Durch jede Liebe wird man ein bisschen menschlicher, egal wie sie verläuft.
Boris Pasternak
Umfrage „Kindliche Sexpuppen“ im Rahmen einer Bachelorarbeit
Durch die Berichterstattung der Seite Krumme13.org bin ich auf die folgende Umfrage aufmerksam geworden:
Kindliche Sexpuppen
Liebe User,kindliche Real Dolls sind ein viel diskutiertes Thema. Nicht zuletzt durch den kürzlich eingereichten Entwurf zur Gesetzesänderung des § 184l StGB, welcher den Besitz und das „Inverkehrbringen“ dieser Puppen unter Strafe stellen würde, zeigt die Aktualität des Themas. Dies macht es umso wichtiger zu versuchen, einen wissenschaftlichen Blick auf die Puppen und ihre möglichen Wirkungen oder auch Einsatzbereiche zu werfen.
Als Studentin der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin arbeite ich momentan an meiner ergebnisoffenen Bachelorarbeit zum Thema kindlich-realistische Sexpuppen. Hierbei ist es mir wichtig, nicht ausschließlich Studien oder wissenschaftliche Experten heranzuziehen. Ich möchte Betroffene als „Fachleute“ zu Wort kommen lassen und für meine Arbeit einen Einblick in eine, mir unbekannte Wahrnehmung erhalten.
Aus diesem Grund habe ich eine anonymisierte Umfrage erstellt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur im Rahmen meiner Bachelorarbeit verwendet. Ich bitte Sie daher in der Umfrage auf die Erwähnung von Namen oder Anschriften zu verzichten, um die Anonymität zu wahren.
Sie können selbst entscheiden, wie ausführlich Sie antworten möchten. Über Ihre Mitwirkung würde ich mich sehr freuen und hoffe auf Ihre Unterstützung meiner Forschungstätigkeit.
Für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen, bis spätestens zum 13.11.2020, bin ich Ihnen sehr dankbar.Mit freundlichen Grüßen
Juliane Koch
Hier der Link zur Umfrage.
Da auch Einstellungen und Meinungen abgefragt werden, muss man selbst keine Doll besitzen, um an der Umfrage teilzunehmen.
Achtung, es wird in der Umfrage um Antworten bis zum 13.11.2020 gebeten. Wer sich noch an der Umfrage beteiligen will, muss sich also sputen.
Ich empfehle die Teilnahme und habe die Fragen auch selbst bereits beantwortet.
Gastbeitrag: Auf den Hund gekommen!
„Hunde machen gesund und glücklich„, behauptet ein Artikel, den ich vor ein paar Wochen gelesen habe. Ich habe bei einem BL und Hundebesitzer angeklopft und nachgefragt.
Hier sein Gastbeitrag.
Als ich zwölf Jahre alt war, wünschte ich mir, ich sei bereits zwanzig Jahre alt, weil ich nur die vermeintlichen Vorteile des Älterseins sah und den ganzen Rest, der unvermeidlich auch dazu gehört, komplett ausblendete.
Als ich vierundzwanzig Jahre alt war wollte ich keinesfalls dreißig Jahre alt werden weil … wer Dreißig ist gehört zum Establishment.
Als ich sechsunddreißig Jahre alt war, stellte ich fest, dass ich alt werde, mein Leben verpasse … und bekam Torschlusspanik.
Als ich achtundvierzig Jahre alt war, lebte ich endlich in der Gewissheit, mich selbst und das, was mich … mhm … bewegt, im Griff zu haben, sah meinem fünfzigsten Geburtstag mit Gelassenheit entgegen und landete wenig später hinter schwedischen Gardinen … wegen einiger Symptome meiner Torschlusspanik.
Als ich sechzig Jahre alt war, fürchtete ich eigentlich nur noch, dass mir der Himmel auf den Kopf fallen könne und wollte darüber hinaus von Gott und der Welt in Ruhe gelassen werden.
Als ich sechsundsechzig Jahre alt geworden war, war das Leben immer noch nicht vorbei und ich war …
AUF DEN HUND GEKOMMEN !
Und nein … *mit dem Finger in der Luft rumwedele* … ein Hund ist kein Ersatz für einen Jungen … oder für sonst was. Und schon gar nicht mein Hund, denn er, also mein Hund, ist ein Weibchen, also eine sie. Passt also nicht und überhaupt … ich zoophil? Zum Schießen der Gedanke.
Außerdem … Jungs als solche werden von unsereiner welchem aus meist ideell-libidinösen Gründen kolossal überbewertet. Sie sind in Einzelfällen zwar recht liebenswert und für uns in einer gewissen Lebensphase fast überlebenswichtig, aber als ‚Spezies‘ recht kurzlebig. Allenfalls geeignet als Lebensabschnittspartner (falls sie dazu taugen), keinesfalls aber für eine Lebenspartnerschaft.
Selbst wenn sie individuell dazu taugen, so wachsen sie doch unvermeidlich aus unseren Bedürfniserwartungen heraus. Und sie sind anstrengend … immer. Ist so … vertraut meiner mehrdekadigen Erfahrung.
Und grad heut in unseren aktuellen Zeiten …? Nö … muss ich mir nicht mehr antun und … *mit einem Auge zum seeligen Antinoos rüberschiel* … in meinem Alter eh nicht mehr. Ich mein … klappen täts noch, keine Frage – aber der Stress, die Sorge, was ich dem wunderschönen, verwöhnten und verfressenen Wohlstandsbengel als Nächstes zum Futtern hinstellen soll … und überhaupt, meine Libido hat mir jüngst zugeflüstert: Lass es gemächlich angehen. Und … der Begriff ‚gemächlich‘ existiert für Jungs nicht.
Tatsache … was bleibt ist eine schleichende Einsamkeit.
Man bemerkt sie erst gar nicht. Sie schleicht eben … blind wie eine Schleiche, nistet sich ein und kriegt Junge.
Dann war sie da, meine Hündin.
Ein bester Freund von meiner einem schenkte sie mir, gerade mal drei oder vier Monate alt (also nicht mein Freund … der Hund!^^). Vielleicht deshalb, weil er bemerkte, dass ich vor allem emotional peu a peu und fast unmerklich vor die Hunde ging.
Da ist sie nun also … quietschfidel, wunderschön (ist sie wirklich!), nicht so verfressen wie ein Junge außer es handelt sich um Leckerlis – da läuft sie jedem Jungen den Rang ab, durchaus auch anspruchsvoll (sie hat sich in meiner gesamten Wohnung ‚ausgebreitet‘, überlässt mir lediglich respektvoll die Küche und den Lokus, besteht auf den Zutritt auf meine Terrasse zum angelegentlichen Kacken und Pinkeln und zur räumlich erhöhten Selbstdarstellung als Halterin eines eigenen Reviers samt eigenem Herrchen und Revierputzteufel inklusive angelegentlichem Verbellen von am Halsband vorbei gezerrter Wadenbeisser aus der Nachbarschaft).
Meine Couch gehört ihr, auf meinem Bett pflegt sie zu meditieren, mein Ohrensessel dient ihr als bequeme Beobachtungsstation für ihren menschlichen Kompadre, wenn der vor glühendem Bildschirm wie jeck auf seiner Tastatur rumhackt (die spinnen, die Menschen!!! *mit der Pfote an die Stirn tippt*) während im Hintergrund dessen heißgeliebte französische Chansons melancholisch daher jammern und bei jedem Ausritt pflegt sie wie eine Lokomotive voraus zu dampfen und wie diese der Sechzigerjahre an jeder Milchkanne abrupt zu stoppen und erstmal genüsslich mit ihrer hochempfindlichen Nase die örtliche Zeitung zu ‚lesen‘ … ganz abgesehen von ihrer Eigenschaft alles an Kleingetier zu jagen, was bei drei nicht auf einem hohen Pfahl sitzt und selbstbewusst etwa dreißig Mal pro Ausritt in flüssiger Form ‚ihr‘ Revier zu markieren und der gesamten vorbei streunenden Hundeschaft mitzuteilen: „Nehmt gefälligst zur Kenntnis, dass ICH hier war und das es MIR soundso geht!“. *Kicher* … sie markiert sogar dann noch, wenn schon gar nichts mehr ‚drinne‘ ist.
Eine Nachbarin von mir ist ihre beste Freundin. Einmal die Woche geht die mit ihr über die Felder. Wenn die vorbeikommt springt meine Kleine regelrecht aus dem Fell. Und – weiß der Geier warum – meine Hündin liebt fast alle Menschen und besonders alte Menschen an ihren Rollatoren haben es ihr angetan … vielleicht weil die meist irgendwelche Beutel an ihrem Bewegungsunterstuetzungsapparat hängen haben und sie der festen Überzeugung ist, dass in jedem verdammten Beutel gefälligst auch ein Leckerli für sie zu sein hat.
Gelegentlich wälzt sie sich, wenn wir in den hiesigen Parks unterwegs sind und ich mal nicht aufpasse, hingebungsvoll und ganz offensichtlich hoch genussvoll im Gras. Mhm … grundsätzlich hab ich da ja nichts dagegen, aber hin und wieder nimmt sie dabei ein schier steinerweichendes Aroma an, worauf ich sie nach unserer Rückkunft zwangsweise in die Badewanne und unter die Dusche expedieren muss. Passt ihr gar nicht … aber – wer vorsätzlich vor sich hinstinkt hat eben mit Konsequenzen zu rechnen. Kleiner Tipp an alle kuenftigen Hundehalter … vorher selber sich freimachen und den Wischmopp bereithalten.
Jeden Tag zwei-, dreimal fordert sie mich ausdrücklich dazu auf, ihr auf die Terrasse zu folgen und mit ihr zu spielen. Spielen ist ihre große Leidenschaft. Sie apportiert mit Hingabe und Zerrereien ist sie dabei durchaus nicht abgeneigt. Ich muss dann versuchen, ihr das Spielzeug wegzunehmen … da besteht sie drauf. Das geht dann meist mit einigem Geknurre ab … ihrerseits und meinerseits und nahezu immer schnappt sie sich dann meine Hand mit dem Maul und beginnt damit, ganz sacht und vorsichtig auf meiner Hand rumzukauen. Wie’s scheint schmecke ich ihr.^^
Wenn sonst nix los ist, liegt sie wie ein Teddyhund auf meiner … mhm … ihrer Couch und döst vor sich hin, gelegentlich unterbrochen von einer Knuddeleinlage meinerseits, die sie meist hingebungsvoll erwidert. Ein besonderer Liebesbeweis ihrerseits ist dann gelegentlich ein feuchter Knutscher hinter einem meiner Ohren. Naja … und wenn ihr mein Fernsehprogramm nicht gefällt, schlendert sie rüber in mein Schlafzimmer und meditiert auf meinem Bett. Ein sehr esoterischer Hund … mein Hund!
Nein, meine Hündin ist kein Surrogat für einen Jungen. Sie ist eine völlig eigene kleine Persönlichkeit, die aber – wie ein Mensch auch – für ihr Leben Zuwendung und auch Zärtlichkeit braucht … abgesehen von Futter und Wasser. Und … sie gibt viel zurück und vertreibt jede Einsamkeit.
Und ja … ich liebe sie und würde sie tierisch vermissen, wäre sie nicht mehr da.
Ich sag Euch, wolltet Ihr es wagen … in den Tierheimen wartet auf jeden von Euch ein vierbeiniger Gefährte. Ihr würdet es nicht bereuen, wenn Ihr dazu fähig seid, auch dessen Bedürfnisse zu bedienen und Verantwortung für ein Lebewesen zu übernehmen, an dem Eure Libido kein Interesse hat.
In diesem Sinne völlig auf den Hund gekommen
Herzlich M´Noel
Sprüche und Weisheiten …
Wo die Liebe beginnt, hört die Gewalt auf. Liebe siegt über alles.
Leonardo da Vinci
Die Bedeutung des Internet für Pädophile
Pädophile und Hebephile sind Menschen. Menschen sind im Grunde von Natur aus tatgeneigt. Das verstehe ich keineswegs negativ, denn was eine Tat (oder eine Nicht-Tat, also ein Unterlassen) ausmacht, ist letztlich nur die Erfüllung eines Bedürfnisses.
Bei einer Tat nach strafrechtlichem Verständnis handelt es sich zugleich um das Überschreiten einer gesetzlichen Norm. Dem Menschen als Tier sind gesetzliche Normen erst einmal egal. Menschen sind geneigt, ihren Neigungen zu folgen bzw. ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Dabei Normen einzuhalten – oder sich beim Überschreiten von Normen nicht erwischen zu lassen – müssen sie erst lernen.
Eine zentrale biologische Bedingung ist dabei der Mensch als soziales Tier. Die Befindlichkeiten und Reaktion der Mit-Menschen werden mitberücksichtigt. Auch das entspricht einer natürlichen Neigung, einem natürlichen Bedürfnis.
Wenn es drei gleichrangige Alternativen zur Bedürfnisbefriedigung gibt, bei der eine nach subjektiver Erwartung sozial positiv wirkt, die andere neutral, die dritte negativ, dann wird sich der Mensch typischerweise für die positiv wirkende Alternative entscheiden. Befriedigung erfolgt meist nicht in offensichtlicher Weise auf Kosten Dritter, da das mit sozialen Kosten verbunden wäre.
Ist bei einer Alternative der Erfüllungsgrad der Bedürfnisse niedriger, dann ist die Handlung im Prinzip eine mögliche Ersatzhandlung mit einem gewissen Ersatzwert. Nimmt man die sozialen Kosten oder Gewinne zum Ersatzwert hinzu, kann sich die Ersatzhandlung in Summe als bessere Wahl darstellen.
Als Herdentier gleicht der Mensch aber nicht einer Büffelherde in der Serengeti, die in die Tausende oder Hunderttausende zählt. Die Gruppen, in denen Menschen entwicklungsgeschichtlich lebten, waren klein, die Lebensweise opportunistisch nomadisierend.
In den 1990er-Jahren hat der britische Evolutionsbiologe Robin Dunbar herausgefunden, dass bei einer Vielzahl von Affen- und Menschenaffenarten die Größe des Stirnhirns in enger Beziehung zur Größe ihrer Sozialgruppe steht. Überträgt man diesen Zusammenhang auf den Menschen, dann ergibt sich eine Gruppengröße von 150 Personen. Diese sind wichtig und innerhalb dieser ist wiederum die Kernfamilie – oder jene, die stellvertretend ihren Platz einnehmen – am wichtigsten.
Kulturgeschichtlich wurden aus Sippen Stämme, aus Stämmen Völker, aus Völkern Nationen, aus Nationen Kulturgemeinschaften wie das „christliche Abendland“ oder „der Westen“. Wir leben in Gesellschaften von Millionen, sind aber für Gesellschaften von 50, 100 oder 150 gebaut.
Innerhalb der Millionenmasse zieht man seinen Kreis um 50, 100 oder 150 Menschen, die den eigentlichen sozialen Kosmos bilden, in dem man sich bewegt. Entscheidend und handlungsleitend dürfte also sein, um welche 50, 100 oder 150 Menschen man seinen äußeren Kreis zieht und um welche man seinen inneren und innersten Kreis zieht. Der weitere Kontext der Gesellschaft als Ganzes ist in diesem Zusammenhang lediglich Umweltbedingung. Die Befolgung von Gesetzesnormen dient der Vermeidung negativer Umweltsanktionen oder ist relevant, weil er die Erwartungshaltung der 150 bestimmt.
Ihr sexuelle Orientierung erkennen Menschen meist im Laufe Ihrer Pubertät. Typische Bedingungen der Pubertät sind
- eine besonders hohe sexuelle Erregbarkeit, die sich für einen Kriminologen z.B. in der Inzidenzzahl sexueller Übergriffe (ablesbar an der Tatverdächtigenbelastungszahl) manifestiert und
- ein besonders hohes Bedürfnis dazu zu gehören.
Das Bedürfnis „dazu zu gehören“ ist dabei im Kontext der Ablösung von den Eltern zu sehen. Fällt eine essentielle soziale Bindung fort, bzw. schwächt sich diese gefühlt ab, dann muss sie im Kontext des Menschen als soziales Wesen ersetzt werden. Wenn sich der innere Kreis (scheinbar) auflöst, wird der äußere Kreis umso wichtiger.
Ausgrenzung und Angst vor Ausgrenzung ist mit sozialem Schmerz verbunden. Der Mensch ist nicht alleine überlebensfähig, sondern auf die Gruppe angewiesen. Die Gefahr eines Ausschlusses weckt deshalb existentielle Ängste.
Auch Pädophilie und Hebephlie bemerken ihre sexuelle Neigung in dieser kritischen Lebensphase. Unabhängig von ihrer Einstellung zu den sexuellen Gefühlen an sich merken sie schnell, dass sie mir ihrer sexuellen Orientierung zu einer extrem verachteten und ausgegrenzten Randgruppe gehören.
Es gibt neue, starke Wünsche und Bedürfnisse. Der Start in eine gemeinsam erlebte, patnerschaftliche Sexualität ist ohnehin schon bei jedem „stinknormalen“ heterosexuellen Jugendlichen zu Beginn mit großer Unsicherheit behaftet. Die eigenen Wünsche sind neu, die Wünsche und Grenzen des anderen noch unbekannt.
Für jemand, dessen sexuelle Orientierung nicht den akzeptierten Normen entspricht, kommt der Charakter eines sozial gefährlichen Normbruchs hinzu. Bereits das Coming-in ist auch für heutzutage recht akzeptierte sexuelle Orientierungen wie Homosexualität oft schwierig und erfordert viel Kraft.
Je schlechter eine sexuelle Orientierung akzeptiert ist, desto eher droht ein gleichzeitiger Ausschluss aus dem inneren und dem äußeren Kreis. Bei Homosexualität weiß man wenigstens, dass es irgendwo einen neuen äußeren Kreis gibt, in dem die Aufnahme in eine Gemeinschaft wieder möglich wäre. Für Pädophile kennt die Welt nur Verachtung.
Die Gesellschaft hält bereits den einzelnen Pädophilen an sich für gefährlich. In der Zusammenkunft zweier oder mehrerer Pädophiler potenziert sich die gefühlte Gefahr. In der Konsequenz ist der Aufwand, den die Gesellschaft betreibt, um pädophile und hebephile Subkulturen zu bekämpfen oder zu zerschlagen enorm. Sie tut alles, um den Schutzraum einer Subkultur, die für die Betroffenen eigentlich besonders wichtig wäre, nicht zuzulassen. Die Bekämpfung, Kriminalisierung und Zerschlagung einst legaler und noch legaler pädophiler Subkulturen ist dabei auch mit einem Abdrängen in die Illegalität verbunden.
An ein Coming-out ist da für die meisten Betroffenen erst gar nicht zu denken. Das Niveau der mit einer pädophilen Neigung verbundenen sozialen Schmerzen und der sexuellen Frustration und Hoffnungslosigkeit führt bei sehr vielen jungen Betroffenen zu Depressionen bis hin zu Suizidgedanken.
In dieser Lage trifft ein mit steinzeitlicher Biologie ausgestatteter pädophiler oder hebephiler Jugendlicher auf die Möglichkeiten des Internet. Es verspricht, zwei zentrale Bedürfnisse zu erfüllen.
Erstens ermöglicht es sexuelle Ersatzhandlungen, die (unter der Bedingung der Verschleierung) sexuelle Befriedigung mit akzeptablem Ersatzwert ohne soziale Kosten versprechen. Zweitens wird das Internet durch Medien und Sicherheitsorgane als noch unvernichteter Rückzugsraum pädophiler Subkulturen thematisiert und angeprangert. Für einen Pädophilen macht es genau das zur Hoffnung auf einen Raum ohne Verachtung.
Das sind die Grundbedingungen unter denen man die Bedeutung des Internet für einen Pädophilen verstehen muss. Sie gelten ganz besonders für junge Pädophile, die in einer extrem feindlichen Umgebung erst noch lernen müssen, Ihre Neigung zu akzeptieren. Zunächst geht es dabei oft sogar ums blanke Überleben. Erst wenn die ersten Schritte geschafft sind, kann man beginnen, trotz der Einschränkungen, die mit der Neigung verbunden sind, den eigenen Umweg zum Glück zu suchen (und hoffentlich auch zu finden).
Sprüche und Weisheiten …
Das Glück kommt nicht ungerufen.
Ugo Foscolo
Man muss ihm entgegengehen.
Blog „Kinder im Herzen“ und Gedanken zum Strafrecht
Seit dem 22. August 2019 existiert mit „Kinder im Herzen“ (KiH) ein deutschsprachiges, kollaboratives Blogportal von Pädophilen zum Thema Pädophile. Das Projekt ist aus dem Selbsthilfeforum „Gemeinsam statt allein“ entstanden, das wiederum ein Projekt von „Schicksal und Herausforderung“ ist.
Inzwischen tritt „Kinder im Herzen“ als eigenständiges Projekt auf. Der Projekt-Admin Sirius wendet sich darüber hinaus mit einem eigenen YouTube Kanal an die Öffentlichkeit. „Kinder im Herzen“ positioniert sich dabei deutlich gegen jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen.
Das ist eine Positionierung, die ich gut nachvollziehen kann, die ich aber in dieser Strenge nicht teile.
Ich war schon immer sehr eindeutig der Meinung, dass es ethisch unvertretbar ist, einem Kind sexuell motiviert zu schaden. Ich glaube aber weder an die Schädlichkeit vom Sex für Kinder im Allgemeinen, noch an die intrinsische Schädlichkeit von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern im besonderen.
Aus meiner Sicht gibt es vor allem externe Faktoren, die gegen sexuelle Kontakte sprechen. Die Hautaspekte eines Schädigungsrisikos bei willentlich einvernehmlichen sexuellen Kontakten sind nach meiner Einschätzung:
- die Belastung für das Kind, über die Beziehung schweigen zu müssen (Schweigen ist Gift)
- die Gefahr einer sequentiellen Traumatisierung durch negative Umweltreaktionen (z.B. „Schwuli“ oder „Schwuchtel“ auf dem Schulhof; eine weinende Mutter, die glaubt ihr Kind nicht gut genug beschützt zu haben; der verhaftete Freund, von dem man glaubt, ihn verraten zu haben)
- das Risiko, dass die kognitive Dissonanz zwischen positivem Erleben und massiver gesellschaftlicher Ablehnung irgendwann (ggf. Jahrzehnte später) im Sinne einer Traumatisierung aufgelöst wird (siehe: Kriminalisierung und Pathologisierung gehen Hand in Hand).
Das alles spricht aus meiner Sicht deutlich gegen einen sexuellen Kontakt.
Es ist aber nicht so, dass dem nichts Positives gegenüberstehen kann. Es tut einem Menschen normalerweise gut, geliebt zu werden und sich geliebt zu fühlen. Einer der wichtigsten prognostischen Faktoren, der etwas darüber aussagt, ob sich ein Kind gut entwickelt, ist:
„One caring person“. Das ist eine Person, idealerweise eine erwachsene, bei der das Kind das Gefühl hat, dieser Mensch interessiert sich für mich, diesem Menschen bin ich wirklich ein Anliegen. Das kann ein Elternteil sein oder ein Großelternteil, das kann jemand in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft sein, eine Tante oder ein Onkel. Es ist dabei überhaupt nicht wichtig, ob das ein Mann oder eine Frau ist.
Paulus Hochgatterer im Interview mit „Der Standard“
Das wirkliche Anliegen am anderen Menschen geben Pädophile nicht vor. Es ist ihnen ins Herz geschrieben:
Das Skandalöse an der Pädophilie aber, das die vom Missbrauchsdiskurs Geblendeten nicht erkennen können, ist, dass der Pädophile Kindern jene Zuneigung und Liebe geben will, die generell versprochen, aber kaum vermocht wird. Pädophile pflegen nicht auf ihrem Fetisch Auto „Ein Herz für Kinder“ zu kleben, nachdem sie es ihnen auf ganz normale Weise herausgerissen haben. Ihren Fetisch, das Kind, nehmen sie so ernst, wie es kein Fernsehapparat fertig bringt. Das jedenfalls spüren und genießen viele Kinder. Und so gibt es Pädosexuelle, die sich pädophil verhalten und weggeworfenen Kindern aus deletären familiären Verhältnissen ohne zeitliche oder gar körperreifungsbedingte Begrenzung ein sicheres Zuhause geben – ein Beispiel dafür, wie ungerecht allgemeine Verurteilungen und Beschimpfungen à la Kinderschänder und sexueller Missbrauch sind.
Volkmar Sigusch in
Sexualitäten: Eine kritische Theorie in 99 Fragmenten,
2. Auflage von 2015
Freilich muss es dafür nicht auch zu sexuellen Handlungen kommen. Man kann einen Menschen auch lieben, ohne Sex mit ihm zu haben.
Es gibt aber willentlich einvernehmliche sexuelle Kontakte, die von den Jungen (oder Mädchen) sehr positiv erlebt und erinnert werden. Es ist für mich inakzeptabel hier von Missbrauch zu reden oder gegen solche Beziehungen in irgend einer Form zu intervenieren und damit den Schaden, der vorher nur möglich war, erst zu verursachen.
Die Ablehnung sexueller Kontakte drückte sich bei „Kinder im Herzen“ bisher auch in dem Grundsatz aus, dass bestehende Gesetze akzeptiert werden. Dies hat sich aufgrund der aktuellen Verschärfungen nun geändert. Das Blogportal wendet sich deutlich gegen die Verschärfungen – und passt seine Grundsätze an, um der Entwicklung Rechnung zu tragen.
Die Ankündigung von „Kinder im Herzen“:
Stellungnahme zur Gesetzesverschärfung / Anpassung unserer Grundsätze
Liebe KiH-Leser,
angesichts der aktuellen politischen Umstände und des am Mittwoch beschlossenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sehen wir uns gezwungen unsere Grundsätze auf KiH anzupassen.
Unsere Ansicht war von Anfang an, dass Kinder vor sexuellen Übergriffen jeglicher Art, egal ob direkt oder indirekt, geschützt werden müssen. Unter dem Titel „Kinder im Herzen“ verstehen wir auch, dass uns ihr Wohlergehen am Herzen liegt, und wir jeden Schaden von ihnen abwenden wollen. Aus diesem Grund waren wir immer gewillt, das in Deutschland geltende Strafgesetzbuch (StGB) zu akzeptieren. Dies haben wir versucht, klar in unseren Grundsätzen zum Ausdruck zu bringen:
„Kurz gesagt akzeptieren wir das StGB und es ist ausdrücklich nicht unser Ziel, bestehende Gesetze zu verändern„
Der Gesetzesentwurf vom 21.10. geht unserer Meinung allerdings entschieden zu weit und ist nicht mehr verhältnismäßig. Mit dem Verbot von kindlichen Sexpuppen und rein fiktiven pornographischen Darstellungen von Kindern werden keine existierenden Kinder geschützt, und stattdessen reine Fantasien unter Strafe gestellt. Wir sehen darin keine sinnvolle Maßnahme für den Kinderschutz, sondern einen Angriff gegen pädophile Menschen, die sich Alternativen suchen, um ein straffreies Leben zu führen.
Es werden damit auch Menschen kriminalisiert und mit Haftstrafen bedroht, die ihre Sexualität in reinen Fantasien ausleben und nie einem Kind etwas antun. Damit zielt der Entwurf ganz konkret darauf ab, die Pädophilie als grundsätzliches Gedankenverbrechen zu werten. Das wird auch in folgender Aussage deutlich, mit der das Bundesjustizministerium die Strafbarkeit von Puppen begründet:
„Von der neuen Regelung soll auch ein Signal für die Gesellschaft ausgehen, dass Kinder – seien sie auch nur körperlich nachgebildet – nicht zum Objekt sexueller Handlungsweisen gemacht werden dürfen.„
Es gibt keinen einzigen Beleg dafür, dass die Nutzung von kindlichen Puppen oder rein fiktiver Kinderpornographie dazu führt, dass ein pädophiler Mensch eher einen Missbrauch an einem realen Kind begeht. Dies zu untersuchen sollte jedoch unerlässlich sein, bevor man ein Verbot fordert, da man nichts über die Folgen einer solchen Maßnahme weiß. Es ist durchaus denkbar, dass gerade ein Verbot dazu führt, dass manche Menschen eher einen realen Missbrauch begehen – zum Beispiel aus mangelnden Alternativen oder schlichtweg aus Frust aufgrund der andauernden Gängelungen der Gesellschaft.
Wir sind noch immer gegen jedwede Beschönigung sexuellen Missbrauchs von Kindern und daher gegen jegliche Form von sexuellen Kontakten mit Kindern. Da die aktuelle Änderung aber offenbar willkürlich und ohne belastbare Nachweise über dessen Sinnhaftigkeit zur Diskriminierung gegen Minderheiten beiträgt, können wir nicht mehr länger angeben, bestehende Gesetze vollumpfänglich zu akzeptieren. Aus dem Grund haben wir unsere Grundsätze angepasst, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen und der Kritik derartiger Gesetzesvorhaben auf Kinder im Herzen einen Raum geben zu können.
Die aktuellen Grundsätze könnt ihr hier finden.
Euer KiH-Team.
Hier auch die aktuelle Fassung der KiH Grundsätze:
Unsere Grundsätze
Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen (sei es durch den Kontakt selber oder die Umstände beim Aufdecken des Kontaktes) nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon, ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder von dem Kind gewollt ist.
Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von realen Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Es ist nicht unser Ziel, die Folgen von sexuellem Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns ausdrücklich von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen oder in der Vergangenheit verfolgt haben.
Wir akzeptieren das in Deutschland bestehende Schutzalter, weshalb unsere Grundsätze auch Sexualität zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unter 14 mit einschließen.
Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.
Da ich der Meinung bin, dass der Reformbedarf über die Rücknahme, der aktuell auf den Weg gebrachten Verschärfungen hinausgeht, bin ich leider auch künftig nicht dafür qualifiziert, Gastbeiträge im „Kinder im Herzen“ Blog zu schreiben.
Für mich ist das wesentliche, dass sexueller Missbrauch weiterhin strafbar bleibt. Wenn es keinen sexuellen Missbrauch gab (also: willentliches Einverständnis, keine Gewalt, keine Nötigung, keine Drohungen, keine Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses, kein Inzest) und keine Schädigung erkennbar ist (keine Traumatisierung) wäre der Resttatbestand aus meiner Sicht nicht strafwürdig.
Es stellt sich für mich dann auch die Frage, ob in Hinblick auf den Resttatbestand überhaupt noch ein legitimer Schutzzweck erfüllt wird. Moralvostellungen haben im Sexualstrafrecht eigentlich nichts verloren. Es geht um den Schutz von Rechtsgütern vor einer Beeinträchtigung (sexuelle Selbstbestimmung) und vor einer Gefährdung (ungestörte sexuelle Entwicklung).
Bei willentlichem Einverständnis UND Fehlen von Missbrauchstatbeständen UND Abwesenheit von Beeinträchtigungen / Schäden kann man von einem Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr reden. Allenfalls kann man durch die Tat eine abstrakte Gefährdung der sexuellen Entwicklung annehmen, die dann strafbar sein kann, ohne dass sich die Gefährdung tatsächlich realisieren muss.
Dem steht entgegen, dass durch ein lediglich auf abstrakten Gefährungsüberlegungen beruhendes Verbot die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes eingeschränkt wird. Wenn Kinder Rechte haben (was ja neuerdings durch Politiker aller Parteien überwiegend bejaht wird), dann muss man diese Rechte auch ernst nehmen und eine Ausübung der Rechte akzeptieren, die einem nicht in den Kram passt und die man anstößig findet.
Ein nicht-pädophiler, bisexueller Mann, der in seiner Kindheit einen einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit einem erwachsenen Mann hatte und es einfach nur unverschämt findet, was sich der Staat gegenüber Kindern heraus nimmt, schrieb mir:
Viel, viiieeel später musste ich dann erfahren, dass es damals tatsächlich ein Gesetz gegeben hatte, dass Sexualkontakte volljähriger Männer mit minderjährigen Jungs grundsätzlich mit Strafe bedrohte.
Ich: WTF? Was sind das für anmaßende Arschlöcher, die absolut und beidseitig gewollte, von mir initiierte, als höchst positiv erlebte, unvergessliche Erlebnisse verbieten und mit Strafe bedrohen? (…) Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Zorn auf diese verschissenen, menschenfeindlichen Sexualhasser ist schier unendlich. (…)
PS: Mich hat niemand „geliebt“. Ich war nur einfach rattig wie Nachbars Lumpi! ^^
Ich denke das spricht für sich.
Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn es mehr Forschungen zu den Wirkung (auch Spätwirkungen) von sexuellen Kontakten gäbe. Dies ist bereits wichtig, um die bestmögliche Behandlung von Schäden bzw. Versorgung von Opfern zu gewährleisten, sollte aber auch Erkenntnisse in Hinblick auf die Haltbarkeit des abstrakten Gefährungstatbestandes liefern.
In anderen Bereichen haben sich vermutete (oder vorgeschobene) abstrakte Gefährdungen bereits als wissenschaftlich haltlos erwiesen (z.B. Verführungstheorie zur Homosexualität). Das bedeutet nicht, dass er sich an anderer Stelle zwangsläufig ebenfalls als haltlos erweisen muss. Wenn man hierzu wissenschaftliche Erkenntnisse hätte, wäre das aber durchaus bedeutsam, auch für die strafrechtliche Würdigung.
Wenn man die Existenz nicht oder weniger strafwürdiger Fälle bejaht, wäre es meines Erachtens sinnvoll, zur Vermeidung unbilliger Härte z.B. einen „minder schweren Fall“ einzuführen, der auch eine Strafabsehensklausel umfassen sollte („Das Gericht kann von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn das Unrecht der Tat gering ist.“).
Wenn z.B. Staatsanwalt und Richter der Auffassung sind, dass es zwischen den Beteiligten ein Liebesverhältnis gab, oder sich der Fall so darstellt, wie bei dem Mann, aus dessen Nachricht ich zitiert habe, macht die Bestrafung aus meiner Sicht keinen Sinn und ist sogar schädlich.
Wenn man meint, dass es solche Fälle ohnehin nicht gibt, kann die Möglichkeit von einer Bestrafung in diesem Fall abzusehen, zulassen, da die Regelung in der Praxis ohnehin nie greifen würde, also auch niemandem den Schutz entzieht.
Wenn man es für möglich hält, dass es solche Fälle tatsächlich gibt, sollte man sich Gedanken darüber machen, wie man dieser Wirklichkeit besser gerecht werden kann als es mit dem heutigen Strafrecht möglich ist.
Not sehen … und dann?
Es gibt drei Ansätze mit denen ich mich aktivistisch engagiere.
Der erste ist mein Blog. Ich schreibe ihn vor allem für mich selbst und andere Betroffene, er wendet sich aber auch an „Normalliebende“ die – wie auch immer – über ihn stolpern.
Der zweite Weg ist meine Mitgliedschaft bei Gutefrage.net. Anders als hier erreiche ich dort vor allem Normalliebende, die ihre Vorstellung von einem Pädophilen aus Geschichten über erfundene Kriminalfälle (Tatort & Co) oder aus Berichte über tatsächliche Kriminalfälle haben, in denen Kindesmissbrauch mit Pädophilie gleichgesetzt wird.
Wenn man keine Pädophilen kennen lernen kann, gibt es auch keine Chance Vorurteile in Frage zu stellen. Da Pädos auf Pseudonymität angewiesen sind, ist eine Begegnung äußerst schwierig.
Gutefrage ist einer der ganz wenigen Orte, wo es möglich ist. Das erleubt eine Form von „Aktivismus“, bei dem es letztlich vor allem darum geht, als offen pädophiler Mensch sichtbar zu sein und „trotzdem“ als Mensch wahrgenommen zu werden (statt als Monster).
Der dritte Weg ist die individuelle Ansprache von relevanten Personen oder Organisationen. Also etwa von Menschenrechtlern, Politiker, Schriftstellern, Strafrechtswissenschaftlern, Kriminologen etc.
Meist gibt es keine Antwort. Ich bin ein Freund von Ehrlichkeit und dazu gehört auch, dass ich mir keinen echt klingenden Phantasienamen ausdenke, um Menschen anzuschreiben. Ich schreibe die die Leute, die ich kontaktiere, offen pseudonym an. Das Sich-verstecken-müssen ist schließlich ein zentraler Aspekt meiner Diskriminierung und Stigmatisierung.
Die Vortäuschung eines falschen Namens scheint mir auch langfristig gesehen kontraproduktiv. Man sollte einen Austausch nicht mit einer Irreführung beginnen. Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine anonym versendete Mail ungelesen im Papierkorb landet, jedenfalls erhöht. Wer nicht mit seinem echten Namen hinter seinem Anliegen steht, ist für viele kein erst zu nehmender Ansprechpartner, der der eigenen Aufmerksamkeit würdig ist.
Ein Politiker hat mir bisher nicht geantwortet. Auch die meisten Menschen- oder Bürgerrechtsorganisationen reagieren nicht. Nicht geantwortet haben mir zum Beispiel:
- das Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld
- der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg
- die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- das Institut für Menschenrechte,
- das Institut für Vorurteils- und Konfliktforschung,
- Amnesty International Deutschland
Zwei Antworten von Bürgerrechtsorganisationen habe ich aber erhalten. Aus einer davon will ich hier (anonymisiert) zitieren:
Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre ausserordentliche Mail vom 08.08. 2020 an [ Name entfernt ], das ich gerne beantworte. Bitte sehen Sie mir nach, wenn meine Antwort doch recht lange gedauert hat.
Etliche der Sachverhalte, Probleme und Fragestellungen, die Sie aufgeworfen haben, sind uns nicht unbekannt. Sahen wir uns doch in den vergangenen Jahren wiederholt schweren Vorwürfen, insbesondere von kirchlicher Seite ausgesetzt, die uns mangelnde Grenzziehung zu bestimmten Auffassungen vorwarfen wie etwa zum einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern. Wenngleich unser Vorstand im Jahre [ entfernt ] diese Grenzziehung sehr eindeutig vorgenommen hat, wurde die Kritik an [ Name entfernt ] wegen zu „liberaler“ Auffassungen von Gruppen und Personen vor allem in den siebziger und achtziger Jahren immer wieder aufgefahren.
Was ich an Ihren Texten für besonders bemerkenswert halte, ist jenseits von gesellschaftlichen und politischen Problemen die sehr persönliche Perspektive, die Sie einnehmen. Sie konfrontieren uns und andere mit der grossen Not, die Menschen erleben, die sich zu jüngeren Menschen hingezogen fühlen. Es ist auch nachvollziehbar, dass Sie nicht mehr länger bereit sind, dies ausschliesslich für sich zu behalten.
Geradezu erschütternd sind Ihre vielen Beispiele für die Verhetzung, die im politischen Raum oftmals gegenüber pädophilen Menschen stattfindet. Umso positiver ist es, wenn sich Medizin und Wissenschaft um Aufklärung bemühen und es mehr und mehr Angebote gibt, die als Prävention den Umgang mit einem eventuell überhand nehmenden Bedürfnis nach „Ausleben“ von pädophilen Wünschen beherrschbar machen wollen.
Es ist bedauerlich, dass wir aufgrund vergangener Erfahrungen nicht offensiv mit der von Ihnen geschilderten Problematik als Bürgerrechtsthema umgehen können. Ich danke Ihnen, dass Sie uns durch diese sehr umfassende Darstellung so eindringlich auf die Gesamtproblematik hingewiesen haben. Mit freundlichen Grüßen
[ Name entfernt ], Vorsitzender
[ Name entfernt ]
Aus meiner Antwortmail:
zunächst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie mir geantwortet haben.
Ich habe ehrlich gesagt nicht mehr mit einer Antwort gerechnet. Sie dann doch unverhofft vorzufinden, hat mich dann um so mehr gefreut.
Ich kann gut verstehen, wenn Sie vor einer offensiven Auseinandersetzung mit dem Thema zurückschrecken. Ich weiß nicht, was ich selbst bereit wäre zu tun, wenn ich an ihrer Stelle wäre. Ich finde man sollte von anderen nichts erwarten, was man selbst nicht zu leisten bereit ist. Ich kann Ihnen also für ihr Nicht-Handeln schlecht böse sein.
Im Grunde bestätigt sich damit aber auch, meine Darstellung von Pädophilen als „Unberührbaren“, Menschen, von denen man beschmutzt wird, wenn man ihnen zu Nahe kommt. Sich in welcher Form auch immer für Unberührbare einzusetzen ist besonders schwierig. Aber sie haben Hilfe aber auch besonders nötig.
Menschenrechte und Bürgerrechte können ein sehr schwieriges Thema sein. Manchmal bringt man sich damit in Gefahr.
Würde ich in Tschetschenien für Schwule kämpfen wollen, in Myanmar für Rohingha auf die Straße gehen, in Saudi-Arabien für Frauenrechte demonstrieren oder in der Türkei für Pressefreiheit kämpfen?
Ich glaube ein Kampf für Schwule in Tschetschenien ist unmittelbar lebensgefährlich. Man kann, wenn einem das eigene Leben lieb ist, nur für von außerhalb des Landes für Schwule in Tschetchenien eintreten. In Myanmar müsste man vermutlich um seine körperliche Unversehrheit fürchten. In Saudi-Arabien und der Türkei drohen vielleicht Haft oder Ausweisung.
Ob diese Gefahreneinschätzung realistisch ist, kann ich nicht sicher sagen, sie scheint mir lediglich plausibel. Der Punkt ist: in Deutschland kann man sich problemlos und gefahrlos für Schwule, ethnische Minderheiten, Frauen oder bürgerliche Grundrechte einsetzen. Es droht keine Gefahr. Ein deutscher Aktivist für Menschen- und Bürgerrechte muss nicht mutig sein. Außer …
Sie merken schon, worauf ich hinaus will. Ich kann Ihnen nicht böse sein, aber ich kann versuchen, Ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen. Ein Bettler kämpft mit seiner zerrissenen Kleidung. Die Mutter eines hungernden Kindes damit, dass sie ihr Kind in die Kamera hält.
Ich habe ihnen einige meiner Verletzungen vor Augen gehalten. Sie haben nicht weggeschaut. Sie haben sogar zurückgeblickt und richten das Wort an mich. Das ist viel mehr, als viele andere tun würden und getan haben. Aber: es kann mir letztlich nicht helfen.
(….)
Eine Reaktion auf diese Mail gab es nicht mehr.
Letztlich kann man es nur einfach immer wieder neu probieren.
Nach meinem Artikel „Die Vermessung einer Verletzung“ habe ich zum Beispiel einige Akteure, die sich für Suizidprävention einsetzen, mit gekürzten Varianten des Artikels angeschrieben. Zwei von sieben haben tatsächlich geantwortet:
Aus Antwort 1:
vielen Dank für Ihre Nachricht und die fundierte Schilderung. In der Tat handelt es sich hier um eine sehr belastete Zielgruppe und das Stigma ist entsprechend hoch. Ggf. können wir in einem unserer künftigen Projekte tätig werden, wir nehmen Ihre Anregung gern auf.
Aus Antwort 2:
vielen Dank Ihnen für Ihre Mail, mit den interessanten Informationen über die Problematik pädophiler Männer, insbesondere in Hinsicht auf die erhöhten Suizidraten in dieser Gruppe. Wir sind uns des Problems bewusst und danken Ihnen für diese fundierten Hinweise. Im [ Name entfernt ] diskutieren wir die Möglichkeiten der Unterstützung suizidpräventiver Aktivitäten in diesem Gebiet.
Das macht Hoffnung. Vielleicht entsteht daraus ja etwas Gutes. Es wäre bitter nötig.
Generell bleibt aber das Problem, dass Pädophilie im Wesentlichen allein dastehen. Pädophilie ist so stark stigmatisiert, dass schon niemand erkennen oder damit belästigt werden, dass es überhaupt eine Diskriminierung gibt.
Solange es zwar Menschenrechtsorganisationen gibt, die mutig genug sind, sich für Frauen in Saudi-Arabien, Journalisten in der Türkei, Uiguren in China, Rohingya in Myanmar und Schwule in Tschetchenien einzusetzen, ihr Mut aber versagt, wenn es darum geht, sich für Pädophile und Hebephile in Deutschland einzusetzen, solange wird sich nichts ändern.
Sprüche und Weisheiten …
Liebe ist wie ein Verkehrsunfall. Man wird angefahren und fällt um. Entweder überlebt man oder nicht.
Juliette Gréco
Leserbrief: Aus dem Leben eines Puppenspielers (3/3)
Im Referententwurf für das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ was ein Verbot von Puppen noch nicht vorgesehen. Der populistische Druck hat dazu geführt, dass das Verbot nun auf der Überholspur näher rückt. Im gestern beschlossenen Regierungsentwurf des Reformpakets ist das Verbot nun vorgesehen. Eine Verabschiedung durch den Bundestag scheint sicher.
Hier die geplante Regelung:
§ 184 l – Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, herstellt, anbietet oder bewirbt oder
2. mit einer in Nummer 1 beschriebenen Nachbildung Handel treibt oder sie hierzu in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder
3. ohne Handel zu treiben, eine in Nummer 1 beschriebene Nachbildung veräußert, abgibt oder sonst in Verkehr bringt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Tat nach § 184b mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nummer 1 beschriebene Nachbildung erwirbt, besitzt oder in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
(4) Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 gelten nicht für Handlungen, die ausschließ-lich der rechtmäßigen Erfüllung staatlicher Aufgaben oder dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(5) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
Jemandem, der eine Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild kauft, besitzt oder nach Deutschland bringt, drohen also bald bis zu 3 Jahre Haft. Wobei es keine ganze Puppe sein muss. Auch ein sehr kleiner Dildo, der vielleicht als „Anfängermodell“ gekauft wird, würde bereits reichen. Das Ticket ins Gefängnis ist aktuell auf amazon.de für 9.99 € zu haben.
§ 184l StGB gehört durch parallele Änderung des § 34 des Bundeszentralregistergesetzes zu den Straftaten, die künftig für 10 Jahre im erweiterten Führungszeugnis erscheinen werden.
Auch § 72a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) wird geändert. Die dort geführte Liste der Straftaten, die einen „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ zur Konsequenz hat, wird um § 184l StGB erweitert.
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit Vereinen im Sinne des § 54 sicherstellen, dass unter deren Verantwortung keine neben- oder ehrenamtlich tätige Person, die wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist, in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat. Hierzu sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen, die von den in Satz 1 genannten Personen auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit Kindern und Jugendlichen nur nach Einsichtnahme in das Führungszeugnis nach Absatz 1 Satz 2 wahrgenommen werden dürfen.
Selbst wenn es lediglich zur Verurteilung zu einer Geldstrafe kommen sollte, folgt auf die Bewerbung für ein Ehrenamt dann dieses Gespräch:
Wie, sie haben damals nen‘ Dildo bei Amazon für 9,99 € gekauft und sind deshalb wegen Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild verurteilt worden? Glaub‘ ich Ihnen nicht, sowas kann ja gar nicht sein! Leute wie sie wollen wir hier nicht – und wir dürfen sie übrigens auch gar nicht beschäftigen …
Aus meiner Sicht ist das geplante Verbot verfassungswidrig. Gesetze müssen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.
Schon an der Geeignetheit fehlt es.
Wenn man den Sexualtrieb befriedigt hat, ist er erst einmal „weg“ und nicht mehr handlungsleitend. Wenn man den Sexualtrieb unterdrückt, bleibt er wirkmächtig und kann ggf. auch dann das Handeln bestimmten, wenn es besonders auf Kontrolle ankommt.
Ein Verbot von Handlungen, die den Sexualtrieb befriedigen und bei denen kein Kind ausgenutzt, missbraucht oder sonstwie geschädigt wird, ist aus Sicht des Kinderschutzes daher nicht nützlich, sondern schädlich.
Ein Verbot ist aber auch nicht verhältnismässig.
Sexualität wird neben der Nahrungsaufnahme, Schlaf und dem Erhalt der körperlichen Unversehrtheit zu den psychologischen Grundbedürfnissen gezählt, deren Befriedigung das erste Ziel eines jeden Menschen ist. Sie ist also Teil der Menschenwürde.
Selbstverständlich darf niemand seine Sexualität auf Kosten eines anderen Ausleben. Die Grenze der eigenen Freiheit ist erreicht, wenn die Freiheit eines anderen verletzt wird. Wenn die Freiheit anderer nicht verletzt wird, sind Einschränkungen aber illegitim.
Bei der Verfassungsmäßigkeit geht es immer auch um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Also, wie stark jemand eingeschränkt wird.
Ein Puppenverbot würde einen Pädophilen, der keinen legalen Sex mit einer für ihn attraktiven Person haben darf, fiel härter treffen als einen Heterosexuellen, der ja auch einen menschlichen Sexpartner „ausweichen“ kann.
Wenn die eigentlich angestrebten sexuellen Handlungen verboten sind und zugleich auch alle Ersatzhandlungen verboten werden, die einem pädophilen Menschen sexuelle Entlastung verschaffen können, dann kommt das einer Kriminalisierung der Neigung an sich gleich.
Man kann nur hoffen, dass das Verbot letztlich vom Verfassungsgericht mit einer deutlichen Rüge an die Politik gekippt wird.
Ansonsten hilft nur noch der Rat von Johann Wolfgang von Goethe:
Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.
aus: Wilhelm Meisters Wanderjahre
Hier nun der dritte und letzte Teil des Leserbriefes.
Ich stieg in dieses Doll-Thema auch immer stärker ein, lernte immer mehr andere Dollbesitzer kennen, die mir immer von den gleichen positiven Erfahrungen aus ihren Leben mit Doll berichteten. Schließlich lernte ich online sogar zwei Paare kennen, die solch eine Doll in ihr Leben mit einbauten, da einer der beiden bzw. sogar beide ebenfalls pädophil waren/ist.
Ich lernte Fotografen kennen, die sich Kinderdolls aus Silikon kauften, um damit die realistischsten Fotos zu machen, die man mit einer Doll nur machen kann.
Und ich lernte behinderte Menschen, kennen die teils im Rollstuhl sitzen und die heilfroh waren, dass es nun kleine Dolls mit weniger Gewicht aber dennoch realistischer Haptik gab.
Viele Kinderdollbesitzer entwickelten sich zu Sammlern und besitzen mehrere dieser Kinderdolls und stellten fast schon eine Familie nach. Sie erstellten sich eigene Homepages und stehen und standen mit Rede und Antwort auch werdende, Puppenbesitzer*Innen mit Rat und Tat zur Seite.
Dann wurde es etwas kurios, als ich eine Partnerin kennenlernte und mit ihr mehrere Monate zusammen war, was für mich einmalig war und blieb. In dieser Zeit musst meine kleine Silikonmaus natürlich in den Keller weichen und da ich absichtlich mit meiner Freundin nicht zusammen wohnen wollte, kam meine „Kleine“ dann wieder zum Vorschein wenn meine „Große“ weg war.
Ab 2015 dann sprangen auch immer mehr andere Dollverkäufer auf den Zug auf und hatten zumindest ein oder zwei Dolls im Angebot, die mehr oder weniger Kindern nachempfunden waren.
Zu dieser Zeit stiegen schließlich chinesische Puppenverkäufer und Hersteller in die Materie ein und von da an kam dann für die Kinderpuppen ein im Vergleich zur bisherigen Situation regelrechter Boom. Die Kinderpuppen drittelten sich im Preis und wurden direkt vor die Haustüre geliefert.
Auch die Haptik und die Detailtreue der Körper, vor allem der Gesichter, glichen mehr und mehr Bildhauermeisterwerken. Interessanterweise sind hier chinesische Firmen führend auf dem Weltmarkt.
Schließlich kamen 2018/19 auch „Silikonjungen“ dazu, was viele Boylover nur als gerecht empfinden.
Dann kam. was natürlich kommen musste und die Öffentlichkeit und Aktivistengruppen wurden auf dieses Thema aufmerksam. So machten schon 2016 Privatsender regelrechte Hetzreportagen gegen Kinderpuppenverkäufer und kriminalisierten Kinderpuppenbesitzer. Zunächst aber noch ohne den gewünschten Erfolg, Aufmerksamkeit und Hass zu schüren
Dann kam was sehr Eigenartiges. Es bildeten sich neue Puppenverkäufer, die nicht verifiziert werden konnten und wo Kunden, die versuchten dort zu bestellen, nie eine Ware erhalten hatten. Adressen, die angegeben waren, gab es nicht, wenn jemand dazu recherchierte.
Was aber sofort auffiel war die aggressive Art für diese Kinder“sex“puppen zu werben. Ja richtig, bisher hatte kein seriöser Kinderpuppenhersteller damit geworben Kinder“sex“puppen zu verkaufen. Diese seriösen Verkäufer bieten beim Bestellvorgang nur eine kleine Option an, ob diese Puppe anatomisch korrekt oder eben nicht anatomisch korrekt ausgeliefert werden soll. Bei seriösen Puppenherstellern finden sich auch keine Nacktaufnahmen einer anatomisch korrekten Doll auf der Webseite.
Anders bei diesen ominösen neuen Puppenverkäufern. Dort sind so gut wie nur Nacktaufnahmen in Großaufnahmen auf der Verkaufsplattform und noch viel schlimmer, dort werden Kinder gezeigt die ausgepeitscht werden, die gefesselt sind und Kinder, denen Leid ins Gesicht geschrieben ist.
Und jedes Mal wenn ein Hetzartikel über Puppenbesitzer in den Medien rauskommt wird auf eine dieser unseriösen Plattformen verwiesen und es werden diese grässlichen Beispielbilder als Regelfall angeführt. Das ärgert Puppenbesitzer und seriöse Puppenverkäufer und Hersteller maßlos, da wir alle damit in ein schlechtes Licht gerückt werden sollen.
Meiner Meinung nach werden diese Plattformen von militanten und aggressiven Kinderaktivisten ins Leben gerufen damit diese dann Futter haben, um Verbote zu fordern und um alle Pädos zu spalten, was Ihnen ja teils schon wieder gelingt.
Nun wäre es schön, wenn sich die Pädoszene, Politik, Gesellschaft und Selbsthilfeplattformen mit dieser Ungerechtigkeit befassen und ich hoffe dass ich mit meinem Bericht dazu was beitragen habe können.
Liebe Grüße,
der Puppenspieler