß, ob ihm etwas gefällt oder nicht. Ob eine Berührung schön oder nicht schön ist, ob es sich wohl fühlt oder nicht.

Wenn das Kind sich wohl gefühlt hat und die Begegnung ihm gefallen hat, ist es nicht schlecht behandelt worden und deshalb auch nicht missbraucht worden.

Wer einen einvernehmlichen (!) Sexualkontakt mit einem Älteren hatte, weiß auch, dass er nicht missbraucht wurde.

Aus dem Wikipedia Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“:

Reaktionen auf sexuellen Missbrauch

Sexuelle Erfahrungen mit mehr als fünf Jahre älteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von dänischen Schülern taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe „vielleicht“) und in einer ähnlichen Studie unter norwegischen Schülern nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrücklich).

Unter den norwegischen Schülerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der männlichen Mitschüler überwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Fälle berichten die Schüler von Gewaltanwendung und in 20 % der Fälle von Einschüchterung und Erpressung. Bei 6 % der Fälle handelte es sich um Inzest.

Wegen des höheren Schutzalters in Dänemark und Norwegen (15 bzw. 16 Jahre) wurde bei den Studien teilweise auch der Missbrauch von Jugendlichen erfasst. (In der norwegischen Studie waren die Betroffenen zum Tatzeitpunkt im Median 14 Jahre alt.)

Die Studien liegen mir nicht im Original vor. Dass es überhaupt negative Einschätzungen gab, scheint aber recht offensichtlich daran zu liegen, dass auch die Einschätzung zu Erlebnissen abgefragt wurden, die nicht einvernehmlich waren und bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest gekommen ist.

Eine einvernehmlicher sexueller Kontakt ist kein Missbrauch und verursacht auch keinen Schaden. Das heißt leider nicht, dass sich nicht trotzdem ein Schaden einstellen kann.

Aus dem Wikipedia Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“:

Folgen sexuellen Missbrauchs

Die Auswirkungen sexueller Missbrauchserlebnisse auf die Entwicklung von Kindern sind von den Begleitumständen der Tat sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung) abhängig, außerdem spielt die Stigmatisierung der Tat sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (für die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle. (…)

Gefahr indirekter Traumatisierung

Wenn ein Kind eine Beziehung, die auch sexuelle Kontakte beinhaltet, als schön empfindet und die Eltern bei Entdeckung entsetzt und schockiert reagieren, die Polizei einschalten, das Kind über sein Intimleben ausgequetscht wird, vor Gericht aussagen muss und der Mensch, den man mit schönen Gefühlen in Verbindung gebracht hat, ins Gefängnis muss, das Kind zum Therapeuten geschickt wird, weil es „geheilt“ werden muss, dann sind das Erlebnisse, die Verletzungen verursachen, wo es vorher keine gegeben hat.

Es ist nicht demütigend und erniedrigend Oralverkehr zu haben. Es ist demütigend und erniedrigend, wenn der Oralverkehr, den man gehabt hat, anderen bekannt wird. Die Demütigung und Erniedrigung wird erheblich gesteigert, wenn der Oralverkehr dann auch noch Gegenstand eines Verhörs und von anderen breit getreten wird. Es bleibt aber nicht bei einem Verhör, sondern es kommt in der Regel zu einer regelrechten Verhörkette (Eltern, Polizei, Gericht, Therapeut).

Wenn das, was man selbst als schön empfunden hat, von anderen (noch dazu besonders engen Bezugspersonen) als Verletzung der Seele interpretiert wird, führt dies zu Zweifeln an der Selbstwahrnehmung („Ist das, was ich als schön empfinde, wirklich schön?“; „Bin ich in der Lage, Freund und Feind zu erkennen?“) und einer Erschütterung der Autonomie und des Selbstvertrauens.

Wenn man den älteren Beziehungspartner mag (oder gar liebt), kann es Schuldgefühle auslösen, wenn dieser juristisch verfolgt wird und am Ende im Gefängnis landet, insbesondere, wenn man selbst zur Entdeckung der Beziehung beigetragen hat oder sich im Verfahren ungewollt oder unbedarft zu einer belastenden Aussage drängen (bzw. verleiten) ließ.

Darüber hinaus kann es auch sein, dass das Verhalten der Eltern als Verrat empfunden wird. Es kann die Vertrauensbasis nachhaltig schädigen, wenn die Eltern aus Sicht des Kindes eine als schön erlebte Beziehung zerstören und es Verhören und einem Gerichtsverfahren aussetzen, statt das Kind und die Beziehungen, die ihm wichtig sind, zu schützen und zu respektieren.

Das alles sind schwere, externe, traumatisierende Schocks, die nichts über die Qualität der Beziehung aussagen, sondern über die toxischen Exzesse vermeintlichen Kinderschutzes, dem es nicht um das Kind geht und den es deshalb auch nicht interessiert, ob es in der Beziehung so etwas wie Einvernehmlichkeit gegeben hat und welche Meinung das Kind zum gesellschaftlich postulierten Unrechtsgehalt des tatsächlichen Geschehens hat.

Keine Verharmlosung

Der typische Vorwurf auf die obige Darstellung ist „Verharmlosung von Pädophilie“. Diese Allzweckwaffe hat den Vorteil, dass man sich mit den Argumenten nicht inhaltlich auseinandersetzen muss.

Tatsächlich ist die Diskussion bzw. die inhaltliche Auseinandersetzung mit Pädophilen sogar geächtet. Ein Nicht-Pädophiler, der sich getraut hat, anonym in einem Pädo-Forum zu posten (weil er als Kind von einem Priester missbraucht wurde und Pädos besser verstehen wollte) meinte dazu:

Mit Pädophilen zu kommunizieren ist wie Selbstmord! „WAAAS??? Du diskutierst mit Kinderfickern?? Bist wohl auch so einer??? Schäme Dich, Freundschaft ist beendet!! Mit Kinderfickern will ich nichts zu tun haben!“

Obwohl also eine Diskussion gar nicht erst möglich erscheint, trotzdem ein paar Worte zum Vorwurf der Verharmlosung.

1. Es ist falsch im Zusammenhang mit sexuellen Kontakten (also Handlungen) von Verharmlosung von Pädophilie (einer sexuellen Orientierung) zu sprechen. Pädophilie ist keine Handlung. Sie ist weder gut noch böse. Gut oder böse ist nie die sexuelle Orientierung eines Menschen, sondern sein Verhalten.

Die ständige Gleichsetzung von Pädophilie mit Kindesmissbrauch ist nichts anderes als Volksverhetzung. Die Gleichsetzung ist darüber hinaus auch sachlich falsch, da die meisten Pädophilen nie gegen das gesetzliche Verbot sexueller Kontakte mit Minderjährigen verstoßen und es sich bei der Mehrheit der Täter um nicht-pädophile Ersatztäter handelt.

2. Wissenschaft beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Es gibt Fälle sexuellen Kontakts mit Minderjährungen, bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest kommt. Es gibt Fälle, bei denen all das nicht passiert und das „Opfer“ mit den Handlungen einverstanden war. Man kann die Schädlichkeit der Fälle, in denen die Handlungen einvernehmlich waren nicht mit der Schädlichkeit der Fälle begründen, bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest gekommen ist.

Die Schädlichkeit von Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest stelle ich in keiner Weise in Frage. Die Schädlichkeit von Handlungen, die ohne all das zustande kommen, kann man aber nicht legitim ins Blaue hinein behaupten. Eine Behauptung ist kein Beweis.

Wir leben nicht im Mittelalter, sondern in der aufgeklärten Neuzeit, in der man sich (eigentlich) nicht dafür schämen muss, wenn man Belege für Behauptungen fordert. Wenn die Schäden so fürchterlich wären, wie behauptet, sollte der Nachweis dieser Schäden und der Kausalität durch die sexuellen Kontakte kein Problem bereiten.

Es gibt ihn aber nicht.

Wenn mir jemand entsprechende Studien vorlegen kann, bin ich bereit mich damit auseinanderzusetzen. Wenn die Studie keine Mängel aufweist, die ich benennen kann, wäre ich bereit das Ergebnis anzuerkennen, auch wenn es mir nicht gefallen sollte.

Das erwarte ich umgekehrt auch von der Gegenseite. Aktuell ist mein Eindruck allerdings, dass missliebige Forschungsergebnisse unterdrückt werden. Nicht weil methodische Mängel bestehen, sondern weil sie „Pädophilie verharmlosen“.

Recht auf Gelassenheit

Für das Recht auf Gelassenheit ist es letztlich egal, ob ein einvernehmlicher Sexualkontakt Schäden verursacht oder nicht. Es ist genauso egal, ob die Reaktion der Gesellschaft (und der Eltern) die Schäden erst verursacht oder diese Schäden nur verschlimmert und zusätzliche Schäden verursacht.

Fakt ist, dass eine gelassene (nicht-dramatisierende, nicht-skandalisierende) Reaktion Schäden verringern hilft oder diese sogar ganz abwenden kann. Und weil das so ist, hat das Kind ein Anrecht auf eine gelassene Reaktion.

Mit Gelassenheit ist nicht Gleichgültigkeit gemeint, sondern besonnene Empathie und Zurückhaltung im Urteil im Sinne einer überlegten, selbstbeherrschten Reaktion zum Wohle des Kindes. Bevor man irgendetwas unternimmt, muss man erstmal herausfinden, wie das Kind selbst die Sache beurteilt.

Es kann natürlich durchaus sein, dass man am Ende zum Schluß kommt, die Ermittlungsbehörden einschalten zu müssen (insbesondere, wenn Missbrauch im Sinne von Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung vorlag). Die Entscheidung zur Einschaltung von Ermittlungsbehörden ist aber, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, irreversibel und sollte deshalb gut bedacht werden.

Auch wenn es zu einer Anzeige kommt, ist weiterhin Gelassenheit geboten, damit das Kind nicht unnötig traumatisiert wird.

Der Supergau

Es gibt einen Fall aus dem Jahr 2016/2017, von dem ich vor kurzem gehört habe, bei dem das Recht auf Gelassenheit schwer missachtet wurde. Mit katastrophalen Folgen.

Der Fall bereitet mir auch persönlich Bauchschmerzen. Wenn ich könnte, hätte ich ihn mir anders gebacken, denn es geht um die Beziehung zwischen einem Onkel und seinem Neffen.

Daniel B. (44), ehedem Ratsherr der „Bürger für Herford“, hat seinen Neffen Jörn S. bei den Hausaufgaben betreut. Zwischen beiden soll es, seit Jörn 13 war, auf Initiative des Jungen (!) eine Beziehung gegeben haben.

In Juni 2016, als Jörn bereits 15 war, wurden seine Eltern misstrauisch. Vater Wolfgang (66) durchsuchte deshalb heimlich Jörns Rechner und stieß dabei auf kompromittierende E-Mails:

„Die Mails hatten einen ziemlich krassen sexuellen Hintergrund“, so der Vater zu „Bild“. Außerdem entdeckte er Postkarten des Onkels an den Neffen, auf denen Botschaften wie „Bald beginnt unsere Zeit“ oder „In drei Jahren sind wir da“ standen. Der Vater ging daraufhin zur Polizei.

Bericht auf GGG.at

Aufgrund der Anzeige des Vaters kam es zur Hausdurchsuchung. Die Beamten beschlagnahmten Handys und Computer von Onkel und Neffe. Die reagierten kurz darauf mit Flucht und setzten sich Hals über Kopf in die Niederlande ab.

Im November 2016 hat die Ehefrau von Daniel B. (mit der er auch zwei Kinder hat) einen USB-Stick gefunden und der Polizei übergeben. Darauf waren zwei Nacktfotos des Jungen, die die Staatsanwaltschaft als Kinderpornographie einstufte, sowie ein Video, das Onkel und Neffen beim Geschlechtsverkehr zeigt. Daraufhin wurde Haftbefehl gegen Daniel B. erhoben.

Es wurde weltweit ergebnislos nach den beiden gefahndet. Sie stellten sich im April 2017 nach 322 Tagen der Polizei, weil Ihnen das Geld ausgegangen war.

Da Jörn S. auf keinen Fall zurück zu seinen Eltern wollte, wurde er zunächst in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

Daniel B. kam schon wenige Tage nachdem er sich gestellt hatte, wieder auf freien Fuß, weil keine Fluchtgefahr mehr bestand. Er erhielt die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden und durfte keinen Kontakt zu seinem Neffen haben.

Schließlich wurde gegen ihn Anklage wegen sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, sexuellem Missbrauch eines Kindes und Herstellen jugendpornografischer Schriften erhoben. Aus der Anklageschrift ging dabei bereits hervor, dass die Staatsanwaltschaft nicht von einer Vergewaltigung, sondern von einer Liebesbeziehung zwischen Onkel und Neffe ausging.

Im Fall der beiden Fotos stellte das Gericht das Verfahren ein, weil nicht bewiesen werden konnte, dass der Onkel die Fotos gemacht hatte und von ihrer Existenz wusste.

Auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde fallengelassen, da beide Betroffenen behaupteten, dass es erst zu sexuellem Kontakt kam, als Jörn bereits 14 Jahre alt war.

Vor Gericht gestand Daniel B., sprach aber von einer Liebesbeziehung, die auf Initiative des Jungen entstand. „Sexuellen Kontakt gab es erst, als der Junge 14 Jahre alt war“, ließ der Ex-Politiker durch seine Anwältin Susanne Renner (39) erklären. Jörn S. bestätigte diese Darstellung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Artikel der BILD

Daniel B. wurde im Dezember 2017 schließlich zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden Sozialarbeit wegen sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und Herstellen jugendpornografischer Schriften (dem Video) verurteilt.

Zum Verhängnis wurde Daniel B. in Hinblick auf den Missbrauchsvorwurf wohl die Hausaufgaben-Betreuung. Deshalb habe er nach Auffassung des Gerichts eine besondere Verantwortung für Jörn (im Sinne eines Schutzbefohlenen) getragen. Zur Beziehung an sich meinte Richterin Alexandra Sykulla: „Es war eine Liebesbeziehung. Aber eine ungewöhnliche.“ und betonte in ihrer Urteilsbegründung: „Der Angeklagte ist nicht pädophil.“ Den Kontakt zum Neffen untersagte sie ihm.

Von seinen Eltern wollte Jörn auch zum Zeitpunkt der Verurteilung von Daniel B. im Dezember 2017 nichts wissen. Neuere Informationen liegen mir nicht vor, ich gehe davon aus, dass es dabei geblieben ist. Zum Zeitpunkt des Urteils sagte die Mutter der BILD: „Ich habe mein Kind verloren.“

Daniel B. ist ins Münsterland verzogen und pflegt dort seine Mutter (76) und den Stiefvater (88). Er hat kein Einkommen und ist gesellschaftlich geächtet. Die Scheidung von seiner Frau (34), mit der er zwei Söhne hat, steht unmittelbar bevor (bzw. dürfte inzwischen durch sein).

Nur Verlierer

Daniel B. hat seine Existenz verloren und seine Ehe ruiniert. Zum Neffen hat er ein Kontaktverbot. Der Kontakt mit seinen Söhnen dürfte ebenfalls abgebrochen sein oder mindestens sehr gelitten haben.

Entsprechendes gilt für die Ehefrau und die Kinder, die am wenigsten dafür können, was da über die Familie hereingebrochen ist.

Der Neffe darf keinen Kontakt zu seinem Onkel haben, fühlt sich von seinen Eltern verraten und will deshalb keinen Kontakt mehr mit ihnen. Als kleiner Nebenaspekt ist wahrscheinlich auch seine Schullaufbahn in Schräglage geraten. Schließlich hat er ein Jahr lang in der Schule gefehlt.

Die Eltern (zumindest die Mutter, vermutlich aber auch der Vater) sind totunglücklich, weil sie den Kontakt zu ihrem Sohn verloren haben. Vermutlich dauerhaft oder jedenfalls für viele Jahre. Und der Ehe hat es vermutlich auch nicht gutgetan, dass der Onkel (vermutlich der Bruder der Mutter, das ist aber spekulativ) eine Affäre mit dem Neffen hatte.

In einem Pädoforum habe ich auch hämische Kommentare bezüglich der Eltern gelesen. Im Sinne von „geschieht ihnen Recht“. Ich kann mir das zwar erklären, finde es aber völlig falsch. Erstens hat niemand das verdient und zweitens wollten die Eltern wahrscheinlich das Beste für ihren Sohn und haben einfach falsch reagiert. Ich führe das vor allem auf die Skandalisierung durch Kinderschützer und Medien zurück. Hinzu tritt der mangelnde Respekt gegenüber dem Sohn. Und die fehlende Gelassenheit.

Ein gutes Ende konnte die Geschichte wohl nicht haben. Mindestens die Ehe von Daniel B. war wohl gescheitert. Aber so schlimm, wie es für alle Beteiligten gekommen ist, musste es nicht enden.

Nur am Rande sei bemerkt, dass es mich irritiert, dass die Richterin meinte, betonen zu müssen, dass Daniel B. nicht pädophil sei. Was soll das? Wäre er zu zwei Jahren ohne Bewährung verknackt worden, wenn die Richterin ihn für pädophil gehalten hätte? Da kann man auch gleich jemanden, der unverschuldet arm ist, bei Diebstahl für die gleiche Tat zu höheren Strafen verknacken, weil er wegen seiner Armut möglicherweise besonders rückfallgefährdet sein könnte.

Ich für meinen Teil habe übrigens auch gewisse Zweifel, ob Daniel B. nicht am Ende doch pädophil sein mag. Wenn es so sein sollte, war es natürlich aus strategischen Gründen richtig, es im Verfahren von sich zu weisen.

Was mich stört. Und warum das keine Rolle spielt.

Es gibt eine Reihe von Punkten, die ich an dem Verhältnis persönlich missbillige. Mich stört das Onkel-Neffe Verhältnis. Mich stört, dass Daniel B. seiner Frau gegenüber untreu geworden ist. Er hätte sich, wenn die Ehe gescheitert war, besser scheiden lassen sollen, als untreu zu werden. Mich stört, dass Daniel B. einfach abgehauen ist und seine zwei Kinder zurückgelassen hat.

Nur weil mich alle diese Punkte stören, bin ich aber nicht der Meinung, dass irgendetwas von dem, was vorgefallen ist, strafbar sein sollte.

Was die Verurteilung wegen der Herstellung von jugendpornographischen Schriften angeht, habe ich gewisse Zweifel: nach meinem Verständnis ist das, was vorgefallen ist, eigentlich nicht strafbar: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt (…) [diese Bestimmungen] sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.“

Aus den Artikeln, die ich gefunden habe, geht nicht hervor, dass das Video ohne Einverständnis hergestellt wurde und auch nicht, dass es für einen anderen Zweck als den persönlichen Gebrauch gedacht war.

Möglicherweise war die Verteidigung ja mit dem insgesamt nach heutigen Maßstäben wohl sehr milden Urteil zufrieden und hat das Urteil deshalb nicht angegriffen.

In Hinblick auf den Straftatbestand sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen kommt es, wenn der jüngere Beziehungspartner unter 16 Jahre alt ist, nicht darauf an, ob die sexuellen Handlungen unter Missbrauch eines mit dem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses verbundenen Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen. Es reicht die bloße Existenz eines Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses.

Wenn aber die Initiative vom Jungen ausging und nach Ansicht aller Beteiligter am Verfahren inklusive Staatsanwaltschaft und Richterin ein Liebesverhältnis vorlag, dann erschließt sich mir der Unrechtsgehalt der Tat nicht. Statt den Schutzbefohlenen zu schützen, werden die Rechte des Jungen sogar aktiv verletzt, nämlich sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Vor kurzem gab es eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die in Zukunft auch die Adoption von Kindern in nichtehelichen Familien (also bei unverheirateten Partnern) ermöglicht werden wird. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts verstößt die bisherige Regelung gegen das Grundrecht der Kinder auf Gleichbehandlung, also das Recht darauf so behandelt zu werden, wie Kinder mit verheirateten Stiefeltern.

Es setzt sich also zunehmend die Erkenntnis durch, dass auch Kinder Rechte haben. Also wohl auch jemand wie Jörn, dem die bisherige Regelung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen massiv geschadet hat, weil sie ihn von dem Menschen, den er liebt und mit dem er gerne zusammen sein möchte, fernhält.

6 Kommentare zu „Recht auf Gelassenheit

  1. Ich bekomme Schmetterlinge in mein Bauch wenn ich dieses Bericht gelesen habe.

    Von seinen Eltern wollte Jörn auch zum Zeitpunkt der Verurteilung von Daniel B. im Dezember 2017 nichts wissen. Neuere Informationen liegen mir nicht vor, ich gehe davon aus, dass es dabei geblieben ist. Zum Zeitpunkt des Urteils sagte die Mutter der BILD: „Ich habe mein Kind verloren.“

    Ist auch gut so, würde ich auch machen, also den Kontakt zu meinen Eltern abbrechen wenn sie sich negativ einmischen in meine Liebesbeziehung mit jemanden. Es ist schließlich mein Körper und nicht die von meinen Eltern.

    Es überrascht mich extrem warum einer Person der in der Öffentlichkeit bekannt weiß, sex haben würde mit einer 14 jähriger

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    1. Ist auch gut so, würde ich auch machen, also den Kontakt zu meinen Eltern abbrechen wenn sie sich negativ einmischen in meine Liebesbeziehung mit jemanden. Es ist schließlich mein Körper und nicht die von meinen Eltern.

      Natürlich in so ein ausmaß wie du, Schneeschuppe, es hier beschrieben hast

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  2. Hallo Schneeschnuppe,
    kann es sein, dass der Tatzeitpunkt bezüglich des Videos vor dem 27.Januar 2015 lag?
    Da war das Gesetz diesbezüglich tatsächlich strenger:
    „Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.“
    Ich denke es ist möglich, aber es müsste knapp vor der Gesetzesänderung passiert gewesen sein.

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    1. Ich kann mit das Urteil diesbezüglich nicht erklären.

      Der Tatzeitpunkt spielt hier keine Rolle wegen §2 StGB. Die ersten drei Absätze:

      § 2 Zeitliche Geltung
      (1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
      (2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
      (3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

      Wenn nach dem 27.01.2015 ein milderes Gesetz galt, hätte es angewendet werden müssen. Die Fassung zum Zeitpunkt der Verurteilung war:

      (4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

      Die Einwilligung dürfe meiner Erwartung nach vorgelegen haben. Vielleicht gab es Umstände zum Fall, die wir nicht kennen, oder es war einfach ein Fehlurteil, gegen dass der Verurteilte nicht vorgegangen ist, weil er falsch beraten wurde oder keine Kraft mehr hatte und froh war, dass das Verfahren endlich vorbei war.

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      1. Ah, ok, danke! Vielleicht hat man dem Jungen irgendwie entlockt, dass dieser sagte, dass er nichts von dem Video wusste und damit hatte man dann die nicht vorliegende Einwilligung. Hier wäre die Frage, inwieweit er diese Aussage dann auch wieder hätte zurückziehen können. Ggf. sogar nach dem Urteil….

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  3. Sorry für den Nachtrag, aber es ist tatsächlich so. Laut dem Bildartikel war der Neffe „Tim S.“ im Dezember 2017 bereits 17, also war er im Dezember 2014 bereits 14……..aber kann man ein Video so genau (rechtssicher) datieren? Was reicht da?

    Außerdem lügt die Bildzeitung: „Wegen Her­stel­len kin­der­por­no­gra­fi­scher Schrif­ten“

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