Geschichten des Scheiterns

In Österreich wurde vor kurzem über das Urteil im Prozess gegen einen hauptberuflichen Nachwuchstrainer im Fußball berichtet.

Hier die Berichterstattung des Standard:

Prozess gegen Fußballtrainer, der 19 Jahre lang Buben missbrauchte

Ein 67-Jähriger ist angeklagt, ab 1989 vier Kinder, die er trainierte, missbraucht zu haben. Er sagt, er sei überzeugt gewesen, dass es Liebe gewesen sei

„Ich fühl mich absolut nicht als Verbrecher“, sagt Angeklagter Robert S. in seinem an das Schöffengericht unter Vorsitz von Eva Brandstetter gerichteten Schlusswort. „Die ganze Zeit, als die Buben und ich zusammen waren, bin ich überzeugt, dass ich sie lieb gehabt habe und sie mich auch gern hatten.“ Die „Buben“, von denen der 67-Jährige spricht, waren seine Schützlinge, die er Fußball gelehrt hat. Und die er laut Staatsanwältin schwer sexuell missbraucht haben soll, seitdem sie zwölf Jahre alt waren.

In der Sache bekennt sich der Pensionist grundsätzlich schuldig, einzig den Anklagepunkt, einem Opfer damit gedroht zu haben, ihn als „schwul“ zu outen, bestreitet er vehement. Denn: „Ich will keinem Buben Schaden zufügen. Ich wollte ja nie einen ins Gebüsch zerren“, beharrt er.

Pädophiler zweifacher Vater

Dass S. pädophil ist, hat er seiner Darstellung nach mit 14 erkannt. „Zwischen 15 und 17 war die schlimmste Zeit meines Lebens“, erzählt er dem Gericht. Er habe Suizidgedanken gehabt, konnte in seinem Heimatbundesland mit niemandem darüber sprechen. Mit 17 habe er dann beschlossen, doch „einen Versuch zu machen mit Mädchen“. Mit 26 heiratete er sogar und bekam zwei Kinder. „Hat Ihre Frau von Ihren Neigungen gewusst?“, fragt die Vorsitzende. „Sie wusste am zweiten Tag, nachdem wir uns kennengelernt haben, davon. Sie hat wahrscheinlich gehofft, dass sie mich umpolen kann“, mutmaßt der Angeklagte.

Die Ehe hielt 17 Jahre lang. „Warum sind Sie geschieden?“, will Brandstetter wissen. „Wegen dem Fußball. Ich war immer unterwegs und auf dem Platz“, antwortet der ausgebildete Sozialarbeiter, der seit den frühen 80er-Jahren mehr oder weniger hauptberuflich als Jugendtrainer und Talente-Scout arbeitete und Handelsvertretungen übernahm, um Geld zu verdienen.

„Unter Freunden gibt es keine Tabus“

Spätestens 1989 soll er begonnen haben, sein erstes Opfer zu missbrauchen. Erst gewährte er ihm Vorzüge – wie die erste Reihe im Mannschaftsbus –, schob extra Privattrainings ein und verging sich dann an dem Kind. 1991 wechselte S. zu einem bekannten Wiener Fußballklub und suchte sich das nächste Opfer – mit dessen Vater er sogar befreundet war. „Unter Freunden gibt es keine Tabus“, redete er dem Buben ein – und er sei schließlich sein Freund. Der Vater habe darüber hinaus sicher nichts gegen die geschlechtlichen Handlungen, beruhigte er das Kind.

Bei Trainingslagern im Ausland ordnete der Angeklagte auch immer wieder „Untersuchungen“ an. Die teilnehmenden Buben mussten sich nackt ausziehen, er „vermaß“ sie, unter anderem ihre Geschlechtsteile. Die letzten beiden Opfer, um die es in der Anklage geht, waren Brüder – S. hörte erst auf, als er 2004 aus familiären Gründen in sein Heimatbundesland ziehen musste.

Erste Verurteilung im Jahr 2011

Wo er schließlich im Jahr 2011 zu 24 Monaten teilbedingt verurteilt wurde. Da er 2008 als Fußballtrainer einen Buben sexuell missbraucht hat. Acht Monate der Strafe waren unbedingt, auch ein dreijähriges Verbot, als Trainer zu arbeiten, wurde ausgesprochen – „was entgegen den Vorschriften nicht im Strafregisterauszug steht“, wie die Vorsitzende spitz anmerkt. Unabhängig von dieser Verurteilung wurde er 2019 auch in Wien angezeigt. Wobei: Wie sich im Prozess herausstellt, gab es bereits im Jahr 2004 eine einschlägige Anzeige in Wien, dieses Verfahren wurde aber eingestellt. Unter anderem offenbar deshalb, weil ein Bub nicht alles aussagte, da er sich neben der Mutter genierte.

Über sein erstes Opfer sagt S. dem Gericht: „Er war meine große Liebe, und ich glaube, dass er mich sehr, sehr gern gehabt hat.“ Eine psychologische und eine psychiatrische Sachverständige haben festgestellt, dass dieser Bub, wie auch andere, noch heute unter den psychischen Folgen des Missbrauchs leidet.

Bevor dem Angeklagten das Protokoll seiner Einvernahme bei der Polizei vorgehalten wird, beantragt Privatbeteiligtenvertreterin Barbara Steiner den Ausschluss der Öffentlichkeit, was das Gericht auch beschließt. Was hinter verschlossener Tür besprochen wird, lässt sich also nur anhand der Schlussplädoyers und der Urteilsbegründung rekonstruieren.

„Die Kinder wollten Fußball spielen“

So muss Beisitzer Stefan Apostol die Reumütigkeit des Geständnisses angezweifelt haben. S. scheint ausgeführt zu haben, dass es sich um „Liebesbeziehungen“ gehandelt habe und die Kinder „alles freiwillig“ gemacht hätten. Privatbeteiligtenvertreterin Steiner widerspricht in ihrem Schlussvortrag: „Die Kinder wollten Fußball spielen.“ Und S. habe die Bedingung „Fußball für Sex“ gestellt, da sonst ein intensives Training nicht möglich sei.

Verteidiger Stephan Eberhardt bestreitet das: „Sein Fokus lag auf der Entwicklung des Fußballsports und der Fähigkeiten der Kinder“, argumentiert er für seinen Mandanten. „Er hätte nie mit schwerwiegenden Folgen bei den Opfern gerechnet“, bittet er um ein mildes Urteil.

Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahre Haft wird es eine nicht rechtskräftige Zusatzstrafe von sechs Jahren unbedingt zu den zwei Jahren teilbedingt aus dem Jahr 2011. S. ist darob mehr oder weniger fassungslos. Noch ehe er sich mit seinem Verteidiger berät, erklärt er: „Ich möchte auf jeden Fall in Berufung gehen. Ich kann meinen blinden Freund nicht alleinlassen“, spielt er darauf an, dass sein derzeitiger Lebensgefährte oder Mitbewohner, dazu macht S. unterschiedliche Angaben, vor wenigen Monaten das Sehvermögen verloren hat. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Die Opfer muss er finanziell entschädigen, er haftet auch für etwaige künftige Behandlungskosten.

„Manche zerbrechen an solchen Vorgängen“

Auch wenn die Taten schon lange her seien und seit 2008 nichts mehr vorgefallen sei, sieht das Gericht keinen Grund für eine außerordentliche Strafmilderung, begründet Vorsitzende Brandstetter. Denn das Geständnis sei nicht reumütig gewesen und auch die Folgen schwer. „Manche Kinder vertragen es besser, manche zerbrechen an solchen Vorgängen“, fasst die Vorsitzende zusammen. Der Senat wird sich noch ein weiteres Mal mit S. befassen müssen – der Fall der angeblichen Outing-Drohung, die der Angeklagte bestreitet, wird ausgeschieden, um das Opfer persönlich vernehmen zu können. (Michael Möseneder, 24.2.2021)

Aus der Berichterstattung des ORF:

Betroffene leiden zum Teil bis heute an Folgen

Die von den Übergriffen Betroffenen leiden teilweise bis zum heutigen Tag in Form einer posttraumatischen Belastungsstörung bzw. einer kombinierten Belastungsstörung an den Folgen des Erlebten. Bei drei von ihnen – die Betroffenen sind inzwischen Männer im Alter von 28, 36 und 44 Jahren – sind die psychischen Folgen derart gravierend, dass diese laut fachärztlichen Gutachten jeweils einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind. „Sie sind nach wie vor in ihrer Lebensführung beeinträchtigt und können nicht mit der Sache abschließen“, sagte dazu die Staatsanwältin.

Vom erstinstanzlichen Urteil umfasst waren fünf Betroffene und Tathandlungen zwischen 1989 und 2005. 1989 hatte der Trainer bei einem niederösterreichischen Verein einen Zwölfjährigen kennengelernt. Der Bub spielte in der U13-Mannschaft, der Trainer bevorzugte ihn, indem er ihn im Bus vorn sitzen ließ und ihm mehr Spielzeit einräumte. Eines Tages lud er den Buben zu sich nach Hause ein, wo es zu ersten Übergriffen kam, die sich in weiterer Folge monatlich wiederholten, bis der Betroffene 1991 den Verein wechselte.

Missbrauch auch auf Trainingslager

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Trainer über einen Bekannten einen Job bei einem Wiener Verein gefunden, wo er als Privattrainer für einen talentierten Nachwuchskicker engagiert wurde. Diesen missbrauchte er laut Anklage regelmäßig bei Treffen in seiner Wohnung, in der Umkleidekabine und auf einem Trainingslager, wobei sich die Missbrauchshandlungen intensivierten, als der Jugendliche eine Zeit lang bei ihm wohnte.

Dessen Vater glaubte, das wäre der sportlichen Karriere seines Sohnes förderlich. Der Trainer suggerierte dem ihm anvertrauten Burschen, sexuelle Handlungen wären „unter Freunden keine Tabus“, wie die Staatsanwältin diesbezüglich anmerkte. 1995 wechselte der Fußballer zu einem größeren Verein.

Zwei weitere Opfer fand der Angeklagte bei einem weiteren niederösterreichischen Club, wo er einen Buben zunächst zum Studium von Trainingsvideos nach Hause einlud und sich im weiteren Verlauf regelmäßig an diesem verging. 2003 begann er dann dessen jüngeren Bruder zu missbrauchen, was bis April 2004 andauerte. Das fünfte von der Anklage umfasste unmündige Opfer hatte der Trainer vom Juni 2004 bis Anfang Juli 2005, missbraucht, wobei der Betroffene zu Beginn zwölf Jahre alt war.

Bereits 2011 verurteilt

Vor der Erörterung der zeugenschaftlichen Angaben der von den Übergriffen Betroffenen wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Der Angeklagte war 2008 nach Westösterreich gezogen, um sich um seine pflegebedürftige Mutter zu kümmern. Auch dort lebte er seine pädophilen Neigungen aus. 2011 wurde er vom Landesgericht Feldkirch wegen sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Dass er sich zuvor seit Jahren an Nachwuchsspielern vergangen hatte, wurde erst viel später bekannt. Für einen 38 Jahre alten Mann wurde der Leidensdruck zu groß, er brach sein Schweigen, das er bis dahin über das Geschehen gebreitet hatte, und zeigte seinen ehemaligen Trainer an. Ein engagierter Beamter der Kriminalpolizei forschte dann weitere Opfer aus.

Angeklagter mit Strafhöhe nicht zufrieden

Mit dem Urteil war der 67-Jährige nicht einverstanden. Die Strafe war ihm zu hoch, er legte dagegen Berufung ein. „In Zukunft passiert nichts mehr. Ich bin zu alt. Es kommt nie wieder vor“, machte er geltend. Überdies habe er sich um seinen Freund zu kümmern, dem es gesundheitlich schlecht gehe. Der 67-Jährige war von 1979 bis 1996 verheiratet und hat mit seiner geschiedenen Frau zwei Söhne groß gezogen.

Es gibt Aspekte des Falls, die mich besonders nachdenklich machen.

Ich bin selbst homohebephil und finde Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren anziehend. Auch ich habe meine Neigung mit 14 erkannt. Die Zeit zwischen 16 und 19 war die schlimmste meines Lebens inkl. chronischer Suizidgedanken.

Ich bin aber nie eine Beziehung eingegangen, weder eine Alibi-Beziehung mit einer Frau (oder einem Mann), noch eine Beziehung zu einem Jungen. Nach meiner suizidalen Phase war ich noch etwa zehn Jahre depressiv und habe mich in ein Leben als Workaholic geflüchtet. Wer mit Arbeiten beschäftigt ist, hat keine Zeit zu leiden und wenn man erst aus dem Büro kommt, wenn es bereits dunkel ist, gibt es keine Jungen auf der Straße, denen man begegnen könnte.

Ich habe Jungen sehr lange bewusst vermieden. Dabei hatte ich nie Angst, dass ich einem Jungen gegenüber übergriffig werden könnte. Es ging für mich eher darum, mich nicht noch einmal zu verlieben. Gegen Ende meiner Schulzeit gab es eine unglückliche, gänzlich unerfüllte Liebe aus der Ferne. Das hatte einfach zu weh getan. Ich wollte nie mehr so leiden.

Einige der Umstände, die in den Artikeln geschildert werden, sind aus meiner Sicht gelinde gesagt bedenklich. Eine Aktion wie die Vermessung des Geschlechtsteile der Jungen in einem Trainingscamp etwa, im Grunde aber die ganze Struktur als Fußballtrainer, um die herum er sich sein Leben aufgebaut hat. So eine Struktur verleiht Macht und auch wenn man sie nicht missbrauchen will und subjektiv nicht den Eindruck hat, es zu tun, kann es sein, dass der andere Dinge tut oder Dingen zustimmt, denen er normalerweise nicht zugestimmt hätte.

Ich nehme es „S.“ ab, wenn er sagt: „Ich will keinem Buben Schaden zufügen. Ich wollte ja nie einen ins Gebüsch zerren“ oder „Die ganze Zeit, als die Buben und ich zusammen waren, bin ich überzeugt, dass ich sie lieb gehabt habe und sie mich auch gern hatten“ oder „Er war meine große Liebe, und ich glaube, dass er mich sehr, sehr gern gehabt hat.“

Aber es ändert nichts daran, dass sich einige der Jungen heute missbraucht fühlen.

Für mich sind sie die Richter, auf die es ankommt.

Es gibt eine Strömung innerhalb der pädophilen Community, die sich auf den Standpunkt stellt, dass sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kinder unter keinen Umständen ethisch vertretbar sind. Vertreter sind Seiten und Projekte wie „Schicksal und Herausforderung„, „Gemeinsam statt allein„, „Kinder im Herzen“ oder „Wir sind auch Menschen„. Ich fühle mich dieser Strömung nicht zugehörig, respektiere sie aber. Der Fall in Österreich zeigt für mich einmal mehr, warum sie ihre Berechtigung hat.

Wer einen sexuellen Kontakt zu einem Kind eingeht, setzt das Kind damit Risiken aus, auch dann, wenn die Beziehung wirklich einvernehmlich und beiderseitig gewollt ist. Die Beziehung muss geheim gehalten werden – eine Belastung. Wenn die Sache auffliegt und der Freund verhaftet wird, kann das in mehrfacher Hinsicht traumatisierend sein, vom verlorenen Glück einer als schön erlebten Beziehung, Scham gegenüber den Eltern, Schuldgefühlen gegenüber dem verhafteten Freund, bis zum Mobbing auf dem Pausenhof.

Und auch wenn es zu all dem nicht kommt, kann die kognitive Dissonanz zwischen positivem Erleben und einer extrem scharfen gesellschaftliche Ächtung dazu führen, dass irgendwann die Interpretation als Missbrauch obsiegt und zu einer nachträglichen Traumatisierung führt.

Es reicht nicht, nur Gutes zu wollen. Es kommt auch auf das Ergebnis an. Im Ergebnis fühlen sich die Jungen von damals heute missbraucht. Deshalb unterstelle ich dem Mann keinen schlechten Charakter. Aber er ist gescheitert. Und sein Scheitern ist abschreckend.

Es wäre weniger abschreckend, wenn der Mann offensichtlich ein Drecksack wäre, dem egal war, wie die Jungs sich fühlen. So war es aber gerade nicht. In einem der Jungen sah er gar die Liebe seines Lebens. Hier geht es nicht um das Scheitern eines ganz anderen, mit dem man überhaupt nicht vergleichbar ist und das deshalb nicht übertragen werden kann. Es ist für mich kein Scheitern, das nichts bedeutet und einfach ignoriert werden kann.

Von einem anderen Scheitern, über dessen Details weniger bekannt ist, habe ich über die einen Faktencheck von Correctiv erfahren. In den sozialen Medien war behauptet worden, der „UNO-Chef für Kinderrechte“ sei wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Tatsächlich gibt es so eine Position nicht.

Bei dem Mann, um den es geht, handelt es sich um Peter Newell aus Großbritannien, der tatsächlich ein bekannter Kinderrechtsaktivist und einer der Gründer einer globalen Initiative zur Beendigung von Körperstrafen gegen Kinder war. Unter anderem schrieb er auch zusammen mit seiner Frau, Rachel Hodgkin, ein von der Unicef veröffentlichtes Implementations-Handbuch zu den Rechten des Kindes.

Newell wurde 2018 im Alter von 77 Jahren zu sechs Jahren und acht Monaten verurteilt, weil er zwischen 1965 und 1968 sexuelle Kontakte zu einem anfangs 12-jährigen Jungen hatte. In einem Bericht der BBC heißt es (eigene Übersetzung):

Newell bekannte sich am 2. Januar in zwei Anklagepunkten wegen schweren sexuellen Übergriffen zwischen Mai 1966 und Mai 1968 und drei Anklagepunkten wegen unsittlicher Übergriffe zwischen Mai 1965 und Mai 1968 schuldig.

Bemerkenswert ist für mich vor allem, dass es 50 (!) Jahre nach der Tat zu einer Verurteilung kam. Normalerweise dürfte es nach 50 Jahren keine Chance mehr geben, so eine Tat nachzuweisen. Ich kann mir die Verurteilung nur aufgrund des Geständnisses erklären.

Meine Vermutung (!) ist, dass es einen ähnlichen Hintergrund geben könnte wie im Fall des österreichischen Fußballtrainers, dass also Newell das Geschehene für einvernehmlich hielt und gestanden hat, weil er bereit war, die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, als sich herausstellte, dass der Junge sich (inzwischen?) missbraucht fühlt.

Natürlich wäre mir lieber, ich könnte mit anderen Geschichten aufwarten, die Hoffnung machen, dass die Liebe gelingen kann. Es gibt solche Geschichten. Die Webseite Jumima ist ein Archiv in dem echte Erfahrungsberichte über intime Beziehungen zwischen Männern und Jungen gesammelt werden. Es werden dort ausschließlich Berichte aufgenommen, die zumindest teilweise positiv geschildert sind und in denen die Sicht des Jungen im Vordergrund steht. Aktuell enthält sie 209 Berichte von Jungen.

Aber es gibt eben auch Geschichten ohne Happy End. Sie sind besonders schwierig, wenn es am eindeutigen Bösewicht fehlt. Ich denke man muss sie ernst nehmen und sollte nicht die Augen zumachen, wenn es unangenehm wird.

Von der Bekämpfung von Kinderpornographie zur Verfolgung von Kindern und Jugendlichen

Die auf IT-Themen spezialisierte Nachrichtenseite Heise Online berichtet über einen aktuellen Versuch den Datenschutz mit dem Argument des Kinderschutzes auszuhebeln:

EU-Kommissarin ruft im Kampf gegen Missbrauchsfotos im Netz zur Eile

Im Kampf gegen Fotos und Videos missbrauchter Kinder im Internet ruft EU-Innenkommissarin Ylva Johansson das EU-Parlament und die EU-Staaten dringend zum Handeln auf. „Es eilt“, sagte die Schwedin der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Beide Seiten müssten sich schnell auf eine Übergangslösung für das Aufspüren bestimmter Missbrauchsdarstellungen einigen. Datenschutzbedenken könne sie absolut nicht nachvollziehen. Für die Verhandlungen am (heutigen) Dienstag erhofft sich die Sozialdemokratin erhebliche Fortschritte.

Weniger Hinweise aus Europa

Hintergrund ist, dass Unternehmen wie Facebook und Google Nachrichten über ihre Mail- und Messenger-Dienste in der EU seit Ende Dezember nicht mehr mit bestimmten Filtern scannen dürfen. Nach Daten des US-Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder NCMEC haben die Tech-Unternehmen in den sechs Wochen danach nur noch halb so viele Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen aus der EU gegeben wie zuvor.

Bislang haben die Unternehmen versendete Nachrichten auf Bilder und Videos gescannt, die bereits bekannt und mit einer Art digitalem Fingerabdruck versehen worden sind. Diese wurden dann etwa NCMEC gemeldet, wo sie geprüft und gegebenenfalls an die Behörden weitergegeben wurden. Damit dies fortgesetzt werden kann, schlug Johansson im September eine Übergangslösung vor. Europaparlament und EU-Staaten konnten sich jedoch nicht rechtzeitig bis zum 21. Dezember auf eine Linie einigen. Der Vorschlag geht zudem deutlich weiter als das bisherige Verfahren, bei dem nur auf bereits bekannte Darstellungen gescannt wurde.

„Seltsames Verhältnis von Privatsphäre“

So hat Johansson auch das Aufspüren neuer Fotos sowie des sogenannten Groomings in ihren Vorschlag aufgenommen – also das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder über das Internet. Doch erfordert dies weitreichendere Eingriffe in die private Kommunikation, weshalb es vor allem im Parlament Vorbehalte gibt.

Johansson kann das nicht nachvollziehen. Sie könne nicht verstehen, dass die Privatsphäre es unmöglich machen solle, Kinder zu schützen. „Dann hat man wirklich ein sehr seltsames Verhältnis von Privatsphäre“, sagte sie der dpa. Textnachrichten müssten auf bestimmte Muster durchsucht und nicht der gesamte Inhalt mitgelesen werden. „Das ist wirklich ein entscheidendes Thema.“ Das „Grooming“ habe in der Corona-Pandemie deutlich zugenommen.

Der Grund, warum aktuell weniger erfasst werden kann als bisher, ist also der Versuch, die Eingriffe in den Datenschutz massiv auszuweiten. Dabei ist die Wunschlösung von Fr. Johannson nicht einmal rechtskonform. In einem anderen Artikel zu dem Thema berichtet Heise:

Der Plan der EU-Kommission, per Eilverordnung Ausnahmen von einigen Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie zuzulassen, um gegen Darstellungen sexueller Missbrauchs von Kindern vorzugehen, ist mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) in einem jetzt veröffentlichten Gutachten.

Wenn es wirklich darum ginge, das weiter zu tun, was man bisher getan hat, wäre es vermutlich nicht sonderlich schwierig eine Übergangslösung zu finden. Das reicht der EU-Innenkommissarin aber nicht. Sie versucht Druck zu erzeugen, um ihre Lösung durchsetzen.

Aus Heise Online finden sich einige interessante Kommentare zum Artikel. Hier eine Auswahl:

Kommentar #1

Immer wenn ich Kindesmissbrauch lese und zur Eile aufgerufen wird…

… kann man sich sicher sein, dass irgendwas Verfassungsfeindliches durchgepeitscht werden soll.

Kommentar #2

Die Kriminalstatistik hilft!

Zum einen: nur ein kleiner Bruchteil der Bevölkerung begeht Straftaten (also im Sinne von „muss bestraft werden“)

Von diesen Kriminaldelikten ist Kipo unter 1%… weit unter 1%

Und das ist nur so hoch weil z.B. auch das durchsuchte Handy eines 25 jährigen (aufgrund einer andern Tat), auf dem noch das Photo seiner damals 15 jährigen Ex zu finden ist, mit in der Statistik landet. So wie ich es letzt gelesen habe ist dieser Beifang den niemand wirklich als schlimme Straftat sehen würde, der Großteil der zuletzt „gestiegenen“ Fälle in der Statistik. Das was sich hingegen jeder unter diesem Tatvorwurf vorstellt ist wiederum ein trauriger Bruchteil – der existiert, aber halt irgendwo im Promille Bereich liegt.

Also haben wir ein Problem das zwar schlimm ist, aber tatsächlich total selten ist. Es ist kein Problem für das man sämtliche Rechte des Bürgers aushebeln muss.

Leider wird von Leuten die sich da tagtäglich mit Beschäftigen und Politikern die sich versprechen damit zu punkten immer so getan als hätten wir hier ein massives, großes Problem.

Kommentar #3

Suggestion der schlimmsten Bilder

Man sollte das Thema einfach mal nüchterner betrachten und nicht so emotional führen.
Wenn ich solche Aussagen lese, bin ich mir nicht sicher was für Bilder diese Politiker immer im Kopf haben. Foristen, die hier meinen das man nur als kinderloser Mensch auf dem Datenschutz bestehen kann, sollten auch mal die Kehrseite einer ungezügelten Überprüfung/Überwachung sämtlicher Kommunikation im Hinblick auf genau diese Kinder, die sie doch auf diese Weise beschützt gesehen wollen, betrachten.

Soweit ich das Thema richtig verstanden habe fällt unter den allgemeinen Begriff Kinderpornografie sämtliches Bildmaterial was Personen unter 18 Jahre nackt oder auch mit Bekleidung in aufreizender Pose zeigt. Zumindest ist es hierzulande wohl so. Wenn man allgemein mal das Schutzalter in verschiedenen Ländern recherchiert, so liegt es wohl in den meisten Fällen zwischen 14 und 16 Jahren. Hierbei ergeben sich ja schon per Definition ein paar Fragen, die noch kein Politiker bei solchen Forderungen mal generell gestellt oder beantwortet hat.Je nach Schutzalter dürfen Personen unter 18 Jahren also Sex haben, jedoch dürfen noch nicht einmal Bilder in aufreizenden Posen im Bikini erstellt, versendet oder auch nur aufbewahrt werden.

Und nachdem ja schon mehrfach dokumentiert wurde das Personen unter 18 Jahren, die freiwillig und ohne Zwang solche Bilder von sich erstellt haben und dem jeweiligen Partner gesendet haben, verurteilt worden sind, sollten sich die Menschen, welche solch eine Massenüberwachung im Namen der oder ihrer eigenen Kinder befürworten, mal überlegen wie negativ sich die Bloßstellung und die strafrechtlichen Konsequenzen auf die Entwicklung dieser Kinder auswirkt.

Besorgniserregend ist auch ganz besonders die Erweiterung der Überwachung auf noch nicht bekannte Aufnahmen und bestimmte Muster in Textnachrichten. Wie soll denn ein Filter herausfinden ob da jemand Rollenspiele betreibt? Und wie soll solch ein Filter zwischen einem 17 Jahre alten Kind und einem 18 Jahre alten Erwachsenen unterscheiden?

Wie soll man also sicherstellen das bei dieser Massenüberwachung keine false positives passieren? Welche Leute sehen denn unter Umständen die Nacktfotos jung aussehender Erwachsener, die jemand seinem erwachsenen Partner ganz privat geschickt hat?

Also statt immer nur die schlimmsten und brutalsten Bilder von leidenden Kindern im Kopf zu haben, sollte man auch diese Bilder von nahezu Erwachsenen im Bikini berücksichtigen.
Es ist auch immer sehr interessant wie die Vorstellung von dem schlimmsten aller Übel immer in Umlauf gebracht werden. Da Besitz etc. verboten ist, hat noch kein Reporter und noch kein Politiker gesehen was da immer gefunden wird. Und jeder beschreibt sein eigenes Grauen was er bei dem Wort Kinderpornografie vor seinem geistigen Auge hat. Denn nur so funktioniert es das man die Massen dazu bewegt freiwillig einer Massenüberwachung zuzustimmen.

Was die Suggestion schlimmster Bilder angeht, bin ich vor kurzem bei der Recherche für einen anderen Artikel auf eine Aussage der heutigen EU Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen aus dem Jahr 2008 gestoßen. Damals war Frau von der Leyen Familienministerin und setzte sich für eine Gesetzgebung zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt mittels einer Zensurliste ein. Aus Wikipedia:

Die Initiative von der Leyens stieß auf massive Kritik von Juristen, der IT-Fachpresse, einer großen Zahl von IT-Fachverbänden, von Bürgerrechtlern, Missbrauchsopfern, Opferschutzorganisationen, und der Opposition und wurde als „Zensursula-Debatte“ bekannt. Kritiker sahen in dem Gesetz eine gegen Kinderpornografie unwirksame Maßnahme, die Tätern eher nütze als schadete, aber gleichzeitig massiv Grundrechte einschränken könnte. Die zur Sperrung errichtete Infrastruktur könne problemlos für weitere Zensur-Maßnahmen verwendet werden, da sie eine Kontrolle unliebsamer Inhalte ermögliche und „Echtzeitüberwachung“ umsetze. Eine E-Petition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gegen die Einführung einer Sperrinfrastruktur wurde von mehr als 130.000 Bürgern unterzeichnet, mehr als bei jeder anderen E-Petition zuvor.

Wenn sie für Internetsperren warb, sprach von der Leyen oft vom „Milliardenmarkt Kinderpornografie“. In der Begründung des ersten Gesetzesentwurfs vom 05.05.2009 hieß es:

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet, die in Drittländern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden.

Auch die Medien folgte diesem Narrativ. Als Beispiel ein damaliger Artikel der österreichischen Tageszeitung Standard:

Schätzungen internationaler Organisationen zufolge werden mit Internet-Pädophilie rund fünf Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Bilder missbrauchter Kindern kosten zwischen 30 und 100 Euro. Für einen Film werden bis zu 300 Euro bezahlt.

Die Zahlen wurden nicht frei erfunden. Sie stammten ursprünglich von Kinderschützern und Kinderschutzorganisationen, die das Dunkelfeld kommerzieller Kinderpornographie frei schätzten, sich mit ihren Schätzungen aufeinander beriefen und dabei in immer wahnwitzigere Höhen hochschaukelten.

Ich unterstelle nicht zwingend ein böswilliges Motiv, wahrscheinlicher scheint mir eine Mischung aus Inkompetenz und Marketing-Konkurrenz im Kampf um Aufmerksamkeit für die eigene Sache, Spendengelder und Fördermittel. Schon im Vogelnest wird das Küken am meisten gefüttert, das am lautesten schreit.

Weil sie die „Guten“ sind, ist die Bereitschaft Kinderschützern und Kinderschutzorganisationen zu glauben sehr hoch. Die Zahlen fanden deshalb den Weg in Quellen der US Regierung und der UN und verbreiteten sich von dort immer weiter. Sie sind selbst heute nicht tot zu kriegen, obwohl längst klar ist, dass sie jeglicher Grundlage entbehren.

Als es nur gegen die „Bösen“ ging, kümmerte sich niemand darum. Als eine Einschränkung von Datenschutz und Grundrechten für alle drohte, wurde die Faktenlage auf einmal kritisch geprüft und der Mythos widerlegt.

Aus einem Artikel in der Computerzeitschrift CT:

Das Kriminalwissenschaftliche Institut der Uni Hannover erstellt derzeit die erste diesbezügliche Studie. Arnd Hüneke, der die Studie leitet, ist sich nach ersten Zwischenergebnissen sicher: „Einen Markt für kinderpornografische Inhalte gibt es im Web nicht.“ Dies habe sich aus vielen Gesprächen, beispielsweise mit Strafermittlern der Landeskriminalämter, zweifelsfrei ergeben.

Aus dem Artikel „Die Legende von der Kinderpornoindustrie“ im lawblog:

Ich verteidige viele Betroffene, die des Besitzes von Kinderpornografie beschuldigt werden. Hiervon ist ein nicht unbeträchtlicher Teil unschuldig. (…) Lassen wir aber jene beiseite, die unschuldig verdächtigt werden. Nehmen wir nur die Internetnutzer, bei denen tatsächlich Kinderpornos auf Datenträgern gefunden werden. Keiner, ich wiederhole, keiner der in den letzten anderthalb Jahren dazu gekommenen Mandanten hat auch nur einen Cent für das Material bezahlt. (…)

Kein einziger jedoch hat seine Tauschpartner bezahlt. Und diese Tauschpartner haben auch nichts verlangt. Selbstverständlich wertet die Polizei in den allermeisten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahlseiten sind nicht darunter. Auch verdächtige Überweisungen etc. werden nicht festgestellt. Wie auch, möchte man sagen. Spätestens seit der Aktion Mikado ist jedem einschlägig Interessierten klar, dass Zahlungen früher oder später gerastert werden.

Überdies: Niemand zahlt für Dinge, die er auch umsonst haben kann. (…)

Der Verweis auf die Millionenumsätze ist kein Randaspekt. So wird nämlich der Eindruck erweckt, die Konsumenten von Kinderpornografie pumpten Geld in einen lukrativen Markt mit der Folge, dass sich Kindesmissbrauch finanziell lohnt. Wenn man also den Kinderpornomarkt trockenlege, würden weniger Kinder missbraucht.

Aus einem Artikel auf Heise Online:

Ein Fortschrittsbericht der „European Financial Coalition“ (EFC) gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz kommt zu dem Ergebnis, dass vom viel beschworenen „Massenmarkt“ für Kinderpornographie im Internet keine Rede sein kann.

In den vergangenen 14 Monaten sei die Zahl der identifizierten aktiven Webseiten, die kommerziell Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch vertreiben, „deutlich gesunken“- (…) Die noch ausgemachten gewerblichen Vertriebsseiten hätten „generell keinen hohen Profit“ abgeworfen. Vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen der Internetkriminalität seien die tatsächlichen Einnahmen als „recht niedrig“ zu bezeichnen. (…)

Eine Forschungsfirma habe zudem aus internen Verzeichnissen etwa von Hotlines eine Datenbank mit 14.500 Einträgen über vermeintliche Funde von Kinderpornographie im Netz erstellt. Davon seien Anfang August aber nur noch 0,3 Prozent online gewesen, die einschlägiges Material enthielten. Vier der zehn Seiten, die tatsächlich Missbrauchsbilder von Kindern im Alter zwischen einem und 16 Jahren zeigten, seien kommerziell ausgerichtet gewesen. Insgesamt könne man davon ausgehen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt immer nur „eine Handvoll“ einschlägiger Angebote verfügbar sei. (…)

Zu den Schlüsselergebnissen der 40-seitigen Studie gehört weiter, dass die Betreiber kommerzieller Webangebote für Missbrauchsbilder diese zwar vertreiben, aber offenbar nicht selber produzieren. Vielmehr würden sie sich etwa aus kostenlosen Newsgroups oder anderen Kanälen bedienen. Generell seien die meisten Aufnahmen schon ein paar Jahre im Netz und würden immer wieder „recycled“.

Ein zweiter Ansatz der Skandalisierung waren Behauptungen zu den Inhalten. Die bereits angekündigt Aussage von Frau von der Leyen aus dem Jahr 2008 in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt:

Die Kinder werden immer jünger. Jedes dritte Opfer von Kinderpornografie ist jünger als drei Jahre. Da werden durch brutale Vergewaltigungen Kinderseelen und Kinderkörper zerfetzt. Und: Die Bilder und Filme der Kinderpornografie werden immer gewalttätiger. Manche Ermittler beim Bundeskriminalamt brauchen psychologische Begleitung, weil sie die gellenden Schreie der Kinder auf den pornografischen Videos kaum ertragen können.

Im Buch „Täter • Taten • Opfer – Grundlagenfragen und aktuelle Probleme der Kriminalität und ihrer Kontrolle“, herausgegeben 2013 von der Kriminogischen Gesellschaft und der Wissenschaftlichen Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologen berichtet Prof. Bernd-Dieter Meier im Kapitel „Kinderpornographie im Internet – Ergebnisse eines Forschungsprojekts“ über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Thema.

Aus der Beschreibung des Forschungsprojekts:

An diesem Punkt will eine Untersuchung ansetzen, die in den Jahren 2009 bis 2011 am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität Hannover durchgeführt wurde. Das Ziel des Projekts war es, über die Herkunft und Verbreitung sowie den Umgang mit kinderpornographischem Material die verfügbaren Informationen zusammenzutragen und systematisch auszuwerten. Ausgehend von einem an den gesetzlichen Bestimmungen orientierten, strafrechtlich-formalen Begriff von „Kinderpornographie“ sollte das verfügbare Material klassifiziert und – soweit möglich – hinsichtlich seiner Herkunft eingeordnet werden. (…) wurden mit standardisierten Erhebungsbögen Akten von Strafverfahren ausgewertet, die im Jahr 2008 wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornographischer Schriften nach § 184b StGB a.F. durchgeführt worden waren. Insowet wurde über die Endziffer des Aktenzeichens aus dem Aktenbestand der niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften (vgl. Nr. 223 RiStBV) in Hannover eine annähernd repräsentative Stichprobe gezogen. (…) Was (…) möglich war, war eine von den strafrechtlichen Kategorien unabhängige, eher kriminologischen bzw. viktimologischen Überlegungen folgende Einordnung des Materials, das den Gegenstand der Strafverfahren bildet. (…) Ausgewertet wurden in der Untersuchung insgesamt 1.712 in den Akten vorgefundene Bilder; sofern es sich um Filme handelte, wurde dabei auch in der Untersuchung die schwerwiegendste Darstellungsform erfasst.

Aus den Ergebnissen:

In den Akten war der Großteil der abgebildeten Kinder (83,1 %) weiblichen Geschlechts; nur etwa jedes 6. Kind (16,4 %) war ein Junge. (…) Die Einschätzung des Alters der Kinder bereitete in der Untersuchung Schwierigkeiten. Nur als grober Anhaltspunkt für die Größenordnung ist es deshalb zu verstehen, dass drei Viertel der Kinder (77,6 %) der Altersgruppe der 9- bis 13-Jährigen zuzuordnen war; Kinder im Alter von unter 3 Jahren bildeten in der Stichprobe die Ausnahme (2,0 %). Legte man für die Einordnung des Schweregrads der abgebildeten sexuellen Handlungen die Copine-Skala von zugrunde, zeigte sich, dass gut zwei Drittel des sichergestellten Materials (68,8 %) dem eindeutig strafbaren Missbrauchsbereich (Stufen 7 bis 10) zuzuordnen war, während dem strafrechtlichen uneindeutigen Bereich des Posing (Stufen 4 bis 6) gut ein Viertel des Materials (28,8 %) zuzuordnen und nur ein geringer Teil des Materials (2,5 %) als strafrechtlich irrelevant einzuordnen war. Etwas präziser ausgedrückt: Bei mehr als zwei Fünftel der Fälle (43,4 %) ging es um Oral-, Vaginal- oder Analverkehr, in einem kleinen Teil (1,9 %) um gewalt- oder tierpornographische Handlungen mit Kindern.

Der tatsächliche Anteil von Kindern im Alter von unter drei Jahren liegt also, soweit man das wissenschaftlich untersucht hat, bei 2 % und nicht bei „jedem dritten Opfer“ wie es Frau van der Leyen der Öffentlichkeit gegenüber mit großer Eindringlichkeit und unter Ausnutzung des Vertrauensvorschusses für ihr Amt damals behauptete.

Aussagen wie „Die Kinder werden immer jünger“ und „Die Bilder und Filme werden immer gewalttätiger“ wirken auf mich so wie die Klagen über die Jugend, die angeblich immer sittenloser und verdorbener wird und die man auf 5.000 Jahre alten sumerischen Tontafeln, in Texten von Sokrates und Aristoteles, in mittelalterlichen Traktaten ebenso findet, wie in neuzeitlichen Quellen. Nur gestimmt hat es nie.

Es gibt überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund warum die Kinder immer jünger und die Taten immer gewalttätiger werden sollten – außer, dass man mit der Behauptung, es sei so, Leute emotionalisiert und dazu bringt fakelschwingend in die Richtung zu marschieren, in der man sie gerade haben will.

Auch die Aussage „Manche Ermittler beim Bundeskriminalamt brauchen psychologische Begleitung, weil sie die gellenden Schreie der Kinder auf den pornografischen Videos kaum ertragen können.“ dürfte kaum etwas mit der Realität zu tun haben.

Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender des BGH, schrieb im letzten Jahr dazu in seiner Kolumne auf Spiegel Online:

Auch deshalb sollte man annehmen, dass der Beruf des Kriminalpolizisten nicht bevorzugt Menschen anzieht, die sich durch emotionale Irritierbarkeit, brüchiges Selbstbild und extreme Fantasieneigung auszeichnen. Betrachtet man die Selbstdarstellung des Berufs, wird diese Erwartung auch meist bestätigt: Eher robust und dem Handfest-Praktischen zugetan, vertraut mit Tricks und Abgründen der sogenannten Kundschaft, bei fast jedem fast alles für möglich haltend, mit einer Sicherheit vermittelnden Distanz zum eigenen Ich und zum fremden Leiden. (…)

Daher ist es erstaunlich, bei der Pressekonferenz eines Polizeipräsidenten zu hören, die Ermittlungsarbeit einer Kommission sei „das Schlimmste“ gewesen, was den Kollegen je widerfahren sei, eine grauenvolle, emotional nicht zu bewältigende Belastung. Wir hören und schaudern, wenn von Paragraf 184b StGB, der „Verbreitung kinderpornografischer Schriften“, die Rede ist:

„Es geht mir darum, das Entsetzen darüber zum Ausdruck zu bringen, was geschehen ist und was meine Mitarbeiter in nur drei Wochen ermittelt haben. Selbst die erfahrensten Kriminalbeamten sind an die Grenzen des menschlich Erträglichen gestoßen und weit darüber hinaus.“

Das sagte, Presseberichten zufolge, der Polizeipräsident von Münster bei der Pressekonferenz zum Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Verbreitung kinderpornografischer Schriften in Münster, und dem Leiter der mit der Ermittlung befassten Kommission, „versagte“, so lesen wir, „beinahe die Stimme“, als er der Presse davon berichtete, wie schlimm die entdeckten Bild- und Videodateien seien. Das ist menschlich verständlich und in der Sache vermutlich nicht fernliegend. Andererseits entspricht es nicht dem sonst gewohnten Selbstbild von Polizei und Staatsanwaltschaften bei der Verkündung von Fahndungserfolgen. Das gilt entsprechend auch für die Medienöffentlichkeit. Hier rücken zwar immer einmal wieder Betrachtungen über die imaginierte Innenwelt von Ermittlern ins Blickfeld; aber eine allgemeine Klage über die schreckliche Belastung, sich beruflich tagein, tagaus mit Terrordrohungen, Holocaustleugnungen, um ihre Ersparnisse geprellten Rentnern oder Mordmotiven befassen zu müssen, findet sich selten. Anders bei der Kinderpornografie. Da fragt etwa „Bild“ am 6. Juni:

„Wie kommen die Ermittlungsbeamten und -beamtinnen, die selbst Väter und Mütter sind, mit diesen Eindrücken zurecht? … Wer macht sich Gedanken über die Männer und die Frauen bei der Polizei, die Hunderte von Terabytes auswerten müssen von diesem abscheulichen Dreck?“

Die Antwort gibt die Zeitung gleich selbst: Wir tun es. Dass die Beamten auch „Väter und Mütter“ sind,  ist richtig. Sie sind allerdings auch alles andere, was Menschen in der Gesellschaft außerhalb ihrer Berufsrolle sind. Trotzdem verzweifeln sie nicht schon deshalb am Einbruch, weil sie selbst in Wohnungen leben, und nicht am Totschlag, weil sie selbst Freunde und Verwandte haben. Der Topos vom Ermittler, der an den Beweisstücken des Kindesmissbrauchs leidet, ist aber weitverbreitet und dient auch im professionellen Umfeld von Polizeiführungen und Interessenvertretungen als moralisch unangreifbares Argument für ganz unterschiedliche Anliegen. (…)

Das ist auch insoweit etwas irritierend, als man es im Zusammenhang mit anderen Straftaten nicht so und jedenfalls nicht in diesem Maß gewohnt ist. Man liest selten darüber, wie schrecklich es ist, Zeugenvernehmungen von misshandelten oder vergewaltigten Menschen durchzuführen, und die Fernsehkrimis signalisieren dem Zuschauer nicht, dass es grauenvoll sei, im Morddezernat zu arbeiten, sondern zeigen im Gegenteil, dass dies eine erfüllende und oft lustige Tätigkeit sei, wo zwischen Sektionstisch und „SpuSi“ so manche Currywurst gegessen und so manches Bierchen gezischt wird. Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht auch dort schrecklich sein kann. Aber es ist einfach viel seltener, obgleich doch hinter den mit Paragrafen bezeichneten Tatbeständen des Strafrechts oft ein berührendes, grausames, erschreckendes Geschehen steckt, Abgründe von bösem Willen und Niedertracht sich auftun und menschliches Leid in die Form gebracht werden muss, die eine Verarbeitung in den formellen Verfahren erlaubt, die das Gesetz mit guten Gründen vorschreibt. (…)

Interessant die Bilder der Bilder. Das Publikum, auch die Presse, kennt die Dateien ja nicht, um die es geht. Es ist verboten, sie anzuschauen, und mit gutem Grund werden sie von den Ermittlungsbehörden nicht vorgezeigt. Wenn also ihr Inhalt als grauenvoll, schrecklich, furchtbar, „das Schlimmste“ und so weiter beschrieben wird, sind das nur sprachliche Attribute, durch welche die Wirklichkeit beschrieben wird. Erstaunlich ist, dass die Öffentlichkeit sich damit zufriedengibt. Denn eigentlich möchte man doch fragen: Was ist denn zu sehen, was so grauenvoll ist, dass dem Polizeisprecher die Stimme bricht? Auch die Antwort hierauf wären nur Worte, nicht wirkliche Bilder, und in einer Welt, in der immerzu alle einfach alles fragen, wissen, erfahren, beurteilen möchten, erstaunt der Gleichmut sehr, mit dem praktisch 100 Prozent der Menschen, die sich über die Monstrosität von Bildern erregen, auf jede Kenntnisnahme dieser Objekte verzichten. Das gilt auch für Journalisten und Redaktionen. Sie würden sich zu Recht weigern, den Inhalt von Dokumenten, die sie gar nicht kennen, als „unvorstellbar schlimm“ zu beschreiben, nur weil ihnen ein Beamter gesagt hat, so sei das. (…)

Die extremen Reaktionen emotionaler Art, die Taten des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie (inzwischen) hervorrufen, sind nicht einfach „normal“ und selbstverständlich, sondern spiegeln Verhältnisse in den Einzelnen und der Gesellschaft. Dazu gehört auch das Phänomen, dass diese extreme Ablehnung, der geradezu vernichtende Ekel, der bekundet wird, mit der Behauptung einhergeht, nicht genau zu wissen und sich auch „gar nicht vorstellen“ zu wollen, welches „grauenvolle“ Geschehen überhaupt gemeint ist. Stellvertretend für das Publikum ekeln sich dann die Ermittler und werden ihrerseits zu Opfern der eigenen Beweismittel erklärt. Das Publikum wird aufgefordert, Mitgefühl mit Polizisten und Staatsanwälten zu haben, die Straftaten aufklären. Die Bilder der sekundären Opfer verdrängen fast die der realen. Da ist es nicht weit bis zur Aussage, eigentlich sei jeder ein Opfer, der sich die fremden Taten nur schlimm genug vorstelle. Damit wäre man dann auf einem psychisch sehr schmalen Grat angelangt.

Es gibt eine andere Quelle, die sogar nahelegt, dass das Problem, das Ermittler belastet, nicht „gellende Schreie“ sind, sondern Kinder, die nicht schreien, verstört oder traumatisiert sind, sondern dem Anschein nach Spaß haben. Aus einem Blogartikel von Montebasso:

Am schlimmsten ist es, wenn die Kinder lachen

Wie soll man sich das erklären: Da scheint es nun seit den 80er Jahren Konsens zu geben, dass Sex mit Kindern für sie schwer zu ertragen ist und traumatisierend wirkt – und dann tauchen da Interviews mit Polizistinnen auf, die kinderpornographisches Material sichten müssen und irritiert berichten, dass ein grosser Teil der Kinder auf den Aufnahmen ganz einfach – lacht?

Dabei hätten die Polizistinnen es wissen können. Ausgerechnet Kenneth V. Lanning, ein ehemaliger FBI-Agent, der für Ermittlungen bei Kindesmissbrauch zuständig war, hat in seinem dicht gepackten Erfahrungsbericht schon auf diesen Widerspruch hingewiesen: man kann die Kinder dabei lachen sehen, und sie sind nicht unbedingt diese passiven Opfer, die nur hinhalten müssen und leiden. Und dass ein Verhältnis über einige Zeit in Gang bleibt, kann daran liegen, dass das Kind nicht ungern partizipiert hat.

Die Vorstellung jedes Bild, das heute als kinderpornographisch definiert ist, zeige das pure Grauen muss falsch sein.

In den 70er Jahren als in einigen Ländern jede Form der Pornographie legal besessen und auch verkauft werden konnte, lagen kinderpornographischen Magazine dort in Sexshops offen neben „normaler“ Pornographie aus. Das war nur möglich, weil die Bilder eben nicht entsetzlich waren. Was gezeigt wurde war für die meisten schlicht uninteressant.

Am 23. Mai 1977 veröffentlichte das Magazin Der Spiegel auf seiner Titelseite ein von ihrer Mutter aufgenommenes Aktfoto der damals 11-jährigen pubertierenden Eva Ionesco mit erotisierenden Accessoires, die Überschrift lautete „Die verkauften Lolitas“. Heute (seit 2015) wäre das Bild als Posing-Aufnahme kinderpornographisch. Die Auflage des Spiegel lag damals bei etwa einer Millionen Exemplare. Auf ein Exemplar kommen im Schnitt etwa sieben Leser. 1977 haben also etwa 7 Millionen Deutsche ein nach heutigem Verständnis kinderpornographisches Bild gesehen. Die Mehrheit hat es ausgehalten, ohne deshalb eine Psychotherapie benötigt zu haben.

Ich komme nun noch einmal auf einen der Kommentare im Heise Forum zurück:

Soweit ich das Thema richtig verstanden habe fällt unter den allgemeinen Begriff Kinderpornografie sämtliches Bildmaterial was Personen unter 18 Jahre nackt oder auch mit Bekleidung in aufreizender Pose zeigt. Zumindest ist es hierzulande wohl so.

Wenn man allgemein mal das Schutzalter in verschiedenen Ländern recherchiert, so liegt es wohl in den meisten Fällen zwischen 14 und 16 Jahren. Hierbei ergeben sich ja schon per Definition ein paar Fragen, die noch kein Politiker bei solchen Forderungen mal generell gestellt oder beantwortet hat. Je nach Schutzalter dürfen Personen unter 18 Jahren also Sex haben, jedoch dürfen noch nicht einmal Bilder in aufreizenden Posen im Bikini erstellt, versendet oder auch nur aufbewahrt werden.

Und nachdem ja schon mehrfach dokumentiert wurde das Personen unter 18 Jahren, die freiwillig und ohne Zwang solche Bilder von sich erstellt haben und dem jeweiligen Partner gesendet haben, verurteilt worden sind, sollten sich die Menschen, welche solch eine Massenüberwachung im Namen der oder ihrer eigenen Kinder befürworten, mal überlegen wie negativ sich die Bloßstellung und die strafrechtlichen Konsequenzen auf die Entwicklung dieser Kinder auswirkt.

(…)

Es ist auch immer sehr interessant wie die Vorstellung von dem schlimmsten aller Übel immer in Umlauf gebracht werden. Da Besitz etc. verboten ist, hat noch kein Reporter und noch kein Politiker gesehen was da immer gefunden wird. Und jeder beschreibt sein eigenes Grauen was er bei dem Wort Kinderpornografie vor seinem geistigen Auge hat. Denn nur so funktioniert es das man die Massen dazu bewegt freiwillig einer Massenüberwachung zuzustimmen.

Dass es sich um ein tatsächliches, ernstes Problem handelt kann man an einigen Bemerkungen im Bericht der Stabsstelle „Revision der kriminalpolizeilichen Bearbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Kinderpornografie“ erkennen, die 2019 als Anlage zu TOP 23 der 212. Sitzung der Bundesinnenministerkonferenz (Juni 2020) veröffentlicht wurde.

Diese Entwicklung korrespondiert mit den Jahreszahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. (…) Im Bereich Kinderpornografie wurden im vergangenen Jahr (= 2019) 2.359 Fälle erfasst, 947 Fälle mehr als im Vorjahr (+67,1 Prozent). Die Aufklärungsquote betrug hierzu 93,2 Prozent. (…) Die Zunahme von Verfahren ist dabei u. a. auf eine hohe Anzahl ausgetrennter Einzelverfahren aus Ursprungsverfahren in Zusammenhang mit inkriminierten Daten in WhatsApp-Chatgruppen (z. B. Schülerchatgruppen) zurückzuführen. (…)

In Verfahren wegen Kinderpornografie treten zunehmend Kinder und im besonderen Maße Jugendliche als Täterinnen und Täter in Erscheinung. Ihr Anteil an den Tatverdächtigen insgesamt ist in NRW von 2017 mit 16% bis 2019 auf 38% angestiegen.

Minderjährigen fehlt häufig das Bewusstsein dafür, dass es sich bei Kinderpornografie um Darstellungen eines realen sexuellen Kindesmissbrauchs handelt. Sie setzen sich nicht damit auseinander, dass sie selbst durch den Konsum solcher Darstellungen eine erneute Opferwerdung auslösen, ggf. dazu beitragen Kinderpornografie zu verbreiten (z. B. WhatsApp-Gruppen) und dadurch sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen fördern.

Darüber hinaus sind Sie sich nicht bewusst, dass sie sich mit dem Besitz und/oder der Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen strafbar machen. Auch die Empfänger solcher Nachrichten machen sich strafbar, da schon ein entsprechender Inhalt auf dem z. B. Smartphone dafür ausreicht (Besitz). (…)

Verdachtshinweise auf entsprechende Straftaten sind – insbesondere aufgrund von Hinweisen aus anderen Staaten, so z. B. der halbstaatlichen Organisation National Center for Missing and Exploitet Children (NCMEC) in den USA – deutlich angestiegen. So wurden von NCMEC 2012 insgesamt 2.000 Hinweise auf Kinderpornografie bzw. Missbrauchsabbildungen im Netz mit Deutschlandbezug dem BKA übermittelt; 2019 waren es 60.000.

So wie die Verfolgungsstrategie sich im Moment entwickelt – geringere Strafbarkeitsschwelle, höhere Strafen, umfassende, automatisierte Scans in Medien, die besonders von Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt werden, Folgeverfahren gegen Mitglieder in Schülerchatgruppen – werden die typischen Tatverdächtigen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie bald Kinder und Jugendliche sein.

Während Kinder mangels Strafmündigkeit zumindest nicht verurteilt werden können, sieht das bei Jugendlichen anders aus. Hier drohen Jugendstrafen. Darüber hinaus drohen beiden Tätergruppen Erziehungs(zwangs)maßnahmen und soziale Ächtung, zumal auch die Skandalisierung von „sexuell übergriffigen“ Kindern und Jugendlichen permanent weiter angeheizt wird.

2019 waren 1.045 Kinder und 1.448 Jugendliche Tatverdächtige des Delikt Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB. Im Bereich Jugendpornographie gab es 377 tatverdächtige Kinder und 1.294 tatverdächtige Jugendliche. Es dürfte sich dabei nur um den obersten Zipfel der Eisbergspitze handeln, da die Anzeigebereitschaft gegen Kinder und Jugendliche in diesem Bereich (zum Glück!) immer noch sehr niedrig ist und es eben noch keine automatisierten Scans in die Privatsphäre nach den Vorstellungen der EU-Innenkommissarin Johansson gibt.

In der JAMES-Studie (Jugend | Aktivitäten | Medien – Erhebung Schweiz) von 2018 wurden fast 1.200 Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren schriftlich zu ihrer Mediennutzung befragt.

Die Frage „Ist es schon vorgekommen, dass … du erotische / aufreizende Fotos / Videos von dir selbst über das Handy oder den Computer verschickt hast?“ bejahten 2 % der 12-/13-Jährigen, 5 % der 14-/15-Jährigen und 14% der 16-/17-Jährigen.

Diese Kinder und Jugendlichen sind rechtlich gesehen Produzenten und Verbreiter von Kinder- und Jugendpornographischen Material. In der Studie wurde es als „Sexting“ begriffen:

Die Jugendlichen wurden nicht nur hinsichtlich ihres Pornografiekonsums, sondern auch bezüglich Sexting befragt. Darunter versteht man den Versand von selbst produzierten erotischen oder aufreizenden Fotos oder Videos. Dies haben 12 % der befragten Jugendlichen schon gemacht. 40 % haben solche Fotos oder Videos schon von anderen bekommen, wobei aufgrund der Frageformulierung nicht ganz klar ist, ob es sich dabei um Fotos oder Videos handelt, die vom Absender oder der Absenderin selbst oder von Dritten produziert wurden. Daher ist diese doch recht hohe Zahl mit Vorsicht zu interpretieren.

Rechtlich gesehen zählen „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“ und „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“ in Deutschland seit 2015 als Kinderpornographie (entsprechend bei Jugendlichen als Jugendpornographie).

Laut Bevölkerungsstatistik gibt es in Deutschland 5.92 Millionen Menschen im Alter von 6 bis 13 Jahren und 3.03 Millionen Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Es gibt also in diesem Altersbereich etwa eine Millionen Menschen pro Jahrgang.

Rechnet man die Ergebnisse der Schweizer James-Studie hoch, dann gibt es in Deutschland ca. 40.000 Kinder im Alter von 12/13 Jahren, 100.000 Jugendliche im Alter von 14/15 Jahren und 280.000 Jugendliche im Alter von 16/17-Jahren, die von sich selbst kinder- bzw. jugendpornographische Bilder herstellen und teilen und die man dabei erwischen, demütigen und bestrafen kann, wenn man nur sein „seltsames Verhältnis zur Privatsphäre“ vergisst und sie richtig gründlich ausforschr.

Demgegenüber gab es in der PKS 2019 insgesamt 117 Fälle von Herstellung Kinderpornographie (tatsächliches Geschehen) ohne Verbreitungsabsicht, 119 Fälle von Herstellung Kinderpornographie mit Verbreitungsabsicht, 74 Fälle von Herstellung Jugendpornographie (tatsächliches Geschehen) ohne Verbreitungsabsicht und 88 Fälle von Herstellung Kinderpornographie mit Verbreitungsabsicht.

Die Empfänger der von Kindern und Jugendlichen produzierten und verschickten Bilder und Videos dürften in den allermeisten Fällen andere Kinder und Jugendliche sein.

Die Frage „Ist es schon vorgekommen, dass … du erotische / aufreizende Fotos / Videos von anderen aufs Handy oder den Computer bekommen hast?“ bejahten in der JAMES-Studie 22 % der 12-/13-Jährigen, 27 % der 14-/15-Jährigen und 46% der 16-/17-Jährigen. Angaben zum konkreten Inhalt fehlen, aber sehr viele dieser Kinder und Jugendlichen dürften rechtlich gesehen Besitzer von Kinder- und Jugendpornographischen Material sein, was ebenfalls strafbar ist.

Das Verfolgungspotential beschränkt sich also nicht auf die ca. 420.000 Kinder und Jugendlichen, die Material von sich selbst produzieren und verbreiten, sondern es dürften noch ein paar Millionen weitere Kinder und Jugendliche hinzukommen.

Nochmal zum Vergleich:

In der PKS 2019 gab es insgesamt 12.262 Fälle von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften § 184b StGB“ und 1.991 Fälle von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung jugendpornographischer Schriften § 184c StGB“. Davon ging es in 236 Fällen um Herstellung von Kinderpornographie und in 162 Fällen um Herstellung von Jugendpornographie.

Demgegenüber gibt es in Deutschland hochgerechnet 40.000 Kinder, die kinderpornographisches Material von sich selbst herstellen und verschicken und 380.000 Jugendliche, die jugendpornographisches Material von sich selbst herstellen und verschicken.

Es gibt wahrscheinlich ein paar Millionen Kinder und Jugendliche, die solches Material besitzen oder besessen haben, weil es ihnen zugeschickt wurde. Natürlich dürfte es auch viele Heranwachsende oder Erwachsene geben, die derartige Fotos als Kind oder Jugendlicher besessen haben und vielleicht auch immer noch besitzen, weil sie die Bilder nicht rechtzeitig vor der Volljährigkeit gelöscht haben.

Das Steigerungspotential bzw. „Aufhellungspotential“ ist bei konsequenter Verfolgung also gigantisch.

Nur ist durch derartige im Namen des Kindesschutzes propagierten Maßnahmen kaum einem Kind oder Jugendlichen tatsächlich geholfen. Sie würden im Gegenteil dazu führen, dass eine riesige Anzahl an Kindern und Jugendlichen beschämt, gedemütigt und durch ein strafrechtliches Verfahren traumatisiert wird, das Sexualität kriminalisiert.

Ich persönlich finde es ein „seltsames Verständnis von Privatsphäre“, wenn die EU-Innenkommissarin Johansson oder die EU-Komissionspäsidentin von der Leyen glauben, dass es sie oder sonst jemanden das höchstprivate Intimleben der Kinder und Jugendlichen irgend etwas anginge.

Pädo-Aktivist stirbt in Sicherheitsverwahrung

Am 14. Januar berichtete die britische Boulevardzeitung SUN (2.96 Millionen Leser) über einen Covid-Todesfall.

Aus dem Artikel (eigene Übersetzung):

PÄDO-TOD

Einer der schlimmsten Pädophilen Großbritanniens, der das Schutzalter abschaffen wollte, stirbt an Covid.

Das Monster Steven Freeman, 66, wurde letzten Monat ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem er sich das Coronavirus eingefangen hatte. Der berüchtigte Anführer der abscheulichen Gruppe „Paedophile Information Exchange“ saß im Bure Gefängnis in der Nähe von Norwich ein. Freeman wurde am 17. Dezember positiv auf das Virus getestet und sein Gesundheitszustand verschlechterte sich schnell. Er wurde drei Tage später in das Norfolk and Norwich University Hospital verlegt.

Wirklich abscheulich

Eine Quelle sagte: „Er wird nicht vermisst werden. Er war der Anführer einer wirklich abscheulichen Organisation.“

Freeman leitete den Paedophile Information Exchange (Pie), der sich für die Abschaffung des Schutzalters einsetzte. (…)

Freeman wurde 2011 inhaftiert, nachdem 3.000 „abscheuliche“ Zeichnungen in seinem Haus im Süden Londons gefunden worden waren. Die Polizei, die eine Razzia in seinem Haus in Bellingham durchführte, fand heraus, dass er Bilder von der Vergewaltigung von Kindern gezeichnet hatte.

Ein Sprecher des Prison Service sagte: „HMP Bure Häftling Steven Freeman starb im Krankenhaus starb am 5. Januar.“ (…)

Nachdem er sich vor den Strafgerichtshof schuldig bekannt hatte, wurde Freeman die erste Person, die für das Anfertigen von Zeichnungen von vergewaltigten Kindern verurteilt wurde.

Er wurde zu einer Mindeststrafe von 30 Monaten verurteilt, nachdem er zugegeben hatte, unanständige Bilder zu besitzen, verbotene Zeichnungen zu haben, unanständige Bilder zu verbreiten und das Passwort für einen verschlüsselten Computer nicht preisgegeben zu haben.

Die Bilder wurden im Strafgerichtshof als „abscheulich und ekelerregend“ beschrieben und gehörten zu den schlimmsten, die die Polizei gesehen hatte.

Im Rahmen des IPP-Verfahrens (= Imprisonment for public protection = Sicherheitsverwahrung) müssen Gefangene eine Mindeststrafe verbüßen und können dann beim Bewährungsausschuss ihre Freilassung beantragen. Allerdings müssen sie das Gremium davon überzeugen, dass sie keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellen. Es ist nicht bekannt, ob Freeman einen Antrag auf Bewährung gestellt hat und dieser abgelehnt wurde. Bei IPP-Strafen gibt es keinen Höchstdauer.

Ungefähr 14.500 Bilder und Filme wurden auf Computerdisketten in Freemans Haus und an der Adresse von zwei Mitgliedern seines Pädophilenrings gefunden. Die Ermittler glauben, dass Zehntausende weitere auf verschlüsselten Computerfestplatten gespeichert waren, auf die sie bisher keinen Zugriff hatten. Beamte des Dezernats für Kindesmissbrauch fanden auch Computerspiele, bei denen die Spieler versuchten, so viele Kinder wie möglich zu missbrauchen. Drei andere wurden im Juli 2011 ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt.

Ich bin auf diesen Fall aufmerksam geworden, weil die Aktivistenseite krumme13 darüber berichtete und sich dabei wiederum auf Artikel im Blog von Tom O‘Caroll berief, bis 1979 Vorgänger von Steven Freeman als Vorsitzender der Aktivistengruppe PIE.

In O‘Carolls (englischsprachigen) Artikel „Das grausame Märtyrium des Steven Freeman“ wird deutlich, dass es sehr wohl Menschen gibt, die Steven Freeman (der als Steven Smith geboren wurde) vermissen.

In einem Kommentar auf diesen Artikel meldete sich auch eine italienische Literaturwissenschaftlerin zu Wort, die Freeman seit Dezember 2014 bis zu seinem Tod Briefe und Postkarten ins Gefängnis schrieb und sich für seine Freilassung einsetzte.

Er hat ihr leider nie geantwortet. Sie erhielt inzwischen von der Familie des Verstorbenen aus dem Nachlass einen Antwortbrief an sie, den Freeman begonnen aber dann doch nicht abgeschickt hatte. Es ist unklar, ob der Briefverkehr von der Gefängnisleitung verboten wurde. Es scheint jedenfalls so zu sein, dass den Insassen nahegelegt wird, keinen Kontakt mit der Außenwelt zu pflegen.

Dass die Frau auf Freeman aufmerksam wurde und sich so engagiert für ihn einsetzte, steht wohl im Zusammenhang mit einem Schreibwettbewerb von PEN im Jahr 2012 für britische Gefängnisinsassen, den Freeman gewann. Die eingereichte Geschichte wurde 2013 zusammen mit ausgewählten anderen Wettbewerbsbeiträgen im Buch „The Gates of Ytan – and other stories“ veröffentlicht. Freemans Beitrag „The Gates of Ytan“ lieh dem Buch seinen Titel. Das Erscheinungsdatum des Buches passt recht gut zum Zeitpunkt des ersten Briefes der Frau an Freeman.

Ein anderer Mensch, der Freeman vermisst, hat im Forum Boychat über ihn geschrieben (eigene Übersetzung):

Er wird nicht vermisst werden“

Da der Satz der Daily Mail „Er wird nicht vermisst werden“ anscheinend die einzige öffentliche Äußerung über den Wert von Steve Smiths Leben ist, fühle ich mich als jemand, der ihn gut, wenn auch nur kurz, kannte, verpflichtet, das Gegenteil auf das Schärfste zum Ausdruck zu bringen.

Er war meine Einführung in unsere kleine intellektuelle Welt, von der sich das Boychat-Forum für mich als der beständigste Teil erwiesen hat. Es war vor etwas mehr als zehn Jahren, und ich begann gerade, einen Roman über Jungenliebe zu schreiben. Ich kannte keine Jungenliebhaber und wusste, dass ich über einige der unglücklicheren Lebensumstände, über die ich zu schreiben mich verpflichtet hatte, beklagenswert unwissend war. Mit beträchtlichen Bedenken fand ich ein Forum und trat ihm bei, verbrachte etwa zwei Stunden damit, Beiträge zu lesen und schickte dann eine Antwort an den einen Poster, der sich durch Witz, Originalität und Gelehrsamkeit von allen anderen abhob.

Ich erhielt prompt die Antwort „Schick mir eine PM“ (PM = personal message = persönliche Nachricht), was ich auch tat. Es folgten mehrere Monate, in denen wir an den meisten Tagen vier oder so Stunden damit verbrachten, uns über Skype zu unterhalten. Diese gehörten definitiv zu den anregendsten, die ich je in meinem Leben hatte. Und dann wurde er vom Staat entführt, der offensichtlich in seiner darauf folgenden Verantwortung, ihn zu schützen, auf einzigartige Weise versagt hat.

Tom O’Carroll hat Steves künstlerische Fähigkeiten erwähnt, aber nicht die Originalität und den Witz, die sowohl seine Konversation als auch sein Schreiben durchzogen und beides grenzenlos faszinierend und lustig machten. Die Tragik seines Schreibens war, dass er nie etwas zu beenden schien, denn ich werde die vielen unvollendeten Schriften, die er mir schickte, immer in Ehren halten. Was für eine tragische Verschwendung, dass ein Jahrzehnt seines Lebens und das, was er an Ideen zu bieten hatte, uns allen gestohlen wurde.

Was in der Schilderung seines Untergangs fehlt, ist, dass es seine Integrität war, die der Schlüssel dazu war. Andere kamen im Vergleich zu ihm sehr glimpflich davon, indem sie die notwendigen Kompromisse mit dem allmächtigen Staat eingingen, aber obwohl er sich der schrecklichen Konsequenzen voll bewusst war, gehörte Steve zu jenen Charakteren, die es nahezu unmöglich fanden, das, was er im Kern seines Wesens für schön, gut und wahr hielt, als schändlich, schmutzig und falsch anzuerkennen.

Es war dieses Wissen, das er mir als einem bis dahin Unwissenden vermittelte, dass zumindest ein Jungen-Liebhaber ein Mann von überragender moralischer Integrität war, sowie brillant anregend und lustig, was mich inspirierte, andere kennenzulernen, und der Grund ist, warum ich bis heute hier schreibe.

Ich bin mit der Aktivistengruppe PIE nicht sehr vertraut. Sie war längst zerschlagen bevor ich erwachsen wurde.

Im Wikipedia-Artikel zu Tom O‘Caroll habe ich erfahren, dass er 1981 wegen der Kontaktrubrik des PIE Magazins zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen „Verschwörung zur Korrumpierung der Öffentlichen Moral“ verurteilt wurde.

Um was es sich dabei handelte, stellte sich im Wikipedia-Artikel zu PIE heraus (eigene Übersetzung):

PIE wurde gegründet, um für Akzeptanz und Verständnis von Pädophilie zu werben, indem man streitbare Dokumente produzierte. Zu den formell definierten Zielen gehörte aber auch, Pädophilen, die dies wünschten, Rat und Hilfe zu geben und Pädophilen eine Möglichkeit zu bieten, miteinander in Kontakt zu treten.

Zu diesem Zweck hielt sie regelmäßige Treffen in London ab, hatte aber auch eine „Kontaktseite“ in Magpie, einem Bulletin, in dem die Mitglieder Anzeigen aufgaben, in denen sie ihre Mitgliedsnummer, ihren allgemeinen Wohnort und kurze Angaben zu ihren sexuellen und anderen Interessen machten. Die Antworten wurden von PIE wie bei einem Chiffre-System gehandhabt, so dass die Korrespondenten nicht identifizierbar waren, bis sie sich entschieden, ihre eigenen Details auszutauschen. Da der Zweck dieser Kontaktseite darin bestand, Pädophilen die Möglichkeit zu geben, miteinander in Kontakt zu treten, wurden Anzeigen, die implizierten, dass Kontakt mit Kindern gesucht wurde, und Anzeigen für Erotika abgelehnt. Auszüge aus diesen Kontaktseiten wurden von der News of the World wiederveröffentlicht. In Ermangelung jeglicher Beweise für sexuellen Kindesmissbrauch wurden diese Kontaktanzeigen in Magpie als Teil einer „Verschwörung zur Korrumpierung der öffentlichen Moral“ betrachtet.

Von dem Verfahren wegen der Kontaktanzeigen war auch Steven Freeman betroffen. Er war vor der Verhandlung auf Kaution freigelassen und nutzte das für die Flucht in die Niederlande, wo er politisches Asyl beantragte.

Sechs Jahre später wurde der Antrag endgültig ablehnt, ebenso aber der britsche Auslieferungsantrag, da es im niederländischen Recht keine zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfe koorrespondierende Straftatbestände gab.

Freeman wurde abgeschoben, nachdem die britischen Behörden versicherten, dass es keine offenen Anschuldigungen mehr gegen ihn gäbe. Bei seiner Ankunft wurde er sofort verhaftet. Das führte zwar zu Aufsehen im niederländischen Parlament, den britischen Behörden war es aber egal. Es kam zum Prozess, Freemans Verurteilung und einer ersten Gefängnisstrafe.

2008 geriet Freeman erneut in den Fokus der Polizei. Es gab eine Hausdurchsuchung und eine Anzeige wegen Besitz unanständiger photographischer Bilder. Vermutlich handelte es sich um Posing-Bilder, die in Deutschland seit 2015 als Kinderpornographie gelten.

Bei der Hausdurchsetzung wurden auch 3.000 erotische und pornographische Zeichnungen entdeckt, die Freeman, der wohl auch ein talentierter Zeichner war, selbst angefertigt und mit anderen geteilt, nicht aber veröffentlicht hatte. Da die Zeichnungen damals nicht strafbar waren, gab es hier für die Polizei keine Eingriffsmöglichkeit.

Die Strafbarkeit auch von Zeichnungen wurde 2010 allerdings eingeführt. Gut eine Woche danach folgte eine zweite Hausdurchsuchung. Die Zeichnungen wurden beschlagnahmt und Freeman der Prozess gemacht.

Die Internet Watch Foundation, eine halbstaatliche Stiftung, die sich der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Internet verschrieben hat, beschreibt das Verfahren als Präzedenzfall (eigene Übersetzung):

R gegen Freeman: Dies ist die erste Strafverfolgung unter dem Coroners and Justice Act Section 64 (2009) für diese Art von nicht-fotografischen Kindesmissbrauchsinhalten.

Dies ist die erste Strafverfolgung unter dem 2009 Coroners and Justice Act Section 64 (2009) für diese Art von nicht-fotografischen Kindesmissbrauchsinhalten.

Im Juli 2011 errang Scotland Yard einen bahnbrechenden Sieg, nachdem Steven Freeman (57) wegen der Anfertigung unsittlicher Zeichnungen von Kindern verurteilt wurde. In diesem Fall beinhalteten die Zeichnungen Kinder, die vergewaltigt wurden. Dies ist die erste Strafverfolgung nach dem Coroners and Justice Act Section 64 (2009) für diese Art von nicht-fotografischen Kindesmissbrauchsinhalten. Etwa 3.000 Zeichnungen wurden im Haus von Freeman gefunden, wo die Bilder auch mit anderen Mitgliedern von Freemans pädophilem Netzwerk (PIE – Pedophile Information Exchange) ausgetauscht wurden, die Bilder gemeinsam nutzten und damit handelten. Freeman wurde zu einer unbestimmten Haftstrafe mit einer Mindestdauer von 30 Monaten verurteilt. 4 weitere Mitglieder derselben Gruppe wurden ebenfalls zu Haftstrafen zwischen 12 und 24 Monaten verurteilt.

Ursprünglich hatte die Polizei bereits 2008 eine Razzia in Freemans Haus durchgeführt und Freeman wegen des Besitzes unsittlicher Fotos angeklagt. Da das Gesetz von 2009 jedoch noch nicht in Kraft getreten war, konnten keine konkreten Maßnahmen gegen die Zeichnungen ergriffen werden. Nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, kehrte die Polizei zu Freemans Haus zurück und stellte das Verfahren gegen ihn sicher. Obwohl die Bilder nicht online gestellt wurden, zeigt dies, dass es eine Straftat ist, im Besitz dieser Art von Inhalten zu sein und sie zu verbreiten.

Im englischen Sprachgebrauch gilt jeder Geschlechtsverkehr mit einem Minderjährigen als Vergewaltigung. Auf die Freiwilligkeit kommt es nicht an. Ich gehe davon aus, dass es sich bei den Zeichnungen um Darstellungen von einvernehmlichem Sex handelte.

Bei der erwähnten „unbestimmten Haftstrafe“ handelt es sich um eine inzwischen abgeschaffte britische Variante der Sicherheitsverwahrung.

Aus Wikipedia (eigene Übersetzung):

Freiheitsstrafe zum Schutz der Öffentlichkeit

In England und Wales war die Freiheitsstrafe zum Schutz der Öffentlichkeit (IPP) eine Form der unbestimmten Strafe, die durch s.225 des Criminal Justice Act 2003 (mit Wirkung ab 2005) vom Innenminister David Blunkett eingeführt und 2012 abgeschafft wurde. Sie sollte die Öffentlichkeit vor Straftätern schützen, deren Verbrechen nicht schwer genug waren, um eine normale lebenslange Haftstrafe zu verdienen, die aber als zu gefährlich angesehen wurden, um nach Ablauf der ursprünglichen Strafe entlassen zu werden. Sie besteht aus einem Straf-„Tarif“, der der Schwere des begangenen Verbrechens angemessen sein soll, und einer unbestimmten Zeitspanne, die nach Ablauf des Tarifs beginnt und so lange dauert, bis der Bewährungsausschuss entscheidet, dass der Gefangene keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit darstellt und entlassen werden kann. (…) Obwohl es keine Begrenzung gibt, wie lange Gefangene unter IPPs inhaftiert werden können, und einige möglicherweise nie entlassen werden, können sie nach einer Überprüfung entlassen werden; eine IPP-Strafe ist keine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit einem lebenslangen Tarif.

Im Jahr 2007 entschied die Queen’s Bench Division des High Court, dass die fortgesetzte Inhaftierung von Gefangenen, die IPPs nach Ablauf des Tarifs verbüßen, wenn die Gefängnisse nicht über die erforderlichen Einrichtungen und Kurse verfügen, um ihre Eignung für die Entlassung zu beurteilen, rechtswidrig ist, was die Sorge aufkommen ließ, dass viele gefährliche Straftäter freigelassen werden. Im Jahr 2010 kam ein gemeinsamer Bericht der Chefinspektoren der Gefängnisse und der Bewährungshilfe zu dem Schluss, dass IPP-Strafen angesichts der Überbelegung der britischen Gefängnisse unhaltbar sind.

Im Jahr 2012 wurde die IPP-Strafe für neue Fälle durch den Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act abgeschafft, obwohl mehr als 6.000 Gefängnisinsassen weiterhin zum Schutz der Öffentlichkeit inhaftiert waren; im Juni 2015 waren es noch mehr als 4.600, und im Jahr 2017 waren es noch mehr als 3.000. Drei Viertel von ihnen hatten ihre Mindeststrafe abgesessen, und Hunderte hatten das Fünffache der Mindeststrafe abgesessen. Die Politik der Regierung war, dass IPP-Häftlinge so lange im Gefängnis bleiben sollten, bis man der Meinung ist, dass die Risiken, die von ihnen ausgehen, wenn sie entlassen werden, überschaubar sind. Einigen der mutmaßlichen Opfer von John Worboys, deren Fälle von der Staatsanwaltschaft nicht aufgegriffen wurden, wurde versichert, dass die IPP-Strafe faktisch eine lebenslange Haftstrafe bedeutet.

Freeman wurde im Juli 2011 zu 30 Monaten mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. 2012 wurde das Instrument der Sicherheitsverwahrung abgeschafft. Wäre es ein wenig früher zur Abschaffung gekommen, dann wäre Freeman wahrscheinlich nach 15 Monaten auf Bewährung (50% der 30 Monate, zu denen er verurteilt wurde) entlassen worden.

Stattdessen wurde daraus ein faktisches lebenslang. Dazu dürfte auch seine Vergangenheit als Pädo-Aktivist ganz erheblich beigetragen haben. Die anderen Angeklagten erhielten 12 bis 24 Monate, ohne Sichheitsverwahrung.

Die Straftaten des Menschen, den die SUN „Monster“ nennt, bestanden darin, dabei geholfen zu haben, Kontakte zwischen Pädophilen vermittelt zu haben und fiktive Kinderpornographie gezeichnet, besessen und geteilt zu haben. Eine Straftat zum Nachteil eines real existierenden Kindes wurde ihm nie zur Last gelegt.

Aus meiner Sicht ist keine der Taten strafwürdig.

Überall sonst werden Selbsthilfegruppen akzeptiert und gar gefördert. Pädophile sind so stark diskriminiert wie keine andere Gruppe. Mit fällt niemand ein, der emotional so sehr darauf angewiesen ist, andere Menschen zu finden, die wirklich verstehen, wie man empfindet und einen nicht vorverurteilen. Und doch werden ihre Selbsthilfegruppen als „Pädophilenringe“ in die Nähe krimineller Vereinigungen gerückt, skandalisiert und kriminalisiert.

In Texten und Zeichnungen gibt es keine real existierenden Kinder, die man schützen müsste. Geschützt wird durch ein Verbot lediglich das eigene Moralempfinden, dem die Existenz „abscheulicher“ Bilder angeblich nicht zuzumuten ist. Das ist anti-tolerant.

Toleranz meint ein Aushalten, Dulden, Geltenlassen und Gewährenlassen anderer Überzeugungen, Handlungsweisen und Sitten. Da wir letztlich alle darauf angewiesen ist, dass irgend etwas, das uns ausmacht oder berührt von anderen „ausgehalten“ wird, ist Toleranz eine Schlüsseltugend.

Dreierlei ist wichtig im Leben: Erstens: Toleranz. Zweitens: Toleranz. Und drittens: Toleranz.

Henry James

Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind.

Albert Einstein

Was ist das: Toleranz?
Es ist die schönste Gabe der Menschlichkeit.
Wir sind alle voller Schwächen und Irrtümer; vergeben wir uns also gegenseitig unsere Torheiten.
Das ist das erste Gebot der Natur.

Voltaire

Toleranz ist ein Gebot der Mitmenschlichkeit, dass zugleich wechselseitigen Schutz verspricht, denn wer Toleranz übt, darf auch selbst auf Toleranz hoffen. Toleranz ermöglicht damit ein soziales Miteinander in größtmöglicher Individualität. Nicht umsonst ist mit dem Toleranz-Paradoxon einzig die Intoleranz von der Toleranz ausgenommen. Und so wie Toleranz eine zutiefst soziale Tugend ist, ist Intoleranz in ihrem Kern asozial und gesellschaftsschädlich.

So wie man heute meint, Pädophilen keine Toleranz schulden zu müssen, hat man früher Ungläubige (wahlweise Protestanten, Katholiken, Ketzer, Juden, Atheisten), „Asoziale“, „Zigeuner“, Juden, Kommunisten, Anarchisten, Alternative oder Homosexuelle vom Schutz der Toleranz ausgenommen. Der Wandel des Zeitgeists, wer angeblich keine Toleranz verdient, ändert nichts an der grundlegenden Schädlichkeit und Verwerflichkeit jeder Ausnahme.

Die Existenz erotischer Zeichnungen von Kindern mag für viele eine Zumutung sein. Aber es ist verdammt nochmal (!) eine Zumutung, die ausgehalten werden muss.

Dies gilt umso mehr als das Verbot einer Ersatzlösung zur Befriedigung von sexuellem Begehren gefährlich ist, denn durch das Verbot wird das Begehren selbst nicht beseitigt – und sucht sich einen anderen Weg.

Ein Zusatzaspekt im konkreten Fall:

Wenn jemand legal tausende Zeichnungen angefertigt hat, in denen vielleicht ein Jahr oder mehr seiner Lebenszeit steckt, darf man den Künstler dann wirklich dazu zwingen, sein Werk zu vernichten, indem man die Strafbarkeit des Besitzes einführt und ihn mit Freiheitsentzug bedroht? Darf man einen Autor wirklich dazu zwingen, sein eigenes Buch zu verbrennen, weil einem der Inhalt nicht passt?

Aus meiner Sicht ist das zu viel verlangt und unzumutbar.

Bücherverbrennungen sind Teil einer dunklen Vergangenheit, die man eigentlich überwunden glaubte. Und doch sind die Zeichnungen von Steven Freeman heute ebenso verloren wie die abgeschlagenen Penisse antiker Statuen, die zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert abgebrochen oder mit einem Feigenblatt versehen wurden oder wie die zerstörte antike Bibliothek von Alexandria.

Kulturvernichtung wird nicht dadurch besser, dass es sich um die (Sub-)Kultur einer verachteten Minderheit handelt, so wenig wie ein Genozid besser wird, wenn man seine Opfer verachtet und entmenschlicht.

Der öffentliche Nachruf auf Steven Freeman ist „Monster, das niemand vermissen wird“. Wer findet in diesen Zeilen noch den Menschen?

Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.

Heinrich Heine

Da man Menschen heute nicht mehr verbrennen kann, greift man zu anderen Mitteln. Bei Steven Freeman war es die Sicherheitverwahrung, begründet mit seiner angeblichen Gefährlichkeit.

Was aber war an ihm gefährlich? Einen sexuellen Übergriff gegen ein Kind gab es ja nicht.

Da es nicht an seinen Handlungen gelegen haben kann, müssen es wohl seine Gedanken gewesen sein, was auch in seiner ersten Verurteilung wegen „Verschwörung zur Korrumpierung der Öffentlichen Moral“ zum Ausdruck kommt.

Die anderen Angeklagten, die keine Aktivisten waren, erhielten 12 bis 24 Monate. Freeman, der eine aktivistischen Vergangenheit hatte und zu seinem „gefährlichen“ Überzeugungen stand, kam in die Sicherheitsverwahrung.

Da seine Überzeugungen und politischen Forderungen in der Mehrheitsgesellschaft überhaupt nicht anschlussfähig waren, kann man aber selbst dann nicht ernsthaft von real „gefährlichen“ Gedanken reden, wenn man seine Gedanken und Überzeugungen „abscheulich“ findet. Angesichts des vorherrschenden, extrem ablehnenden Meinungsklimas kann niemand kann ernsthaft glauben, dass er auch nur den Hauch einer Chance gehabt hätte, die öffentliche Moral tatsächlich zu „korrumpieren“.

Welche Gefahr ging nach Ansicht der Richter, die über sein Leben entschieden, von Freeman aus?

Dass er weiter erotische Zeichnungen von Kindern anfertigt, die außer ihm und einigen wenigen persönlichen Kontakten mit gleicher sexueller Neigung nie jemand zu Gesicht bekommen hätte? Dass er Pädophile weiter ermutigt, sich mit anderen Pädophilen zu treffen und sich gegenseitig zu unterstützen? Dass er weiterhin die angesichts der politischen und gesellschatlichen Verhältnisse unrealisierbare Forderung nach einer Abschaffung der Schutzaltersgrenzen erhebt?

Rechtfertigen diese „Gefahren“ es, einen Menschen 10 Jahre lang einzusperren, bis er erkrankt und der Krankheit stirbt?

Für einen bekennenden Pädophilen bedeutet Sicherheitsverwahrung in der Regel lebenslänglich. Es geht nicht um die tatsächliche Gefährlichkeit, sondern um den „falschen“ Glauben an die eigene Ungefährlichkeit.

Wer nicht als Ketzer widerruft und zu Kreuze kriecht, kann heute zwar nicht verbrannt, dafür aber lebenslang eingesperrt werden. Den geläuterten Ketzer geben aber war etwas, das Freeman nicht leisten konnte:

Was in der Schilderung seines Untergangs fehlt, ist, dass es seine Integrität war, die der Schlüssel dazu war. Andere kamen im Vergleich zu ihm sehr glimpflich davon, indem sie die notwendigen Kompromisse mit dem allmächtigen Staat eingingen, aber obwohl er sich der schrecklichen Konsequenzen voll bewusst war, gehörte Steve zu jenen Charakteren, die es nahezu unmöglich fanden, das, was er im Kern seines Wesens für schön, gut und wahr hielt, als schändlich, schmutzig und falsch anzuerkennen.

Da ich Freeman nicht kannte, habe ich keine Idee, ob ich ihn gemocht hätte oder ob er meiner subjektiven Einschätzung nach ein guter Mensch war.

Was ich über ihn erfahren konnte, zeigt aber sehr deutlich, dass ihm Unrecht widerfahren ist. Weder hat er es verdient als Monster bezeichnet zu werden, noch seiner Freiheit beraubt zu werden, noch im Gefängnis mit einer Krankheit angesteckt zu werden und daran zu verrecken.

Wie konnte sich Freeman mit dem Corona-Virus anstecken? Er wird ja kaum Partys gefeiert haben.

Der Staat, der seine Türe eintrat, der log, um eine Abschiebung unter falschen Voraussetzungen zu erreichen, der seine Kunst vernichtete und ihn für seine Überzeugungen einsperrte, dieser Staat hat auch beim Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit versagt und ist letztlich für seinen Tod verantwortlich.

Maßnahmen zurücknehmen, die keine Schutzwirkung entfalten

Aus einem Artikel auf tagesschau.de:

Seehofer für Öffnung der Friseursalons

Die Haare länger, der Frust größer: Viele treibe das zu Friseuren, die schwarzarbeiten, sagt Innenminister Seehofer – und fordert, dass Friseursalons unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen sollen.

Friseurinnen und Friseure sollen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer bald wieder ihrer Arbeit nachgehen dürfen. „Ich bin in der aktuellen Situation ganz klar für eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen“, sagte der CSU-Politiker dem „Spiegel“. „Wir sollten aber diejenigen Maßnahmen zurücknehmen, die ganz offensichtlich keine Schutzwirkung entfalten“, fügte er hinzu.

Bei den Friseuren habe sich „regelrecht ein Schwarzmarkt“ entwickelt. Immer mehr Menschen würden sich auf anderen Wegen und dann eben auch ohne Hygienekonzepte die Haare schneiden lassen. Das sei viel gefährlicher, als Friseurläden mit einem strengen Hygienekonzept die Öffnung zu gestatten.

Da ich inzwischen selbst eine ganz ordentlich Mähne habe, wäre es mir durchaus willkommen, wenn ich mir mal wieder professionell die Haar schneiden lassen könnte.

Aber was hat das mit Pädophilie zu tun? Eigentlich nichts.

Zunächst einmal zeigt der Vorgang für mich mal wieder, dass die CSU eine populistische Partei ist.

Dort profiliert man sich mit dem Kampf gegen Corona bzw. Corona-Ansteckungen, weil er bei vielen besorgten Wählern populär ist und dem CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsidenten Söder einen Popularitätsschub bringt, der ihn vielleicht am Ende gar zur Kanzlerschaft trägt.

Es sei denn, zu vielen Wählern werden die Haare zu lang. Je länger die Haare und das Unwohlsein der Wähler, desto wichtiger (nützlicher) wird es für eine populistische Partei, das aufzugreifen. Also springt der ehemalige CSU-Vorsitzende Seehofer ein. Das Kümmern um Haare und Friseursalons ist zwar eigentlich nicht gerade Kernbereich des Wirkens eines Innenministers, aber was soll’s. Hauptsache die Schlagzeile ist gesetzt.

Vermutlich wird es auch so kommen wie gewünscht – auch die Haare der Wählerschaft andere Parteien wachsen ja weiter. Wählerfrust wünscht sich kein Politiker.

Im Artikel „Das Sonderopfer“ schrieb ich vor kurzem:

Die aktuelle Corona-Krise führt vor, wie Menschen auf Verbote und Einschränkungen von Grundrechten und Grundbedürfnissen (wie dem sozialen Austausch) reagieren.

Es gibt sicher auch einzelne Menschen, die sich ganz strikt an alle Vorgaben halten, aber es gibt daneben auch viele alltägliche kleine und große Umgehungsversuche, bis hin zu klaren und drastischen Regelverstößen, die teils ganz bewusst begangen werden, teils aber auch von Menschen begangen werden, die sich mehr oder weniger bewusst schlecht informieren, um sich (vielleicht auch vor sich selbst) mit Unwissenheit herausreden zu können.

Aktuell sind nur noch Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt. Gäbe es für Verstöße gegen diese und andere Regeln (z.B. Mund-Nasenschutz nicht oder absichtlich falsch aufgesetzt) im Zusammenhang mit Corona eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis (= Verbrechen), wie viele Menschen wären dann Verbrecher? Vermutlich wäre es die Mehrheit der Bevölkerung.

Ist die Analogie zu abwegig? Immerhin handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Corona-Regeln um eine abstrakte Gefährdung, die in letzter Konsequenz den Tod eines anderen Menschen in Kauf nimmt.

Jetzt also die offizielle Einschätzung des Innenministers zu einer der Umgehungsvarianten: das Entstehen eines Schwarzmarkts für Friseurleistungen.

Immer mehr Menschen würden sich auf anderen Wegen und dann eben auch ohne Hygienekonzepte die Haare schneiden lassen. Das sei viel gefährlicher, als Friseurläden mit einem strengen Hygienekonzept die Öffnung zu gestatten.

Und da bin ich schon wieder bei der Pädophilie.

Was passiert, wenn man Pädophilen jede nur denkbare Möglichkeit wegnimmt, ihre sexuelle Neigung auszuleben, und sei es nur mit Hilfe von Texten, Zeichnungen und Computeranimationen oder von „Sexpuppen“ mit kindlichem Erscheinungsbild (Real Dolls)?

So wie bei Leuten, die nicht zum Friseur gehen können die Haare weiter wachsen und sie es irgendwann nicht mehr aushalten und nach (potentiell gefährlicheren) Umgehungsmöglichkeiten suchen, so haben auch die Pädophilen ihre Neigung und Sexualtrieb nach wie vor. Es kann niemanden ernsthaft überraschen, wenn sie trotz Verboten nach Wegen zur sexuellen Befriedigung suchen. Wenn alles verboten ist, erhöht sich deutlich die Gefahr, dass problematische oder gar gefährliche Wege der Triebbefriedigung verfolgt werden.

Die Schlussfolgerung des Innenministers im Fall von Friseursalons ist, dass man die Öffnung „mit einem strengen Hygienekonzept“ gestatten soll.

Müssten dann nicht mit der gleichen Logik auch virtuelle Befriedigungsmöglichkeiten, die ohne real existierende Kinder auskommen (als z.B. Texte, Zeichnungen, Computeranimationen, Real Dolls) legalisiert werden, weil die Alternative dazu führt, dass die vom Verbot betroffenen Menschen problematischere Alternativen nutzen?

Aus meinem Artikel „Die nächste Welle„, in dem es unter anderem um die Innenministerkonferenz des Jahres 2019 ging:

Als Ergebnis der Sitzung haben die Innenminister von Bund und Ländern für einen deutlich schärferen Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch plädiert. Der Bund soll die Mindeststrafe „vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie“ auf ein Jahr verlängern.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will sich für die entsprechenden Änderungen einsetzen. Er sagte zu, „dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen“. Ziel ist eine „deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung“.

Wenn er konsistent handeln würde, müsste sich Innenminister Seehofer in der aktuellen Situation für eine deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung von Corona-Regelbrüchen und Schwarzarbeit in Zusammenhang mit wegen Corona verbotenen Dienstleistungen einsetzen.

Er tut das Gegenteil und fordert stattdessen:

Wir sollten aber diejenigen Maßnahmen zurücknehmen, die ganz offensichtlich keine Schutzwirkung entfalten

Es wäre sehr wünschenswert, wenn er diese Einsicht auch in Bezug auf Strafrecht und Strafverfolgung bei sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornographie anwenden würde. Ich persönlich neige jedenfalls zu der Auffassung, dass ein evidenzbasiertes Sexualstrafrecht noch etwas wichtiger wäre als ein evidenzbasierter Umgang mit Frisuren.

Allerdings geht es Innenminister Seehofer ja gar nicht um Wirksamkeit oder offensichtliche Unwirksamkeit. Es geht um Wählerstimmen und die populistischen Botschaften, die seiner Partei die Wählerstimmen verschaffen sollen.

Nahezu 100 Prozent der Wähler verfügen über Kopfbehaarung. Nur etwa 1 Prozent ist pädophil. Endlich wieder zum Friseur zu dürfen ist populär. Eine auf Pädophile zielende „deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung“ ist ebenfalls populär. Folglich setzt sich eine populistische Partei wie die CSU für beides ein. Die Wirksamkeit ist der CSU dagegen relativ egal.

Ich hätte natürlich nichts dagegen, wenn ich mich irre und Seehofer oder andere Politiker (gleich welcher Parteien) sich einmal ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen würden, welche Maßnahmen im Bereich des Sexualstrafrechts ganz offensichtlich keine Schutzwirkung entfalten – und diese Maßnahmen dann zurücknehmen.

Das Sonderopfer

Ich lese gerne und regelmäßig auf Wikipedia. Ich finde dort immer wieder interessante Artikel, bei denen man etwas dazulernen kann oder die einen auf neue Gedanken bringen.

Ein Artikel, über den ich dort vor einiger Zeit gestolpert bin, beschäftigt sich mit der Sonderopfertheorie. Das ist trockener Justizkram. Im Grunde geht es um die Herleitung einer Entschädigung für Enteignungen, also nicht einmal um das „ob“ oder „wie hoc“h, sondern nur um die theoretischen Herleitung des Anspruchs. Im Grunde ein theoretisches Problem mit ziemlich geringer praktischer Relevanz.

Aus dem Wikipedia-Artikel:

Die Sonderopfertheorie ist ein vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs im Jahr 1952 eingeführter dogmatischer Grundsatz zur Entschädigungsrechtsprechung. Sie steht bis heute im Spannungsfeld zivil- und verfassungsrechtlicher Diskussionen.

Der Bundesgerichtshof löste mit der Sonderopfertheorie die Argumentation der Jurisdiktion des Reichsgerichts ab, die seit den 1900er-Jahren Entschädigungsleistungen selbst dann zugebilligt hatte, wenn Eingriffe der öffentlichen Hand außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle einer Enteignung lagen, beim Betroffenen aber zu unbilligen Härten geführt hatten.

Zwar vertrat der Bundesgerichtshof die gleiche Rechtsauffassung zur Entschädigungspflicht, vollzog aber einen Paradigmenwechsel zur Frage der rechtlichen Herleitung. Das Reichsgericht hatte als Anspruchsgrundlage für Entschädigungsleistungen den gewohnheitsrechtlichen Aufopferungsanspruch herangezogen und seine Entscheidungen auf die §§ 74, 75 der Einleitung zum Preußischen Allgemeinen Landrecht (PrALR) gestützt.

Der Bundesgerichtshof verlagerte die Argumentation zur Herleitung der Anspruchsbegründung. Zwar bezog er die landrechtlichen Normen in seine Überlegungen ein, stützte sich im Kern aber auf gleichheitsgrundsätzliche Kriterien, deren Verletzung er für das wesentliche Merkmal einer Enteignung hielt. Die Zubilligung von Entschädigungsleistungen formulierte er über die Wesensmerkmale der dabei geschaffenen Sonderopfertheorie. (…)

Den der Sonderopfertheorie zugrundeliegenden Enteignungsbegriff formulierte der Bundesgerichtshof folgendermaßen:

„Bei der Enteignung handle es sich nicht um eine allgemeine und gleichwirkende, mit dem Wesen des betroffenen Rechts vereinbare inhaltliche Bestimmung und Begrenzung des Eigentumsrechts, sondern um einen gesetzlich zulässigen zwangsweisen staatlichen Eingriff in das Eigentum, sei es in der Gestalt der Entziehung oder der Belastung, der die Betroffenen einzelnen oder Gruppen im Vergleich zu anderen ungleich und besonders treffe und sie zu einem besonderen, den übrigen nicht zugemuteten Opfer für die Allgemeinheit zwinge, und zwar zu einem Opfer, das gerade nicht den Inhalt und die Grenzen der betroffenen Rechtsgattung allgemein und einheitlich festlege, sondern das aus dem Kreise der Rechtsträger einzelne oder Gruppen von ihnen unter Verletzung des Gleichheitssatzes besonders treffe. Der Verstoß gegen den Gleichheitssatz kennzeichne die Enteignung. (…)“ – BGHZ 6, 270 (278/9), 1952

Es geht also um den Gleichheitsgedanken, Grundrechte und Enteignung.

Nehmen wir nun den § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern, ein Gesetz, das jede sexuelle Handlung mit Personen unter 14 Jahren unter Strafe stellt. Auf den Willen der anderen Person kommt es dabei nicht an.

Viele Pädophile und Hebephile halten das Gesetz für überflüssig. Sexuelle Übergriffe (sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person – siehe § 177 StGB) stehen ohnehin unter Strafe, egal wie alt die andere Person ist.

Zusätzlich schützt § 182 StGB, Absatz 1 Personen unter 18 vor der Ausnutzung einer Zwangslage. Absatz 2 schützt Personen unter 18 vor sexuellen Handlungen gegen Entgelt. Absatz 3 schützt Personen unter 16 Jahren davor, dass jemand „die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“.

§ 174 StGB schützt Personen unter 16 Jahren vor sexuellen Handlungen mit Personen, denen sie zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut sind. In der Realität muss nicht jedes verbotene Lehrer-Schüler Verhältnis zwingend tatsächlich missbräuchlich sein, weshalb es Sinn macht, dass es hier zumindest eine Regelung gibt, nach der das Gericht „von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen (kann), wenn das Unrecht der Tat gering ist.“

Da Kinder Personen unter 18 bzw. unter 16 Jahren sind, sind sie vor sexuellen Handlungen unter dem Vorzeichen von fehlendem Einverständnis, Zwangslagen, Sex gegen Vermögensvorteile, fehlender Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung und in einem Schutzbefohlenen-Verhältnis (z.B. Lehrer, Ausbilder) ohnehin geschützt.

Wenn man die ohnehin nach anderen Gesetzen strafbaren Konstellationen abzieht, bleibt der eigentliche Regelungskern eines Gesetzes übrig.

Bei der „Schutzlücke“, die durch das Generalverbot des § 176 geschlossen wird, handelt es sich um willentlich einvernehmliche Sexualkontakte mit Personen unter 14 Jahren jenseits von Verhältnissen, die unter dem Verdacht des Missbrauchs bzw. der Begünstigung von Missbrauch stehen.

Vor willentlich einvernehmlichen Sexualkontakten muss aber eigentlich niemand geschützt werden.

Es gibt verschiedene Weisen, wie man die Gesetzgebung interpretieren kann, z.B.

  • als Ausdruck der Realitätsleugnung (es wird so getan als gäbe es keine Möglichkeit willentlich einvernehmlicher Sexualkontakte zwischen Personen unter 14 Jahren und Personen über 14 Jahren).
  • als Ausdruck von Sexualfeindlichkeit (es wird so getan als wäre Sex schlecht, verwerflich oder schädlich)
  • als Beweiserleichterung für eine unterstellte fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Potentiell sinnvoll ist aus meiner Sicht allenfalls letzteres. Hierfür würde eine widerlegbare Vermutung anstelle einer unwiderlegbaren juristischen Fiktion aber ausreichen.

Offiziell dient das Gesetz dem Schutz der ungestörten (sexuellen) Entwicklung des jungen Menschen. Aus dem „Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform“ vom 14.06.1972:

Die teilweise vertretene Auffassung, bei gewaltlosen Handlungen sei ein auf Gründe des Jugendschutzes gestütztes Strafbedürfnis nicht anzuerkennen, wurde im Ausschuß nicht geteilt. Der Umstand, daß in den meisten Fällen keine anhaltenden schädlichen Wirkungen nachgewiesen werden konnten, rechtfertigt eine Einschränkung der Vorschrift nicht. Angesichts der hohen Bedeutung des Schutzobjektes, nämlich der ungestörten Entwicklung des jungen Menschen, muß im Gegenteil die Ungewißheit über die Schädlichkeit sexueller Übergriffe dazu führen, an einem umfassenden Jugendschutz festzuhalten (so die Begründung des Regierungsentwurfs S. 10; vgl. auch Hanack a. a. O. Rz 146 bis 148), zumal von den Personen, die zu dem Kind in Beziehung treten, nichts Unzumutbares verlangt wird.

Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Man geht davon aus, dass die Handlung Gefährungspotential hat und verbietet sie deshalb. Das ist im Prinzip legitim. Ein Beispiel für ein anderes entsprechendes Verbot ist § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Die Gefahr, die von der Trunkenheit im Verkehr ausgeht, muss nicht tatsächlich zu einem Unfall führen, um strafbar zu sein.

Ob von Taten ohne Übergriff und ohne Missbrauchskontext (Zwangslage, Entgelt, fehlender Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, Schutzbefohlenen-Verhältnis) die den Regelungskern des Gesetzes darstellen, überhaupt eine Gefährdung ausgeht, ist aber unklar.

Es gibt keine Studien, die das beweisen oder auch nur nahelegen würden. Studien, die sich mit sexuellem Missbrauch und dessen Folgen befassen, unterscheiden nicht zwischen willentlich einvernehmlichen und nicht einvernehmlichen, übergriffigen Handlungen. Es handelt sich um ein wissenschaftliches Tabu.

Zur Absicherung tut man so, als ob die Fragestellung unethisch wäre und als ob man Menschenversuche betreiben müsste, um die Frage zu klären. Das ist zwar Unsinn, wird aber in der Regel nicht weiter hinterfragt. Dabei liegt es eigentlich auf der Hand, dass auch Studien über Missbrauch (von denen es viele gibt) nicht durch Menschenversuche gemacht, etwa indem man jemanden vergewaltigt und dann die Auswirkungen der Vergewaltigung auf die Psyche des Opfers beobachtet. Die Studien laufen über freiwillige retrospektive Befragungen, häufig im Dunkelfeld (also bei unentdeckten Taten). Man müsste also in den Befragungen, die ohnehin stattfinden, lediglich eine Zusatzfrage stellen, z.B. „Haben Sie sich zum Zeitpunkt der Handlungen missbraucht gefühlt?“ oder „Waren die Handlungen willentlich einvernehmlich?“.

Es wäre ziemlich einfach, zu guten Erkenntnissen zu gelangen. Dass man es unterlässt, ist bewusstes Wegschauen. Die Ergebnisse könnten einem ja nicht gefallen oder zu „kontrovers“ sein. Also will man es lieber nicht so genau wissen.

Trotz dieses blinden Flecks ist die Möglichkeit, dass schützend gemeinte externe Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen nicht zwingend helfen, sondern im Gegenteil sogar schädlich sein können, inzwischen sogar in der Politik angekommen. Man wollte dort zuletzt das gröbste Unrechtspotential wenigstens abmildern.

Aus der Begründung des (aktuell im Gesetzgebungsverfahren stecken gebliebenen) Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder:

Für Fälle einvernehmlicher sexueller Handlungen annähernd gleichaltriger Personen ist eine Regelung vorgesehen, die es ermöglicht, von einer Strafverfolgung im Einzelfall abzusehen. Auf gleichrangige Interaktionen zwischen jungen Menschen, die Teil der sexuellen Entwicklung sind, soll nicht unverhältnismäßig reagiert werden.

Sexualität und der Wunsch nach einvernehmlichen sexuellen Handlungen auch jenseits der aktuellen gesetzlichen Altersgrenzen ist ein möglicher Teil der normalen sexuellen Entwicklung.

Eine unverhältnismäßige Reaktion hierauf gefährdet die sexuelle Entwicklung, statt sie zu schützen. Das gilt allerdings nicht nur für „gleichrangige Interaktionen zwischen jungen Menschen“, sondern für jeden externen Eingriff in eine positiv erlebte Beziehung.

Die Gründe, die für das Verbot angeführt werden (Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung) können also auch gerade gegen ein Verbot sprechen. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, erzwingt das Verbot die Störung einer zuvor ungestörten (sexuellen) Entwicklung des jungen Menschen durch den Staat. Einerseits wird eine vom Schutzsubjekt als wichtig empfundene Verbindung zerstört, andererseits kann „das Erlebnis dadurch nachträglich zu einem Trauma werden, das Sexualität in die Nähe von Verbrechen und Strafe rückt.“ (aus dem Bericht des Sonderausschusses)

Niemand hat das Recht, sexuelle Handlungen, gegen den Willen einer anderen Person vorzunehmen. Eigene Freiheiten enden, wo die Freiheit anderer beginnt. Mit dem Willen und Einverständnis eines anderen, darf man aber normalerweise sexuelle Handlungen haben. § 176 StGB verbietet das. Tatsächlich widerspricht das Gesetz im Fall von willentlich einvernehmlichen Handlungen den Grundrechten beider Personen. Das wird durch das Wort „Missbrauch“ recht erfolgreich kaschiert.

Ein Missbrauch in Form eines Ausnutzens oder eine Vertrauensbruchs ist in jeder Beziehung möglich, hier wird er aber als unwiderlegbare juristische Fiktion postuliert. In den Fällen, in denen die Fiktion nicht der Wirklichkeit entspricht, ist das Gesetz für denjenigen, den es eigentlich schützen soll, schädlich.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, ob das Gesetz gerechtfertigt ist. Ich möchte dies Frage über das bereits Geschriebene hinausgehend nicht weiter thematisieren. In jedem Fall ist es aber für Menschen, die sich in Kinder verlieben eine Zumutung. Soweit es die Perspektive der „Opfer“ betrifft, verweise ich auf den in Kinderrechte im Grundgesetz und die (möglichen) Konsequenzen“ geschilderten Fall.

Dass es sich bei dem Verbot um eine Zumutung handelt, scheint dem Gesetzgeber einstmals durchaus bewusst gewesen zu sein. Er war allerdings der Meinung, dass „nichts Unzumutbares verlangt werde“. Ich interpretiere das so, dass man die Zumutung für eine Zumutung im Rahmen des Zumutbaren hielt. Dass nicht nur dem „Täter“ etwas zugemutet wird, sondern auch dem „Opfer“ hat man aber wohl eher übersehen.

Darüber, ob es sich um eine zumutbare oder eine unzumutbare Zumutung handelt, kann man streiten. Auch dies will ich hier nicht weiter thematisieren. Für den Moment geht es mir um den Fakt einer Zumutung. Man verlangt von Pädophilen und Hebephilen etwas, was man von niemand sonst verlangen würde: seine Sexualität nicht auszuleben und nicht zu lieben, wen man liebt.

Aus der Rede des CSU Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Ullrich zum internationalen Lage der Menschenrechte von LSBTTI (Lesben, Schwulen, Bi- sexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen) vom 27.06.2019:

(…) es geht um den Kern der Menschlichkeit und den Kern der Würde des Menschen. Nach unserem Menschenbild darf und muss jeder Mensch so leben können, wie er möchte. Und er muss so lieben können, wie er das will. (…)

Wir wissen, dass in vielen Teilen der Welt – in beinahe 70 Staaten, in denen beinahe die Hälfte der Menschheit lebt – Menschen nicht so leben und lieben dürfen, wie sie das gerne wollen – sie werden verfolgt, diskriminiert, weil sie vermeintlich anders sind. Aber sie sind nicht anders, sondern sie lieben anders; das ist etwas, was jeder auf der Welt akzeptieren muss. Es gehört zu den unveränderlichen Menschenrechten, dass es keinen Unterschied geben darf, wie jemand liebt und wie jemand ist. (…)

Wir müssen klar und deutlich machen, dass die Frage des Respekts vor Menschen (…) eine Frage ist, die auf die Agenda der Weltpolitik muss, weil wir nicht akzeptieren, dass Menschen verfolgt werden, weil sie anders lieben. (…)

Pädophile und Hebephile gehören im Kosmos von CDU und CSU nicht zu den Menschen, denen dieser Kern der Menschlichkeit und der Würde des Menschen zusteht.

Die bio-chemischen Vorgänge im Hirn eines Pädophilen sind exakt die gleichen wie bei allen anderen Menschen, die sich verlieben. Pädophile lieben nicht qualitativ anders. Lediglich das Subjekt ihrer Liebe ist ein anderes.

Es liegt auf der Hand, dass die Einschränkungen des § 176, soweit er willentlich einvernehmliche Sexualität betrifft, Pädophile und Hebephile sehr viel stärker trifft, als andere. Das Verbot ist im Grunde eine Art „Enteignung“ bzw. der Entzug eines ganz zentralen Grundrechts: lieben zu können, wen man will (solange der andere es auch will).

Aus dem Wikipedia-Artikel zur Sonderopfertheorie:

Kennzeichnend für die Enteignung war danach ein Eingriff in das Eigentum, der den oder die Betroffenen im Vergleich zu anderen ungleich und besonders trifft und den oder die Betroffenen zu einem besonderen, den übrigen nicht zugemuteten Opfer für die Allgemeinheit zwingt. Diese recht formale Diktion der Abgrenzung zielte auf den Gleichheitsgrundsatz ab, dessen evidente Verletzung die Enteignung hervorruft, deshalb zu einem Sonderopfer führt und in der Konsequenz zu entschädigen ist.

Mit der Enteignung mutet der Staat dem davon Betroffenen ein Sonderopfer zu. Für diese Enteignung, dieses abverlangte Opfer, wird der Betroffene dann entschädigt.

In seiner Politik gegenüber Pädophilen und Hebephilen geht es dem Staat tatsächlich darum, diese selektiv einzuschränken. Besonders deutlich wurde dies vor ein paar Monaten im Zuge einer Resolution des NRW Landtags zum Verbot von „Kinder-Sexpuppen“:

Nachdem man sich bereits verstärkt für Kindeswohl und gegen sexuellen Missbrauch eingesetzt hat, wolle man nun die Täter noch weiter einschränken. Jede Möglichkeit dazu müsse genutzt werden.

CDU und FDP in NRW wollen Kinder-Sexpuppen verbieten
in der Neuen Westfälischen Zeitung

Tatsächlich geht es aber nicht um Täter. Und jemanden zu verfolgen, der nach aktuellen Gesetzen Täter ist, braucht es keinen neuen Straftatbestand. Die Adressaten sind – wie bei jedem neuen Straftatbestand – Nicht-Täter, die man (wenn sie ihr Verhalten beibehalten) künftig als Täter behandeln möchte. Es geht dabei konkret um Menschen, deren Sexualität man widerwärtig und gefährlich findet und deren Existenz man missbilligt. Richtig lautet der Satz:

Nachdem man sich bereits verstärkt für Kindeswohl und gegen sexuellen Missbrauch eingesetzt hat, wolle man nun Pädophile noch weiter einschränken. Jede Möglichkeit dazu müsse genutzt werden.

Es geht der Politik (in NRW der CDU und FDP, im Bund der CDU/CSU und SPD) darum, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine pädophile Neigung verfolgbar zu machen.

Da man eine Neigung nicht grundgesetzkonform verfolgen kann, sucht man alle nur denkbaren Anknüpfungspunkte. Einen legitimen Zweck verfolgen derartige zusätzliche Einschränkungen nicht mehr. Es geht nur noch um eine Verfolgung von Menschen, die sich anders verlieben und durch ein anderes Körperschema erregt werden, als man selbst.

Bei § 176 ist es zumindest möglich, ihn als legitime Einschränkung aufzufassen. Wenn der mit diesem Gesetz von Pädophilen und Hebephilen verlangte Verzicht auf willentlich einvernehmliche Sexualität eine Art Sonderopfer darstellt, dann stellt sich aber die Frage nach der Entschädigung.

Der eingangs zitierte Wikipedia-Artikel hat mich also zu der Frage geführt:

Ist der (unter Strafandrohung) geforderte Verzicht auf willentlich einvernehmliche Sexualität ein Pädophilen und Hebephilen abverlangtes Sonderopfer? Wenn ja, welche Konsequenzen hat das (bzw. sollte es haben)?

Wenn es sich um ein Sonderopfer handelt (was aus meiner Sicht der Fall ist), wäre meine erste Schlussfolgerung, dass man das Opfer so klein wie möglich halten muss. Nur so kann es verhältnismäßig und zumutbar sein.

Bei einer Entschädigung geht es demgegenüber um einen Ersatz oder Ausgleich. Eine Entschädigung ist eine Leistung zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen. Bei einer Enteignung wird der Vermögensnachteil in der Regel durch eine Geldleistung ausgeglichen.

Wie könnte man eine Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung ausgleichen? Im Grunde ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Einen wirklichen Ausgleich kann es nicht geben. Man kann lediglich das Opfer verringern, indem man für eine versagte Befriedigung Ersatzbefriedgungsmöglichkeiten schafft oder diese wenigstes zulässt.

Tatsächlich sind viele potentelle Ersatzbefriedigungsmöglichkeiten heute verboten. Es ist denkbar, dass einige dieser Verbote einer kritischen Überprüfung standhalten (z.B. das Besitzverbot für Kinderpornographie, die ein tatsächliches Geschehen darstellt) andere dagegen nicht (evtl. die Strafbarkeit von Posingaufnahmen oder Verbote rund um fiktive Kinderpornographie wie Texte, Zeichnungen, Computeranimationen) .

Statt an die Legalisierung von eigentlich unproblematischen Ersatzbefriedigungsmöglichkeiten wie fiktiver Kinderpornografie zu denken, geht der Trend aber deutlich in die andere Richtung. Noch legale Möglichkeiten wie Alltagsbilder von Kindern oder Puppen mit kindlichem Erscheinungsbild werden von Öffentlichkeit und Politik stark problematisiert und neue Verbote diskutiert (Beispiele: „Es kann nichts Schlimmeres geben, als Fotos von Minderjährigen im Internet zu verbreiten“; „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“; „Verbot von #Kindersexpuppen in Deutschland! Es geht um den Schutz unserer Kinder!“).

Welche Formen von „Entschädigung“ oder besonderer Rücksichtnahme wären gegenüber Pädophilen und Hebephilen überhaupt denkbar? Möglichkeiten, die mit in den Sinn kommen, wären etwa

  • ein Rechtsanspruch auf eine Puppe mit kindlichem Erscheinungsbild
  • die Aufhebung aller lediglich moralischen begründeten Verbote (fiktive Kinderpornographie)
  • ein gesetzliches Diskriminierungsverbot, das z.B. vor Kündigung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung schützt
  • Antidiskriminierungsprogramme, die sich an die Bevölkerung richten
  • ein Unabhängiger Beauftragter für Fragen der Diskriminierung von Pädophilen bzw. der Pädophilophobie
  • ein Programm zur Suizidprävention für Pädophile und Hebephile
  • Therapie-Angebote im Sinne von „Ich bin pädophil/hebephil und das ist auch gut so!“ statt (oder zusätzlich zu) Programmen wie „Kein Täter werden“

Im aktuellen gesellschaftlichen Klima sind solche Wünsche abwegig. Der Zug fährt in die andere Richtung. Deshalb ist es aber nicht abwegig, auf das Sonderopfer hinzuweisen oder darauf, dass ein abverlangtes Sonderopfer eigentlich eine Kompensation erfordert.

Man kann sich dem Thema des Umgang mit Pädophilie übrigens auch anders nähern: funktional gesehen, ist Pädophilie eine Behinderung.

Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.

Hierzu ein Zitat von Max von Seite 24 des Buchs „Herausforderung Pädophilie – Beratung, Selbsthlfe, Prävention“ von Claudia Schwarze (Leiterin der Psychotherapeutischen Fachambulanz in Nürnberg) und Dr. Gernot Hahn (Leiter der Forensischen Ambulanz im Klinikum Erlangen):

Sie (die Pädophilie) hat meinen Lebensentwurf ähnlich zerstört, wie es eine Amputation getan hätte. Zwar kann man auch mit einem Bein mehr oder weniger glücklich leben, aber es ist schwieriger. Und für viele, insbesondere ausschließliche Pädos, bedeutet die Neigung tatsächlich eine Amputation eines wichtigen Aspekts des Lebens.

Wer behindert ist, wird in Deutschland typischerweise in besonderer Weise vor Benachteiligungen geschützt. Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 lautet:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Jemand, der ein Bein verloren hat oder querschnittsgelähmt ist, hat Anspruch auf medizinische Behandlung und Hilfsmittel wie einen Rollstuhl.

Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen fünf Prozent der Stellen für Schwerbehinderte bereitstellen (oder eine Ausgleichsabgabe zahlen). Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile (Behindertenpauschbetrag) und teilweise Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr.

Wenn öffentliche Gebäude neu gebaut werden, müssen sie barrierefrei sein, werden sie umgebaut, so müssen sie barrierefrei umgebaut werden. Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung erhalten bei der Kommunikation mit Behörden kostenlose Hilfen durch Gebärden-Dolmetscher.

Diese und andere Maßnahmen können die Nachteile, die durch eine Behinderung entstehen, nicht ausgleichen, sondern nur reduzieren. Das immerhin wird – anders als bei Pädophilen und Hebephilen – wenigstens versucht.

Aus meiner Sicht ist die Ursache der funktionalen Behinderung nicht die Pädophilie an sich. Es handelt sich eher im eine kulturelle und staatliche verordnete Amputation, die sich in der Verachtung und Diskriminierung einerseits und in dem abverlangten „Sonderopfer“ andererseits manifestiert.

Schaut man sich an, wie die Gesellschaft mit Menschen umgeht, die den abverlangten Verzicht tatsächlich üben, dann ist das Ergebnis (über das ich in „Die Vermessung einer Verletzung“ berichtet habe) wie folgt:

  • 38,7 % der deutschen Bevölkerung will pädophile Nicht-Täter präventiv einsperren. 13,69 % wünscht ihnen den Tod.
  • 83.65 % der Pädophilen glauben, dass die Bevölkerung pädophile Nicht-Täter präventiv einsperren will. 63.46 % glauben, dass ihre Mitmenschen ihnen den Tod wünschen.
  • 38,1% der Pädophilen haben chronische Suizidgedanken. 31,5% berichten über Suizidgedanken in jüngster Zeit.

Hinter dieser nüchternen statistischen Bestandsaufnahme verbirgt sich blankes menschliches Elend.

Eine Entschädigung für das „Sonderopfer“ oder auch nur den leisesten Hauch eines Versuchs kann ich nicht erkennen.

Gäbe es ein Angebot, dann würde sich die Frage stellen, ob man es annehmen kann. Es ist ja nicht so, dass man sich eine Enteignung widerstandslos gefallen lassen muss. Der Wille Widerstand zu leisten sinkt aber tendenziell, wenn eine Entschädigung bzw. eine Abmilderung der Zumutung zumindest versucht wird.

Da es kein Angebot gibt, gibt es nichts, was man annehmen könnte. Es stellt sich stattdessen die Frage, ob und in welchem Umfang (nur sexuelle Handlungen, alle oder bestimmte verbotene Ersatzhandlungen) man die Zumutung hinnimmt und in welchem Umfang man sich der Einschränkung ggf. verweigert.

Die Gründe für ein Hinnehmen, können dabei vielfältig sein, von der Angst vor Strafe und Ausgrenzung über moralische Bedenken bis hin zur Furcht vor ungewollten negativen Folgen für einen wichtigen Menschen.

Ein Totalverzicht auf alle Ausweichmöglichkeiten (also auch solche, die heute noch legal sind wie Alltagsfotos oder Real Dolls) ist aber nur für die wenigsten tatsächlich schaffbar. Die Wegnahme jeder weiteren Ausweichmöglichkeit macht das „Bestehen“ vor dem Gesetzgeber schwieriger. Wenn irgendwann alle durchfallen, die keine 1+ haben (und zwar lebenslang), wie viele strengen sich dann am Ende überhaupt noch an?

Es macht ja gefühlt keinen Unterschied, ob man mit einer 2 oder einer 5 durchfällt. Wenn man die Hürde so hoch hängt, dass sie von normalen Durchschnittsmenschen (die lediglich eine ungewöhnliche sexuelle Neigung haben) kaum noch übersprungen werden kann, sinkt die Akzeptanz der Regeln. Es geht dann nur noch darum, sich irgendwie durchzumogeln.

Die aktuelle Corona-Krise führt vor, wie Menschen auf Verbote und Einschränkungen von Grundrechten und Grundbedürfnissen (wie dem sozialen Austausch) reagieren.

Es gibt sicher auch einzelne Menschen, die sich ganz strikt an alle Vorgaben halten, aber es gibt daneben auch viele alltägliche kleine und große Umgehungsversuche, bis hin zu klaren und drastischen Regelverstößen, die teils ganz bewusst begangen werden, teils aber auch von Menschen begangen werden, die sich mehr oder weniger bewusst schlecht informieren, um sich (vielleicht auch vor sich selbst) mit Unwissenheit herausreden zu können.

Aktuell sind nur noch Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes erlaubt. Gäbe es für Verstöße gegen diese und andere Regeln (z.B. Mund-Nasenschutz nicht oder absichtlich falsch aufgesetzt) im Zusammenhang mit Corona eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis (= Verbrechen), wie viele Menschen wären dann Verbrecher? Vermutlich wäre es die Mehrheit der Bevölkerung.

Ist die Analogie zu abwegig? Immerhin handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Corona-Regeln um eine abstrakte Gefährdung, die in letzter Konsequenz den Tod eines anderen Menschen in Kauf nimmt.

Wie ernst man die Regeln nimmt, hängt sicher auch davon ab, wie man selbst das Gefährdungspotential einschätzt. Auch hier gibt es aus meiner Sicht durchaus Parallelen zur Situation eines Pädophilen und seinem individuellen Umgang mit den Zumutungen, die ihm verordnet sind.

Dieser Artikel liefert keine Antworten. Er stellt eine Frage. Es geht um den ethisch „richtigen“ Umgang mit pädophilen und hebephilen Menschen. Diese Frage ist sicher nicht einfach zu beantworten und die Antwort hängt vermutlich entscheidend von persönlichen Überzeugungen ab.

Die Art und Weise, wie Staat und Gesellschaft heute mit dieser Minderheit umgeht, ist aus meiner Sicht aber ganz sicher nicht ethisch richtig, sondern evident meilenweit davon entfernt.

Ein Junge, der Hilfe braucht

Ich habe vor drei Tagen eine Mail erhalten, die mir leider erst gerade eben aufgefallen ist. Ich lasse den Absender weg. Hier der Inhalt der Mail:

Ein Junge, der Hilfe braucht

Hallo Schneeschnuppe,

ich hab neulich Werbung für eine Kickstarter-Kampagne erhalten, in welcher die Mutter eines krebskranken Jungen um Spenden bittet, weil sie seine Behandlung nicht bezahlen kann. Scheinbar weiß Google ziemlich genau, dass mir Jungs am Herzen liegen. Das Video der Kampagne war schwer anzusehen. Die Verzweiflung und Todesangst des Jungen haben mich tief getroffen. Ich habe selbstverständlich gespendet.

Da noch mehr als die Hälfte des Geldes fehlt, wollte ich dir die Kampagne hier mal dalassen. Ich weiß nicht, ob es klug ist, einen Spendenaufruf in deinem Blog zu starten, oder so. Gibt ja sicherlich Leute, die einem dann vorwerfen, man würde den Jungen für seine Zwecke instrumentalisieren, um sich besser zu stellen und so Zeug. Einerseits kann einem das egal sein, weil es hier um das Leben eines Jungen geht und nicht um Menschen, die meinen, über einen Spendenaufruf meckern zu müssen. Anderseits ist es sicher auch schon viel wert, die Kampagne im Stillen unter anderen Pädos zu teilen, die auch nicht wegschauen können, wenn es einem Jungen schlecht geht. Vielleicht kennst du da ja jemandem, ich habe leider nur zu einem anderen BL Kontakt und dem hab ich das Ganze schon geschickt.

Wie auch immer du verfährst, vielleicht können wir gemeinsam etwas für einen verzweifelten Jungen erreichen.

Der Link zur Kampagne:
https://givestart.org/eu/project/slava/

Viele Grüße,

(Name entfernt)

Ich bin dem Link zur Spendenkampagne gefolgt. Das (englischsprachige) Video ist emotional wirklich sehr berührend, die Verzweiflung und Todesangst aber auch die Erschöpfung nach drei Jahren Kampf ums Überleben sind greifbar.

Da braucht wirklich jemand ganz dringend Hilfe. Das hat Vorrang vor irgendwelchen Bedenken, wie jemand einen Spendenaufruf vielleicht interpretieren mag.

Positiv ist: die Nachricht ist erst drei Tage alt und inzwischen fehlt nicht mehr „mehr als die Hälfte“. Es sind inzwischen schon 77.25 % (= 234.061 EUR von benötigten 303.000 EUR) zusammengekommen.

Die Chancen stehen also vermutlich sehr gut, dass das fehlende Geld in den nächsten Tagen zusammenkommt. Wer einen kleinen Teil dazu beitragen will und dazu auch in der Lage ist, ist hiermit eingeladen, dem Link zur Spendenseite zu folgen.

Update 03.02.:

Lt. Spendenseite ist das Geld für die Behandlung inzwischen zusammengekommen. Jetzt kann man nur noch Daumen drücken, dass es wirklich gelingt, Slava damit zu helfen.

Die Durchsetzung des Differenzierungsverbots mit dem Mittel der modernen Prangerstrafe

In Frankreich schlägt aktuell ein Missbrauchsfall hohe Wellen, der sich vor einigen Jahrzehnten in der liberalen, linken Elite des Lands abgespielt haben soll.

In dem Buch La familia grande beschreibt Camille Kouchner, dass ihr Zwillingsbruder Antoine (im Buch Victor genannt) seit seinem 14. Lebensjahr von seinem Stiefvater sexuell missbraucht worden sei.

Camille und Antoine Kouchner sind die Kinder des ehemaligen französischen Aussenministers, Europaministers und Mitbegründers der Ärzte ohne Grenzen Bernard Kouchner. Beim Stiefvater handelt es sich um Olivier Duhamel, einen angesehenen Verfassungsrechtler, ehemaligen Europaabgeordneten und Sohn von Jacques Duhamel, seinerzeit Kultusminister und Landwirtschaftsminister.

Dieses elitäre Milieu – die Freunde der Eltern waren Schriftsteller, Minister, Abgeordnete, Professoren, Schauspieler, Künstler und Journalisten – ist denn auch ein wesentlicher Teil des Skandals, denn „alle haben es gewusst“ (behauptet jedenfalls das Buch).

Ich finde die Familienkonstellation äußerst problematisch, da man sich in der Familie dem Bruder, der Schwester, der Mutter, dem Vater oder in diesem Fall dem Stiefvater nicht entziehen kann. Die typische kindliche Taktik, jemanden einfach nicht mehr zu treffen und auf diese Weise eine (warum auch immer) nicht mehr gewünschte Freundschaft zu beenden, funktioniert also nicht. Das Missbrauchspotential ist deshalb aus meiner Sicht höher.

Über den eigentlichen Fall und Skandal kann ich nicht viel mehr schreiben. Ich kenne das Buch nicht und auch die französischen Nachrichten dazu sind nicht ganz einfach zu lesen. Olivier Duhamel hat die Vorwürfe anscheinend nicht kommentiert, ist von allen Ämtern und Posten zurückgetreten und hat sich ins Privatleben zurück gezogen. Die Taten sind zwar verjährt, dennoch gibt es Ermittlungen. Das Opfer, der Bruder von Camille Kouchner, hat die Vorwürfe gegenüber der Zeitung Le Monde bestätigt. Ansonsten schweigt er.

Es gab allerdings noch einen zweiten Skandal.

Der hochangesehene Philosoph Alain Finkielkraut, eines der 40 Mitglieder der Académie française, sollte die Tat beim Nachrichtensender LCI, bei dem er unter Vertrag stand, kommentieren. Die Worte, die er dafür fand waren „verbrecherische Tat“, „sehr schlimm“ und „unentschuldbar“.

Aber er wagte es, das Unrecht spezifizieren zu wollen. Selbstverständlich sein Inzest ein Verbrechen, aber: gab es Zustimmung? In welchem Alter begannen die Taten? Gab es eine Form der Wechselseitigkeit? Dem Einwand, es handele sich um ein 14-jähriges Kind, begegnete Finkielkraut mit dem Hinweis, dass ein 14-jähriger ein Jugendlicher ist.

Adrien Taquet , Staatssekretär für Kinderschutz tweetete nach der Sendung: „In welcher Welt leben Sie, Alain Finkielkraut? Reden Sie wirklich über das Einverständnis zwischen einem Jugendlichen und einem Mitglied seiner Familie?““

Am Tag danach gab der Sender bekannt, die Zusammenarbeit mit Finkielkraut zu beenden. Seine Aussagen hätten die „Grenzen der argumentierenden, respektvollen Debatte“ gesprengt.

Finkielkraut sieht sich missverstanden und als Opfer einer ungerechten Rufmordkampagnie. Er will sich dagegen wehren. In einer Pressemiteilung teilt er mit, dass ihn Inzest und Pädophilie empören und er die Taten von Olivier Duhamel von Anfang an mit äußerster Entschlossenheit verurteilt habe. Und „In der Duhamel-Affäre gehe ich nicht davon aus, dass es diese Zustimmung gibt, ich weiß nichts darüber. Olivier Duhamel hat wirklich Unrecht begangen, daran besteht kein Zweifel

Mit seinem Versuch einer differenzierten Sichtweise hat sich Finkielkraut aus Sicht des aktuellen Establishments der Verharmlosung schuldig gemacht. Seine Erwähnung der theoretischen Möglichkeit von Zustimmung und Wechselseitigkeit ist regelrecht ketzerisch. Dafür wird er nun zur Rechenschaft gezogen: entlassen, ausgestoßen, geächtet.

Ohne dass es jemandem auffällt, schließt sich damit ein Kreis.

Die Zwillingsschwester, die mit Ihrem Buch über die Vorfälle informierte, sprach von einem Schweigepakt des damaligen Establishments. Menschen, die etwas mitbekamen und hätten eingreifen können, haben weggeschaut. Der von ihr verwendete und in der Presse vielfach aufgegriffene Begriff ist „Omertà“. Das Wort bezeichnet eigentlich die Schweigepflicht der Mafia und ähnlicher krimineller Organisationen gegenüber Außenstehenden.

Nun bringen diejenigen, die sich über die Omertà beklagen, ihrerseits andere, wie eben Alain Finkielkraut, zum Schweigen.

Aktivistische Kinderschützer, Menschen, die sich dafür halten und Betroffenenverbände setzen mit ihrem Netzwerk und der Gemeinschaft der Tugendhaften (also denen, die sich dafür halten und jenen, die dafür gehalten werden wollen) ein Differenzierungsverbot durch.

Jede Differenzierung gilt als Verharmlosung und jede Verharmlosung kann das Karriereende bedeuten. Damit niemand es vergisst, braucht es ab und zu einen Finkielkraut, an dem man es vorführen kann.