Der „Stefan-Text“

Autobiographische Beschreibung eines Kindesmissbrauchs

Menschen, die als Kind sexuelle Kontakte mit Erwachsenen erlebt haben, schreiben hin und wieder autobiographische Texte dazu. Nicht selten geht es um Begegnungen, die auch ich auf der Basis meiner Definition („Missbrauch ist, wenn ein Mensch einen anderen Menschen schlecht behandelt“) eindeutig als Missbrauch einstufe.

Aber nicht immer ist es so bzw. so einfach.

Der „Stefan-Text“ wurde (lt. Angaben im Boywiki) im Jahr 1995 von Stefan Keck, dem ehemaligen Betreiber der Webseite Bücherkiste, per Mail versendet. Keck behauptete, ein Bekannter von ihm sei der Autor. Es handelt es sich um einen nüchtern, sachlichen Bericht zweier Freundschaften mit erwachsenen Männern, der auch die Schilderung illegaler Handlungen mit Kindern enthält.

Juristische Verfolgung von Pädophilen

Der nüchterne, sachliche „Stefan-Text“ reichte im Jahr 2003 zu einer Ermittlung und Anklage wegen gemeinschaftlichen Verbreitens pornographischer Schriften gegen zwei pädophile Personen, die den Text jeweils auf Ihren Internetseiten veröffentlicht hatten.

Das Amtsgericht Trier hat die Angeklagten am 25. März 2003 dann auch tatsächlich für schuldig befunden und den Angeklagten G. (den Pädoaktivisten Dieter Gieseking, der die Webseite Krumme13 betreibt) zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Zubilligung von Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

Die Berufungen der Angeklagten wurde vom Landgericht Trier mit Urteil vom 29. September 2003 als unbegründet verworfen.

Dass die Zeit des Kennenlernens und außersexuelle Betätigungen umfangreich geschildert werden, verleitete das Gericht dabei zu der steilen These, dass „die Beschreibung des Kennenlernens von Kindern bei Personen mit pädophilen Neigungen besondere Bedeutung habe und gerade aus der Sicht des Pädophilen schon die Annäherung als sexuell empfunden werde“. Der „Stefan-Text“ verfolge „zumindest weit überwiegend das Ziel, den Internet-User sexuell zu stimulieren“ und sei „eindeutig auf die Stimulierung sexueller Reize ausgerichtet“, weil der pädophile Internet-User genau das geboten bekomme, was seiner sexuellen Veranlagung entspreche.

Einen Freispruch gab es erst im Revisionsprozess durch das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 26. 9. 2005.

Das Urteil war auch eine ziemliche Klatsche für die Vorinstanzen. Im Grunde hatten diese in ihren vom Oberlandesgericht aufgehobenen Urteilen die banalste juristische Hausaufgabe nicht erfüllt und nicht (bzw. nicht annähernd mit der gebotenen Sorgfalt) überprüft, ob der Text überhaupt pornographisch ist.

Das OLG hat dies nachgeholt und kam zum eindeutigen Ergebnis, dass der Text nicht pornographisch ist:

Eine Überprüfung des „Stefan-Berichts“ an Hand der oben angeführten, von der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum herausgebildeten Kriterien führt nach Auffassung des Senats zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Text nicht um eine pornographische Schrift im Sinne des § 184 StGB handelt.

Zu Recht weisen die Revisionen darauf hin, dass in dem Bericht die Beschreibung der sexuellen Handlungen bereits quantitativ lediglich einen geringen Teil des Textes ausmacht. Der weit überwiegende Teil enthält Schilderungen des Beginns, der Entwicklung und Ausgestaltung sowie des Endes der persönlichen Beziehungen des Kindes „Stefan“ zu den erwachsenen Männern „Werner“ und „Gerd“. Die sexuellen Handlungen werden relativ nüchtern und zurückhaltend, nicht aber „grob aufdringlich“ oder gar „anreißerisch“ geschildert. Von einer „Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns“ oder einer „Entmenschlichung der Sexualität“ kann keine Rede sein.

Dass „Stefan“ in dem Bericht nicht auf ein „physiologisches Reiz-Reaktions-Wesen reduziert“ oder zum „auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert“, sondern als Individuum mit Eigenpersönlichkeit und eigenem Willen respektiert wird, wird z. B. durch die Schilderung belegt, dass „Werner“ seinen Versuch, einen Finger in den Anus des Jungen einzuführen, sofort abgebrochen hat, als dieser („mehr vor Schreck als vor Schmerz“) aufschrie und er danach keinen solchen Versuch mehr unternahm, oder „Gerd“ sich bei „Stefan“ entschuldigte, als er dessen Ablehnung seiner aggressiven Sexualität erkannte.

Die Gesamttendenz des „Stefan-Berichts“ lässt sich dahin zusammenfassen, dass in erster Linie eine sexualfreie „Liebesbeziehung“ („Ich liebte ihn und er liebte mich“) zwischen einem Kind und Erwachsenen und erst in zweiter Linie eine Sexualbeziehung geschildert wird.

OLG Koblenz, Urteil vom 26. 9. 2005

Die erwähnte These, dass „die Beschreibung des Kennenlernens von Kindern bei Personen mit pädophilen Neigungen besondere Bedeutung habe und gerade aus der Sicht des Pädophilen schon die Annäherung als sexuell empfunden werde“ wies das OLG übrigens ebenfalls zurück. Die Vorinstanz habe damit einen Erfahrungssatz angenommen hat, der in dieser Art nicht besteht.

Wer sich selbst eine Meinung zum „Stefan-Text“ bilden möchte, kann dies hier (Link) tun.

Meine persönliche Beurteilung: wer den Text liest und ernsthaft für pornographisch hält, hat vermutlich noch nie einen pornographischen Text gelesen. Der Vorgang zum „Stefan-Text“ zeigt für mich vor allem, wie leicht man als pädophiler Mensch juristisch verfolgt werden kann.

Die Tatsache, dass man pädophil ist, reicht bereits aus, um den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen (hierzu bei anderer Gelegenheit mehr). Wenn man sich als pädophiler Mensch dann auch noch öffentlich zu diesem Thema engagiert, macht man sich gänzlich zur Zielscheibe. Ein offensichtlich nicht-pornographischer Text kann dann sogar zu Ermittlungen, einer Anklage und sogar zur Verurteilung in zwei Instanzen wegen Verbreitung pornographischer Schriften führen.

Deutung der geschilderten Beziehung mit “Werner”

Meine persönliche Einschätzung zu den zwei im Stefan-Text beschriebenen Beziehungen ist, dass ich im ersten Fall (die Beziehung mit „Werner“) keinerlei Missbrauch entdecken kann. Im Text wird das wie folgt auf den Punkt gebracht: „Ich liebte ihn und er liebte mich. Das spürte ich in jeder Stunde unseres Zusammenseins.“

Die Beziehung von „Stefan“ und „Werner“ endete nach etwa zwei Jahren, weil „Werner“ beruflich versetzt wurde und deshalb umziehen musste. Auch in der Schilderung des Abschieds wird die Qualität der Beziehung deutlich: „Der Abschied war schrecklich für uns Beide. Es war die traurigste Erfahrung, die ich in meinem Leben bis dahin gemacht hatte.“

Ich billige diese liebevolle Beziehung, in der zwei Menschen sich gegenseitig glücklich gemacht haben und in der es auch zu sexuellen Zärtlichkeiten gekommen ist.

Juristische Fußfalle

Juristisch gesehen mache ich mich mit meiner Billigung dabei ähnlich angreifbar wie die zwei Personen, die es gewagt haben, einen nicht-pornographischen Text zu verbreiten und deshalb in zwei Instanzen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, bevor sie am Ende doch noch freigesprochen wurden.

Es gibt nämlich einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, den ich bis vor kurzem noch nicht kannte:

§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten

Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach § 177 Absatz 4 bis 8 oder nach § 178, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

  1. belohnt oder
  2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


Zu den Straftaten, die nach diesem Gesetz nicht gebilligt oder belohnt werden dürfen, gehört neben Hochverrat, Landesverrat, Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und neben weiteren Tatbeständen auch der sexuelle Missbrauch von Kindern in einem besonders schweren Fall des § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern), schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a), sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b), sowie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178).

Die Strafbarkeit in Hinblick auf die genannten Sexualdelikte wurde erst Ende 2003 eingeführt und ist für mich ein weiteres Beispiel für die kontinuierliche und meiner Einschätzung nach inzwischen deutlich überschießenden Verschärfung des Sexualstrafrechts.

§ 176a (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) liegt unter anderem vor, wenn eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Nach herrschender Meinung ist es gleichgültig, ob das Eindringen in den Körper des Opfers oder des Täters erfolgt. Da „Werner“ den Penis von „Stefan“ in den Mund genommen hat, dürfte damit ein Fall des § 176a vorliegen

§ 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten) verbietet es nicht, sich für eine Gesetzsänderung einzusetzen oder zu sagen, dass man einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern im Allgemeinen billigt. Es geht um die Billigung einer „rechtswidrige Tat … nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist“.

Diese Voraussetzung könnte theoretisch gegeben sein, da es sich (angeblich) um einen autobiographischen Text handelt. Allerdings steht der Strafbarkeit vermutlich entgegen, dass es gut möglich ist, dass der Autor sich den Text nur ausgedacht hat, es also gar keine Tat gegeben hat. Die Billigung einer Tat, die nie begangen wurde, fällt aber nicht unter den Geltungsbereich des § 140. Für die Strafbarkeit wäre also vermutlich zunächst der Nachweis erforderlich, dass es tatsächlich zu der beschriebenen Tat gekommen ist. Es ist mir schleierhaft, wie dieser Nachweis gelingen könnte. Ob es überhaupt zu einer Tat gekommen ist, bleibt letzlich ungewiß.

Einer möglichen Strafbarkeit einer Billigung steht außerdem entgegen, dass die Billigung in einer Weise erfolgen muss, die „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Dieses Kriterium muss zwingend erfüllt sein, damit die Strafbarkeit der Billigung eintritt.

Unter „öffentlicher Friede“ versteht man den Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein, in Ruhe und Frieden zu leben. Gestört ist der öffentliche Friede bei allgemeiner Beunruhigung der Bevölkerung bzw. einer mindestens nicht unbeträchtlichen Personenzahl. Für mich ist nicht erkennbar, wie meine Billigung zu einer Störung des öffentlichen Friedens führen könnte. Aus meiner Sicht, ist das nicht nur fernliegend, sondern ausgeschlossen.

Das mag ein Staatsanwalt, der unbedingt ermitteln möchte (weil er etwas gegen Pädos hat), allerdings anders sehen.

Es wäre nach meinem Verständnis zwar etwas absurd, wegen der Billigung einer Straftat zu ermitteln, die nach den Beschreibungen des „Stefan Textes“ das Opfer selbst gebilligt hat und auch als Erwachsener weiterhin billigt, aber auch das muss einen Staatsanwalt nicht stören.

Es gibt also ein Restrisiko, dass gegen mich wegen einer Billigung ermittelt werden könnte. Hier zeigt sich wiederum, wie leicht man als pädophiler Mensch juristisch verfolgt werden kann.

Da bereits die Tatsache, dass ich pädophil bin ausreicht, um den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen (hierzu bei anderer Gelegenheit mehr), habe ich mich dagegen entschieden, mich in meiner freien Meinungsäußerung durch das Restrisiko von Ermittlungen in Hinblick auf § 140 einschüchtern zu lassen.

Im Übrigen finde ich es traurig, dass ich mir über diese Frage überhaupt Gedanken machen muss.

Deutung der geschilderten Beziehung mit “Gerd”

Im Fall der Beziehung zu „Gerd“ ist die Lage komplizierter als im Fall „Werner“.

„Gerd“ war ein Lehrer von „Stefan“. Wird da eine Beziehung sexuell, handelt es sich juristisch um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174). Die Beziehung wäre also auch ohne die Existenz von § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) verboten.

Allerdings bedeutet dies aus meiner Sicht nicht zwangsläufig, dass ein konkretes Verhältnis tatsächlich Missbrauch darstellt. Denn Missbrauch ist, wenn ein Mensch einen anderen schlecht behandelt. „Schlechtes Behandeln“ ist aber keine logische und unabdingbare Folge eines Lehrer-Schüler Verhältnisses. Das geschichtliche Positivbeispiel schlechthin, auf das sich Pädophile immer wieder einmal berufen, betraf definitionsgemäß gerade Lehrer-Schüler bzw. Mentor-Mentee Verhältnisse: die Päderastie im antiken Griechenland.

Allerdings sind die in der Beziehung mit „Gerd“ beschriebenen sexuellen Praktiken (jedenfalls beim ersten Mal) rücksichtslos und umfassen auch Dinge, die man nur als Gewalt im klassischen Sinne interpretieren kann („am nächsten Morgen war mein Körper übersät mit blauen Flecken. Meine Genitalien schmerzten… Ich weinte und Gerd saß verlegen daneben. Dann entschuldigte er sich bei mir und versprach zugleich, das er nie wieder mit mir Sex machen würde.“).

Damit liegt eindeutig Missbrauch vor. „Gerd“ hat „Stefan“ offensichtlich schlecht behandelt. Dass es ihm leid tat und er sich entschuldigt hat, mindert das Ausmaß der schlechten Behandlung vielleicht etwas, ändert am grundsätzlichen Befund aber nichts.

Es ändert auch nichts, wenn der Kontakt anschließend freiwillig fortgeführt und insgesamt positiv bewertet wurde. („Um Missverständnissen vorzubeugen: ich war nie sein ‚Sexsklave‘. Er erniedrigte mich nie beim Sex. Er war auch immer sofort bereit, mit irgendeiner Sache aufzuhören, wenn mir Diese nicht gefiel oder ich sie nicht mochte (was selten genug der Fall war). Mir machte es Spaß mit ihm; es gefiel mir. Besonders gefiel es mir, wenn wir etwas neues ausprobierten. Eine neue Stellung z.B. Er hatte da eine sehr rege Phantasie…“)

Da es sich um Missbrauch handelte, hätte die Beziehung, wenn man sie entdeckt hätte, beendet werden und der Täter sanktioniert werden müssen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: ich billige die Tat ausdrücklich nicht.

Trotz des relativ klaren Sachverhalts habe ich eingangs behauptet, dass sich die Sache bei der Beziehung mit „Gerd“ komplizierter verhält. Dabei bleibe ich. Denn aus der Schilderung wird überdeutlich, dass „Stefan“ keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung „Gerds“ hat. („Ich habe es zu ihren Lebzeiten leider versäumt, ihnen genügend für das zu danken, das sie für mich getan hatten aber sie wussten von mir, das ich sie als meine besten Freunde betrachtete. Heute weiß ich, das ich es ohne ihre Hilfe nicht so einfach geschaffte hätte, meinem Leben eine solide Grundlage zu geben. Ich fühlte mich von ihnen nie ‚missbraucht‘. Heute führe ich ein ganz normales Leben, habe selbst zwei schon erwachsene Sohne…“).

Unabhängig von der Verurteilung der Tat, kann ich die Person „Gerd“ nicht verurteilen. „Gerd“ hat einen schweren Fehler zu Lasten eines anderen Menschen begangen. Wenn er trotzdem geliebt wurde und noch vom erwachsenen „Stefan“ als einer seiner zwei besten Freunde betrachtet wird, hat er aber mit Sicherheit auch vieles richtig gemacht.

Schlußfolgerung

Die zeitweise Strafverfolgung der Verbreitung des nicht pornographischen „Stefan Texts“ und die Regelungen des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) zeigen eine grundsätzliche Verfolgungstendenz von Pädophilen auf, die dadurch daran gehindert werden, sich am öffentlichen Diskurs zu beteiligen und an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Aus meiner Sicht ist das hochproblematisch.

Bei Bekanntwerden eines sexuellen Kontakts zwischen einem Erwachsenen und einem Kind ist die Staatsanwaltschaft unabhängig von der Qualität der Beziehung und den Wünschen des Betroffenen verpflichtet, zu ermitteln und auch ohne Strafanzeige tätig zu werden. Das Verfahren kann auch nicht auf Wunsch des Kindes, seiner Eltern oder des bereits erwachsen gewordenen Kindes eingestellt werden. Wie der Betroffene dazu steht, ist juristisch gesehen irrelevant.

Bei einem Kontakt, wie in der Beziehung mit „Werner“ beschrieben, kann ich ohnehin keine Strafwürdigkeit erkennen. Auch im Fall von „Gerd“ ist die eigentlich gegebene Strafwürdigkeit meines Erachtens unter Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen nachträglich entfallen.

Aus meiner Sicht spräche viel dafür einen sexuellen Kontakt, der erst nach dem Erwachsenwerden des Jüngeren bekannt wird, nur noch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn das Opfer dies wünscht, also statt von Amts wegen nur auf Antrag des Betroffenen.

Johannes – fast verpasst

Vor The Voice Kids gab es schon mal eine Talentshow ind Deutschland, in einer von 4 Kategorien (Music Act von 10 bis 15 Jahren) auch Kinder gesanglich überzeugen durften und konnten: Star Search.

In der ersten Staffel im Jahr 2003 siegte Daniel Siegert. Bill Kaulitz, der später als Leadsänger der Band Tokio Hotel wurde, die mit über zehn Millionen verkauften Tonträgern zu den erfolgreichsten deutschen Bands überhaupt gehört, schied im Achtefnale aus. Ich habe die erste Staffel damals ebenso gespannt verfolgt, wie heute The Voice Kids. Auf Youtube findet man dazu leider – warum auch immer – relativ wenig.

Die zweite (und letzte) Staffel im Jahr 2004 habe ich dann unseeligerweise verpasst. Ich rätsele heute noch, wie mir das passieren konnte. Irgendwie habe ich diesbezüglich eine Gedächtnislücke, die subtil auf eine Entführung durch Außerirdische hindeutet.

Jedenfalls wären mir um ein Haar die Auftritte von Johannes Braun entgangen, der am Ende Platz 2 belegte. Zum Glück habe ich ihn dann irgendwann doch noch zufällig auf Youtube entdeckt.

Johannes hatte eine Passion für Hardrock und hat diese auf der Bühne auch zelebriert. Von mir bekommt er dafür eine Eins mit Sternchen und Lobeerblatt.

Auch danach ist Johannes der Musik treu geblieben. Bei einem Auftritt seiner Schülerband, den „Blues Kids“ (Johannes Braun, Ande Braun und Steffen Haile), lernte man Jim Müller und Andi Schnitzer von der Band „Mad Flash“ kennen und tat sich zusammen. Seit Ende 2006 treten die fünf zusammen als Kissin’Dynamite auf.

Im Juli 2018 wurde das inzwischen sechste Studioalbum „Ecstasy“ von Kissin’Dynamite veröffentlicht – und schaffte es in die Top-10 der deutschen Albumcharts.

Ich finde, die machen richtig gute Musik.

Das ultimative Liebeslied

Es gibt eine unüberschaubare Menge an Liebesliedern. Unter allen Liebesliedern, die ich kenne, sticht für mich eines besonders hervor. Das Lied „If love is blind“ (Wenn die Liebe blind ist) in der Ursprungsversion von PC Quest.

PC Quest? Nein, die muss man nicht kennen. PC Quest (was für „Pop Chart Quest“ also „Suche nach dem Chart-Erfolg“ steht) ist eine Teenieband, die von 1990 bis 1992 bestand und den großen Durchbruch nie schaffte.

Das erste mal habe ich den Song vor etlichen Jahren auf dem inzwischen längst eingestellten Internet-Radio-Sender für BLs Sure Quality Radio gehört. Es hat mich sofort gepackt. Für mich war es die Kombination eines perfekter Texts mit einer perfekten Stimme, bei der ich mir aber nicht gänzlich sicher war, ob es sich überhaupt um einen Jungen oder doch vielleicht eine Frau handelt.

Wie sich letztlich herausstellte, war es tatsächlich ein Junge. „If Love is Blind“ stammt vom 2. und letzten Album „Directions“ von PC Quest und wurde 1992 veröffentlicht. Der Leadsänger Chad Petree, den man bei „If Love is Blind“ hört, war zu diesem Zeitpunkt 13 oder 14 Jahre alt. Auch wenn ihm der große Erfolg mit PC Quest versagt blieb, hat er es später noch zum Leadsänger und Leadgitarristen bei den Shiny Toy Guns gebracht, wo er seit der Gründung im Jahr 2002 bis heute spielt und singt.

Das Lied „If Love Is Blind“ wurde von Steven Mcclintock und Tim James Auringer für PC Quest geschrieben. Es wurde aber erst später in einer für meine Ohren schlechteren Version von Tiffany bekannt. Die Tiffany-Version ist auch die Version, die ich zunächst bei meiner Suche nach dem Interpreten gefunden habe. Leider erstmal nur die Tiffany Version. Es hat ziemlich lange gedauert, bis ich endlich herausbekommen hatte, dass ich mich in ein Lied von PC Quest / Chad Petree verliebt hatte.

„Liebe ist blind“ ist ein weithin bekannter und auch als wahr angesehener Ausspruch. Anders als beim Spruch „Liebe macht blind“, der darauf anspielt, dass negative Eigenschaften des Partners (jedenfalls im Anfangsrausch) ausgeblendet werden, geht es bei „Liebe ist blind“ eher darum, dass die Liebe sich nicht um irgendwelche gegen sie stehenden Umstände und Hindernisse schert. Es ist ihr schlicht egal, ob der andere arm oder reich, dick oder dünn, kurz oder lang, jung oder alt, Christ, Araber oder Jude, schwarz, weiß oder grün ist.

Passend dazu ein Zitat der Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach: „Die Liebe hat nicht nur Rechte, sie hat auch immer recht.“ und ein Zitat des römischen Dichters Vergil: „Die Liebe überwindet alles, und wir beugen uns ihrer Macht.“ (Omnia vincit amor, et nos cedamus amori)

Hier nun der Text zum Lied „If love is blind“ in der deutschen Übersetzung. Wenn man als BL von einem 13 oder 14-jährigen Jungen mit diesem Text angesungen wird, hinterlässt das natürlich Eindruck – auch wenn man weiß, dass es eigentlich für ein weibliches Teenie-Publikum geschrieben wurde.

Wenn die Liebe blind ist

Die Leute sagen, dass du nicht gut für mich bist.
Die Leute sagen es ständig.
Ich hör es so oft, dass ich es im Schlaf wiederhole.

Vielleicht bin ich nur verrückt nach dir.
Vielleicht bist du auch kein Engel.
Aber all das Gerede ist bedeutungslos,
wenn ich mit dir alleine bin.

Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.
Denn ich kann mir nicht vorstellen,
dich nicht zu lieben.
Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.

Die ganze Welt ist sowieso verrückt.
Was spielt es für eine Rolle, was sie sagen?
Wenn ich derjenige bin, der sich irrt,
dann lass es mein Fehler sein.

Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.
Denn ich kann mir nicht vorstellen,
dich nicht zu lieben.
Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.

Du wärst heute nicht bei mir,
wenn ich nicht fühlen würde, dass ich richtig liege.
Was spielt das alles für eine Rolle,
in einhundert Jahren?

Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.
Denn ich kann mir nicht vorstellen,
dich nicht zu lieben.
Wenn die Liebe blind ist.
werde ich meinen Weg mit dir finden.

Der Narr des Jungen vom anderen Stern

Der Narr des Jungen vom anderen Stern
Pantherion

Er ist so süß.
Küßt seine Füß‘ ihm gern!
Doch fern ist er.
Drum wird mir schwer und weh,
wenn ich ihn seh
und mich durch mein Starren
doch nur mach zum Narren.
Der Junge vom anderen Stern.

Der mit den blassblauen Augen,
die mir die Nächte rauben.
Der wie ein geschleuderter Blitz
mich wandelt in seinen Besitz.
Und es nicht weiß.
Wie heiß mir seine Sonne scheint,
wie feucht ihm meine Sehnsucht weint.
Und der nicht ahnt,
wie sein Abbild in mir wahnt.

Und doch mag ich den süßen Schmerz nicht missen,
wenn mir sein blondes Lächeln scheint.
Süß, weil er es ist.
Schmerz, weil’s mich nicht meint.

Sprüche und Weisheiten …

Lieber von einer Hand, die wir nicht drücken möchten, geschlagen, als von ihr gestreichelt werden.

Marie von Ebner-Eschenbach

Abweichend von der legalistischen Definition halte ich es für Missbrauch, wenn ein Mensch einen anderen Menschen schlecht behandelt. Wenn ein Mensch den anderen nicht schlecht behandelt, ist es auch kein Missbrauch.

Trotzdem kann man ein Kind auch missbrauchen (schlecht behandeln) ohne Gewalt im klassischen Sinne auszuüben. Wer sich auf Kosten eines anderen nimmt, was nicht freiwillig und gerne gegeben wird, setzt sich ins Unrecht.

Mit dem zitierten Ausspruch hat Marie von Ebner-Eschenbach völlig recht. Die logische Konsequenz ist, dass man niemanden streicheln darf, der nicht gestreichelt werden möchte. Täte man es doch, wäre es Missbrauch. Das gleiche gilt im Übrigen auch für das Streicheln an Stellen, wo jemand nicht gestreichelt werden möchte, der gegen Streicheleinheiten an und für sich nichts einzuwenden hat.

In jeder zwischenmenschlichen Kommunikation gibt es Signale. Kinder haben einen Willen und schaffen es – wie Eltern aus manchmal auch leidvoller Erfahrung wissen – durchaus, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen.

In einer von Ungleichheit geprägten Beziehung gibt es eine besondere Pflicht die Signale, die kleinen und großen Willensäußerungen und Hinweise auf die Befindlichkeit aufmerksam und ehrlich wahrzunehmen und zu deuten. Für Wunschdenken ist da keinen Platz. Sensibilität und Respekt für das, was ein Kind fühlt und will, ist oberstes Gebot.

Das ist allerdings nichts anderes als eine Selbstverständlichkeit – von daher fühle ich mich gerade ein wenig, als hätte ich Eulen nach Athen getragen…

Greyson Chance

Greyson Chance ist ein US-amerikanischer Singer-Songwriter, der als 12jähriger durch ein YouTube Video berühmt wurde.

Greyson kommt aus einer musiklaischen Familie und nahm schon seit dem Kindergartenalter als Sänger an Aufführungen und Schulprogrammen teil. Im April 2010 sang er auf einem Schulfestival den Hit Paparazzi vonLady Gaga und begleitete sich selbst auf Klavier. Er stellte das Video dazu am 28 April 2010 auf seinen YouTube Kanal.

Nach einigen Tagen fiel das Video einigen Social Media Sites auf, die es teilten und generierte dadurch bis zum 11. Mai etwa 36.000 Klicks. Aufgrund einer Mail seines Eltern Bruders Tanner wurde dann auch die äußerst erfolgreiche Moderatorin Ellen DeGeneres darauf aufmerksam. Ellen lud Grayon sofort in Ihre Show ein, wo er das Lied einen Tag später nochmals live coverte. Kurz darauf hatte das Video von seinem Schulauftritt bereits eine Millionen Klicks.

Bis heute wurde es über 64.5 Millionen Mal angesehen. – Zu recht. Es ist ein fantastischer Auftritt, der mir auch musikalisch viel besser gefällt als das Original.

Greyson bekam einen Plattenvertrag, brachte sein Debut Album raus, tourte in den USA und Asien und blieb weiterhin erfolgreich. Ein Video, dass er Anfang Februar veröffentlichte hat z.B. bereits 3.8 Millionen Klicks. Sein zweites Studio-Album, portraits wurde gerade eben erst (am 15.03.2019) veröffentlicht.

Zeitgleich mit dem Video von seinem Schulauftritt hat Greyson auch zwei weitere, im privaten Umfeld aufgenommene Eigenkompositionen auf YouTube gestellt: den Song „Stars“ (bisher 5.5 Millionen Klicks) und das Lied „Broken Hearts“ (bisher 8.8 Millionen Klicks).

„Stars“ handelt von einer krebskranken Frau, die „in die Sterne“ geht und Ihrem Mann, der ihr 5 Jahre später folgt. In seinem Interview in der Ellen-Show wurde er gefragt, wie er darauf gekomen sei. Greyson meinte, dass seine Songs eine Bedeutung hätten. Er fühle sie oder habe sie gelebt und Stars habe er gefühlt. Seinen zweiten Song „Broken Hearts“ (zerbrochene Herzen) habe er gelebt. Auf Nachfrage verriet er, dass der Song von zwei bestimmten Mädchen handele, es gäbe ein paar sehr starke Hinweise darin, wer es sei, er wolle aber keine Namen nennen.

Die Pointe dieser Geschichte: sieben Jahre später, im Juli 2017 outete sich Greyson als schwul. Ich denke man darf durchaus spekulieren, dass es bei dem Song vielleicht doch eher um Greysons Liebesleid mit Knaben ging.

Greysons Song „Borken Hearts“ wurde im Zuge der plötzlichen viralen Berühmtheit von Greyson von einer Band gecovert, die sich scherzhaft nach ihm „GREY Skies with a CHANCE of SON“ nannte. Auch dieses Cover ist ziemlich gelungen.

Irgendjemand hat den Auftritt freundlicherweise für die Nachwelt bewahrt, so dass ich ihn nun hier teilen kann. Und da es sich um eine reine Männer-Band handelt, darf man sich natürlich auch gerne vorstellen, dass die Band aus musikalisch begabten BLs besteht. Die Gedanken sind frei. 🙂


Eine kleine Geschichte der Päderastie

Die heutige Stigmatisierung und Ächtung von Pädophilie im Allgemeinen und Päderastie im besonderen ist stark von einer öffentlichen Wahrnehmung des Pädophilen beeinflusst, die auf Personen beruht, die tatsächlich gar keine Pädophilen sind, sondern lediglich Ersatztäter, die sich bei Kindern holen, was sie von Erwachsenen nicht bekommen. Die 90% nicht-pädophiler Ersatztäter, die wegen sexuellem Kindesmissbrauch verurteilt werden, prägen das Bild vom Pädophilen an sich.

Die Ursache für die Stigmatisierung und Ächtung liegt aber woanders. Die Erklärung der Gegenwart ist nicht in der Gegenwart, sondern in der Vergangenheit zu suchen. Aufgrund meiner persönlichen Perspektive konzentriere ich mich dabei im folgenden auf die Liebe zu Jungen im besonderen.

Der Wert der Päderastie für die antike Gesellschaft

In der griechischen Antike war Päderastie ein wesentlicher Kulturbestandteil, der mit Sicherheit auch zur kulturellen Blüte der „Wiege der westlichen Zivilisation“ beigetragen hat. Die Ursache dafür liegt im Erziehungsauftrag, der fest mit der Päderastie verwoben war. Der ältere Beziehungspartner war Mentor des jüngeren.

In einer Gesellschaft, die ursprünglich noch keine Schulen oder gar eine Schulpflicht kannte, hat ein nicht von Autorität, sondern von liebevollem Umgang geprägtes Erziehungssystem mit einem „Betreuungsschlüssel“ von 1:1 einen enormen Vorteil bei der Weitergabe und Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Wissen. Die institutionalisierte Päderastie schuf in der Frühzeit der griechischen Antike hervorragende Bedingungen für die kulturelle Blütezeit, die folgte.

Verfall der Legitimation und „Todesstoß“

Mit der Entwicklung eines Schulsystems ging auch die Bedeutung der Knabenliebe zurück. Die Neuerungen im Erziehungssystem haben sie schrittweise ihrer besonderen moralischen Legitimation beraubt. Päderastie wurde angreifbar, zumal der sexuelle Aspekt ohnehin teils kritisch gesehen wurde und Päderastie gerade ‚im Paket‘ mit dem pädagogischen Aspekt akzeptiert (und sogar gefördert) wurde.

Das Verhältnis zur Päderastie wurde also ambivalenter, sie war aber bereits so selbstverständlich, dass sie sich noch Jahrhunderte halten konnte und bis in die vor-christliche römische Kaiserzeit toleriert wurde.

Für den „Todesstoß“ sorgten dann die sexual-feindlichen Vorstellungen der Christen. Im Christentum ist Sexualität konzeptionell mit dem zentralen Element der Erbsünde verbunden. Das sexuelle Begehren führt den Menschen (angeblich) zur Sünde. Sexualität war lediglich durch den „gottgewollten“ Zweck der Fortpflanzung legitimiert. Jeder nicht „naturgemäße“ oder „vernunftgemäße“ Gebrauch (Ehebruch, Prostitution, Selbstbefriedigung, Coitus Interruptus, Homosexualität und natürlich auch Pädophilie und Päderastie) galt als Sünde.

Im Untergrund

So wirklich tot zu kriegen ist etwas, das eigentlich zum natürlichen Spektrum des Menschen gehört, aber nicht. Egal wie man sich um die Bekämpfung bemüht – es wachsen ja immer neue Pädophile und Päderasten nach. Aber Pädophilie und Päderastie waren dauerhaft in den Untergrund gedrängt.

Dort blieb sie, auch wenn es durchaus Moment gab, in denen sie wieder sichtbarer und weniger unterdrückt wurde. Zur Legitimation wurde dabei in aller Regel gerade die Kultur der alten Griechen herangezogen. Der Umbruch von Mttelater zur Neuzeit erfolgt im 15. und 16. Jahrhundert mit der Rückbesinnung und Wiederbelebung der kulturellen Leistungen der griechischen und römischen Antike, der Renaissance. Als Wiege der Renaissance gilt Florenz.

Schaut man in das Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm von 1854, dann findet man auch die folgenden beiden Einträge:

florenzen: sie (die Tartaren) seind auch daran, wie die Saracenen, nicht ersettigt, sie florenzen oder erkennen auch, das schendlich ist zu sagen, die knaben und allerlei vihe. Frank weltb. 96b und daraus in Seb. Münsters cosmogr. 1537 F 1b. vgl. Lessing 11, 323.

florenzer, m. paederast.

Eintrag im „Grimm“ von 1854

Sexuelle Revolution

Die Bedeutung der Religion und religiöser Moralvorstellungen hat durch die fortschreitende Säkularisierung kontinuierlich abgenommen und diese heute weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Mit der Befreiung der Sexualität von vielen überkommenen Moralvorstellungen ab den später 60er Jahren gab es auch eine Chance, dass sich die Einstellung zur Pädophilie ändert.

Die Schwulenbewegung hat sich – als sie selbst noch unterdrückt wurde – mit den Forderungen ihrer pädophilen Mitstreiter solidarisiert. Die Grünen haben sind in frühen Parteiprogrammen für die Abschaffung der Schutzaltersgrenzen eingesetzt. Auch Teile der FDP waren in den frühen 80ern diesem Gedanken gegenüber noch aufgeschlossen.

Im Grunde blieb Pädophilie und Päderastie aber bestenfalls ein Randthema. Ein starkes legitimierendes Element, wie in der frühen griechischen Antike gab es nicht mehr. Gesellschaftlich „interessant“ wird so ein Mentor eigentlich erst, wenn die neuen Institutionen versagen – also bei einem allgemeinen Zusammenbruch oder Staatsversagen (Krieg, große Depression mit weitgehendem Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, Slums etc.). Derartige Zustände kann aber ich mir persönlich aber auch nicht als mutmaßlicher „Profiteur“ herbeiwünschen.

Einen allgemeinen Bedarf an pädophilen bzw. päderastischen Mentoren gibt es heute schlicht nicht und wird es (hoffentlich) auch nicht mehr geben. Tatsächlich hat die allgemeine Schulpflicht und das moderne Erziehungssystem nämlich durchaus Vorzüge:

Da die Erziehung nicht nur in der Hand eines einzelnen Mentors liegt, sondern viele unterschiedliche Spezialisten (Betreuer, Lehrer, Ausbilder, Professoren) eingesetzt werden, können die Spezialisten pädagogisch besonders ausgebildet und qualifiziert werden und als Kollektiv ein viel breiteres Wissensspektrum abbilden als dies ein einzelner Mentor je könnte (soweit dieser nicht gerade zufällig ein Universalgelehrter ist).

Neuerliche Verdammung

Gab es zu Beginn der sexuellen Revolution noch eine offene und dabei durchaus auch Positives wahrnehmende Auseinandersetzung mit der Frage der Pädophilie, der Päderastie und ihren Folgen, wurde die Deutungshoheit zu Sexualkontakten mit Kindern in der Folge recht schnell und immer dominanter von Frauenrechtlerinnen geprägt, die Sex vor allem als Ausdruck von Macht, Machtmissbrauch und Unterdrückung interpretierten. Sexualkontakte mit Kindern wurden dementsprechend als Machtmissbrauch gedeutet und galten – unabhängig von den konkreten Umständen – prinzipiell als sexuelle Gewalt.

Mit der Thematisierung von Machtmissbrauch kann man gut mobilisieren und Kinder sind und waren zu allen Zeiten (zu recht) ein hochemotionales Thema. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich die zunächst vor allem von Frauenrechtlerinnen propagierte Deutung gesamtgesellschaftlich durchgesetzt hat.

Bias einer weiblichen Perspektive?

Vermutlich hat die Tatsache, dass die herrschende Deutung vor allem von Frauen geprägt wurde, auch einen gewissen Bias verursacht (ohne dass die Frauen daran schuld wären). Die Studien, die ich kenne, legen jedenfalls nahe, dass sexuelle Erfahrungen von betroffenen Jungen mit Männern viel eher von den Betroffenen als positiv eingestuft werden, als sexuelle Erfahrungen von betroffenen Mädchen mit Männern (hierzu bei anderer Gelegenheit mehr).

Ich kann nur spekulieren, woran das liegt. Vielleicht gibt es einfach mehr heterosexuelle Ersatztäter, die die Mädchen dann schlechter behandeln, als dies bei Jungen der Fall ist. Vielleicht spielt ein patriarchalisches Element eine Rolle, also die erhöhte Wahrscheinlichkeit eines kulturell bedingtes Dominanzstrebens von Männer gegenüber Frauen und Mädchen, das ungesunde Züge annehmen kann.

Sexueller Missbrauch von Kindern wurde jedenfalls Anfangs insbesondere als sexueller Missbrauch von Mädchen wahrgenommen und thematisiert. Hinzu kommt, dass vor allem negative Erlebnisse bekannt werden. Über positiv erfahrene Begegnungen kann wegen der gesellschaftlichen Ächtung und Strafbarkeit nicht gesprochen werden. Positive Begegnungen werden verheimlicht und ggf. sogar toleriert, solange sie nicht allgemein bekannt werden.

Wie auch immer: die Deutung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern wurde wesentlich von Frauen geprägt, die dabei Mädchen im Blick hatten, die tatsächlich sexuelle Gewalt erlebt hatten. Dies Erfahrungen wurden dann verallgemeinert, obwohl die zugrunde liegenden Fälle in erster Linie Ersatztäter und in erster Linie die eher negativen Erfahrungen von Mädchen betreffen.

Heutige Situation

Heute wird die Diskussion nicht mehr von Frauenrechtlerinnen dominiert, sondern eher von Kinderschutzorganisation und Opferverbänden (also Betroffenen, die sich tatsächlich missbraucht fühlen).

Argumentativ wird aber auf der von Frauenrechtlerinnen gelegten Basis weitergearbeitet – abweichende Meinungen gelten als skandalöse Grenzüberschreitung und Verharmlosung von Pädophilie und Kindesmissbrauch.

Die Skandalisierung und Kriminalisierung wurde in den letzten Jahrzehnten konsequent verstärkt. Kindesmissbrauch ist ein aufsehenerregendes Verbrechen – besonders aufsehenerregende Fälle erhalten besonders viel Aufmerksamkeit. Sie prägen einerseits das Bild des pädophilen Kinderschänders in der Öffentlichkeit. Zudem eigen sie sich politisch, um durch Härte um Zustimmung bei den Wählern zu werben und um den Bürgern sonst unpopuläre Gesetze schmackhaft zu machen (Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Verschärfung von Polizeigesetzen etc.).

In neuester Zeit hat sich die Situation allerdings wenigstens insoweit verbessert, als Pädophile aufgrund der Strahlkraft von Projekten wie „Kein Täter werden“ zumindest von Teilen der Bevölkerung als unschuldig an Ihrer Orientierung wahrgenommen werden. Es gibt also eine gewisse Tendenz nicht mehr den Pädophilen an sich zu verachten und zu verfolgen, sondern tatsächliche Handlungen. Dies eröffnet möglicherweise auch die Chance auf eine neue Qualität in der Diskussion über Pädophilie an sich.

Evolutionärer und geschichtlicher Blinddarm?

Nach meinen bisherigen Ausführungen könnte man auf den Gedanken kommen, dass Päderastie vielleicht einmal evolutionär und kulturell sinnvoll war, aber inzwischen ein überflüssiges und lästiges Überbleibsel der menschlichen Entwicklung ist. Etwa so, wie der Blinddarm als überflüssiges und potentiell schädliches Überbleibsel der menschlichen Evolution gilt.

Nur: was man für Wahrheit hält, ist deshalb noch nicht wahr. Zum Blinddarm etwa gib es längst neue Erkenntnisse, die in der Allgemeinheit noch nicht ganz angekommen sind:

Die verbreitete Annahme, dass der Blinddarm beim Menschen keine Funktion erfülle, wurde durch Studien widerlegt. Der Blinddarm ist bei den meisten Spezies mit reichlich Lymphgewebe ausgestattet, vor allem bei jenen mit gering entwickelter Verdauungsfunktion. Daher kommt dem Blinddarm auch eine große Rolle bei der Vermittlung von Immunitätsvorgängen gegenüber durch den Verdauungstrakt aufgenommenen Antigenen zu. Er gilt damit als Teil des Immunsystems. Zudem gibt es die These, dass nach Durchfällen der „leergeräumte“ Darm vom Blinddarm ausgehend mit Darmbakterien wiederbesiedelt wird.

Wikipedia Artikel zum Blinddarm, dort Abschnitt „Funktion“

Auch wenn die Päderastie heute in Verruf geraten ist und ihr wohl auch in Zukunft nie wieder ein ähnlicher, legitimierender gesamtgesellschaftlicher Erziehungsauftrag zukommen wird, wie in der griechischen Antike, bedeutet das nicht, dass sie deswegen nutzlos wäre. Ein Päderast mag keine erziehungspolitische Notwendigkeit mehr sein, aber deshalb ist es nicht auf einmal schädlich, zusätzlich zu den Vorzügen eines modernen Bildungssystems auch einen hochmotivierten Mentor zu haben.

Päderastie ist aus evolutionärer Sicht ein zusätzlicher Mechanismus, mit dem die Natur Zuwendung und Aufmerksamkeit auf Personen lenkt, die Zuwendung und Aufmerksamkeit besonders gut gebrauchen können. Im Prinzip handelt es sich beim päderastischen Begehren also um eine heute (weitgehend) ungenutzte Ressource.

Der Leser Max hat in einem Kommentar zu meinem Artikel über die evolutionäre Bedeutung von Pädophilie darauf hingewiesen, dass Beziehungen zu Jungs immer auch auf der Basis von Gegenseitigkeit entstehen:

Man wird sich in einen superhübschen Jungen, der kein Entgegenkommen zeigt, möglicherweise verlieben, aber das Entgegenkommen des Jungen spielt natürlich eine große Rolle. Und das wird ein vernachlässigter oder verwaister Junge natürlich sehr viel mehr zeigen. Und daher wird er auch sehr viel eher in solch einer Beziehung landen.

Ich halte diese Einschätzung für im Kern zutreffend.

Für jemanden, der zu wenig Liebe, Zuwendung und Aufmerksamkeit bekommt, ist der Zugewinn durch eine solche Beziehung relativ gesehen wesentlich größer als bei Abwesenheit einer entsprechenden Mangelsituation.

Das macht Päderastie nicht zu einem geeigneten Ansatzpunkt zur gesamtgesellschaftlichen Lösung von Elend, Benachteiligung oder Verwahrlosung von Jugendlichen, denn das hieße Politik und Gesellschaft aus der Pflicht zu nehmen. Die Gesellschaft bleibt in der Pflicht andere Lösungen zu finden und zu fördern.

Bei einem nüchternen Blick auf die Wirklichkeit, muss man aber auch die Grenzen staatlichen Wirkens anerkennen: es ist vor allem auf der Makroebene wirksam.

Auf der zwischenmenschlichen Ebene hört die positive Leistungsfähigkeit des Staates auf. Staatliche Maßnahmen können zwar viel leisten, aber einen Mangel an Liebe, Zuwendung und Aufmerksamkeit kann man nicht durch Geld heilen, die ein staatliches Programm zur Verfügung stellt.

Liebe, Zuwendung und Aufmerksamkeit muss von Menschen kommen, die dazu (idealerweise aus eigenem Antrieb) motiviert sind. Je motivierter eine Person ist, um so besser ist dies für das Kindeswohl. Die beste Motivation überhaupt ist Liebe.

Wenn zu kurz Gekommene besonders von einer liebevollen Beziehung profitieren können, bedeutet das allerdings nicht, dass eine päderastische Beziehung nicht auch von einem sozial gut aufgestellten Jungen aus guten Verhältnissen und mit liebevollen Eltern geschätzt werden könnte.

Kinder mit liebevollen Eltern profitieren schließlich auch davon, zusätzlich auch noch liebevolle Großeltern zu haben. Eine zusätzliche im Wesenskern positive und von Liebe geprägte Beziehung ist immer wünschenswert und für die Entwicklung förderlich.