Die Verteidigung von Romeo, Julia und Finn in der Gegenwart

Wenn man die relative „Kriminalitätsneigung“ von Kindern im Vergleich zu der von Erwachsenen verstehen will, muss man die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) heranziehen. Das ist eine kriminologische Häufigkeitsangabe und gibt die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles an. Die Tatverdächtigenbelastungszahl macht sichtbar, welche Altersgruppen häufiger oder weniger häufig tatverdächtig werden.

Betrachtet man alle Straftaten, dann sieht die grafische Darstellung der TVBZ wie folgt aus:

Das ist vermutlich in etwa das Bild, das man intuitiv erwartet. 12/13-jährige fallen schon auf, aber so richtig geht die Kurve erst ab 14/15 nach oben. Schwerpunkt sind dann die älteren Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen. Mit zunehmenden Alter geht die Kriminalität langsam aber stetig immer weiter zurück.

Wenn an der linke Achse für die Altersgruppe der 18/19/20-jährigen ein Wert von etwas über 5000 abgelesen werden kann (der genaue Wert ist 5.344), dann bedeutet das, dass im Jahr 2019 von 100.000 Vertretern der 18/19/20-jährigen 5.344 durch eine Straftat aufgefallen sind.

Die Ziffer zeigt also das Hellfeld der Kriminalität. Tatsächlich gibt es ein mehr oder weniger großes Dunkelfeld. Allerdings muss man auch bedenken, dass lange nicht jeder Tatverdächtige auch schuldig sein muss und verurteilt wird. Trotz dieser Einschränkungen bekommt man doch ein strukturell zutreffendes Bild der „alterbedingten“ Kriminalitätsneigung in den diversen Altersklassen.

Man muss schon eine Weile suchen, um typische Delikte älterer Menschen zu finden. Zwei davon habe ich entdeckt. Einerseits den das doch recht spezielle Delikt des unerlaubten Umgangs mit Abfällen, andererseits das weite Feld der Wirtschaftskriminalität:

Ein Bereich, in dem vor allem ältere Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene auffällig werden, sind Rauschgiftdelikte. Die jungen Täter dominieren das Bild hier noch weit deutlicher als in der Gesamtschau aller Straftaten.
Bei den Sexualstraftaten bzw. den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung würde man vielleicht ähnliches erwarten. In diesem Tatsegment gelten gemeinhin vor allem junge Männer als potentiell gefährlich.

Tatsächlich sind die Täter (und Täterinnen) etwas jünger, als die meisten vielleicht erwarten würden:

Am auffälligsten sind die 14/15-jährigen, gefolgt von den 16/17-jährigen und der noch nicht strafmündigen Gruppe der 12/13-jährigen. Auf kindliche Unschuld in Hinblick auf Sex deutet das nicht gerade hin. Wirklich überraschen darf es aber nicht. Das sexuelle Interesse erreicht in der Pubertät seinen Höhepunkt und wer ehrlich mit sich ist und an seine Kindheit zurückdenkt, weiß das auch. Das sexuelle Verlangen geht im Erwachsenenalter deutlich zurück und bekommt jenseits der 60 dann noch einmal einen deutlichen Knick. Letztlich genau das, was man auch in der Statistik sieht.

Denkt man an den sexuellen Missbrauch von Kindern, dann haben die meisten pädophile Täter im Kopf. Die Vorstellung geht in Richtung erwachsener, fremder, pädophiler Männer, die sich manipulativ das Vertrauen des Kindes erschleichen und dann für sexuelle Übergriffe ausnutzen.

Wer sich etwas besser auskennt, weiß dass die Mehrzahl der Täter nicht-pädophile Ersatztäter sind und dass die Täter überwiegend aus dem familiären und sozialen Nahbereich kommen.

Was man vielleicht nicht unbedingt vermutet, ist dass es eine extreme Häufung der Tatverdächtigen im Pubertätsalter gibt.

Auch dieser Befund darf aber eigentlich niemanden überraschen. Das sexuelle Interesse hat in der Pubertät seinen Höhepunkt. Die Stars von denen möglicherweise Poster im Kinderzimmer hängen sind nicht erreichbar. Aber man verbringt den größten Teil des Tages in der Schule unter etwa Gleichaltrigen. 13/14-jährige gehen in die selbe Klasse. 13 und 15-jährige begegnen sich auf dem Pausenhof. Kann es da irgendwen verwundern, wenn es zu sexuellen Kontakten zwischen noch-Kindern und nicht-mehr-Kindern kommt?

Dass diese Kontakte in Deutschland unabhängig vom Willen der Beteiligten grundsätzlich strafbar sind, ist ein himmelschreiendes Unrecht gegenüber diesen noch-Kindern und nicht-mehr-Kindern. Shakespeares Julia war 13, Romeo ein wenig älter, vielleicht 15 oder 16. Heute fände ihre Liebe in Deutschland kein Gnade vor dem Gesetz.

Während es in Österreich und der Schweiz eine sinnvolle Lösung in Form einer tatbestandsausschließende Altersdistanzklausel gibt („Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.“), sind die Betroffenen in Deutschland den Mühlen des Gesetzes ausgeliefert (Ermittlungsverfahren, Strafen, Jugendamt, Kontaktverbote).

Ein Absehen von Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit ist nur bei Vergehen möglich. Kommt die geplante Anhebung der Mindeststrafe auf 1 Jahr (und damit die Einstufung als Verbrechen), dann entfällt diese Möglichkeit.

Auch ein fallweises Absehen von Strafe bzw. Strafverfolgung, wie es heute noch (!) möglich ist, reicht nicht aus, denn einerseits kommen die ersten Folterinstrumente (wie ein Ermittlungsverfahren) schon lange vor dem potentiellen Absehen von Strafe bzw. Strafverfolgung zum Einsatz, andererseits bleiben die Betroffenen damit Objekte staatlicher Willkür.

In Zukunft dürfte sich die für ein junges Liebespaar schon jetzt schlechte Situation noch einmal deutlich verschlimmern. Sie werden wegen ihrer Liebe und für altersgerechtes Verhalten drangsaliert und kriminalisiert.

Romeo und Julia brauchen Hilfe. Dringend. Finn auch.

Es gibt noch ein weiteres Kriminalitätsfeld, von dem Kinder als vermeintliche Täter besonders betroffen sind.

Heute hat jedes Kind ein Smartphone. Die Besitzquote bei älteren Kindern liegt bei ca. 98.5 %. Wenn der 13-jähriger Finn seinen eregierten Penis mit dem Smartphone aufnimmt, stellt er damit Kinderpornographie her. Er ist dann Täter aber noch nicht strafmündig. Wenn er das Bild nach seinem 14. Geburtstag noch besitzt, ist er Täter und strafmündig, was den Besitz von Kinderpornographie angeht. Künftig ein Verbrechen. Der Unrechtsgehalt des Verbrechens liegt dabei aber realistisch betrachtet etwa auf dem Niveau, sich den eigenen eregierten Penis in einem Spiegel anzuschauen.

Statt Kindern beibringen zu wollen, wie schrecklich das doch ist – weil man sich unter Kinderpornographie nichts anderes als Aufnahmen von anal vergewaltigten Kleinkindern vorstellen kann, die selbst hartgesottene Polizisten bei der Sichtung der Beweismittel zuverlässig in Traumata stürzen – sollte man der Realität ins Auge blicken, dass man das als Kind vermutlich auch gemacht hätte, wenn es damals schon Smartphones gegeben hätte und dass es sich um ein alterskonformes und in keiner Weise strafwürdiges Verhalten handelt.

Und dann sollte man auch anfangen, sich Gedanken zu machen, wie man erwachsen, also verantwortungsvoll damit umgeht.

4 Kommentare zu „Die Verteidigung von Romeo, Julia und Finn in der Gegenwart

  1. Da muss ich kotzen wenn Ermittler ermittlungen aufnehmen wenn pubertierende als Täter bezeichnet werden (in diesem Fall 12-13 jährige)

    Es gibt auch die kindliche sexualität die auch im Kindergartenalter da ist

    (Es ist bemerkenswert dass die kindliche sexualität in Kitas akzeptiert wird)

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    1. Romeo und Julia aus dem Stück von Shakespeare wären unter das Gesetz gefallen. Julia war 13. Bei Romeo geht man von einem Alter von ca. 15 aus. Finn ist ein heute moderner, beliebter Jungenname. Er schlägt die Brücke in die Neuzeit.

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  2. Dass diese Kontakte in Deutschland unabhängig vom Willen der Beteiligten grundsätzlich strafbar sind, ist ein himmelschreiendes Unrecht gegenüber diesen noch-Kindern und nicht-mehr-Kindern. Shakespeares Julia war 13, Romeo ein wenig älter, vielleicht 15 oder 16. Heute fände ihre Liebe in Deutschland kein Gnade vor dem Gesetz.

    Während es in Österreich und der Schweiz eine sinnvolle Lösung in Form einer tatbestandsausschließende Altersdistanzklausel gibt („Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.“), sind die Betroffenen in Deutschland den Mühlen des Gesetzes ausgeliefert (Ermittlungsverfahren, Strafen, Jugendamt, Kontaktverbote).

    Es ist zum Glück was passiert

    ( strafgesetzbuch 176 absatz 2 )

    aber die Rechtssicherheit ist in Gefahr.

    Heute hat jedes Kind ein Smartphone. Die Besitzquote bei älteren Kindern liegt bei ca. 98.5 %. Wenn der 13-jähriger Finn seinen eregierten Penis mit dem Smartphone aufnimmt, stellt er damit Kinderpornographie her. Er ist dann Täter aber noch nicht strafmündig. Wenn er das Bild nach seinem 14. Geburtstag noch besitzt, ist er Täter und strafmündig, was den Besitz von Kinderpornographie angeht. Künftig ein Verbrechen. Der Unrechtsgehalt des Verbrechens liegt dabei aber realistisch betrachtet etwa auf dem Niveau, sich den eigenen eregierten Penis in einem Spiegel anzuschauen.

    Hoffentlich wacht dieser Finn auf um gegen die sexuelle Unterdrückung zu kämpfen.

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