Fehlentwicklungen im Kinderschutz

Unter Kindesmissbrauch verstand man mal Kindesmisshandlung (körperlicher Missbrauch), Kindesvernachlässigung, und Zurückweisung, Entwertung, Verspottung, Drohung, Liebesentzug oder Isolierung (emotionaler Kindesmissbrauch). Wer heute das Wort Kindesmissbrauch hört, versteht darunter in der Regel den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist medial kaum präsent. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein medialer Dauerbrenner. Dabei ist Kindesmisshandlung und -vernachlässigung in der Realität ein viel drängenderes Problem als sexueller Kindesmissbrauch.

Hier die Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe, die mich zu diesem Artikel ‚inspiriert‘ hat.

Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V. stellte heute gemeinsam mit Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, Kathinka Beckmann, Professorin für klassische und neue Arbeitsfelder der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Koblenz und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zu kindlichen Gewaltopfern vor.

Im Jahr 2018 sind 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. Darüber hinaus kam es in 98 Fällen zu einem Tötungsversuch. Bei den Zahlen zu Misshandlungen ist ein leichter Rückgang von 4.247 auf 4.180 betroffene Kinder zu verzeichnen.

Im Bereich sexuelle Gewalt sind die Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6,43 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen. Das sind 40 Fälle pro Tag, von denen wir Kenntnis erlangen.

Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Zahlen zur Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6.512 auf 7.449 gestiegen. Das ist ein Anstieg von 14,39 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. (…)

Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe
Zahlen kindlicher Gewaltopfer nach der
Polizeilichen Kriminalstatistik 2018

Bewußte Irreführung

Wer diese Pressemitteilung liest, könnte meinen, dass im Jahr 2018 136 Kinder durch Sexualdelikte ums Leben gekommen sind.

Die tatsächliche Zahl ist 0. Genauso wie schon 2017, 2016, 2015 und 2014. In 2012 und 2013 gab es jeweils einen Todesfall, in 2011 und 2010 keinen, im Jahr 2009 zwei Fälle. In 10 Jahren gab es also insgesamt 4 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern mit Todesfolge.

In nur einem einzigen Jahr kamen 34 mal so viele Kinder durch Gewalt ums Leben wie in einem ganzen Jahrzehnt durch Sexualdelikte.

Einer der Punkte, der in der Pressemitteilung besonders hervorgehoben wird, ist der Anstieg der Straftaten. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern nach den §§ 176, 176a und 176b um 6.43 % im Vergleich zum Vorjahr.

Bei ansteigenden Fallzahlen werden natürlich sofort Gegenmaßnahmen gefordert. Also mehr Ermittlungsbefugnisse (gerne auch unter Aushöhlung von Grundrechten), Schließen von „Schutzlücken“ (neue oder erweiterte Tatbestände), längere Verjährungsfristen (oder gar völlige Abschaffung der Verjährung), höhere Mindeststrafen und höhere Maximalstrafen.

Wer sich mehr für die Realität als für Propaganda interessiert, darf aber nicht nur ein Jahr vergleichen, sondern muss die längerfristige Entwicklung beobachten. Auf den Seiten des BKA gibt es zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 auch Zeitreihen zu Falltabellen von 1987 bis 2018.

Die Taten für §§ 176 (Sexueller Mißbrauch von Kindern), 176a (Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern) und 176b (Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge) für das Jahr 2018 sind dort mit insgesamt 12.321 angegeben (siehe Zeile 677 der Excel-Tabelle des BKA). Wie schon erwähnt liegt dabei die Anzahl der Fälle des § 176b bei Null: es gab 2018 (wie auch in den Vorjahren) keine Todesfälle in Verbindung mit sexuellem Mißbrauch an Kindern.

In der Gesamtzahl von 14.606 Fällen, die in der Pressemitteilung erwähnt sind, müssen also auch noch andere Delikte verarbeitet sein.

Der prozentuale Anstieg für die §§ 176, 176a und 176b zum Vorjahr (11.547 Fälle) liegt bei 6.7 %.

Schaut man etwas weiter zurück in die Vergangenheit, sieht das Bild aber anders aus. Die Fallzahlen sind seit 12 Jahren (also von 2006 bis 2018) praktisch unverändert und liegen im Bereich 11.319 (im Jahr 2009) bis 12.765 (im Jahr 2006).

JahrFallzahlenVeränderung
199716.888 
199816.596-1,73%
199915.279-7,94%
200015.5811,98%
200115.117-2,98%
200215.9985,83%
200315.430-3,55%
200415.255-1,13%
200513.962-8,48%
200612.765-8,57%
200712.7720,05%
200812.052-5,64%
200911.319-6,08%
201011.8674,84%
201112.4444,86%
201212.6231,44%
201312.437-1,47%
201412.134-2,44%
201511.808-2,69%
201612.0191,79%
201711.547-3,93%
201812.3216,70%

Davor ist die Zahl deutlich zurückgegangen, wie der Dekadenvergleich deutlich macht:

JahrFallzahlenVeränderung
199816.596 
200812.052-27,38%
201812.3212,23%

Die statistische Entwicklung der Fallzahlen eignet sich also objektiv gesehen nicht zur Panikmache.

Weil das für die eigene Agenda unpraktisch ist, wird von den Organisatoren der Pressekonferenz (insbesondere von der Deutschen Kinderhilfe und dem „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ Johannes-Wilhelm Rörig) unter bewußter Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse lediglich ein relativ hoher Anstieg der Fallzahen zum Vorjahr thematisiert und dabei impliziert, dass diese Entwicklung so weitergehen wird, wenn nicht hart gegengesteuert wird.

Eigeninteressen

Dazu gehört natürlich auch, dass mehr Geld für Kinderschutzorganisationen ausgegeben werden soll (Kinderhilfe: „Wir fordern deshalb für jedes Bundesland eine Kinderschutzhotline, an die sich Personen auch anonym wenden können. (…) Wir fordern bundesweite Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die unabhängig Beschwerden aufnehmen und bearbeiten. Die Kosten für solche Ombudsstellen müssen sichergestellt sein und deren dauerhafte Einrichtung darf nicht von der Kassenlage der Kommune abhängig sein.“).

Ebenso gehört dazu, dass die Anzahl der Missbrauchbeauftragten vervielfacht werden soll (Johannes-Wilhelm Rörig: „In jedem Bundesland sollte das Amt einer/eines Missbrauchsbeauftragten eingerichtet werden“).

Wirklichkeitsmanipulation

Auch die in der Pressemitteilung angeführte Aussage „Insgesamt waren 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen.“ ist irreführend.

Im wesentlichen basiert die Zahl auf den Fallzahlen des sexuellem Missbrauch von Kindern nach den §§ 176, 176a. Diese setzen aber keine Gewaltanwendung voraus.

Hierzu ein Beispiel:

Wie der Focus im Mai berichtete, hatte vor kurzem ein Pärchen Sex im Außenbecken des Münchener Nordbads. Ein 12jähriger Junge, der dort tauchte, konnte das Paar beim Geschlechtsverkehr beobachten und berichtete seiner Mutter davon. Die Polizei wurde hinzugezogen und nahm eine Anzeige auf.

Strafrechtlich gesehen erfüllt der Vorfall den Tatbestand des § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern, Absatz 4, Punkt 1: „Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt.“ Der Fall wird also in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 auftauchen. So unangemessen das Verhalten des Pärchens auch war: viel Gewalt kann ich darin nicht erkennen.

Auch bei Fällen, bei denen es nicht zu Handlungen vor Kindern, sondern mit Kindern gekommen ist, muss nicht Gewalt vorgelegen haben. Es gibt auch einvernehmliche Sexualkontakte mit Kindern, die zwar heute verboten aber deshalb noch lange nicht gewaltgeprägt sind. Tatsächlich dürfte dies eher selten sein.

Wollte man wirklich wissen, wie viele der Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder es tatsächlich gibt, dürfte man aus den Fallzahlen zu §§ 176, 176a lediglich jene Fälle heranziehen, bei denen gleichzeitig Nötigung, Körperverletzung oder Vergewaltigung vorlag, bei denen die Tat also in Tateinheit mit einem ‚echten‘, klassischen Gewaltdelikt verübt wurde. Auf diese Weise bekäme man ein Bild von der Wirklichkeit.

An der Ermittlung dieser Zahl hat aber niemand in Politik oder in Kinderschutzorganisationen ein Interesse, denn sie würde die dort gepflegte Skandalisierungs- und Kriminalisierungsstrategie angreifbar machen.

Statt die Wirklichkeit zu betrachten und auf dieser Grundlage Politik zu machen wird die Wirklichkeit per Defintion dem Wunschzustand angepasst.

Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Bei unter 14‐Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können – sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Presseinformationen zur Pressekonferenz

Kinder als Objekte von Kinderschutz

Es spielt für die Einstufung als sexuelle Gewalt also keine Rolle, ob tatsächlich Gewalt vorliegt, wie das Kind zu den Handlungen steht und ob es damit einverstanden war.

Das bedeutet: die Meinung des betroffenen Kindes ist in Hinblick auf ein zentrales Thema des Kinderschutzes für alle am Kinderschutz Beteiligen vollkommen irrelevant. Im Grunde ist das völlig absurd. Ich denke man darf getrost davon ausgehen, dass seine Meinung für das beteiligte Kind selbst durchaus relevant ist.

Wenn man Kinder ernst nehmen will, wie es sonst an jeder Ecke und bei jeder Gelegenheit gefordert wird, dann gilt das selbstverständlich auch für den Bereich Sexualität. Spielt die Einschätzung der Betroffenen aus ideologischen Gründen keine Rolle, dann degradiert man Kindern zu (Schutz-)Objekten statt sie als Menschen mit eigenem Willen und eigenen Rechten wahrzunehmen und zu respektieren.

Kinder-Kriminalisierung

Unter den 14.606 Kindern, die angeblich von sexueller Gewalt betroffen sind, sind natürlich auch Fälle von einvernehmlichem Sex zwischen gerade-nicht-mehr-Kindern und bald-nicht-mehr Kindern enthalten.

In seiner Presseinformationen zur Pressekonferenz über die „Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer – Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018“ schreibt die Deutsche Kinderhilfe dazu:

Angesichts dessen, dass 20,4% der Tatverdächtigen von Delikten sexueller Gewalt nach den §§ 176, 176a und 176b StGB Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind, müssen wir denFokus verstärkt auf den Einsatz pädagogischer (Präventions-)Maßnahmen wie Sexualerziehung richten. Sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen kann dabei selbst ein Hinweis auf eine vorliegende Kindeswohlgefährdung wie emotionale Vernachlässigung, körperliche Gewalterfahrung oder eigene Erfahrungen von sexuellen Übergriffen sein.

Eine alternative Ursache könnte freilich auch ein gesunder Sexualtrieb und eine überschießende, fehlgeleitete Gesetzgebung sein.

Es ist abstoßend und falsch, wenn ein 14jähriger, der mit einem noch-13jährigen einen einvernehmlichen Sexualkontakt hat, deshalb als Kinderschänder kriminalisiert wird und sein jüngerer Partner als Opfer sexueller Gewalt diskriminiert wird.

Man sollte meinen, dass eine Kinderschutzorganisation in der Lage ist zu erkennen, wenn eine Gesetzgebung eindeutig kinderfeindlich ist. Die Gesetzgebung zu ändern, würde aber die Fallzahlen reduzieren, die die Arbeit von Kinderschutzorganisationen (scheinbar) legitimieren.

Folgt man der üblichen Propaganda, so gewinnt den Eindruck, dass es gerade kein größeres Problem im Bereich Kinderschutz gibt als das (aufgrund der Propaganda) gefühlt seit Jahrzehnten immer schlimmer werdende Problem des sexuellen Missbrauch von Kindern und die angeblich immer noch nicht ausreichend konsequente Verfolgung und angemessen scharfe Bestrafung von vermeintlich pädophilen Tätern, bei denen es sich in der Realität zu 90% um nicht-pädophile Ersatztäter handelt, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist.

Die wahren Probleme liegen woanders

Als kleiner Realitätscheck nochmal die Erinnerung an die 136 durch Misshandlung getöteten Kinder im Jahr 2018, während im selben Jahr kein einziges Kind bei einem Sexualdelikt getötet wurde. Hinzu kommen für 2018 weitere 53 versuchte Morddelikte an Kinder, sowie 45 versuchte Totschlagdelikte an Kindern.

Lt. Bericht der Welt vom April 2019 waren noch nie so viele Kinder wie heute in Pflegefamilien untergebracht. 2017 waren es 81.000 Kinder. Weitere ca. 100.000 Kinder waren 2017 in Heimerziehung. Die durchschnittliche Aufenthaltslänge in Kinder- und Jugendheimen liegt bei etwa 16 Monaten. In Pflegefamilien liegt sie bei 30 Monaten.

Die von der Deutschen Kinderhilfe angeführte Zahl von 4.180 von Misshandlungen betroffenen Kindern lt. polizeilicher Kriminalstatistik vermittelt offensichtlich ein falsches Bild. Sie passt nicht zu den 181.000 Kindern, die aus Kindeswohl-Erwägungen in Heimen und Pflegefamilien untergebracht werden müssen.

Schaut man sich für die Gesamtbevölkerung das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag (2.471 Fälle in 2018) und Körperverletzung an (554.635 Fälle in 2018 ) an, dann ist das Verhältnis etwa 1 Todesfall auf 225 Körperverletzungen.

Nimmt man die Todesfälle von Kindern (also 136) mal 225, kommt man auf schätzungsweise 30.600 Fälle von Körperverletzungen an Kindern. Diese Zahl scheint mir persönlich deutlich realistischer als die knapp über 4.000 Fälle von Misshandlung lt. polizeilicher Kriminalstatistik. Sie passt auch viel eher zu den 181.000 Kindern, die in Heimen und Pflegefamilien untergebracht werden müssen.

Natürlich kann eine Unterbringungsmaßnahme auch nötig werden, wenn die Eltern lediglich überfordert sind bzw. ihr Kind vernachlässigen. Es erscheint mir aber wahrscheinlich, dass Fälle von physischer Gewalt gegen Kinder – auch von Jugendämtern – eher heruntergespielt und unter den Teppich gekehrt (also nicht zur Anzeige gebracht) werden.

Eltern gelten gemeinhin als die natürlichen Hüter des Kindeswohls. In der Regel will man also, dass die Kinder möglichst schnell zu den Eltern zurück können. Koste es was es wolle. Da wäre eine Anzeige wegen Körperverletzung potentiell hinderlich. Also wird das Kind stattdessen eben aus einem anderen (ebenfalls vorliegenden) Anlass wie Vernachlässigung aus der Familie geholt.

Die offizielle Doktrin drückt sich in dem Konzept „Hilfe statt Strafe“ aus. Aus dem Gesetzentwurf des Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung:

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ächtung der Gewalt in der Erziehung ohne Kriminalisierung der Familie. Nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der elterlichen Sorge dürfen deshalb in Konfliktlagen im Vordergrund stehen, sondern Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern.

Entsprechend heißt es in den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (der Verwaltungsvorschrift zum Tätigwerden der Staatsanwaltschaften) unter Nr. 225:

Kindesmisshandlung

(1) Auch namenlosen und vertraulichen Hinweisen geht der Staatsanwalt grundsätzlich nach.

(2) Bei einer Kindesmisshandlung ist das besondere öffentliche Interesse grundsätzlich zu bejahen. Eine Verweisung auf den Privatklageweg ist in der Regel nicht angezeigt.

(3) Sind sozialpädagogische, familientherapeutische oder andere unterstützende Maßnahmen eingeleitet worden und erscheinen diese erfolgversprechend, kann ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung entfallen.

Das vom Familienministerium geförderte Handbuch Kindeswohlgefährdung leitet die Mitarbeiter des Jugendamtes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) dazu an, über den Schutz der Kinder wie folgt zu entscheiden:

Die Einschaltung der Polizei ist nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten des ASD zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl nicht ausreichen, das Tätigwerden der Polizei zum Schutz der Kinder also zwingend erforderlich ist, und wenn der Erfolg der eigenen Tätigkeit des ASD durch die Einschaltung der Polizei nicht gefährdet ist.

Kindesmisshandlung ist zwar (eigentlich) ein Offizialdelikt, wird aber nur strafrechtlich verfolgt, wenn eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erfolgt. Und auch dann kann die Sache noch gestoppt werden, wenn sozialpädagogische, familientherapeutische oder andere unterstützende Maßnahmen eingeleitet worden und (demjenigen der sie eingeleitet hat) erfolgversprechend erscheinen.

In der Summe der Regelungen kann man schon von einem regelrechten staatlichen Vertuschungskonzept sprechen.

Im Ergebnis ist es in Deutschland innerhalb der Familie weitgehend möglich, Kinder ungestraft zu misshandeln. Einerseits wird es nur selten entdeckt, es wird dann oft nicht zur „Anzeige“ beim Jugendamt gebracht und die bringt es in der Regel nicht zur Anzeige bei der Polizei. Wer sich eingermaßen gut gegenüber dem Jugendamt zu verkaufen weiß und sich einsichtig und empfänglich für Hilfen präsentiert, kommt damit durch und kann vermutlich sogar relativ ungestört weitermachen.

Die Täter sind dabei (jedenfalls im Hellfeld) übrigens zu einem ungewöhnlich hohen Anteil weiblich. Es gab 2018 1.566 weibliche Tatverdächtige (44%) und 2.026 männliche Tatverdächtige (56%). Über alle Straftaten liegt der Anteil weiblicher Tatverdächtiger deutlich niedriger (bei ca. 25%).

Außer den der Kategorie „Kindesmisshandlung“ zugeordneten Fällen beinhalten die polizeilichen Zahlen weitere Daten zu Verbrechen an Kindern. Für das Jahr 2018 wies die PKS (PKS 2018 – Zeitreihen Übersicht Opfertabellen ab 2000) folgende Zahlen angezeigter Straftaten aus, die in direktem Zusammenhang mit Kindesmisshandlung standen (nur kindliche Opfer):

Straftat Angezeigte Fälle
Mord 82
Totschlag und Tötung auf Verlangen 79
Fahrlässige Tötung 66
Körperverletzung mit Todesfolge 7
Gefährliche/Schwere Körperverletzung 7550
Misshandlung von Schutzbefohlenen 4180
Vorsätzliche leichte Körperverletzung 25838
Fahrlässige Körperverletzung 3701
Straftaten gegen die persönliche Freiheit 10220
Summe51723

Dunkelfeldzahlen bei Kindesmisshandlung wurden durch eine Untersuchung des „Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen“ ermittelt. Die im Laufe des Jahres 1998 durchgeführte Befragung von Jugendlichen nach ihren Gewalterfahrungen ergab, dass in den jeweils vorausgegangenen 12 Monaten 7,2 % aller Kinder unter 12 Jahren Misshandlungen und 8,1 % dieser Kinder schwere Züchtigungen durch die Eltern erlebt hatten. Da es in der Bundesrepublik nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes ca. 9,3 Millionen Kinder dieser Altersgruppe gab, waren somit 1,42 Millionen Kinder durch schwere Züchtigungen oder Misshandlungen betroffen.

Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Anzeigen belaufen sich nur auf aktuell ca. 4.200 Fälle pro Jahr. Der Vergleich zum Gesamtausmaß (siehe vorheriger Abschnitt) zeigt, dass nur einer von 300 bis 400 Fällen bei der Polizei angezeigt wird. Das tatsächliche Ausmaß läge dann bei geschätzt bei 1.26 bis 1.68 Millionen Kindern.

Zu dumm

Es erschließt sich mir nicht, warum eine Straftat mit Null Todesopfern schlimmer sein soll als eine mit 136 Todesopfern.

Es erschließt sich mir auch nicht, dass ein einvernehmlicher Sexualkontakt, bei dem das Kind vielleicht manuell zum Orgasmus gebracht wird, für dieses schädlicher sein, soll als etwa eine auf der Haut des Kindes ausgedrückte Zigarette.

Aber vielleicht bin ich ja einfach nur zu dumm.

Ein Kommentar zu „Fehlentwicklungen im Kinderschutz

  1. „Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist medial kaum präsent. Sexueller Kindesmissbrauch ist ein medialer Dauerbrenner. Dabei ist Kindesmisshandlung und -vernachlässigung in der Realität ein viel drängenderes Problem als sexueller Kindesmissbrauch.“

    Die Wissenschaft hat dies inzwischen mitgekriegt. Auch die war in der Anfangszeit der Hysterie in den 80-er bis 90-er Jahren auf sexuellen Missbrauch fixiert.

    Ein Schlüsselereignis, welches dies änderte, war die RBT Metaanalyse

    Rind, B., Tromovitch, P., Bauserman, R. (1998). A Meta-Analytic Examination of Assumed Properties of Child Sexual Abuse Using College Samples, Psychological Bulletin. 124 (1): 22–53

    die seinerzeit in einer beispiellosen Aktion vom US-Kongress „verdammt“ wurde. Zumindest einigen Wissenschaftlern war das dann zuviel politische Einmischung, die Studie selbst wird (als Metaanalyse) oft zitiert, und viele haben natürlich die dort vorgetragenen Punkte sehr genau analysiert. Einer dieser Punkte war eben, dass andere Misshandlungsformen faktisch dieselben Folgen haben, und vor allem auch dass ein Kind, welches in einer Art misshandelt wird, auch sehr häufig auf verschiedene Art misshandelt wird, und solche Mehrfachmisshandlung viel schlimmere Folgen hat.

    Dazu zitierten RBT die Arbeit

    Ney, P., Fung, T., Wickett, A. (1994). The worst combinations of child abuse and neglect. Child Abuse & Neglect, 18, 705–714

    Es brauchte zwar einige Zeit, aber letztendlich akzeptierte dann der „Missbrauchspapst“ Finkelhor dies und schrieb in

    Finkelhor, D., Ormrod, R. K., Turner, H. A. (2007). Poly-victimization: A neglected component in child victimization trauma. Child Abuse & Neglect 31, 7-26

    „Children experiencing four or more different kinds of victimization in a single year (poly-victims) comprised 22% of the sample. Poly-victimization was highly predictive of trauma symptoms, and when taken into account, greatly reduced or eliminated the association between individual victimizations (e.g., sexual abuse) and symptomatology. … Researchers and practitioners need to assess for a broader range of victimizations, and avoid studies and assessments organized around a single form of victimization.“

    Dieser Empfehlung durch die höchste Autorität im wichtigsten Journal dieser Szene wurde dann, soweit ich das überblicke, Folge geleistet. Wissenschaftliche Studien, die sich nur auf sexuellen Missbrauch konzentrieren und alle sonstigen Misshandlungsformen ignorieren, schaffen es heute nicht mehr durch die peer-review.

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