Wahlempfehlung zur Europawahl (und darüber hinaus)

Ich habe mir für die anstehende Europawahl die Parteiprogramm der großen und einiger „Sonstiger“ Parteien aus Pädo-Perspektive angeschaut.

Ich habe dabei allerdings absichtlich nicht die Parteiprogramme zur Europawahl zugrunde gelegt, sondern die „normalen“, da diese in der Regel umfangreicher sind, mehr ins Detail gehen und somit für ein Spezialthema aussagekräftiger sind.

Das Programm der CDU/CSU zur Europawahl hat 26 Seiten. Das zur Bundestagswahl hatte 76 Seiten. Bei der SPD hat das Programm zur Europawahl 76 Seiten, das zur Bundestagswahl 116 Seiten. Bei den Grünen hat sich der Umfang von zur Europawahl auf 197 Seiten verringert (vorher 248 Seiten). So ähnlich ist es bei den anderen Parteien. In den „nationalen“ Programmen steht einfach mehr drin und man kann sich damit meiner Einschätzung nach ein besseres Bild von der Haltung der Partei machen.

Ich habe dabei vor allem auf die Haltung zu den Themen Menschrechte, Minderheitenschutz, Datenschutz, Sicherheit und Kinderschutz geschaut und dort das herausgefiltert, was mir relevant erschien. Es handelt sich also um eine subjektive Auswahl und es ist auch nicht sicher, dass ich alle relevanten Positionen gefunden habe. Wer sich genauer informieren möchte, kann den Link zum jeweiligen Wahlprogramm anklicken.

Grundbewertung einzelner Politikbereiche aus Pädo-Sicht

Bei den von mir schwerpunktmäßig betrachtenen Themen gibt es einige Grundbewertungen, die ich aus Pädo-Sicht zugrunde lege.

Ein hoher Stellenwert für Menschenrechts, Minderheitenschutz und Datenschutz ist dabei grundsätzlich positiv. Die Menschen- bzw. Grundrechte sind ein Mittel, mit dem man gegen Diskriminierung kämpfen kann. Wen sie universell gelten, dann eben auch für Pädophile. Es scheint zwar heute kaum denkbar, dass sich mit irgendetwas viel bewegen lässt, aber aus meiner Sicht sind Menschen- und Grundrechte noch der vielversprechendste Ansatz.

Datenschutz ist Schutz vor Ausspähung als Pädophiler. Auch ein Verhalten, das völlig legal erscheint (z.B. Azov – siehe Edatha-Affäre), kann morgen zu einer Hausdurchsuchung und der Zerstörung der sozialen und wirtschaftlichen Existenz eines Pädos führen. Datenschutz, Anonymität im Netz und ähnliche Themen nehmen daher einen hohen Stellenwert ein. Wesentlich erscheint mir, dass Kriminalitätsbekämpfung nicht zu Lasten der Grundrechte priorisiert werden darf.

Man könnte sich als Pädo sogar auf den Standpunkt stellen, dass eine unterfinanzierte, schlecht ausgestattete und überlastete Polizei besser ist, als das Gegenteil, einfach weil es Gesetzte gibt, die einem die Luft zum Atmen nehmen und das Übel verringert wird, wenn diese Gesetze, nicht wirksam durchgesetzt werden (können).

Kinderschutz bzw. sexuelle Selbstbestimmung sind Themen, die Pädos sehr am Herzen liegen, bei denen aber das grundsätzliche Problem besteht, dass im Verständnis aller Parteien in Hinblick auf die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern ausschließlich die Interpretation „Nein heißt nein“ und nicht auch die Interpretation „Ja heißt ja“ gelten darf. Kinderschutz kann deshalb durchaus zweischneidig sein, wenn der Schutzgedanke Kinder in ihrer Freiheit beschränkt, die eigentlich geschützt werden sollte.

Neben den Parteiprogrammen spielt bei Parteien, die bereits Regierungsverantwortung hatten, in die Bewertung auch hinein, ob sie die Prinzipien, die sie in den Programmen enthalten sind dann auch wirklich mit Leben gefüllt und umgesetzt bzw. als Markenkern verteidigt haben. Auch das ist natürlich in Teilen eine subjektive Einschätzung, die auf unvollständigem Wissen beruht.

Ursprünglich wollte ich die aus meiner Sicht relevanten Abschnitte der Parteiprogramme zitieren. Vom Umfang her wären damit aber etwa 47 Seiten zusammengekommen, was mir für einen Blog-Beitrag dann doch etwas zu exzessiv erscheint. Ich habe mich deshalb entschieden, das grundsätzlich Relevante in der Darstellung hier nochmal deutlich einzudampfen, um den Kern herauszuarbeiten – jedenfalls soweit mir das möglich ist.

Die Reihenfolge der Parteien richtet sich nach den aktuellen Umfragewerten.

CDU/CSU – Wahlprogramm der CDU/CSU (ausgewählte Auszüge)

Wir haben die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt und den Schutz von Frauen und Minderjährigen vor Gewalt verbessert.

Für einen starken Staat: Sicherheit erhöhen, Verbrechen und Terror bekämpfen (…) Wir brauchen einen starken Staat, der sich schützend vor seine Bürgerinnen und Bürger stellt und auch die Schwächeren schützt. Rechtsfreie Räume dulden wir nicht. Die Union ist und bleibt die Partei der inneren Sicherheit. (…) An öffentlichen Gefahrenorten wie etwa in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und an Verkehrsknotenpunkten werden wir den Einsatz intelligenter Videotechnik auch zu Fahndungszwecken verstärken und eine Mindestspeicherfrist für die Daten einführen. (…) Wir wollen den Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken erleichtern, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht. Dazu werden wir ein Datengesetz neu verabschieden, das sowohl das Informationsinteresse der Sicherheitsbehörden als auch die berechtigten Datenschutzinteressen der Betroffenen regeln soll. (…) Wir wollen die Schleierfahndung in ganz Deutschland ermöglichen, denn Straftäter dürfen nicht darauf vertrauen können, dass es fahndungsfreie Zonen gibt. In Zeiten terroristischer Bedrohungen ist die Arbeit des BND unerlässlich. CDU und CSU bekennen sich klar zum Bundesnachrichtendienst. Die Zusammenarbeit des BND mit anderen Diensten weltweit ist unerlässlich. (…) CDU und CSU ist die Sicherheit unserer Bevölkerung und unserer Sicherheitsbehörden ein Herzensanliegen. Deshalb setzen wir uns das ganze Jahr über und auf allen Ebenen für ihre Belange ein.


Bewertung CDU/CSU

Das Parteiprogramm der CDU/CSU war für mich in der Summe überraschend unkonkret und besteht zu einem Teil nicht mal aus dem, was man tun will, sondern aus dem wofür man in der Vergangenheit Verdienste erworben zu haben meint.

Die CDU/CSU brüstet sich mit vergangenen Verschärfungen des Strafrechts, die Pädos geschadet haben und Minderjährungen (meiner Ansicht nach) nicht genutzt haben. Und es sind von der CDU/CSU auch weitere Strafrechtsverschärfungen zu erwarten. Dies geht aus dem Positionspapier „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“ der CDU/CSU Fraktion deutlich hervor.

Der Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornographie soll von drei auf fünf Jahre erhöht werden und für den (schweren) sexuellen Missbrauch von Kindern angepasst werden. Wenn die umgesetzt wird, steigen auch alle anderen relevanten Strafrahmen, damit die Verhältnismäßigkeit der Strafen untereinander gewahrt bleibt.

Die Maßnahme der Führungsaufsicht (ein scharfer Eingriff in etliche Grundrechte) soll künftig auch in Fällen des Besitzes von Kinderpornographie angeordnet werden können

Als Pädo – auch als gesetzestreuer Pädo – ist man auf Anonymität angewiesen. Die CDU/CSU hat sich dafür entschieden, dass Darknet, das Anonymität bietet, zu bekämpfen. („Wir wollen einen neuen Straftatbestand schaffen, der das Betreiben von Handelsplattformen oder Servern, die zum Zwecke der Begehung von Straftaten (im Sinne des Strafgesetzbuches) betrieben werden, unter Strafe stellt. Die geltenden Regelungen greifen in diesen Fällen meist nicht. So vermeiden wir rechtsfreie Räume in der virtuellen Welt.“ – Quelle Positionspapier „Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen“).

Beim Kampf gegen Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und 13 (Upload Filter) der EU-Urheberrechtsreform war die CDU/CSU, vertreten durch die CDU-Mann Axel Voss als Berichterstatter des EU-Parlaments für die EU-Urheberrechtsreform, die treibende Kraft, die diese Reform gegen den entschiedenen Widerstand weiter Teile der Bevölkerung (Petition mit 5 Millionen Unterschriften) durchgeboxt hat.

Aus meiner Sicht ist die CDU/CSU aus Pädo-Sicht unwählbar. Will heißen: die gegen Pädos gerichtete Politik ist so schwerwiegend, dass ich diese Partei auch dann nicht wählen könnte, wenn ich mit den Positionen in allen anderen Politikfeldern übereinstimmen würde.

Die Grünen – Wahlprogramm Bündnis 90 / Die Grünen (ausgewählte Auszüge)

Unsere Gesellschaft ist in stetigem Wandel. In unseren Dörfern und Städten, am Arbeitsplatz, in Schule und Sportvereinen begegnen sich Menschen mit und ohne Glauben, verschiedenen Geschlechtern, sozialen Herkünften und Hautfarben, sexuellen Orientierungen, mit und ohne Zuwanderungsgeschichten. Diese Vielfalt bereichert unser Land. Wir GRÜNE schauen auch hin, wenn echte oder vermeintliche Unterschiede zu Spannungen und Problemen führen. Ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt funktioniert nur mit Rechten und Pflichten, die für alle gleichermaßen gelten, und einer klaren Positionierung gegen jede Form von Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Das ist eine gemeinsame Aufgabe, die uns allen etwas abverlangt und von der wir alle profitieren.

Menschenfeindliche Ideologien verhindern Integration und gefährden den gesellschaftlichen Frieden – egal ob sie Rassismus, Sexismus, Islamismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus oder LSBTIQ*-Feindlichkeit heißen. Solchen Angriffen stellen wir GRÜNE uns mit aller Entschlossenheit entgegen. Die gesellschaftliche Vielfalt ist Fakt, sie zu leugnen, ist Ideologie. (…)

Endlich gleiche Rechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTIQ*) (…) Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzen. (…) Mit einem bundesweiten Aktionsplan für Vielfalt und gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit wollen wir Forschung, Aus- und Fortbildung bei Polizei, Justiz und anderen staatlichen Akteur*innen verstärken – insbesondere im Blick auf trans* Kinder und Jugendliche, auf Prävention und eine sensible Opferhilfe. Bildungs- und Jugendpolitik soll Menschenrechte und die Vielfalt sexueller Identitäten stärker berücksichtigen. (…) In vielen Staaten wird LSBTIQ* das Leben zur Hölle gemacht: Verfolgung, Unterdrückung, Gewalt und Zensur. Hier muss Deutschland klar Position beziehen, Menschenrechtsverteidiger*innen aktiv stärken und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen für die Stärkung der Rechte sexueller Minderheiten weltweit nutzen. (…)

Die Hälfte der Macht den Frauen, das ist seit unserer Gründung unser Anspruch. Unsere Parteigeschichte ist geprägt vom Feminismus und von Frauen, die ihre Rechte durchsetzen – mit den Männern wenn möglich, gegen sie wenn nötig. (…)Wir machen immer und überall feministische Politik. Wir verstehen feministische Politik konsequent als eigenständiges Politikfeld mit einer Querschnittsaufgabe, die alle anderen Gesellschaftsbereiche durchdringt. (…)

Gewalt gegen Frauen ist immer noch ein großes Problem in unserer Gesellschaft. Bedrohungen, sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen sind widerliche Taten. Sie müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. (…) Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung muss ohne Wenn und Aber gelten. „Nein heißt nein“ ist endlich Gesetz. Betroffene von sexualisierter Gewalt brauchen Unterstützung von Polizei, Ärzt*innen und Justiz und keine Mythen, die ihnen, ihrer Kleidung oder ihrem Auftreten die Schuld zuweisen. Darum müssen Polizei und Justiz umfassend geschult und sensibilisiert sein im Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt. Wir wollen, dass für Opfer von Vergewaltigungen eine qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und der Pille danach sichergestellt und die Finanzierung gewährleistet wird, ebenso die therapeutische Begleitung durch Beratungsstellen und Ärzt*innen. Frauen und Männer, die sich einer Zwangsverheiratung entziehen wollen, müssen ein eigenständiges und dauerhaftes Rückkehrrecht erhalten. (…)

Über den Körper selbst zu bestimmen, ist nicht leicht, wenn alle eine Meinung dazu haben. Wir setzen uns für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen über ihren Körper ein. Bei ungewollter Schwangerschaft brauchen Frauen wohnortnahe Unterstützung und Hilfe, keine Bevormundung und keine Strafe. Erst recht brauchen sie keinen Rückschritt bei bereits erkämpften Rechten und keine Einschränkungen erreichter Freiheiten. (…)

Wir wollen Gewalt gegen Frauen überall bekämpfen, denn die physische und psychische Unversehrtheit ist ein zentrales Gut. Ob zu Hause, im öffentlichen Raum oder bei Cybergewalt. Um Schutz zu gewährleisten, brauchen Frauenhäuser genügend Plätze. Wir wollen die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sicherstellen und den Bund dabei in die Pflicht nehmen. Für mehr Sicherheit und Schutz im öffentlichen Raum setzen wir auf wirksame Sicherheitskonzepte und eine gute Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit Fachberatungsstellen. Wir fordern Ansätze wie Security-Anlaufstellen für Frauen bei Großveranstaltungen. Wir wollen, dass Präventionskonzepte gegen sexualisierte Gewalt und Cybermobbing entwickelt und die Anlaufstellen für Betroffene ausgebaut werden. (…)

Deutschland ist ein sicheres Land und es soll sicher bleiben. Grundlage dafür sind unsere freie Gesellschaft und ein liberaler Rechtsstaat – beide wollen wir stärken. Nur demokratisch kontrollierte Institutionen, die den Menschen- und Bürger*innenrechten verpflichtet sind, genießen das Vertrauen der Bürger*innen. Nur ein freiheitlicher und damit starker Rechtsstaat garantiert den nötigen Schutz wie auch Freiraum für die Selbstbestimmung und die vielfältigen Lebensweisen jeder und jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft. Eine maßlose Politik immer weitreichenderer Grundrechtseingriffe schwächt hingegen unsere Freiheit und sorgt nicht für mehr Sicherheit. Stattdessen braucht es eine Politik der inneren Sicherheit, die auf wirksame Prävention und effektive Strafverfolgung setzt, um die Menschen vor Kriminalität, Gewalt und Diskriminierung zu schützen. Aufgabe der Sicherheitsinstitutionen ist es dabei, für die Rechte der Bürger*innen einzutreten und neue wie alte Gefahren für Freiheit und Sicherheit wirksam zu bekämpfen. (…) Pauschale Verdächtigungen und anlasslose Datensammlungen sind hier nur kontraproduktiv. Es ist viel wirksamer, gezielt mit verhältnismäßigen Mitteln einige hundert Personen zu überwachen, die hierfür auch einen hinreichenden Anlass geboten haben, als 80 Millionen Bürgerinnen und Bürger anlasslos mit der Vorratsdatenspeicherung, flächendeckender Videoüberwachung oder automatisierter Gesichtserkennung zu erfassen. Wir lehnen diese jeweils ab. Die Sicherheitsbehörden benötigen vielmehr die Befugnisse, die erforderlich sind, um zielgerichtet Gefahren abwehren zu können. Polizeiliches Handeln braucht dabei ein gutes rechtsstaatliches Fundament – genau formuliert und kontrolliert.

Die gegenwärtige Regierung versucht mit dem verzerrten Drohbild eines gegen Terror und Kriminalität hilflosen Staates nur von den eigentlichen Fehlentwicklungen in der Sicherheitspolitik abzulenken. Anstatt Fehler zu beheben, forciert die Bundesregierung Gesetzesverschärfungen im Hauruckverfahren, ohne die Folgen abzuschätzen. Im besten Fall sind sie sicherheitspolitische Placebos, im schlechtesten Fall weitreichende Grundrechtsverletzungen. Wir sperren uns nicht gegen jede Gesetzesänderung, sind aber nicht bereit, unwirksame Verschärfungen auf Kosten unserer Grundrechte zu akzeptieren – erst einmal müssen die bestehenden Gesetze wirksam angewendet werden. Viele der aktuellen Maßnahmen sorgen für weniger Sicherheit, weniger Freiheit und eine weniger lebenswerte Gesellschaft. Sie gehören nach wissenschaftlichen Kriterien auf den Prüfstand und im Zweifel korrigiert. Stattdessen bedarf es einer wirksamen Anwendung der bestehenden Gesetze und eines effektiven Grundrechtsschutzes. (…)

Internetkriminalität fordert die Strafverfolgungsbehörden besonders heraus. Die entsprechenden Befugnisse in der Strafprozessordnung sind hier effektiv wie rechtsstaatskonform auszugestalten. Und es braucht qualifiziertes Personal mit der nötigen Technik. Um sich auf diese eigentlichen Herausforderungen konzentrieren zu können, wollen wir Justiz und Polizei von sachfremden Verwaltungsaufgaben und der Verfolgung von Bagatelldelikten entlasten. So ist es beispielsweise unsinnig, dass Menschen im Gefängnis sitzen, nur weil sie ihre Strafe fürs Schwarzfahren nicht bezahlen können. (…)

Die Rechte von Minderheiten sowie Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen durch Volksentscheide nicht zur Disposition gestellt werden. Zum Kern der Demokratie gehört die Mehrheitsentscheidung genauso wie der Minderheitenschutz. (…)

Einer Aushebelung der anonymen und pseudonymen Nutzung von Online-Diensten und damit der Meinungsfreiheit und -vielfalt stellen wir uns klar entgegen. Auskunft über Bestandsdaten von Nutzer*innen an private Dritte auf Entscheidung der Anbieter lehnen wir ab. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen technisch und personell so ausgestattet werden, dass sie Rechtsverstöße im Netz in angemessener Zeit bearbeiten können. Hasspostings und Falschmeldungen sind oft auch ein Fall für die medienrechtliche Aufsicht, die wir entsprechend ausstatten wollen. Im Netz muss erkennbar sein, ob Mensch oder Maschine kommunizieren. Wir fordern deshalb eine Kennzeichnungspflicht für Computerprogramme (Social Bots), die eine menschliche Identität vortäuschen und zu Zwecken der Manipulation und Desinformation eingesetzt werden können. (…) Nicht alles, was hetzerisch im Netz geäußert wird, ist rechtswidrig. Meinungsfreiheit gilt auch für abseitige, oftmals schwer erträgliche Positionen. (…)Wer ständig überwacht wird, ist nicht frei. Selbst wer glaubt, „nichts zu verbergen zu haben“, ist angreifbar. Effektiver Grundrechteschutz ist das Fundament einer freien Gesellschaft. Dies gilt auch im digitalen Zeitalter. Menschen müssen wissen, wer wann was über sie weiß. Datenschutz ist aber mehr als nur informationelle Selbstbestimmung. Die Wahrung von Grundrechten im Digitalen darf keinesfalls auf den oder die Einzelne*n abgewälzt werden. Vielmehr bleibt der Staat in der Pflicht, private Kommunikation, persönliche Daten, Beschäftigtendaten und digitale Infrastrukturen effektiv zu schützen. (…)

Das Aufwachsen von Kindern muss bestmöglich unterstützt werden. Hier darf es auch keine unterschiedlichen Standards für einheimische und geflüchtete Kinder geben. Alle Kinder und Jugendlichen sollen bestmöglich vor Vernachlässigung, emotionaler und körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch geschützt werden. Deshalb: Wir brauchen mehr Präventionsangebote, damit es erst gar nicht so weit kommt, sowie ausreichend Hilfs-, Beratungs- und Therapieangebote für Kinder, denen etwas zugestoßen ist. Dafür muss die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen verbindlich geregelt werden. Hierzu gehören klare Qualitätsvorgaben und eine entsprechende Finanzierung. Die ausreichende finanzielle Unterstützung des „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ wollen wir gewährleisten sowie die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dauerhaft absichern.


Bewertung Grüne

Die Positionierung der Grünen für Menschenrechte und für Datenschutz erscheint mir glaubwürdig.

Die ausdrückliche Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität in das Grundgesetz erscheint mir wünschenswert („Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung im Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität ergänzen.“)

Bedenklich erscheint mir die explizit feministische Positionierung. („Wir machen immer und überall feministische Politik. Wir verstehen feministische Politik konsequent als eigenständiges Politikfeld mit einer Querschnittsaufgabe, die alle anderen Gesellschaftsbereiche durchdringt.)

Ich bin klar für Gleichberechtigung und gegen sexuelle Belästigung. Es macht für mich aber keinen Sinn sich nur Gewalt gegen Frauen zu thematisieren und Gewalt gegen Männer quasi unter den Teppich zu kehren. Es kann nicht um die Gleichberechtigung der Frau als Frau gehen, sondern um die Gleichberechtigung der Frau als Mensch. Alle Regelungen zum Schutz des Menschen müssen natürlich auch für Männer gelten.

Als Pädo ist für mich an der feministischen Positionierung allerdings die Tatsache wichtiger, dass sehr viel anti-pädophile Propaganda aus feministischen Kreisen kommt. Dies liegt meiner Auffassung nach in konzeptionellen Nähe von Sexualität und sexueller Gewalt im Denken vieler Feministinnen. Der Realität wird dies aus meiner Sicht nicht gerecht. Von dediziert feministischer Politik ist daher aus meiner Sicht für Pädos nichts Positives zu erwarten.

Hinzu kommt, dass die Grünen in der Vergangenheit ein „Pädophilie Problem“ hatten. Die Partei hat sich in Teilen einmal für die Abschaffung des § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) eingesetzt. Weil man sich vorbelastet fühlt, wird die Partei tunlichst alles unterlassen, was ihr den Vorwurf pädophilen-freundlicher Politik oder Pädophilie verharmlosende Positionen einbringen könnte. Auch vor diesem Hintergrund ist von grüner Politik für Pädos aus meiner Sicht aktuell nichts Positives zu erwarten.

Soweit die Grünen in den vergangenen 30 Jahren an der Regierung beteiligt waren, waren sie auch für jede Strafrechtsverschärfung zu Lasten pädophiler Menschen zu haben.

Es gibt allerdings auch für Pädophile positiv zu bewertende Anliegen wie den Datenschutz oder die Menschenrechte an sich, die mir von den Grünen durchaus glaubwürdig vertreten zu sein scheinen.

Trotzdem kann ich persönlich die Wahl der Grünen nicht empfehlen und rate davon ab.

SPD – Wahlprogramm der SPD (ausgewählte Auszüge)

Für diese Werte kämpfen wir, wie wir es in unserer langen Geschichte immer getan haben. Für eine Gesellschaft, die jedem Menschen respektvoll und mit Würde begegnet.

Unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller Identität, Religion. Unabhängig davon, ob jemand eine Behinderung hat, krank oder pflegebedürftig ist. Unabhängig von Beschäftigung und Lebensgrundlage. (…)

Kinderrechte stärken:

Wir werden die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Kinder sind eigene Persönlichkeiten und brauchen eigene Rechte. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte sollen Kinderinteressen überall dort, wo Kinderrechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen.

Das Recht von Kindern und Jugendlichen, ohne Gewalt – insbesondere sexualisierte Gewalt – aufzuwachsen, ist ein elementares Kinderrecht. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt muss ausgeweitet und weiter verstärkt werden. Dazu gehören ein wirksamer Jugendmedienschutz und die Weiterführung der Hilfen für die Betroffenen. Der unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs spielt hier eine wichtige Rolle. Diese Funktion wollen wir weiter verlängern.

Die Hilfen für die Betroffenen müssen so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich zur Verfügung gestellt werden.

Wir werden die Anstrengungen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt bundesweit weiter vorantreiben. Zum Schutz gegen Mobbing müssen Eltern, Kinder und Beschäftigte in Bildungseinrichtungen für dieses Thema stärker sensibilisiert werden und Präventionsmaßnahmen in allen Altersstufen durchgeführt werden. (…)

Datensicherheit und digitale Grundrechte:

Ziel unserer Datenpolitik ist es, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten. Gleich-zeitig wollen wir das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Wir werden klare Regelungen schaffen, wie Daten verfügbar gemacht werden können und wer welche Daten wann, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen verwenden darf. Bürgerinnen und Bürger sollen zu jeder Zeit einen Überblick über die Verwendung ihrer Daten haben. Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen. Personenbezogene Daten sind dabei besonders schützenswert. Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich einwilligen, wenn personenbezogene Daten über sie erhoben, genutzt oder verwendet werden. Datenspeicher und Netzwerke müssen besser gegen illegale Zugriffe von außen gesichert sein. (…)

Mit der wachsenden Bedeutung des Internets und der wachsenden Abhängigkeit von vernetzter Technik wird die Frage nach Sicherheit im Netz zugleich zur Frage nach der Sicherheit vieler wichtiger anderer Bereiche. Der NSA-Skandal und die Internetkriminalität verunsichern die Menschen. Wir wollen das Freiheitsversprechen des Netzes zurückgewinnen. Der Erfolg des Netzes beruht gerade auf seiner freiheitlichen und offenen Architektur, die wir erhalten und ausbauen wollen. Wir setzen uns für Regelungen auf internationaler Ebene ein, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen wollen. Unser Ziel ist ein „Völkerrecht des Netzes“, das die digitalen Grundrechte definiert. Vor diesem Hintergrund wollen wir Deutschland und Europa als führenden Standort für Datenschutz und IT-Sicherheit etablieren und werden innerhalb der EU für eine digitale Grundrechtecharta werben. (…)

Straftaten im und aus dem Netz bekämpfen:

Die Kriminalität im Internet steigt rasant. Von der Online-Erpressung mit Computerviren über Kreditkartenbetrug bis zu Kinderpornographie und Waffenhandel im „Darknet“ reicht das Spektrum der Cyberkriminalität.

Das Internet ist ein freier, aber kein rechtsfreier Raum. Wir wollen das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und weiterentwickeln, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Die Sicherheitsbehörden werden wir personell und technisch besser ausstatten und mehr fachliche Expertise hinzuziehen. Es ist notwendig, Forschung und Entwicklung von IT-Sicherheitstechnik zu fördern und die Ausbildung von Fachkräften für IT-Sicherheit zu verstärken, um technologische Kompetenz und digitale Souveränität zu erhalten. (…)

Fortschritt heißt für uns: Die offene Gesellschaft festigen. Wir wollen echte Gleich-stellung – unabhängig von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Herkunft und geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung. Menschen mit und ohne Behinderung sollen die gleichen Chancen haben. Wir schreiben keine Lebensmodelle vor, sondern unterstützen Menschen, so zu leben, wie sie es sich wünschen. Offenheit bedeutet Toleranz und Vielfalt. (…) Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden. Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie werden wir verstärken. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.

Wir unterstützen Familien in ihrer Vielfalt. Das Verständnis von Familie in Deutsch-land wird breiter: Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Wir werden daher die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen und wollen die Ehe für alle. Das schließt das Adoptionsrecht ausdrücklich mit ein. Wir wollen ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt. Familien mit verheirateten, unverheirateten oder gleichgeschlechtlichen Paaren; getrennt, gemeinsam oder allein Erziehende; Stieffamilien, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien oder Pflegefamilien. Wir sorgen für Klarheit in all diesen Konstellationen, indem Rechte und Pflichten eindeutig definiert werden. Das Wohl der Kinder muss dabei immer im Mittelpunkt stehen (…)

Leben frei von Gewalt und Diskriminierung:

Wir kämpfen gegen jede Form menschenverachtenden Verhaltens und gegen Gewalt. Die Rechte von Opfern häuslicher oder sexueller Gewalt wollen wir weiter stärken. Die Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ (Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist ein Meilenstein. Als weiteren Schritt fordern wir einen dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (nach 1999 und 2007). Wir brauchen einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für die Opfer und ihre Kinder. Das gilt auch für geflüchtete Frauen und Mädchen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen soll ausgebaut und weiterentwickelt werden (…)

Zu den Menschenrechten gehört auch, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen überall frei von Gewalt und Diskriminierung leben können. Für uns sind die Freiheit der sexuellen Orientierung, die geschlechtliche Selbstbestimmung und der Schutz vor Diskriminierung universelle Menschenrechte.


Bewertung SPD

Eine Positionierung der SPD für Menschenrechte und für Datenschutz ist prinzipiell vorhanden. Sie scheinen mir aber weniger zum Markenkern der SPD zu gehören als bei anderen Parteien.

Die ausdrückliche Aufnahme des Schutzes der von Kinderrechten und sexueller Identität in das Grundgesetz erscheint mir wünschenswert („Wir werden die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. (…) Die Gleichheitsrechte in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz müssen um die sexuelle Identität erweitert werden.“)

Es scheint einen gewissen feministischen Einschlag zu geben, der aber deutlich schwächer als bei den Grünen ist.

Die Passage „Das Recht von Kindern und Jugendlichen, ohne Gewalt – insbesondere sexualisierte Gewalt – aufzuwachsen, ist ein elementares Kinderrecht. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt muss ausgeweitet und weiter verstärkt werden.“ Würde ich natürlich unterstützen, wenn ich nicht wüsste, dass hier mit „sexualisierter Gewalt“ auch einvernehmliche Sexualkontakte gemeint sind. So deutet der Abschnitt für mich auf die nächste Runde an Strafverschärfungen hin, die sich gegen Pädophile richtet.

Auch soweit die SPD in den vergangenen 30 Jahren an der Regierung beteiligt war oder diese geführt haben, waren sie für jede Strafrechtsverschärfung zu Lasten pädophiler Menschen zu haben.

Ich kann deshalb die Wahl der SPD nicht empfehlen und rate davon ab.

AfD – Wahlprogramm AfD (ausgewählte Auszüge)

Jugendstrafrecht

Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungs-gebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.

Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. (…)

Bessere Fahndungsmöglichkeiten

Für die Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an kriminalitätsneuralgischen öffentlichen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen können. Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern soll es erlaubt werden, vorhandenes DNA-Spurenmaterial auch auf körperliche und biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen, um so zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen zu ermöglichen. (…)

Die AfD erkennt uneingeschränkt die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit an. Sie fordert jedoch, der Religionsausübung (gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung) Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte. (…)

Für ein klares Familienbild – Gender-Ideologie ist verfassungsfeindlich

Gender-Ideologie marginalisiert naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern und stellt geschlechtliche Identität in Frage. Sie will die klassische Familie als Lebensmodell und Rollenbild abschaffen. Damit steht sie in klarem Widerspruch zum Grundgesetz, das die (klassisch verstandene) Ehe und Familie als staatstragendes Institut schützt, weil nur dieses das Staatsvolk als Träger der Souveränität hervorbringen kann. Die Gender-Ideologie widerspricht sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Biologie und der Entwicklungspsychologie als auch der lebenspraktischen Alltagserfahrung vieler Generationen

Wir lehnen daher Bestrebungen auf nationaler wie inter-nationaler Ebene ab, diese Ideologie durch Instrumente wie Gender-Studies, Quotenregelungen z.B. für Frauen, Propagandaaktionen wie den „Equal Pay Day“ oder die „geschlechterneutrale Sprache“ umzusetzen.

Die AfD will, dass sich die Familienpolitik des Bundes und der Länder am Bild der Familie aus Vater, Mutter und Kindern orientiert. Wir lehnen alle Versuche ab, den Sinn des Wortes „Familie“ in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz auf andere Gemeinschaften auszudehnen und der Familie auf diesem Wege den besonderen staatlichen Schutz zu entziehen.

Gender-Ideologie raus aus den Schulen – Frühsexualisierung stoppen

Eine einseitige Hervorhebung der Homo- und Transsexualität im Unterricht, wie sie die sogenannte „Sexualpädagogik der Vielfalt“ praktiziert, stellt einen unzulässigen Eingriff in die natürliche Entwicklung unserer Kinder und in das vom Grundgesetz garantierte Elternrecht auf Erziehung dar. Dadurch werden Kinder und Jugendliche – oft von schulfremden Personen und meist gegen den Willen ihrer Eltern – in Bezug auf ihre sexuelle Identität verunsichert, überfordert und in ihren Schamgefühlen verletzt.

Die AfD stellt sich allen Versuchen klar entgegen, durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kinder-gärten und Schulen das bewährte, traditionelle Familien-bild zu beseitigen.

Unsere Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden. Das ideologische Experiment der Frühsexualisierung ist sofort zu beenden

Steuerverschwendung durch „Gender-Forschung“ beenden

Die „Gender-Forschung“ ist keine seriöse Wissenschaft, sondern folgt der ideologischen Vorgabe, dass das natürliche Geschlecht (Sex) und das soziale Geschlecht (Gender) voneinander völlig unabhängig seien. Ziel ist letztlich die Abschaffung der natürlichen Geschlechterpolarität-

Bund und Länder dürfen keine Mittel für die „Gender-Forschung“ mehr bereitstellen und keine „Gender-Professuren“ mehr besetzen.

Bestehende Förderlinien sollen beendet werden, die der „Gender-Ideologie“ verpflichteten „Gleichstellungsbeauftrag-ten“ an den Universitäten sind abzuschaffen.


Bewertung AfD

Ich finde es erschreckend, dass die AfD das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre absenken will. Ich bin der Meinung, dass die Fehler von Kindern weniger scharfe Konsequenzen haben müssen als die Fehler von Jugendlichen oder Erwachsenen.

Besondere Gefahr droht in Hinblick auf die Sexualität. Ein 12jähriger, der mit einem anderen 12jährigen Sex hat, macht sich auch heute bereits des sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig, ist aber wegen fehlender Strafmündigkeit wenigstens vor den schlimmsten Folgen geschützt. Wäre er, wie es die AfD will, bereits strafmündig, dann würden Kinder für altersgerechtes Verhalten mit dem härtesten Mittel des Staates, dem Strafrecht, sanktioniert.

Allerdings kann man eine frühere Strafmündigkeit potentiell auch positiv umdeuten. Wer so mündig ist, dass er strafmündig ist, ist ja eigentlich auch mündig genug, um selbst über seine Sexualität zu bestimmten, also einer sexuellen Handlung zuzustimmen. Ich denke jedenfalls, dass Strafmündigkeit und Schutzalter in Deutschland nicht ganz zufällig beim selben Alter liegen.

Trotzdem: wenn ich die Strafmündigkeit und das Schutzalter gleichzeitig auf 12 Jahre herabsenken könnte, würde ich mich vermutlich dafür entscheiden, es bei 14 Jahren zu belassen. Der Schutz der Kinder vor der Härte des Gesetzes hat für mich Priorität. Andere Pädos können natürlich zu einer anderen Wertung kommen.

In der Realität ist allerdings keineswegs davon auszugehen, dass in die AfD bereits wäre, Strafmündigkeit und Schutzalter gleichzeitig auf 12 Jahre abzusenken. Die AfD ist im Kern eine populistische Partei und der Kampf gegen Pädophile eignet sich hervorragend für populistische Zwecke.

Ein Bekenntnis der AfD zu Menschenrechten und Grundrechten kann ich kaum ausmachen. Wenn schon die Religionsfreiheit in Frage gestellt wird („Die AfD … fordert der Religionsausübung … Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte“), also Grundrechte nicht universell gelten sollen, dann kann man auch nicht davon ausgehen, dass aus Sicht der AfD die Grundrechte von Pädophilen jemals Geltung finden sollen.

Die Anti-Gender Positionierung der AfD finde ich trotz meiner Feminismus-Skepsis überzogen und rückwärtsgewandt.

Die Auffassung Kinder vor Sexualität schützen zu müssen, die in dem Abschnitt „Frühsexualisierung stoppen“ zum Ausdruck kommt, scheint mir auch nichts zu sein, was im Interesse Pädophiler sein kann. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es unumstritten, dass Kinder eine Sexualität haben. Die Anerkennung dieser Tatsache ist ein Teilschritt dahin auch anzuerkennen, dass sie das Recht haben sollten, sie auszuleben als nicht nur „Nein“, sondern auch „Ja“ sagen zu dürfen.

In der antisexuellen Sichtweise von Kindern, die in der Position der AfD zum Ausdruck kommt, steckt die Idee von der Kindheit als Zeit der „Unschuld“, die kulturell viel dazu beigetragen hat alles, was mit Sexualität zu tun hat zu Skandalisieren und Pathologisieren. Im Grunde steht im Parteiprogramm („Unsere [unschuldigen] Kinder dürfen nicht zum Spielball der sexuellen Neigungen einer lauten Minderheit werden.“)

Aus dieser Haltung ist nichts Positives für Pädophile zu erwarten .Ich kann deshalb die die Wahl der AfD nicht empfehlen und rate davon ab.

Linke – Wahlprogramm Die Linke (ausgewählte Auszüge)

Für einen linken Feminismus – sozial gerecht, sexuell selbstbestimmt und aktiv gegen Gewalt.

Die feministischen Bewegungen und viele mutige Menschen haben in den vergangenen Jahrzehnten so manchen Fortschritt erkämpft. (…) Von rechts wird die heteronormative Kleinfamilie – Vater, Mutter, Kind – als vermeintlich sicherer Hafen in unsicheren Zeiten verkauft. Die rechtspopulistische Bewegung macht Stimmung gegen Menschen und deren Forderungen nach Gleichstellung, die nicht in ihr reaktionäres Weltbild passen. Und sie instrumentalisiert feministische Kritik für ihre rassistischen Parolen. Wichtige emanzipatorische Erfolge und Forderungen werden ins Gegenteil verkehrt und sollen wieder dem Weltbild des 19. Jahrhunderts angepasst werden. Diesem Kulturkampf von rechts stellt DIE LINKE einen solidarischen und freiheitlich-emanzipatorischen Entwurf einer Gesellschaft entgegen, in der alle selbstbestimmt leben können. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der Menschen sich frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können. Wir streiten für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen und ethnischen Identitäten. (…)

Ohne Angst verschieden sein können

Vielfalt ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern eine Selbstverständlichkeit, ein Zeichen von Lebensqualität und Humanismus.

Dafür müssen wir gegen Diskriminierung vorgehen. Wir stehen an der Seite derjenigen, die von prekärer Arbeit und Niedriglohn, ungleichen Bildungschancen, Rassismus, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Altersdiskriminierung, Homo- und Trans*feindlichkeit betroffen sind. Von Diskriminierung betroffene Menschen müssen aber nicht nur geschützt werden. Zugleich ist notwendig, ihre (Selbst-)Organisationen finanziell und politisch zu stärken.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Dazu gehört, die Ungleichbehanlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überwinden. Bisher sind Ehe und Lebenspartnerschaft in den Pflichten gleichgestellt (z. B. gegenseitige Unterhaltspflichten). Doch gleiche Rechte, wie z. B. ein gemeinsames Adoptionsrecht, haben sie nicht. (…)

Kinder brauchen Erwachsene, die sich liebevoll und verbindlich um sie kümmern. Eltern und Sorgeberechtigte sind nicht unbedingt dieselben Personen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch (bis zu) vier Personen Eltern für ein Kind sein können, also in Co-Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht innehaben. Neben den Pflichten betrifft das auch Rechte wie Kinderfreibeträge und Rentenansprüche. Diese vertraglich zu regelnde Verbindlichkeit betrifft umgekehrt auch Rechte des Kindes gegenüber allen Elternteilen, wie Unterhaltsanspruch und Erbe.

Jede Diskriminierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen, queeren und asexuellen Menschen (LSBTTIQA) muss aufhören. Das gilt auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber. Ebenso müssen Geschiedene, von ihren Partner*innen getrennt oder unverheiratet in Beziehungen Lebende vor Diskriminierung und Kündigung durch Kirchen und Religionsgemeinschaften aufgrund ihres Beziehungsstatus geschützt werden. (…)

Rechte von Frauen stärken

Wir setzen uns ein für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Selbst-bestimmung über den eigenen Körper und treten jeglichem Sexismus energisch entgegen. (…)

Schutz vor Gewalt

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Das muss einheitlich im Bund finanziert werden.

Wir wollen ein Gesetz, das den Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder regelt – ohne Nachweispflichten, die die Frauen zusätzlich belasten oder ihre Sicherheit gefährden. (…)

Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTTIQ*-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden. (…)

Queer – Gleichberechtigung für alle Lebensweisen

DIE LINKE setzt sich für die Gleichberechtigung aller Lebensweisen ein. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist gesellschaftliche Realität. Wir fordern, die gesetzliche Realität der gesellschaftlichen Realität anzupassen, und wenden uns gegen jegliche Diskriminierung, sei es privat, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Wir unterstützen alle Schritte, die dabei helfen, mit der staatlichen und gesellschaftlichen Heteronormativität, Cisnormativität und der Zweigeschlechtlichkeit als Norm zu brechen. (..)

Gleichberechtigung aller Lebensweisen voranbringen

Die Gleichberechtigung der Lebensweisen ist mit einer Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft noch nicht erreicht. Sie ist durch ein System der Wahlverwandtschaften zu ergänzen. Hierbei sollen nicht nur monogame Zweierbeziehungen Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jegliche Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen. Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Lebensweisen in allen Formen verdienen Akzeptanz und gesellschaftliche Gleichstellung.

Gewaltprävention und Hilfe für Gewaltopfer

Noch immer sind queere Menschen überproportional von Übergriffen und Gewalt-taten betroffen. Dies betrifft sowohl das private bzw. familiäre Umfeld als auch den öffentlichen Raum. Homo- und transfeindliche Übergriffe nehmen seit dem Aufschwung von Rechtspopulisten und anderen radikalen Gruppen sogar zu. Hier kommt dem Staat eine Schutzrolle zu. DIE LINKE setzt sich für die umfassende Unterstützung von Präventionsprojekten und Organisationen ein, die sich mit der Hilfe für Gewaltopfer beschäftigen. Die Strafverfolgung von queerfeindlicher Gewalt muss dementsprechend geahndet und stärker verfolgt werden als bisher.

Inter- und Transsexualität

Die Ordnung der Zweigeschlechtlichkeit – die Anforderung der Gesellschaft, sich unzweifelhaft als Frau oder Mann zu definieren – grenzt aus. Eine geschlechtergerechte Politik muss darauf hinwirken das Frauen, Männer, Menschen mit Trans*hintergrund und Menschen mit Inter*hintergrund gleich zu behandeln und rechtlich gleichzustellen sind, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Geschlechtergerechtigkeit muss schon im Kindesalter gefördert und dabei Raum für persönliche Entfaltung und geschlechtliche Vielfalt gesichert werden.

Wir unterstützen Menschen mit Trans*hinter-grund in ihrem Kampf für das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Menschen mit Trans*hintergrund sollen bei ihren eigenen Veränderungen unterstützt werden. Die Eingriffe sollen abgesichert und nicht mehr als Krankheit angesehen werden: Die derzeitige Klassifikation als »psychische Erkrankung« stammt noch aus dem 19. Jahrhundert. Die entsprechenden Sexualforscher diagnostizierten Neurosen bei Menschen mit Trans*hintergrund und stuften die Menschen als entartet ein. Menschen mit Inter*hintergrund sind gezwungen, ihren Hintergrund verschleiern, damit sie über das Transsexuellengesetz Operationen und Maßnahmen bewilligt und bezahlt bekommen. (…)

Freiheit und Sicherheit für alle: Bürgerrechte ausbauen

Die Grund- und Bürgerrechte geraten auch in parlamentarischen Demokratien immer wieder unter Druck. Das gesellschaftliche Klima verroht. Auf den Straßen und in den sozialen Netzwerken werden Menschen bedroht oder angegriffen, die gegen Rechtspopulisten Position beziehen oder weil ihnen Herkunft oder Glaubensbekenntnis zum Vorwurf gemacht werden. Ökonomische und politische Interessen von Unternehmen und staatlichen Behörden gefährden den Datenschutz, indem sie personenbezogene Daten unbegrenzt sammeln und verwerten. Der öffentliche Raum wird im Namen der Sicherheit einer permanenten Überwachung unterworfen, ebenso werden Beschäftigte in den Betrieben oftmals durch Kontrolle und Beobachtung ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt. DIE LINKE kämpft für die Verteidigung und Wiedereinsetzung der Grund- und Bürgerrechte.

Der Vollzug bestehenden Rechts zur Abwendung von Gefahren muss ebenso gewährleistet sein wie der Schutz der Freiheits- und Bürgerrechte. Dazu zählen Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Ausspähung und Überwachung durch den Staat.

Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und Online-Durchsuchungen, nichtindividualisierte Funkzellenabfrage, allgegenwärtige Videoüberwachung, Späh- und Lauschangriffe und Rasterfahndung. Mit Blick auf die sozialen Medien müssen die Bürger-rechte erneuert und gesichert werden. Dies schließt einen Schutz vor Mobbing ebenso ein wie das Recht auf eine vollständige Löschung aller gespeicherten Daten.

Dafür muss die vermeintliche Anti-Terrorgesetzgebung der Bundesregierungen der vergangenen 15 Jahre auf den bürgerrechtlichen Prüfstand. Die Abwehr von Gefahren ist Aufgabe der Polizei. Sie ist auch für die Terrorabwehr zuständig. (…)

Die Privatisierung von Sicherheit durch Ordnerdienste, »Schwarze Sheriffs« usw. wollen wir verhindern bzw. rückgängig machen. Es ist schon schwierig genug, staatliche Sicherheitsbehörden zu über-wachen, bei privaten Diensten ist das unmöglich. (…)

Staatliches Handeln soll sich an der Verhältnismäßigkeit orientieren: Wir wollen das Strafrecht wieder enger an die Verfolgung von Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung binden. (…)

Für ein offenes und freies Internet: solidarisches Handeln stärken, Überwachung beenden

Das Internet ist Feld gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Es bietet freieren Informationszugang, direktere Vernetzung mit Gleichgesinnten und die praktische Vereinfachung der Organisation des Alltags. Gleichzeitig haben Staaten mit dem Internet nie dagewesene Mittel zur Überwachung in die Hand bekommen. Auch wir wurden und werden von NSA, BND und Verfassungsschutz ausgespäht. Große Konzerne beherrschen zunehmend das Internet. Soziale Netzwerke und andere Plattformen zum Informationsaustausch sind im Besitz von Konzernen. Unsere Möglichkeiten werden so durch ihre Profitinteressen beschränkt. (…)

Die widerrechtliche Erhebung, Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten sowie ihre Zusammenführung zu Personenprofilen ist heute sehr weit verbreitet. Das betrifft die sensorgestützte Datenerhebung wie beispielsweise Geolokalisationsdienste ebenso wie die massenhafte Erhebung und Analyse des Internetverkehrs. Staatliche Sicherheitseinrichtungen und privatwirtschaftliche Konzerne machen sich dies zunutze und sammeln enorme Datenmengen über die Nutzerinnen und Nutzer. Wir wollen die datenintensive und flächendeckende Überwachung durch Geheimdienste und Technologiekonzerne beenden und den Datenschutz aktualisieren. Um Privatsphäre im Internet unter der Bedingung des permanenten Datenflusses zu gewährleisten, ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur mit einem Recht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in persönlicher Kommunikation realisierbar – ohne Hintertüren.

Wir wenden uns gegen jede Sperr- und Überwachungsinfrastruktur, denn das Netz soll ein freier gesellschaftlicher Diskursraum sein. Wir wehren uns gegen staatliche Kontroll- und Zensurzugriffe genauso wie gegen ökonomische. Netzsperren und Haftungsverschärfungen für Provider und Verbote, auf andere Webseiten zu verlinken, lehnen wir ab. Illegale Inhalte müssen schon jetzt sofort gelöscht werden.


Bewertung Die LINKE

Die Positionierung der LINKEN für Menschenrechte und Datenschutz erscheint mir glaubwürdig. Die LINKE stellt bei den Menschenrechten auch auf die sexuelle Orientierung ab („Wir streiten für die Gleichwertigkeit aller Lebensentwürfe, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen und ethnischen Identitäten.“)

Der Feminismus-Gedanke ist stark im Parteiprogramm verankert. Lediglich bei den Grünen scheint er mir noch ausgeprägter. Dieser Aspekt scheint mir (wie bereits an anderer Stelle ausgeführt) eher negativ zu bewerten zu sein.

Die Idee der Co-Elternschaft halte ich für interessant und begrüßenswert. „(Wir setzen uns dafür ein, dass auch bis zu vier Personen Eltern für ein Kind sein können, also in Co-Elternschaft das gemeinsame Sorgerecht innehaben.“)

Ein Pädo muss nicht nur auf Sexualität verzichten, sondern in der Regel auch auf Elternschaft. In einer Co-Elternschaft wäre Sexualität zwar tabu, es könnten dadurch aber andere Bedürfnisse befriedigt werden. Natürlich wäre es aktuell undenkbar, dass ein offen pädophiler Mensch als Co-Elternteil akzeptiert werden würde. Die Sorge davor, dass sexuelle Interessen im Vordergrund stehen und ein Missbrauch droht, würde dem entgegenstehen. Es gibt aber durchaus pädophile Menschen, die sich erfolgreich z.B. als homosexuell tarnen können und dann evtl. eine neue Möglichkeit hätten, den (nicht-sexuellen) Kinderwunsch zu erfüllen.

Ominös erscheint mir (aus Gründen, die ich bereits an anderer Stelle ausgeführt habe) die Formulierung „Wir setzen uns ein für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Selbst-bestimmung über den eigenen Körper und treten jeglichem Sexismus energisch entgegen“.

Insgesamt gesehen kann ich die Wahl der LINKEN nicht empfehlen. Ich rate allerdings auch nicht ausdrücklich davon ab.

FDP – Wahlprogramm Freie Demokraten (ausgewählte Auszüge)

Datenschutz in der digitalisierten Welt

Die Digitalisierung ist für die freie, selbstbestimmte Entscheidung jedes Einzelnen Chance und Herausforderung zugleich. Wenn man sich etwa gegen den Missbrauch personenbezogener Daten nicht zur Wehr setzen kann und der Staat es versäumt, einem die Mittel dafür an die Hand zu geben, ist die freie, selbstbestimmte Entscheidung in Gefahr. Schützen wir die selbstbestimmte Entscheidung! (…)

Schutz der Privatsphäre

Für ein selbstbestimmtes Leben müssen sich die Menschen darauf verlassen, dass Privates auch privat bleibt. Wer seinen intimsten Lebensbereich vor der Einsicht durch Unternehmen oder den Staat schützen will, soll nicht dazu gezwungen, ausgetrickst oder trotzdem bespitzelt werden. Belassen wir Privates auch privat!

Keine anlasslose Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

Wir Freie Demokraten kämpfen gegen jede anlasslose Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten – sei es aufgrund von Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerhebung oder automatischer Kennzeichenerfassung mit dauerhafter Datenspeicherung. Denn mehr gespeicherte Daten schaffen nicht mehr Sicherheit. Offensichtlich sind auch nicht fehlende Daten das Problem, sondern fehlendes Personal, um die Spuren zu verfolgen: Ein Großteil der Terroristen, die in den vergangenen Jahren in Europa Mordanschläge verübten, waren den Behörden bekannt – und dennoch konnten sie ihre Verbrechen begehen. Um das zu verhindern, müssen nicht noch mehr Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Anlass gesammelt werden. Sinnvoller ist es, Gefährder gezielt zu identifizieren und lückenlos zu überwachen.

Gegen lückenlose Überwachung unbescholtener Bürge

Wir Freie Demokraten wollen keine lückenlose Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger, gleich ob durch deutsche Sicherheitsbehörden oder fremde Nachrichtendienste. Deshalb wollen wir sowohl die Möglichkeiten zur Funkzellenabfrage als auch der Bestandsdatenauskunft deutlich einschränken. Beides soll grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn ein Gericht es erlaubt. Denn beides greift tief in die Grundrechte ein: Mit der Funkzellenabfrage können Strafverfolgungsbehörden die Verkehrsdaten aller Mobilfunkteilnehmer erheben, die sich in einem bestimmten Zeitraum in einem festgelegten Gebiet aufgehalten haben. Durch die Bestandsdatenauskunft können Behörden zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr ermitteln, wem zum Beispiel eine Telefonnummer gehört oder wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugeordnet war. Zusammen mit der neu gefassten Vorratsdatenspeicherung können daraus exakte Bewegungsprofile erstellt werden. Das ist für uns ein unangemessener Eingriff in die Grundrechte vieler Menschen. Auch die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität rechtfertigt nicht die lückenlose Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger

Verkehrsdaten bei konkretem Anlass einfrieren statt Vorratsdaten-speicherung

Wir Freie Demokraten wollen nicht, dass Telekommunikationsunter-nehmen die Verkehrsdaten aller Menschen – auch gegen deren Willen – anlasslos speichern. Die Vorratsdatenspeicherung, die sie dazu zwingt, lehnen wir deshalb entschieden ab. Freie Kommunikation zwischen Menschen verträgt sich nach unserer Überzeugung nicht mit dieser Pflicht zur flächendeckenden Speicherung. Für eine effektive Strafverfolgung reicht es aus, wenn Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus anderen Gründen gespeichert werden, im konkreten Verdachtsfall genutzt werden können. Nimmt eine Strafverfolgungsbehörde bei entsprechendem Tatverdacht an, diese Daten zur Aufklärung von Straftaten zu benötigen, soll sie deshalb anordnen können, dass diese vorübergehend „eingefroren“ werden. Ob den Ermittlern die Daten tatsächlich zur Verfügung gestellt („aufgetaut“) werden, entscheidet dann ein unabhängiges Gericht insbesondere unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. (…)

Effektive Sicherheitsbehörden

Menschen wollen Freiheit und Sicherheit. Doch wer die Freiheit der Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Deshalb wollen wir effektive Sicherheitsbehörden, die Sicherheit als den Schutz der Freiheit begreifen. Sie sollen objektiv in die Lage versetzt werden, mit angemessener Ausstattung und professioneller Organisation ihren gesetzlichen Aufträgen nachzukommen. Das ist besser, als jeden Tag Gesetzesverschärfungen symbolisch zu diskutieren, die am Ende nur Freiheit kosten und die ohnehin niemand effektiv umsetzt.

Haushaltspriorität für Polizei und Justiz

Wir Freie Demokraten fordern Haushaltspriorität für Polizei und Justiz. Für diese beiden klassischen Hoheitsaufgaben des Staates muss deutlich mehr Geld zur Verfügung stehen. Zusammen mit Bildung, Wissenschaft und Infrastruktur müssen sie Vorrang vor ideologischen und teuren Prestigeprojekten haben, die viel Geld kosten, aber für die Menschen nichts bewirken. Ein Staat, der sich in Kleinigkeiten verzettelt, aber seine Kernaufgaben vernachlässigt, verliert seine Handlungsfähigkeit. Das hat auch Folgen für den Rechtsstaat: Ermittlungen werden wegen Arbeitsüberlastung eingestellt, und die Verfahrensdauer steigt. Es ist höchste Zeit für ein Umdenken bei Bund und Ländern. Wir Freie Demokraten sind überzeugt: Eine vernünftige Personal- und Sachausstattung von Polizei und Justiz ist die effektivste Waffe im Kampf gegen Verbrecher.

Sicherheitsbehörden von Nebensächlichkeiten entlasten

Wir Freie Demokraten wollen die Sicherheitsbehörden von Nebensächlichkeiten entlasten. Ihre Tätigkeit unterziehen wir einer umfassenden Aufgabenkritik. So muss insbesondere die Polizei den nötigen Freiraum für ihre zentralen Aufgaben bekommen – den Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Bürgerinnen und Bürger. An vielen Stellen der Polizeiarbeit ist Entbürokratisierung und Entlastung möglich: Man könnte den Bluttest bei unfallfreien Fahrten unter Alkoholeinfluss abschaffen, Cannabis kontrolliert freigeben oder bei Ruhestörungen, Verkehrsunfällen ohne Verletzten, der Begleitung von Schwertransporten und dem Objektschutz die Zuständigkeit auf andere Behörden verlagern. Alle diese Wege wollen wir prüfen. Gleiches gilt für die sogenannten „Victimless Crimes“, also Straftaten ohne Geschädigten. Hier ist zu klären, ob eine Strafverfolgung überhaupt not-wendig ist. Zudem werden wir das ständig wachsende Verwaltungs- und Wirtschaftsstrafrecht in den Blick nehmen. Dieser Trend ist zu stoppen und möglichst umzukehren (…)

Videoüberwachung verantwortungsvoll einsetzen

Wir Freie Demokraten wollen Videoüberwachung verantwortungsvoll einsetzen. Die Ausweitung der Videoüberwachung ist ebenso wenig ein Allheilmittel wie ein geeignetes Mittel zur Terrorabwehr. So wäre durch Videokameras der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin zwar nicht zu verhindern gewesen, doch sind Videoaufzeichnungen in der Nach-bereitung eines Anschlags und zur Verfolgung flüchtiger Täter durchaus hilfreich. Die FDP plädiert deshalb dafür, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachungstechnik ein signifikanter Sicherheitsgewinn oder eine deutlich verbesserte Möglichkeit der Verfolgung von drohenden Straftaten zu erwarten ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir ab. (…) Die Tendenz, mehr Videoüberwachung durch private Stellen zuzulassen, um die so gewonnenen Aufzeichnungen für staatliche Zwecke dienstbar machen zu können, sieht die FDP kritisch. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger ist eine originäre staatliche Aufgabe, und es bleibt auch Aufgabe des Staates, die dazu erforderlichen Sachmittel und Personalkapazitäten bereitzustellen. Videoüberwachung darf auch kein Ersatz von Beamten auf der Straße und für den konsequenten Vollzug bereits vorhandener gesetzlicher Möglichkeiten zur Gewährung von Sicherheit sein.

Respekt vor Grundrechten und dem Rechtsstaat

Wir Freie Demokraten verlangen von jedermann Respekt vor den Grundrechten, dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen. Bei innerer Liberalität und Toleranz kann es für niemanden Rabatt geben. Die Werte unseres Grundgesetzes sind nicht verhandelbar. Sie garantieren die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität und die Religionsfreiheit, die auch umfasst, ganz frei von Religion zu leben oder sich satirisch mit Religionen auseinanderzusetzen. (…) Toleranz gegenüber der Intoleranz darf es nicht geben. (…) Im Rahmen dieser Ordnung muss es jedem Menschen freigestellt sein, so zu leben, wie er es für richtig hält; auch wenn dies den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft zu widersprechen vermag. Denn wir lehnen es prinzipiell ab, wenn eine Mehrheit versucht, dem einzelnen Individuum ihre Kultur aufzuzwingen, sondern respektieren jeden Menschen so, wie er ist. (…)

Modernes Recht für Ehe und Familie

Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen alle frei sein. Der Staat und die Gesellschaft können Glück nicht verordnen. Glück kann nur jeder und jede für sich selber finden. Lassen wir jedem diese Freiheit! (…)

Einführung der Verantwortungsgemeinschaft

Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft als Rechtsinstitut neben der Ehe ein. In einer Zeit, in der traditionelle Familienstrukturen gerade im Alter nicht immer tragen, wächst der Bedarf an neuen Formen gegenseitiger Absicherung – jenseits von Verwandtschaft oder Liebesbeziehungen. Deshalb wollen wir im Bürgerlichen Gesetzbuch neben der Ehe das Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft mit flexiblen Bausteinen der Verantwortungsübernahme zwischen zwei oder mehreren Personen einführen. Um Rechtsklarheit gegenüber anderen Verpflichtungen zu wahren, dürfen diese Personen weder verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie miteinander verwandt sein. Begünstigungen durch den Staat im Steuer- und Sozialrecht, aber auch im Erbrecht, sind nur gerechtfertigt, wenn die Partner volle Unterhalts- und Einstandspflichten wie Ehepaare übernehmen. (…)

Ablehnung von Homo- und Transphobie

Wir Freie Demokraten halten Homo- und Transphobie für genauso wenig akzeptabel wie Rassismus und Antisemitismus. Sie sind der Boden, auf dem Gewalt und Diskriminierung gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Die Bundesstiftung Magnus Hirsch-feld ist dazu mit zusätzlichen Mitteln auszustatten. Um rechtliche Diskriminierungen wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz endlich so erneuern, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne diskriminierende Hürden erfolgt. Die Krankenkassen sollen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern zudem eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters. (…)

Universalität der Menschenrechte

Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte und lehnen jegliche Versuche ab, ihre Anwendbarkeit zu relativieren. Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder eines sonstigen Status. Die Unterdrückung oder Angriffe auf andere Menschen und Bevölkerungsgruppen sind stets Angriffe auf die Freiheit der ganzen Gesellschaft. So treten wir entschlossen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen in der Außen- und Entwicklungspolitik entgegen und setzen uns dafür ein, LGBTI-Projekte weltweit zu fördern und bei Strafverschärfungen gegen LGBTI die Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen.


Bewertung FDP

Die Positionierung der FDP für Menschenrechte und Datenschutz erscheint mir glaubhaft und scheint mir auch zum Markenkern der Partei zu gehören („Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte und lehnen jegliche Versuche ab, ihre Anwendbarkeit zu relativieren. Wir wenden uns gegen jede Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder eines sonstigen Status.“)

Auch die FDP will den Schutz der sexuellen Orientierung ins Grundgesetz aufnehmen („Wir fordern zudem eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters“).

Das Konzept der Verantwortungsgemeinschaft scheint mir ähnlich wie das Konzept der Co-Elternschaft bei der LINKEN interessant und begrüßenswert zu sein. Welche Rolle Kinder in dieser Verantwortungsgemeinschaft haben oder nicht haben, geht aus dem Text aber nicht hervor.

Hier ein paar kurze Abschnitte aus dem Parteiprogramm der FDP, die ich als Highlights empfunden habe:

„Menschen wollen Freiheit und Sicherheit. Doch wer die Freiheit der Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Deshalb wollen wir effektive Sicherheitsbehörden (…) Das ist besser, als jeden Tag Gesetzesverschärfungen symbolisch zu diskutieren, die am Ende nur Freiheit kosten und die ohne-hin niemand effektiv umsetzt.“

„Wir Freie Demokraten wollen die Sicherheitsbehörden von Nebensächlichkeiten entlasten. Ihre Tätigkeit unterziehen wir einer umfassenden Aufgabenkritik. (…) Gleiches gilt für die sogenannten „Victimless Crimes“, also Straftaten ohne Geschädigten. Hier ist zu klären, ob eine Strafverfolgung überhaupt notwendig ist.“

„Bei innerer Liberalität und Toleranz kann es für niemanden Rabatt geben. Die Werte unseres Grundgesetzes sind nicht verhandelbar. Sie garantieren die Gleichberechtigung der Geschlechter, den Schutz von Minderheiten, die sexuelle Identität und die Religionsfreiheit …“

„Im Rahmen dieser Ordnung muss es jedem Menschen freigestellt sein, so zu leben, wie er es für richtig hält; auch wenn dies den Traditionen der Mehrheitsgesellschaft zu widersprechen vermag. Denn wir lehnen es prinzipiell ab, wenn eine Mehrheit versucht, dem einzelnen Individuum ihre Kultur aufzuzwingen, sondern respektieren jeden Menschen so, wie er ist.“

„Die wichtigsten Entscheidungen sind oft die persönlichsten. Wen wir lieben, wie wir lieben, wie wir leben, wie wir Kinder erziehen und aufziehen – darin müssen alle frei sein. Der Staat und die Gesellschaft können Glück nicht verordnen. Glück kann nur jeder und jede für sich selber finden. Lassen wir jedem diese Freiheit!“


Es ist natürlich nicht davon auszugehen, dass die FDP mit sexueller Orientierung aus Pädophilie und mit Victimless crimes auch einvernehmliche sexuelle Kontakte mit Kindern meint.

Historisch gesehen war die FDP (Anfang der 80er Jahre) aber durchaus einmal bereit, über die Sinnhaftigkeit der Beibehaltung oder Abschaffung des § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) nachzudenken. Anders als die Grünen ist sie aber der Öffentlichkeit diesbezüglich nicht stark negativ aufgefallen, so dass dort keine explizit pädofeindliche Politik aus prophylaktischen Imagepflegegründen betrieben werden muss.

Im Prinzip findet sich im Programm der FDP einige positive Ansätze. Auch der Aufruf zur nächsten Gesetzesverschärfung, den man sonst bei fast allen Parteien herauslesen kann, fehlt hier ausnahmsweise einmal.

Gegen die FDP spricht, dass sie soweit sie in den vergangenen 30 Jahren an der Regierung beteiligt waren, für jede Strafrechtsverschärfung zu Lasten pädophiler Menschen zu haben waren.

Darüber hinaus haben sie sich auch den Ruf einer prinzipienlosen, Lobbyisten-Partei erarbeitet. Es ist also fraglich, ob das was im Parteiprogramm steht, in der Praxis auch mit Leben gefüllt werden würde.

Unter Christian Lindner (den ich persönlich nicht mag und der bei mir als Egomane herüberkommt) hat sich die FDP aber auch ein stückweit neu erfunden. Dass man die Jamaika-Verhandlungen scheitern ließ spricht tendenziell dafür, dass die FDP jedenfalls nicht alle ihre Prinzipien bei der nächsten Gelegenheit an der Türschwelle zur Regierungsbeteiligung abgibt.

Insgesamt gesehen gebe ich für die FDP daher eine (vorsichtige) Wahlempfehlung ab.

Freie Wähler – Wahlprogramm (ausgewählte Auszüge – hier habe ich auf das Europawahl-Programm zurückgegriffen)

Wir FREIE WÄHLER wollen, dass Europa jedem Menschen die gleichen Chancen bietet – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, politischer Einstellung oder sexueller Orientierung. Ländern außerhalb der EU, in denen diese Umstände zu Verfolgung führen, wollen wir außenpolitisch offensiver entgegentreten. (…)

Wir FREIE WÄHLER wollen die europäischen Sicherheitsagenturen OLAF, Europol und Eurojust mit weitreichenderen Handlungsbefugnissen ausstatten. Das Europaparlament und die nationalen Parlamente müssen in der Innen- und Justizpolitik mehr Kontrollrechte und Gestaltungsspielräume erhalten.

Intensive Zusammenarbeit der Justiz- und strafverfolgungs-behörden

Wir FREIE WÄHLER wollen die Zusammenarbeit der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb Europas massiv stärken. Insbesondere setzen wir uns ein, die gemeinsame Terrorabwehr im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“ auszubauen und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität stärker ins Visier zu nehmen.

Zusammenarbeit mit Interpol stärken

Kriminalität macht nicht an unseren europäischen Außengrenzen Halt. Wir FREIE WÄHLER wollen deshalb auch international die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Interpol intensivieren. (…)

Leistungsfähige it-strukturen für die europaweite Ermittlungsarbeit

Wir brauchen in Europa modernste Technik, um Straftäter und Gefährder schnell identifizieren zu können. Deshalb setzen wir FREIE WÄHLER uns für eine moderne Ausstattung der Sicherheitsbehörden ein. Hiermit übereinkommend müssen auch Gesetze und Regelungen zur Verbesserung der Vernetzung von Sicherheitsbehörden und ihres Datenaustauschs unter Wahrung der Datenschutzrechte Unbeteiligter angepasst werden.


Bewertung Freie Wähler

Das Bekenntnis zu den Grundrechten enthält bei den Freien Wählern auch die sexuelle Orientierung. Allerdings scheint es sich nicht um den Markenkern der Partei zu handeln. Das Thema Sicherheit scheint einen hohen Stellenwert zu haben, so dass im Vergleich etwa der Datenschutz kaum relevant scheint.

Das Parteiprogramm ist insgesamt sehr dünn und wenig aussagekräftig. Die Freien Wähler stehen politisch der CDU/CSU nahe und regieren in Bayern aktuell als Juniorpartner mit der CSU.

Ich kann deshalb nicht erkennen, dass von dieser Partei irgendetwas Positives zu erwarten wäre. Ich kann deshalb die die Wahl der Freien Wähler nicht empfehlen und rate davon ab.

Die PARTEI – Wahlprogramm

Die PARTEI wurde 2004 von Redakteuren des Satire-Magazins Titanic gegründet. Entsprechend sieht das Parteiprogramm aus. Es finden sich darin keine ernsthaften Aussagen und bei Aussagen, die sich zunächst ernsthaft anhören, könnte es sich um Satire handeln.

Ich kann deshalb nicht erkennen, dass von dieser Partei irgendetwas Positives zu erwarten wäre. Ich kann deshalb die die Wahl der PARTEI nicht empfehlen und rate davon ab.

Tierschutzpartei – Wahlprogramm Tierschutzpartei (Auszug)

Ich habe fast nichts Relevantes im Parteiprogramm gefunden. Das Thema Tierschutz ist komplett dominierend. Hier der kurze Abschnitt zu sexuellenMinderheiten:

8. Gleichstellung von Homosexuellen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen

8.1 Wir fordern eine vollständige Gleichstellung im Ehe- und Adoptionsrecht.

8.2 Die Diskriminierung am Arbeitsplatz bei kirchlichen Arbeitgebern und bei der Blut- und Knochenmarkspende muss aufgehoben werden.

8.3 Maßnahmen im Bildungsbereich zur Förderung von Toleranz und Vielfalt sollen gestärkt werden.

8.4 Eine Reform des Trans- und Intersexuellenrechtes hin zu mehr Selbstbestimmung und Beseitigung von Diskriminierung soll umgesetzt werden.


Ich kann nicht erkennen, dass von dieser Partei irgendetwas Positives zu erwarten wäre. Ich kann deshalb die die Wahl der Tierschutzpartei nicht empfehlen und rate davon ab.

NPD – Wahlprogramm NPD

Ich habe im Wahlprogramm nichts Relevantes gefunden, das Anti-Ausländer Thema ist komplett dominierend. Minderheitenschutz findet in der NPD nicht statt – Minderheiten sind vielmehr der Liebingsfeind. Auch ein Bekenntnis zu Menschenrechten fehlt völlig.

Ich kann nicht erkennen, dass von dieser Partei irgendetwas Positives zu erwarten wäre. Ich kann deshalb die die Wahl der NPD nicht empfehlen und rate dringend davon ab.

Piraten – Wahlprogramm Piraten (ausgewählte Auszüge)

Wir PIRATEN setzen uns für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

Wir lehnen die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger und die gläsernen Kundinnen und Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern (…)

Datenschutzbehörden stärken (…)

Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen (…)

Datenschutzbehörden stärken (…)

Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen (…)

Schluss mit Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung (…)

Keine Einschränkungen beim Bargeldverkehr (…)

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung (…)

Keine PKW-Maut (…)

(…)

Überwachung

„Digitale Netzwerke“ ins Grundgesetz (…)

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

Keine Bundes- oder Staatstrojaner (…)

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz (…)

(…)

Jugendparlament auf Bundesebene

Wir PIRATEN setzen uns für die dauerhafte Verankerung eines Kinder- und Jugendparlaments auf Bundesebene ein. Die gewählten Jugendlichen und deren Beschlüsse müssen konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Bundestag haben können. Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. (…)

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Einen Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen lehnen wir ab. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden. (…)

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet (…)

(…)

Wir PIRATEN stehen für eine zeitgemäße und gerechte Familienpolitik, die auf dem Prinzip der freiheitlichen Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens beruht. Wir wollen, dass Politik der existierenden Vielfalt gerecht wird. Wir setzen uns dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit unabhängig vom Geschlecht gesellschaftliche Normalität sind.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir PIRATEN bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Wir setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebensgemeinschaften ein.

Andere Lebenspartnerschaften

Wir PIRATEN setzen uns dafür ein, dass der Begriff „Ehe“ durch die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ ersetzt wird. Die auf der Ehe basierenden Rechten und Pflichten sind, sofern noch nicht geschehen, auf die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu übernehmen.

Des Weiteren wollen wir für alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen und polyamourösen (Liebesbeziehung zu mehr als einem Menschen) Partnerschaften, die eingetragene Lebenspartnerschaft öffnen. Damit soll sie über ihren monogamen Anspruch hinaus auch das Zusammenleben von mehr als zwei Personen einer Generation rechtlich regeln.

Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern realisieren

Wir PIRATEN setzen uns für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder Menschen gepflegt werden, verdienen einen besonderen Schutz und Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft. Wir setzen uns für den Abbau bestehender, geschlechtlicher Rollenzuschreibungen und gesellschaftlicher Erwartungshaltungen ein. Der Wunsch, eine Lebens- bzw. Versorgungsgemeinschaft zu gründen, darf nicht am klassischen Familienbild hängen bleiben. Die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung darf hierbei keine Rolle spielen. (…)

Geschlechtsunabhängige Gleichbehandlung bei Hilfsangeboten für Gewaltopfer durchsetzen

Wir PIRATEN setzen uns für den Auf- und Ausbau von geschlechtsunabhängigen Hilfsangeboten für Gewaltopfer durch das Bundesfamilienministerium ein. Dies gilt insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt. Der aktuell starken Fokussierung von Hilfsangeboten für lediglich ein Geschlecht ist durch eine Quote entgegen zu wirken. Diese richtet sich nach den offiziellen Opferzahlen aus den Kriminalitätsstatistiken. Nur so ist sichergestellt, dass alle Gewaltopfer gleichfalls Hilfe erhalten. Als erstes Ziel muss das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ entsprechend des Hilfetelefongesetzes in seiner Außendarstellung ein Telefon sein, das sich an Menschen jeglichen Geschlechts richtet und sowohl faire als auch geschlechtssensible Hilfe anbietet. Um dies zu gewährleisten, setzen wir uns in einem ersten Schritt dafür ein, dass Anruferinnen und Anrufer das Geschlecht der betreuenden Person wählen können. Langfristig ist unser Ziel, dass die Hilfetelefone unsere Gesellschaft abbilden. Somit nicht nur Männer und Frauen, sondern auch trans* und intersexuelle Menschen, sprich das LGBTI-Spektrum, gleichfalls abgedeckt wird.

Kinder- und Jugendrechte stärken

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen haben für uns denselben Stellenwert wie die von Erwachsenen. Unser Ziel ist die größtmögliche Freiheit und Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz (GG)

Aktuell stehen die Menschenrechte des Kindes (UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte des Kindes; kurz: UN-Kinderrechtskonvention) in Deutschland auf einer Ebene mit allen anderen Gesetzen. Das hat zur Folge, dass im Konfliktfall nicht die UN-Kinderrechtskonvention sondern das Gesetz Anwendung findet (Bsp.: Asylrecht, Gemeinderecht). Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, fordern wir die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinderrechte sind Menschenrechte und müssen als solche geachtet werden

Klagerecht von Kindern und Jugendlichen sowie rechtliche Beratung von jungen Erwachsenen

Die Möglichkeit von Kindern und Jugendlichen ohne Zustimmung eines Vormundes juristische Mittel einzusetzen soll erheblich vereinfacht werden. Insbesondere soll es ohne Probleme möglich sein, dass Kinder und Jugendliche sich auch ohne Zustimmung des Vormunds juristisch beraten und vertreten lassen. (…)

Die moralische Autorität des Rechtssystems

Die Menschen werden sich um so mehr an die Gesetze halten, je mehr das Rechtssystem eine moralische Autorität entwickelt und ein gemeinschaftsstiftendes Element des Staates darstellt. In dem Maße, in dem sich gesetzestreue Menschen als „die Dummen“ vorkommen müssen, wird diese Autorität des Rechtssystems leiden und die Kriminalität anwachsen. (…)

Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit gehört zu den wichtigsten Staatsaufgaben. Sicherheit ist jedoch kein „Super-Grundrecht“, sondern die damit korrelierenden Grundrechte wie Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder des Eigentums stehen in einem Spannungsverhältnis zu Freiheitsrechten wie die Kommunikationsgeheimnisse oder die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Verfassungslehre und die Verfassungsrechtsprechung haben bewährte Verfahren entwickelt, um bei konkurrierenden Grundrechten zu angemessenen Entscheidungen zu kommen, so die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (also die Prüfung auf Eignung, Erfordernis und Proportionalität) oder die Praktische Konkordanz (konkurrierende Grundrechte sollen alle möglichst umfassend zur Geltung gebracht werden).

In den letzten Jahren zeichnet sich in der Politik zunehmend die Tendenz ab, zugunsten oft nur vermeintlicher Sicherheit in unverhältnismäßiger Weise Freiheitsrechte bis an den Rand der Unkenntlichkeit einzuschränken. Statt wirksame Maßnahmen gegen tatsächliche Risiken zu ergreifen, wird der Fokus auf statistisch vernachlässigbare, aber spektakuläre Risiken wie dem islamistischen Terror gerichtet und damit eine immer weitere Einschränkung der Menschenrechte begründet; was uns als Fortschritt zu verkaufen versucht wird, ist meist nur Sicherheitssimulation.

Wir PIRATEN treten für eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik ein, für Maßnahmen, die ihre Wirksamkeit in der Praxis bewiesen haben. Wir wollen die Menschenrechte nicht einschränken, sondern erweitern, weil eine freiheitliche Gesellschaft viele Probleme über Mechanismen wie Zivilcourage auffangen kann. (…)

Ermittlungsschwerpunkt Gewaltkriminalität

Den dritten Ermittlungsschwerpunkt soll Gewaltkriminalität bilden. Körperliche und/oder sexualisierte Gewalt traumatisiert Menschen deutlich mehr als Delikte wie Diebstahl oder Betrug. Hier braucht es auch eine Fortbildung der Ermittlungsbeamte, um bei solchen Delikten mit der erforderlichen Rücksichtnahme auf die Opfer zu agieren. (…)

Prävention vor Strafe – Primat der Prävention

Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze, um Kriminalität zu bekämpfen: Prävention (Vermeidung von Kriminalität) und Repression (Verfolgung von Kriminalität). Derzeit erfolgt Kriminalitätsbekämpfung vor allem über Repression. Dieser Ansatz erlaubt eine kurzfristige und gut sichtbare Reaktion auf Kriminalität, ist jedoch nur mäßig erfolgreich: Gerade im Bereich der minder schweren Delikte wie z.B. bei Fahrraddiebstählen kann die Polizei kaum noch ermitteln, sondern führt fast nur noch die Statistik, von der Seite der Justiz werden viele Verfahren wegen Arbeitsüberlastung einfach eingestellt. Wo Kriminelle davon ausgehen können, nicht bestraft zu werden, können Strafandrohungen jedoch auch kaum abschreckende Wirkung entfalten. Um die Ressourcen bei Polizei und Justiz jedoch in dem Umfang auszubauen, die ein erfolgreicher repressiver Ansatz erfordern würde, fehlen den Bundesländern die Mittel.

Die Probleme setzen sich beim Strafvollzug fort: Die Begehung neuer Straftaten wird zwar während der Inhaftierung deutlich erschwert, allerdings wird selten eine positive Wirkung über die Dauer der Haft hinaus erreicht – im Gegenteil: Haftanstalten sind der primäre Ort, an dem sich Kriminelle vernetzen und Wissen austauschen. Zudem stehen die dabei entstehenden Kosten gerade bei Delikten der Kleinkriminalität (Beförderungserschleichung, Ladendiebstahl u.ä.) regelmäßig in einem absurden Verhältnis zu dem beim Delikt entstandenen Schaden.

Wir PIRATEN bekennen uns deshalb zum Primat der Prävention; dieses entspricht nicht nur mehr dem Menschenbild unseres Grundgesetzes, er ist auch effektiver. Allerdings entfaltet er nur langfristig seine Wirkung und steht nur in einem statistischen Verhältnis zum Erfolg: Es lässt sich zwar über die Kriminalitätsstatistik nachweisen, dass dieser Ansatz erfolgreich ist, jedoch nicht eine einzelne Maßnahme einer konkret vermiedenen Straftat zuordnen.

In Zeiten knapper Mittel spart die Politik gerne auch bei der Prävention. Das ist politisch verständlich, da durch die langfristige Wirkung der Prävention auch die Folgen mangelnder Prävention erst nach vielen Jahren sichtbar werden und deshalb anderen Verantwortlichen – im Idealfall auch noch einer andersfarbigen Regierung – zum Problem werden. Dennoch ist sparen an der Prävention falsch und erzeugt ein Vielfaches an Folgekosten. Wir fordern hier alle Politiker auf, langfristig sinnvoll zu agieren. Wir fordern aber auch die Menschen zu der erforderlichen Geduld auf – effektive Kriminalitätsbekämpfung braucht Zeit.

Wir wollen auch dem Missverständnis entgegen treten, dass flächendeckende Kameraüberwachung etwas mit Prävention zu tun habe. Kameras mögen vereinzelt bei der Aufklärung von Straftaten helfen, sie leisten aber keinen wahrnehmbaren Beitrag zur Vermeidung, allenfalls zur Verlagerung von Straftaten. Ihr Einsatz ist in den meisten Fällen nicht verhältnismäßig und daher abzulehnen.

Strafrechtsreform reformieren

In den vergangenen Jahren wurde viel Zeit und Energie darauf aufgewandt, sogenannte Schutzlücken im Strafgesetzbuch zu identifizieren und zu schließen, oft auch unter dem Einfluss tagesaktueller Ereignisse, was dazu geführt hat, dass das Strafgesetzbuch in hoher Frequenz geändert wurde. Dies ist schon für Polizei und Justiz kaum zumutbar, schon gar nicht für den wenig rechtskundigen Bürgerinnen und Bürger. Wir PIRATEN fordern, lieber seltener das Strafgesetzbuch zu ändern, dann jedoch gründlich durchdachte, handwerklich saubere Reformen durchzuführen.

Alle Bestimmungen des Strafgesetzbuches sollen dahingehend gründlich geprüft werden, in wieweit sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, das friedliche Zusammenleben der Menschen zu fördern. Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen. Ein reines Moralstrafrecht lehnen wir PIRATEN ebenso ab wie die Bestrafung von Handlungen mit geringem oder fraglichen Unrechtsgehalt (z.B. das sogenannte Containern, also die Mitnahme von unverdorbenen Lebensmitteln aus Müllcontainern).

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind. Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (zum Beispiel körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen. (…)

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften, und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger, unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und „transsexuellen Eichhörnchen“ unter Strafe stellt. (…)

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher – wie die Juristen sagen – ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen. (…)

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

• die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
• gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
• die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
• die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
• das elektronische Bankkontenverzeichnis,
• die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
• die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
• Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
• den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
• das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
• die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz,
• die flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
• die Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
• die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
• den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
• den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.

(…)

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Wir PIRATEN setzen uns für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürgerinnen und Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Wir sind der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt. (…)

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.


Bewertung Piraten

Vorab: die Piraten hätten in der Reihenfolge eigentlich vor der NPD kommen müssen, da sie in den Wahlumfragen etwas besser abschneiden. Es schien mir aber sinnvoll eine Ausnahme zu machen, denn die Übersicht zu den Parteien und ihren Programmen endet mit den Piraten.

Das Programm der Piraten ist umfangreich und detailliert. Die Passagen zum Datenschutz und Grunderechteschutz nehmen breiten Raum ein und gehören zum Markenkern der Partei.

Die Forderung einer geschlechtsunabhängigen Gleichbehandlung bei Hilfsangeboten für Gewaltopfer sehe ich positiv. Aus meiner Sicht genau das, was geboten ist statt feministischer Herangehensweise (Grüne, LINKE, teilweise SPD) oder anti-gender Position (AfD). Es geht einfach um Menschen und ein Frauentelefon sollte auch ein Mann anrufen können, wenn er Gewaltopfer wird (was durchaus vorkommt und gar nicht so selten ist).

Positiv sehe ich auch den Vorstoß zu Kinderrrechten, die nicht nur uns Grundgesetz sollen. Der entscheidende Unterschied zu anderen Parteien ist, dass Kinder auch selbst aktiv werden sollen. Die sollen ein Klagerecht erhalten und Zugang zu rechtlicher Beratung erhalten. Sie sind also nicht passive Subjekte des Kinderschutzes, sondern sollen aktiv Rechte wahrnehmen können. Dies kann potentiell verhindern, dass vermeintlicher Kinderschutz die Freiheiten von Kindern unangemessen einschränkt.

Auch die vorgeschlagene Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sehe ich vor diesem Hintergrund als positive Maßnahme an.

Sehr positiv werte ich die Gedanken der Piraten zum Strafrecht. Da es ein Highlight ist hier nochmal ein komprimierter Auszug:

„Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen. Ein reines Moralstrafrecht lehnen wir PIRATEN ebenso ab wie die Bestrafung von Handlungen mit geringem oder fraglichen Unrechtsgehalt. (…) Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden. (…) Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden. Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (zum Beispiel körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden. Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen. (…)

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher – wie die Juristen sagen – ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.


Natürlich fordern die Piraten hier nicht die Abschaffung von Straftaten, die Pädophile als opferlos ansehen – wie den Besitz virtueller Kinderpornographie oder einvernehmliche (!) sexuelle Kontakte mit Kindern. Das Programm öffnet aber die Tür, um über diese Themen zu diskutieren und legt Grundsätze nieder bei deren konsequenter Anwendung tatsächlich eine Verbesserung der Situation pädophiler Menschen zu erwarten wäre.

Ebenfalls positiv ist die Forderung von Beweisverwertungsverbot illegal erlangter Beweismittel und die Forderung nach Aufzeichnung des gesamten Verlauf einer Gerichtsverhandlung. Dies hilft Willkür zu vermeiden, für die gesellschaftlich geächtete Menschen wie Pädophile besonders anfällig sind.

Es erscheint möglich, dass von dieser Partei in Zukunft positive Impulse zu erwarten wären, die auch Pädophilen nutzen können. Ich spreche daher eine Empfehlung zur Wahl der Piraten aus.

Auf den Hund gekommen?

In der 13. Staffel von America’s Got Talent sang der 13jährige Jeffrey Li aus Toronto, Kanada das Pop/Gospel Lied You Raise Me Up von Rolf Løvland (Musik) und Brendan Graham (Text) aus dem Jahr 2001.

Im Original wurde der Song zwar zur Nummer 1 in den norwegischen Charts, blieb außerhalb Norwegens aber unbeachtet. Er wurde aber 2004 durch ein Cover international bekannt und seither über 150 mal von anderen Künstlern gecovert. 2008 wurde der Song in verschiedenen Interpretationen insgesamt mehr als eine Millionen mal in amerikanischen Radios gespielt und ist bis heute sehr populär. Sozusagen ein Mega-Hit auf Umwegen.

Aber zurück zu America’s Got Talent und Jeffreys Auftritt.

Vor den eigentlichen Auftritten gibt es oft zur Auflockerung noch ein paar Fragen an die Kandidaten. Als Jeffrey gefragt wurde, was er denn mit dem Geld machen werde, sollte er die Staffel gewinnen (der Sieger bekommt eine Millionen Dollar!) antwortete er, dass er ein Einzelkind sei. Also wünsche er sich einen Gefährten. Mit dieser Aussage konnte die Jury im ersten Moment nicht viel anfangen, worauf Jeffrey dann „Ich denke einen Hund“ nachschob.

Ich persönlich finde ja, dass dem Jungen auch anderes hätte geholfen werden können, aber ich war in diesem Moment nunmal nicht zur Stelle.

Simon Cowell, das wichtigste der vier Jurymitglieder, versprach dem Jungen jedenfalls, dass er ihm einen Hund kaufen werde, wenn Jeffrey einen guten Auftritt hinlegt.

Der Auftritt war tatsächlich so gut, dass Simon danach noch auf der Bühne zusagte, zusammen mit Jeffrey den Hund zu kaufen.

ABER … es ist partout nichts darüber zu finden ist, dass Simon Jeffrey den Hund dann auch wirklich gekauft hat.

In den Kommentaren zu den Youtube Videos wurde die Frage mehrfach gestellt. In der Antwort zu einer dieser Nachfragen hat jemand behauptet, er habe Jeffrey im Morgenprogramm des kanadischen Fernsehens gesehen und Jeffrey habe dort gesagt, dass Simon ihm keinen Hund gekauft hätte. Allerdings fehlte ein Link und ich habe auch selbst nichts finden können. Nachfragen von Fans an den Jungen auf seiner FaceBook Seite (also an sein Management) blieben unbeantwortet.

Es könnte gut sein, dass der Hundewunsch, der auch im Intro-Video zu Jeffrey auf America’s Got Talent thematisiert wurde, letztlich am Widerstand der Eltern gescheitert ist.

Wie auch immer. Es ist mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit davon auszugehen, dass Jeffrey sich immer noch einen Gefährten wünscht. Die Stelle ist also noch frei. Und es kommt noch besser: da Jeffrey am 06.03.2005 geboren wurde, ist er inzwischen 14 und kann mangels Kind-Eigenschaft (jedenfalls in Deutschland) auch nicht mehr kindesmissbraucht werden.

Bewerbungen auf eigene Gefahr. 😛

Wenn ich mir das recht überlege, sollte ich vielleicht an meinem Karma schrauben. Dann könnte ich in meinem nächsten Leben als Hund wiedergeboren werden. 🙂

Recht auf Gelassenheit

Menschen orientieren sich an Ihren Mitmenschen. Wir schauen uns Lösungen und Verhaltensweisen ab. Durch Beobachten anderer Menschen schließen wir auf wahrscheinliche Aussagen oder praktikable Lösungen.

Was alle machen, muss richtig sein – oder kann zumindest nicht falsch sein. Wer unsicher ist, was zu tun ist, schaut sich danach um, was die anderen tun. Wenn die auch nicht wissen, was zu tun ist, tut niemand etwas.

In der Herde mitlaufen bringt vermeintlich Sicherheit. Forscher der Universität Leeds haben herausgefunden, dass bereits fünf Prozent einer Menschenmenge die übrigen 95 Prozent in jede Richtung lenken können.

Bücher, Hotels oder Elektroartikel werden nicht nach eigenem Urteil gekauft, sondern nach der Beurteilung anderer.

Die Orientierung an den Mitmenschen hat aber auch einen sozialen Aspekt. Menschen empfinden „Isolationsfurcht“, wollen also nicht sozial isoliert sein. Wer einer bestimmten Gruppe zugehören möchte, übernimmt mit dem angepassten Verhalten auch die Überzeugung, dass die Normen der Gruppe die richtigen sind. Wir ordnen uns der Menge sogar bis zur Selbstverleugnung unter: unter Gruppendruck stehende Menschen stimmen öffentlich selbst Aussagen zu, die sie selbst zuvor als falsch erkannt haben.

Dem Urteil der wichtigsten Bezugspersonen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Beim Erkundungsverhalten jüngerer Kinder zeigt die häufige Rückversicherung durch Blickkontakt zur Bindungsperson, wie wesentlich eine sichere Bindung für die Erforschung der Welt und die spätere Ausbildung einer gesunden Autonomie ist. Das Kind verlässt sich auf die Einschätzung der erfahrenen Bezugspersonen. Ist die Mutter (oder der Vater) alarmiert, überträgt sich das auf das Kind. Ist die Mutter gelassen, fühlt sich das Kind sicher.

Ich habe vor kurzem in zwei interessanten Artikeln das Wort Gelassenheit lesen dürfen.

Im ersten Artikel (auf Spiegel Online) geht es in einem Interview mit der Entwicklungspsychologin Bettina Schuhrke um Doktorspiele und dabei konkret um die Frage, wann Doktorspiele zu weit gehen. Anlass des Interviews waren die Vorfälle in einer Dortmunder Kita, die als sexuelle Übergriffe gewertet wurden und mediales Aussehen erregten.

Lt. Frau Schuhrke geht es bei Doktorspielen meist nicht um sexuelle Befriedigung, sondern um gegenseitiges Untersuchen und Erkunden des Körpers aus Neugier. Sie sollen einvernehmlich stattfinden. Sobald körperlicher oder seelischer Druck im Spiel sei oder ein Kind sich wehrt, müssen Erwachsene einschreiten. In der Regel sei Gelassenheit angesagt.

Recht hat sie.

Der zweite Artikel ist ein Interview mit dem Kinderpsychiater und Schriftsteller Paulus Hochgatterer im Standard, das ich bereits in anderem Zusammenhang angeführt habe. Hochgatterer fordert in dem Interview auch ein kindliches „Nebenrecht“ auf Gelassenheit ein.

Wem würde ich Gelassenheit besonders empfehlen? Uns allen. Allen, die mit Kindern zu tun haben, Kindergartenpädagoginnen, Lehrern, Eltern sowieso. Vielleicht am wenigsten noch den Großeltern, weil die haben sie in der Regel eh, die Gelassenheit. Die haben an ihren eigenen Kindern gemerkt, dass der permanente Alarm in Bezug auf die Kinder das ist, was am wenigsten bringt. (…) Dieses dauernde aufgeregte Gerede von den Grenzen für Kinder ist völlig überflüssig. Kinder brauchen Freiheit, und zwar Freiheit, sich zu entfalten, Freiheit, ihre kreativen Fähigkeiten zu entdecken, Freiheit, sich zu irren, Freiheit, gewisse Risiken einzugehen, Freiheit, sich einfach mit der Realität auseinanderzusetzen.

Dem kann ich vollumfänglich zustimmen.

Es gilt auch in Hinblick auf Sexualität.

Gelassenheit bei sexuellen Kontakten

Auch ein Kind ist soweit Herr seiner Sinne, dass es weiß, ob ihm etwas gefällt oder nicht. Ob eine Berührung schön oder nicht schön ist, ob es sich wohl fühlt oder nicht.

Wenn das Kind sich wohl gefühlt hat und die Begegnung ihm gefallen hat, ist es nicht schlecht behandelt worden und deshalb auch nicht missbraucht worden.

Wer einen einvernehmlichen (!) Sexualkontakt mit einem Älteren hatte, weiß auch, dass er nicht missbraucht wurde.

Aus dem Wikipedia Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“:

Reaktionen auf sexuellen Missbrauch

Sexuelle Erfahrungen mit mehr als fünf Jahre älteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von dänischen Schülern taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe „vielleicht“) und in einer ähnlichen Studie unter norwegischen Schülern nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrücklich).

Unter den norwegischen Schülerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der männlichen Mitschüler überwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Fälle berichten die Schüler von Gewaltanwendung und in 20 % der Fälle von Einschüchterung und Erpressung. Bei 6 % der Fälle handelte es sich um Inzest.

Wegen des höheren Schutzalters in Dänemark und Norwegen (15 bzw. 16 Jahre) wurde bei den Studien teilweise auch der Missbrauch von Jugendlichen erfasst. (In der norwegischen Studie waren die Betroffenen zum Tatzeitpunkt im Median 14 Jahre alt.)

Die Studien liegen mir nicht im Original vor. Dass es überhaupt negative Einschätzungen gab, scheint aber recht offensichtlich daran zu liegen, dass auch die Einschätzung zu Erlebnissen abgefragt wurden, die nicht einvernehmlich waren und bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest gekommen ist.

Eine einvernehmlicher sexueller Kontakt ist kein Missbrauch und verursacht auch keinen Schaden. Das heißt leider nicht, dass sich nicht trotzdem ein Schaden einstellen kann.

Aus dem Wikipedia Artikel „Sexueller Missbrauch von Kindern“:

Folgen sexuellen Missbrauchs

Die Auswirkungen sexueller Missbrauchserlebnisse auf die Entwicklung von Kindern sind von den Begleitumständen der Tat sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung) abhängig, außerdem spielt die Stigmatisierung der Tat sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (für die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung auch eine Rolle. (…)

Gefahr indirekter Traumatisierung

Wenn ein Kind eine Beziehung, die auch sexuelle Kontakte beinhaltet, als schön empfindet und die Eltern bei Entdeckung entsetzt und schockiert reagieren, die Polizei einschalten, das Kind über sein Intimleben ausgequetscht wird, vor Gericht aussagen muss und der Mensch, den man mit schönen Gefühlen in Verbindung gebracht hat, ins Gefängnis muss, das Kind zum Therapeuten geschickt wird, weil es „geheilt“ werden muss, dann sind das Erlebnisse, die Verletzungen verursachen, wo es vorher keine gegeben hat.

Es ist nicht demütigend und erniedrigend Oralverkehr zu haben. Es ist demütigend und erniedrigend, wenn der Oralverkehr, den man gehabt hat, anderen bekannt wird. Die Demütigung und Erniedrigung wird erheblich gesteigert, wenn der Oralverkehr dann auch noch Gegenstand eines Verhörs und von anderen breit getreten wird. Es bleibt aber nicht bei einem Verhör, sondern es kommt in der Regel zu einer regelrechten Verhörkette (Eltern, Polizei, Gericht, Therapeut).

Wenn das, was man selbst als schön empfunden hat, von anderen (noch dazu besonders engen Bezugspersonen) als Verletzung der Seele interpretiert wird, führt dies zu Zweifeln an der Selbstwahrnehmung („Ist das, was ich als schön empfinde, wirklich schön?“; „Bin ich in der Lage, Freund und Feind zu erkennen?“) und einer Erschütterung der Autonomie und des Selbstvertrauens.

Wenn man den älteren Beziehungspartner mag (oder gar liebt), kann es Schuldgefühle auslösen, wenn dieser juristisch verfolgt wird und am Ende im Gefängnis landet, insbesondere, wenn man selbst zur Entdeckung der Beziehung beigetragen hat oder sich im Verfahren ungewollt oder unbedarft zu einer belastenden Aussage drängen (bzw. verleiten) ließ.

Darüber hinaus kann es auch sein, dass das Verhalten der Eltern als Verrat empfunden wird. Es kann die Vertrauensbasis nachhaltig schädigen, wenn die Eltern aus Sicht des Kindes eine als schön erlebte Beziehung zerstören und es Verhören und einem Gerichtsverfahren aussetzen, statt das Kind und die Beziehungen, die ihm wichtig sind, zu schützen und zu respektieren.

Das alles sind schwere, externe, traumatisierende Schocks, die nichts über die Qualität der Beziehung aussagen, sondern über die toxischen Exzesse vermeintlichen Kinderschutzes, dem es nicht um das Kind geht und den es deshalb auch nicht interessiert, ob es in der Beziehung so etwas wie Einvernehmlichkeit gegeben hat und welche Meinung das Kind zum gesellschaftlich postulierten Unrechtsgehalt des tatsächlichen Geschehens hat.

Keine Verharmlosung

Der typische Vorwurf auf die obige Darstellung ist „Verharmlosung von Pädophilie“. Diese Allzweckwaffe hat den Vorteil, dass man sich mit den Argumenten nicht inhaltlich auseinandersetzen muss.

Tatsächlich ist die Diskussion bzw. die inhaltliche Auseinandersetzung mit Pädophilen sogar geächtet. Ein Nicht-Pädophiler, der sich getraut hat, anonym in einem Pädo-Forum zu posten (weil er als Kind von einem Priester missbraucht wurde und Pädos besser verstehen wollte) meinte dazu:

Mit Pädophilen zu kommunizieren ist wie Selbstmord! „WAAAS??? Du diskutierst mit Kinderfickern?? Bist wohl auch so einer??? Schäme Dich, Freundschaft ist beendet!! Mit Kinderfickern will ich nichts zu tun haben!“

Obwohl also eine Diskussion gar nicht erst möglich erscheint, trotzdem ein paar Worte zum Vorwurf der Verharmlosung.

1. Es ist falsch im Zusammenhang mit sexuellen Kontakten (also Handlungen) von Verharmlosung von Pädophilie (einer sexuellen Orientierung) zu sprechen. Pädophilie ist keine Handlung. Sie ist weder gut noch böse. Gut oder böse ist nie die sexuelle Orientierung eines Menschen, sondern sein Verhalten.

Die ständige Gleichsetzung von Pädophilie mit Kindesmissbrauch ist nichts anderes als Volksverhetzung. Die Gleichsetzung ist darüber hinaus auch sachlich falsch, da die meisten Pädophilen nie gegen das gesetzliche Verbot sexueller Kontakte mit Minderjährigen verstoßen und es sich bei der Mehrheit der Täter um nicht-pädophile Ersatztäter handelt.

2. Wissenschaft beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Es gibt Fälle sexuellen Kontakts mit Minderjährungen, bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest kommt. Es gibt Fälle, bei denen all das nicht passiert und das „Opfer“ mit den Handlungen einverstanden war. Man kann die Schädlichkeit der Fälle, in denen die Handlungen einvernehmlich waren nicht mit der Schädlichkeit der Fälle begründen, bei denen es zu Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest gekommen ist.

Die Schädlichkeit von Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung oder Inzest stelle ich in keiner Weise in Frage. Die Schädlichkeit von Handlungen, die ohne all das zustande kommen, kann man aber nicht legitim ins Blaue hinein behaupten. Eine Behauptung ist kein Beweis.

Wir leben nicht im Mittelalter, sondern in der aufgeklärten Neuzeit, in der man sich (eigentlich) nicht dafür schämen muss, wenn man Belege für Behauptungen fordert. Wenn die Schäden so fürchterlich wären, wie behauptet, sollte der Nachweis dieser Schäden und der Kausalität durch die sexuellen Kontakte kein Problem bereiten.

Es gibt ihn aber nicht.

Wenn mir jemand entsprechende Studien vorlegen kann, bin ich bereit mich damit auseinanderzusetzen. Wenn die Studie keine Mängel aufweist, die ich benennen kann, wäre ich bereit das Ergebnis anzuerkennen, auch wenn es mir nicht gefallen sollte.

Das erwarte ich umgekehrt auch von der Gegenseite. Aktuell ist mein Eindruck allerdings, dass missliebige Forschungsergebnisse unterdrückt werden. Nicht weil methodische Mängel bestehen, sondern weil sie „Pädophilie verharmlosen“.

Recht auf Gelassenheit

Für das Recht auf Gelassenheit ist es letztlich egal, ob ein einvernehmlicher Sexualkontakt Schäden verursacht oder nicht. Es ist genauso egal, ob die Reaktion der Gesellschaft (und der Eltern) die Schäden erst verursacht oder diese Schäden nur verschlimmert und zusätzliche Schäden verursacht.

Fakt ist, dass eine gelassene (nicht-dramatisierende, nicht-skandalisierende) Reaktion Schäden verringern hilft oder diese sogar ganz abwenden kann. Und weil das so ist, hat das Kind ein Anrecht auf eine gelassene Reaktion.

Mit Gelassenheit ist nicht Gleichgültigkeit gemeint, sondern besonnene Empathie und Zurückhaltung im Urteil im Sinne einer überlegten, selbstbeherrschten Reaktion zum Wohle des Kindes. Bevor man irgendetwas unternimmt, muss man erstmal herausfinden, wie das Kind selbst die Sache beurteilt.

Es kann natürlich durchaus sein, dass man am Ende zum Schluß kommt, die Ermittlungsbehörden einschalten zu müssen (insbesondere, wenn Missbrauch im Sinne von Gewaltanwendung, Einschüchterung, Erpressung vorlag). Die Entscheidung zur Einschaltung von Ermittlungsbehörden ist aber, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, irreversibel und sollte deshalb gut bedacht werden.

Auch wenn es zu einer Anzeige kommt, ist weiterhin Gelassenheit geboten, damit das Kind nicht unnötig traumatisiert wird.

Der Supergau

Es gibt einen Fall aus dem Jahr 2016/2017, von dem ich vor kurzem gehört habe, bei dem das Recht auf Gelassenheit schwer missachtet wurde. Mit katastrophalen Folgen.

Der Fall bereitet mir auch persönlich Bauchschmerzen. Wenn ich könnte, hätte ich ihn mir anders gebacken, denn es geht um die Beziehung zwischen einem Onkel und seinem Neffen.

Daniel B. (44), ehedem Ratsherr der „Bürger für Herford“, hat seinen Neffen Jörn S. bei den Hausaufgaben betreut. Zwischen beiden soll es, seit Jörn 13 war, auf Initiative des Jungen (!) eine Beziehung gegeben haben.

In Juni 2016, als Jörn bereits 15 war, wurden seine Eltern misstrauisch. Vater Wolfgang (66) durchsuchte deshalb heimlich Jörns Rechner und stieß dabei auf kompromittierende E-Mails:

„Die Mails hatten einen ziemlich krassen sexuellen Hintergrund“, so der Vater zu „Bild“. Außerdem entdeckte er Postkarten des Onkels an den Neffen, auf denen Botschaften wie „Bald beginnt unsere Zeit“ oder „In drei Jahren sind wir da“ standen. Der Vater ging daraufhin zur Polizei.

Bericht auf GGG.at

Aufgrund der Anzeige des Vaters kam es zur Hausdurchsuchung. Die Beamten beschlagnahmten Handys und Computer von Onkel und Neffe. Die reagierten kurz darauf mit Flucht und setzten sich Hals über Kopf in die Niederlande ab.

Im November 2016 hat die Ehefrau von Daniel B. (mit der er auch zwei Kinder hat) einen USB-Stick gefunden und der Polizei übergeben. Darauf waren zwei Nacktfotos des Jungen, die die Staatsanwaltschaft als Kinderpornographie einstufte, sowie ein Video, das Onkel und Neffen beim Geschlechtsverkehr zeigt. Daraufhin wurde Haftbefehl gegen Daniel B. erhoben.

Es wurde weltweit ergebnislos nach den beiden gefahndet. Sie stellten sich im April 2017 nach 322 Tagen der Polizei, weil Ihnen das Geld ausgegangen war.

Da Jörn S. auf keinen Fall zurück zu seinen Eltern wollte, wurde er zunächst in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

Daniel B. kam schon wenige Tage nachdem er sich gestellt hatte, wieder auf freien Fuß, weil keine Fluchtgefahr mehr bestand. Er erhielt die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden und durfte keinen Kontakt zu seinem Neffen haben.

Schließlich wurde gegen ihn Anklage wegen sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen, sexuellem Missbrauch eines Kindes und Herstellen jugendpornografischer Schriften erhoben. Aus der Anklageschrift ging dabei bereits hervor, dass die Staatsanwaltschaft nicht von einer Vergewaltigung, sondern von einer Liebesbeziehung zwischen Onkel und Neffe ausging.

Im Fall der beiden Fotos stellte das Gericht das Verfahren ein, weil nicht bewiesen werden konnte, dass der Onkel die Fotos gemacht hatte und von ihrer Existenz wusste.

Auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde fallengelassen, da beide Betroffenen behaupteten, dass es erst zu sexuellem Kontakt kam, als Jörn bereits 14 Jahre alt war.

Vor Gericht gestand Daniel B., sprach aber von einer Liebesbeziehung, die auf Initiative des Jungen entstand. „Sexuellen Kontakt gab es erst, als der Junge 14 Jahre alt war“, ließ der Ex-Politiker durch seine Anwältin Susanne Renner (39) erklären. Jörn S. bestätigte diese Darstellung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Artikel der BILD

Daniel B. wurde im Dezember 2017 schließlich zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden Sozialarbeit wegen sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und Herstellen jugendpornografischer Schriften (dem Video) verurteilt.

Zum Verhängnis wurde Daniel B. in Hinblick auf den Missbrauchsvorwurf wohl die Hausaufgaben-Betreuung. Deshalb habe er nach Auffassung des Gerichts eine besondere Verantwortung für Jörn (im Sinne eines Schutzbefohlenen) getragen. Zur Beziehung an sich meinte Richterin Alexandra Sykulla: „Es war eine Liebesbeziehung. Aber eine ungewöhnliche.“ und betonte in ihrer Urteilsbegründung: „Der Angeklagte ist nicht pädophil.“ Den Kontakt zum Neffen untersagte sie ihm.

Von seinen Eltern wollte Jörn auch zum Zeitpunkt der Verurteilung von Daniel B. im Dezember 2017 nichts wissen. Neuere Informationen liegen mir nicht vor, ich gehe davon aus, dass es dabei geblieben ist. Zum Zeitpunkt des Urteils sagte die Mutter der BILD: „Ich habe mein Kind verloren.“

Daniel B. ist ins Münsterland verzogen und pflegt dort seine Mutter (76) und den Stiefvater (88). Er hat kein Einkommen und ist gesellschaftlich geächtet. Die Scheidung von seiner Frau (34), mit der er zwei Söhne hat, steht unmittelbar bevor (bzw. dürfte inzwischen durch sein).

Nur Verlierer

Daniel B. hat seine Existenz verloren und seine Ehe ruiniert. Zum Neffen hat er ein Kontaktverbot. Der Kontakt mit seinen Söhnen dürfte ebenfalls abgebrochen sein oder mindestens sehr gelitten haben.

Entsprechendes gilt für die Ehefrau und die Kinder, die am wenigsten dafür können, was da über die Familie hereingebrochen ist.

Der Neffe darf keinen Kontakt zu seinem Onkel haben, fühlt sich von seinen Eltern verraten und will deshalb keinen Kontakt mehr mit ihnen. Als kleiner Nebenaspekt ist wahrscheinlich auch seine Schullaufbahn in Schräglage geraten. Schließlich hat er ein Jahr lang in der Schule gefehlt.

Die Eltern (zumindest die Mutter, vermutlich aber auch der Vater) sind totunglücklich, weil sie den Kontakt zu ihrem Sohn verloren haben. Vermutlich dauerhaft oder jedenfalls für viele Jahre. Und der Ehe hat es vermutlich auch nicht gutgetan, dass der Onkel (vermutlich der Bruder der Mutter, das ist aber spekulativ) eine Affäre mit dem Neffen hatte.

In einem Pädoforum habe ich auch hämische Kommentare bezüglich der Eltern gelesen. Im Sinne von „geschieht ihnen Recht“. Ich kann mir das zwar erklären, finde es aber völlig falsch. Erstens hat niemand das verdient und zweitens wollten die Eltern wahrscheinlich das Beste für ihren Sohn und haben einfach falsch reagiert. Ich führe das vor allem auf die Skandalisierung durch Kinderschützer und Medien zurück. Hinzu tritt der mangelnde Respekt gegenüber dem Sohn. Und die fehlende Gelassenheit.

Ein gutes Ende konnte die Geschichte wohl nicht haben. Mindestens die Ehe von Daniel B. war wohl gescheitert. Aber so schlimm, wie es für alle Beteiligten gekommen ist, musste es nicht enden.

Nur am Rande sei bemerkt, dass es mich irritiert, dass die Richterin meinte, betonen zu müssen, dass Daniel B. nicht pädophil sei. Was soll das? Wäre er zu zwei Jahren ohne Bewährung verknackt worden, wenn die Richterin ihn für pädophil gehalten hätte? Da kann man auch gleich jemanden, der unverschuldet arm ist, bei Diebstahl für die gleiche Tat zu höheren Strafen verknacken, weil er wegen seiner Armut möglicherweise besonders rückfallgefährdet sein könnte.

Ich für meinen Teil habe übrigens auch gewisse Zweifel, ob Daniel B. nicht am Ende doch pädophil sein mag. Wenn es so sein sollte, war es natürlich aus strategischen Gründen richtig, es im Verfahren von sich zu weisen.

Was mich stört. Und warum das keine Rolle spielt.

Es gibt eine Reihe von Punkten, die ich an dem Verhältnis persönlich missbillige. Mich stört das Onkel-Neffe Verhältnis. Mich stört, dass Daniel B. seiner Frau gegenüber untreu geworden ist. Er hätte sich, wenn die Ehe gescheitert war, besser scheiden lassen sollen, als untreu zu werden. Mich stört, dass Daniel B. einfach abgehauen ist und seine zwei Kinder zurückgelassen hat.

Nur weil mich alle diese Punkte stören, bin ich aber nicht der Meinung, dass irgendetwas von dem, was vorgefallen ist, strafbar sein sollte.

Was die Verurteilung wegen der Herstellung von jugendpornographischen Schriften angeht, habe ich gewisse Zweifel: nach meinem Verständnis ist das, was vorgefallen ist, eigentlich nicht strafbar: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) eine jugendpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt (…) [diese Bestimmungen] sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.“

Aus den Artikeln, die ich gefunden habe, geht nicht hervor, dass das Video ohne Einverständnis hergestellt wurde und auch nicht, dass es für einen anderen Zweck als den persönlichen Gebrauch gedacht war.

Möglicherweise war die Verteidigung ja mit dem insgesamt nach heutigen Maßstäben wohl sehr milden Urteil zufrieden und hat das Urteil deshalb nicht angegriffen.

In Hinblick auf den Straftatbestand sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen kommt es, wenn der jüngere Beziehungspartner unter 16 Jahre alt ist, nicht darauf an, ob die sexuellen Handlungen unter Missbrauch eines mit dem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses verbundenen Abhängigkeitsverhältnisses erfolgen. Es reicht die bloße Existenz eines Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnisses.

Wenn aber die Initiative vom Jungen ausging und nach Ansicht aller Beteiligter am Verfahren inklusive Staatsanwaltschaft und Richterin ein Liebesverhältnis vorlag, dann erschließt sich mir der Unrechtsgehalt der Tat nicht. Statt den Schutzbefohlenen zu schützen, werden die Rechte des Jungen sogar aktiv verletzt, nämlich sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Vor kurzem gab es eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die in Zukunft auch die Adoption von Kindern in nichtehelichen Familien (also bei unverheirateten Partnern) ermöglicht werden wird. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts verstößt die bisherige Regelung gegen das Grundrecht der Kinder auf Gleichbehandlung, also das Recht darauf so behandelt zu werden, wie Kinder mit verheirateten Stiefeltern.

Es setzt sich also zunehmend die Erkenntnis durch, dass auch Kinder Rechte haben. Also wohl auch jemand wie Jörn, dem die bisherige Regelung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen massiv geschadet hat, weil sie ihn von dem Menschen, den er liebt und mit dem er gerne zusammen sein möchte, fernhält.

They Don’t Understand (Dream Street)

Da gerade ein Pokemon Film in die Kinos gekommen ist, habe ich mich nochmal an ein altes Musikstück von Dream Street erinnert. Das war eine realtiv kurzlebige Boy Band, die von 1999 bis 2002 bestand und deren Mitglieder anfangs zwischen 11 und 14 Jahre alt waren. Mir hat damals vor allem Jesse McCartney gefallen, der bereits als Schauspieler in der ABC Soap All My Children bekannt geworden war.

Dream Street trug jedenfalls ein Lied zum Soundtrack des Animationsfilms Pokémon: The Movie 2000 bei. Dieses Lied war das erste, was ich von der Band mitbekommen habe, und zwar in Form des folgenden Live-Auftritts. Das Video dazu hat leider eine dürftige Bildqualität, aber erstens geht es ja eher um den Sound und zweitens stammt es eben aus dem Jahr 2000, da muss man Abstriche in Kauf nehmen. Mir gefällt’s trotzdem. 🙂

Nach der Auflösung der Band machte Jesse McCartney übrigens als Solomusiker weiter und ist auch recht erfolgreich. Irgendwann demnächst soll sein sechtes Studioalbum erscheinen. Auch als Schauspieler ist er weiter weiterhin gefragt.

Hier noch der wohl größte Hit von Dream Street: It Happens Everytime.

Bohemian Rhapsody (Jesse Pardon)

Hier eine sehr schöne Interpretation des Queen-Superhits Bohemian Rhapsody von Jesse Pardon aus der 2. Staffel von The Voice Kids Niederlande aus dem Jahr 2013.

Ich habe mir diesmal ausnahmsweise nicht die Version der Blind Audition, sondern die der Sing-offs ausgesucht. Bei der Blind Audition wird mir in diesem Fall leider etwas zu sehr dazwischengequatscht. Bei den Sing-off gibt es weniger Störgeräusche und man bekommt einfach mehr vom Gesang mit.

Go sing it like a hummingbird

Er sagte, geh und trockne deine Augen.
Und lebe dein Leben, als gäbe es kein Morgen, Sohn.
Und sag es den anderen.
Sie sollen singen wie ein Kolibri.
Die größte Hymne, die je gehört wurde.
Wir sind die Helden unserer Zeit.
Aber wir tanzen mit den Dämonen in unserem Kopf.

Auzug aus dem Text von „Heroes“ von Måns Zelmerlöw
(eigene Übersetzung)

Mit dem Lied Heroes und einer spektakulären Show gewann Måns Zelmerlöw 2015 den Eurovision Song Contest. Heroes ist Anti-Mobbing Lied. Bei der Auführung interagiert der Sänger (scheinbar) mit der animierten Strichmännchen-Figur eines kleinen Jungen, die auf der Videowand hinter ihm dargestellt wird.

Hier der Auftritt, mit dem Måns den Eurovision Song Contest 2015 gewonnen hat:

Beim schwedischen Vorentscheid für den Eurovision Song Contest 2016 trat Måns dann im Rahmenprogramm mit einer Version des Songs auf, in der die Zeichentrickfigur animierte Strichmännchen-Figur durch einen realen Jungen ersetzt wurde.

Diese wirklich schön gemachte Version ist natürlich deutlich weniger bekannt, kommt aber immer noch auf über 4 Millionen Klicks.

Bei dem Jungen handelt es sich übrigens um Billy Lou Axell, der auch drei Liedzeilen singen darf und das auch sehr gut macht („Now go sing it like a hummingbird, the greatest anthem ever heard. Lets’s come together“).

Interessant finde ich auch ein aus dem Zuschauerbereich gemachtes Video des Auftritts für das Rahmenprogramm des schwedischen Vorentscheids, da man dort aufgrund des anderen Blickwinkels sieht, wie bestimmte Dinge technisch umgesetzt wurden.

Etwas später gab es diesen Auftritt auch noch einmal im Rahmenprogramm des Eurovision Song Contest 2016. Hiervon gibt es sogar einen Mittschnitt der Generalprobe, bei dem man ebenfalls eine Vorstellung davon bekommt, wie so eine Show überhaupt abläuft.


Abschließend noch ein Hinweis auf den Kommentar von SnoopyBoy zu meinem Blogbeitrag Great Balls of Fire!. SnoopyBoy hat dort drei weitere sehenswerte Auftritte junger Sänger geteilt, die Great Balls of Fire von Jerry Lee Lewis ebenfalls bei The Voice Kids gecovered haben (zweimal in Russland und einmal in der Ukraine).

Kann es Johannes?

Johannes Büchs war von 2009 bis 2017 Moderator des jeweils Samstags um 8:30 Uhr von der ARD ausgestrahlten Nachrichtenmagazins neuneinhalb, in dem aktuelle, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Informationen verständlich und unterhaltsam für Kinder aufbereitet werden. Diese Sendung richtet sich übrigens nicht etwa (wie man vielleicht meinen könnte) an Neuneinhalbjährige (was dann vielleicht doch eine zu kleine Zielgruppe wäre), sondern trägt den Namen, weil sie neuneinhalb Minuten lang dauert.

Seit 2010 ist Johannes außerdem als Autor und Protagonist für die Sendung mit der Maus tätig, bekanntlich eine der großartigsten Kindersendungen, die es gibt.

2013 startete schließlich die nach Johannes Büchs benannte Sendung „Kann es Johannes? “ auf KiKa (Kinderkanal). Johannes hat darin 2 Tage bzw. 48 Stunden Zeit, sich von einem Kind eine Sportart beibringen zu lassen. Danach muss er eine Herausforderung meistern, um zu beweisen, dass er die Sportart erlernt hat.

Ein starkes Konzept, bei dem das übliche Lehrer-Schüler Verhältnis einmal umgedreht wird, bei man mitfiebern kann und mit dem Kinder für Sport begeistert werden können. Die Sendung ist nicht dabei nur gut konzipiert, sondern auch gut und sympathisch umgesetzt.

Eine Staffel hat 7 Folgen. Bisher wurden 6 Staffeln produziert. Neben bekannten Sportarten wie Fußball oder Basketball gibt es auch weniger prominente wie Fechten, Bogenschießen oder Stepptanz. Auch Behindertensport wie Rollstuhlbasketball oder Rollstuhltennis wird gezeigt und erlernt.

Hier kann man Johannes beim Torwarttraining mit dem 11jährigen Ben zusehen:

Und hier noch ein Beispiel aus dem Behindertensport mit dem 12jährigen Theo als Trainer:

Leben unter Verdacht

Wer pädophil ist, hat sich das nicht ausgesucht. Er wäre ja auch schön blöd.

Mit der Eigenschaft Pädophil-Sein sind schwere Einschränkungen verbunden. Das betrifft etwa die extreme Einschränkung der Möglichkeit eines erfüllten Sexuallebens, die stark reduzierten Aussichten auf eine Lebenspartnerschaft, das ewige Verstecken, die Furcht vor der ständig drohenden sozialen Ächtung und die damit verbundene Paranoia.

Hinzu kommt ein Maß an Kriminalisierung, das Menschen mit pädophiler Neigung zu Menschen mit eingeschränkten Grundrechten macht. Denn wer pädophil ist, steht unter Verdacht ein Verbrecher zu sein. Der Grund dafür ist die Vermutung, dass Pädophile Kinderpornographie besitzen.

Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie

Dass der Besitz von Kinderpornographie (im Gegensatz zu Herstellung und Vertrieb) strafbar ist, ist keine völlige Selbstverständlichkeit. Tatsächlich ist der Besitz von Kinderpornographie erst seit 1993 strafbar. Die Strafandrohung war Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Betroffen waren pornographischen Schriften, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wenn die Schriften ein tatsächliches Geschehen wiedergeben.

Im Grunde handelt es sich um die Definition, die auch heute noch mit dem Begriff Kinderpornografie landläufig in Verbindung gebracht wird. Tatsächlich hat sich die Gesetzgebung hiervon inzwischen aber entfernt.

Seit 1997 ist auch der Besitz von Kinderpornographie strafbar, die ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, also virtuelle Kinderpornographie, für die niemand ausgebeutet oder missbraucht wurde.

Aus meiner Sicht ist das Verbot virtueller Kinderpornographie krass ungerecht und ich habe erhebliche Zweifel, ob es verfassungskonform ist. Es gibt dazu eine Reihe Aspekte, die ich bei anderer Gelegenheit noch einmal ausleuchten werde. Ein Aspekt soll hier erstmal genügen:

Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges und schützenswertes Rechtsgut, das von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes geschützt ist. Das gilt auch für meine eigene sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Ausübung nicht mit der sexuellen Selbstbestimmung anderer kollidiert. Da durch eine Zeichnung oder Computeranimation kein Kind in seiner sexuellen Selbstbestimmung verletzt wird, hat das Verbot keinen legitimen Schutzzweck. Die Wirkung beschränkt sich darauf, die sexuelle Selbstbestimmung von Pädophilen einzuschränken.

Es hat dem Gesetzgeber aber nicht gereicht, auch virtuelle Kinderpornographie zu verbieten. Die Definition, was eine kinderpornographische Schrift ist, wurde sukzessive immer wieder erweitert und das Strafmaß für den Besitz parallel dazu erhöht.

Seit 2008 müssen kinderpornographischen Schriften nicht mehr den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, sondern sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben. Außerdem wurde die Strafandrohung für den Besitz auf bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe erhöht. Mit dem Umschwung auf „sexuelle Handlungen“ wurde in der praktischen Rechtsprechung auch bereits der Besitz von Posing-Bildern (im Sinne einer unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung) kriminalisiert, die vorher noch legal waren.

Außerdem wurde 2008 die neue Kategorie der jugendpornographischen Schriften eingeführt, die Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben und vorher legal waren. Die Definition ist anlog zur kinderpornographischen Schrift, die Strafandrohung lag bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Im Jahr 2015 wurden Posing-Bilder dann ausdrücklich in die gesetzliche Definition von Kinderpornographie aufgenommen. Seitdem zählen zu Kinderpornographie auch die Wiedergabe eines „ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ und die „sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“. Zugleich wurde die Strafandrohung für den Besitz auf bis zu drei Jahren oder Geldstrafe erhöht. Der Strafrahmen für den Besitz jugendpornographischen Schriften (die begrifflich ebenfalls um Posing-Darstellungen erweitert wurde) wurde auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe erhöht.

Des weiteren wurde 2015 die umgangssprachlich auch „Lex Edathy“ genannte Regelung eingeführt nach der mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer „eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder 2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft“ (§ 201a – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen).

Immerhin sind ist hier bisher (!) nur der entgeltliche Erwerb verboten und die Strafbarkeit scheint sich auch auf Bildaufnahmen zu beschränken und etwa Zeichnungen nicht zu erfassen.

Ich werte das aber als Momentaufnahme. Die nächste Verschärfung scheint mir sicher. Das gesunde Volksempfinden ist bestimmt auch verletzt, wenn ich als Pädophiler die Zeichnung eines nackten Zwölfjährigen kaufen oder auch nur besitzen würde. Ein entsprechendes Verbot wird irgendwann kommen.

Überhaupt wird bereits an der nächsten Verschärfung geschraubt. Die CDU/CSU möchte das Strafmaß für Besitz kinderpornographischer Schriften auf 5 Jahren erhöhen und medial wird die Empörung darüber geschürt, dass Pädophile im Netz nach (völlig legalen) Kinderbildern suchen.

Vor kurzem lief mal wieder die Wiederholung einer WDR Reportage aus dem Jahre 2016: „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht„. Offizielle Inhaltsbeschreibung:

Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt werden im Internet massenweise Kinderfotos geklaut und von Pädophilen für sexuelle Zwecke missbraucht. Unbedarft gepostete Alltagsbilder bei Instagram landen in pädophilen Foto-Blogs und werden dort mit perversen Kommentaren versehen. Kinder und Jugendliche sind im Internet immer häufiger Opfer sexualisierter Gewalt, ohne das Politik und Industrie etwas dagegen unternehmen. Die Dokumentation durchleuchtet das perfide System des Foto-Diebstahls und zeigt, wie schutzlos Kinder im Netz Beute von Pädophilen werden.

Die breite Öffentlichkeit soll also darüber empört werden, dass es überhaupt noch Bilder gibt, die sich Pädophile straffrei anschauen können. Der Skandalisierung folgt dann, die Kriminalisierung. Erst wird eine Schutzlücke behauptet, dann breitgetreten und schließlich „geschlossen“. Das Volk will es ja so.

Schwere Straftat

Paragraph 100a der Strafprozessordnung definiert „schwere“ Straftaten, bei denen ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden darf, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der genannten schweren Straftaten begangen hat. Oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat.

Der Paragraph schränkt damit das Grundrecht der Unverletzlichkeit des Brief-, das Post- sowie das Fernmeldegeheimnis ein (Artikel 10 des Grundgesetzes).

Seit Oktober 2002 zählt zu diesen schweren Straftaten der schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und der sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge. Das soll an dieser Stelle nur zeigen, dass der Paragraph eigentlich für Straftaten gedacht ist, bei denen der Staat selbst oder ein Menschenleben gefährdet ist. Ursprünglich fielen unter die schweren Straftaten etwa Friedensverrat, Hochverrat, Mord und Totschlag.

Seit März 2008 zählt zu den schweren Verbrechen auch der Besitz von Kinderpornografie (der bis 1993 noch legal war) und seit November 2008 auch der Besitz von Jugendpornografie (der bis 2008 noch legal war).

Anfangsverdacht

Es wird im Strafverfahren zwischen drei Verdachtsstufen unterschieden: Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht und dringender Tatverdacht.

Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den Ermittlungsergebnissen ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.

Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn bei der vorläufigen Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung also bei mindestens 50% liegt.

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte (Indizien) für eine Straftat vorliegen. Nach kriminalistischer Erfahrung muss es möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Tat vorliegt. Liegt ein Anfangsverdacht vor, so müssen die Strafverfolgungsorgane ein Ermittlungsverfahren einleiten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tat nicht verfolgbar ist, weil sie beispielsweise verjährt ist.

Ein Anfangsverdacht ermöglicht (nach einer unter richterlicher Kontrolle erwirkten Beschlusssituation) außerdem die Durchführung einiger Zwangsmaßnahmen, etwa:

  • Körperliche Untersuchung des Beschuldigten gem. § 81a StPO
  • Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken gem. § 94 StPO
  • Telekommunikationsüberwachung gem. § 100a StPO
  • Durchsuchung beim Beschuldigten gem. § 102 StPO

Es ist also ein Richter zwischengeschaltet, der die körperliche Untersuchung, die Telekommunikationsüberwachung oder auch die Durchsuchung zunächst genehmigen muss und dabei prüft, ob der Anfangsverdacht ausreicht und durch tatsächliche Anknüpfungspunkte belegt ist. Bei der Beschlagnahme erfolgt die richterliche Prüfung dagegen in der Regel erst nachträglich (unter der Voraussetzung dass man der Beschlagnahme widerspricht und die Überprüfung beantragt).

Kriminalistische Erfahrung

Kriminalistische Erfahrung ist ein dehnbarer Begriff und partiell der Willkür unterworfen. Was in einem Bundesland als oder einer Polizeibehörde einen Anfangsverdacht noch nicht begründet, reicht bei einer anderen Polizeibehörde bereits aus. Im Zusammenhang mit dem Fall Edathy berichtete die Frankfurter Rundschau wie folgt zur „kriminalistischen Erfahrung“:

Auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hatte längere Zeit und über verdeckte Zahlungswege legale Posing-Fotos in Kanada geordert. Nach längerer Prüfung ermittelte die Staatsanwaltschaft Hannover dennoch gegen ihn. Sie begründet das mit der „kriminalistischen Erfahrung“, wonach bei solchen Fällen der Verdacht auf Besitz strafbarer Kinderpornos bestehe.

Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau sind auch andere Staatsanwaltschaften so vorgegangen. Im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart – sie ist zuständig für Württemberg – wurde „nach Prüfung der Gesamtumstände“ in Posing-Fällen ein Anfangsverdacht bejaht. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft der FR auf Anfrage mit.

(…)

Aber die Ermittler im Land sind gespalten. Andere Staatsanwaltschaften lehnen in Posing-Fällen ein Ermittlungsverfahren ab. Weil die Strafverfolgung in der Bundesrepublik nicht zentralisiert, sondern Ländersache ist, sind solche Unterschiede möglich. Vor allem in Grenzfragen gibt es schon immer eine unterschiedliche Verfolgungspraxis, der Fall Edathy macht dies aber einer breiten Öffentlichkeit bewusst. Die Länder-Zuständigkeit plus lokale Unterschiede machen eine genaue statistische Erfassung der Ermittlerpraxis übrigens unmöglich.

Legales Verhalten reicht also aus, um den Verdacht einer illegalen Handlung zu begründen.

Und in Hinblick auf den Besitz von Kinderpornografie stehen Pädophile unter Generalverdacht.

Wann durchsuchen Polizei und Staatsanwaltschaft Privatwohnungen?
Nötig für einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss ist ein Anfangsverdacht, sogenannte zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat. Was das bedeuten kann, erklärt ein Ermittler an einem Beispiel: Wer heimlich an einem FKK-Strand Fotos fremder Kinder macht, begeht zwar keine strafbare Handlung. Er setzt sich aber als offensichtlich Pädophiler einem Anfangsverdacht aus – und der kann Anlass für eine Wohnungsdurchsuchung oder das Abhören seines Telefons sein.

SPON: „Kinderpornografie – Schon Googeln ist strafbar

Der Verdacht ist wohl nicht einmal unbegründet. Aus einer Pressemitteilung des Präventionsprojekts „Kein Täter werden“ geht hervor, dass rund 70 % der Teilnehmer am Berliner Standort von „Kein Täter werden“ bereits Missbrauchsabbildungen konsumiert hatten, davon fast 90 % im Dunkelfeld, also unentdeckt.

Aus kriminalistischer Sicht ist die Tatsache, dass jemand pädophil ist, als Indiz für eine Straftat (Besitz von Kinderpornographie) also potentiell ausreichend, um einen Anfangsverdacht zu begründen.

Wenn ich mich als pädophil outen würde oder jemand herausfinden würde, dass ich pädophil bin, müsste ich allein wegen dieser Eigenschaft – mit der ich geboren wurde und für die ich nichts kann – potentiell mit einer heimlichen Telekommunikationsüberwachung, einer Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme meines Rechners und meines Handys (zur „Beweissicherung“) rechnen.

Im Regelfall in der juristischen Praxis dürfte es meist so sein, dass noch ein anderes Verdachtselement hinzutreten muss. Darauf verlassen kann man sich aber nicht. Es hängt letztlich von der persönlichen Einschätzung der Ermittlungsbehörde und des Richters ab, der sie kontrollieren soll.

Es gibt Polizeibehörden, die bei einer Durchsuchung diskret vorgehen, weil Ihnen bewusst ist, dass der bloße Verdacht einer solchen Straftat katastrophale soziale Konsequenzen hat. Es gibt andere Polizeibehörden, die hierauf keine Rücksicht nehmen, mit Sondereinsatzkommando anrücken und statt zu klingen oder zu klopfen lieber gleich die Türe aufbrechen.

Für einen Anfangsverdacht reicht übrigens (normalerweise) nicht, wenn lediglich jemand behauptet, dass ein anderer pädophil sei. Wenn man aber legale Bilder von Jungs sammelt und dabei auffällt, ein pädophiles Selbsthilfeforum besucht, einen pädophilen Blog (wie meinen) schreibt oder dort regelmäßig liest, kann das bereits schon nahelegen, dass man pädophil ist und damit einen Anfangsverdacht begründen.

Selbst wenn unklar ist, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, kann es immer noch zu Vorermittlungen kommen, die dazu dienen sollen, den Anfangsverdacht zu erhärten.

Ungerechte Gesetze

Der hohe Prozentsatz von geschätzt 70 Prozent Konsumenten von Kinderpornografie unter Pädophilen (lt. KTW-Umfrage) ist vermutlich teils der Sache an sich, teils aber auch den ständigen Erweiterungen des Tatbestandes geschuldet.

Jemand der Erwachsenenpornographie konsumiert, kann auf realen Sex ausweichen. Pädophil veranlagte Menschen haben diese Möglichkeit nicht. Der Konsum von Kinderpornographie ist ja gerade das Ausweichen von realem Sex auf eine Alternative, die Dritte weniger beeinträchtigt (bei Kinderpornographie mit real existierenden Darstellern) oder sogar überhaupt nicht beeinträchtigt (bei virtueller Kinderpornographie).

Jemand, der 1992 legal Kinderpornographie konsumiert hat, konnte auf Zeichnungen und Posingbilder ausweichen, nachdem der Besitz von Kinderpornographie verboten wurde. Als auch kinderpornographische Zeichnungen verboten wurden, blieben ihm Posingbilder. Nachdem auch Posingbilder verboten wurden, könnte er vielleicht noch auf Nacktaufnahmen ausweichen. Auch die dürfen heute jedenfalls nicht mehr entgeltlich erworben werden. Es bleibt fast nichts. Und selbst das wenige, das theoretisch heute noch nicht unter Strafe steht (z.B. normale Kinderfotos aus dem Netz) wird aktuell skandalisiert, um es bald ebenfalls verbieten zu können.

Wenn aber ohnehin alles Kinderpornographie ist und man sich zwangsläufig strafbar macht, kann jemand, der ganz ohne „Ersatzdroge“ nicht klarkommt, auch gleich auf Darstellungen sexueller Handlungen real existierender Kinder zurückgreifen (soweit er das moralisch mit sich vereinbaren kann) und sich im Übrigen darauf konzentrieren nicht erwischt zu werden (z.B. durch Anonymisierungsdienste und Verschlüsselung).

Aus meiner Sicht kann das keine sinnvolle Lösung sein. Totalverbote haben letztlich eine negative Schutzwirkung und kriminalisieren gleichzeitig ohne Not Menschen, die sich eigentlich anständig verhalten wollen.

Ich halte es für ein deutliches Alarmsignal, wenn geschätzt 70% der primär Betroffenen (ansonsten völlig normalen und gut angepassten) Menschen es nicht schaffen, ein Gesetz einzuhalten, dessen Missachtung aktuell mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedroht ist.

Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden sollte es möglich und zumutbar sein, Gesetze einzuhalten. Wenn ein Gesetz trotz sehr hoher Strafandrohung von der Mehrheit der betroffenen Personen nicht eingehalten wird, deutet dies darauf hin, dass möglicherweise die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt. Aus meiner Sicht ist vor allem das Verbot virtueller Kinderpornografie falsch und

Verfolgungsängste

Weil ich pädophil bin und weiß, dass das allein bereits genügt, um den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen, habe ich jahrelang jedes Mal einen Schreck bekommen, wenn jemand an meiner Haustür klingelte.

Das mag paranoid wirken. Aber Paranoia ist nur dann Paranoia, wenn die Verfolgungsängste wahnhaft eingebildet sind.

Als Pädophiler weiß ich, dass mir die Menschen in Hinblick auf mein Pädophil-Sein ganz überwiegend feindlich gegenüber stehen.

Außerdem weiß ich, dass mir im Grunde jederzeit nicht nur eine schwere Verletzung meines höchstpersönlichen Lebensbereichs in Form einer Hausdurchsuchung, sondern darüber hinaus auch ein Zwangsouting bei Nachbarn und Arbeitgeber droht.

Ich fühle mich durch das mir durch die Gesetzeslage aufgezwungene Leben unter Generalverdacht diskriminiert, verfolgt und bedroht. Gleichzeitig fühle ich mich durch die immer weitreichenderen Verbote und regelmäßig erhöhten Strafrahmen erstickt und jeder Luft zum Atmen beraubt.