Immer mehr sexueller Missbrauch? – Ein Faktencheck.

Ich habe mich in der Vergangenheit bereits in zwei Artikel intensiv mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und deren Interpretation befasst.

Im Beitrag Fehlentwicklungen im Kinderschutz habe ich mit einer irreführenden Präsentation der Daten der PKS 2018 in einer Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe beschäftigt. Meine Analyse zeigte dabei auch, dass das Thema Kindesmisshandlung im Vergleich zum Thema Kindesmissbrauch komplett unterschätzt und eine juristische Aufarbeitung dieser Form der Kriminalität gegen Kinder sogar systematisch verhindert wird.

In Kindliche Unschuld: Fehlanzeige habe ich mir die Tatverdächtigenbelastungszahl der PKS 2019 genauer anschaut. Diese kriminologische Kennzahl macht sichtbar, welche Altersgruppen häufiger oder weniger häufig tatverdächtig werden. Hier gibt es bei Straftaten mit Sexualitätsbezug eine eindeutige Korrelation zur Pubertät. Zwei Erkenntnisse dazu sind:

  • Schon 12 bis 13-jährige haben ganz offensichtlich regelmäßig ein intensives sexuelles Interesse und fallen sehr viel häufiger auf als Erwachsene.
  • Gesetze, die Kinder und Jugendliche schützen sollen, treffen Kinder und Jugendliche überproportional häufig.

Bei der Präsentation der Zahlen zur PKS 2019 hat sich vor kurzem die irreführende Berichterstattung des Vorjahres wiederholt. Das führte zu Schlagzeilen wie

Polizeistatistik: 112 getötete Kinder „Auch sexueller Missbrauch ist eine Pandemie“

Dass die 112 getöteten Kinder gar nichts mit sexuellem Missbrauch zu tun haben, merkt der Leser gar nicht.

2019 gab es (wie auch in den 5 Jahren zuvor) null Opfer von „Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge“ und auch null Opfer von „Mord im Zusammenhang mit Sexualdelikten“ im Kindesalter (2018: 1 Fall, 2017: 0 Fälle).

Von den 112 Kindern wurden 15 ermordet (ohne Vorliegen eines Sexualdelikts), 27 wurden Opfer von Totschlag, 66 Opfer fahrlässiger Tötungsdelikte und 4 von Körperverletzung mit Todesfolge.

Von angeblich ständig steigenden Fallzahlen ist schon die Rede, solange ich denken kann. Was wahrscheinlich daran liegt, dass innerhalb der infrage kommenden Delikte aufgrund statistischer Schwankungen jedes Jahr irgendeine Fallzahl zum Vorjahr steigt und man eben dann genau diese heraus greift.

Von einer Pandemie war bisher dagegen noch nicht die Rede. Es passt aber zum „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ Johannes-Wilhelm Rörig, dass er auf diesen Begriff verfallen ist. Die Wahrheit war ihm schon in der Vergangenheit reichlich egal. Es behauptete etwas allen ernstes ein „ohrenbetäubendes Schweigen“ von Gesellschaft und Politik zum Thema Kindesmissbrauch in den letzten 10 Jahren, obwohl in dieser Zeit eine Gesetzesverschärfung die nächste gejagt hat.

Eine Pandemie ist eine globale Epidemie, also die weltweite Variante einer im besonders starkem Maß auftretenden, ansteckenden Massenerkrankung. Natürlich ist Kindesmissbrauch ein globales Phänomen – wie alle anderen Verbrechen auch. Ansteckend ist Kindesmissbrauch nicht. Und ich will einfach mal hoffen, dass Rörig nicht nahelegen wollte, dass Opfer von sexuellem Missbrauch dazu verdammt sind, ihrerseits Missbrauch zu begehen. Opferstigmatisierung ist eigentlich nicht das, was man sich von einem Missbrauchbeauftragten erwarten darf.

Aber gibt es denn wenigstens den rasanten, epidemischen Anstieg der Fallzahlen?

Ich habe mich schon etwas länger gefragt, was von den angeblich ständig steigenden Fallzahlen im Bereich Kindesmissbrauch zu halten ist. Ich habe mir dazu nun die Zeitreihentabelle der aktuellen PKS 2019 vorgenommen und zwar konkret die Daten der Datei „T01 Grundtabelle – Fälle ab 1987 (V1.0)„.

Hier meine Aufbereitung zur Entwicklung der Fallzahlen zum sexuellen Kindesmissbrauch seit dem Jahr 2000:

Es gab im letzten Jahr einen Anstieg der Fallzahlen von 10.95 Prozent zum Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich beträgt der Anstieg 15.19 Prozent, im Zwanzigjahresvergleich gab es einen Rückgang von 12.26 Prozent.

Schaut man auf die einzelnen Deliktarten innerhalb des Sexuellen Missbrauchs von Kindern, fällt vor allem der enorme Anstieg im Bereich Cybergrooming auf. Diese Fälle sind in der folgenden Tabelle herausgerechnet (gelb unterlegte Spalte).

Die Tabelle enthält darüber hinaus zu Vergleichszwecken auch noch einige weitere Straftatbestände. Es handelt sich dabei jeweils um die Gesamtfallzahlen zum Delikt, also nicht nur Taten, die gegen Kinder gerichtet sind.

Im Zwangzigjahresvergleich betrug der Anstieg bei Körperverletzungen 35.67 Prozent, bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung 13.83 Prozent, bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 32.96 Prozent, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 34.13 Prozent. Bei Misshandlungen von Schutzbefohlenen gab es einen Anstieg von 47.82 Prozent, bei Misshandlung von Kindern einen Anstieg um 61.03 Prozent.

Rückläufig waren dagegen die Zahlen beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (minus 69.30 Prozent) und beim sexuellen Missbrauch von Kindern (minus 12.26 Prozent). Rechnet man die Zahlen zum Cybergrooming heraus (das Smartphone, dass hier eine wesentlich Rolle spielt wurde erst 2007 erfunden), dann liegt der Rückgang sogar bei 28.74 Prozent.

Eine Entwicklung, wie sie Rörig behauptet, gibt es also gar nicht.

Generell ist es schwierig die Fallzahlen zu interpretieren. Schwankungen und Ausreißer gibt es in jeder Statistik. Statt Strategien auf statistischen Störgeräuschen aufzubauen und sich einen gerade für die eigene Argumentation passenden Wert herauszupicken, muss man sich wenigstens die langfristige Entwicklung ansehen.

Beim sexuellen Kindesmissbrauch ist die Entwicklung eher rückläufig. Ausnahme ist der Bereich Cybergrooming, bei dem Erwachsene weniger als die Hälfe der Täter ausmachen (Tendenz fallend). Hier wirkt sich aus, dass es neue Technologien gibt, die neue Begehungsformen ermöglichen. Ein Smartphone hat heute jedes Kind (Verbreitungsgrad 98.5 Prozent) und damit auch die Möglichkeit Kinderpornographie herzustellen und zu verbreiten oder damit Cybergrooming und Sexting zu betreiben (siehe auch Kindliche Unschuld: Fehlanzeige).

Generell gilt es zu bedenken, dass man nur das Hellfeld sieht. Die Entwicklung des Dunkelfeldes ist ungleich schwerer zu beobachten. Allgemein geht man aber davon aus, dass die Anzeigebereitschaft bei Kindesmissbrauch deutlich gestiegen ist, was eine Verringerung des Dunkelfeldes nahelegt. Der tatsächliche Rückgang der Fallzahlen ist also vermutlich stärker als die Daten zum Hellfeld nahelegen.

Der Anstieg bei den Misshandlungen von Schutzbefohlenen und den Misshandlungen von Kindern beruht (hoffentlich!) vor allem auf einer gestiegenen Anzeigebereitschaft.

Auch die Anstiege bei Körperverletzung, Straftaten gegen die persönliche Freiheit und bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeigen nicht zwingend eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft an. Einerseits dürfte es auch hier einen Anstieg der Anzeigebereitschaft gegeben haben, andererseits gibt es teils neue Tatbestände (sexuelle Belästigung, Nachstellung, Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane). Auch das bewirkt steigende Fallzahlen.

Erweiterungen gab es auch immer wieder im Umfeld der Paragraphen, die Kinder betreffen bzw. schützen sollen. Im Bereich Kindesmissbrauch wurde gerade erst (Anfang 2020 und daher noch noch in der Statistik sichtbar) die Versuchsstrafbarkeit bei Cybergrooming eingeführt.

Neue bzw. erweiterte Tatbestände gab es auch im Bereich Kinderpornographie (seit 2015 auch PosingBilder erfasst), mit der Lex Edathy (Herstellung / Anbieten / entgeltliches Erwerben von Darstellungen nackter Personen unter 18 Jahren strafbar) oder dem neuen Tatsbestand der Jugendpornographie (seit 2015). Neue Tatbestände führen letztlich zu neuen Fällen, die wiederum herangezogen werden, um wieder neue Tatbestände und Strafverschärfungen zu fordern.

Aktuell dreht sich das Rad besonders schnell. Und niemand traut sich, in die Speichen zu greifen.

Anti-pädophiler „Rassismus“?

Ich mag Sprachmanipulation nicht.

Deshalb hat es mich irritiert, als auf gutefrage.net ein pädophiler User (Frooopy) jemandem Rassismus vorwarf, der Pädophilie mit Kindesmissbrauch gleichsetzte und Pädos als grundsätzlich gefährlich bezeichnete. Bei Rassismus geht es traditionell schließlich um „Rasse“ und Pädophile sind keine Rasse.

Mittlerweile hat sich meine Auffassung dazu geändert. Die Begriffe „Rassismus“ und „rassistisch“ haben sich im Sprachgebrauch inzwischen vom Begriff der „Rasse“ abgelöst. Menschenrassen gibt es ja ohnehin nicht. Der Begriff ist aber auch nicht (mehr) auf ethnische Diskriminierung beschränkt. Und das macht auch Sinn.

Der Unrechtsgehalt von Rassismus liegt in der Abwertung anderer Menschen. Die Frage warum genau die anderen Menschen abgewertet werden, spielt für den Unrechtsgehalt keine Rolle. Jemanden wegen seiner Religion oder seiner Sexualität abzuwerten ist um keinen Deut weniger ungerecht und weniger rassistisch als einen Menschen wegen seiner Hautfarbe abzuwerten.

Folglich: Wer gegen Schwarze hetzt ist rassistisch. Wer gegen Muslime hetzt ist rassistisch. Wer gegen Homosexuelle hetzt ist rassistisch. Und wer gegen Pädophile hetzt ist ebenfalls rassistisch.

Entscheidend ist, dass ein zur Abgrenzung herangezogenes Merkmal zum grundsätzlichen und bestimmenden Faktor menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften umgedeutet und nach Wertigkeit eingeteilt wird.

Rassisten sehen Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, als grundsätzlich höherwertig an, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden.

Mit rassistischen Vorstellungen werden Handlungen und Behandlungen gerechtfertigt, die den allgemeinen Menschenrechten widersprechen. Im Extremfall wird sogar die Existenzberechtigung der von Rassismus Betroffenen in Frage gestellt.

Die MiKADO Studie der Uni Regensburg berichtet, auf Basis auf einer anonymen Umfrage, dass sich 49% der Bevölkerung für die Präventivhaft von Nicht-Tätern mit sexuellem Interesse an Kindern ausspricht. 27% der Befragten wünschen auch Nicht-Tätern mit sexuellem Interesse an Kindern den Tod. Auch die Kastration von Pädophilen – also eine schwere Körperverletzung – wird immer wieder mal gerne gefordert.

Wer jemanden nur aufgrund seiner sexuellen Neigung kastrieren oder einsperren will, verletzt die Menschenrechte in krasser Weise.

Wer Pädophile sogar tot sehen will, stellt ihre Existenzberechtigung in Frage.

Eine schlimmere Form von Rassismus gibt es nicht.

Carson Peters (Blue Moon of Kentucky)

Die Grand Ole Opry ist die langlebigste Radioshow der USA. Seit 1925 werden dort im Wochenrhythmus Country-Musik-Konzerte ausgestrahlt. Die Show hat seit Jahrzehnten Kultstatus. Wer es dorthin schafft, hat es geschafft.

Carson Peters (geboren am 27. Dezember 2004) hatte sein Debut in der Grand Ole Opry am 31. Juli 2014. Damals war er neun. Und war schon ziemlich erfahren. Er zupfte schon als 2-jähriger auf der Ukulele, lernte mit 3 Jahren Geige und spielte seit seinem vierten Lebensjahr bei Fiddle-Wettbewerben und auf Musikfestivals.

Hier sein Debut in der Grand Ole Opry mit dem Klassiker „Blue Moon of Kentucky“:

Carson hat den Song auch später nicht verlernt. Hier ein Auftritt von ihm als 12-jähriger mit … „Blue Moon of Kentucky“:

Wer jetzt bereits ein Muster zu erkennen meint, hat Recht. Carson hat zwar deutlich mehr als einen Song im Repertoire, aber muss mich das kümmern? Ich finde es hat einfach etwas, wenn man einem Jungen quasi beim Aufwachsen zusehen kann und sieht, wie er in unterschiedlichen Altersstufen den gleichen Song performt.

Als 14-jähriger hatte er dabei seinen den Stimmbruch schon eindeutig hinter sich:

Inzwischen ist Carson 15 und hat seine eigene Band „Carson Peters & Iron Mountain“ mit 26 Konzertterminen im Jahr 2020. Und irgendwann wird es vermutlich auch eine Aufnahme von ihm als 70-jährigem geben, wie er „Blue Moon of Kentucky“ spielt.

Aber wohl doch eher nicht hier, denn seine Jungenzeit ist ja nun so langsam vorbei. Ich werde seine künftigen Erfolge wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Aber anschauen und anhören werde ich ihn mir lieber mit 9, 12 und 14. Oder auch ganz ohne „Blue Moon of Kentucky“ als witzigen, aufgeweckten und gut gelaunten 11-jähringen im Interview mit Steve Harvey in der Kinder-Talent-Show „Little Big Shots“.

Finstere Zeiten. Und ein wenig Licht.

Irgendwie ist es gerade eine verdammt finstere Zeit.

Die Forderung nach der nächsten Strafverschärfung stand schon länger im Raum, war aber noch nicht durchsetzbar.

Also wartete man auf den nächsten spektakulären Missbrauchsfall, der ja zwangsläufig irgendwann kommen muss, um sich dann „spontan“ für härtere Strafen einzusetzen. Kindern, die gerade eben Opfer eines schlimmen Missbrauchsfalls wurden, muss man schließlich beispringen, wenn man ein Herz hat. Wer sich da in den Weg stellt, ist herzlos und wird mit allgemeiner Billigung und unter Beifall platt gemacht.

Entrüstung, Skandal, Vorwürfe gegen die unmenschlichen, arbeitsverweigernden Politiker, die sich noch zieren und sich aus unerfindlichen Gründen nicht für Kinder stark machen. Bis die unter dem Druck einknicken.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, lobte im Gespräch mit tagesschau24, die Politik reagiere inzwischen „sehr spontan und gut“ auf das Bekanntwerden neuer Missbrauchsfälle. Aha.

Über Gesetze, die Menschenleben berühren, spontan zu entscheiden ist ja sooooo gut. Sollte man vielleicht künftig immer so machen. In Wahrheit war aber nichts spontan. Es wurde ein bewährtes Skript abgespult.

Die Messe ist im Grunde gelesen. Die nächste Strafverschärfung kommt. Wie schlimm es genau wird, weiß man noch nicht. Aber neben den Hauptforderungen (Erhöhung der Mindeststrafe für Kindesmissbrauch und für den Besitz von Kinderpornographie auf ein Jahr) gibt es zahlreiche weitere.

Ein paar Kostproben:

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) drängt darauf, das Herstellen und Verbreiten von Kinderpornografie als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen einzustufen. „Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). „Wenn die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsbildern immer noch genauso bestraft wird wie Ladendiebstahl, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis. Dann interessiert mich auch nicht mehr, ob das rechtssystematisch richtig oder falsch ist. Das ist mir wurscht“

(…)

Nach Ansicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) stehen die 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung bei Kindesmissbrauch nicht nur auf dem Papier. „Beispielsweise wurde im Fall Lügde dieser Strafrahmen fast ausgeschöpft“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung (Mittwoch)“. „Das ist eine der höchsten Strafen, die unsere Rechtsordnung überhaupt kennt.“ Forderungen nach schärferen Strafen erteilte die Justizministerin eine Absage. „Wichtiger ist es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW.“

SZ: Reul: „Missbrauch ist wie Mord“, scharfe Kritik an Lambrecht

Bald darauf knickte Lambrecht – wieder besseren Wissens – ein. Der Druck war einfach zu groß geworden. Und sie setze im Grunde noch einen drauf. Möglicherweise soll nun zusätzlich auch die Strafbarkeitsschwelle gesenkt werden. Berührungen „in sexueller Weise“ sollen reichen:

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will bestimmte Delikte im Bereich Kinderpornografie nun doch härter sanktionieren und dafür auch die Gesetzeslage ändern. Das sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Ich will härtere Strafen auch für die Fälle, die sexueller Missbrauch sind, aber nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen. Das sind zum Beispiel Berührungen von Kindern in sexueller Weise. Im Gesetz muss ganz klar zum Ausdruck kommen, dass es sich bei hierbei ohne Wenn und Aber um Verbrechen handelt.“

Konkret geht es ihr um Menschen, die pornografische Bilder von Minderjährigen austauschten. Denn damit sei immer Missbrauch verbunden. „Ich will, dass Täter, die mit Kinderpornografie auf widerlichste Weise Geld verdienen oder kriminelle Tauschringe betreiben, härter bestraft werden. Es ist ein abscheuliches Verbrechen, mit dem Missbrauch von Kindern Geld zu machen – und muss mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können.“

Tagesschau.de: Lambrecht nun doch für härtere Strafen

Auch die Ermittlungen will man weiter vereinfachen. Die Vorratsdatenspeicherung soll wieder mal her. Wenn der Terrorismus es gerade nicht hergibt, muss es der Kampf gegen die abscheuliche, widerliche Kinderpornographie richten.

An der Entwicklung verfassungskonformer Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung ist die Politik bereits mehrfach gescheitert. Anstatt ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen, wird jetzt deshalb laut darüber nachgedacht, die Verfassung vorratsdatenspeicherungskonform zu machen:

Müller: Also Sie sind fest davon überzeugt, dass man die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die ja nicht nur in Deutschland umstritten ist, sondern auch in Europa vor dem Europäischen Gerichtshof, so formulieren kann, endlich einmal so formulieren kann, wie Sie es vielleicht formulieren würden, dass das auch Bestand hat?

Ziemiak: Ja, da bin ich fest von überzeugt, und man kann ja im Deutschen Bundestag und Bundesrat entsprechend, sollte es notwendig sein, auch die Regelung unserer Verfassung so anpassen, dass es verfassungskonform ist.

Deutschlandfunk: Streit um Strafrechtsverschärfung –
„Es gibt keine leichten Fälle, wenn Kinder missbraucht werden“

Der irrste Vorschlag kommt aktuell vom CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Christian Baldauf:

Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Christian Baldauf hat deutlich höhere Gefängnisstrafen für Kindesmissbrauch gefordert. Auf schweren sexuellen Missbrauch müsse eine Mindeststrafe von 14 Jahre Haft stehen, sagte der Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Wer Kinder schwer sexuell missbraucht und hiervon Aufnahmen macht und diese veröffentlicht, um damit Geld zu verdienen, soll für mindestens 15 Jahre in das Gefängnis“, verlangte Baldauf. „Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen.“

n-tV: Mertin kritisiert Baldaufs Forderungen zum Kindesmissbrauch

Aktuell ist die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch zwei Jahre. 14 Jahre sollen es werden, wenn es nach Baldauf geht.

Was schwerer sexueller Missbrauch ist, weiß der Durchschnittsbürger dabei gar nicht. Er zeichnet sich nicht etwa durch Gewalt, Drohungen oder Einschüchterung aus, sondern durch ein Eindringen in den Körper. Es reicht ein Zungenkuss oder das Eindringen eines Fingers. Dabei muss das Kind auch nicht den passiven Part übernehmen. Es reicht, wenn ein Mädchen einem Mann einen Finger in den Po steckt, wenn ein Mann einen Jungen oral befriedigt oder eine Frau vaginalen Sex mit einem Jungen hat. In allen diesen Fällen ist der Tatbestand „schwerer sexueller Missbrauch“ erfüllt, ganz gleich, ob das Kind den Sex wollte, oder ob es am nächsten Tag 14 wird.

Für mich ist das Irrsinn. Gerade wenn es um Mindeststrafen geht, darf man nicht einen spektakulären Missbrauchsfall instrumentalisieren, sondern muss an den Fall mit dem geringsten möglichen Unrechtsgehalt denken. Aber für den interessiert sich die Politik nicht. Sich will nicht von ihm genervt werden. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im Interview:

Müller: Man mag das kaum so formulieren, ich tu es jetzt trotzdem, weil mir keine Alternative einfällt: Es gibt ja auch kleine Vergehen, kleinste Vergehen, wie immer die definiert sind, ein Kuss zum Beispiel. Ich weiß nicht, ob das das richtige Beispiel ist, aber das nur als Beispiel. Dann müsste man, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn es die Kategorie Verbrechen demnächst gibt, dann müsste man das mit einem Jahr Mindeststrafe bestrafen. Wollen Sie das?

Ziemiak: Ja, ich möchte jedes Vergehen beim Missbrauch von Kindern und auch bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Handeltreiben mit kinderpornografischen Inhalten zum Verbrechen erklären und deshalb auch mit Gefängnis bestrafen. Die von Ihnen angeführten Beispiele – und gestern haben wir es auch gehört –, ein Beispiel, ein 14-Jähriger küsst eine 13-Jährige, das gestern aus dem Bereich der SPD vorgetragen wurde, ist einfach absurd. Es gibt im deutschen Recht die Möglichkeit, solche krassen Fälle auszuschließen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wenn in einer öffentlichen Hauptverhandlung drei Volljuristen, die an der Rechtspflege mitwirken, der Richter und der Staatsanwalt und der Verteidiger so einen Fall nicht erkennen würden, das halte ich einfach für völlig unrealistisch. Deswegen sind diese Beispiele völlig unbrauchbar.

Es gibt aber tatsächlich keine leichten Fälle, wenn Kinder missbraucht werden, zumindest aus meiner Sicht. Das sind schwere Verbrechen. Und ich will daran erinnern, dass wir in anderen Bereichen durchaus ganz harte Strafrahmen haben und Mindeststrafen haben. Dort sprechen wir auch darüber, dass es sinnvoll ist, wenn Sie das beispielsweise nehmen im Betäubungsmittelrecht, da haben wir zum Teil Strafandrohungen von nicht unter fünf Jahren.

Müller: Aber bleiben wir bei diesem Beispiel noch einmal. Das ist umstritten, das haben Sie gestern auch gesagt, eine heikle Argumentation. Dennoch tun wir das mal. Also ein Erwachsener küsst eine 12-Jährige, das ist Missbrauch, das ist ein Vergehen, das ist aus Ihrer Sicht ganz klar, oder soll so sein, in Zukunft Verbrechen, Gefängnis, ein Jahr Minimum.

Ziemiak: Also ich will jetzt nicht einzelne Beispiele durchgehen, weil das völlig an der Sache vorbeigeht.

Ziemak will sich mit den Fällen, um die es beim Mindestmaß geht, nicht weiter belasten. Weil das ja „an der Sache vorbeigeht“.

Fälle, bei denen das neue Mindestmaß nicht passt, sollen nach seiner Vorstellung in einer öffentlichen Hauptverhandlung von drei Volljuristen, dem Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger erkannt werden. Und was sollen die dann machen, nachdem sie den Fall „erkannt“ haben? Sich einfach über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen?

Wichtig scheit nur, dass die Politiker vor dem Wahlvolk mit Härte Punkten können. Das Problem irgendwie noch verhältnismäßige Strafen hinzubekommen, wird auf die Justiz abgewälzt. Und wenn das im Einzelfall nicht klappt oder sogar nicht mehr klappen kann, hat der Angeklagte eben Pech gehabt.

Die Sache, um die es den Strafverschärfern geht, ist gut dazustehen, die großen Helden des Kinderschutzes zu sein und vom Wähler dafür belohnt zu werden. Ob die Gesetze rechtssystematisch richtig oder falsch sind, ist „wurscht“. Es müssen ja andere ausbaden.

Die Legal Tribune Online hat Strafrechtler gefragt, was sie von den Verschärfungen halten:

„Erhöhung der Strafrahmen nicht vordringlich“

Strafrechtler und Kriminologen lehnen diese Ideen (…) ab oder halten eine Erhöhung der Strafrahmen jedenfalls für alles andere als vordringlich. 

So sagte der Augsburger Professor für Strafrecht Dr. Michael Kubiciel gegenüber LTO: „Wenn man Kindesmissbrauch verhindern will, sollte zunächst gefragt werden, ob die Jugendämter angemessen ausgestattet sind, um Verdachtsmomenten nachzugehen oder potentiell vulnerable Kinder in Familien mit einschlägig Vorbestraften zu schützen.“ Was die Strafverfolgung betreffe, so Kubiciel, „sollte geprüft werden, ob die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, den Verbreitungswegen im Internet nachzuspüren oder ob sie beispielsweise Schwierigkeiten haben, die Verbindungsdaten einem konkreten Anschluss zuzuordnen. Erst an dritter Stelle sollte man über die Strafrahmen nachdenken.“

Kubiciel gab im Hinblick auf eine Heraufstufung des § 176 StGB zum Verbrechen weiter zu bedenken, dass eine von dieser Vorschrift erfasste sexuelle Handlung weit verstanden werde. „Das müsste dann von einer Regelung für minder schwere Fälle begleitet werden, mit niedrigerem Straffrahmen – kurz: eine Umkehrung der jetzigen Regelung“, so Kubiciel.

„Positionen von ermüdender Vorhersehbarkeit“

Geradezu genervt auf die Forderungen der Union reagierte der Münchner Strafrechtler und Kriminologe, Prof Dr. Ralf Kölbel: „Solche Positionierungen sind von ermüdender Vorhersehbarkeit, gerade für die Law-and-Order-Ecke. Immer das gleiche Muster: Gar nichts tun schaut bei all der öffentlichen Aufregung irgendwie schlecht aus. Also beweist man ‚Handlungsfähigkeit‘ und schwingt die strafrechtliche Keule“. 

Kölbel warnte im Gespräch mit LTO davor, den Besitz von Kinderpornografie zum Verbrechen heraufzustufen: „Wer jeden Fall des § 184b als Verbrechen einstufen will, hat keine Ahnung von der Breite des real vorkommenden Spektrums. Die Geringfügigkeitskonstellationen sind hier ja auch nicht anderweitig aufzufangen, denn es gibt bei § 184b keinen minder schweren Fall.“

Der Tübinger Strafrechtler Prof. Jörg Eisele regte in diesem Zusammenhang an, „verschiedene Tatbestände zu bilden, um leichtere Fälle noch angemessen sanktionieren zu können“.

„Keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer“

Ähnlich reagierte auch der Göttinger Strafrechtler Prof. Dr. Kai Ambos: „Der reflexhafte Ruf nach höheren Strafen bringt keinen Deut mehr Sicherheit für mögliche Opfer. Aus der kriminologischen Forschung wissen wir, dass allenfalls die Entdeckungswahrscheinlichkeit eine Abschreckungswirkung für potentielle Täter entfaltet, nicht aber höhere Strafrahmen.“ Es gehe also, so Ambos, um bessere Aufklärung und die werde allenfalls durch polizeilich-prozessuale Reformen erreicht und setze insbesondere ausreichend geschultes Ermittlungspersonal voraus.

Im Hinblick auf § 184b StGB stelle sich für ihn die Frage, „ob eine Heraufstufung aller Verhaltensweisen, etwa auch das Posten eines kinderpornographischen Comics, zu einem Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr tatsächlich angemessen und sinnvoll ist, denn damit wird den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit einer flexiblen Reaktion im Rahmen der Opportunitätseinstellung genommen“.

Ablehnend reagierte gegenüber LTO auch der Potsdamer Hochschullehrer für Strafrecht und Kriminologie, Prof. Dr. Wolfgang Mitsch: „Ich bin gegen eine Strafrahmenerhöhung. Erstens nützt es nichts und zweitens bringt es das ganze Strafgefüge im StGB durcheinander.“

Den Politikern ist die Meinung der Rechtsexperten aber egal. Aus Politikersicht gehen rechtliche Argumente und unangenehme Detailfragen, wenn es um das Thema Sexualstrafrecht geht, „an der Sache vorbei“.

Für die Betroffene, die zur Zielgruppe gehören, die bekämpft werden soll, und die sich ohnehin diskriminiert, verfolgt und stigmatisiert fühlen, sind die Pläne eine psychische Belastung.

Dabei geht es nicht nur um die Erhöhung von Mindeststrafen und Höchststrafen, sondern auch um eine mögliche Ausweitung der Straftatbestände. Wenn Berührungen in sexueller Absicht strafbar werden, dann kann es sein, dass einem Mensch mit pädophiler Neigung grundsätzlich bei jeder Berührung eines Kindes eine sexuelle Absicht unterstellt wird. Es gilt also möglicherweise bald eine Schuldvermutung bei Berührungen durch Pädophile.

Vermutungen reichen für eine Verurteilung normalerweise freilich nicht. Wenn man aber bei Berührungen durch Pädophile generell sexuelle Absicht vermutet, kann es aber viel häufiger als jetzt zu einem Anfangsverdacht kommen. Also Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung und alles was dazu gehört inkl. der Auswirkungen auf das soziale Umfeld und den Job.

Und beim Zufallsfund eines Bildes, das man selbst für völlig harmlos gehalten hat, bei dem aber jemand anderes (der Staatsanwalt, der Richter) eine unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung zu erkennen meint, droht dann mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Das Gesetz ist auch als Unterdrückungsstrategie gedacht. Pädophile gelten für Kinderschützer und Politiker nicht als Menschen, sondern als explosionsgeneigte, Kinderseelen zerfetzende Handgranaten.

Schon heute kann eine Selbsthilfegruppe oder ein Selbsthilfeforum jederzeit dicht gemacht werden. Man braucht nur einen Anfangsverdacht gegen ein paar Mitglieder, einige Hausdurchsuchungen, ein paar Zufallsfunde. Schwups hat man einen Pädophilen-Ring gesprengt und Kinder gerettet. Ob das dann auch wirklich stimmt, spielt im Endeffekt keine Rolle. Das wird künftig noch schlimmer werden.

Aber was ist die Konsequenz? Die Leute verschwinden ja nicht einfach.

Ich wage zu bezweifeln, dass es Kinder vor Missbrauch schützt, Pädophile so stark zu unterdrücken, dass diese daran zerbrechen.

Es ist das schrecklichste Gegenmittel gegen ungewöhnliche Menschen, sie dergestalt tief in sich hinein zu treiben, daß ihr Wiederherauskommen jedesmal ein vulkanischer Ausbruch wird.

Friedrich Nietze in „Unzeitgemäße Betrachtungen“

Vulkanausbrüche und die dadurch verursachten Kollateralschäden kann eigentlich niemand wollen.

Wer nicht zerbricht, wird sich noch tiefer verstecken. Jemand, der sich extrem kriminalisiert fühlt und die Gesetze als ungerecht empfindet, wird diese nicht mehr respektieren. Es geht dann stattdessen nur noch darum, nicht erwischt zu werden. Die Betroffenen flüchten dann in Anonymisierungsdienste, Datenverschlüsselung und das Darknet. Und machen dort, was immer sie vor sich selbst moralisch verantworten können, ohne auf das Gesetz und die Moral anderer Rücksicht zu nehmen.

Auch das kann nicht im Sinne des Kinderschutzes sein.

Und doch sind wir noch lange nicht am Ende der Fahnenstange. Es wird immer schlimmer.

Die ständigen Vergleiche von Kindesmissbrauch mit Mord zielen darauf die Verjährungs, die ohnehin bereits extrem verlängert wurde, gänzlich abzuschaffen.

Die ständige Skandalisierung von Alltagsbildern von Kindern, die zur Beute von Pädophilen werden, zielt darauf, dass es künftig als Kinderpornographie gelten soll, wenn ich mir „sexuell motiviert“ ein beliebiges Kinderfoto ansehe. Das ist schließlich abscheulich und widerlich. Es kann also nur Kinderpornographie sein.

Und diese Seite wird irgendwann vom Strafbestand „Verherrlichung von Pädophile“ erfasst werden. Schließlich ist Pädophilie Gewalt gegen Kinder. Das sagen ja sogar die Vereinten Nationen. Muss also stimmen.

[Die Generalversammlung] 22. verurteilt alle Formen der Gewalt gegen Kinder in allen Umfeldern, namentlich körperliche, seelische, psychische und sexuelle Gewalt, Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, Geiselnahme, häusliche Gewalt, Inzest, Kinderhandel oder Verkauf von Kindern und ihren Organen, Pädophilie, Kinderprostitution, Kinderpornografie, Kindersextourismus, Banden- und bewaffnete Gewalt, sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet, Mobbing, auch im virtuellen Raum, und schädliche Praktiken, und fordert die Staaten nachdrücklich auf, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um im Wege eines umfassenden Ansatzes jede derartige Gewalt gegen Kinder zu verhüten und sie davor zu schützen, und einen in die nationalen Planungsprozesse integrierten, vielgestaltigen und systematischen Rahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder zu entwickeln;

Resolution A/RES/72/245 der
Generalversammlung der Vereinten Nationen,
verabschiedet am 24. Dezember 2017

Manchmal ist die Welt einfach nur scheiße.

Und dann geht man auf ein BL-Forum. Und wenn man Glück hat, findet man ein Licht, an dem man sich wären kann.

Eines habe ich auf Boychat entdeckt, einen autobiographischen Text des BLs „Muppet“, die Geschichte, wie er sich dem Jungen, den er liebte, geoutet hat. Ich habe sie für den Blog gekapert und übersetzt:


Mein Outung gegenüber meinen jungen Freund – wahre Geschichte

Man sagt, es sei aus Sicherheitsgründen wichtig, Zeit verstreichen zu lassen, bevor man Geschichten über sich selbst erzählt, um so ein erhöhtes Risiko identifizierbar zu werden, zu vermeiden. Nun, ich hoffe, dass gut 30 Jahre Wartezeit lang genug sind, auch wenn ich mich an diesen Tag erinnere, als wäre es gestern gewesen.

Aber zuerst ein paar Hintergrundinformationen. Mein junger Freund – nennen wir ihn Jay – war zu dieser Zeit bereits in seinen frühen Teenagerjahren, was ihn, wenn wir in den Ländern der „Achse des Bösen“ [Anmerkung: hier sind die USA und die angelsächsischen Länder gemeint] gelebt hätten, unter die Schutzaltersgrenze gebracht hätte. Aber das taten wir nicht, und er war es auch nicht. Ich war in einem längerfristigen Auslandseinsatz und kannte ihn seit etwa 3 Jahren. Ich hatte schon lange akzeptiert, dass unsere Freundschaft immer nur platonisch sein würde, und fühlte mich sehr wohl damit. Ich liebte ihn trotzdem, einfach für seine Gesellschaft. Er stand auf Mädchen, obwohl er noch nicht bereit für eine „richtige“ Freundin war. In den frühen Tagen unserer Freundschaft war er ziemlich taktil gewesen, und Umarmungen und Kuscheln waren an der Tagesordnung. Aber als er älter wurde, wurden das immer seltener. Jay war ein hochintelligenter junger Mann, bildungsmäßig an der Spitze seiner Klasse, und wurde später Anwalt.

Die Umstände meines „Selbst-Outings“ begannen etwa 3 Monate, bevor es tatsächlich geschah, als sich Jays Eltern trennten und ein Scheidungsverfahren anstrengten. Es war eine wirklich schlimme Situation, und Jay litt sehr darunter. Seine Mutter wusste von der engen Bindung, die Jay und ich hatten, also bat sie mich, ihm bei all beiseitezustehen, indem ich mit ihm sprach. Ich habe Jay zuliebe gerne geholfen.

Er war gezwungen, 3 ½ Tage pro Woche bei seinem Vater und 3 ½ Tage bei seiner Mutter zu leben. Er hasste es, tolerierte es aber, um nicht noch mehr Streit zu verursachen. Es stellte sich bald heraus, dass seine größter Kummer war, dass seine Mutter ihn im Grunde ignorierte, selbst wenn er bei ihr übernachtete. Also beschloss ich nach ein paar Wochen, dass ich sie damit konfrontieren musste. Ihre Reaktion schockierte mich.

In einfachen Worten sagte sie: „Ich habe einen großen Teil meines Lebens aufgegeben, um ihn aufzuziehen, also werde ich jetzt tun, was ich tun will. Wenn ihm das nicht gefällt, Pech gehabt. Wenn er damit nicht zurechtkommt, dann ist das sein Problem. Das ist mir schnuppe“. Ich antwortete, wenn sie das so empfand, warum dann nicht Jay ganz bei bei seinem Vater wohnen lassen? Sie schoss zurück mit „… und seinen Vater glauben lassen, er habe gewonnen? – Nie und nimmer!“

Ich musste meine Ärger in diesem Zeitpunkt zurückhalten. Das Schlimmste von allem war, dass Jay neben mir saß und jedes Wort seiner Mutter hörte. Schließlich sagte sie einfach: „Wenn er sich gestresst fühlt, massier ihm den Rücken. Das mag er immer“. Ich vergaß für einen Moment das Land, in dem ich mich befand, und meine „Achse des Bösen“-Mentalität setzte ein. Der Gedanke schoss mir durch den Kopf: „Auf keinen Fall werde ich diesen Weg einschlagen. Klassischer „rücksichtsloser Pädophiler“, mit dem Szenario ein emotional verwundbaren Kindes auszunutzen“. Ich konnte sofort erkennen, wie die Leute diese Situation auffassen würden, wenn die Geschichte jemals heraus käme, auch wenn sie damit völlig falsch gelegen hätten.

Nach diesem Treffen sagte ich Jay, dass er nicht bei seiner Mutter bleiben müsse. Das Einzige, womit sie Recht hatte, war, dass er alt genug war, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, und so sagte ich ihm, dass er, wenn er mit seinem Vater glücklicher sei, überlegen solle, Vollzeit bei ihm zu leben, und dass seine Mutter ihn nicht davon abhalten könne. Aber es war noch zu früh für ihn. Er träumte immer noch davon, dass seine Familie wieder zusammenkommt, und er wollte nicht den Eindruck erwecken „Partei zu ergreifen“.

Und so kam es, das Jay an jenem Tag, etwa drei Wochen nach dem Gespräch mit seiner Mutter, völlig verzweifelt bei mir zu Hause ankam. Er und seine Mutter waren in einen heftigen Streit geraten, nachdem sie ihn ohne Vorwarnung mit ihrem neuen Freund überrumpelt hatte. In den nächsten 30 Minuten mit mir durchlebte er alle Emotionen von heftiger Wut bis hin zur totalen Verzweiflung. Als sich die Gefühle etwas beruhigten, drehte er sich zu mir um und sagte: „Muppet, kannst du mir einen Gefallen tun? Ich brauche dringend eine Rückenmassage, um mich zu beruhigen.“ Jetzt war ich an der Reihe, in Panik zu geraten. Was soll ich tun? Er war bereits auf dem Weg ins Schlafzimmer, um sich hinzulegen, und ich ging langsam hinter ihm her, unsicher, was ich machen sollte.

Es ging mir nicht um rechtliche Bedenken, weil (a) wir nichts Sexuelles tun würden und (b) er in dieser Gerichtsbarkeit ohnehin über der Schutzalter war. Meine Sorge galt Jay. Wenn ich das täte und es zur Gewohnheit werden würde, wie würde er sich fühlen, wenn er irgendwann in der Zukunft meine Vorliebe für Jungen im frühen Teenageralter entdecken würde? Würde er sich verraten fühlen? Würde er glauben, dass ich ihn und seine Situation ausgenutzt habe? Würde er das Gefühl haben, dass ich unehrlich zu ihm war? Schließlich gab es Menschen in meinem Leben, die wussten, dass ich ein BL war, und so war das kein unmögliches Szenario.

Also sprang ich über die Klippe und beschloss, dass es am besten sei, ihm die Wahrheit zu sagen. Er lag auf dem Bett, an die Wand gelehnt, und ich saß auf einem Stuhl. „Jay, wir müssen zuerst reden.“ Das Gespräch begann so:

Muppet: „Hast du dich je gefragt, warum ich keine Freundin habe?“

Jay – nachdenklich: „Nein“ … Pause … „Willst du mir sagen, dass du schwul bist?“

Muppet: „Irgendwie, aber nicht genau.“

In den nächsten 15-20 Minuten erzählte ich ihm alles. Ich erzählte ihm von meiner Vorliebe für heranwachsende Jungen, von meiner „Beihnahe-Kollision“ mit dem Gesetz ein paar Jahre zuvor aufgrund einer falschen Anschuldigung, von meinen früheren jungen Freunden, von meinen Schwierigkeiten als jüngerer Mann, mit meiner Sexualität zurechtzukommen, und von den Selbstmordgedanken, die meine jungen Jahre geprägt hatten.

Er saß gefesselt da, ohne ein Wort zu sagen. Ich glaube ehrlich gesagt, es war das erste Mal seit der Trennung seiner Eltern, dass er seine eigene Situation beiseite schieben und sich auf etwas völlig anderes konzentrieren konnte.

Zum Schluss sagte ich ihm, dass ich bis über beide Ohren in ihn verliebt sei, und zwar schon seit drei Jahren. Nach einer Pause sprach er, und seine Reaktion ließ mich fassungslos und völlig demütig zurück.

Jay: „Warum hast du mir das nicht früher gesagt?“

Muppet: „Ich hatte Angst, du würdest mich nicht mehr mögen.“

Jay: „Ich dachte, du würdest mich besser kennen.“

Diese letzte Bemerkung hat mich wirklich getroffen. Ich fühlte mich schuldig, dass ich ihm nicht vertraut hatte, vor allem nach all dem Vertrauen, das er in mich gesetzt hatte. Nach einem kurzen Gespräch kamen wir wieder auf das Thema der Rückenmassage zu sprechen, und ich sagte ihm, dass ich es angesichts dessen, was ich ihm gerade gesagt hatte, nicht für angebracht hielt, mit dem Austeilen von Massagen zu beginnen.

Jay – grinste breit: „Blödsinn. Es klingt so, als würde du das jetzt genauso sehr genießen wie ich“.

Also ließ sich Jay den Rücken massieren, und in den folgenden Monaten noch einige weitere Male. Schließlich zog Jay wieder bei seinem Vater ein und begann, wieder etwas Stabilität in sein Leben zu bekommen. Unsere Freundschaft hielt an, aber sein Bedürfnis nach emotionaler Unterstützung durch mich nahm ab, als sein Stresspegel sank.

Ein paar Jahre später war mein Auslandseinsatz beendet, und ich zog zurück in mein Heimatland. Wir blieben eine Zeit lang über das Telefon in Kontakt (damals gab es noch keine sozialen Medien), aber selbst diese Anrufe wurden weniger häufig.

An seinem 21. Geburtstag beschloss ich jedoch, ihn zu überraschen, und flog unangekündigt zu ihm. Als ich bei ihm zu Hause ankam, war er gerade auf dem Weg zu einem Essen mit ein paar Studienkollegen, zu dem ich hinzugeladen wurde. Es war eine verhaltene Feier, vor allem, weil sie in der nächsten Woche oder so Prüfungen hatten, und sie wollten die eigentliche Feier erst nach diesen Prüfungen beginnen.

Jay und ich fuhren in einem Auto, seine Kumpel in dem anderen, und das gab uns Gelegenheit zum Plausch. Nachdem er sich über allgemeine Angelegenheiten informiert hatte, wurde er still. Ich fragte ihn, ob es ihm gut ginge, und er gab mir einfach noch einmal eins drauf.

Jay: „Erinnerst du dich an den Tag, an dem du mir zum ersten Mal gesagt hast, dass du mich liebst?

Muppet – vorsichtig: „Ja“. (Ich fragte mich, wohin das führen würde).

Jay: „Ich fühlte mich an diesem Tag so besonders. Als ich an diesem Abend zu Bett ging, war es das erste Mal nach der Trennung meiner Eltern, dass ich die Nacht durchschlief, ohne aufzuwachen.

Muppet: „Wirklich?“

Jay: „Ich möchte dir einfach für alles danken, was du für mich getan hast. Ohne deine Liebe hätte ich diese Zeit nie überstanden.“

Muppet: „Wow. Ich liebe dich immer noch, weißt du. Vielleicht nicht so, wie ich dich damals geliebt habe, aber ich liebe dich immer noch.“

Jay: „Ich weiß.“

Von da an verlagerte sich unser Gespräch auf andere Dinge, und wir genossen ein tolles Essen. Am Ende des Essens umarmten wir uns und ich ging. Das war das letzte Mal, dass ich ihn persönlich gesehen habe.

Er ist jetzt glücklich verheiratet und hat selbst Kinder, und wir sind beide mit unseren Leben weitergezogen. Aber wie man sieht, werden mir die Erinnerungen für immer bleiben.

Muppet


Ich habe es nicht ohne Tränen durch diesen Bericht von Muppet geschafft.

Da weiß man wieder, warum man BL ist und warum das Leben trotz allem lebenswert sein kann.

Umfrage zur Beleidigung von Missbrauchsopfern durch NRW-Innenminister Herbert Reul

Ich habe folgende Umfrage bei gutefrage.net gestartet:


Hat der Innenminster von NRW, Herbert Reul, Missbrauchsopfer beleidigt und ihre Menschenwürde mit Füßen getreten?

„Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch.“ Quelle: Herbert Reul (CDU), Innenminster von Nordrhein-Westfalen. Beleg-Link

Die Würde des Menschen ist unantastbar. In Deutschland ist das der oberste Verfassungsgrundsatz.

Welche Würde hat ein Mensch noch, der für psychisch tot erklärt wird?

Wie soll jemand, der Opfer eines „Seelenmords“ wurde, jemals wieder zurück ins Leben finden? Heilung vom Tod ist unmöglich. Eine tote Seele bleibt tot. Missbrauchsopfer sind aus Sicht von Herbert Reul also bestenfalls Seelenzombies.

Missbrauchsopfern wird durch solche widerwärtigen und unerträglichen Sprüche, die Seele aberkannt und damit das Mensch-sein abgesprochen. Sie werden lebenslang pathologisiert und ihr Leben auf eine einzelne traumatische Erfahrung reduziert, statt dass man sie bei der Heilung unterstützt und ihnen hilft, neuen Lebensmut zu fassen.

Ja, sexueller Missbrauch kann schwerste seelische Verletzungen zufügen. Aber es bleiben auch dann Verletzungen! Wer etwas anderes sagt und damit gute Absichten verfolgt, erweist Missbrauchsopfern einen Bärendienst. Wenn es stattdessen um populistische Selbstdarstellung und Wählerstimmen geht, spuckt man den Missbrauchsopfern mit solchen Aussagen regelrecht ins Gesicht.

Eine schlimme Tat muss man nicht künstlich noch schlimmer darstellen als sie es tatsächlich ist. Die Realität ist bereits schlimm genug.

Hier wissenschaftliche Erkenntnisse von Fr. Prof. Dr. Michaela Pfundmair (lehrt Sozialpsychologie an der LMU München) aus einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:

Als beste Schutzfaktoren bei sexuellen Übergriffen hat sich in der Forschung unter anderem herauskristallisiert, zu Kontrollüberzeugungen zu gelangen, Optimismus beizubehalten, wichtige Bindungen aufrechtzuerhalten – aber auch so etwas wie die externale Attribution der Schuld, also sich klar zu machen, dass man selbst nicht für das Geschehene verantwortlich ist. Natürlich sind auch Psychotherapien eine Möglichkeit. Vielleicht aber haben viele der Betroffenen keine „seelische Erschütterung“ erfahren. Dann sollte man das auch nicht weiter aufbauschen. (…)

Wenn wir wieder zurück zu den Befunden zum sexuellen Missbrauch gehen, finden Studien natürlich eine stärkere Ausprägung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) bei Opfern als bei Nicht-Opfern. PTBS ist eines der häufigsten Symptome nach sexuellem Missbrauch. Auch Ängste, Verhaltensstörungen und ein geringes Selbstwertgefühl gehören zu häufigen Symptomen. Aber es gilt wieder: Es ist absolut zu verneinen, dass notgedrungen eine psychische Störung zu Tage tritt. (…)

Tatsächlich kann Missbrauch in der Kindheit das Risiko für eine Vielzahl psychischer Störungen erhöhen – aber: die Zusammenhänge sind im Allgemeinen schwach bis mäßig ausgeprägt. Das heißt, Missbrauch ist nur ein unspezifischer Risikofaktor. Der Anteil symptomfrei bleibender Betroffener wird auf etwa 40 Prozent geschätzt. (…)


Die Umfrage lässt folgende Antworten zu:

  • Ja
  • Nein
  • Ich bin mir nicht sicher
  • Andere Antwort (bitte mit Begründung)

Eine Beteiligung an der Umfrage ist ausdrücklich erwünscht.

Pädo-Aktivist stellt Strafanzeige wegen Beleidigung & Bedrohung

Am 12. April erhielt der deutsche Pädo-Aktivist Dieter Gieseking (Webseite krumme13.org) folgende Sprachnachricht auf seinem Handy, :

Wir sind quasi auf dem Weg zur Dir. Du kleiner Wichser, Alter. Wir sind quasi auf dem Weg, Alter. Ohne Witz. Du wirst so was von kastriert, du kleiner Kinderficker, Junge.

Aufnahme der Handy-Nachricht

Gieseking erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB) gegen Unbekannt. Die zuständige Polizeibehörde stellte bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag zur Feststellung der echten Identität des Anrufers, das Amsgericht erließ einen entsprechenden Beschluss. Leider konnte die Identität nicht festgestellt werden, da die notwendigen Daten zur Identitätsermittlung nur 7 Tage gespeichert werden und nicht mehr vorlagen.

Die Sache schien im Sande verlaufen zu sein. Nun aber gab es eine Wendung, die hoffen lässt, dass der Täter doch noch strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Krumme13 veröffentlichte heute (12.06.2020) folgende Meldung:

Heute erneut Strafantrag bei der hiesigen Polizeidienststelle gestellt: Stimmen sind identisch und die Mobilnummer des Anschlusses wurde bereits in Offenbach ermittelt

Am gestrigen Donnerstag hat der Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking erneut einen Anruf auf die Mobilnummer im Impressum unserer Webseiten erhalten, der die Straftatbestände der Beleidigung & Bedrohung erfüllt. Die Stimmengleichheit zum 1. Anruf am 12. April 2020 konnte heute bei der Polizei festgestellt werden. Der Anruf wurde von der Mailbox abgefragt und von dem Ermittlungsbeamten aufgezeichnet. Auch die Mobilnummer(01577-6134xxx) des kriminellen Anrufers konnte schon ermittelt werden. Damit steht für die Polizei bereits die Identität des Anschlussinhabers/In namentlich fest. Die Mobilnummer konnte einer Frau in der Stadt Offenbach zugeordnet werden.

Sobald K13online auch die ladungsfähige Anschrift vorliegt, werden wir auch Zivilklage einreichen. Die hiesige Polizei wird jetzt beide Ermittlungsverfahren zusammen führen und der Staatsanwaltschaft vorlegen. Für die weiteren Ermittlungen wird das Verfahren dann an die für die Wohnanschrift des Anrufers/In zuständige Staatsanwaltschaft bzw. dortige Polizeidienstelle in Offenbach abgeben. Die Ermittlungsbehörden & die Justiz in Offenbach wird dann über das weitere Verfahren entscheiden.

Wir gehen aufgrund der Beweislast und der bereits ergangenen Gerichtsbeschlüsse in Pforzheim von einer strafrechtlichen Sanktion gegen den Beschuldigten/die Beschuldigte aus. Der Gesetzgeber sieht für solche Hass-Kriminalität entweder eine öffentliche Anklage bei einem Amtsgericht vor oder es wird ein Strafbefehl erlassen.

K13online wird auch in Zukunft bei Beleidigungen & Bedrohungen sowie bei jeder diesbezüglichen Form von Kriminalität Strafanzeigen erstatten UND ausführlich darüber berichten. Den Tätern/den Täterinnen auf der Spur…. 

Da Beleidigung und Bedrohung Antragsdelikte sind und sich die meisten Pädophilen nicht wagen, ihre Identität durch eine Anzeige preiszugeben, bleiben solche Angriffe für die Täter oft ohne Konsequenzen.

Wichtiger als die Konsequenzen für die Täter ist aus Sicht des Aktivisten Gieseking aber die Schaffung eines Bewusstseins für den Unrechtsgehalt von Angriffen gegen Pädophile in der Öffentlichkeit:

Es besteht natürlich ein Unterschied zwischen ganz privater Hassrede und öffentlicher Hassrede. Zumindest kann man bei meiner Strafanzeige und insbesondere in meiner öffentlichen Berichterstattung erkennen, dass ICH mir sowas nicht kommentarlos gefallen lasse. Wichtiger als die Strafanzeige an sich ist eigentlich, dass diese die Öffentlichkeit erreicht. Bei den möglichen strafrechtlichen Sanktionen gegen den Täter kommt ohnehin nicht viel bei herum. Wenn also andere Pädos auch solche Anzeigen erstatten, dann bringt dies nur dann etwas, wenn es öffentlich vorgetragen wird. Nur dann kann es eine Wirkung in der Öffentlichkeit haben. Steter Tropfen höhlt den Stein….

Quelle: Kommentar zum Artikel „Hassrede gegen Pädophile melden“

Dieses Ansinnen unterstütze ich mit meinem Blog gerne.

Wer sich gegen Diskriminierung, Beleidigung oder Drohungen wehrt und darüber berichten will, kann sich bei mir melden. Ich werde dann meinen Teil dazu beitragen, die Gegenwehr öffentlich bekannt zu machen.

Wenn Pädophile sich gegen Angriffe zur Wehr setzen, ist das auch gut für die Selbstbehauptung von Pädophilen gegen die gefühlt omnipräsente Anfeindung durch die Gesellschaft. Wenn die Gegenwehr dann auch noch Erfolge aufweisen kann, zeigt das, dass die Gesellschaft insgesamt größer ist als die Teile der Gesellschaft, von denen wir mit Hass und Gewalt bedroht werden.

Hassrede gegen Pädophile melden

Neben meiner Blogtätigkeit und meinem Engagement durch Antworten bei gutefrage.net (dort als „Schneeprinz“) schreibe ich immer wieder auch Menschenrechts-, Bürgerrechtsorganisationen oder engagierte Einzelpersonen an, um auf die Stigmatisierung und Diskriminierung von Pädophilen aufmerksam zu machen.

Die Erfolgsquote ist eher bescheiden. Meist wird mein Kontaktversuch ignoriert. Das liegt teilweise bestimmt auch daran, dass ich nur anonym Kontakt aufnehmen kann. Eine anonym versendete Mail landet in der Regel im Papierkorb.

Teils habe ich auch schon die Antwort erhalten, dass man sich nicht leider engagieren könne, weil ein Engagement für die Belange von Pädophilen andere Projekte gefährden könne. Pädophilie ist so schlecht angesehen ist, dass ein Engagement für Betroffene potentiell die Spender und Förderer vergrault, die für die Finanzierung der laufenden Arbeit benötigt werden. Mir wurde sogar schon gesagt, dass so ein Engagement existenzgefährdend sein könnte.

Heute habe ich mich an hassmelden.de gewandt. Dabei handelt es sich um eine von der Bürgerrechtsbewegung Reconquista Internet geschaffene Onlineplattform, bei der man Hasskommentare, Volksverhetzung, rassistische Beleidigungen oder Bedrohungen, deren Inhalte vermutlich strafrechtlich relevant sind, melden kann.

Hier meine Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin pädophil und finde Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren anziehend.

Ich lebe mit dieser Neigung nun schon einige Jahrzehnte und bin nie übergriffig geworden. Das ist mir auch nicht schwer gefallen. Ich musste mich dafür nicht beherrschen und auch keinen täglichen Kampf gewinnen. Ich wünsche mir eine liebevolle, zärtliche und von beiden Seiten gewollte, auch aber nicht nur sexuelle Beziehung mit menschlicher Nähe und Wärme. Das bekomme ich nicht durch einen Übergriff.

Ich glaube auch nicht, dass Pädophilie an sich einen Menschen irgendwie gefährlich macht. Ein heterosexueller Mann wird aufgrund seiner Neigung auch nicht automatisch zu einem Frauen-Vergewaltiger. Warum sollte das bei einem Pädophilen der Fall sein? Problematisch ist eine mangelnde Impulskontrolle. Die ist aber auch bei jeder anderen sexuellen Orientierung problematisch.

Ich habe mir meine sexuelle Orientierung nicht ausgesucht. Es sind große Einschränkungen mit ihr verbunden. Einige liegen auf der Hand. Andere nicht. Einige sind notwendig. Andere nicht.

Vor allem glaube ich nicht, dass es irgend etwas anderes gibt, dass so stigmatisiert ist wie Pädophilie. Hiergegen würde ich gerne vorgehen und dafür ihr Angebot nutzen. Ich habe meine Sicht auf dieses Thema weiter unten beschrieben. [Diesen „Anhang“ der e-Mail lasse ich hier weg. Er entspricht in weiten Teilen meinem Blog-Artikel „Volksverhetzung gegen Pädophile„]

Bevor ich konkrete Inhalte bei Ihnen melde, möchte ich gerne wissen, ob Sie auch wirklich die Bereitschaft haben, auch gegen Hassrede gegen Pädophile vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Schneeschnuppe

Ich habe nach weniger als einer halben Stunde folgende Antwort erhalten:

Hallo „Schneeschnuppe“!

Wir tragen, wie Justitia auch, beim Bearbeiten der Meldungen eine – zumindest sinnbildliche – Augenbinde. Alter, Geschlecht, Aussehen, Hautfarbe, politische oder sexuelle Orientierung des Melders oder der Melderin sind uns gleich. ​

Seine Grenze findet diese Einstellung lediglich, wenn wir das Gefühl bekommen, von dem oder der Meldende*n instrumentalisiert zu werden, sei es zu politischen oder aus ganz eigennützigen Gründen, oder wenn die Grenze der Strafbarkeit uns gegenüber als ehrenamtliche Betreiber dieser Plattform überschritten wird.​

Insofern: Wir haben natürlich „die Bereitschaft […], auch gegen Hassrede gegen Pädophile vorzugehen“ – wir haben die Bereitschaft, gegen Hassrede gegen jeden Menschen vorzugehen. Nicht zwangsläufig bedeutet das natürlich allerdings, dass wir in jedem Fall eine mögliche Strafbarkeit bejahen und Anzeige erstatten; die Würdigung hat in jedem Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Tat beziehungsweise des jeweiligen Tatvorwurfs und der Tatumstände zu  erfolgen. 

Viele Grüße von

Lorenz

Hier tut sich also eine (jedenfalls für mich) neue Möglichkeit auf, Hasskommentaren etwas entgegenzusetzen. In seiner Selbstdarstellung führt hassmelden.de folgende Vorteile ins Feld:

Anonymität

Du bleibst gegenüber Dritten anonym: So kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Daten – zum Beispiel im Verlauf eines Strafverfahrens – nicht in die Hände Unbefugter geraten.

Rechtsstaatlichkeit

Mit einer Meldung über unsere Plattform kannst Du strafrechtliche Konsequenzen für Straftäter im Netz auslösen. Der Anschein, dass das Netz rechtsfrei ist, ist nämlich genau das: ein Schein.

Einfachheit

Meldungen über unsere Seite können in wenigen Sekunden abgegeben werden. Unterwegs kannst Du Meldungen über unsere iOS-App oder den Telegram-Bot einreichen, und wenn Du Chrome benutzt, haben wir ein Plugin für Dich gebaut.

Unverbindlichkeit

Dir kann nichts geschehen, wenn Du einen Beitrag über unsere Plattform meldest – vor allem nicht, wenn er doch nicht strafrechtlich relevant ist. Es ist nicht Deine Aufgabe, eine umfassende rechtliche Prüfung vorzunehmen, sondern die des Rechtsstaates.

Gerade der Aspekt der Anonymität ist für einen Pädo extrem wichtig. Hier gibt es aber auch gewisse Grenzen.

Es gibt im Strafrecht eine Reihe von Delikten, die grundsätzlich nur von dem oder der Betroffenen angezeigt werden können, sogenannte Antragsdelikte. Wenn Du solche Delikte bei uns meldest, musst du zusätzlich zu der Meldung noch einen Strafantrag stellen, da solche Delikte von der Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen verfolgt werden. Wir schicken Dir aber alle Informationen, die Du dazu brauchst; wichtig schon jetzt: Du als Geschädigte*r kannst in diesem Fall im Rahmen des Verfahrens nicht anonym bleiben! Die wichtigsten Antragsdelikte sind übrigens die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung.

Da ein Pädophiler sich in der Regel nicht durch eine Strafanzeige als pädophil outen will, fällt also einiges weg, was man sonst melden könnte und würde. Aus meiner Sicht ist der wichtigste in Frage kommende Straftatbestand die Volksverhetzung.

Es gab in der Vergangenheit bereits Fälle, bei denen jemand wegen Volksverhetzung gegen Pädophile verurteilt wurde, z.B. wurde der ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit zu einer Geldstrafe von 10.000 EUR verurteilt, weil er eine rechtsextreme Musik-CD mit Texten wie „Krieg den Pädophilen, stirb, stirb, stirb, keiner wird überleben“ vertrieben hatte.

Volksverhetzung ist auch kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt. Eine anonyme Anzeige habe ich aber bisher dennoch als relativ sinnlos angesehen, weil man dann keine Informationen zum Verfahrensstand erhält und das Risiko, dass ein Verfahren sang und klaglos eingestellt wird, bei einer Anonymen Anzeige aus meiner Sicht deutlich erhöht ist. Dieses Problem scheint durch eine Meldung über hassmelden.de gelöst:

Meldungen, deren Inhalte vermutlich strafrechtlich relevant sind, werden direkt an  die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main weitergegeben, dort bearbeitet und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. So werden Straftäter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen, und Du bist jederzeit sicher und anonym. Natürlich informieren wir Dich – sofern Du Kontaktdaten angibst – über den weiteren Verfahrensverlauf.

Damit etwas klarer wird, was unter Volksverhetzung zu verstehen ist, hier doch noch ein kleiner Ausschnitt aus einem Blogartikel über Volksverhetzung gegen Pädophile:

Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 an. Der öffentliche Friede ist dabei nach herrschender Meinung ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung in Ruhe und Frieden zu leben. Gestört ist der Friede danach, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenanteil im Sinne von § 130, Absatz 1 eintritt. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 970, Randnummer 3). (…)

§ 130 setzt voraus, dass eine Tat in einer Art und Weise begangen wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Es genügt eine nach Inhalt, Art, Ort oder anderen Umständen konkrete Eignung. Der öffentliche Friede braucht weder gestört, noch konkret gefährdet zu sein, da die Tat ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist. Nach herrschender Meinung ist tatbestandlicher Erfolg des §130, Absatz 1, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern. Dabei kommt es auf eine „Gesamtwürdigung“ von Art, Inhalt, Form , Umfeld der Äußerung, „Stimmungslage“ der Bevölkerung und politischer Situation an. Nach BGH Rechtsprechung muss die Eignung „konkret, wenn auch auf Grund generalisierender Betrachtung“ festgestellt sein. Es müssen „berechtigte – mithin konkrete – Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern.“ (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1011, Randnummer 13/13a).

Während direkte Gewaltaufrufe (wie im Fall des NPD Abgeordneten Petereit) gegen Pädophile eher selten sind, ist es typisch und weit verbreitet, dass Pädophile als Raubtiere und Kinderschänder dargestellt werden. Nebenbei wird gerne mal dazu aufgerufen, Pädophile zu brankmarken. Etwas, das man bekanntlich mit Tieren macht. Folge ist die grundsätzliche Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung gegenüber Pädophilen, die zu den von mir angeführten Fällen von Selbstjustiz gegen echte und vermeintliche Pädophile führten.

Wegen diesem Klima von Gewalt und Willkür ist eine Störung des öffentlichen Friedens meiner Einschätzung nach nicht lediglich abstrakt gefährdet, die Störung ist bereits verwirklicht. Offen als pädophiler Mensch bekannt sein und trotzdem in Ruhe und Frieden zu leben. Das wäre ein Traum. Stattdessen leben Pädophile in ständiger Angst, als pädophil entdeckt zu werden. Kein Pädophiler, der seine sieben Sinne zusammen hat, würde sich freiwillig outen. Dass dies auch tatsächlich nur unter erheblichen Risiken möglich ist, zeigen die nachweisbaren Fälle von Selbstjustiz an Personen, die einer pädophilen Neigung verdächtigt werden.

Viel relevanter als Punkt 1 des § 130, der Hetze und Aufrufe zur Gewalt verbietet, erscheint mir daher Punkt 2, der verbietet, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass ein Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.

Verleumden ist das Aufstellen oder Verbreiten wissentlich falscher Tatsachenbehauptungen, die das Ansehen des Bevölkerungsteils herabsetzen. Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Missachtung. Böswillige Verächtlichmachung ist die aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 11).

Beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden Pädophile als Gruppe ständig. Wesentlich ist aber auch noch die Antwort auf die Frage, ob dabei auch ihre Menschenwürde angegriffen wird.

Damit eine Äußerung nach §130 strafbar ist, muss sie die Menschenwürde anderer angreifen. Ein solcher Angriff ist nach ständiger Rechtsprechung stets gegeben, wenn der Täter sich mit der NS-Rassenideologie identifiziert oder wenn die Äußerung damit im affirmativen Zusammenhang steht. Das ist unzweifelhaft gegeben, wenn Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen mit Tieren gleichgesetzt werden oder als Dreck, Unrat, Ungeziefer usw. geschmäht werden. Auch die Forderung, Mitglieder einer Gruppe der Bevölkerung wegen ihres So-Seins zu entfernen („Ausländer raus!“), kann die Menschenwürde verletzen. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 12/12a).

Ich denke, dass etwa die Gleichsetzung Pädophiler = Kinderschänder, die Menschenwürde durchaus verletzen dürfte. Auch Tiervergleiche müssten eigentlich ausreichen. Letztlich hängt die Einschätzung aber immer vom Richter ab – und der dürfte einem pro-pädophilen Anliegen zunächst einmal nicht besonders gewogen sein. Damit man trotzdem als Pädophiler Erfolg mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung haben kann, sollte der Sachverhalt schon möglichst heftig und eindeutig sein.

Ich bin mir sicher, dass ich die Plattform hassmelden.de in Zukunft nutzen werden. Es würde mich freuen, wenn auch andere Betroffene sich dem anschließen.

Damit Hassrede gegen Pädophile wirksam bekämpft werden kann, müssen sich genug Menschen daran beteiligen, sie zu melden. Und es muss bekannt gemacht werden, dass gegen Hassrede vorgegangen wird und dieses Vorgehen zu Erfolgen führt. Nur so kann man hoffen, weitere Täter abzuschrecken und langfristig das Niveau des Hasses abzusenken.

Wer seine Erfahrungen mit hassmelden.de teilen möchte, kann mich gerne kontaktieren. Ich werden dann auf meinem Blog dazu berichten.