Nils (Weiße Fahnen)

Vor ein paar Wochen hat die 8. Staffel von Voice Kids Deutschland begonnen. Für mich ein Pflichttermin. Die ersten zwei Sendungen mit Blind Auditions fand ich dann aber eher schwach. In der dritten Folge gab es allerdings wieder einige sehr sehenswerte Auftritte. Aber darum soll es heute ausnahmsweise nicht gehen.

Bei der letzjährigen 7. Staffel gab es zwei Auftritte, die mich wirklich vom Hocker gerissen haben. Die musikalisch beste Performance legten Mimi und Josefin, zwei Schwestern mit Ihrem Duett des Songs Creep hin. Sie haben die Staffel am Ende auch verdient gewonnen.

Von meinem zweiten Hammerauftritt konnte ich hier aber sinnvoll gar nicht berichten. Er wurde auf dem YouTube Kanal von Voice Kids nämlich leider nicht veröffentlicht. Das ist recht ungewöhnlich und ich vermute, dass die Eltern die Veröffentlichung auf YouTube nicht wollten. Ich denke, dass es Ihnen darum ging, ihren Sohn damit vor Mobbing zu bewahren.

Der 12-jährige Nils hat nämlich nicht nur sehr gefühlvoll gesungen, er hat auch einen sensiblen und emotional verletzlichen Eindruck hinterlassen. Wer auftritt wie er, läuft Gefahr, in Kommentaren von irgendwelchen Idioten heruntergemacht oder auch als schwul hingestellt zu werden.

Nils hat mich damals nicht nur mit seinem Gesang und seinem, mich sehr ansprechenden Aussehen beeindruckt, er hat bei mir auch sämtliche Beschützerinstinkt-Knöpfe gedrückt.

Bei seinem Auftritt hat Nils es sich mit seiner Songwahl wirklich nicht einfach gemacht. Er hat sich das Lied eines Coaches ausgesucht, was in der Regel bedeutet, dass die übrigen drei Coaches aus dem Rennen sind (weil durch die Songauswahl klar ist, wo das Talent hin will). Also hat man die Chance, dass jemand buzzert schon mal auf ein Viertel reduziert. Hinzu kommt, dass man den „Erfinder“ eines Liedes (hier Stefanie von der Band Silbermond) oft besonders schwer von einer anderen Interpretation überzeugen kann.

Nils hat sich die Meßlatte also ohne Not verdammt hoch gehängt. Aber er hat sie dann doch übersprungen. Und danach gab es auch noch einen lustigen Moment, als Stefanie ihn gefragt hat, warum er sich das Lied denn ausgesucht hat … (muss man gesehen haben!) :

Leider ist Nils in den Battles ausgeschieden. Ich führe das auch die Songauswahl seines Coaches zurück. Nils hat auf Deutsch gesungen und sich mit englischen Texten nicht wohl gefühlt. Im Battle musste er dann trotzdem einen englischen Titel (Imagine von John Lennon) singen. Das hat er zwar ordentlich hinbekommen, aber an seinen tollen Auftritt in der Blind Audition konnte er damit nicht anknüpfen.

Wenn man in einer fremden Sprache singt und sich auf die richtige Aussprache konzentrieren muss, ist es eben schwierig auch noch das gleiche Gefühl in das Lied einzubringen, wie es in der Muttersprache möglich ist. Seine Gegner in den Battles, die „immer“ englisch singen, hatten es da deutlich leichter.

Eine Verlinkung des Battles lohnt sich nicht wirklich. Der Ausschnitt aus der Sendung direkt vor dem Battle wäre dagegen auf jeden Fall interessant, da man Nils dort noch ein wenig kennen lernt (O-Ton Nils: „Ich bin ein sehr emotionaler Typ, obwohl ich ein Junge bin und irgendwann mal groß und stark werden will“).

Leider ist dieser Teil der Sendung bei YouTube nicht zu finden. Wenn jemand die Möglichkeit hat, sich die ganze Sendung anzuschauen (Staffel 7, 1. Battle-Sendung, z.B. bei Maxdome), empfehle ich, davon Gebrauch zu machen.

Ansonsten hoffe ich, dass Nils am Ball bleibt und seine Musikleidenschaft weiter auslebt. Dass sein Auftritt nun doch noch auf YouTube gelandet ist, deute ich jedenfalls als positives Zeichen.

Das Ersatztäter-Problem

Niemand möchte gerne der Taten anderer beschuldigt und für sie bestraft werden.

Schuld und Verantwortung ist hochpersönlich. Die Zuweisung von Kollektivschuld ist manifest ungerecht. Das ist den meisten Menschen auch bewusst. Kollektivstrafen sind geächtet und gelten etwa im humanitären Völkerrecht sogar als Kriegsverbrechen.

Trotzdem gibt es natürlich weiterhin Beurteilungen und Bewertungen, die sich gegen Gruppen richten und undifferenziert allen Mitgliedern der Gruppe zugeschrieben werden. Diese führen auch zu realen Benachteiligungen, zu Feindseligkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung von Angehörigen der Gruppe.

Vorurteile

Männer sind schuld an der Geschlechterdiskriminierung, Deutsche an den Verbrechen des Nationalsozialismus, Israelis am Nahostkonflikt.

Neben solchen recht direkten Schuldzuweisungen gibt es auch Zuschreibungen als Vormeinungen über wenig schmeichelhafte vermutete „mittlere“ Eigenschaften der Mitglieder einer Gruppe.

Amerikaner sind Imperialisten, Zigeuner kriminell, Muslime radikal, Banker asozial, Arbeitslose faul. In diese Reihe gehört auch: Pädophile sind Kinderschänder (als Zuweisung einer Schuld) oder Pädophile sind gefährlich für Kinder (als Zuweisung einer vermeintlichen „mittleren“ Eigenschaft).

Natürlich kommt es in der Realität nicht selten vor, dass ein konkretes Gruppenmitglied tatsächlich nicht den zugeschriebenen mittleren Eigenschaften „seiner“ Gruppe entspricht. Es kommt aber auch vor, dass bereits die Vormeinung über die vermeintlichen mittleren Eigenschaften trügt und die mittleren Eigenschaften tatsächlich anders sind als vermutet.

Vorurteile sind mitunter praktisch, weil sie ressourcensparende Entscheidungen ermöglichen. Weniger freundlich ausgedrückt: sie ersparen einem das eigenständige Denken. Sie werden dabei auch aufgrund eines wahrgenommenen Gruppendrucks akzeptiert und übernommen. Wer unsicher ist oder keine klare Meinung hat, was zu tun ist, richtet sich danach, was die anderen tun. Menschen schließen durch Beobachten anderer Menschen auf praktikable Lösungen.

Vorurteile sind unvermeidlich aber sie sollten nicht gepflegt, sondern angetastet, untersucht und von allen Seiten betrachtet werden. In der Regel braucht man sie nämlich gar nicht so dringend.

Hinzu kommt ein moralischer Aspekt. Die ‚Goldene Regel der Ethik‘ besagt: „Behandle Andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“ bzw. in der negativen Fassung: „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem Andern zu.“

Wie schon eingangs angeführt: Niemand möchte gerne für Taten Anderer beschuldigt und bestraft werden. Niemand möchte gerne selbst Opfer eines Vorurteils und in der Folge von Feindseligkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung werden.

Natürlich habe auch ich Vorurteile.

Mein eigenes Vorurteil zur Pädophilie

Als pädophil (bzw. päderastisch) veranlagter Mensch bilde ich mir ein, eine Kapazität für die Beurteilung von pädophil (bzw. päderastisch) veranlagten Menschen zu sein. Mein Urteil basiert nicht unerheblich auf intimen Kenntnissen meiner selbst, die ich auf andere Menschen verallgemeinere.

Ich halte mich für einen guten, aber auch nicht übermäßig guten Menschen. Ich habe keine unerfüllbaren Ansprüche an meine Gutheit bzw. mein Wohlverhalten. Für ein positives Selbstbild reicht es mir aus, niemandem bewusst zu schaden und sich bietenden Gelegenheiten, anderen zu helfen, im Durchschnitt der Fälle aufgeschlossen gegenüber zu stehen. Im Grunde Mittelmaß. Aber da Menschen zu einem positiven Selbstbild neigen und dazu auch ein gewisses Maß an Selbstüberschätzung gehört, tendiere ich dazu, mich auf der unsichtbaren Skala guter Menschen als gehobenes Mittelmaß einzusortieren.

Ich weiß, dass meine sexuelle Neigung hierauf keinen eigenständigen Einfluss hat. Ich bewerte sie deshalb als ethisch neutral. Sie ist sehr „unbequem“ aber weder gut noch böse. Ich unterstelle daher, dass die Neigung an sich auch andere Menschen nicht gut oder böse werden bzw. handeln lässt.

Soweit das für mich aus eigenem Erleben und aus persönlichen Kontakten erkennbar ist: Pädophile sind abgesehen von ihrer sexuellen Neigung völlig normal. Sie sind im Vergleich zum Rest der Bevölkerung nicht weniger empathisch und sensibel und auch nicht egoistischer oder rücksichtsloser.

Ich habe den Eindruck, dass sich das gut mit der Realität deckt, zumal man auch in jedem Fachbuch, dass von Pädophilie handelt, nachlesen kann, dass es Pädophile in jeder Schicht und auf jedem Bildungsniveau gibt, dass sie in der Regel gut angepasst sind und auch sonst nicht sonderlich auffallen.

Sie zeichnen sich allerdings durch eine überdurchschnittliche emotionale Affinität zu Kindern aus und ich gehe auch davon aus, dass sie im Durchschnitt der Fälle öfter traurig sind und eher zu Depression neigen als Normsexuelle. Der zentrale Lebensbereich der Sexualität und Partnerschaft kommt eben in ihrem Leben permanent zu kurz. Darüber hinaus besteht ein starkes Gefühl von Stigmatisierung und Ausgrenzung. Abgesehen von einer erhöhten Single-Quote dürfte es viel mehr Besonderheiten meiner Einschätzung nach nicht geben.

Dass Pädophile „normal“ sind, heißt aber auch, dass es die negativen Sonderfälle gibt, die es auch unter Normsexuellen gibt. Es gibt heterosexuelle Vergewaltiger, homosexuelle Vergewaltiger und leider auch pädophile Vergewaltiger. Eine pädophile Orientierung macht nicht gut.

Es ist für mich aufgrund eigenen Erlebens aber auch offensichtlich, dass Pädophile sich wie andere Menschen auch verlieben, mit denselben positiven Gefühlen gegenüber dem geliebten Menschen.

Da es Pädophilen an einer besonderen soziopathischen Auffälligkeit fehlt, neigen sie nicht mehr zu sexueller Gewalt als der Durchschnittsbürger. Einiges von dem, was Pädos als übergriffiges Verhalten und sexuelle Gewalt ausgelegt wird, wie etwa das sogenannte Groooming, ist meiner Einschätzung nach bei unvoreingenommener Betrachtung „normales“ und im Kern unproblematisches, weil nicht-aggressives menschliches Verhalten. Der Vorwurf der Heimtücke ist diesbezüglich schlicht verfehlt.

Missbrauch ist für mich, wenn ein Mensch einen anderen Menschen schlecht behandelt. Jemand, der verliebt ist, wird den oder die Angebetete auf keinen Fall schlecht behandeln, jedenfalls nicht bewusst und freiwillig. Jeder Mensch, der schon einmal verliebt war, sollte das eigentlich nachvollziehen können.

Einschränkend muss ich hier gewisse Erfahrungsdefizite einräumen. Da ich viele Jahre lang jeden Kontakt mit Jungen vermieden habe, weil ich mir die Qualen einer unerfüllbaren, unglücklichen Verliebtheit ersparen wollte, sind mir die meisten normsexuell strukturierten Menschen auf diesem Gebiet erfahrungstechnisch deutlich voraus. Sollte mir also ein Leser ernstlich versichern, dass er Menschen, in die er verliebt ist, sehenden Auges schlecht behandelt, dann erschiene mir das hochgradig unplausibel und unverständlich, ich würde es aber am Ende wohl hinnehmen müssen, ohne mir absolut sicher sein zu dürfen, dass ich den anderen bei einer Lüge ertappt habe.

Nach meiner Überzeugung neigen Pädophile nicht dazu, Kinder zu missbrauchen (schlecht zu behandeln). Im Gegenteil. Wenn sich ein Pädophiler in ein Kind verliebt, wird er dazu neigen, dieses Kind gut zu behandeln, einfach weil Menschen dazu neigen, geliebte Menschen gut zu behandeln.

Warum gibt es dann trotzdem Kindesmissbrauch?

Trotzdem gibt es zweifelsohne echten Kindesmissbrauch. Kinder, die bedrängt, belästigt, genötigt, bedroht oder vergewaltigt werden. Wenn die Täter nach meiner Logik typischerweise keine Pädophilen sind, müssten es nach dem Ausschlussverfahren Ersatztäter sein.

Ich habe mich entsprechend in der Vergangenheit schon sehr negativ über Ersatztäter geäußert, z.B.:

Die heutige Stigmatisierung und Ächtung von Pädophilie im Allgemeinen und Päderastie im besonderen ist stark von einer öffentlichen Wahrnehmung des Pädophilen beeinflusst, die auf Personen beruht, die tatsächlich gar keine Pädophilen sind, sondern lediglich Ersatztäter, die sich bei Kindern holen, was sie von Erwachsenen nicht bekommen. Die 90% nicht-pädophiler Ersatztäter, die wegen sexuellem Kindesmissbrauch verurteilt werden, prägen das Bild vom Pädophilen an sich.

Aus meinem Artikel Eine kleine Geschichte der Päderastie

Ich weise die Schuld für das extrem schlechte Ansehen und die Diskriminierung von Pädophilen also in einem erheblichen Maße den nicht-pädophilen Ersatztätern zu.

Es ist dabei etwas problematisch, das man den tatsächlichen Anteil an Ersatztätern nicht kennt. Die Zahlen, die man finden kann, liegen zwischen 60 % und 95%.

Im 2015 erschienenen Buch „Straffälligkeit älterer Menschen: Interdisziplinäre Beiträge aus Forschung und Praxis“ wird von 95% Ersatztäter ausgegangen. Aus Seite 146:

Die Verwirrung besteht darin, dass häufig alle sexuellen Handlungen von Erwachsenen an Kindern als pädophile Straftaten gesehen werden, obwohl der Anteil tatsächlich Pädophiler an diesen Straftätern nur ca. 5% betrifft. Für die übrigen Sexualstraftäter wurde der Begriff der Ersatztäter geprägt. Bei diesen handelt es sich häufig um Verwandte oder Personen des sozialen Umfelds, die keine sexuelle Erfüllung in ihren Beziehungen erreichen und sich dem schwächeren Glied in der Familie zuwenden und diese Art der Beziehungsebene für die Befriedigung eigener sexueller Wünsche missbrauchen.

In einem Artikel, der im Magazin der Journalistenschule ifp erschienen ist, wird Rita Steffesenn, Leiterin des Zentrums für Kriminologie und Polizeiforschung, mit der Aussage zitiert:

60 bis 70 Prozent der erfassten Kindermissbraucher sind sogenannte Ersatztäter. Sie sind nicht sexuell motiviert, sondern haben andere Gründe für den Missbrauch, zum Beispiel Angst im Umgang mit Erwachsenen und Machtstreben.

In den Arbeitsblättern von Werner Stangl, die auch auf Wikipedia zur Tätertypologie zitiert werden, heißen Ersatztäter „regressiver Typ“ und ihr Anteil wird auf 90% geschätzt. Für Pädophile („fixierter Typ“) werden 2 bis 10% angegeben. Der soziopathische Tätertyp, der sich durch mangelnde Empathie und zuweilen sadistische Neigungen auszeichnet, tritt danach nur in wenigen Einzelfällen auf.

Ob es nun 95% oder 60% Ersatztäter sind spielt natürlich schon eine Rolle. Im zweiten Fall wäre der Anteil der pädophilen Täter an der Gesamtzahl schließlich ganze sechsmal so hoch, wie im ersten.

Einer der Gründe für die große Spannbreite der Angaben dürfte sein, dass ein Täter aus Eigennutz einen Anreiz hat, sich als Ersatztäter darzustellen.

Vor dem Richter will niemand pädophil sein

Ein Ersatztäter gilt als Gelegenheitstäter, den man rehabilitieren kann, ein Pädophiler als Triebtäter, dessen Gefährlichkeit in seiner Natur liegt.

Die besseren Aussichten auf eine Rehabilitation wirken sich bereits bei der Strafzumessung im Sinne einer potentiell niedrigeren Strafe aus, da es zu den Grundsätzen der Strafzumessung gehört, zu berücksichtigen, welche Auswirkungen die Strafe auf die zukünftige Lebensführung des Täters haben wird.

Für die Rehabilitation sind kürzere Strafen günstiger, da Freiheitsentziehung einen entsozialisierenden und deprivatisierenden Effekt hat. Lange Haftstrafen sind für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft also schädlich. Glaubt man ohnehin nicht wirklich an eine Rehabilitation, dann muss man hier wenig Rücksicht nehmen. Der Sühne-Charakter der Strafe tritt in den Vordergrund. Der Vollzug der Freiheitsstrafe soll abschreckend wirken und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen.

Auch die Auswirkungen auf eine mögliche Bewährung (Aussetzung der Strafvollstreckung) sind massiv:

Eine Sozialprognose oder Legalprognose ist eine kriminologische, psychiatrische und psychologische Risikobeurteilung einer straffälligen Person bezüglich ihrer Fähigkeit und Motivation, zu einem späteren Zeitpunkt Regeln und Gesetze einzuhalten. Sie ist nach § 56 (1) StGB Grundlage der Einschätzung ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden muss oder kann und bei der Resozialisierbarkeit von Straftätern.

Aus dem Wikipedia-Artikel Sozialprognose

Der Sinn der Bewährung ist an die Straftheorien geknüpft. Die Bewährung lässt vermuten, dass sich der Täter schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird (§ 56 StGB). Insbesondere bei Straftätern, die keine oder kaum Sozialisierungsdefizite aufweisen, besteht eher die Möglichkeit, eine Aussetzung einer Strafe zur Bewährung vorzunehmen. Nach einer teilweisen Strafverbüßung besteht außerdem die Möglichkeit, einen Strafrest zur Bewährung auszusetzen. (…)

Es können nur Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft das erkennende Gericht. Das erkennende Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe künftig keine Straftaten mehr begehen wird.

Liegt die Freiheitsstrafe unter sechs Monaten und erscheint die Prognose günstig, so ist die Strafe zwingend zur Bewährung auszusetzen (§ 56 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 StGB). Im Bereich von sechs Monaten bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ist die Aussetzung zusätzlich zum Vorliegen der Prognose davon abhängig, dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Strafvollstreckung nicht gebietet (§ 56 Abs. 3 StGB). Hier wird demnach auf den Gedanken der Generalprävention abgestellt. Bei Freiheitsstrafen über zwölf Monaten bis zu zwei Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Prognose günstig ist, die Verteidigung der Rechtsordnung dem nicht entgegensteht und darüber hinaus besondere Umstände vorliegen (§ 56 Abs. 2 StGB).

Aus dem Wikipedia-Artikel Strafaussetzung zur Bewährung

Das Rückfallrisiko ist bei Ersatztätern geringer. Sie haben daher im Gegensatz zu „Triebtätern“ bzw. „Neigungstätern“ eine weit bessere Aussicht auf eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung.

Auch in Hinblick auf die Verhängung, Dauer (mindestens zwei und höchstens fünf Jahre) und Schärfe einer Führungsaufsicht haben Ersatztäter deutlich bessere Karten als pädophile Täter.

Die Führungsaufsicht ist eine „Maßregel der Besserung und Sicherung“, die nicht als Strafe gilt, sondern auf die Zukunft gerichtet eine erneute Straffälligkeit verhindern helfen sollen. Die Maßnahmen sind teils einschneidend, unterliegen einer Kontrolle und werden von den von ihnen Betroffenen typischerweise durchaus als Strafe empfunden.

Führungsaufsicht kann bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verhängt werden, die mindestens sechs Monate betragen. Sie tritt in diesem Deliktbereich automatisch bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ein und kann in diesem Fall ausnahmsweise entfallen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen wird (was bei Ersatztätern deutlich häufiger angenommen wird als bei Neigungstätern).

Zu den möglichen Weisungen der Führungsaufsicht gehören unter anderem:

  • Wohn- oder Aufenthaltsort nicht ohne Erlaubnis verlassen,
  • sich nicht an bestimmten Orten aufzuhalten (z.B. in der Nähe von Schulen, Schwimmbädern, Freizeitparks oder Spielplätzen)
  • zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, keinen Kontakt aufzunehmen (z.B. Kontaktverbot zu Kindern)
  • bestimmte Tätigkeiten nicht auszuüben
  • bestimmte Gegenstände nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen (z.B. Besitzverbot für Computer oder Smartphone)
  • sich zu bestimmten Zeiten bei der Aufsichtsstelle oder dem Bewährungshelfer zu melden,
  • jeden Wechsel der Wohnung oder des Arbeitsplatzes unverzüglich zu melden,
  • Teilnahme an einer Therapie (z.B. Therapie für Sexualstraftäter)
  • Überwachung des Aufenthaltsortes (z.B. elektronische Fußfessel)

Ein Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Aussichten auf eine geringere Strafe, bessere Chancen auf eine Bewährungsstrafe und Strafaussetzung, erhebliche Vorteile in Hinblick auf eine drohende Führungsaufsicht … wer da – soweit es darstellbar ist – nicht versucht, sich als Gelegenheitstäter bzw. Ersatztäter darzustellen, ist schön blöd.

Hinzu kommt eine gesellschaftliche Ebene. Wer „nur“ Ersatztäter ist, kann darauf hoffen, irgendwann wieder in die soziale Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Ein Pädophiler bleibt lebenslang stigmatisiert.

Es könnte also sein, dass der Anteil an Ersatztätern systematisch zu hoch angegeben wird. Andererseits sind die Verlockungen einer falschen Selbstauskunft den Fachleuten, die die Statistiken erstellen, sicherlich bekannt. Täuschungsversuche sind vermutlich oft gar nicht ohne weiteres möglich und die meisten Versuche fliegen wahrscheinlich auch auf, da ein Gericht bei Zweifeln einen Gutachter zu dieser Frage einschalten dürfte.

Welchen Wert (60% oder 95%) man auch ansetzt, die Ersatztäter bleiben die Mehrheit.

Wie unterscheiden sich die Taten von Ersatztätern von den Taten von Pädophilen?

Statistiken zu dieser Frage sind mir nicht bekannt. Ersatztäter dürften häufiger Einfach-Täter und pädophile Täter häufiger Mehrfach-Täter sein. Das korrespondiert mit dem höheren Rückfallrisiko pädophiler Täter.

Für mich persönlich ist die entscheidende Frage aber, wie die Täter das Opfer behandeln und welche Konsequenzen die Tat für das Opfer hat.

Es scheint mir äußerst wahrscheinlich, dass die Tatbegehungen von Personen, für die das Kind lediglich Ersatzobjekt ist, gröber und rücksichtsloser sind, als die Handlungen von jemandem, der sich nicht nur Sex, sondern auch soziale Nähe wünscht und in vielen Fällen in das Kind verliebt sein wird.

Ich assoziiere Ersatztäter mit Druck, Einschüchterung, Drohungen, Nötigung und Gewalt. Pädophile assoziiere ich mit mit der weitgehenden Abwesenheit dieser „Strategien“.

Pädophile zielen auf willentliches Einvernehmen ab. Gewalt ist für den durchschnittlichen Pädophilen so undenkbar wie für den durchschnittlichen Heterosexuellen eine Vergewaltigung undenkbar ist.

Eine erfüllte Sexualität ist für einen Pädophilen nur mit einem Kind möglich, so wie sie bei einem heterosexuellen Mann nur mit einer Frau möglich ist. Die Bedingungen für eine als erfüllt erlebte Sexualität erschöpfen sich aber nicht im kindlichen Körperschema. Ein heterosexueller Mann wünscht sich eine Partnerin, die freiwillig mitmacht, bei der Sache ist und selbst Lust empfindet. Das ist bei einem Pädophilen nicht anders.

Dies klang zum Beispiel auch von Seiten der Sexualwissenschaftler Prof. Rüdiger Lautmann und Prof. Martin Dannecker in einem Beitrag zur Sendung „Liebe Sünde“ an:

Der wirkliche Pädophile hat nichts von seinen Tricks, der hat nichts davon, wenn das Kind mitmacht und nachher nicht mehr bei der Sache ist. Das würde der sofort merken und die würden dann auch die sexuelle Handlung abbrechen. Andererseits – wir alle versuchen andere herumzukriegen. Wir alle wenden gewisse Rezepturen an und wenn man das Tricks nennt, dann wenden auch die pädophilen Männer ihre Rezepte, ihre Tricks an.

Prof. Rüdiger Lautmann

Ja doch, das Moment des Einverständnisses kann es geben. Nur bei dieser Erzählung, wie bei vielen Erzählungen der Pädosexuellen, wird sozusagen das, was vorher war, diese – was ich Verführung nennen würde, nicht unbedingt Strategie – diese unglaubliche Verführung, dieses stimmen, einstimmen auf meine Wünsche, das wird dabei unterschlagen. (…) Weil sie sind ja nicht (…) Gewalttäter, die gewalttätig und ohne Rücksicht, ohne verführerische Strategie ihre Wünsche durchsetzen, sondern sie bringen in Stimmung, sie verführen, sie bereiten das Liebesobjekt – es ist ja ein Liebesobjekt sozusagen – darauf vor und darauf antwortet das Kind.

Prof. Dr. Martin Dannecker

Da es Vergewaltigungen durch Heterosexuelle gibt, weiß man, dass es Heterosexuelle gibt, die aus dem „normalen“ Rahmen fallen und für die eine Vergewaltigung denkbar und ausführbar ist. Solche Menschen gibt es auch unter Pädophilen. Sie sind aber so wenig repräsentativ für den durchschnittlichen Pädophilen, wie es ein Vergewaltiger für den durchschnittlichen heterosexuellen Mann ist.

Es wäre für mich interessant, zu wissen, ob und wie sich die Tatbegehungen von pädophilen Tätern von den Tatbegehungen von Ersatztätern unterscheiden. Meine Vermutungen dazu habe ich dargelegt und ich halte sie für plausibel. Studien dazu sind mir leider nicht bekannt.

Ich frage mich auch, ob der pädophile Täteranteil im Hellfeld (den Fällen, die bekannt werden) sich vom Anteil im Dunkelfeld unterscheidet. Ich persönlich würde das erwarten.

Wer sich geliebt fühlt, erleidet durch die liebevolle Beziehung (meiner Einschätzung nach) typischerweise auch keine Schäden. Wer sich schlecht behandelt und missbraucht fühlt, wird durch die Beziehung belastet und geschädigt.

Liebe dürfte bei Pädophilen viel öfter anzutreffen sein als bei nicht-pädophilen Tätern. Entsprechend dürften sie den Kindern auch viel eher das Gefühl vermitteln, dass sie geliebt werden. Als positiv erlebte Beziehungen fallen aber vermutlich deutlich seltener auf als solche, unter denen die Kinder leiden.

Wie ticken Ersatztäter überhaupt?

Anders als bei Pädophilen, deren Gedanken- und Gefühlswelt ich nachvollziehen kann, ist es mir unverständlich, wie ein Ersatztäter tickt und warum es überhaupt Ersatztäter gibt.

Die Existenz von Ersatztätern ist auch für die breite Öffentlichkeit ein blinder Fleck. Es ist einfach kontra-intuitiv, das jemand Sex mit Kinder sucht, der sexuell eigentlich gar nicht (allzu sehr) an Kindern interessiert ist. Es liegt ohnehin schon nicht nahe und erst recht nicht, wenn man bedenkt, wie stark Sex mit Kindern geächtet ist und wie hoch die Strafandrohungen sind.

Dass jemand, der sich sexuell von Kindern angezogen fühlt, sexuell mit Kindern einlässt, ist für mich nachvollziehbar. Ich kann das ähnlich gut nachvollziehen, wie dass sich jemand, der sich sexuell von Frauen angezogen fühlt, sexuell mit Frauen einlässt.

Ich kann mir aber für mich selbst als jemand, der sich sexuell nicht von Frauen angezogen fühlt, überhaupt nicht vorstellen, mich sexuell mit einer Frau einzulassen. Das macht für mich schlicht keinen Sinn und würde bei mir auch nicht als „Notprogramm“ funktionieren.

Bei einigen Menschen scheint sich das anders zu verhalten.

Wenn man sich an den Charakter und die Motivation dieser Menschen herantasten will, kann man möglicherweise die Charakterisierung von Missbrauchstätern zu Hilfe nehmen. Da die meisten Missbrauchstäter (60 bis 95%) Ersatztäter sind, passt die Charakterisierung vermutlich vor allem und gerade auf diese Haupttätergruppe.

Zum Profil von Missbrauchstätern heißt es im PDF „Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“:

Missbrauchende Männer stammen aus allen sozialen Schichten, leben hetero- oder homosexuell und unterscheiden sich durch kein äußeres Merkmal von nicht missbrauchenden Männern. (…) Es gibt kein klassisches Täterprofil und keine einheitliche Täterpersönlichkeit. Gemeinsam ist den Täter*innen der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben. Bei einigen Tätern und wenigen Täterinnen kommt eine sexuelle Fixierung auf Kinder hinzu (Pädosexualität).

In [werner stangl]s arbeitsblättern steht:

Täter sind oft Männer mit einem geringen Selbstwertgefühl, „die sich gezielt Kinder suchen, um ihre eigenen Ohmachts- und Hilflosigkeitsgefühle, ihre eigenen Ängste und Minderwertigkeitsgefühle, ihren Hass und ihre Wut auf Kosten der Kinder zu befriedigen“, wobei ein großer Teil der Täter nicht nur ein Kind sexuell missbraucht, sondern sich immer wieder neue Opfer sucht (Bange & Deegener 1996, S. 56,S. 132 ). (Stangl, 2020).

Soweit es pädophile Täter betrifft, halte ich diese Charakterisierung (was nach meinen bisherigen Ausführungen niemanden überraschen wird) für falsch. Ich glaube nicht, dass es einem typischen pädophilen Täter um das Gefühl der Überlegenheit, Machtausübung oder die Bewältigung von Ängsten und Minderwertigkeitsgefühlen geht.

Das primäre sexuelle Interesse von Pädophilen ist auf Kinder gerichtet. Ein Pädophiler ist bei seiner Annäherung intrinsisch sexuell motiviert und kommt dabei ohne die geschilderten nicht-sexuellen Motive aus. Sie spielen keine kausale Rolle beim Erleben sexueller Erregung. Die kausale Rolle spielt das kindliche Körperschema.

Der typische Pädophile hat mit Gewalt, Herrschaft oder Unterdrückung nichts am Hut. Pädophile fühlen sich von Kindern angezogen, wünschen sich soziale Nähe und, soweit es um Sexualität geht, legen sie allergrößten Wert auf Einvernehmlichkeit mit ihrem Liebessubjekt.

Soweit es Ersatztäter betrifft, scheint mir die Charakterisierung dagegen plausibel. Ich glaube aber nicht, dass sie das Phänomen vollständig erklären kann.

Wie menschliche Sexualität funktioniert

Bei der Antwort auf die Frage, warum es Ersatztäter gibt, hilft vielleicht ein Blick darauf, wie menschliche Sexualität ganz allgemein typischerweise funktioniert. Nämlich in einem Kontinuum.

Wer normalerweise vor allem auf blonde, blauäugige Frauen des nordischen Typs anspringt, kann sich trotzdem „ausnahmsweise“ in eine schwarzhaarige Frau oder gar in eine Afrikanerin verlieben. Jemand, der sich von Männer angezogen fühlt, kann trotzdem verheiratet sein, Kinder haben und muss unter diesen Bedingungen auch nicht zwangsweise eine unglückliche Ehe führen. Jemand der exklusiv heterosexuell ist, kann in einer Gefängnissituation auch mit homosexuellen Handlungen vorlieb nehmen. Ohne einen gewissen Grad an Empfänglichkeit für den Alternativpartner wäre das nicht möglich.

Sexualität ist nicht binär. Ein hypothetischer Jemand kann z.B. auch zu 90% heterosexuell sein und sich ausnahmsweise (10%) doch einmal zu einem Mann hingezogen fühlen. Deswegen ist er dann nicht auf einmal homosexuell, denn seine primäre Präferenz gilt immer noch Frauen. Eine homosexuelle Nebenader, die sich gerade manifestiert, ändert nichts daran, dass der Betroffene immer noch primär an weiblichen Wesen interessiert ist.

So ähnlich ist es auch mit dem Alter bzw. der sexuellen Alterspräferenz. Er gibt keine Männer, die sich erst punktgenau ab dem 18. Geburtstag für eine Frau interessieren. Die Augen sehen ja nicht zuerst den Pass.

Im Prinzip liegt unterliegt die altersmäßige Anziehung einer Normalverteilung, also einer statistischen Wahrscheinlichkeitsverteilung, die als Kurve dargestellt etwa einer Glocke gleicht.

Die besondere Bedeutung der Normalverteilung beruht unter anderem auf dem zentralen Grenzwertsatz, dem zufolge Verteilungen, die durch additive Überlagerung einer großen Zahl von unabhängigen Einflüssen entstehen, unter schwachen Voraussetzungen annähernd normalverteilt sind.

Aus dem Wikipedia-Artikel Normalverteilung

So dürfte es sich auch bei der menschlichen Sexualität verhalten.

Die Zeit berichtet zum Beispiel über eine genomweite Assoziationsstudie, bei der das Erbgut von 477.522 Menschen auf einen Zusammenhang mit Homosexualität untersucht wurde:

Das Fazit der aktuellen Studie: Es gibt nicht das eine Homo-Gen. Im Gegenteil: Wie für andere Verhaltensmerkmale finden sich zahlreiche genetische Effekte, die die sexuelle Orientierung beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass Hunderte oder Tausende genetische Varianten je einen geringen Anteil daran haben. Zugleich machen sie insgesamt nur einen Teil all dessen aus, was sexuelles Verhalten formt.

Das lässt sich sicher auch auf andere Aspekte der menschlichen Sexualität übertragen. Es gibt nicht das eine Gen, das das Herz für Rothaarige schneller schlagen lässt oder eine Vorliebe für Pummelige bewirkt oder das über die individuelle Alterspräferenz entscheidet.

Es gibt tausende mikroskopisch kleine Effekte (und zwar keineswegs nur genetische), die in ihrer Addition zu einem Gesamtergebnis führen.

Im Grunde kann man sich die Wahrscheinlichkeit, dass man durch jemand anderen eines bestimmten Alters erregbar ist, also als Kurve etwa dieser Form vorstellen.

Intervalle um μ bei der Normalverteilung, Darstellung von M. W. Toews., geteilt via Wikimedia

Wo der Höhepunkt der Kurve liegt, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Er könnte beispielsweise bei 20 Jahren liegen und 15 bis 25 wäre dann so etwas wie der Kernbereich der Alterspräferenz. Um die 70 % der Menschen, auf die man sexuell anspricht, lägen bei meinem hypothetischen Beispiel dann im Bereich zwischen 15 und 25 Jahren.

Aber auch jüngere und ältere wären dann noch prinzipiell anziehend, selbst wenn sie nicht mehr im primären anziehenden Bereich liegen. Hinzu kommt: Ältere machen sich jünger (auch 40jährige Frauen versuchen noch mit Kosmetiktricks als 25 durchzugehen) und Jüngere machen sich älter (weil sie als erwachsen und reif gelten wollen) und ziehen sich erwachsen an, schminken sich etc.

Dass Männer durch 13jährige erregbar sind, ist vermutlich gar nicht so selten. Sehr viele Mädchen sind dann auch schon geschlechtsreif. Das Durchschnittsalter für die 1. Menstruation liegt bei 12.5 Jahren. Mit der Geschlechtsreife setzt naturbedingt auch das sexuelle Interesse der bereits geschlechtsreifen Exemplare der Spezies an. So funktioniert eben die Natur, die das mögliche Zeitfenster für eine Fortpflanzung auch nutzen will.

Dass das in der Gesellschaft extrem verpönt ist, liegt an der kulturbedingten „künstlichen“ Verlängerung der Kindheit, die aber an den natürlichen Voraussetzungen nichts ändert.

Bei den Ersatztätern, also Menschen, deren primäres sexuelles Interesse nicht auf Kinder gerichtet ist, kann es also Fälle geben, bei denen sich jemand ausnahmsweise im unteren Randbereich seiner Bandbreite verliebt hat und genauso Fälle, bei denen nur eine eher schwache Anziehung vorliegt, das Kind aber als eine Art Notpartner noch akzeptabel ist, so wie für viele heterosexuelle Männer in Gefangenschaft (oder auf einer einsamen Insel) auch andere Männer als Notpartner in Frage kommen.

Im Endeffekt gibt es also wohl nicht den einen Ersatztäter und es ist (bei einer pädophilen Nebenströmung) auch möglich, dass man nicht hinreichend trennscharf zwischen Ersatztäter und pädophilem Täter unterscheiden kann.

Mindestens auf den Einzelfall bezogen können meine negativen Vorurteile zu Ersatztätern also falsch sein.

Entscheidend ist für mich aber ohnehin nicht, ob jemand pädophil oder nicht-pädophil ist, sondern

  • wie der andere Mensch in der Beziehung (das Kind oder der Jugendliche) behandelt wird (Missbrauch ist, wenn ein Mensch einen anderen Menschen schlecht behandelt)
  • wie er selbst die Beziehung erlebt (die Deutungshoheit steht dem Betroffenen zu)
  • ob er sie willentlich freiwillig eingeht, und
  • ob er die Möglichkeit hat, sich jederzeit von der Beziehung zurückzuziehen bzw. sie zu beenden.

Ersatztäter als Basis für das Bild vom Pädophilen?

Eines meiner Vorurteile ist, dass die Stigmatisierung und Ächtung von Pädophilie durch eine Wahrnehmung von Pädophilie beeinflusst ist, für die nicht-pädophile Missbrauchstäter verantwortlich sind. Basis des Vorurteils ist, dass Pädophile als Missbraucher wahrgenommen werden und ca. 90% der Missbrauchstäter Ersatztäter sind.

Wer neun unsympathischen Engländern begegnet und einem Sympathischen, wird seine Einschätzung, dass Engländer unsympathisch sind, an der Mehrzahl der Engländer ausrichten, die ihm begegnet sind. Wenn die Mehrzahl der Täter Ersatztäter sind, dann prägt diese Gruppe und die Taten aus dieser Gruppe den Eindruck der Öffentlichkeit vom typischen Täter.

Der Schönheitsfehler dieser Hypothese ist, dass es nicht so sehr auf die Mehrheit der Täter ankommt, sondern auf die Mehrheit der wahrgenommenen Täter und Taten. Engländer, die ich nicht kennen gelernt habe, spielen für mein subjektives Urteil über Engländer keine Rolle.

Da es in der Regel nur die schweren und schwersten Fälle in die Medien schaffen, wird der Eindruck, den die Öffentlichkeit von den „typischen“ Taten hat, vor allem von den schwersten Tatbegehungen geprägt.

Im Grunde gibt es dabei zwei Typologien:

Einerseits Taten, die als besonders schwerwiegend empfunden werden, weil es besonders viele Opfer gibt. Diese Taten werden eher von Pädophilen begangen, die ja zeitlich konstant auf Kinder ansprechen. Ersatztäter, die Kinder als „Notpartner“ nutzen, sprechen auf Kinder nur an, solange die „Notsituation“ besteht.

Andererseits Taten, die sich durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Brutalität auszeichnen, bis hin zu Sexualmorden. Diese Taten werden vermutlich überwiegend von soziopathischen oder sadistisch veranlagten Tätern begangen, die sehr selten vorkommen (Einzelfälle) und unter denen sowohl pädophil veranlagte Täter als auch Ersatztäter vertreten sein dürften. Soziopathische Täter zeichnen sich z.B. durch mangelnde Fähigkeit und Bereitschaft zu Empathie und Mitgefühl und eine Neigung zu aggressivem und gewalttätigem Verhalten aus.

Wenn es sich so verhält, dann spielen Ersatztäter, obwohl sie die Mehrheit der Missbrauchstäter stellen und vermutlich auch überproportional für schädigende Auswirkungen bei betroffenen Kindern verantwortlich sind, für die Wahrnehmung von Pädophilen in der Gesellschaft eher eine untergeordnete Rolle.

Das Bild wird stattdessen von der Missbrauchsberichterstattung über pädophile Wiederholungs- bzw. Mehrfachtäter und besonders schlimme und brutale Taten von Soziopathen geprägt.

Ob bei den Opfern tatsächlich ein Missbrauch vorlag und ein Schaden infolge des Kontakts entstanden ist, spielt keine Rolle. Es wird vorausgesetzt, dass IMMER ein schwerer Schaden entsteht.

Nicht straffällig gewordene Pädophile spielen in der Wahrnehmung dagegen kaum eine Rolle, obwohl sie die deutliche Mehrheit unter den Pädophilen stellen dürften. Es gibt schließlich keine Möglichkeit, diese Pädophilen kennenzulernen und im Kontakt mit der Wirklichkeit das eine oder andere Vorurteil abzuschleifen.

Die Öffentlichkeit kennt (echte und vermeintliche) Pädophile nur aus der Berichterstattung über besonders aufsehenerregende, schwerwiegende und abstoßende Kriminalfälle und durch die entsprechenden Schablonen aus der Unterhaltungsindustrie (Filme, Serien und Bücher mit Serienmördern / Kinderschändern / bösen Zauberern, die auf kleine Jungen stehen).

Auch positive Erfahrungen von Jungen (oder Mädchen) mit Pädophilen haben keine Auswirkung auf die öffentliche Meinung. Sie werden typischerweise nicht bekannt und, wenn doch, werden sie als Selbsttäuschung und Bewältigungsstrategie abgetan. Tatsächlich scheinen positive Erfahrungen insbesondere im Dunkelfeld (bei dem das Problem der Sekundärtraumatisierung zurücktritt) aber eher die Regel als die Ausnahme zu sein.

Diskriminierungs-Legitimation: die Gefährlichkeitsvermutung

In meinen letzten beiden Artikel habe ich mich vor allem mit dem Thema Diskriminierung befasst und die Situation von Pädophilen der Situation von Homosexuellen vor der Entschärfung des Schwulenparagraphen und der heutigen Situation von Transsexuellen gegenübergestellt.

In einem pädophilen Selbsthilfeforum, dem Jungsforum, wurde mir dazu vorgehalten, dass mein Text die Analyse pädophiler Diskriminierung verfehlt:

Der Text verfehlt die Analyse pädophiler Diskrimierung. Pädophile werden nicht einfach so diskriminiert, weil sie Pädophile sind, sondern weil Kindern kulturell, historisch und religiös bedingt eine Unschuld und Reinheit zugeschrieben wird. Ein sexueller Kontakt würde diese Unschuld zerstören, so die Gegenseite.

In dem Text fehlt die Perspektive der Kinder und Jugendlichen, die das Phantasma der Unschuld und Reinheit rational widerlegt und die der Kindheit und Jugend eine Interesse an Sexualität zugesteht.

Kurzum: Die Diskriminierung der Pädophilen als Kinderschänder kann nicht ohne die Diskriminierung der Kinder und Jugendlichen als asexuelle Unschuldsengel gedacht werden.

Reaktion von SnoopyBoy im Jungsforum

Weiter:

Du kannst ja gerne deine Rechte als Pädophiler einfordern. Am Ende geht es den Anderen bei ihrer Diskriminierung deiner Pädophilie aber nicht um deine Pädophilie an sich, sondern um den Schutz des Kindes (oder der Kinderseele), nicht nur allein um den Schutz des Kindes vor dem sexuellen Kontakt, sondern auch vor der Möglichkeit, dass ein sexueller Kontakt stattfinden könnte, weil du als Pädophiler eine Neigung hast, die jederzeit ausbrechen kann, wie ein Virus. Damit bist du für die Anderen eine potentielle Gefahr für das Kind, auch wenn dich Sex nicht interessiert.

Willst du für die Entdiskriminierung von Pädos streiten, musst du an die Ursache, an die Legitimation der Diskriminierung ran, an den Kinder- und Jugendschutz, sonst bleibst du nur an der Oberfläche.

Transsexuelle und Homosexuelle haben das Problem nicht, denn ihre Diskriminierung ist heutzutage nicht mehr mehr oder sehr schwer zu legitimieren. Von ihnen geht keine Gefahr aus.

Weitere Reaktion von SnoopyBoy

Mir ging es in meinen Texten nicht um eine Analyse, sondern lediglich um die Feststellung einer Diskriminierung.

Wenn eine Diskriminierung nicht sichtbar ist, gibt es (scheinbar) keinen Handlungsbedarf. Wird eine Diskriminierung dagegen sichtbar, stellt sich aus meiner (vielleicht etwas gutgläubigen) Sicht eigentlich sofort die natürliche Frage, ob und wie man die Diskriminierung abbauen kann oder wie man die Situation des Diskriminierten verbessern kann.

Ein ganz wesentlicher Aspekt der Diskriminierung ist mir aber erst durch SnoopyBoys Antwort in aller Deutlichkeit bewusst geworden:

Eigentlich ist die anhaltende, schwerwiegende und sich sogar kontinuierlich weiter verschärfende Diskriminierung von Pädophilen für die heutige Gesellschaft ein unnatürlicher Zustand.

Unsere Gesellschaft überschlägt sich schließlich an anderer Stelle geradezu darin, Diskriminierung zu ächten und anzuprangern. Damit die Diskriminierung trotz stark diskriminierungs-feindlicher Rahmenbedingungen „überleben“ kann, bedarf sie der Legitimation.

SnoopyBoy hebt dazu das kulturelle Konstrukt der Kindheit und insbesondere der kindlichen Unschuld hervor.

luxwox ergänzt:

Es sind zwei Dogmas, die in Kombination verbieten, ein Kind mit Sex zu kontaminieren.

1. Sex ist schmutzig und dehalb schuldbeladen.
2. Ein Kind ist rein und unschuldig.

Nur wenn BEIDE Dogmas gelten, ist es ganz Boese, ein Kind mit Sex zu kontaminieren.

Beitrag von luxwox

Das sind wichtige und meiner Einschätzung nach auch richtige Gedanken.

Die Legitimation der Diskriminierung von Pädophilen ist ihre unterstellte Gefährlichkeit. Kinder sind schwach und schutzbedürftig. Wer Kinder bedroht, muss daher ausgeschaltet werden. Auch präventiv. Die Ausschaltung der Bedrohung ist dann keine Aggression, sondern erweiterte Selbstverteidigung in einem besonders wichtigen und notwendigen Fall.

Dieser Mechanismus ist uralt und funktioniert zuverlässig. Die Verteidigung von Kindern rechtfertigt so gut wie jede Aggression. Im Mittelalter kursierten zum Beispiel Ritualmordlegenden über die rituelle Opferung christlicher Kinder durch Juden. Die wenig überraschende Folge waren Pogrome gegen Juden.

Auch heute noch kann man so gut wie ALLES rechtfertigen, wenn man nur erklärt, dass man damit gegen Menschen vorgeht, die „Kindern weh tun wollen“.

Wer pädophil ist, gilt als gefährlich für Kinder. Als jemand, der seiner Natur gemäß – so wie man diese Natur auffasst – dazu getrieben ist, Kindern zu schaden. Ob jemals ein Schaden angerichtet wurde, spielt keine Rolle. Es geht um gefühlte Wahrscheinlichkeiten. Für jemanden, der pädophil ist, gilt die Gefährlichkeitsvermutung. Unerbittlich und unwiderlegbar.

Auf der Haben-Seite, kann man wohl festhalten: wenn es tatsächlich gelingen würde, die Gefährlichkeitsvermutung zu entkräften oder gar zu widerlegen, dann würde im gleichem Maße die Empörung, Panik und Dämonisierung in sich zusammenschrumpfen.

Nur: die Aufgabe scheint unmöglich.

Kinder gelten seit mindestens zwei Jahrhunderten als „unschuldig“ und „rein“. Das ändert sich nicht mal eben.

Der Trend zur künstlichen Verlängerung der Kindheit hält an. Wo es früher einmal Schlüsselkinder gab, gibt es heute Handkinder, die mit dem Elternarm verwachsen zu sein scheinen. Wo man früher bis zum Abendessen oder bis zur einsetzenden Dunkelheit unbeaufsichtigt auf der Straße spielte, gibt es heute Vollzeitüberwachung durch Helikoptereltern. In Zeitungsartikeln kann man lesen, dass Gehirne erst mit 25+ ausgereift seien – und dazu passend gilt es inzwischen als normal, wenn 25-jährige noch bei den Eltern wohnen.

Die Assoziation von Sex mit (männlicher) Gewalt ist eine Kernthese des Feminismus, der seinerseits einen seit Jahrzehnten anhaltenden und unvermindert wirksamen gesellschaftlichen Megatrend darstellt. Sex steht heute daher aus ideologischen Gründen unter Gewaltverdacht. Sexuelle Grenzüberschreitungen gelten als besonders abscheulich, die Strafen können gar nicht hart genug sein. Für mich spricht viel für eine Überreaktion, bei der Augenmaß und Verhältnismäßigkeit bereits auf der Strecke geblieben sind – was aber am fortdauernden Schwung dieses Trends nichts ändert.

Das alles bietet wenig Anlass zur Hoffnung.

Aber es gibt auch Entwicklungen, die mir als Silberstreife am Horizont erscheinen:

Es gibt eine zunehmende Tendenz, Kinderrechte als existent und einklagbar anzusehen. Was würde passieren, wenn sie erst einmal im Grundgesetz festgeschrieben sind und ein 14-jähriger, der in einer Liebesbeziehung zu einem Erwachsenen steht, versucht, gerichtlich gegen ein Urteil wegen sexuellem Missbrauch Abhängiger und ein Kontaktverbot vorzugehen, weil er sein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sieht? Hierfür potentiell geeignete Fälle hat es bereits gegeben.

Es gibt in der Medizin eine starke Tendenz zu evidenzbasierter Medizin also zur Diagnose und Behandlung auf empirisch nachgewiesener Basis. Schäden willentlich einvernehmlicher sexueller Kontakte von und mit Kindern können also mutmaßlich nicht in alle Ewigkeit lediglich behauptet werden, sondern werden vermutlich irgendwann Gegenstand einer wirklich qualifizierten Untersuchung sein, die dann ein paar der Annahmen und Vorurteile, die der Gefährlichkeitsvermutung zugrunde liegen, heftig erschüttern könnte.

Letztlich weiß man nicht, was die Zukunft bringt. Dadurch, dass man seinen Kampf aufgibt, weil man ohnehin nichts erreichen kann, wird sie aber sicher nicht besser.

Es ist auch nicht wirklich problematisch, wenn man mit Aktivismus, Engagement und Herzblut am Ende etwas anderes erreicht, als man eigentlich erreichen wollte. Man ist ja nicht der einzige auf der Welt, der etwas erreichen will. Auch alle anderen zupfen am Stoff aus dem unsere Gesellschaft gemacht ist und versuchen ihn in die „passende“ Form zu bringen. Ich finde das völlig legitim. Das Ergebnis ist immer ein Kompromiss und nie die Idee in Reinform. Und natürlich ist das Ergebnis immer auch nur ein Zwischenstand. Es zupfen immer schon die nächsten am Stoff herum.

„Ich verlange, dass dieser Staat mich akzeptiert“

Dieses Zitat stammt nicht von mir.

Es ist eine kämpferische Aussage von Tessa Ganserer (früher Markus Ganserer) einer Transfrau im Bayrischen Landtag. Frau Ganserer wird im Spiegel mit dem Satz zitiert:

Ich werde nicht einen Richter darüber entscheiden lassen, ob ich der Mensch sein darf, der ich bin. Ich möchte meine Menschenwürde behalten dürfen, und ich verlange von diesem Staat, dass er mich akzeptiert.

Sachlich gibt es dabei um die Bestimmung des Transsexuellen-Gesetzes, dass Frau Ganserer als Menschenrechtsverletzung emfindet. Sie will nicht hinnehmen, dass es für eine Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags nötig ist, sich von zwei Ärzten bescheinigen zu lassen, dass er oder sie tatsächlich transsexuell ist.

Ein anders kritisiertes Übel: um aufwendigere Behandlungen von der Krankenkasse finanziert zu bekommen, muss Frau Ganserer zwölf Monate lang eine Psychotherapie machen. Nur dann bekommen Transpersonen zum Beispiel eine Hormonbehandlung oder können ihren Bart weglasern lassen.

Das findet Frau Ganserer unhaltbar: „Ich nehme einem Menschen, der dringend eine Psychotherapie bräuchte, den Therapieplatz weg.“ Dennoch sei sie auf die Behandlungen und damit auch auf die Therapie angewiesen: „Ich kann meinen Bart ja nicht wegmeditieren.“

Ich habe damit ehrlich gesagt gewisse Probleme.

Mich stört mein Bart auch eher, als dass ich ihn als positiv empfinde. Auch ich kann ihn nicht wegmeditieren. Man kann ihn aber rasieren und wohl auch Enthaarungscreme verwenden. Warum soll das unzumutbar sein?

Es gibt auch Frauen, die als Frauen geboren wurden, und trotzdem ein Problem mit zu viel Gesichtsbehaarung oder im späteren Leben mit einer Glatzenbildung haben. Ist das bereits gegen die Menschenwürde der Betroffenen? Von den Krankenkassen bezahlt wird es, wenn es sich um eine ästethische Manahme handelt, jedenfallls nicht. („Die rein ästhetische Behandlung eines Damenbarts mittels Laser, Cremes oder Waxing stellt für die Krankenkasse keinen Grund für eine Kostenübernahme dar.“ – Artikel auf Zavamed.com)

Die Psychotheraie ist also sowohl für einen Frau als auch für einen Transsexuellen notwendige Voraussetzung, um eine medizinische Notwendigkeit für die dauerhafte Bartentfernung per Laser zu begründen. Es ist aber keine Diskriminierung, wenn an Frau Ganserer die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an andere Frauen.

Wenn sie statt auf eine automatische Kostenübernahme bei Transsexuellen auf eine Kostenübernahme bei allen von Bartwuchs betroffenen Frauen drigen würde, könnte sie vermutlich vielen Frauen helfen. Aber würde damit natürlich auch die solidarisch finanzierten Krankenkassen belasten. Ob das angemessen ist oder nicht, müssen glücklicherweise andere entscheiden.

Frau Ganserer darf als ehemaliger Mann auf die Straße gehen und ihrem Beruf ausüben. Sie wird von vielen anerkannt und unterstützt, von anderen zumindest toleriert oder wenigstens ignoriert. Vor allem anderen wird sie durch umfassende und vielfältige Antidiskriminierungsgesetze geschützt.

Sie hatte es sicher nicht immer leicht, vermutlich oft sogar sehr schwer auf ihrem Weg zu innerer Akzeptanz und mit dem ersten Kraftakt, sich zu outen. Aber es passiert viel, um sie zu schützen und es wird auch viel Geld ausgegeben, um sie zu unterstützen.

Ich kann weder in dem Erfordernis zweier ärtzlicher Bescheinigungen für eine Passänderung, noch in der gefühlt zu schwierigen Qualifizierung für eine Entfernung der Gesichtsbehaarung mittels Laser eine Diskriminierung oder einen Menschenrechtsverstoß ausmachen.

Insbesondere eine Bartentfernung scheint mir eher ein „Privatvergnügen“ zu sein. Eine Landtagsabgeordnete sollte sich das von ihren Bezüge auch finanzieren können. Wer sich eine Behandlung nicht leisten kann, kann sich evtl. statt mit einem Anspruch an den Staat auch mit einer Bitte an Verwandte oder an Hilfsorganisationen wenden.

Aus meiner Sicht – die als nicht unmittelbar Betroffener vielleicht nicht perfekt sein mag, die sich aber um andere Perspektiven und einen kritischen Blick für Missstände und persönliche Not bemüht – darf Frau Ganserer der Mensch sein, der sie ist. Der Staat akzeptiert sie. Er fördert sie vielleicht nicht in allen Belangen so, wie sie es gerne hätte. Das scheint es aber auch schon zu sein.

Bei mir ist das anders. Ich darf nicht der Mensch sein, der ich bin.

Das Schwerste: ich darf nicht lieben, wen ich möchte, auch dann nicht, wenn der von meiner Liebe Betroffene mich zurück liebt. Ausnahmen für Liebesbeziehungen sind schlicht nicht vorgesehen, selbst dann nicht, wenn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richter von ihnen ausgehen.

Ausweichversuche zur sexuellen Ersatzbefriedigung, ohne dadurch einen anderen Menschen unmittelbar zu beeinträchtigen, wie der Besitz von Pornographie sind umfassend kriminalisiert:

Seit 1993 steht der Besitz von realer Kinderpornographie unter Strafe, seit 1997 der Besitz von „wirklichkeitsnaher“ Kinderpornographie. 2008 kam die Aufwertung zu einer „schweren Straftat“, 2015 die Neuinterpretation von Posing-Bildern als Kinderpornographie, der neue Tatbestand der Jugendpornographie und die Lex Edathy (entgeltliches Erwerben von Darstellungen nackter Personen unter 18 Jahren).

Für viele Betroffene wäre der Besitz etwa von virtueller Kinderpornographie (Texten, Zeichungen, Computeranimationen, an der kein Kind mitgewirkt hat), oder der Besitz von Posing-Bildern (Bilder, die in der Regel unterhalb der Schwelle dessen liegen, was man etwa von einem Erotik-Kalender kennt) ein Notprogramm, um trotz gewaltiger Einschränkungen bei realen Kontakten, ein noch einigermaßen erträgliches Sexualleben zu haben.

Dieses Notprogramm ist unter hohen Strafandrohungen verboten.

Jenseits der bisherigen Grenzen der Kriminalisierung wird mit Dämonisierung von Pädos bereits für die nächsten Strafverschärfungen geworben. Auch normale Kinderfotos sollen Pädophile nicht besitzen dürfen. Die WDR Doku „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“ problematisiert etwa „das perfide System des Foto-Diebstahls und zeigt, wie schutzlos Kinder im Netz Beute von Pädophilen werden“.

Wenn ich mich outen würde, würde ich vermutlich körperlich angegriffen werden. Kein Pädophiler kann sich öffentlich outen und seiner körperlichen Unversehrheit noch sicher sein. Menschen, die für pädophil gehalten werden, werden krankenhausreif geschlagen oder gar lebensgefährlich verletzt. Auch Morde hat es bereits gegeben. Andere treibt die Bloßstellung als Pädo in den Suizid.

Gegen die hetzerische Darstellung von Pädophilen als Kinderschänder, die für diesen Hass und diese Gewalt verantwortlich ist, tut der Staat nichts.

Er befördert sie sogar noch – durch dediziert anti-pädophile Reportagen („Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“), Unterhaltungssendungen und Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Medien oder durch die Agitation seiner politischen Vertreter, was zum Beispiel Ausdruck im aktuellen Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode gefunden hat, wo es heißt, man wollte „die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, erhöhen“. Das Wort „pädophil“ ist dabei sachlich zweckfrei. Geht es darum, Kinder zu schützen, braucht man es nicht. Dann geht es um Kindesmissbrauch, nicht um Pädophilie.

Auf der Webseite des Bundesministerins für Gesundheit kann man unter der Überschrift „Es ist ok, so wie du bist.“ lesen, dass Therapien zur „Heilung“ von Homosexualität künftig verboten werden sollen. Unter dem Stichwort: „Warum sind sog. Konversionstherapien gefährlich?“ erfährt man:

Keine der bekannten Studien lässt den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann. Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche „Therapien“ wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle und ein erhöhtes Suizidrisiko. Nachgewiesen sind zudem Stigmatisierungs- und Diskriminierungseffekte auf Dritte in Form von Minderheitenstress.

Liest man weiter, dann stellt sich allerdings heraus, dass das Verbot nicht für Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz (z.B. Exhibitionismus, Pädophilie) gilt.

Ich halte meine sexuelle Präferenz nicht für eine Störung, sondern für eine Orientierung. Wenn sich andere von ihr gestört fühlen, macht sie das noch nicht zu einer Störung. Sie verhält sich in jeder Hinsicht wie eine sexuelle Orientierung und die Dauerhaftigkeit und Unveränderbarkeit einer Pädophilie (oder Päderastie) ist längst anerkannt. Den Hinweis darauf, dass auch Homosexualität lange als Störung oder Krankheit galt, würde ich vielleicht löschen, wenn ich ihn mir verkneifen könnte. Kann ich aber nicht.

Vor den beschriebenen negativen Auswirkungen einer Konversionstherapie soll ich also ausdrücklich nicht geschützt werden.

Ein „Es ist OK, so wie du bist“ gilt aus Sicht des Staates nur für andere, nicht für mich.

Wenn ich sehe, wie unendlich weit Homosexuelle, Lesben und Transsexuelle heute gekommen sind und wo ich selbst stehe, wird mir ganz anders. Meistens gönne ich ihnen das Erreichte. Manchmal, so viel Ehrlichkeit lasse ich zu, bin ich neidisch. Aber auch in meinen neidischsten Momenten habe ich nichts dagegen, wenn dort weitere Fortschritte gelingen.

Die Klagen von Frau Ganserer wirken auf mich dennoch wie ein Jammern auf unendlich hohem Niveau von jemanden, der es vielleicht auch noch schwer hatte und manchmal schwer hat, der aber im Vergleich zu mir in einer unglaublich privilegierten Situation ist.

Traurig macht mich, dass es anscheinend nicht einmal Homosexuelle, Lesben und Transsexuelle gibt, die meinen, dass sich für mich etwas positiv verändern sollte.

Oder einfach, dass es OK ist, wie ich bin.

„Was das für ein Scheißleben ist, wenn man sich verstecken muss“

Die Titelaussage beschreibt zwar meine Lebensrealität, stammt aber nicht von mir. Es handelt sich um einen Artikel bei Spiegel Plus über die Zeit „als Schwulsein in Deutschland strafbar war“.

Die letzgenannte Aussage des Artikels ist genau genommen Quatsch. Schwulsein war in Deutschland nie strafbar. Jedenfalls nicht offiziell. Die Nazis haben Schwule zwar auch einfach wegen ihrem Schwulsein vergast, eine gesetzliche Grundlage dafür gab es aber nicht. Strafbar war „nur“ schwuler Sex.

Auch Pädophilsein steht nicht unter Strafe. Es ist aber in all seinen Äußerungen und Nebengeräuschen heute stärker kriminalisiert, als es das Schwulsein in den letzten hundert Jahren in Deutschland war.

Auch der Verfolgungsdruck jenseits des Rechtssystems ist gegenüber einen Pädophilen extrem. Wer sich nicht versteckt, muss mit sozialer Ächtung, Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Drohumngen und Angriffen bis hin zu körperlicher Gewalt rechnen.

Menschen, die für pädophil gehalten werden, werden krankenhausreif geschlagen oder gar lebensgefährlich verletzt. Auch Morde hat es bereits gegeben. Andere treibt die Verfolgung und Bloßstellung in den Suizid. Auch ich selbst war mehrere Jahre suizidgefährdet und über 10 Jahre meines Lebens schwer depressiv.

Beim Artikel „Was das für ein Scheißleben ist, wenn man sich verstecken muss“ handelt es sich um ein Interview mit Günter Werner, der sich 1960 mit einem Soldaten in einer Pension traf und wegen des „Schwulenparagraphen“ 175 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.

Ich habe schon sehr früh angefangen zu arbeiten, mit 13 Jahren. Während der Lehrzeit hab ich natürlich Kollegen kennengelernt. Als ich älter war, sind wir dann abends ab und zu gemeinsam ausgegangen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich, dass ich mit Frauen überhaupt nichts am Hut habe. (…)

In Erlangen gab es eine große amerikanische Garnison und drei Lokale, in denen sich vor allem amerikanische Soldaten aufgehalten haben. Da wurde getanzt, getrunken. Anfangs war ich einfach nur neugierig. Aber dann habe ich da halt junge Kerle kennengelernt. Mit denen habe ich mich eingelassen. Teilweise draußen in der freien Natur, oder man hat sich in irgendwelche Ecken gestellt, oder man hat ein Zimmer gemietet. (…)

Ich habe in einer Nacht, ich glaube, es war im Mai, einen jungen Soldaten zufällig wiedergetroffen. Wir kannten uns schon, aber wir hatten uns nicht gesucht. Ich war damals 15 Jahre alt.

Aus dem Artikel wird nicht deutlich, ob er bereits mit 13, also als Kind, schon sexuelle Kontakte mit Älteren hatte, die heute allein aufgrund des Alters stets als sexuelle Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch gelten.

Die Männer, mit denen sich Günter Werner als Fünfzehnjähriger „eingelassen“ hat, hätten aber möglicherweise auch heute noch ein Problem wegen § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen, Absatz 3:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (…) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Natürlich kommt es vor, dass ein schwuler Junge sich nicht nur für andere schwule Jungs, sondern auch für Männer interessiert. Das dürfte sogar der Normalfall sein. Er sollte es auch dürfen – damals wie heute. Egal ob er noch 13, schon 14 oder bereits 15 Jahre alt ist.

Sexuelle Gewalt (Belästigung, Übergriff, Nötigung, Vergewaltigung) ist unabhängig vom Alter strafbar. Eine Schutzaltersgrenze schützt nur das Moralempfinden Dritter, nicht die Person, um die es eigentlich gehen müsste.

Günter Werner wurde nach fast 60 Jahren rehabilitiert. Er empfand es als Befreiung:

Das Wichtigste für mich war das Wort „Rehabilitation“. An Rehabilitation hatte ich nie geglaubt. Jetzt kann ich loslassen und über meine Vergangenheit reden. Die Leute sollen hören, was das für ein Scheißleben ist, wenn man sich verstecken muss.

Ich kann nachvollziehen, wie es Günter Werner ergangen ist, und freue mich über seine Befreiung. Besser spät als nie.

Ich frage mich aber auch, ob er seinerseits nachvollziehen kann, wie es mir heute ergeht. Ich bin mir unsicher. Eigentlich müsste er es, aber wenn man selbst nicht (mehr) betroffen ist, nimmt das Einfühlungsvermögen oft rapide ab.

Die letzten Stimmen aus dem Schwulenlager, die noch ein gutes Wort für Päderasten übrig hatten, sind Ende der 80er verstummt. Ich selbst habe sie schon nicht mehr gehört.

Sprüche und Weisheiten …

Was das Wollen selbst anbetrifft, so ist es unrichtig, wenn man sagt, dass es Gegenstand des freien Willens sei.

Gottfried Wilhelm Leibniz

Meine Schlußfolgerung dazu:

Wollen – auch das sexuelle Wollen als Begehren – ist niemals moralisch oder unmoralisch. Das gilt in doppelter Hinsicht.

Erstens ist ein Wunsch keine Handlung. Der Kern praktischer Ethik ist in der goldenen Regel festgehalten: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“ oder auch „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“ Bei Moral geht also im Kern immer um Handlungen, um ein Tun.

Zweitens fehlt es beim Wollen an einem freien Willen. Es ist nicht Gegenstand einer bewussten Entscheidung. Ohne freien Willen, gibt es aber keine moralische Verantwortlichkeit. Verantwortlich ist man für sein Handeln, nicht sein Fühlen.

Trotzdem ist es möglich auch ohne jedes Handeln moralisierend verurteilt zu werden. Weil man aus der Sicht des Verurteilenden die falsche Hautfarbe hat, das falsche Geschlecht, in die falsche Kaste geboren wurde, an die falsche Religion glaubt oder – wie ich – die falschen Menschen begehrt. Mit Moral hat das nichts zu tun. Moral beurteilt Handlungen, nicht ein So-Sein oder So-Fühlen.

Bei Herabwürdigung und Benachteiligung aufgrund einer negativen Bewertung von Merkmalen wie Abstammung, Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung handelt sich um nichts anderes als Diskriminierung, die sich als Moral zu tarnen versucht und dabei selbst zutiefst unmoralisch ist.

Herabwürdigung und Benachteiligung sind Handlungen. Auch wünscht sich niemand für sich selbst, wegen seiner eigenen Abstammung, seiner Herkunft, wegen seinem Geschlecht, seiner Religion oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden. Die goldene Regel wird also ganz offensichtlich verletzt und zwar auf schwerwiegende Weise in einem Kernbreich der Würde des anderen, von der Diskriminierung betroffenen Menschen.

Ein Jahr Paedoseite

WordPress hat mich am Dienstag (18.02.) auf den ersten Geburtstag meines Blogs hingewiesen. Ich denke, das ist durchaus ein geeigneter Anlass, um einmal zurück zu blicken.

Im ersten Jahr sind 292 Beiträge im meinem Blog erschienen. Es gab 26.090 Aufrufe von 16.990 Besuchern und 79 Kommentare.

Findet ein Besucher über eine bestimmte Seite zum Blog, dann sieht man das in der Statistik als „Referrer“. 11.134 mal war der Referrer die Seite von Boylinks, 2.290 mal kam der Besuch von „Suchmaschinen“ (also Ergebnissen von Suchen bei Google, Bing, Duckduckgo oder Ecosia). 296 Besuche kamen von krumme13.org und 264 vom Jungsforum.

Ich finde, das sind tolle Zahlen.

Die Besuche des Blogs haben allerdings seit August 2019 (also nach dem ersten halben Jahr) stark nachgelassen, was offensichtlich daran liegt, dass meine Seite nicht mehr „neu“ ist und deshalb in Boylinks aktuell weniger weit oben verlinkt ist. Irgendwann im August 2019 wurde der Link dort umsortiert, wird seitdem weniger oft gefunden und angeklickt. Das hat sofort auf die Besucherzahlen durchgeschlagen.

Kamen im Juli 2019 noch 1.984 Besuche über Boylinks, waren es im Januar 2020 nur noch 123. Da kann es nicht überraschen, dass auch die Aufrufe pro Monat insgesamt scharf zurückgegangen sind, von 4.170 im Juli 2019 auf 1.027 im Januar 2020. Die Aufrufe über „Suchmaschinen“ haben demgegenüber etwas zugelegt, von 217 (August 2019) auf 344 (Januar 2020). Das ist für sich genommen eine richtig schöne Entwicklung, kann aber den Wegbruch der Besuche von Boylinks nicht annähernd ausgleichen.

1.000 Besuche im Monat sind immer noch richtig toll, aber als Blogschreiber kann man von Besuchen nie genug bekommen und wenn man von 4.000 Besuchen im Monat kommt, ist 1.000 gefühlt erstmal ein deutlicher Rückschritt. Dass die gute Verlinkung bei Boylinks irgendwann (bzw. jederzeit) verschwinden könnte, war mir aber schon zu Beginn bewusst und hat sicherlich auch zu einer besonders starken Aktivität in den ersten Monaten beigetragen. Es galt die ungewiss lange aber begrenzte Zeit, in der man den Blog unter verbesserten Bedingungen bekannt machen kann, gut zu nutzen. Ich glaube, das ist mir ganz ordentlich gelungen.

Wer selbst einen Blog oder eine Webseite zum Thema aufmachen will, sollte sich der Sonderstellung von Boylinks für das Gefunden-Werden bewusst sein, dafür sorgen, dass er dort verlinkt wird (z.B. über eine Mail an submissions@boylinks.net) und die Zeit dann gut nutzen.

Ich bin mir sicher, dass es im zweiten Jahr nicht annähernd 292 Blogbeiträge geben wird. Ausgeschrieben habe ich mich zwar noch nicht, aber zu vielen Themen habe ich bereits – meist recht umfangreich und gründlich – Stellung bezogen. Das bringt die Gefahr mit sich, sich zu wiederholen. Wenn man von der jährlichen Dosis „Dinner for One“ einmal absieht, genießt es das Publikum in aller Regel nicht, ständig die gleichen Geschichten erzählt bekommen.

Hinzu kommt, dass der Drang mich mitzuteilen zu Beginn auch größer war als heute. Es hatte sich etwas aufgestaut, das ich mit den Beiträgen abbauen konnte. Das „Ablassen“ meiner Worte und Beiträge hat den inneren Druck reduziert und mir gut getan, aber mit abnehmendem Druck sprudeln die Quellen eben auch nicht mehr ganz so frisch wie noch zu Beginn.

Es werden also vermutlich weniger Worte werden. Ausgeschrieben habe ich mich aber wie gesagt nicht. Es gibt noch eine ganze Reihe von Themen, zu denen ich mir schon ein paar kleine Notizen gemacht habe und zahlreiche hingekritzelte Gedankensplitter, die nur darauf warten, zu einem richtigen Blogartikel heranzuwachsen. Auch aktuelle Geschehnisse geben immer wieder Anlass zu neuen Worten.

Zum Schluss (dieses Artikels) bedanke mich sehr herzlich bei allen Lesern des Blogs. Ich freue mich über eure Besuche und Kommentare. Sehr!

Ich hoffe, dass ihr mir auch in Zukunft gewogen bleibt.

Lieben Gruß,
Schneeschnuppe

Update: Reaktion auf meine Programmbeschwerde

Ich habe am 17.01.2020 in einem Blogbeitrag darüber berichtet, dass ich anlässlich der aus meiner Sicht irreführenden und auf den Aspekt Pädophilie vereengten Berichterstattung der Tagesschau vom 17.01. zu einer Beschwerde bei Fernsehredaktion der Tagesschau entschlossen habe. Optimistisch war ich allerdings nicht:

Von der Beschwerde verspreche ich mir erstmal hertlich wenig. Falls keine Reaktion kommt, schiebe ich allerdings zumindest noch eine Programmbeschwerde über das Bürgerportal der Landesmedienanstalten hinterher, wenn das nicht bringt, geht es weiter zum Rundfunkrat des NDR (der für die Tagesschau verantwortlich ist). Auch von diesen Schritten verspreche ich mir allerdings ehrlich gesagt nichts. Aber vielleicht werde ich ja positiv überrascht.

Tatsächlich gab es keine Reaktion zu meiner Beschwerde.

Als nächsten Schritt habe ich am 25.01. die Beschwerde neu über das Portal www.programmbeschwerde.de eingereicht und erhielt am 27.01. die Antwort, dass man dort nicht zuständig sei, die Beschwerde aber weitergeleitet habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Portal http://www.programmbeschwerde.de ist nachstehende Beschwerde bei uns eingegangen.

Da wir als Bürgerportal der Landesmedienanstalten rechtlich nur für Angebote privater Anbieter zuständig sind, werden Beschwerden zum Programm öffentlich-rechtlicher Anstalten von uns ohne weitere Bearbeitung an die jeweilige Rundfunkanstalt weitergeleitet.

Der Absender wird durch Kopie dieser Nachricht entsprechend informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Auf diese weitergeleitete Beschwerde habe ich nun – zu meiner Überraschung – heute doch noch eine Reaktion erhalten:

Sehr geehrte Herr Schneeschnuppe,

vielen Dank für Ihre Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten. Derzeit erreichen uns zahlreiche Zuschriften zu ganz verschiedenen Bereichen, die alle einer Befassung bedürfen. Zu Ihrem Anliegen:

Wir geben Ihnen recht, dass es in dem Satz „Pädophile machen sich künftig auch dann schon strafbar, wenn sie sich einem als Kind oder Jugendlichen getarnten polizeilichen Ermittler annähern.“ Korrekt hätte heißen müssen: „Es ist künftig schon strafbar, sich einem als Kind oder Jugendlichen getarnten polizeilichen Ermittler anzunähern.“ Fakt hingegen ist es, dass die Zahl der durch Erwachsene im Internet belästigten Kinder seit Jahren steigt. Darauf zielen der Bundestag in seiner Debatte und das neue Gesetz ab und darauf fokussierte sich dementsprechend auch unser Beitrag, der zeitlich begrenzt ist und nicht alle denkbaren Aspekte eines Themas abdecken kann. Die mögliche Bestrafung einer Gesinnung in diesem Zusammenhang wird durch den O-Ton des Abgeordneten der Links-Partei in unserem Beitrag problematisiert.

Anmerkungen wie Ihre helfen uns, die eigene Arbeit immer wieder zu überprüfen und noch besser zu werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns als kritischer Begleiter unserer Nachrichtenangebote erhalten blieben. 

Mit freundlichen Grüßen

Publikumsservice ARD-aktuell

Immerhin also eine Reaktion und das Eingeständnis teilweise etwas „suboptimal“ gemacht zu haben.

Ich habe mir den Sachverhalt nun noch einmal angeschaut und soeben wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren des Publikumsservice,

ich bedanke mich zunächst für Ihre Reaktion mit der ich ihnaltlich allerdings nicht zufrieden bin.

Es geht aus Ihrer Antwort nicht hervor, ob meine Beschwerde durch den Rundfunkrat des NDR geprüft wurde. Ich bitte hierzu um Aufklärung.

Des weiteren führen Sie in Ihrer Antwort aus:

„Fakt hingegen ist es, dass die Zahl der durch Erwachsene im Internet belästigten Kinder seit Jahren steigt. Darauf zielen der Bundestag in seiner Debatte und das neue Gesetz ab und darauf fokussierte sich dementsprechend auch unser Beitrag, der zeitlich begrenzt ist und nicht alle denkbaren Aspekte eines Themas abdecken kann.“

Dieser von Ihnen behauptete Fakt ist nicht korrekt.

Ich habe die Daten zu den Tatverdächtigentabellen der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 2014 bis 2018 überprüft. Die entsprechenden Tabellen sind auf den Seiten des BKA frei zugänglich. Die Fallzahlen der „im Internet belästigten Kinder“ ist dort anhand der Angaben zu Schlüssel 131400 „Einwirken auf Kinder § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB“ erfasst. Zahlen zu 2019 liegen zum Zeitpunkt dieser Mail noch nicht vor. Hier die Werte der Jahre 2014 bis 2018 (5 Jahre):

Entwicklung Cybergrooming - Fünfjahresvergleich 2014 bis 2018.jpg

Die Zahl der tatverdächtigen Erwachsenen ist seit 2014 um 3.96 % angestiegen. Ein statistisch relevanter Anstieg ist hier nicht erkennbar, da die Daten jährlich ein wenig schwanken und zwar durchaus auch nach unten abweichen.

Vergleicht man 2014 mit 2017 gäbe es beispielsweise einen Rückgang von 1.91 %. Die Behauptung, die Zahl der durch Erwachsene im Internet belästigten Kinder würde seit Jahren steigen, ist damit nachweislich falsch. Die Zahl steigt nicht seit Jahren, sie steigt in machen Jahren, sinkt in anderen Jahren und ist unter dem Strich fast unverändert.

Demgegenüber ist die Gesamtzahl der Tatverdächtigen (also aller Fälle) von 2014 bis 2018 um 20.36 % gestiegen. Den stärksten Zuwachs gab es bei Heranwachsenden (+ 64.12 %). Auch der Zuwachs bei Kindern (+ 35.77 %) und Jugendlichen (+ 32.19 %) war sehr hoch. Diese Anstiege sind statistisch relevant. Die im Wesentlichen gleichbleibende, manchmal steigende und manchmal fallende Fallzahl bei Erwachsenen Tatverdächtigen ist es nicht.

Es ist die Aufgabe kritischer Medien Behauptungen zu überprüfen. Nur weil ein Politiker oder eine Vielzahl von Politikern oder gar ein „Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ etwas behauptet, muss es noch lange nicht wahr sein.

Ich bitte um Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Schneeschnuppe

Ich werde weiter berichten, soweit es Neuigkeiten zu dem Fall geben sollte.

„Monster“ – Tatort mit Pädo-Hetze

In meinem letzten Artikel habe ich zu dem vom „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ behaupteten „ohrenbetäubenden Schweigen“ über sexuellen Kindesmissbrauch unter anderem darauf hingewiesen, dass Kindesmissbrauch und verwandte Tatbestände ein beliebtes, wiederkehrendes Thema in Tatorten und anderen Krimiserien ist.

Heute habe ich erfahren, dass sich der nächste Tatort mal wieder intensiv diesem Thema widmet.

Das liegt nicht daran, dass ich mich besonders für Tatorte interessiere. Ich schaue sie mir in der Regel nicht an. Ich bin einfach kein großer Fan des Krimi-Genres. Ich schaue mir aber täglich einige Nachrichtenportale an und bin auf der Seite des Spiegel auf eine Rezension des kommenden Tatorts „Monster“ gestoßen.

Hier ein paar Auszüge aus der Rezension:

Liebe deine Feinde: Kommissar Faber geht in diesem „Tatort“ über Pädo-Verbrecher wieder auf Tuchfühlung mit dem Mörder seiner Familie. (…) Seit sechs Jahren sind wir Zeuge, wie sich der Kommissar Peter Faber und der Serienmörder Markus Graf umkreisen. Die beiden führen ein On/Off-Verhältnis, das immer mal wieder in Episoden mit anderen Themen eingebaut wird. (…) Andere Beamte hängen Familienbilder an ihrem Arbeitsplatz auf, Faber nimmt stattdessen das eines pädophilen Serienmörders. (…) Vor 20 Jahren hatte Faber den Vater Grafs wegen Pädo-Verbrechen hinter Gitter gebracht, wo dieser sich erhängte. Der junge Mann stieg in die Fußstapfen des Alten und wurde ebenfalls zum pädophilen Killer. Lust scheint er seitdem nur in Verbindung mit größtmöglicher Zerstörung empfinden zu können.

Diesem Zwang zum Destruktiven fiel einst auch Fabers Familie zum Opfer: Graf tötete Frau und Kind des Polizisten, seitdem läuft dieser wie ein Untoter im Parka durch die Welt. In einer alten Folge sagt Graf zu Faber mit Bezug auf den erhängten Vater: „Ich wollte, dass Sie dasselbe durchmachen wie er, ein Leben ohne Hoffnung – und dass sie daran zugrunde gehen.“ (…)

Mia ist die sechsjährige Tochter von Fabers Kollegen Pawlak, die entführt worden ist und nun im Darknet versteigert werden soll. Auch hier hat Graf, das Pädo-Mastermind, seine Hände im Spiel. Doch trotz Grafs großer Präsenz in „Monster“ begeht Drehbuchautor Jürgen Werner, der den Dortmunder „Tatort“ einst entwickelt hat, nicht den Fehler, den Pädo-Verbrecher die Dynamik des Krimis vorgeben zu lassen. (…)

Der Täter-Perspektive fügt der Autor die der Opfer hinzu und räumt dieser umfassend Platz ein: Parallel zu den Ermittlungen in Sachen Graf untersuchen die Kommissare den Fall der jungen Evelyn, die blutüberströmt in dem Partykeller eines erstochenen Spielzeughändlers aufgefunden wurde. Sie wurde als Kind offenbar von unterschiedlichen Männern missbraucht; in langen Verhören beschreibt sie das Verhältnis zu ihren Peinigern und gibt dabei über Strecken die Gesprächsführung vor. Ein Akt der Selbstbestimmung für eine Frau, über die immer andere verfügt haben. (…)

Regisseur Thorsten C. Fischer schafft trotz einiger problematischer Drehs im Plot immer wieder atmosphärisch und psychologisch konsistente Szenen. Etwa als Kommissarin Bönisch sich als Staatsanwältin mit Businessdress verkleidet, um in dieser Verkleidung mit harschen Worten dem Mitglied eines Pädo-Ringes Informationen abzuluchsen. Bönisch schneidend scharf: „Unterschreiben Sie hier, damit ich hier rauskomme, bevor ich mich übergeben muss.“

In der Rezension ist die Rede von: Pädo-Verbrecher, pädophiler Serienmörder, Pädo-Verbrechen, pädophiler Killer, Pädo-Mastermind, Pädo-Verbrecher, Pädo-Ring.

Warum überall das „Pädo“ und pädophil? Es geht um Kindesmissbrauch, nicht um Pädophilie. Würde man in der Rezension über einen Tatort mit einem homosexuellen Täter von Homo-Verbrecher, homosexueller Serienmörder, Homo-Verbrechen, homosexueller Killer, Homo-Mastermind, Homo-Verbrecher, Homo-Ring schreiben bzw. lesen müssen? Ich glaube das würden sich Schwule und Lesben in dieser extremen Ballung nicht bieten lassen. Sie würden sich – zu Recht – über homophobe Hetze beklagen.

Auch wenn gleich zweimal in der Rezension behauptet wird, dass der Täter pädophil sei („pädophiler Serienmörder“, „pädophiler Killer“), erschließt sich mit nicht, dass es sich tatsächlich so verhält. Bekanntlich missbrauchen auch Menschen, die nicht pädophil veranlagt sind, Kinder.

Im Wikipedia-Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“ heißt es zu Tätertypologie:

Verurteilte Sexualstraftäter, die sexuellen Missbrauch an Kindern begehen, können nach Expertenansicht in den meisten (jedoch nicht in allen) Fällen bestimmten Täter-Typologien zugeordnet werden. Davon gehen nach vorsichtigen Schätzungen etwa 90 % der sexuellen Missbrauchsfälle auf sogenannte regressive Täter zurück, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit von Kindern greifen sie zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man spricht deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter. Der pädophile Typ folgt mit etwa 2 bis 10 % an zweiter Stelle und zählt zum sogenannten fixierten Typus. Der soziopathische Typ tritt nur in wenigen Einzelfällen auf. Die Sexualität dient ihm nicht primär zur sexuellen Befriedigung, sondern als Mittel zur Unterdrückung. In diesem Zusammenhang wird auch von einem sadistischen Typ gesprochen. Insgesamt entstammen die Täter meist aus dem sozialen Nahraum der Kinder.

Im PDF „Fakten und Zahlen zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ heißt es:

Es gibt kein klassisches Täterprofil und keine einheitliche Täterpersönlichkeit. Gemeinsam ist den Täter*innen der Wunsch, Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben. Bei einigen Tätern und wenigen Täterinnen kommt eine sexuelle Fixierung auf Kinder hinzu (Pädosexualität).

Wenn von „einigen“ Tätern mit pädophiler sexueller Fixierung gesprochen wird (und nicht „vielen“ oder gar „den meisten“), wird klar, dass es sich um eine deutliche Minderheit unter den Tätern handelt.

Der Wikipedia-Artikel, der sich inhaltlich lt. Quellenangabe auf die Arbeitsblätter eines Assistenzprofessors für Pädagogik und Psychologie beruft, und die Darstellung des Missbrauchsbeauftragen stimmen darin überein, dass pädophile Täter eine deutliche Minderheit unter den Tätern von sexuellem Kindesmissbrauch sind.

Bei den Motiven gibt es dagegen Differenzen, die mir ideologisch begründet zu sein scheinen. Machtmissbrauch in einer asymetrischen Beziehung ist schließlich das zentrale Dogma der Missbrauchs-Lobbyisten. Entsprechend unterstellt der Missbrauchsbeauftragte allen Tätern den Wunsch, Macht auszuüben und das Gefühl von Überlegenheit zu erleben.

Ich frage mich, wie das belegt sein soll. Bei Ersatztätern mag das eine bedeutende Rolle spielen, aber bei pädophilen Tätern? Wenn sich jemand von einem anderen Menschen sexuell angezogen fühlt und es zu einem sexuellen Kontakt kommt, geht es typischerweise nicht um den Wunsch, Macht auszuüben und das Gefühl von Überlegenheit zu erleben, sondern um einvernehmliche Zweisamkeit.

Doch zurück zur Frage, ob der Tatort-Täter pädophil ist.

In der Rezension, wird gerade nicht geschildert, dass es sich um jemanden handelt, der Lust nur mit einem Kind empfinden kann, sondern „Lust scheint er seitdem nur in Verbindung mit größtmöglicher Zerstörung empfinden zu können“. Der Täter des Tatorts ist, soweit das für mich auf Basis der Rezension erkennbar ist, also gar nicht pädophil, sondern ein soziopathischer, sadisischer Tätertyp, der lt. Wikipedia / Werner Stangls Arbeitsblättern nur „in wenigen Einzelfällen auftritt“.

Trotzdem steht der brutale, sadistische, höchst wahrscheinlich nicht-pädophile Tatort-Täter in der Außenwirkung stellvertretend für „den Pädophilen“, wie auch anhand der exzessiven Verwendung von „Pädo“ in der Rezension deutlich wird.

Der Tatort und die Rezension dazu vermitteln der Öffentlichkeit ein völlig falsches, hetzerische Bild eines angeblich typischen Pädophilen. Die Wirkmacht der Botschaft ist massiv. Die durchschnittliche Einschaltquote der Dortmund-Tatorte mit den Kommisaren Faber, Bönisch, Dalay, Kossik liegt bei 9.06 Millionen Zuschauern.

Auch die typische Reaktion, die ein auftrechter Mensch einem Pädophilen gegenüber zu haben hat, wird diesem Millionenpublikum vorgeführt. In der Rezension wird eine Szene als „atmospärisch und psychologisch konsistent“ beschrieben, in der Kommissarin Bönisch sich als Staatsanwältin mit Businessdress verkleidet, um in dieser Verkleidung mit harschen Worten dem Mitglied eines Pädo-Ringes Informationen abzuluchsen. Bönisch schneidend scharf: „Unterschreiben Sie hier, damit ich hier rauskomme, bevor ich mich übergeben muss.“

Vor Pädophilen muss man sich also ekeln. Sie sind zum Kotzen. In ihrer Präsenz muss man sich übergeben.

Sehr übel ist auch die vom Tatort anscheinend suggerierte Vererblichkeit von Pädophilie („Vor 20 Jahren hatte Faber den Vater Grafs wegen Pädo-Verbrechen hinter Gitter gebracht, wo dieser sich erhängte. Der junge Mann stieg in die Fußstapfen des Alten und wurde ebenfalls zum pädophilen Killer.“). Wehe dem, der verderbliches Pädo-Blut in seinen Adern hat! Das hat für mich etwas von Rassenideologie.

Auch die angeblich typische Opferrolle wird im Tatort beleuchtet: „Evelyn, die blutüberströmt in dem Partykeller eines erstochenen Spielzeughändlers aufgefunden wurde, (…) wurde als Kind offenbar von unterschiedlichen Männern missbraucht; in langen Verhören beschreibt sie das Verhältnis zu ihren Peinigern.“

Die Frau wurde als Kind also von unterschiedlichen Männern missbraucht – mutmaßlich auch von dem Spielzeughänder, was wohl zeigen soll, wie perfide und heimtückisch Pädophile schon bei ihrer Berufswahl sind – und hat sich gerächt. Die Täter sind Peiniger. Wer da zu Selbstjustiz greift, darf auf Verständnis hoffen.

Der Tatort zeigt das „Verhältnis“ des Opfers zu den Peinigern. Man darf davon ausgehen, dass primär offen gelegt wird, wie widerlich, brutal, rücksichtslos und menschenverachtend pädophile Täter angeblich sind.

Natürlich gibt es Kindesmissbrauch. Es gibt schließlich auch unter normsexuell veranlagten Menschen Vergewaltigung oder Nötigung. Wenn so etwas einem Kind wiederfährt, ist das furchtbar.

Der Regelfall der Sexualität ist aber willentlich einvernehmlicher Sex.

Wenn es Fälle gibt, die als Kindesmissbrauch oder Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt werden, bei denen Staatsanwalt und Richterin von einer Liebesbeziehung ausgehen, dann ist das furchtbare nicht die sexuelle Handlung zwischen den Liebenden, sondern die Bestrafung und gewaltsame Unterbindung der Beziehung. Diesen Fällen wird das heutige Strafrecht in keiner Weise gerecht.

Einen Tatort, in dem ein Hautkomissar eine Liebesbeziehung sprengt und dadurch nichts als Trümmer und Leid verursacht, muss erst noch gedreht werden.

Er wäre eigentlich überfällig.