Das in der Überschrift wiedergegeben Zitat stammt von dem Rechtsanwalt Markus Schließ, der als Datenschutzexperte vom Spiegel zu einer Gerichtsentscheidung in den Niederlanden befragt wurde. Das Zitat ist dem Spiegel-Bericht über den Fall entnommen.
Meine Reaktion beim Lesen des Zitats war Unglaube. Kann wirklich jemand ernsthaft meinen, dass es nichts Schlimmeres gäbe, als das Alltagsfoto eines Kindes im Internet zu verbreiten?
Was hat der Betreffende geraucht?
Zunächst mal gibt es natürlich sehr viel schlimmere Sachen auf der Welt, z.B. Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Es gibt auch bedeutend schlimmere Dinge, die man einem Kind antun kann, z.B. Kindeswohlgefährdung durch emotionale Vernachlässigung oder körperliche Gewalterfahrung / Kindesmisshandlung.
Eine im Laufe des Jahres 1998 vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen durchgeführte Befragung von Jugendlichen nach ihren Gewalterfahrungen ergab, dass in den jeweils vorausgegangenen 12 Monaten 7,2 % aller Kinder unter 12 Jahren Misshandlungen und 8,1 % dieser Kinder schwere Züchtigungen durch die Eltern erlebt hatten. Da es nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes ca. 9,3 Millionen Kinder dieser Altersgruppe in Deutschland gab, waren somit 1,42 Millionen Kinder von schweren Züchtigungen oder Misshandlungen betroffen.
Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Anzeigen wegen „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ belaufen sich aktuell auf ca. 4.200 Fälle pro Jahr. Dunkelfeldstudien wie die bereits erwähnte Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zeigen, dass nur einer von 300 bis 400 Fällen bei der Polizei angezeigt wird. Das tatsächliche Ausmaß läge dann aktuell bei geschätzt 1.26 bis 1.68 Millionen Kindern. Kindliche Opfer von physischer oder emotionaler Vernachlässigung sind in dieser Zahl noch gar nicht enthalten.
Lt. Bericht der Welt vom April 2019 waren noch nie so viele Kinder wie heute in Pflegefamilien untergebracht. 2017 waren es 81.000 Kinder. Weitere ca. 100.000 Kinder waren 2017 in Heimerziehung. Die durchschnittliche Aufenthaltslänge in Kinder- und Jugendheimen liegt bei etwa 16 Monaten. In Pflegefamilien liegt sie bei 30 Monaten.
Die deutlich über eine Millionen Kinder, die von ihren Erziehungsberechtigten im aktuellen Jahr misshandelt werden bzw. misshandelt wurden und die allermeisten der 100.000 Kinder in Heimerziehung und 81.000 Kinder in Pflegefamilien hätten sich, vor die Alternative gestellt, ganz bestimmt für das „Übel“ entschieden, dass ihre Eltern Alltagsfotos von Ihnen im Internet verbreiten, statt für die Übel, die ihnen tatsächlich angetan wurden.
Selbst wenn man das „nichts Schlimmeres“ auf den Aspekt Datenschutz beschränkt, scheint mir der Anwalt völlig an der Realität vorbei zu greifen. Ich finde es in Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre z.B. deutlich schlimmer, wenn jemand Aufnahmen von Unfallopfern macht und ins Internet stellt. Oder wenn jemand ohne Wissen des Partners mit versteckter Kamera eine Aufnahme des Liebesakts erstellt. Ich finde es ebenfalls schlimmer, wenn Kreditkartendaten oder Patientendaten schlecht gesichert werden und deshalb bei Dritten landen.
Ehrlich gesagt erschließt sich mir das Schlimme am Verbreiten von Alltagsbildern von Kindern nicht mal im Ansatz. Was sollen die schlimmen Folgen schon sein?
Zeitgeisttypisch ist die Angst vor Pädophilen (wie mir), die im Netz Kinderbilder „rauben“. Tatsächlich ist das wohl auch der Hintergrund der Warnung von Anwalt Schließ. Noch einmal aus dem Spiegel-Artikel:
Grundsätzlich warnt Schließ davor, die Bilder seiner Kinder online zu stellen. „Es kann nichts Schlimmeres geben, als Fotos von Minderjährigen im Internet zu verbreiten“, sagt der Anwalt. „Davon rate ich dringend ab.“ Er hoffe, die Zeiten seien vorbei, in denen Eltern „ihre tolle Familie im Internet zeigen und Nackedei-Fotos ihrer Kinder vom Strand hochladen“. Solche Bilder könnten „ganz schnell auf Kinderpornoseiten landen“.
Fotos der „tollen Familie“ und Strandfotos auf Kinderpornoseiten? Ernsthaft?
Ich habe in meiner großen Naivität bisher doch tatsächlich vermutet, dass man auf Kinderpornoseiten Kinderpornos findet. Die Information, dass man dort Fotos toller Familien und Standfotos mit Nackdeis vorfinden kann, ist mir neu. Ich frage mich, wie viele Kinderpornoseiten Anwalt Schieß wohl angeschaut hat. Auch ein Nackedei Foto mutiert nicht zu einem Kinderporno-Foto, nur weil der Betrachter pädophil ist.
Problematisiert wird der pädophile Betrachter. Zufälligerweise bin ich pädophil. Es gibt also (angeblich) nichts Schlimmeres für ein Kind als dass ich mir ein Foto von ihm anschaue. Bin ich also, ohne es zu wissen, ein Voodoo-Priester, der die Seele des Kindes durch Anschauen eines Bildes von ihm schädigt?
Hätte sich im Jahr 1977 ein Pädophiler ein Alltagsfoto des damals 10-jährigen Markus Söder angeschaut, wäre dann die Seele des kleinen Markus verdorrt? Würde der „Vorfall“ heute bekannt werden, wäre dann morgen Söders politische Karriere vorbei? Müsste der bayrische Ministerpräsident, wenn er das Nachwissen erlangt, dass er als Kind von schmutzigen Pädo-Augen betrachtet wurde, psychologisch betreut werden? Und könnte ein 1982 entstandenes Nackedei-Foto des 3-jährigen Christian aus dem Album der Familie Lindner dem heutigen FDP Vorsitzenden irgendwie schaden? Wirklich?
Die gleiche Frage kann man sich zu den Kinderbildern beliebiger weiterer prominenter und nicht-prominenter Frauen und Männer aus allen Bereichen des Lebens und der Gesellschaft stellen. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem ein Kinderbild einem Erwachsenen später geschadet hat. Ich kann mir so einen Fall auch nicht wirklich vorstellen.
Es ist nicht zu erwarten, dass sich diesbezüglich etwas grundlegendes ändert und die Kinderbilder heutiger Kinder ihnen in ihrer Zukunft als Erwachsene schaden. Es schadet auch keinem heutigen Kind, wenn ein Pädophiler heute ein Alltagsbild von ihm anschaut. Schon die Existenz des Bildes an sich wird dem Kind typischerweise relativ egal sein. Davon, wer das Foto möglicherweise irgendwann einmal anschaut, hat es keine Kenntnis und auch die Befürchtung, möglicherweise von einem Pädophilen angeschaut zu werden, steht meiner Kenntnis nach auf der Liste kindlicher Sorgen nicht sonderlich weit oben.
Sollte jemand tatsächlich Angst davor haben, dass ein Kinderbild von ihm von einem Pädophilen angeschaut werden könnte, liegt für mich der Verdacht einer krankhaften Angststörung deutlich näher als die Annahme einer begründeten Furcht vor einem tatsächlich schädigenden Ereignis.
Eine aus meiner Sicht auf den Fall übertragbare, treffende Einschätzung habe ich in einem anderen Spiegel-Artikel gefunden, bei dem es um ein anderes Thema aus dem Feld des Kinderschutzes geht. Autor ist der ehemalige BGH Vorsitzende Thomas Fischer. Den aus meiner Sicht entscheidenden Teil habe ich hervorgehoben:
Muss man, wenn man einen Text über Gewalt gegen Kinder veröffentlicht, zunächst versichern, dass man weder ein Freund der Gewalt noch der Gewalttäter, weder ein Geringschätzer noch ein Nichtversteher des Leids ist, und dass man die Apologeten der „ausrutschenden Hand“ verachtet? Die Frage zu stellen ist die halbe Antwort. Die andere Hälfte dieser Einleitung besteht aus der Feststellung, dass die Antwort nervig, langweilig und verlogen ist. Denn sie ist vor allem demonstrativ. Sie zeigt nicht den hohen Stand des Kinderschutzes in dieser Welt, sondern den Stand des Bedürfnisses von Erwachsenen, das Maß ihrer moralischen Vorbildlichkeit vorzuzeigen. Auf vertrackte Weise ist das verwoben mit der kindlichen Bedürftigkeit der Erwachsenen selbst, jedenfalls des medial sichtbarsten Teils von ihnen, und mit den gelegentlich bizarren Formen ihres Interesses an Kindern. Überwölbt wird alles von der Glocke einer Rationalität, die mit Begriffen der Demografie, des Rechtsgüterschutzes, der Ökonomie und der psychischen Gesundheit hantiert.
Aus „Gewalt in der Corono Krise Kinderleid so oder so„
Meine Schussfolgerung: es gibt „nichts Schlimmeres“ als Kinderfotos im Netz zu verbreiten, weil moralisch vorbildliche Eltern so etwas nicht machen. Ob es darüber hinaus irgendeinen Sinn ergibt, ist im Grunde nicht weiter relevant
Würde es tatsächlich um Kinderschutz gehen, dann sollte man erwarten dürfen, dass etwas in Hinblick auf reale Beeinträchtigungen unternommen wird, etwa die mehr als 1 Millionen Kinder, die von Ihren Eltern jedes Jahr schwer gezüchtigt oder misshandelt werden. Medial ist dieses Problem kaum präsent.
Blicken wir zum Abschluss kurz auf den Fall in den Niederlanden, zu dem die Einschätzung des Datenschutz-Experten Markus Schließ eingeholt wurde.
Oma muss Facebook-Foto ihres Enkelkinds löschen
Mit Verweis auf die DSGVO hatte die Mutter des Kindes gefordert, dass die Großmutter die Bilder löschen muss. Experten warnen grundsätzlich davor, Kinderfotos offen im Netz zu veröffentlichen.
Ein Gericht in den Niederlanden hat entschieden, dass eine Großmutter nicht einfach Bilder ihrer Enkel im Internet veröffentlichen darf. (…) Begonnen hatte alles mit einem Streit zwischen einer Frau mit drei Kindern und ihrer Mutter, die vor der Auseinandersetzung ein Jahr keinen Kontakt gehabt haben sollen. Die Oma soll das Foto eines der drei Kinder ohne Einverständnis der Eltern auf Facebook und ein Foto der anderen Enkelkinder auf der Fotoplattform Pinterest veröffentlicht haben. (…)
Das Gericht hat der Oma eine Frist von zehn Tagen gesetzt, um die Bilder zu löschen. Für jeden weiteren Tag, an dem die Fotos im Netz bleiben, muss sie eine Strafe von 50 Euro bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Euro bezahlen. Die Gerichtskosten werden unter den zerstrittenen Parteien aufgeteilt.
Die Klägerin hatte laut Gerichtsakten die Oma zuvor wochenlang ermahnt, Fotos der Enkel bei Facebook und Pinterest zu löschen. In einem Brief an die Oma schreibt die Frau unter anderem: „Du wurdest mehrfach von der Polizei in (…) aufgefordert, die Fotos von meinen minderjährigen Kindern auf deinen Social-Media-Kanälen zu entfernen.“ Da sie nicht auf die Forderungen reagiert haben soll, sei die Mutter vor Gericht gegangen.
Das Gericht ließ die Verteidigung der Oma nicht gelten, dass das Foto des Enkelkindes bei Facebook einen besonderen emotionalen Wert für sie gehabt habe, da das Kind sieben Jahre bis April vergangenen Jahres bei ihr und dem Opa gelebt hatte. Das Sorgerecht für das Kind sei auch in dieser Zeit bei der Mutter und ihrem Ex-Partner verblieben, der ebenfalls die Löschung gefordert habe. Das Sorgerecht für die anderen beiden Kinder liegt allein bei der Mutter.
Aus „Gerichtsurteil in den Niederlanden:
Oma muss Facebook-Foto ihres Enkelkinds löschen„
Das Kind hat zuvor sieben Jahre (!) bei Oma und Opa gelebt. Das deutet für mich stark darauf hin, dass die Mutter sehr lange nicht in der Lage war, sich angemessen um das Kind zu kümmern.
Ich habe ehrlich gesagt auch gewisse Zweifel daran, dass sie heute dazu in der Lage ist. Der Prozess gegen die Oma kommt mir wie ein kleinkarierter Rachefeldzug ohne Rücksicht auf Verluste vor, der nicht von besonderer geistiger oder moralischer Reife zeugt.
Die Oma hat sich immerhin sieben Jahre lang um das Kind gekümmert, als man selbst es nicht konnte oder wollte. Da sollte man doch meinen, dass man im Gegenzug für sieben Jahre der Fürsorge hinnehmen kann, wenn die Oma ein Bild ihres geliebten Enkelkindes herumzeigt.
Wenn es in dem Fall eine Problem in Hinblick auf das Kindeswohl gibt, dann ist es nicht das von der Oma hochgeladene Foto, sondern die Tatsache, dass das Kind anscheinend ein Jahr lang die Person nicht sehen konnte (und auch weiterhin nicht sehen kann), die zuvor sieben Jahre lang seine zentrale Bezugsperson war.
Aus meiner Sicht liegt dieses eigentliche Problem für jemanden, der sich ernsthaft für das Wohl des Kindes interessiert, auf der Hand. Thematisiert wird es in dem Artikel an keiner Stelle.
Eine rechtliche Handhabe, um dem Kind zu helfen, scheint es aufgrund der Sorgerechtssituation nicht zu geben. Ein Rechtstitel ist vor Gericht eben wichtiger als das tatsächliche Kindeswohl. Traurig ist, dass sich auch die über den Fall berichtenden Medien nicht die Bohne dafür interessieren, wie es dem betroffenen Kind geht. Das tatsächliche Kindeswohl geht ihnen (jedenfalls in diesem konkreten Fall) am Arsch vorbei. Möglicherweise haben sie das Problem nicht einmal wahrgenommen.
Möglicherweise ist es ihnen aber auch einfach zu banal und alltäglich und deshalb nicht weiter berichtenswert. Jedenfalls verwendet man den zur Verfügung stehenden Platz stattdessen lieber für Propaganda gegen Kinderbilder im Netz, für die Verbreitung sinnfreier Moralregeln für vorbildhafte Eltern und das Schüren einer irrationalen Phobie. Auch Medien und Journalisten müssen wohl, dem Zeitgeist entsprechend, (schein)moralisch vorbildhaft sein.