Vadim – Ich will tanzen

„stark! – Kinder erzählen ihre Geschichte“ ist eine Sendereihe der EBU (European Broadcasting Union). Kinder aus verschiedenen Ländern erzählen ihre ganz besondere Geschichte von einem außerordentlichen Erlebnis, wie sie zum Beispiel mit einem großen Problem fertig wurden oder ein hochgestecktes Ziel erreichten.

In der Folge „Vadim – Ich will tanzen“ geht es, wie leicht zu ahnen ist, um einen jungen Tänzer. Hier die offizielle Inhaltsangabe:

„Tanzen ist für mich wie Schweben.“ Vadim tanzt, seit er vier Jahre alt ist. Und er hat ein großes Ziel: Deutscher Meister im Standard in seiner Altersklasse. Dafür übt Vadim zusammen mit seiner Tanzpartnerin Milena jeden Tag viele Stunden. Das Training ist hart. Tanzschritte, Körperhaltung, Ausdruck, alles muss perfekt sein. In der Schule erzählt Vadim nichts von seinem Hobby. Nur Tom, sein bester Freund, weiß Bescheid. „Hier spielen alle Fußball. In meiner Heimat tanzen Kinder viel mehr.“ Vadim stammt aus Russland, vor vier Jahren kam er mit seiner Mutter nach Deutschland. Hier leben sie bei Vadims Großeltern. Seine Eltern sind geschieden. Den Vater sieht er nur noch selten. Sie telefonieren oft miteinander. Das hilft ein bisschen, denn Vadim vermisst seinen Vater sehr. Nächstes Jahr will er ihn besuchen und ihm eine Medaille zeigen können, als Deutscher Meister. Am Tag des Wettkampfs ist Vadim sehr nervös. Die erste Tanzrunde läuft nicht so gut für ihn und Milena. Jetzt kommt es darauf an, dass sie alles geben.

Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2009 und wurde im Jahr 2008 produziert.

In einem Interview im Jahr 2014 für tanztrend.com antwortete Vadim auf die Frage „Was macht für dich einen herausragenden Tänzer aus?“:

Er muss mit seiner Seele tanzen. Er muss es wirklich ganz wollen, und seine ganze Kraft und sein ganzes Herz in diesen Sport stecken.

Das tut Vadim offensichtlich. Er ist mehrfacher Finalist bei Welt- und Europameisterschaften, 8-facher Deutscher Meister und verhilft inzwischen auch anderen zu Höchstleistungen: er ist aktuell Trainer Leistungssport Jugend Latein im Tanzsport-Verein Boston-Club in Düsseldorf.

TV-Moderatorin lacht Sechsjährigen aus, weil er Ballett liebt

Kürzlich habe ich den Film und das Muscial „Billy Eliott“ als Meilenstein und Befreiungsschlag für tanzende und deshalb von Mobbing bedrohte Jungs besprochen. Ein aktueller Vorfall zeigt allerdings, dass dass Jungs, die tanzen und erst recht Jungs, die Balett tanzen, immer noch gerne mal ausgelacht und verspottet werden.

Lara Spencer, Anchorfrau der ABC Morgensendung „Good Morning America“, hat am 23.08. (zufällig also genau am Tag meines Billy Eliott Artikels) in ihrer Sendung über den Lehrplan des 6jährigen Prince George berichtet. George steht in der britischen Thronfolge an dritter Stelle hinter seinem Großvater Charles und seinem Vater William. Zu seinem Lehrplan im kommenden Jahr gehören neben Mathematik, Naurwissenschaften und Geschichte auch Religion, Programmieren, Poesie und Ballett.

Bei Ballett fing die Moderatorin an zu lachen. Nach überstandenem Lachanfall berichtete sie, Prinz William habe gesagt, dass Prinz George Ballett wirklich liebt. Sie bemerkte dazu: „Ich habe Neuigkeiten für dich Prinz William, wir werden sehen, wie lange das andauert.“ (gefolgt von einem weiteren Lachanfall). Da Lachen ansteckend ist, amüsierten sich auch der Co-Moderator und das Publikum auf Kosten des Jungen und seines Vaters.

Die Moderatorin ging offensichtlich davon aus, dass George gehänselt werden wird und ihm damit die Liebe zum Ballett schon ausgetrieben werden wird. Sie ging auch davon aus, dass es OK ist, Jungs, die gerne tanzen, auszulachen und sich über sie lustig zumachen.

Einige der Reaktion auf dieses Segment der Sendung:

Die Schauspielerin Rosie O’Donnell stufte den Vorfall auf Twitter als Mobbing im nationalen Fernsehen ein.

Peter Stark, ein ehemaliger New York City Ballet Tänzer und stellvertretender Direktor des Boston Ballet II, der als Kind verspottet wurde, meinte: „Ich möchte glauben, dass Lara Spencer nicht vorhatte, Schaden anzurichten, aber sie hat erheblichen Schaden angericht. Sie gab Einzelpersonen die Erlaubnis, über Jungen, die Ballett tanzen, zu lachen.“

Auf Instagram schrieb Derek Hough, Emmy-Gewinner von ABCs „Dancing With The Stars“ und Jury-Mitglied bei NBC „World of Dance“: „Es weckte alte unangenehme Erinnerungen daran, verspottet und ausgelacht zu werden, weil man ein Junge war, der tanzte“.

Rafael Bejarano, ein Tänzer des Washington Balletts, empfand es als quälend, den Clip aus Spencers Sendung in seinem Instagram-Feed zu sehen. „Es hat so viele schlechte Erinnerungen aus meiner Kindheit hoch gebracht, so viele Probleme, die ich überwunden habe“.

Der aus Mexiko stammende Bejarano gehört zu einer Stierkämpferdynastie, die aus vier Generationen besteht. Sein Vater ist ein berühmter Matador. „Ich bin der Dynastie nicht gefolgt, also wurde ich von anderen Kindern körperlich angegriffen“.

Eines Tages, als er 12 Jahre alt war, wurde er wegen einer Tanzvorstellung vorzeitig von der Schule befreit. Als er die Treppe hinunter eilte, packte ein anderer Junge seinen Rucksack und warf ihn auf den Boden. Er sagte: „Was willst du tun, einen Spitzenschuh nehmen und mich damit schlagen?“ „Und dann sagte er: „Du bist nur ein Homosexueller, der versucht, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen.“ Andere Kinder schlugen Bejarano in den Bauch, bis er fliehen konnte.

Das war laut Bejarano nur einer von vielen Vorfällen. Schlimmer habe es seinen jüngeren Bruder, erwischt, der ebenfalls tanzt. Irgendwann schlugen andere Jungen den Kopf seines Bruders gegen die Treppe. Er musste operiert und mit Zahnprothesen versorgt werden.

Es gab zahllose weitere ähnliche Berichte und Reaktionen.

Douglas Risner, ein Tanzprofessor an der Wayne State University in Detroit, der sich wissenschaftlich mit der Stigmatisierung von Jungen beschäftigt, die tanzen, sagte in einem Interview am Sonntag, dass sein Posteingang nach Spencers Bericht mit E-Mails überflutet wurde, die den Beitrag von Lara Spencer furchtbar fanden. Sie „unterstrich schädliche Stereotypen und signalisierte, dass Belästigung und Mobbing von tanzenden Jungen akzeptabel ist. Und sie projizierte all das auf ein wehrloses Kind. Sie hat auch den Vater mit einbezogen, was bedeutet, dass er seine Meinung darüber ändern wird, sobald die Belästigung beginnt.“

In einer von Rinser veröffentlichten Studie aus dem Jahr 2014 über tanzende Jungen in den USA, berichteten 93 Prozent der Befragten, sie seien gehänselt und beschimpft worden. Fast 70 Prozent wurden verbal oder körperlich angegriffen. Bei männlichen Jugendlichen, die tanzen, sei es mindestens siebenmal wahrscheinlicher, dass sie gemobbt werden, als bei anderen Jugendlichen.

Ich habe von dem Vorfall am 26.08. erfahren, als die Washingon Post von der Entschuldigung der Modertorin berichtete. Aus dieser Quelle stammen auch die meisten Informationen für diesen Blog-Artikel.

Am Tag nach der Sendung (am Freitag) entschuldigte sich Lara Spencer via Instagram. In der folgenden Sendung am Montag (26.08.) legte sie nach. Ihre Kommentare seien unsensibel und dumm gewesen und es tue ihr zutiefst leid. Sie stellte im Studio außerdem drei männliche Tänzer vor: Robbie Fairchild, einen ehemaligen Hauptdarsteller beim New York City Ballet und Broadway-Star, Travis Wall von „So You Think You Can Dance“ und Fabrice Calmels vom Joffrey Ballet. Fairchild beschrieb seine Erfahrung als ein kleiner Junge, der der Art von Hohn ausgesetzt war, wie ihn Spencer geäußert hatte. In seinem Fall zeigten und lachten die Leute auf ihn, während er in einer Ballettklasse mit Mädchen war.

Da ich von Lara Spencer vor diesem Vorfall noch nie gehört habe und in Zukunft vermutlich nie wieder von ihr hören werde, möchte ich mir kein Urteil über die Frau erlauben. Ich kenne sie nicht und kann ihr nicht in den Kopf schauen. Die Bemerkung an sich war ziemlich daneben und eigentlich hätte ihr das klar sein müssen. Aber Menschen machen nunmal Fehler und man kann sie dann nur so gut reparieren, wie es eben geht. Leider kann nicht wirklich wissen, ob Frau Spencer ihren Fehler tatsächlich eingesehen hat, oder ob sie sich mit den Reparaturversuchen nur bestmöglich aus der Schußlinie der Kritik bringen will.

Auch wenn der Vorfall zeigt, dass die Situation für tanzende Jungs immer noch problematisch ist, denke ich immer noch, dass der Erfolg von „Billy Eliott“ bereits viel bewirkt hat.

Es gibt weiterhin Deppen und Ärsche, die in einem Tänzer vor allem ein geeignetes Opfer zu erkennen meinen, auf dem sie herumhacken dürfen. Aber es werden weniger. Und eine kraftvolle und positive Geschichte wie „Billy Eliott“ ist auch etwas, das man Verunglimpfung und Anfeindungen entgegensetzen kann.

Ich glaube der „Angry Dance“ aus dem Film ist ein passender Abschluss für diesen Artikel:

Calum Courtney

Der 10jährige Calum Courtney war 2018 bei Britain’s Got Talent am Start.

In seiner Audition überzeugte er mit dem Lied „Who’s Lovin‘ You“, von dem vor allem die Version der Jackson 5 berühmt wurde. Jacksons nahmen das Lied am 7. August 1969 auf, als Michael Jackson (geboren am 29. August 1958) 10 Jahre alt war.

Das Lied wurde schon mal in einer Audition bei Britain’s Got Talent von einem Jungen gesungen: am 18. April 2009 begeisterte der 12jährigen Shaheen Jafargholi damit. Michael Jackson starb nur wenig später, am 25. Juni 2009. Shaheen trug das Lied nochmal bei der öffentlichen Gedenkfeier für Michael am 7. Juli 2009 im Staples Center in Los Angeles vor.

Hier die Version von Calum:

Im Halbfinale sang er dann eine leicht abgeänderte und seiner Mutter gewidmete Version von Stevie Wonder’s „Isn’t she lovely“:

Den vielleicht besten Auftritt legte er dann mit seinem Finalsong „Something’s Got a Hold on Me“ von Etta James hin und wurde am Ende Neunter.

Calum hat übrigens auch einen YouTube Kanal auf dem er Heimaufnahmen mit Covern verschiedenster Interpreten veröffentlicht. Darunter auch dieses ziemlich nette Quatsch-Sing-Video. 🙂

Zu viel Einvernehmlichkeit. Zu wenig Gewalt.

Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre hatten überzeugte „Kinder-vor-Missbrauch-Schützer“ ein argumentatives Problem:

Es gab zu viele Fälle von einvernehmlichen, gewaltfreien sexuellen Beziehungen zwischen Kindern bzw. Jugendlichen und Erwachsenen, bei denen sich noch dazu keine Schädigung des Kindes nachweisen ließ. Diese Fälle wurden vielfach als opferlose Verbrechen angesehen.

Eine breit angelegte kriminologische Studie des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 1983 führt im Abschnitt „Straftaten ohne Opfer – primäre und sekundäre Viktimisation“ aus:

Bei der Betrachtung der Auswirkungen von Sexualstraftaten auf das deklarierte Opfer fällt auf, daß viele angezeigte Sexualkontakte gar keinen Schaden beim jeweiligen deklarierten Opfer anrichten. Daraus folgt, daß die unkritisch gebrauchten Begriffe „Opfer“ und „Geschädigte“ für einen großen Teil der Menschen, die als Sexualopfer registriert werden, unangemessen ist. Die Worte „Opfer“ und „Geschädigte“ suggerieren wie selbstverständlich, daß die Personen geschädigt sind. Dies traf aber für viele der hier befragten Personen, die als Opfer bekannt wurden, gar nicht zu. Einige von ihnen waren erst sekundär Opfer geworden, weil sie die negativen Auswirkungen von Vorurteilen und die Anwendung des Instruments des Offizialdelikts zu spüren bekamen. So ist es auch nicht verwunderlich, das sich nur ein geringer Teil der zahlenmäßig großen Gruppe der kindlichen Sexualopfer selbst für eine Anzeige entschied. Dementsprechend wurden auch die meisten Anzeigen von den Eltern aufgegeben. So geschieht es, daß Kinder, die sich nicht geschädigt fühlen, trotzdem als „Geschädigte“ behandelt werden.

Sexualität, Gewalt und psychische Folgen
Forschungsreihe des BKA, Band 15

Die Studie konstatiert: „Bisher sind Verletzungen der Sexualnormen und sexuelle Gewaltdelikte bei uns aber immer noch in unzulässiger Weise vermischt.“

Zu den aus Sicht der Forscher notwendigen Maßnahmen gehörte auch die „Initiierung einer streng rational gestalteten Diskussion über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Sexualstraftaten), auch insbesondere im Hinblick auf die fällige Strafrechtsreform.“

Bei einem opferlosen Verbrechen fehlt es an der für eine Verfolgung eigentlich notwendigen Strafwürdigkeit. In letzter Konsequenz „drohte“ damit die Legalisierung einvernehmlicher sexueller Kontakte.

Die meisten Probleme sind lösbar: was nicht passt, wird passend gemacht. Gewalt und Einvernehmlichkeit wurden also einfach neu definiert.

Betrachtung bei klassischem Verständnis von Gewalt

Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt:

Gewalt ist der tatsächliche oder angedrohte absichtliche Gebrauch von physischer oder psychologischer Kraft oder Macht, die gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft gerichtet ist und die tatsächlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.

Diese Definition von Gewalt, die auch dem allgemeinen sprachlichen Verständnis entspricht, trifft nicht auf Fälle zu, bei denen ein Kind mit einer sexuellen Handlung einverstanden war. Die BKA-Studie, die vom klassischen Gewaltbegriff ausging, führt aus:

Insgesamt erklärten 51,8% der Sexualopfer, daß sie sich in irgendeiner Weise in Zusammenhang mit dem angezeigten Sexualkontakt, also primär oder sekundär, geschädigt fühlen oder fühlten. Die empfundene Schädigung bei den geschädigten Sexualopfern dauerte im Durchschnitt 4 Jahre und 8 Monate an. Neben diesen 51,8% geschädigten Sexualopfern – davon zwei Drittel mit erheblicheren psychischen Folgen – gibt es eine große Gruppe von 48,2% der Opfer, von denen keine Schädigung bekannt wurde. (…)

Bezogen auf die angezeigten Sexualkontakte stellte sich heraus, daß von den Sexualopfern als hauptsächliche Ursache für ihre Schäden zur Hälfte die sexuelle Handlung selbst, zu einem Drittel das Verhalten des Beschuldigten und zu je etwa einem Zehntel das Verhalten von Verwandten/Bekannten sowie der Polizei gesehen wurde.

Sexualität, Gewalt und psychische Folgen
Forschungsreihe des BKA, Band 15

Aus Sicht der zum Opfer erklärten Betroffenen wurden 48.2 % also nicht geschädigt. Von den Geschädigten machte nochmal die Hälfte die Hauptursache in der Umweltreaktion aus. Der Sexualkontakt selber war also nur bei ca. 25 bis 30% der Betroffenen für Schäden verantwortlich.

Gleichgeschlechtliche Kontakte spielten statistisch und kriminologisch keine wesentliche Rolle bei der Untersuchung. Zum einen machten sie nur 10-15% der Fälle aus und zum anderen waren die beschriebenen sexuellen Handlungen „harmloser“, fast ausschließlich ohne Gewaltanwendung durch den Beschuldigten, und es fühlte sich deshalb auch keines der männlichen Opfer geschädigt. In diesen Fällen konnte auch kein Schaden mit Hilfe der Testverfahren gemessen werden. (…)

Bei einer statistischen Clusteranalyse, die alle wesentlichen Variablen dieser Untersuchung einbezog, stellte sich heraus, daß die angezeigten Sexualkontakte in drei Gruppen zu unterteilen sind:

1. Gruppe mit 57,1%
Diese zahlenmäßig größte Gruppe enthält die exhibitionistischen und vergleichsweise harmlosen erotischen sexuellen Kontakte mit eher jüngeren Opfern. Darunter sind alle männlichen Opfer. Hier traten ganz selten Schäden auf.

2. Gruppe mit 11,6%
Sie enthält intensivere Sexualkontakte mit mehr bekannten und verwandten Beschuldigten, bei eher sozial gestörten Elternhäusern der Opfer. Ein Teil der (nur weiblichen) Opfer dieses Clusters fühlte sich gar nicht geschädigt, ein anderer Teil lag im Durchschnittsbereich der gesamten Untersuchung.

3. Gruppe mit 31,3%
In ihr sind sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Sexualkontakte mit starker emotionaler Abwehr durch das Opfer enthalten. Die (ausschließlich weiblichen) Opfer waren älter, die Beschuldigten jünger als der Durchschnitt, die Anzeige erfolgte rasch. In diesem Cluster berichteten die Opfer die größten Schäden.

Sexualität, Gewalt und psychische Folgen
Forschungsreihe des BKA, Band 15

Die Schäden (wie wir uns erinnern, bei ca. 30% der Betroffenen vorhanden) betreffen also gerade Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung und fehlender Einwilligung („starker emotionaler Abwehr“), die 31.3% der untersuchten Fälle ausmachen.

Willigt ein Kind in eine sexuelle Handlung ein und findet keine Gewaltanwendung (im klassischen Sinne) statt, gibt es nach Einschätzung der Forscher des Bundeskriminalamts in der Regel keine Schäden, bzw. diese treten „ganz selten“ auf. Die „ganz seltenen“ Schäden dürften meiner Einschätzung nach dann vor allem auf Sekundäreffekten durch Reaktionen Dritter (Eltern, Polizei, Justiz etc.) zurückzuführen sein, statt auf den eigentlichen Sexualkontakt.

Gewalt im klassischen Sinne korreliert mit Schäden. Die Abwesenheit von Gewalt im klassischen Sinne korreliert mit der Abwesenheit von Schäden.

Neudefinition von Gewalt

Jeder einigermaßen moralisch denkende Mensch ist gegen Gewalt. Gewalt aktiviert dazu, dem Opfer beizustehen und dem Täter entgegenzutreten. Wer gegen Gewalt ist, sich für Opfer von Gewalt engagiert und sich gegen Gewalttäter wendet, kann sich also der Zustimmung der überwältigenden Mehrheit sicher sein.

Wenn man für oder gegen etwas aktivieren will, funktioniert das am besten über einen emotionalen Zugang. Wer das Herz berührt, braucht keine Argumente. Gewalt ist für Aktivierung, Skandalisierung und Dämonisierung also perfekt geeignet. Wenn es in 57.1 % der Fälle keine Gewalt gibt, muss daher aus Propagandagründen die Gewaltdefinition geändert werden.

Die Gewaltdefinition von „Kinder-vor-Missbrauch-Schützern“ rückt das (unterstellte) Abhängigkeitsverhältnis in den Vordergrund.

„Kinder befinden sich – sowohl vor als auch während der Pubertät – auf einer anderen geistigen und körperlichen Entwicklungsstufe als Erwachsene. Erwachsene sind aufgrund dessen Kindern immer überlegen. Diese Position erlaubt es ihnen – und verpflichtet sie auch – Kinder zu beschützen, zu versorgen, ihre Entwicklung zu fördern und sie im Einklang mit den Werten der Gesellschaft zu erziehen. Gleichwohl besteht auch die Gefahr, diese überlegene Position für eigenen Interessen zu missbrauchen. Dann steht nicht mehr die Frage „Was braucht das Kind?“, sondern „Was will ich?“ im Vordergrund. In diesem Zusammenhang spricht man auch von „struktureller Gewalt“. Gemeint ist Gewalt im Sinne von Stärke oder Macht, die in der Beziehungsstruktur zwischen zwei Menschen liegt und dem Mächtigeren zur Durchsetzung der eignen Interessen dient. Bei sexuellen Handlungen an Kindern wird auf diese Weise immer psychischer Zwang oder psychische Gewalt ausgeübt.“

Aus „Herausforderung Pädophile
von Claudia Schwarze und Gernot Hahn

Dieser Gewaltbegriff hinkt in mehrfacher Hinsicht. Im Grunde wird hier das Potential zur Gewalt („Gewalt im Sinne von Stärke oder Macht“) zu Gewalt uminterpretiert. Das ist aber unsinnig, denn Stärke oder Macht sind etwas anderes als Gewalt.

Es macht einen Unterschied, ob ich jemandem begegne, der physisch in der Lage wäre, mich zu verprügeln, oder ob diese Person mich tatsächlich verprügelt. Im zweiten Fall hat er Gewalt ausgeübt. Im ersten nicht.

Wenn man der Meinung ist, dass schon das Potential jemanden zu verprügeln problematisch ist, müsste man schleunigst Fitnesscenter und Kampfsportarten (Judo, Karate, Ringen, Boxen, Krav Maga, …) verbieten.

Das reicht aber noch nicht. Auch Universitäten erzeugen durch Wissensvermittlung ein Machtgefälle, das missbraucht werden kann. Auch Eigentum erzeugt Ungleichheit und ein Machtgefälle. Also abschaffen. Und da drei Viertel der Straftaten von Männern begangen werden, wäre es angebracht, über die Zwangsverschreibung von Testosteronblockern an die Hälfte der Bevölkerung nachdenken.

Wie man sieht, wird die Sache schnell ziemlich lächerlich und würde konsequent weitergedacht nicht zu einem Schutz, sondern zu Bevormundung und Unterdrückung führen.

Man kann stark und mächtig sein, ohne Gewalt auszuüben. Und selbstverständlich können auch schwache Menschen gewalttätig werden. Denn die Disposition zur Gewalt ist nicht Stärke oder Macht, sondern Aggressivität als innere Bereitschaft, aggressives Verhalten auszuführen.

Das hier primär relevante Aggressionsziel ist das Durchsetzen eigener Wünsche und Interessen, die mit Wünschen oder Rechten Anderer im Konflikt stehen. Das ist aber keine typische pädophile Strategie. Sie ist sogar extrem untypisch. Es geht dem Pädophilen nicht darum, seine Wünsche auf Kosten eines anderen (des Kindes) durchzusetzen, sondern darum eine Übereinstimmung zwischen seinen Wünschen und den Wünschen des Kindes zu suchen bzw. herzustellen. Gelingt dies, gibt es keinen Konflikt mit den Wünschen oder Rechten eines anderen. Gelingt es nicht, kommt es typischerweise auch nicht zu sexuellen Handlungen.

Ein Pädophiler sucht keine Schwäche und will auch keine Macht ausüben. Er sucht Schönheit, Nähe, Gemeinschaft und einen Partner auf Augenhöhe. Wenn der potentielle Partner, auf den er programmiert ist, kleiner ist, bückt er sich oder kniet sich hin, um auf Augenhöhe zu kommen. Deshalb kann sich ein Pädo meist sehr gut auf Kinder einlassen – nicht weil er besonders manipulativ ist, sondern weil er besonders einfühlsam ist. Pädophile wünschen sich vor allem sozialen Nähe und, soweit es um das heikle Thema Sexualität geht, legen sie allergrößten Wert auf Einvernehmlichkeit mit demjenigen, in den sie sich verliebt haben.

Jemanden, der in einen anderen Menschen verliebt ist, wird man nicht einmal mit viel Druck dazu bewegen können, dem Angebeteten willentlich zu schaden. Das Element der Aggression fehlt also. Das „schlimmste“, was Pädophile typischerweise in Ihrem Repertoire haben, ist „Grooming“, also Strategien und Handlungen, mit denen man versucht, einen anderen Menschen gewaltlos so zu „manipulieren“, dass man ihn für einvernehmliche sexuelle Handlungen gewinnt. Grooming ist allerdings keine besonders perfide Strategie, sondern das normale menschliche Verhaltensprogramm eines verliebten, um einen möglichen Partner werbenden Menschen.

Fehlverwendung des Begriffs „strukturelle Gewalt“

Von „Kinder-vor-Missbrauch-Schützern“ wird das (unterstellte) Machtgefälle stark problematisiert und als strukturelle Gewalt dargestellt.

In diesem Zusammenhang spricht man auch von „struktureller Gewalt“. Gemeint ist Gewalt im Sinne von Stärke oder Macht, die in der Beziehungsstruktur zwischen zwei Menschen liegt und dem Mächtigeren zur Durchsetzung der eignen Interessen dient.

Aus „Herausforderung Pädophile
von Claudia Schwarze und Gernot Hahn

Das verschiebt (unter Vernachlässigung tatsächlicher Handlungen und des konstituierenden Elements der Aggression) nicht nur die Definition von Gewalt in unzulässiger Weise. Der Begriff „Strukturelle Gewalt“ meint originär auch etwas ganz anderes:

Strukturelle Gewalt bezeichnet die Vorstellung, dass Gewaltförmigkeit auch staatlichen bzw. gesellschaftlichen Strukturen inhärent sei – in Ergänzung zum klassischen Gewaltbegriff, der einen unmittelbaren personalen Akteur annimmt. In besonderer Weise formulierte der norwegische Friedensforscher Johan Galtung ab 1971 eine solche Theorie. Beispiele für strukturelle Gewalt im Sinne Galtungs sind Altersdiskriminierung, Klassismus, Elitarismus, Ethnozentrismus, Nationalismus, Speziesismus, Rassismus und Sexismus.

Johan Galtung ergänzte den traditionellen Begriff der Gewalt, der vorsätzlich destruktives Handeln eines Täters oder einer Tätergruppe bezeichnet, um die strukturelle Dimension: „Strukturelle Gewalt ist die vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist.“

Wikipedia-Artikel „Strukturelle Gewalt

Hierzu ein praktisches Beispiel eines realen Falls, über den ich bereits berichtet habe:

Als sich der 13jährige Jörn in seinen Onkel Daniel verliebte und eine Beziehung mit ihm initiierte, die nach seinem 14. Geburtstag auch eine sexuelle Komponente bekam, war das keine strukturelle Gewalt, denn ohne Beeinträchtigung der Bedürfnisbefriedigung gibt es keine strukturelle Gewalt. Man darf ziemlich sicher davon ausgehen, dass Jörns und Daniels Bedürfnisse durch die Beziehung befriedigt wurden.

Die Notwendigkeit der Liebenden, die Beziehung aufgrund der Gesetzeslage geheim zu halten, war dagegen bereits strukturelle Gewalt, da dies den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzte, was potentiell möglich gewesen wäre.

Wenn der Onkel, als das Verhältnis entdeckt wurde, von den Eltern angezeigt wurde, und Onkel und Neffe deshalb in die Niederlande flüchteten und sich erst stellten, als ihnen nach fast einem Jahr das Geld ausgegangen war, der Onkel danach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und ein Kontaktverbot bekam, während der Junge sich weigerte, wieder zu den Eltern, von denen er sich verraten fühlte, zurückzukehren, und deshalb vom Jugendamt in Obhut genommen wurde, dann ist das ein krasser Fall struktureller Gewalt gegen zwei Liebende (sowohl Staatsanwaltschaft als auch Richterin stuften das Verhältnis der beiden als Liebesbeziehung ein). Die Bedürfnisbefriedigung des Jungen und des Mannes sind dadurch vermeidbar extremst unter das herabgesetzt worden, was potentiell möglich gewesen wäre.

Machtgefälle in der Erwachsenen-Kind Beziehung

Natürlich gibt es ein Machtgefälle zwischen einem Kind und einem Erwachsenen. Typischerweise hat der Erwachsene die Macht und das Bestimmungsrecht.

Es gibt aber auch ein natürliches Machtgefälle zwischen einem Liebenden und dem von ihm Geliebten. Der Geliebte hat die Macht und das Bestimmungsrecht.

Wer in einer bestimmten Situation konkret bestimmt und die „Macht“ hat, wird von den Umständen, dem Charakter, der Tagesform und ähnlichem abhängen.

Wären nur Beziehungen ohne Machtgefälle tolerierbar, dürfte es gar keine Beziehungen geben.

Eine Beziehungsstruktur an sich ist – egal wie sie aussieht – niemals strukturelle Gewalt. Wäre sie es, dann wäre auch die Beziehungsstruktur von Eltern zu ihren Kindern strukturelle Gewalt, denn das schärfste Machtgefälle, dem ein Kind ausgesetzt ist, ist natürlich das zwischen Kind und Eltern. Es trieft also (vermeintlich) geradezu vor struktureller Gewalt.

Man könnte sogar sagen: bei Zahnpflege-Handlungen an Kindern wird auf diese Weise immer psychischer Zwang oder psychische Gewalt ausgeübt.

Das ist einerseits aus dem Leben gegriffen, andererseits natürlich reichlich überspitzt. Rein objektiv betrachtet sind Zahnpflege-Handlungen notwendig und es würde der Gesundheit der Kinder vorhersehbar schaden, wenn sie unterbleiben würden. Kontrolle und zur Not auch etwas Nachdruck sind also sicher vertretbar.

Das Problem ist nicht ein Machtgefälle an sich, sondern das Ausnutzen eines Machtgefälles. Dieses Ausnutzen, kann man beim Zahnpflege-Zwang eindeutig verneinen.

Demgegenüber ist es nicht so, dass Kinder einen vorhersehbaren Schaden erleiden, wenn sie nicht frühzeitig sexuelle Handlungen ausführen oder sexuelle Handlungen mit einem Erwachsen ausführen. Die sexuelle Beziehung zu einem Erwachsenen ist kein notwendiger oder gar zwingend positiver Entwicklungsschritt. Das bedeutet allerdings nicht, dass es keine sexuellen Handlungen geben darf, sondern lediglich, dass es (anders als bei Zahnpflegehandlungen) keinerlei Zwang zu sexuellen Handlungen geben darf.

Irgendwann hat jeder das erste Mal Sex mit einem anderen Menschen. Wenn alles gut geht, passiert das in einer vertrauensvollen und liebevollen Beziehung, macht Spaß und ist ein sinnlicher Genuss. Alles andere, wie etwa das Geschlecht und Alter des Partners, ist eigentlich egal. Wenn es dem Betroffenen gut tut, ist es eine gute Beziehung. Ein guter Gradmesser für die Qualität einer Beziehung, und auch der Einzige, der mir sinnvoll praktisch anwendbar scheint, ist ihre Freiwilligkeit.

Entscheidend ist in einer Erwachsenen-Kind Beziehung, dass das Kind jederzeit die Möglichkeit hat, körperliche Nähe abzulehnen oder die Beziehung zu beenden. Eine gewollte sexuelle Beziehung (zu wem auch immer) zu verbieten, schadet einem Kind dagegen.

Eine konkrete Beziehung kann einem konkreten Kind im Übrigen durchaus sehr nutzen, denn eine Beziehung geht in aller Regel weit über die sexuelle Komponente hinaus. Neben einer hoffentlich positiven sinnlichen Erfahrung gibt es Liebe, Zuwendung, Aufmerksamkeit, Unterstützung, Hausaufgabenhilfe, Fahrtdienste, gemeinsame Freizeitaktivitäten usw.

Der Kinderpsychiater und Schriftsteller Paulus Hochgatterer glaubt, dass es einen ganz wichtigen prognostischen Faktor gibt, der etwas darüber aussagt, ob sich ein Kind gut entwickelt oder schwierig wird:

„One caring person“. Das ist eine Person, idealerweise eine erwachsene, bei der das Kind das Gefühl hat, dieser Mensch interessiert sich für mich, diesem Menschen bin ich wirklich ein Anliegen. Das kann ein Elternteil sein oder ein Großelternteil, das kann jemand in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft sein, eine Tante oder ein Onkel. Es ist dabei überhaupt nicht wichtig, ob das ein Mann oder eine Frau ist.

Interview mit Paulus Hochgatterer im Standard

Abhängigkeitsverhältnis und Gesetzeslage

Würde es „Kinder-vor-Missbrauch-Schützern“ lediglich um die Verhinderung von sexuellen Handlung in einem Abhängigkeitsverhältnis gehen, bräuchte es kein Totalverbot sexueller Handlungen.

Es gibt mit § 174 bereits einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der den „Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen“ verbietet.

Ich finde diesen Paragraphen in der aktuellen Fassung allerdings problematisch, da das Problem nicht in der Existenz eines Schutzbefohlenen-Verhältnisses an sich besteht, sondern erst im Missbrauch des Schutzbefohlenen-Verhältnisses für sexuelle Zwecke (wenn dieses als Hebel verwendet wird, um Sex zu erzwingen).

Es sollte also durch die Aussage der Beteiligten zumindest widerlegbar sein, dass ein Missbrauch stattfand. Kern der Sache: ein Liebesverhältnis (auch ein ungewöhnliches wie im Fall von Jörn und Daniel) sollte stets straffrei bleiben.

Betrachtungen zum klassischen Verständnis von Einvernehmlichkeit

Einvernehmlichkeit bedeutet Zustimmung, Einwilligung, Einverständnis oder Erlaubnis. Die Grenzen, die der andere setzt bzw. die seinen Kompetenzbereich (z.B. seinen Körper) betreffen, werden durch eine einvernehmliche Handlung also nicht verletzt, sondern gerade respektiert. Einvernehmlichkeit schließt ein Handeln gegen den Willen des Betroffenen aus.

Es mag Kindern an Erfahrung und teils an Weitsicht fehlen, aber sie sind nicht doof. Auch ein Kind weiß sehr genau, was ihm gefällt, was sich gut anfühlt und was nicht, und es ist in der Lage das verbal und nonverbal deutlich zu machen.

Dass Kinder einen eigenen Willen haben und diesen teilweise auch rücksichtslos durchsetzen, wissen Eltern gemeinhin. Beispiele sind etwa ein schreiender Säugling, der Hunger hat oder auf den Arm genommen werden will. Oder ein Kind, das partout kein Gemüse gegessen will. Oder wenn es beim Anziehen unbedingt ein bestimmter Pullover oder ein bestimmtes Paar Schuhe sein muss. Oder wenn es darum geht, noch ein paar gewünschte Süßigkeiten beim Einkauf durchzusetzen. Es gibt tausend weitere Gelegenheiten.

Die Fähigkeit zur willentlichen Zustimmung ist bei Kindern also vorhanden – und wird von Soziologen, Psychologen und Sexualwissenschaftlern auch nicht bestritten.

Kritisch wird es, wenn jemand diese Signale ignoriert und Grenzen überschreitet. Etwa ein Kind dazu zwingt, Nahrung zu sich zu nehmen, die es verweigert. Wenn das Kind sich gegen seinen Willen von der Patentante abknutschen lassen muss…oder in einer Weise berührt wird, die sich schlecht anfühlt oder sogar schmerzhaft ist.

Gelassenheit, Gelassenheit, Gelassenheit!

Mindestens ebenso kritisch ist es allerdings, wenn einem Kind eingeredet werden soll, dass es das, was es tatsächlich schön fand, ganz schrecklich zu finden hatte und damit nicht nur sozialer Druck aufgebaut wird (das Kind hat den Erwartungen nicht entsprochen), sondern auch sein Vertrauen in seine eigene Wahrnehmung unterminiert wird.

Etwas, das sich gut angefühlt hat und dem darüber hinaus wahrscheinlich keine besondere Bedeutung zugemessen wurde, wird dann auf einmal zu einer traumatisierenden und potentiell langfristig schädigenden Erfahrung. Das liegt dann aber nicht an der ursprünglich als angenehm wahrgenommenen sexuellen Erfahrung, sondern an der Reaktion des Umfelds.

Genauso wenig wie das Essen einer wohlschmeckenden Frucht traumatisierend ist, ist eine wohlfühlende Berührung traumatisierend. Wenn man jemandem, der eine Tomate gegessen hat, allerdings einredet, es habe sich um einen Paradiesapfel gehandelt und der Esser sei durch den Verzehr der Erbsünde anheimgefallen und man den schrecklichen Schaden an seiner Seele später immer wieder thematisiert, muss man sich nicht wundern, wenn die Person, die die Tomate gegessen hat, anschließend psychische Probleme bekommt.

Auch eine schlimme, negative Erfahrung (der erzwungene Verzehr eines verdorbenen Lebensmittels oder eine Berührung, die sich schlecht oder sogar schmerzhaft angefühlt hat) wird lange nicht so schädigend nachwirken, wenn sie als überstandene schlimme Erfahrung bewertet wird, statt als ewig nachwirkende Seelenverstümmelung.

Der zum Wohle eines Kindes richtige Umgang mit tatsächlichen und vermeintlichem Missbrauch ist daher zunächst immer Ruhe und Gelassenheit, auch wenn man sich vielleicht gerade überhaupt nicht ruhig und gelassen fühlt. Das bedeutet natürlich nicht ignorieren. Man muss sich (ruhig und gelassen) schlau machen, was vorgefallen ist und wie das Kind den Vorgang bewertet. Erst dann kann man angemessen reagieren.

Das Urteil der Kinder

In der Realität gibt es neben Fällen von Missbrauch auch sexuelle Kontakte mit Erwachsenen, denen die betroffenen Kinder zugestimmt haben, die sie vielleicht sogar initiiert haben, die sie als positiv bewerten und bei denen kein Schaden erkennbar ist.

Mir ist dabei bewusst, dass ich als päderastisch veranlagter Mann für einen unvoreingenommenen Dritten diesbezüglich nicht als Kronzeuge tauge. Ich bin schließlich „Partei“.

Es gibt aber auch Wortmeldungen, von ehemaligen Jungen, die in einer entsprechenden Beziehungen waren und diese eindeutig positiv schildern. Zum Beispiel meldete sich 2013 bei einer Podiumsdiskussion in der Niederlande, jemand zu Wort, als die Diskussion für Publikumsfragen geöffnet wurde:

Ich möchte zwei Dinge sagen. Als ich dreizehn war und die Sexualität entdeckte, war ich ständig auf der Suche nach jemandem, mit dem ich ins Bett gehen konnte. Und irgendwann habe ich das gefunden. Er war vierzig Jahre alt und es war großartig. Das war so wichtig für mich. Das ist Punkt eins. Und die andere Sache, die ich sagen möchte: Ich bin schwul, ich durfte lange Zeit nicht sein, wer ich war, und ich hoffe, dass sich jeder vorstellen kann, wie es ist, wenn man nicht sein kann, wer man ist. Wenn du eine Frau liebst: und du darfst keine Frau lieben. Wenn du einen Mann liebst: und du darfst keinen Mann lieben. Und da haben wir die Pädosexuellen, die das gleiche Problem haben, wie ich in meiner Jugend. Sie dürfen nicht fühlen, was sie fühlen, sie dürfen nicht zärtlich sein, zu dem sie zärtlich sein wollen. Dass Missbrauch furchtbar ist, da stimme ich völlig zu, aber wir müssen uns sehr bemühen, diese Menschen in der Situation, in der sie sich befinden, zu unterstützen und versuchen, sie zu verstehen.

Das Video mit dieser Wortmeldung kann man sich hier (Link) auch im Originalton anschauen.

Neudefinition von Einvernehmlichkeit

Menschen, die sich wissenschaftlich mit dem Thema beschäftigten und dadurch Zugang zu echten und vermeintlichen Missbrauchsopfern haben, begegnen solche positiven Äußerungen häufiger.

Für die Fraktion der „Kinder-vor-Missbrauch-Schützer“ war das allerdings ein Problem:

Gerade weil ich aus prinzipiellen Gründen genital-sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern als Herrschaftsverhältnis ablehne, habe ich Schwierigkeiten, Erfahrungen einzuordnen, die für das Gegenteil einer Herrschaftssbeziehung zu stehen scheinen.

Günter Amendt, Nur die Sau rauslassen?
in: konkret. Sexualität, H. 2 (1980), S. 23–30, hier S. 23.

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen liegt vor, wenn sexuelle Handlungen (mit oder ohne direkten Körperkontakt) gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen geschehen. Gerade Mädchen und Jungen sagen jedoch zum Teil, dass sie zugestimmt hätten. „Für betroffene Kinder“, so schreibt der Erziehungswissenschaftler Dirk Bange, „kann eine solche Aussage eine wichtige Strategie sein, um die Situation auszuhalten.“ Aus diesem „Dilemma der ‚scheinbaren Einwilligung‘ von Kindern“ hilft das „Konzept des wissentlichen Einverständnisses“ heraus. Damit ist gemeint, dass „Kinder gegenüber Erwachsenen keine gleichberechtigten Partner sein können, weil sie ihnen körperlich, psychisch, kognitiv und sprachlich unterlegen sind. Hinzu kommt, dass Kinder auf die emotionale und soziale Fürsorge Erwachsene angewiesen und Erwachsenen rechtlich unterstellt sind. Kinder können aus diesen Gründen sexuelle Kontakte mit Erwachsenen nicht wissentlich ablehnen oder ihnen zustimmen. Aufgrund dieses strukturellen Machtgefälles ist jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Kind und einem Erwachsenen sexueller Missbrauch […].


Gutachten „Die Unterstützung pädosexueller bzw. päderastischer
Interessen durch die Berliner Senatsverwaltung

Die zitierten Äußerungen sagen eigentlich alles.

Aus prinzipiellen Gründen war man nicht bereit, die Wirklichkeit, so wie sie ist, zu akzeptieren. Man suchte und fand die Lösung des „Dilemmas“, dass die Wirklichkeit nicht zu den eigenen Prinzipien passt, in dem theoretischen Konzept des wissentlichen Einverständnisses und konstruiert „passende“ Erklärungsmuster, um störende Aussagen mit den eigenen Erwartungen zu vereinbaren (z.B. durch Darstellung als „Strategie, um die Situation auszuhalten“).

Der Erfinder des zentralen Arguments ist der Sozialwissenschaftler David Finkelhor. Finkelhor führte 1979 die Unterscheidung zwischen „simple consent“ und „informed consent“ ein. Er behauptet damit die entwicklungspsychologische Unfähigkeit von Kindern, aufgeklärt in sexuelle Handlungen einzuwilligen und damit gleichberechtigte Sexualpartner zu sein.

Finkelhor räumte ein, dass Kinder und teilweise Jugendliche zwar willentlich in sexuelle Handlungen einwilligen können, dabei aber nicht die Tragweite einer solchen Zustimmung überschauen. Demnach stimmten sie der Handlung nicht wissentlich (informiert) zu, unabhängig davon, wem sie zustimmen.

An dieser Stelle macht es Sinn, einen Hinweis aus dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) der Weltgesundheitsorganisation zu reflektieren:

Gewalt lässt sich auf die unterschiedlichste Weise definieren, es kommt immer darauf an, wer den Begriff definiert und für welchen Zweck dies geschieht.

Im englischen Wikipedia-Artikel zu David Finkelhor wird (mit der Quellenangabe „Child Sexual Abuse: New Theory and Research“, Seite 228) angeführt, Finkelhor habe erklärt, dass er beabsichtigt, seine Forschung fortzusetzen, bis er den Beweis für „einen eindeutigen und überzeugenden Befund dafür hat, dass das Problem [des sexuellen Missbrauchs von Kindern] weit verbreitet ist“.

Im englischen Original: He has stated that he intends to continue his research until he proves „an unambiguous and persuasive case that the problem [of child sexual abuse] is widespread.“

Wer so ein Forschungsziel hat, hat natürlich auch ein Interesse an einer möglichst weitgehenden Missbrauchsdefinition, die eine möglichst hohe Betroffenenzahl liefert. Die Definition kann dann allerdings auch über das Ziel hinausschießen und Fälle erfassen, bei denen schlicht kein Missbrauch vorlag.

Zur Erinnerung: in über 50% der Fälle einer großangelegten kriminologischen Untersuchung von sexuellen Handlungen mit Kindern waren keine Gewalt und keine Schäden festzustellen. Die Neudefinition von Einwilligung und Gewalt verdoppelt die Anzahl der (nominellen) Missbrauchsopfer also in etwa.

Das ist dann ein Problem, wenn reale Menschen dadurch geschädigt werden, etwa durch die nachträgliche Traumatisierung, von jemandem, der nicht traumatisiert war, oder durch langjährige Haftstrafen für nicht strafwürdige Handlungen.

Auch wenn ich das für falsch halte: die Auffassung, dass die einzig wahre und allein relevante Einwilligung die „wissentliche“ Einwilligung ist und dass Kinder in diesem Sinne nicht einwilligungsfähig sind, hat sich durchgesetzt.

Wer dagegen argumentiert wird als Lobbyist von Kinderschändern stigmatisiert und auf diese Weise mundtot gemacht.

Trotzdem wird (vermutlich) kein seriöser Wissenschaftlicher leugnen, dass Kinder willentlich in sexuelle Handlungen einwilligen können. In der Regel wird man sich aber der Stellungnahme entziehen, indem man die Frage ignoriert oder als irrelevant hinstellt. Argumentativ konzentriert man sich dann stattdessen auf die behauptete fehlende wissentliche Einwilligung.

Beweisprobleme zur „wissentlichen“ Zustimmung

Die Theorie von der stets fehlenden wissentlichen Einwilligung wird der Allgemeinheit als Wahrheit verkauft („aus Studien wissen wir …“).

Zumal wir auch aus Studien wissen, dass es keine einvernehmlichen sexuellen Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern geben kann. Einvernehmlichkeit bei sexuellen Interaktionen setzt voraus, dass die Beteiligten vollständig über den Inhalt, die Durchführung und mögliche Folgen der sexuellen Aktivität informiert sind, sie verstanden haben und ihr zustimmen. Zu solch kritischem und perspektivischem Denken sind Kinder und Jugendliche aber aus entwicklungspsychologischen Gründen gar nicht in der Lage. Das heißt, Kinder können die Folgen nicht vollständig verstehen und abwägen. Auch wenn keine körperliche Gewalt eingesetzt wird, gibt es zwischen Kindern und Erwachsenen immer ein intellektuelles Ungleichgewicht und ein Machtgefälle. Der Erwachsene ist stärker, vielleicht sogar eine Vertrauens- und Autoritätsperson und ist geistig und sexuell weiter entwickelt. Deswegen kann es keine Augenhöhe und Einvernehmlichkeit bei sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern geben.

Interview von Elisabeth Quendler
vom Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ (KTW)
am Standort des Uniklinikums Ulm mit K13 Online

Da stellt sich mir die Frage: welche Studien sollen das sein?

Und wie soll es überhaupt möglich sein, das behauptete „Wissen“ mit einer Studie zu ermitteln? Man kann in einer Studie natürlich nachfragen, ob ein Kind, das einen sexuellen Kontakt mit einem Erwachsenen hatte, sich willentlich auf den Kontakt eingelassen hat. Das Ergebnis einer solchen Studie wäre, dass sich ein erheblicher Anteil der Kinder willentlich auf den sexuellen Kontakt eingelassen hat.

Der Spiegel berichtete etwa im Jahr 1979: „Eine Untersuchung der Düsseldorfer Polizei ergab, dass von missbrauchten Kindern 22 Prozent bereits bei der Kontaktaufnahme über die Absicht des Täters im klaren und damit einverstanden waren.“

Wenn man nicht die Kontaktaufnahme, sondern den Zeitpunkt unmittelbar vor der eigentlichen sexuellen Handlung heranzieht, wird die „Einverstanden“-Quote sicher deutlich höher sein.

Die willentliche Einwilligung ist für die wissentliche Einwilligung aber ohnehin „egal“.

Wie will man nun bewerten, ob die Zustimmung „wissentlich“ genug erfolgte? Das Alter taugt vielleicht als juristischer Maßstab, kann aber sicher kein wissenschaftliches Kriterium sein. Kinder entwickeln sich ja nicht in einem einheitlichen Tempo. Bei gleichem Alter ist der eine weiter als der andere.

Es wird behauptet, dass Kinder „ aus entwicklungspsychologischen Gründen“ noch nicht so weit seien. Wie genau misst man das? Welche Studie hat wie festgestellt, dass 60, 80 oder 100% der unter-14jährigen entwicklungspsychologisch noch nicht weit genug sind und dass 60, 80 oder 100% der 14+/-jährigen entwicklungspsychologisch bereits dazu in der Lage sind?

Irgendwann muss jeder erste sexuelle Erfahrungen sammeln. Ein sexuell unerfahrener 16- oder 20-jähriger ist mit dem selben praktischen Wissensdefizit konfrontiert wie ein sexuell unerfahrener 11- oder 13-jähriger. Warum sollte dann ein 16-jähriger oder 20-jähriger auf einmal mit genug Informationen (oder Reife) ausgestattet sein, um einem Sexualkontakt erstmals zustimmen zu können. Wann genau fallen die nötigen Informationen (oder die Reife) magisch vom Himmel?

Wie kommt man da weiter? Soll man die Probanden vielleicht neurowissenschaftlich untersuchen, um den Reifegrad des Gehirns festzustellen? Das ist inzwischen wohl möglich und führte, wie der Merkur berichtete, zur Erkenntnis, dass das Gehirn mit 18 längst nicht ausgereift ist und dass viele Menschen erst mit 30 Jahren den Reifegrad „Erwachsen“ erreichen würden.

Also Sex erst ab 30? Das zeigt (hoffentlich), dass diese Betrachtungsweise lächerlich ist. Die sexuelle Reife ist beim Menschen nicht an die Reife des Gehirns gebunden.

Stellt man dagegen auf die Erfahrung ab, müsste es einem 12-jährigen, der bereits Sex mit einem anderen 12jährigen hatte (was ja durchaus vorkommen soll), dann nicht erlaubt sein, fortan einvernehmlichen Sex mit einem anderen Menschen beliebigen Alters zu haben?

Das Konzept des „informed consent“ besagt, dass Kinder einer sexuellen Handlung nicht wissentlich (informiert) zustimmen können, unabhängig davon, wem sie zustimmen. Nach der Theorie des „informed consent“ sind also auch sexuell erfahrene 12-jährige „uninformiert“ und können sexuellen Handlungen mit einem anderen Menschen nicht wissentlich zustimmen (auch nicht solchen mit anderen 12jährigen).

Ausreichende“ Zustimmung

An dieser Stelle gehen die wissenschaftliche Theorie des „informed consent“ und der gesellschaftliche Konsens übrigens bereits etwas auseinander.

Trotz fehlender „wissentlicher“ Einwilligung hat zu Recht (fast) niemand ein Problem damit, wenn Kinder Doktorspiele miteinander spielen, solange die Handlungen von den beteiligten Kindern gewollt sind und sie nicht dazu genötigt werden. Doktorspiele gelten entwicklungspsychologisch als normal. Sie werden daher typischerweise jedenfalls toleriert.

Ebenso hat trotz fehlender „wissentlicher“ Einwilligung auch zu Recht (fast) niemand etwas dagegen, wenn zwei 13-jährige einvernehmlich sexuelle Handlungen miteinander haben. Auch das gilt entwicklungspsychologisch als normal. Auch diese Beziehungen werden typischerweise toleriert.

Aus gesellschaftlicher Sicht ist eine willentliche Zustimmung unter Kindern also eine „ausreichende“ Zustimmung.

Für die Folgen spielt es aber keine Rolle, ob der Sexpartner des 13-jährigen ebenfalls 13 ist, oder ob er 14 ist (und sich damit strafbar macht). Es spielt auch keine Rolle, ob er (oder sie) 30 oder 40 ist – solange die Handlungen von den Beteiligten gewollt sind und sie nicht dazu genötigt werden. Wenn die Folgen gleich sind, warum sollen sich dann die Regeln auf einmal ändern?

Mir erschließt sich jedenfalls nicht, warum ein (in der Pubertät oft entwicklungsbedingt hypersexueller und hormontriefender) Gleichaltriger notwendig ein besserer, rücksichtsvollerer oder „sichererer“ Sexualpartner sein sollte, als ein weniger impulsiver, lebenserfahrener Erwachsener. Es ist für mich deshalb auch nicht überraschend, wenn kriminologische Studien zeigen, dass von einem einvernehmlichen Sexualkontakt mit einem Älteren keine grundsätzliche Gefahr für den Jüngeren ausgeht.

Der Unterschied, der die eine Zustimmung (gegenüber einem etwa Gleichaltrigen) akzeptabel macht und die andere Zustimmung (gegenüber einem Älteren bzw. Erwachsenen) inakzeptabel macht, liegt nicht in den Folgen für das Kind, sondern lediglich im Moralempfinden Dritter.

Die Auffassung von Finkelhor ist, dass Kinder generell nicht in der Lage sind, einer sexuellen Handlung mit einer beliebigen anderen Person zuzustimmen.

Diese Auffassung scheint mir ziemlich offensichtlich falsch zu sein, da Sexualität von Beginn an Teil des Menschseins ist und auch bestimmte Formen der Sexualität mit anderen (wie Doktorspiele) schon frühzeitig zum entwicklungspsychologisch normalen Verhalten eines Kindes gehören. Jedenfalls ab der Pubertät schließt dies auch genital-sexuelles Verhalten ein.

Der gesellschaftliche Konsens (jedenfalls in Europa) ist demgegenüber, dass Kinder grundsätzlich nicht in der Lage sind, einer sexuellen Handlung mit einem Erwachsenen (!) zuzustimmen. Warum aber sollte die Zustimmung gegenüber einem anderen Kind möglich und die gegenüber einem Erwachsenen unmöglich sein? Das Alter des Partners ist keine grundlegende Eigenschaft der Zustimmung und ändert nichts an ihrer Qualität. Das wesentliche ist die Zustimmung und Freiwilligkeit.

Wann man reif genug ist

Der beste mir bekannte Gradmesser für die Reife, etwas zu machen (zum Beispiel auf einen Baum zu klettern), ist das Verlangen etwas zu machen.

Kinder können zwar willentlich auf einen Baum klettern, aber wissentlich doch wohl eher nicht. Sie werden sich vielleicht noch Gedanken machen, dass sie runter fallen und sich weh tun könnten, aber wohl eher nicht darüber, was sie sich dabei im Einzeln brechen können.

Auf Bäume klettern ist freilich nicht das selbe wie Sex haben. Persönlich schätze ich das Klettern auf Bäumen als potentiell gefährlicher ein.

Fehlendes Wissen ist der menschliche Normalzustand. Auch ein Erwachsener kann die Folgen einer Beziehung, auf die er sich einlässt, nicht im Vorfeld vollständig verstehen und abwägen. Man weiß nicht, ob der mögliche Partner treu bleibt, ob er/sie sich an Absprachen hält und verhütet (oder sich bei Kinderwunsch an die Absprache hält, nicht zu verhüten), ob man sexuell auf der selben Wellenlänge ist, ob der Partner sich als gewalttätig herausstellt oder ob er nach dem Ende der Beziehung zum Stalker wird.

Trotzdem sind die allermeisten Beziehungen solange sie andauern jedenfalls überwiegend positiv und von den Beteiligten gewollt. Auf Beziehungen lässt man sich ein, wenn man dabei ein gutes Gefühl hat. Wenn sich herausstellt, dass sie einem nicht (mehr) gut tun, beendet man sie. Das funktioniert auch bei Kindern.

Es kommt vor, dass man sich beim Sturz von einem Baum ein Bein oder sogar das Genick bricht. Es ist aber nicht der Regelfall, sondern die sehr seltene Ausnahme und gehört in den Bereich des normalen Lebensrisikos. Ein Generalverbot auf Bäume zu klettern, wäre daher verfehlt.

Auch das Glück oder Unglück in der Liebe und in Beziehungen ist Teil des normalen menschlichen Lebensrisikos. Auch dieser Bereich sollte daher nicht durch das Verbot ausgewählter, beiderseitig gewollter Beziehungen reglementiert werden.

Selbstbestimmungsrecht

Die meisten Menschen sprechen Kindern nicht das Recht auf jegliche Sexualität ab. Beziehungen mit annähernd Gleichaltrigen sind gesellschaftlich toleriert. Es geht der Gesellschaft primär darum, sie vor Erwachsenen (wie mir) zu bewahren. Faktisch wird damit aber das Selbstbestimmungsrecht von Kindern, als Schutz verbrämt, verneint.

Den starren und unerbittlichen Regeln fallen in der Realität dann allerdings auch Kinder zum Opfer. Das zeigt etwa der bereits erwähnte Fall von Jörn eindrücklich. Der vermeintliche Schutz verkommt in solchen Fällen zu struktureller Gewalt.

Wer Interesse an sexuellen Handlungen hat, ist sexuell reif genug, um sexuelle Handlungen zu haben. Den „passenden“ Sexualpartner sollte sich der Betreffende selbst aussuchen können. Wobei der oder die Auserwählte natürlich seiner- bzw. ihrerseits auch wollen muss.

Ich gehe davon aus, dass viele 13-jährige Jungen sehr gerne bereit wären, mit einer sexuell attraktiven, erwachsenen jungen Frau Sex zu haben. Frauen tendieren ihrerseits allerdings eher zu Partnern, die als Ernährer und Beschützer geeignet sein könnten. Hoch gewachsene Männer mit athletischem Körperbau gelten meist als attraktiv. Noch wichtiger sind oft Merkmale, die auf Reife, Intelligenz, Verlässlichkeit und Ehrgeiz hinweisen (z.B. Vermögen, berufliche Position, Statussymbole).

In diesen Belangen schneiden Jungen gemeinhin eher schlecht ab. Den sexuell willigen 13-jährige Jungen stehen also kaum sexuell willige Frauen gegenüber. Zum Glück gibt es aber auch noch gleichaltrige (oder geringfügig jüngere) potentielle Partner.

Wenn es (wovon ich ausgehe) für die meisten Menschen vorstellbar ist, dass sich ein 13-jähriger Junge Sex mit einer Frau wünscht, bzw. dafür empfänglich wäre, sollte es eigentlich auch nicht abwegig sein, sich vorzustellen, dass es bisexuelle oder schwule Jungen gibt, die gerne Sex mit einem Mann hätten bzw. dafür empfänglich wären.

Wie etwa der Fall von Jörn oder die Wortmeldung des Zuschauers bei der Podiumsdiskussion im Jahr 2013 zeigen, ist das auch keine graue Theorie, sondern kommt im wirklichen Leben tatsächlich vor.

Blendwerk und Utopie

Das der Öffentlichkeit als „bewiesen“ verkaufte Konzept der „wissentlichen Zustimmung“ ist lediglich eine Theorie, die sich auf Anhieb hinreichend plausibel anhört, letztlich aber nur pseudowissenschaftlich ein moralisch gewolltes Verbot legitimiert.

Damit die Theorie beweisbar wird, müsste die entwicklungspsychologische Reife zur Zustimmung zu einer sexuellen Handlung objektiv nachweisbar sein. Es gäbe dann also einen Test, mit dem man bei einem „Probanden“ eine „ausreichende“ entwicklungspsychologische Reife (oder deren Fehlen) feststellen könnte.

Gäbe es diesen Test, würde das ein Schutzalter überflüssig machen.

Denn natürlich könnten auch einige überdurchschnittlich reife 12-jährige den Test „bestehen“ – und dann wirksam einer sexuellen Beziehung (zu einem Gleichaltrigen oder einem Älteren) zustimmen.

Analog würden sicherlich auch einige unterdurchschnittlich reife 18-jährige „durchfallen“. Sie könnten einer sexuellen Beziehung dann natürlich auch nicht wirksam zustimmen.

Ein entsprechendes Testergebnis könnte sich ein potentiell interessierter Partner vorzeigen lassen – und würde sich (unabhängig vom Alter des Partners) strafbar machen, wenn er mit jemandem Sex hat, der entwicklungspsychologisch noch nicht reif genug ist, um sexuellen Handlungen zuzustimmen.

Einen solchen Test gibt es aber nicht.

Gäbe es ihn doch und wäre er anerkannt (was eigentlich zwingend wäre, wenn der Test als wissenschaftlicher Beweis gelten würde), dann wäre das für Pädophile und Päderasten durchaus positiv. Reine Moralverbote wären dann jedenfalls Geschichte.

Eine zu restriktive Gestaltung des Testdesigns würde dazu führen, dass zu viele junge Erwachsene „durchfallen“ würden. Das würden sich die Wähler nicht bieten lassen. Der Test müsste also schon aus politischen Gründen auf ein realistisches und angemessenes (menschengerechtes und bestehbares) Maß beschränkt bleiben.

Fazit

Das alles zeigt, dass das erweitere Gewaltkonzept der „strukturellen Gewalt“ und das Konzept des „informed consent“ zu kurz greift.

Im Grunde ist die Sache einfach: Entwicklungspsychologisch bereit „genug“ für Sex ist, wer sich für Sex interessiert.

Im realen Leben gibt es sexuell neugierige und erfahrene 12jährige, aber auch verklemmte, jungfräuliche 17jährige. Diesen Menschen wird man gerecht, wenn sie Sex haben dürfen, wenn sie sich dafür bereit fühlen und keinen Sex haben müssen, solange sie sich nicht nicht dafür bereit fühlen. Der entscheidende Punkt ist die Freiwilligkeit – und nur sie.

Zum Thema Machtgefälle, das oft im selben Atemzug wie die fehlende „wissentliche“ Einwilligung genannt wird, habe ich schon einiges geschrieben. Tatsächlich gibt es keine Beziehungen ohne Machtgefälle. Machtgefälle drücken sich auf vielen Ebenen aus: körperliche Stärke, finanzielle Möglichkeiten, sexuelle Attraktivität, intellektuelle Überlegenheit, emotionale Reife, usw.

Wann wird der Gehaltsunterschied oder der Unterschied im Intelligenzquotienten oder der Altersunterschied zu groß, damit eine Beziehung hinreichend „ausgeglichen“ ist? Und wer soll das bestimmen? Wem will man die Macht einräumen, auf welcher Basis eine bestimmte Beziehung als akzeptabel oder nicht akzeptabel zu definieren?

Die einzige Legitimation, die eine Beziehung braucht ist, dass die Beziehungspartner glücklich sind.

Billy Elliot – und Joakim

Für tanzende Jungen, insbesondere für klassisch tanzende Jungen (also nicht Hip-Hop, oder Breakdance, sondern Ballett oder Ausdruckstanz) war der Film „Billy Elliot“ aus dem Jahr 2000 und das darauf basierende Musical, das von 2005 bis 2016 am Londoner West End lief, ein Meilenstein und Befreiungsschlag. Zuvor ging tanzen für Jungs gar nicht. Es war etwas für Mädchen, Weicheier und Schwulis. „Billy Elliot“ hat das geändert und die entsprechenden Vorurteile stark gedämpft.

Der Titelheld, der 11jährige Billy (im Film gespielt von Jamie Bell, im Musical von wechselnden Darstellern verkörpert), ist Halbwaise und wird vom Vater, einem nordenglischen Bergarbeiter, zum Boxunterricht geschickt, für den er weder Begabung noch Interesse mirbringt.

Beim „Nachsitzen“ begegnet er der Ballettgruppe von Mrs. Wilkinson, die mit ihrer reinen Mädchentruppe in der selben Halle trainiert. Das Tanzen fasziniert ihn, er fängt an mitzumachen und schwänzt dafür das Boxtraining. Da er begabt ist, beginnt Mrs. Wilkinson ihn zu fördern.

Parallel eskaliert der politische Streit um die von der Regierung Thatcher beabsichtigte Schließung etlicher staatlicher Bergwerke. Es kommt zu einem Arbeitskampf mit monatelangen Streiks, der den Streikenden – auch der Familie von Billy – viel abverlangt.

Billy klemmt sich derweilt beim Tanzen dahinter und wird immer besser. Sein Geheimnis bleibt aber nicht unentdeckt. Als Billys Vater vom Tanzunterricht erfährt, fällt er aus allen Wolken und verbietet Billy die weitere Teilnahme.

Billy will trotzdem weiter machen und findet in Mrs. Wilkinson eine Mitverschwörerin. Er erhält heimlichen Einzelunterricht, um an einem Vortanzen für die Royal Ballet School in London teilnehmen zu können. Der Termin wird aber verpasst, weil Billys älterer Bruder in einen Straßenkampf verwickelt wurde. Mrs. Wilkinson erscheint daraufhin bei der Familie, es kommt zu einer häßlichen Konfrontation und Billy wird das Tanzen erneut mit Nachdruck verboten. Außerdem wird der Tanzlehrerin der weitere Umgang mit Billy untersagt.

Am Weihnachtsabend überrascht Billys Vater ihn in der Sporthalle beim gemeinsamen Tanz mit seinem bestem Freund Michael. Der ertappte Billy reagiert trotzig und tanzt seinem Vater vor. Es ist das erste mal, dass sein Vater Billy tanzen sieht. Da fällt bei ihm der Groschen. Er erkennt, was das Tanzen seinem Sohn bedeutet und dass er wirklich Talent dafür hat. Er gibt seinen Widerstand auf und versucht nun, Billy den Besuch der Ballettschule doch noch zu ermöglichen.

Obwohl das Vortanzen eher in Richtung eines Reinfalls tendiert und Billy noch dazu aus Frust darüber einem anderen Jungen gegenüber handgreiflich wird, wird er überraschend doch noch aufgenommen. Seine Antwort auf die Frage eines Kommissionsmitglieds, wie er sich fühlt, wenn er tanzt, hat die Kommission am Ende doch noch überzeugt, dass er eine Chance verdient hat.


Es gibt keinen Film, den ich häufiger gesehen habe.

Dafür gibt es viele Gründe. Der Film hat eine anrührende Geschichte und ist großartig erzählt. Die Musik gefällt mir und es gibt natürlich auch gute Tanzszenen. Der Hauptdarsteller ist für mich zwar kein Traumjunge aber durchaus ansehnlich. Vor allem aber bringt die Message des Films, die man vielleicht mit „Sei stets du selbst“ zusammenfassen kann, etwas in mir zum Klingen.

Auch das (äußerst erfolgreiche) Musical habe ich mehrfach besuchen dürfen. Die Inszenierung war hervorragend, die Musik, die von Elton John geschrieben wurde, ebenfalls. Die Performance der Jungs, die Billy spielten, war – für jeden offensichtlich – eine sportliche Höchstleistung.

Sportliche Höchstleistungen finden auch Jungs, die Tanzen vorher als Mädchensache ansahen, beeindruckend und cool. Nach dem Film und dem Musical war Tanzen für (viele) Jungs auf einmal akzeptabel.

Einer der Jungs, denen der Erfolg von „Billy Elliot“ sicher geholfen hat, ist der 13-jährige Joakim, der sich 2018 bei „Norske talenter“ (der norwegischen Version vom „Supertalent“) bewarb. Und weil er gut war, durfte er gleich mehrfach ran. Hier seine vier (!) Auftritte:

The Voice Kids Kambodscha

Ja, The Voice Kids Kambodscha gibt es tatsächlich. Das zeigt vielleicht, dass es sich bei der Sendung wirklich um ein globales Phänomen handelt.

Das populärste Video auf der YouTube Seite von The Voice Kids Kambodscha wurde 44 Millionen mal aufgerufen. Das ist doch mal eine Hausnummer. Zumal das Land lediglich 16 Millionen Einwohner hat und davon auch nur eine Minderheit Internet hat. 2018 gab es in Kambodscha 4,1 Millionen Internet-Nutzer (25,6 % der Bevölkerung). 2016 waren es sogar nur 1,75 Millionen (11,1 %).

Bei dem Auftritt aus dem Jahr 2017 handelt es sich um die Blind Audition des 12jährigen Pechr Thai Kaur Krouphleng, wobei Pechr Thai (in der Khmer Sprache ពេជ្រ ថៃ geschrieben) der Vorname ist. Pechr Thai bedeutet „Thailändischer Diamant“. Für mich ein sehr merkwürdiger Name. Ich kenne jedenfalls keinen Deutschen, der mit Vornamen „Holländische Tulpe“ heißt, was mir in etwa vergleichbar scheinen würde.

Und wie 12 sieht der Junge beim besten Willen nicht aus. Ich würde ihn optisch auf Anhieb eher als 6jährigen einstufen. Im Begleittext zum YouTube Video wird aber, wenn man der Übersetzungssoftware glauben mag, ein Alter von 12 behauptet. Asiaten sehen für einen Europäer oft jünger aus, als sie tatsächlich sind. Trotzdem bleibt das körperliche Erscheinungsbild des Jungen für mich rätselhaft. Normalerweise würde ich auf Mangelernährung oder eine Entwicklungsstörung tippen. Aber das Erscheinungsbild der Eltern und der sonstige Eindruck von dem offensichtlich sehr aufgeweckten, begabten und gut gelaunten Jungen passen nicht wirklich zu dieser Hypothese. Wie gesagt, ein Rätsel.

Der Junge kann singen, hat richtig Spaß, ist ein echter Sonnenschein, defintiv nicht auf den Kopf gefallen und schäkert unwiderstehlich mit Publikum und Juroren. Auch wenn man Null versteht, es macht einfach Freude jemandem zuzusehen, der Spaß hat. Und den haben bei Pechr Thais Auftritt und danach – es gibt noch eine sehenswerte Zugabe zusammen mit den Juroren – alle Beteiligten.

Bei dem vorgetragenen Lied „Battambang“ handelt es sich übrigens um ein kambodschanisches Liebeslied, das von einem Mann handelt, der seine Heimatstadt (Battambang) und seine Liebste vermisst.

Nur durch Liebe wächst die Welt

Nur durch Liebe wächst die Welt
Pantherion

Nur durch Liebe wächst die Welt.
Sie ist, was uns zusammen hält,
was uns von Gier und Hass und Neid befreit
und Glied um Glied an der Geschlechter Kette reiht.

Sie führt uns sanft auf unseren Wegen
und manchmal Klippen stürzt sie uns hinab
um wiederum uns zu den Sternen hochzuheben.
Die Liebe hebt und senkt des Schicksals Stab.

Und einen jeden fasst sie anders an.
Für mich befahl sie, dass ich über Knaben sann.
Ein Wink, den ich am Anfang nicht verstand,
bis ich mich selbst in eines anderen Augen fand.

Nur durch Liebe wächst der Mensch.
Sie ist was ihn zusammen hält,
was ihn von Gier und Hass und Neid befreit,
und ihn als Glied an der Geschlechter Kette reiht.

Sie ist im Großen wie im Kleinen was uns heilt.
Und falsch ist keine Liebe, die auf Erden weilt.

Kyril Skripnick (Boom Boom Dance)

Kyril Skripnick (geboren am 25. Juni 2003 in Krasnojarsk) trat 2016 in der 3. Staffel von The Voice Kids Russia an. Er schafte es durch die Blind Audition, in die Battles, die Sing-Offs und sogar bis in die Live Shows, aber nicht ins Finale.

Interessanter als diese Auftritte finde ich allerdings ein Musikvideo von ihm, das bereits 2015 entstanden ist. Trotz englischem Titel ist das Lied in russischer Sprache. Auch wenn (oder weil?) ich kein Russisch verstehe – ich finde das Lied hat was.

Etwas kurios finde ich, dass Kyril in jungen (bzw. noch jüngeren) Jahren in einem Schönheitswettbewerb zum „Kleinen Prinz von Sibirien 2008“ gewählt wurde. Am Finale des Wettbewerbs nahmen 30 Kinder aus Russland, der Türkei, der Ukraine und Bulgarien teil.

2015 spielte Kyril in einem Musical („Das fliegende Schiff“) mit. 2016 schaffte er es nicht nur in die Liveshows bei The Voice Kids Russia, sondern auch bis ins Halbfinale der 6. Staffel der Sendung „Comedy Battle“ des russischen Senders TNT. Abscheinend ein echtes Mutitalent.

Sergej (Viva La Vida)

Ähnlich wie Maarten in Staffel 3 (2013/2014) schied in der 6. Staffel (2017) von The Voice Kids Niederlande auch Sergej bereits in der Audition-Phase aus.

Ich finde das vertretbar. Trotz einem soliden Auftritt hat das gewisse Etwas stimmlich gefehlt. Aber für Teilnehmer, die es trifft, ist es natürlich hart, zumal sich ja fast immer wenigstens einer der Coaches umdreht. Man ist also quasi „durchgefallen“. Das hat etwas von Sitzenbleiben, auch wenn man natürlich schon sehr stark überzeugt haben muss, um überhaupt einen Platz in den Blind Auditions zu ergattern.

Wäre es keine Blind Audition gewesen, wäre Sergey möglicherweise weiter gekommen. Er kann sich nämlich durchaus sehen lassen. Und gesehen wurde er auch. Sein Auftritt auf YouTube inzwischen 2.36 Million mal angeklickt. Vielleicht ist das ja ein gewisser Trost.