Volksverhetzung gegen Pädophile

Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode heißt es:

„Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie möglichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie ‚Kein Täter werden‘ sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen (S. 130)

Warum soll die Effektivität der Strafverfolgung gerade von pädophilen Tätern erhöht werden? Was ist mit nicht-pädophilen Tätern, die im Netz Jagd auf Kinder machen?

Die überwiegende Zahl der Täter, die sexuelle Übergriffe auf Kinder begehen, sind nicht pädophil. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 90 % der Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch auf sogenannte regressive Ersatztäter zurück, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist.

Obwohl dies längst bekannt ist, operieren die Medien und die Politik immer noch primär mit der Gleichsetzung Kinderschänder = Pädophiler. Dem entspricht dann die Gleichsetzung Pädophiler = Kinderschänder.

Pädophile werden als Raubtiere dargestellt, die über Kinder herfallen. Etwa als „pädophile Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen“ wie im Koalitionsvertrag. Die WDR Doku „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“ durchleuchtet laut offizieller Inhaltsangabe „das perfide System des Foto-Diebstahls und zeigt, wie schutzlos Kinder im Netz Beute von Pädophilen werden“. Durch solche Vergleiche werden Pädophile auf die Ebene eines gefährlichen und zu bekämpfenden Tieres herabgewürdigt.

Die Folge ist, dass Pädophile so geächtet sind, wie niemand sonst. In einer anonymen Umfrage plädierten 49% der Befragten für eine präventive Inhaftierung von Nicht-Tätern mit sexuellem Interesse an Kindern. 27% wünschten diesen den Tod.

Wenn jemand als (vermeintlich) pädophil geoutet wird, führt dies zu Fällen von Selbstjustiz:

Im Juni 2018 wurde in einem Beitrag von RTL im Mittagsjournal „Punkt 12“ über einen angeblich pädophilen Mann in Bremen berichtet. Einige Zuschauer der Sendung meinten, in dem Beitrag den Wohnort des Mannes erkannt zu haben. Eine Gruppe von etwa zehn Personen versammelte sich daraufhin an dem Mehrfamilienhaus in Bremen-Nord, drang in die Wohnung eines 50 Jahre alten Mannes ein und verprügelte diesen so brutal, dass er zeitweilig in Lebensgefahr schwebte. In Wirklichkeit hatte der 50-Jährige nichts mit dem von RTL gezeigten Verdächtigen zu tun.

In Eschweiler wurde im August 2015 ein 29-jähriger vermeintlicher Pädophiler (Christian L.) von den Eltern eines 12jährigen Mädchens ermordet, nachdem er über FaceBook Kontakt mit der Tochter aufgenommen hatte. Ursächlich war wohl ein Missverständnis. Die Tochter war bei FaceBook 22 Jahre alt. Ihre Eltern hatten sie bei der Einrichtung des Accounts zehn Jahre älter gemacht. Die Nachrichten waren im Grunde belangos – ein „Wie geht’s Dir“ und etwas später noch ein „Guten Abend“. Als das Mädchen bzw. die vermeintliche junge Frau nicht reagierte, beließ es Christian L. dabei. Der Kontakt reichte den Eltern aber, um Christian L. für einen Pädophilen zu halten, ihn in eine Falle zu locken und dann umzubringen.

Im Juli 2015 wurde ein 50-jähriger Mann in Freising beim Spaziergang mit seiner 10jährigen Tochter von drei Männern im Alter von 18 bis 23 Jahren und einer Anwohnerin verfolgt, als Pädophiler beschimpft und schließlich verprügelt. Der Mann musste deshalb ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

In den drei genannten Fällen, waren die Opfer völlig unschuldig und darüber hinaus nicht einmal pädophil. Es gibt aber natürlich auch unschuldige Pädophile, die verfolgt werden.

Betroffen sind aber auch Menschen, die tatsächlich Kinder belästigen und deshalb für pädophil gehalten werden (es aber nicht notwendigerweise sind – bei der Mehrzahl der Täter handelt es sich um Ersatztäter) und in eine Falle gelockt werden.

In Großbritannien etwa gibt es private Pädophilen-Jäger, die echte und vermeintliche Pädophile in die Falle locken, sie vor laufender Kamera konfrontieren, das Video mit voller Namesnennung im Netz verbreiten und dann die Polizei informieren. Die BBC hat ermittelt, dass sich in den letzten sechs Jahren mindestens acht Männer in Großbritannien selbst getötet haben, nachdem sie von selbsternannten Pädo-Jägern als Kinderschänder geoutet wurden.

Pädophilie ist so schlecht angesehen, dass ein Pädophiler sich nicht als pädophil outen kann, ohne deshalb Angst vor einem Lynchmob haben zu müssen.

Diese Ächtung ist menschengemacht. Sie ist das Ergebnis von Volksverhetzung. Definiert ist Volksverhetzung in § 130 Abs. 1 StGB:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es gibt bereits Fälle, in denen Menschen wegen Volksverhetzung gegenüber Pädophilen verurteilt wurden.

Der ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte über einen von ihm betriebenen Onlinehandel eine rechtsextreme Musik-CD angeboten auf der mit Texten wie „Krieg den Pädophilen, stirb, stirb, stirb, keiner wird überleben“ zu Hass und Gewalt gegen Menschen mit pädophilen Neigungen aufgerufen wird.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft (der das Gericht in seinem Urteil wohl gefolgt ist) war etwas zweifelhaft: Pädophilie ist laut Staatsanwaltschaft eine psychische Störung. Damit richte sich der Gewaltaufruf gegen eine psychisch kranke und behandlungsbedürftige Bevölkerungsgruppe.

Diese Einordnung hatte evtl. die Funktion, den Einsatz für Pädophile medial und gegenüber der Bevölkerung besser verkaufen zu können und das Gericht auf diese Weise vor einem Ansehensverlust zu bewahren. Denn darauf, ob Pädophilie eine psychische Störung oder eine sexuelle Orientierung ist, kommt es beim Thema Volksverhetzung nicht an.

Geschützt sind neben den ausdrücklich genannten nationalen, rassischen, religiösen und ethnischen Gruppen „Teile der Bevölkerung“ also zahlenmäßig nicht unerhebliche Personenmehrheiten, die auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale als unterscheidbarer Teil von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzbar sind. Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist es irrelevant, ob man Pädophile psychische Störung oder als sexuelle Orientierung einstuft.

Die herrschende Meinung sieht den öffentlichen Frieden als bestimmendes Rechtsgut des § 130 an. Der öffentliche Friede ist dabei nach herrschender Meinung ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung in Ruhe und Frieden zu leben. Gestört ist der Friede danach, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenanteil im Sinne von § 130, Absatz 1 eintritt. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 970, Randnummer 3).

Lt. Einschätzung von „Kein Täter werden“ sind geschätzt ca. 250.000 bis 300.000 Männer von Pädophilie betroffenen. Das ist sicher keine unerhebliche Gruppe mehr. In der Vergangenheit wurden zum Beispiel die Sinti und Roma als hinreichend bestimmter und ausreichend großer Bevölkerungsteil angesehen. Es gibt in Deutschland etwa 120.000 Sinti und Roma. Die Hürde einer hinreichend großen Gruppe ist also sicherlich genommen.

§ 130 setzt voraus, dass eine Tat in einer Art und Weise begangen wird, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Es genügt eine nach Inhalt, Art, Ort oder anderen Umständen konkrete Eignung. Der öffentliche Friede braucht weder gestört, noch konkret gefährdet zu sein, da die Tat ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist. Nach herrschender Meinung ist tatbestandlicher Erfolg des §130, Absatz 1, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern. Dabei kommt es auf eine „Gesamtwürdigung“ von Art, Inhalt, Form, Umfeld der Äußerung, „Stimmungslage“ der Bevölkerung und politischer Situation an. Nach BGH Rechtsprechung muss die Eignung „konkret, wenn auch auf Grund generalisierender Betrachtung“ festgestellt sein. Es müssen „berechtigte – mithin konkrete – Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern.“ (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1011, Randnummer 13/13a).

Während direkte Gewaltaufrufe (wie im Fall des NPD Abgeordneten Petereit) gegen Pädophile eher selten sind, ist es typisch und weit verbreitet, dass Pädophile als Raubtiere und Kinderschänder dargestellt werden. Nebenbei wird gerne mal dazu aufgerufen, Pädophile zu brandmarken. Etwas, das man bekanntlich mit Tieren macht. Folge ist die grundsätzliche Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung gegenüber Pädophilen, die zu den von mir angeführten Fällen von Selbstjustiz gegen echte und vermeintliche Pädophile führten.

Wegen diesem Klima von Gewalt und Willkür ist eine Störung des öffentlichen Friedens meiner Einschätzung nach nicht lediglich abstrakt gefährdet, die Störung ist bereits verwirklicht. Offen als pädophiler Mensch bekannt sein und trotzdem in Ruhe und Frieden zu leben. Das wäre ein Traum. Stattdessen leben Pädophile in ständiger Angst, als pädophil entdeckt zu werden. Kein Pädophiler, der seine sieben Sinne zusammen hat, würde sich freiwillig outen. Dass dies auch tatsächlich nur unter erheblichen Risiken möglich ist, zeigen die nachweisbaren Fälle von Selbstjustiz an Personen, die einer pädophilen Neigung verdächtigt werden.

Viel relevanter als Punkt 1 des § 130, der Hetze und Aufrufe zur Gewalt verbietet, erscheint mir daher Punkt 2, der verbietet, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass ein Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet wird.

Verleumden ist das Aufstellen oder Verbreiten wissentlich falscher Tatsachenbehauptungen, die das Ansehen des Bevölkerungsteils herabsetzen. Beschimpfen ist eine nach Inhalt oder Form besonders herabsetzende Kundgabe der Missachtung. Böswillige Verächtlichmachung ist die aus verwerflichen Beweggründen erfolgende Darstellung anderer als verachtenswert, minderwertig oder unwürdig. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 11).

Beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden Pädophile als Gruppe ständig. Wesentlich ist aber auch noch die Antwort auf die Frage, ob dabei auch ihre Menschenwürde angegriffen wird.

Damit eine Äußerung nach §130 strafbar ist, muss sie die Menschenwürde anderer angreifen. Ein solcher Angriff ist nach ständiger Rechtsprechung stets gegeben, wenn der Täter sich mit der NS-Rassenideologie identifiziert oder wenn die Äußerung damit im affirmativen Zusammenhang steht. Das ist unzweifelhaft gegeben, wenn Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen mit Tieren gleichgesetzt werden oder als Dreck, Unrat, Ungeziefer usw. geschmäht werden. Auch die Forderung, Mitglieder einer Gruppe der Bevölkerung wegen ihres So-Seins zu entfernen („Ausländer raus!“), kann die Menschenwürde verletzen. (siehe Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, S. 1010, Randnummer 12/12a).

Ich denke, dass etwa die Gleichsetzung Pädophiler = Kinderschänder, die Menschenwürde durchaus verletzen dürfte. Auch Tiervergleiche müssten eigentlich ausreichen. Letztlich hängt die Einschätzung aber immer vom Richter ab – und der dürfte einem pro-pädophilen Anliegen zunächst einmal nicht besonders gewogen sein. Damit man trotzdem als Pädophiler Erfolg mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung haben kann, sollte der Sachverhalt schon möglichst heftig und eindeutig sein.

Bei einer „angesehenen“ Minderheiten, wie den Homosexuellen reichte es vor kurzem aus, dass der AfD-Politiker Kay Nerstheimer auf FaceBook Schwule und Lesben als „genetisch degeneriert“, „widernatürlich“, „unnormal“ oder als Fehler der Natur bezeichnet hatte. Er wurde deshalb im Februar 2018 in erster Instanz zu 7.000 Euro Strafe verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Strafe im April 2019 auf 5.000 Euro reduziert. Nerstheimer will in Revision gehen.

Die Gesetzgebung zur Volksverhetzung bietet also durchaus Potential zur aktivistischen Arbeit. Sie bedarf aber einer strategischen Vorbereitung und insbesondere klug ausgewählten und sorgfältig aufbereiteten Fällen.

Wer sich lediglich auf eine (möglicherweise auch noch anonyme) Anzeige beschränkt, muss sich nicht wundern, wenn das Verfahren eingestellt wird. Eine anonyme Anzeige muss ein Staatsanwalt nicht ernst nehmen. Es gibt dann ja niemanden, der über die Einstellung des Verfahrens informiert werden muss oder der ggf. ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 SPO anstrengen könnte.

Wenn man Aussicht auf Erfolg haben will, sollte man sich als Verletzter zur Anzeige bekennen, einen guten Fall haben und ein professionelle juristische Begründung mit Hinweisen auf vergleichbare Fälle und die ständige Rechtsprechung bereits mitliefern.

Allerdings: wer will sich in einem Klima umfassender Ächtung schon durch eine Anzeige als pädophil outen?

Ungeachtet realer Straftatbestände dürfte es daher auch in Zukunft möglich bleiben, Pädophile ohne Furcht vor Konsequenzen zu verhetzen und als Kinderschänder zu diffamieren.

Sexuelle Hypermoral

Wir leben in einem schizophrenen Zeitalter, in dem Sexualität einerseits so frei wie nie ist, andererseits aber Übertritte über die (immer engeren) akzeptierten Grenzen extrem scharf sanktioniert werden.

Einem Zeitalter, in dem fast alle Andersliebende weitestgehend rechtlich gleichgestellt sind und Diskriminierung geächtet ist, in dem aber gleichzeitig immer neue Straftatbestände erfunden (bzw. Schutzlücken geschlossen) werden und die Höchststrafen für Delikte immer weiter nach oben geschraubt werden.

In dem 12jährige Kinder per Internet Zugriff auf harte Pornographie haben, in dem sich aber ein Paar, dass im Freibad Sex hat und dabei von einem 12jährigen beobachtet wird, des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig macht.

Geächtet wird bereits, wer sich nicht ausreichend empört – oder einfach seinen Job macht.

Robert Sullivan

Robert Sullivan ist einer der hochkarätigsten Anwälte der USA: Er unterrichtet als Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Harvard Law School, einer der renommiertesten juristischen Fakultäten der Welt und leitet dort das Institut für Strafrecht. Er trat bereits im Fernsehen bei den Sendern CNN und Fox News als juristischer Analyst auf und war früher auch Leiter der Pflichtverteidiger-Behörde des District of Columbia, der US amerikanischen Hauptstadtregion. Als Pflichtverteidiger hat er dort keinen einzigen Fall verloren (was wohl auch zeigt, dass es in Amerika extrem darauf ankommt, einen guten Anwalt zu finden).

Sullivan ist Afroamerikaner und setzt sich gegen Rassismus ein. Außerdem führt viele er Pro Bono Fälle, vertritt also ehrenamtlich Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können. Das ist an sich in den USA nicht ungewöhnlich. Die amerikanische Rechtsanwaltsvereinigung schreibt in ihren Statuten vor, dass ein Anwalt jedes Jahr mindestens 50 Stunden Pro Bono arbeiten sollte. Sullivan scheint damit nicht zu geizen und dieses (unverbindliche) Soll deutlich zu übertreffen. In seinem Wikipedia Artikel steht jedenfalls, er sei für zahnlose Pro Bono Fälle in ganz Amerika bekannt.

Sullivan ist auch Dean (was etwa der Position eines Dekans entspricht) des Winthrop House, einem Studentenwohnheim der Harvard Universität mit rund 400 Studenten der amerikanischen Oberschicht. Diesen Job allerdings wird er in Kürze verlieren.

Was ist vorgefallen?

Sullivan hatte angekündigt, sich dem Anwaltsteam von Harvey Weinstein anzuschließen. Weinstein war einst quasi-allmächtiger Filmproduzent in Hollywood und soll sich jahrzehntelang der sexuellen Belästigung, sexuellen Nötigung und sogar der Vergewaltigung von Frauen schuldig gemacht haben. Der Weinstein-Skandal war Auslöser der #MeeToo Bewegung.

Nachdem das berufliche Engagement Sullivans bekannt wurde, protestierten Studenten an der Universität Harvard. Sullivan zog sich unter diesem Druck (offiziell wegen „terminlicher Schwierigkeiten“) wieder von dem Verteidigerjob zurück.

Damit war die Sache aber noch nicht ausgestanden. Wegen der weiter anhaltenden „Beunruhigung“ der Studenten, die sich unter dem Sullivan angeblich nicht mehr sicher (!) fühlten, hat sich Harvard entschieden die Stelle des Deans am 30. Juni neu zu besetzen. Ebenfalls betroffen ist Sullivans Frau, die ebenfalls Jura an Harvard unterrichtet und seine Mit-Dekanin war.

Sullivan hat das getan, was man von einem Anwalt letztlich erwartet.

Es muss Leute geben, die Angeschuldigte (also potentielle Unschuldige und potentielle Verbrecher) verteidigen und die, wenn ein Freispruch nicht möglich ist, wenigstens für ein möglichst niedriges Strafmaß kämpfen. Ohne das funktioniert unser Rechtsstaat nicht.

Auch wenn Sullivan in dieser Sache sicher kein Pflichtverteidiger war, sondern fürstlich für seine Dienste entlohnt worden wäre: es ist verdammt noch mal sein Job. Auch ein Chirurg dürfte Weinstein operieren, ganz egal was der vielleicht angestellt haben mag.

Der emeritierte Harvard-Professor Alan Dershowitz hält den Vorgang für die „schlimmste Verletzung der akademischen Freiheiten während meiner 55-jährigen Verbindung mit Harvard“. Das Geschehen erinnere ihn an die McCarthy-Ära, als Anwälte gefeuert worden seien, weil sie „Kommunisten, Schwule und Bürgerrechts-Demonstranten“ vertreten hätten.

Das Wolfsrudel

2016 wurde in Spanien eine betrunkene 18jährige von fünf 23 bis 29 Jahre alten Männern, die sich selbst im Internet als „La Manada“ (das Rudel) bezeichneten, während eines Stierfestival in Pamplona sexuell bedrängt und missbraucht. Die Tat wurde von den Täter auf Videos dokumentiert, die dann auf WhatsApp mit ihrer Tat und den Aufnahmen geprahlt haben. Die Angeklagten wurden wegen sexuellem Missbrauch zu je 9 Jahren Gefängnis verurteilt (Höchststrafe wäre 10 Jahre gewesen).

Dieses Urteil führte zu landesweiten Protesten und Demonstrationen (allein in Pamplona 30.000 Demonstranten). Mehr als 1.2 Millionen Menschen unterzeichneten eine Protestpetition, in der Spaniens Oberstes Gericht aufgefordert wird, die für das Urteil verantwortlichen Richter des Amtes zu entheben.

Die Richter haben das gemacht, was von ihnen erwartet wird und was sie tun müssen, wenn ein Rechtsstaat funktionieren soll: auf Basis der Gesetze Recht gesprochen. Und sind darüber selbst zu Angeklagten geworden.

Stein des Anstoßes: es gibt in Spanien neben sexuellem Missbrauch auch den Tatbestand der Vergewaltigung. Für Vergewaltigung muss als Tatmerkmal Gewalt oder Einschüchterung vorliegen. Die Staatsanwalt hatte die Tat in der Anklage als Vergewaltigung eingestuft (weil sie von einer Einschüchterung ausging) und 18 Jahre Haft gefordert. Nach intensiver Sichtung aller Beweise ergab die Beweisaufnahme, dass die Frau zwar wehrlos war und der Tat definitiv nicht zugestimmt hat, es wurde aber keine physische Gewalt oder Einschüchterung angewendet. Die für die Verurteilung als Vergewaltigung notwendigen Tatmerkmale lagen also nicht vor.

Die allgemeine Empörung bestärkte die Staatsanwaltschaft darin Berufung einzulegen – und beim geforderten Strafmaß noch einmal nachzulegen. Sie forderte nun sogar 22 Jahre Haft. Und verlor. Das Urteil der ersten Instanz wurde bestätigt. Die nächste (und letzte) Berufungsinstanz ist nun das Oberste Gericht Spaniens. Hier steht ein Urteil noch aus.

Ich persönlich finde die Tat scheußlich und widerwärtig. Ich finde sie aber mit 9 Jahren Haft (bzw. für alle Täter zusammen insgesamt 45 Jahren Haft) auch angemessen, wenn nicht sogar zu hart bestraft.

Eine Freiheitsstrafe ist das härteste, was der Rechtsstaat vorsieht und 9 Jahre Haft sind eine sehr, sehr lange Zeit. Wenn man die Täter irgendwann wieder freilässt, sind sie dann nach 9 Jahren Haft bessere Menschen als sie es nach 5 Jahren Haft gewesen wären? Könnte man irgendetwas jenseits der Befriedigung kurzfristiger Rachegelüste erreichen, indem man sie statt für neun für 18 oder 22 Jahre einsperrt?

Ich meine nein.

Verharmlosung?

Es wird sich sicher jemand finden, der mir vorwirft, dass ich mit damit sexuelle Gewalt verharmlose.

Es ist aber keine Verharmlosung, wenn man sexuelle Belästigung als sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung als sexuelle Nötigung, sexuellen Missbrauch als sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung als Vergewaltigung bezeichnet.

Wer eine differenzierte Betrachtung der Realität als Verharmlosung wertet, ist ideologisch verblendet oder will selbst andere durch Ideologie verblenden, um durch Emotionalisierung und Skandalisierung ein Machtmittel zur Durchsetzung eigener Interessen in die Hand zu bekommen.

Sexuelle Belästigung oder sexuelle Nötigung ist schlimm genug. Man muss sie nicht zu etwas anderem Aufbauschen, um sie zu verurteilen und zu bestrafen. Auch ein Totschlag wird nicht verharmlost, wenn man ihn als Totschlag statt als Mord bezeichnet.

Ich halte es für richtig, dass sexuelle Belästigung (übrigens erst seit dem 10.11.2016) strafbar ist. Einen Strafrahmen von bis zu 2 Jahren, wenn man „andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt“ wie ihn § 184i vorsieht und von drei Monaten bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen (wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird) finde ich dagegen überzogen. Maximal 6 Monate auf Bewährung reichen für einen „normalen“ Grabscher völlig.

Da ich auch selbst schon einmal begrabscht wurde und mich dadurch (weil es sich beim Grabscher nicht um einen Jungen handelte) auch belästigt fühlte, traue ich mir durchaus ein Urteil in Hinblick auf den Unrechtsgehalt der Tat aus Opfersicht zu.

Wenn dem Ersttäter maximal eine Bewährungsstrafe drohen würde, wäre das vermutlich auch effektiver, da die Hürde, den Täter tatsächlich anzuzeigen, damit geringer wird. Zu hohe Strafen sind kontraproduktiv, weil das Opfer dann auf einmal in die absurde Situation gerät, den Täter vor einer als zu hart empfunden Strafe schützen zu müssen.

Droht für Ersttäter maximal eine Bewährungsstrafe, gibt es diese Hürde nicht und statt der Bestrafung steht der Lernaspekt im Vordergrund – also der Schutz vor künftigen Taten. Stellt sich der Täter dann allerdings als Wiederholungstäter heraus, muss er eben tatsächlich ins Gefängnis und zieht dann hoffentlich wenigstens dort die richtigen Schlüsse in Hinblick auf sein künftiges Verhalten.

Ideologisierung

Wenn man aus einer sexuellen Belästigung sexuelle Gewalt und aus einer Nötigung eine Vergewaltigung macht, so ist das Neusprech: Sprachplanung mit dem Ziel ideologischer Manipulation.

Die dahinter stehende Ideologie ist in ihrem Ursprung feministisch und greift zu diesem Mittel mit der Skrupellosigkeit und Selbstgerechtigkeit eines Freiheitskämpfers, dem für seine gerechten Ziele jedes Mittel recht ist – und dem irgendwann einmal, gegen übermächtige Widerstände ankämpfend, vielleicht auch wirklich jedes Mittel recht sein musste.

Im feministischen Denken ist Sexualität fix mit männlicher Gewalt verbunden.

Herrschaft über Menschen lässt sich nur ausüben mittels Ausführung oder Androhung von Gewalt. So wie heute zum Beispiel in Iran Oppositionelle nur mit Gewehren auf die Knie und Frauen unter den Schleier gezwungen werden können; so wie Schwarze in Amerika über Jahrhunderte nur mit der Peitsche in Ketten gehalten werden konnten; so wurde die Domination von Männern über Frauen über Jahrtausende mittels struktureller und persönlicher Gewalt aufrecht erhalten. Und jede, der es (noch) nicht passiert war, wusste: Es könnte auch mir passieren.

Über Jahrtausende war Sexualität eine Waffe gegen Frauen. Sie wurden im Krieg, in der Öffentlichkeit oder im Ehebett vergewaltigt und geschwängert. Gewalt & Sexualität waren untrennbar verbunden, und zwar für Männer wie Frauen. Für Frauen, weil sie dachten – oder gar noch immer denken –, das gehöre einfach dazu bei „den Männern“; und weil Frauen gefällig sind bzw. sein müssen.

Traditionell ist also schon die Gewalt an sich lustvoll besetzt für Männer – und zwar unabhängig von der Ausführung sexueller Handlungen (wie Penetration). Erst im Zuge der Emanzipation der Geschlechter wurde das infrage gestellt, versuchen Frauen wie Männer, Gewalt & Sexualität zu trennen. Doch nach Jahrtausenden braucht es dazu mehr als ein paar Jahrzehnte. Denn Sexualgewalt ist kein individueller Ausrutscher, sondern strukturell verankert; ein tiefes, dunkles Erbe. So kommt es, dass für so manchen Mann Gewalt gegen Frauen weiterhin lustbesetzt, ja die höchste Lust ist.

Womit wir bei den Harvey Weinsteins, Tariq Ramadans und Dieter Wedels dieser Welt wären. Solchen Männern geht es nicht nur um „Sex“, es geht um Domination, Demütigung und Gewaltausübung. Sie wollen erniedrigen, foltern, ficken. (…)

Aus „Sexualität, Gewalt & Macht“ von Alice Schwarzer

Für mich sind das kranke Gedanken, denen ein völlig falsches Bild von Sexualität zugrunde liegt und in denen die Hälfte der Weltbevölkerung aufs Übelste dämonisiert wird, indem ihr unterstellt wird, es gehe ihr um „Domination, Demütigung, Gewaltausübung, Erniedrigen, Foltern“.

Sexualität als Hilfsmittel zur Machtausübung ist kein männliches Privileg und war es auch nie. Auch wenn Frauen sich während des Großteiles der überlieferten Geschichte ihren Männern aufgrund gesellschaftlicher Konventionen öffentlich unterordnen mussten, gab es zu jeder Zeit und in jeder Gesellschaft Frauen, die in den eigenen vier Wänden und im Bett ebenbürtig oder überlegen waren.

Sexualität war nie das Mittel der Wahl zur Unterdrückung der Frau. Viel eher waren dies Religion, Sitten, Bräuche und Gesetze. Sexualität war dagegen für Frauen Jahrtausende lang ein Mittel, um wirksam Interessen durchsetzen zu können – und ist es auch heute noch.

Frauen wurden nicht durch die Ächtung von Sexualität oder von sexueller Gewalt befreit, sondern durch die Säkularisierung der Gesellschaft, den dadurch zurückweichenden Einfluss von Religion, durch neue Sitten und Bräuche und vor allem durch neue Gesetze.

Natürlich kann man Sexualität auch als Waffe missbrauchen. Das können Männer aber auch Frauen. Alice Schwarzer gebraucht Sexualität seit fast 50 Jahren als Waffe gegen ideologische Gegner. Sie hat in Ihrem Krieg dabei ohne mit der Wimper zu zucken auch etliche unschuldige Passanten über den Haufen geschossen. Neben der psychologischen Kriegsführung mit dem Thema Sex gibt es aber selbstverständlich auch Frauen, die Kinder sexuell missbrauchen. Etwa 20% der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern werden von Frauen verübt (lt. einer Studie bei Mädchen etwa 6%, bei Jungen etwa 40%).

Das Wesen von Sexualität

All das sagt aber nichts über die innere Wahrheit von Sexualität aus. Auch eine Hand kann man als Faust missbrauchen. Aber der natürliche Zustand der Hand, ist eben nicht die Faust. Genauso wenig ist es der natürliche Zustand der Sexualität, eine Waffe zu sein.

Gewalt und Sexualität können zwar zusammen vorkommen, sie waren aber nie untrennbar miteinander verbunden. Stattdessen ist Sexualität aufs engste mit Liebe verbunden. Nicht zufällig gibt es deutlich mehr Liebesgedichte als Vergewaltigungsgedichte.

Der Mensch ist ein sexuelles Wesen. Sexualität führt über Bindungswillen zu Liebe, Partnerschaft und oft genug auch zu Familie und Kindern. Wenn man einen Krieg gegen die Sexualität als „strukturelle Gewalt“ führt, läuft man Gefahr, Krieg gegen völlig normale Menschen zu führen.

Sex ist emotional und spontan. Es liegt nicht in der Natur der Sache vor jeder Berührung eine Unbedenklichkeitsprüfung durchzuführen oder als Bedingung für einen Kuss, die vorherige Ausstellung eines Passierscheins zu verlangen.

Das Wesen des Menschen

Menschen sind fehlbar. Den tadellosen Menschen, der vor allen (moralischen und sonstigen) Ansprüchen Bestand hat, gibt es nicht.

Weil Menschen neben vielen positiven Eigenschaften nun einmal auch eine Ansammlung von Fehlern und Unzulänglichkeiten sind, ist eine gewisse Fehlertoleranz unerlässlich, wenn der Umgang von Menschen miteinander funktionieren soll.

Schlussfolgerungen

Sex steht heute aus ideologischen Gründen unter Gewaltverdacht. Sexuelle Grenzüberschreitungen gelten als besonders abscheulich.

Eine sexuelle Grenzverletzung ist aber nicht zwingend ein Übergriff. Es kann sich auch schlicht um einen Irrtum handeln. Wenn man jeden Irrtum als Übergriff ahndet, schießt man über das Ziel ebenso hinaus, wie man es tun würde, wenn man jeden Übergriff als Irrtum abtun würde.

Für die Strafwürdigkeit kommt es entscheidend darauf an, wie schwer ein Übergriff ist und ob der Übergriff als Übergriff erkennbar sein konnte bzw. sein musste. Damit ein Strafen mit Augenmaß möglich ist, muss hier hinreichend differenziert werden. Aktuell droht man bei differenzierter Betrachtung allerdings sofort zum asozialen Verharmloser gestempelt zu werden.

Das Strafrecht ist das härteste Mittel des Staates und seinem Wesen nach repressiv, also auf Unterdrückung gerichtet. Es sollte nur soviel staatliche Unterdrückung geben, wie unbedingt benötigt wird.

Empörungs- und Skandalisierungskampagnien, die Kriminalisierung schlechten Benehmens, das Schließen immer weiterer angeblicher „Schutzlücken“ und der ständige Schrei nach höheren Strafen sind letztlich nicht zielführend. Sie werden weder dem Wesen des Menschen noch dem Ziel einer Resozialisierung der Täter gerecht. Zuviel Moral macht blind und ist schädlich.

The Show Must Go On (Robert Bagratyan)

2019 lief die 6. Staffel von The Voice Kids Russia. Und endete in einem Skandal.

Eine der Teilnehmerinnen war die 10jährige Mikella Abramova, Tochter der Sängerin Alsou, die Russland im Jahr 2000 beim Eurovision Song Contest vertreten hatte und damals zweite wurde, und von Yan Rafaeljevich Abramov, einem Banker und Oligarchensohn. Mikella hatte es in das Finale geschafft und dort das Zuschauervoting gewonnen.

Leider fielen dann nachträglich Unregelmäßigkeiten beim Televoting auf. 8.000 als Stimme gezählte Textnachrichten stammten von lediglich 300 Telefonnummern. Es war übrigens der erste Vorfall dieser Art bei The Voice überhaupt – und das Format war schon in 145 Ländern/Regionen zu sehen.

Jedenfalls wurde das Ergebnis daraufhin annulliert und die Finalshow wiederholt. Die Veranstalter wiesen auch zu Recht darauf hin, dass die teilnehmenden Kinder nicht für Handlungen anderer Personen verantwortlich gemacht werden sollten. Trotzdem fehlte Mikella wohlweislich bei der neuen Finalshow, die vor 2 Tage gesendet wurde. Ihrer persönlichen Unschuld zum Trotz wäre sie vom Publikum möglicherweise nicht sehr freundlich empfangen worden.

Am Ende erklärten die Ausrichter alle neun Finalteilnehmer (Mikella eingeschlossen) gemeinschaftlich zum Sieger.

Hier die Blind Audition von einem der Sieger, Robert Bagratyan (13), der den Queen Hit „The Show must go on“ (deutsch: die Show muss weitergehen) sang.

Ob die Show tatsächlich weitergeht, darf aber zumindest bezweifelt werden. Es könnte durchaus sein, dass die Sendung aufgrund des Skandals in Russland erstmal eingestellt wird, was natürlich schade wäre.

Spätestens in einem Jahr sind wir schlauer.

Give Me Love (Ethan Karpathy)

2014 trat der 13jährige Ethan Karpathy bei der ersten (und bisher einzigen) Staffel von The Voice Kids Australia an und sang in den Blind Auditions den Song „Give Me Love“ (Gib mir Liebe) von Ed Sheeran.

Ethan gewann danach die Battles, schied aber in den Sing-Offs aus.

Danach hat der Stimmbruch zugeschlagen. Kaum ein halbes Jahr nach Ausstrahlung der Blind Audition hat Ehtan auf seinem YouTube-Kanal ein Cover von „Give Me Love“ von Ed Sheeran veröffentlicht, in dem man ihn mit deutlich dunklerer Stimme hören kann. Da es sich bei den Blinds nicht um Live-Shows handelt, kann es aber natürlich durchaus sein, dass der zeitliche Abstand zwischen den Auftritten eher ein Jahr beträgt.

Musikalisch hat Ethan sich dann mit zwei anderen Jungs zu einer Boygroup („In Stereo“) zusammen getan. Eines der Mitglieder war Chris Lanzon, der ebenfalls 2014 als 13jähriger bei Voice Kids Australia (mit dem Song Riptide) angetreten war. Der dritte im Bunde war Jakob Delgado. „In stereo“ hat sich 2015 bei der Casting Show X-Factor Australia beworben und schafte es dort bis in die 4. Woche. Hier die Audition:

Die drei habe danach drei EPs und drei Singles veröffentlicht und sind in Australian 2016 und 2017 mehrfach auf Tour geangen. Der große Durchbruch blieb aber aus.

Ende 2017 ist Ethan aus der Gruppe ausgestiegen, die sich dann im April 2018 aufgelöst hat. Neue Informationen liegen mir nicht vor. Trotzdem kann es natürlich gut sein, dass man wieder von Ethan hören wird. Wen die Musik einmal gepackt hat, lässt sie nicht so schnell wieder los.

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Vor 70 Jahren, am 23.05.1949 wurde das deutsche Grundgesetz verabschiedet. Artikel 1 lautet:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Positive Traumabewältigung

Das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen steht im schärfsten möglichen Gegensatz zur unmittelbar vorangegangen Naziherrschaft.

Unter den Nazis wurden Abermillionen Menschen ermordet, weil sie nicht nur als unwert, sondern sogar als Schädlinge galten und man deshalb meinte, nicht einmal ihre bloße Existenz dulden zu können: Juden, Sinti und Roma, Behinderte, Kommunisten, politische Gegner, Zeugen Jehovas und Homosexuelle.

Der Wucht der unter der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft gerade erst verübten Gräueltaten wurde die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde entgegengesetzt.

Ich glaube nicht, dass es möglich ist, mit einem Trauma wie der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft konstruktiver umzugehen.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ ist der erste Satz des ersten Absatzes des ersten Artikel des Grundgesetzes. Er steht nicht zufällig ganz vorne. Die ersten 20 Artikel, in denen die Grundrechte festgehalten sind, bilden so etwas wie der Kern des Grundgesetzes. Den Kern der ersten 20 Artikel bildet wiederum der erste Satz. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind andere Grundrechte im Lichte dieses Satzes auszulegen. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung steht der erste Artikel unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel (Artikel 79, Absatz 3) des Grundgesetzes.

Ich bin nicht nur stolz auf diesen Satz, er stellt für mich sogar eine Art Glaubensbekenntnis dar. Für mich ist er das Äquivalent der Goldenen Regel („Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“) auf gesellschaftlicher und staatlicher Ebene.

Eigeninteresse

Neben meiner allgemeinen politischen Überzeugung bindet mich aber auch mein Eigeninteresse an den Artikel 1 des Grundgesetzes. Denn er schützt ja nicht nur die Menschenwürde anderer, sondern auch meine eigene. Und die ist stärker bedroht, als die eines Durchschnittsbürgers.

Von den Nazis wurden neben Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Kommunisten, politischen Gegners, Zeugen Jehovas und Homosexuellen auch Pädophile vergast. Während die Vergasung von Juden nicht mehr konsensfähig ist, ist es die Vergasung von Pädos oder wenigstens Ihre Kastration durchaus noch. Ich brauche deshalb jeden Schutz, den ich bekommen kann.

Und auch wenn „Würde des Menschen“ zunächst ein wager Begriff ist, leiten sich daraus teils doch recht konkrete Dinge ab. Mit Verweis auf die Menschenwürde haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts etwa verlangt, dass auch ein zu „lebenslanger“ Haft Verurteilter eine Chance haben muss, wieder in Freiheit zu kommen; oder dass ein Hartz-IV-Empfänger auch Mittel erhalten muss, um am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen zu können.

Anders als bei anderen Grundrechten lässt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Menschenwürde auch keine Abwägung mit anderen Grundrechten zu, nicht einmal mit der Menschenwürde anderer. Herausgearbeitet wurde dies beim Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz, das einen Abschuss einer entführten Passagiermaschine erlauben wollte, sofern dadurch andere Menschen gerettet werden können. Eine solche Saldierung – einige Dutzend zu opfern, um Hunderte zu retten – lässt die Menschenwürdegarantie nicht zu.

Damit bietet die Menschenwürde auch mir, als allgemein verachtetem und geächtetem Pädophilen einen unveräußerlichen und jeder Einschränkung und Abwägung entzogenen Schutzraum, der mir auch nicht mit Hinweis auf die Menschenwürde anderer (z.B. von Kindern) genommen werden kann.

Zeitgeist

Trotz seines universellen und absoluten Geltungsanspruchs existiert in der Realität natürlich trotzdem noch so etwas Ungesundes wie ein „gesundes Volksempfinden“. Deshalb gab es in der Vergangenheit auch schon spektakuläre Fehlurteile des Verfassungsgerichts, z.B. das Urteil des Ersten Senats vom 10.05.1957.

Die Beschwerdeführer wandten sich damals gegen ihre Verurteilung wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht und strebten die Feststellung der Nichtigkeit der §§ 175 f. StGB an.

Die damalige Gesetzgebung verletzte nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sondern auch das Gleichheitsgebot, da nur der gleichgeschlechtliche Verkehr von Männern unter Strafe gestellt war, nicht der von Frauen. Trotzdem hielt das Verfassungsgericht diese Gesetzgebung für verfassungskonform: der homosexuelle Mann neige eher als eine lesbische Frau dazu, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen. Deswegen dürften Männer, anders als Frauen, für ihre Homosexualität bestraft werden.

Das zeigt: letztlich entscheidet auch der Zeitgeist darüber, wie die Verfassung interpretiert wird. Man kann also durchaus auch bitter enttäuscht werden, wenn man seine Hoffnung in eine Entscheidung des Verfassungsgerichts setzt.

Einzelnen Fehlentscheidungen zum Trotz blicken wir inzwischen aber auf immerhin 70 Jahre zurück, in denen unsere Grundrechte immer stärker gewürdigt und geschützt wurden.

Versprechen und Verspätung

Was im Grundgesetz steht, ist Verpflichtung und Bekenntnis. Es entspricht nicht immer der Realität. Es steht dort beispielsweise unmissverständlich, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Obwohl das so bereits in der ersten Version vom 23.05.1949 festgehalten wurde, dauerte es noch bis zum 01.07.1958, bis das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten ersatzlos gestrichen wurde. Erst seit 1977 darf eine Frau ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein, und erst seitdem gilt auch das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt.

Homosexuelle Handlungen wurden erst 1969 überwiegend legalisiert. Strafbewehrt blieb damals Sex mit einem Unter-21-Jährigen. Zwei 20jährige durften zum Beispiel noch keinen Sex miteinander haben. Beide hätten sich strafbar gemacht. 1973 wurde das Alter auf 18 gesenkt. Aufgehoben wurde der Rest-§ 175 erst 1994. Erst dann entfielen die im Grunde von Beginn an verfassungswidrigen unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen für homosexuelle Handlungen.

Das Grundgesetz ist also kein Allheilmittel. Aber nur weil nicht jedes Versprechen sofort erfüllt wurde, ist es auch kein zahnloser Tiger. Auch mit Grundgesetz muss man kämpfen. Aber man kann es wenigstens.

Positive Entwicklungen

Aktuell wollen Grüne, FDP und Linke die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität per Grundgesetzänderung verbieten – und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet. Obwohl das nicht bezweckt ist, würde so eine Änderung natürlich auch meine sexuelle Orientierung schützen. Grundrechte gelten nun mal für alle.

Die Union lehnt die Änderung ab. Das Grundgesetz dürfe nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gebe.

Die SPD will zwar parteiübergreifend für eine Zweidrittelmehrheit werben, möchte die Sache aber anscheinend nicht ohne den Koalitionspartner CDU/CSU angehen. Der Vorstoß aus der Opposition sei nicht hilfreich. Der Weg, um etwas zu ändern, führe über entsprechende Mehrheiten. Dazu benötige es Gespräche – auch mit der Union.

Das ist objektiv gesehen auch völlig richtig. Die Union stellt 246 der 709 Abgeordneten des Bundestages. Also etwas mehr als ein Drittel. Verfassungsänderungen sind ohne die Union damit nicht möglich. Wenn die CDU/CSU die Abstimmung intern freigeben würde, wäre die notwendige Zweidrittelmehrheit wahrscheinlich schon heute vorhanden.

Kurzfristig dürfte es mit der Erweiterung der Diskriminierungsverbote im Grundgesetz nichts werden. Mittelfristig scheint mir diese Entwicklung aber unaufhaltsam.

Boogie Woogie Boy

Mitte des 19. Jahrhunderts übertrugen in den USA Bluesmusiker ihre Musik von der Gitarre auf Klavier und spielten sie in einfach Kneipen, die nach den Fässern (englisch: barrel) benannt waren, aus denen der Alkohol ausgeschenkt wurde: den Barrelhouses.

Aus dem Barrelhouse Piano Stil entstand dann im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts der Boogie Woogie, ein fetziger Blues-Abkömmling mit rollenden Bässen der linke Spielhand und melodischen, bluesorientierten Off-Beat-Figuren der rechten Spielhand.

Aus dem Boogie Woogie entstand später (natürlich auch in Verbindung mit anderen musikalischen Einflüssen) Rockabilly, eine frühe Version des Rock&Roll.

Fans hat Boogie Woogie bis heute. Auch sehr junge.

Wer vielleicht noch ein wenig zweifelt, dass der Boogie Woogie sich zum Rock&Roll entwickelte, kann sich gerne nochmal den direkten Vergleich mit Great Balls Of Fire von Jerry Lee Lewis in der Version von Tilman Döbler anhören.

Hanson

Die Gruppe Hanson besteht aus den drei Brüdern Isaac Hanson, Taylor Hanson und Zac Hanson. Die Band wurde gegründet als der äteste (Isaac) 9 Jahre alt war.

Ihren kommerziellen Durchbruch hatten sie 1997 als sie das Album Middle of Nowhere mit dem Superhit MMMBop herausbrachten. Das Album verkaufte sich über 10 Millionen Mal. Zu diesem Zeitpunkt war Isaac (Background und Lead Vocals), Taylor (der Lead Sänger) und Zac (Schlagzeug) 16, 14 und 11 Jahre alt.

Die gröte Erfolgsphase von Hanson dauerte etwa 3 Jahre an. Der Erfolg ebbte dann ab – vermutlich aufgrund des Stimmbruchs von Zac. Er versiegte aber nie ganz. Insgesammt hat die Band bis heute 16 Millionen Platten verkauft und 8 Alben herausgebracht, die es in die Top 40 der US Billboard Charts geschafft haben (z.B. im Jahr 2004 das Album Underneath, 2010 das Album Sout It Out und 2013 das Album Anthem).

Die Hansons sind finanziell unabhängig (jeder der drei Brüder verfügt über ein Privatvermögen von jeweils etwa 20 Millionen Dolar). Sie betreiben ein eigenes Plattenlabel und gehen regelmäßig auf Tour. Ihr siebtes und bisher letze Studioalbum String Theory erschien 2018. Von gescheiterten Existenzen also keine Spur.

Für mich zählt Middle of Nowhere zu den besten Pop-Alben überhaupt. Einfach JEDER Song auf dem Album ist gelungen. Hier die zwei größten Hits daraus:

Deutlich weniger bekannt ist das Hanson Album 3 Car Garage mit Aufnahmen, die 1995 und 1996, also ein bzw. zwei Jahre vor dem Durchbruch der Band entstanden sind.

Mein persönliches Lieblingslied aus diesem Album ist der Song Soldier, in dem eine Version des Märchens vom standhaften Zinnsoldaten erzählt wird.

Erstens gefällt mir die Geschichte. Der Zinnsoldat hat nur ein einziges Bein, weil er als letzte Figur gegossen wurde und das Zinn nicht mehr ausreichte. Das macht ihn aber nicht weniger tapfer als die anderen. Und am Ende wird er mit seiner großen Liebe, der Ballerina vereint. Ich fühl mich ja manchmal auch als Zinnsoldat, der auf sein Happy End hofft.

Zweitens ist das Hanson Lied in eine süße Rahmengeschichte eingearbeitet, in der zu Beginn ein Kind darum bettelt doch noch einmal die Geschichte vom Zinnsoldaten erzählt zu bekommen. Es verspricht dann auch ganz bestimmt einzuschlafen. Einfach nur niedlich. 🙂

Der Hunger lehrt die Preise

Ich habe den Preis für alle Dinge erfahren müssen – weil ich ihn nie zahlen konnte –, als ich als sechzehnjähriger Lehrling allein in die Stadt kam: der Hunger lehrte mich die Preise; der Gedanke an frischgebackenes Brot machte mich ganz dumm im Kopf, und ich streifte oft abends stundenlang durch die Stadt und dachte nichts anderes als Brot. Meine Augen brannten, meine Knie waren schwach, und ich spürte, dass etwas Wölfisches in mir war. Brot. Ich war brotsüchtig, wie man morphiumsüchtig ist.

Aus Das Brot der frühen Jahre von Heinrich Böll

Als ich dieses Zitat heute gefunden habe, hat es mich schwer mitgenommen. Natürlich fehlt es mir nicht am Brot. Es gibt auch andere Grundbedürfnisse.

Dancing with the Stars: Juniors (Hudson West)

Dancing with the Stars ist eine US-amerikanische Tanz-Castingshow, die es bereits seit 2005 gibt. Da jedes Jahr zwei Staffeln ausgestrahlt werden, sind wir inzwischen bei 27 Staffeln. In der Sendung werden aus Prominenten und Profitänzern Paare gebildet, die dann dann jede Woche in einer Liveshow gegen die anderen Paare antreten. Wer Zuschauer und Jury nicht überzeugt, wird herausgewählt.

2018 gab es erstmal eine Kindervariante der Show. Die prominenten Kinder, denen auf professionellem Niveau tanzerfahrene Kinder zur Seite gestellt werden, sind Kinder-Schauspieler, Teilnehmer von Buchstabierwettbewerben (in den USA ein großes Ding), junge Sportler, Kinder von Sportlern, Kinder von Sängern, Kindermodels oder auch der Enkel der ehemaligen Gouverneurin von Alsaka (Sarah Palin).

Ob man das wirklich braucht, wage ich zu vorsichtig zu bezweifeln. Ich will mich aber auch nicht zu sehr beklagen, denn immerhin ist Tripp Johnston-Palin nett anzusehen und der 10jährige Hudson West, der immerhin für seine Rolle in der Krankenhausserie General Hospital für einen Emmy nominiert wurde, ist mir sympathisch.

Hier also das Vorstellungsvideo zum symathischen und auch tänzerisch keineswegs unbegabten Hudson West und seiner Partnerin Kameron Couch, sowie zwei gemeinsame Auftritte.