Lebensluft

Vor kurzem wurde bei Spiegel Online ein Artikel zur Medizingeschichte aus dem Jahr 2009 noch einmal nach oben geschupst und der Leserschaft präsentiert („In der Reihe „einestages-Klassiker“ präsentiert SPIEGEL ONLINE Schätze aus dem einestages-Archiv“). Es ging dabei um eine Erfindung aus dem Jahr 1929, die sogenannte „Eiserne Lunge“. In diesen riesigen Röhren konnten Patienten künstlich beatmet werden. Lediglich der Kopf ragte aus dem Apparat heraus. In der Röhre wurde regelmäßig ein Unterdruck erzeugt, wodurch sich die Lungen füllten und die Patienten mit lebensnotwendiger Luft versorgt wurden. .

Zu den Patienten gehörten Opfer der Kinderlähmung, bei der auch die Lunge befallen sein konnte, was früher sofort tödlich war. Die Lähmung ging später oft zurück, so dass viele Patienten lediglich temporär behandelt werden mussten. Tausende Leben konnten so gerettet werden.

Es gab aber auch Dauerpatienten, die teils Jahrzehnte in einer Eisernen Lunge verbrachten. Wer in einer Eisernen Lunge war, konnte sich nicht waschen, rasieren oder am Kopf kratzen. Die Pflege erfolgte durch seitliche Luken in der Röhre. Ziemlich heftig.

Im Journalismus werden Geschichten regelmäßig mit menschlichen Schicksalen angereichert, um eine Geschichte eindringlich und emotional an den Leser zu bringen. So auch hier.

Die Erzählung des Spiegel beginnt mit einem jungen, reichen Touristen auf Weltreise, der in Peking im Alter von 25 von der Kinderlähmung befallen wird und nur aufgrund der zufällig verfügbaren Eisernen Lunge gerettet werden konnte. Da seine Lunge gelähmt blieb, war er zeitlebens auf das Gerät angewiesen. Immerhin konnte er die Eiserne Lunge irgendwann zumindest kurzzeitig mit der Hilfe von mobilen Beatmungsgeräten verlassen. Trotz seiner verzweifelten Lage heiratete er und zeugte drei Kinder. 1954 starb er nach 18 Jahren Behandlung.

Die Geschichte endet mit dem Deutschen Ferdinand Schießl, der für sein Überleben von 1958 bis 2004 in dem Gerät schlafen musste. Tagsüber konnte er die Eiserne Lunge mit Hilfe einer antrainierten Atemtechnik verlassen. 2004 gelang ihm dann der Wechsel auf eine Atemmaske. Er hatte dabei zwar zunächst mit Umstellungsschwierigkeiten in Form von Panikattacken zu kämpfen, schaffte es aber.

Die emotionale Schlusspointe:

Erst nach Wochen gewöhnte sich Schießl an das Schlafen außerhalb des Stahlsargs. Damit änderte sich sein Leben radikal: Denn vorher war es ihm „nie vergönnt gewesen, Arm in Arm mit meiner Freundin einzuschlafen“.

Ich gebe zu, dass mich das berührt hat.

Ich gönne Frederick Snite (dem Amerikaner) seine Heirat und seine Kinder und ich gönne Ferdinand Schießl, dass er schließlich Arm in Arm mit seiner Freundin einschlafen durfte.

Es wäre aber schön selbst auch einmal Arm in Arm mit meinem Freund einzuschlafen – oder überhaupt einmal einen zu haben.

Realistisch betrachtet, muss es wohl nicht zwingend angenehm sein, wenn man neben jemandem einschläft. Es soll vorkommen, dass einem die Bettdecke weggezogen wird. Oder dass der andere einen im Schlaf ungewollt durch seine Bewegungen mit dem Ellbogen oder anderen Körperteilen malträtiert. Oder dass einem der Bettgenosse durch sein Schnarchen den Schlaf raubt und man sich deshalb am nächsten Tag gerädert fühlt.

Vielleicht ist diese Form der Nähe also gar nicht mal so erstrebenswert. Schlaf bekommt man schließlich auch ohne Mitschläfer. Eigentlich fehlt jemandem, der darauf verzichten muss, nichts Entscheidendes.

Und doch ist die Tatsache, dass ich jede Nacht alleine ins Bett gehe und am Morgen alleine aufwache, dass ich es noch nie erleben durfte, neben einem geliebten Menschen einzuschlafen und neben ihm wieder aufzuwachen, ähnlich belastend wie die vielleicht offensichtlichere Einschränkung, dass ich keinen Sex mit einer mich für mich sexuell anziehenden Person haben darf.

Was man nicht haben kann, wird umso sehnsüchtiger und schmerzhafter vermisst. Vermutlich ist das gemeinsame Schlafen eigentlich etwas Banales, das jemand, dem diese Möglichkeit zur Verfügung steht, kaum zu schätzen weiß und nicht allzu sehr vermisst, wenn er einmal eine Zeitlang darauf verzichten muss. Für jemanden, der es noch nie erlebt hat und dem es unerreichbar ist, kann daran aber gefühlt das Seelenheil hängen.

Vielleicht ist es als Ding an sich nicht weiter wichtig, sondern eher nur das Symbol für einen schrecklichen Mangel. Den Mangel an Zweisamkeit. Das Gefühl, dass es auch für mich eigentlich jemanden gibt, den ich glücklich machen könnte und der seinerseits mich glücklich manchen würde. Die Verzweiflung, dass er für mich unfindbar und wenn gefunden unberührbar bleiben muss, weil die Gesellschaft es so will.

Aber auch wenn ich jetzt herumgejammert habe: Nein, ich möchte nicht unbedingt mit Frederick Snite oder Ferdinand Schießl tauschen. Auch ihr persönlicher Schicksalschlag war hart und das überlieferte Happy End bleibt doch etwas dünn. Ich habe mich in meinem Leben zurechtgefunden. Ihres kenne ich nicht.

Außerdem wartet auf mich ja vielleicht auch noch ein Happy End. Wenn ja, dann nehme ich es – auch wenn es möglicherweise ein wenig dünn ausfallen mag.

Auf dem Weg zur Gesinnungsjustiz: Moralisierung des Strafrechts

Gesinnungsverbrechen: Antisemitismus

Kürzlich konnte man im Tagesspiegel eine Forderung des Antisemitismusbeauftragen Klein lesen, die mich erschreckt hat:

Außerdem brauchen wir ein politisches Zeichen: Das Strafrecht muss so erweitert werden, dass antisemitische Taten härter bestraft werden können. Nach den NSU-Morden wurde ein entsprechender Paragraf im Strafgesetzbuch geschaffen, der es ermöglicht, Taten besonders zu ahnden, wenn sie aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen wurden. Diesen Katalog sollten wir um antisemitische Motive ergänzen. Denn Antisemitismus ist eine besondere Form der Diskriminierung, keine Unterkategorie von Rassismus. (…) Antisemitismus ist ein Angriff auf die Würde des Menschen und auf unsere Gesellschaftsordnung, die vom Grundgesetz geschützt wird. Der Gesellschaft muss klar sein, dass sie eingreifen muss, um die Demokratie zu verteidigen. Das fängt nicht erst mit antisemitischen Angriffen an, sondern bereits dann, wenn etwas gegen Juden gesagt wird. An dieser Stelle muss man im Alltag einschreiten, im Betrieb, auf dem Fußballplatz oder in der U-Bahn. Das gilt auch, wenn Juden als deutsche Staatsbürger für Handlungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden. Der israelbezogene Antisemitismus ist die am weitesten verbreitete Form der Judenfeindschaft in Deutschland – bei Rechts- wie Linksextremen und bei den Islamisten sowieso.

Antisemitismus ist „nur“ eine Gesinnung. Ich mag Antisemitismus persönlich verurteilen, als Geisteshaltung sollte er aber nicht strafbar sein.

Auch wenn Klein nicht Gedanken verbieten will, sondern erst bei Worten („wenn etwas gegen Juden gesagt wird“) anfängt, wird es schwierig. Das Beispiel des israelbezogene Antisemitismus zeigt aus meiner Sicht, dass man mit Verboten und Verbotsforderungen leicht über das Ziel hinausschießen kann. Eine kritische Sicht auf den aktuellen israelischen Premier Netanyahu oder israelische Regierungspolitik ist – unabhängig davon, ob man diese kritische Sicht teilt oder nicht – legitim. Sie wird nicht allein deshalb illegitim und verwerflich, weil Netanyahu Jude ist.

Die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen wird nicht durch Gedanken angetastet, sondern durch Worte (z.B. § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdnung, § 130 Volksverhetzung), vor allem aber durch Taten.

Gedanken sind frei und das nehme ich auch für meine eigenen Gedanken in Anspruch. Als päderastisch veranlagter Mensch mag es mir nicht erlaubt sein, mit einem willigen 12jährigen Sex zu haben. Aber noch kann mir niemand verbieten, mir in meinem Kopf einvernehmlichen Sex mit einem willigen 12jährigen vorzustellen oder unkeusche Gedanken beim Anblick eines Models für Jungenmode zu haben.

Doch zurück zur Forderung des Antisemitismusbeauftragten:

Warum ist Antisemitismus (angeblich) eine besondere Form der Diskriminierung und keine Unterkategorie von Rassismus? Welchen tieferen Sinn macht es, künstlich eine Strafbarkeitslücke herbeizureden? Geht es vielleicht darum, später die Lorbeeren für das Schließen einer (künstlich geschaffenen) Straflücke einheimsen zu können?

Und was ist dann mit Antiislamismus, Antijesidismus, Antihinduismus, Antikatholizismus, Homophobie und Pädophobie? Verletzen die dann nicht auch die Würde des Menschen? Müssen wir erst auf die Berufung eines Antijesidismusbeauftragten und eines Pädophobiebeauftragten warten oder wird diese Schutzlücke gleich mit geschlossen? Wer entscheidet auf welcher Grundlage, welche Menschengruppe besondern Schutz genießt und welche Gruppe eines besonderen Schutzes nicht würdig bzw. unwürdig ist?

Gesinnungsverbrechen: Femizid

Wenn ein Verbrechen an einem Juden als besonders verwerflich, verabscheuenswürdig und strafwürdig dargestellt wird, erinnert mich das auch an die Rede vom „Femizid“ als Neu-Bezeichnung des Mordes an einer Frau:

Femizid unterschiedet sich von Mord in spezifischer Weise. So werden die meisten Femizide von Partnern oder Ex-Partnern begangen, sie gehen mit häuslicher Gewalt einher, mit Drohungen und Einschüchterungen, sexueller Gewalt oder Situationen, in denen Frauen weniger Macht und Ressourcen haben. (…) Die Taten haben eine Vorgeschichte und die ist kein romantisches Drama – sondern hat mit Macht und Gewalt zu tun. Hinter Femizid steckt die Vorstellung, dass Frauen weniger wert sind.

Aus meiner Sicht ist das vor allem Geschwafel. Jede Tat (erst Recht jeder Mord) hat eine Vorgeschichte. Was sonst angeführt wird, etwa Drohungen, Einschüchterungen und sexuelle Gewalt gibt es nicht nur gegenüber Frauen sondern kann genauso gegen Männer gerichtet sein. Auch hat ein Mörder stets die Vorstellung, dass sein Opfer weniger, nichts oder weniger als nichts wert ist. Und: die weitaus meisten Mordopfer von Männern sind nicht etwa weiblich, sondern männlich.

Für mich ist die Forderung nach einem Sonderstatus für Gewalt gegen Frauen komplett abwegig. Warum soll der Mord an einer Frau per se anders bzw. härter bestraft werden, als der an einem Mann? Ist ein Mann weniger wert als eine Frau? Und wenn wir den Mord an Frauen künftig Femizid nennen sollen, sollen wir den Mord an einem Mann dann künftig Maskulinizid nennen? Wem hilft das?

Wie könnte man es ernsthaft rechtfertigen, dem Mörder eines weiblichen Opfers pauschal (durch Schaffung eines eigenen Straftatbestandes und möglicherweise im Sinne einer unwiderlegbaren juristischen Fiktion) Frauenhass bzw. die Überzeugung von der angeblichen Minderwertigkeit von Frauen zu unterstellen? Und müsste man dem Mörder an einem Mann dann nicht ebenso konsequent Männerhass unterstellen – mit analogen Konsequenzen?

Wäre es nur Femizid, wenn ein Mann eine Frau ermordet und Maskulinizid, wenn eine Frau einen Mann ermordet? Schließlich kann auch eine Frau frauenfeindlich und ein Mann männerfeindlich sein. Und nochmal: warum sollte der Mord am anderen Geschlecht verwerflicher sein als der am eigenen Geschlecht?

Das Gegenmodell: Gleichheit vor dem Gesetz

Ob das Opfer einer Tat arm oder reich, männlich oder weiblich, schwarz oder weiß, blond oder rothaarig, dick oder dünn, Linkshänder oder Rechtshänder ist, spielt für die Bewertung eines beliebigen Verbrechens heute zu Recht keine Rolle.

Das war allerdings nicht immer so. Ein Verbrechen an einem Leibeigenen, einem Sklaven oder einer Frau wurde in der Vergangenheit teilweise anders oder auch gar nicht geahndet. Ein freier Bauer etwa galt als mehr wert als ein Leibeigener, ein Adeliger galt als mehr wert als ein freier Bauer und ein Mann galt mehr als eine Frau. Das ist heute zum Glück vorbei. Und daran sollte auch nicht gerüttelt werden.

In Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das bedeutet auch, dass es (eigentlich) keine Sonderrechte oder Sondergesetze geben darf. Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze und alle Menschen sind durch die Gesetze gleich geschützt.

Ich möchte nicht ausschließen, dass es einzelne berechtigte Ausnahmen von dieser Regelung geben mag. Jede Abweichung von diesem Grundprinzip ist aber immer auch eine gefährliche Aufweichung des Grundprinzips der Gleichheit vor dem Gesetz, das eine tragende Säule eines als (im Wesentlichen) gerecht empfundenen Rechtssystems ist. Wer an dieser Säule gräbt, läuft Gefahr den Rechtsstaat an sich zu untergraben und auszuhöhlen.

Ausnahmen von der Regel der Gleichheit

Eine – aus meiner Sicht hoch problematische und falsche – Ausnahme gibt es bei der Beschneidung: die Körperverletzung durch Beschneidung ist beim nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kind ausdrücklich erlaubt. Beim weiblichen Geschlecht ist die Körperverletzung dagegen (unabhängig vom Alter, wobei real aber ganz überwiegend ebenfalls Kinder betroffen sein dürften) als Genitalverstümmelung verboten.

Eine andere Ausnahme gibt es beim Alter in Hinblick auf die sexuelle Selbstbestimmung. Kindern wird unabhängig von ihrer tatsächlichen Reife die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung pauschal und unwiderlegbar abgesprochen. Sie gelten als nicht einwilligungsfähig. Perfiderweise geschieht dies auch noch unter dem Deckmantel des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.

Auch dies ist eine aus meiner Sicht ebenfalls hoch problematische und falsche Ausnahme und zwar nicht etwa – wie man vielleicht meinen könnte – aus Eigennutz, weil ich mir von einer Gesetzesänderung die Möglichkeit sexueller Kontakte versprechen würde.

Unabhängig von Änderungen der Gesetzeslage bleiben sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern mindestens in den nächsten Jahrzehnten gesellschaftlich geächtet und damit kaum möglich. Darüber hinaus müsste man für einen sexuellen Kontakt auch erst einmal seine natürliche und erworbene Schüchternheit und Verklemmtheit überwinden, was nach Jahrzehnten der Abstinenz für mich sicher ein nur schwer überwindliches Hindernis wäre. Selbst wenn das Schutzalter morgen bei 12 oder 10 läge, würde sich an meiner sexuell trostlosen Situation realistisch betrachtet wohl wenig bis nichts ändern.

Die Gesetzgebung ist an dieser Stelle einfach sachlich falsch. Sie wird der Realität nicht gerecht und führt deshalb zu Unrechtsurteilen, die Menschen (Erwachsene und auch Kinder) ohne Not ins Unglück stürzen.

Neben der Wirkung auf Nicht-Kinder (Jugendliche und Erwachsene) kriminalisiert die aktuelle Regelung auch Kinder, denn Kinder, die Sex mit anderen Kindern haben, machen sich in Deutschland strafbar. Es wird bei Verdacht gegen sie ermittelt und sie werden durch den Rechtsstaat schikaniert. Sie werden nur deshalb nicht angeklagt, weil sie als Kinder noch strafunmündig sind. Alternative Zwangsmaßnahmen wie z.B. Inobhutnahme (Heim) oder Zwangstherapie sind allerdings auch gegen Kinder möglich und werden zunehmend auch mehrheitsfähig. Alterstypisches Sexualverhalten kann deshalb heute auch für ein Kind schwere negative Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist falsch und verwerflich.

Geschützt werden muss der Mensch

Es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, nicht „Die Würde des Juden ist unantastbar“ oder „Die Würde der Frau ist unantastbar.“ Natürlich sind auch Frauen und Juden (und ja, sogar Pädophile) geschützt, aber nicht aufgrund Ihrer Eigenschaft als Jude oder Frau, sondern aufgrund ihrer Eigenschaft als Mensch.

Bestraft werden muss die Tat gegen einen Menschen und nicht die Tat gegen einen Juden, einen Moslem oder eine Frau. Eine Frau ist nicht lediglich aufgrund ihres Geschlechts schützenswerter als ein Mann oder ein Jude aufgrund seines Glaubens schützenswerter als ein Atheist.

Hypermoral als unseeliger Megatrend

Der Ruf nach Sondergesetzen ist meiner Einschätzung nach Ausdruck einer hypermoralischen gesellschaftlichen Strömung, bei der statt der Verletzung von Rechten die Moral bzw. das „richtig“ und „falsch“ zum bestimmenden Maßstab wird.

Es spielt dabei kaum eine Rolle, was jemand gemacht (oder nicht gemacht) hat (auch wenn sexuelle Vergehen jeder Art und jedes Schweregrads als besonders unverzeihlich gelten). Hier ein paar aktuelle Beispiele prominenter Personen:

  • Greta Thunberg wurde massiv angegriffen, weil sie in einem Rennsegelboot den Atlantik überquert hat, für dessen Rückführung klimaschädliche Flüge für Crewmitglieder anfallen. Realistisch betrachtet ist der Anlass für die heftigen Attacken kein schweres moralisches Versagen, sondern maximal die nicht ausreichend durchdachte Entscheidung einer Jugendlichen.
  • Der Schalke-Chef Clemens Tönnis wird wegen einer Bemerkung in einer frei gehaltenen Rede auf einmal als Rassist gebrandmarkt. Realistisch betrachtet ist Tönnis in der Vergangenheit (meiner Kenntnis nach) nicht als Rassist aufgefallen und hat einfach eine unbedachte, locker gemeinte Bemerkung gemacht, die spektakulär nach hinten losgegangen ist.
  • Der Opernstar Plácido Domingo wird auf einmal in die Nähe eines Vergewaltigers gerückt, weil er vor 30 Jahren Frauen sexuell belästigt haben soll. Auch wenn ich sexuelle Belästigung schon immer mies fand, hat er sich mit seinem früheren Verhalten wahrscheinlich innerhalb der damals noch akzeptierten Normen bewegt. Die Vorfälle liegen lange zurück und wären, wenn sie denn überhaupt strafbar gewesen sein sollten, wohl auch längst verjährt. Sie sind darüber hinaus unbewiesen und wurden von Domingo bestritten. Selbst wenn Domingo sich vor 30 Jahren daneben benommen haben sollte und Dinge tat, die er als Flirt, sein Gegenüber aber als Belästigung interpretierte, ist es nicht angemessen den Mann heute nach Taten zu bewerten, die er vor 30 Jahren begangen hat bzw. haben soll. In 30 Jahren verändert sich ein Mensch. Der Mann, der sich vor 30 Jahren daneben benommen haben soll, war ein anderer Plácido Domingo als der Plácido Domingo von heute.

Natürlich kann es auch nicht-Prominente treffen (auch wenn Prominente und „Personen des Zeitgeschehens“ anfälliger sind). Z.B. könnte eine Studentin ein Stipendium, für das sie 5 Jahre oder länger hart gearbeitet hat, über Nacht verlieren, wenn sie sich (nach Mehrheitsmeinung) unangemessen gegenüber einem Obdachlosen verhält und sich ein Video dazu auf YouTube wiederfindet. Es könnte auch sein, dass nichts passiert, sie aber 10 Jahre später ihren Job als Leiterin einer Marketingabteilung verliert, weil das Video auf einmal „entdeckt“ und problematisiert wird.

Wer den aktuellen – immer restriktiver werdenden – gesellschaftlichen Normen nicht genügt oder den heutigen Vorstellungen von „richtig“ und „falsch“ irgendwann in der Vergangenheit einmal nicht genügt hat, läuft Gefahr, in einen „Shitstorm“ zu geraten, der zu sozialer Ausgrenzung und wirtschaftlichem Schiffsbruch führen kann. In Grunde eine neue Art der Naturgewalt, wie ein überraschendes Erdbeben oder eine Sturmflut, die theoretisch fast jeden jederzeit aus heiterem Himmel treffen kann. Dagegen versichern kann man sich leider nicht.

Das Gefühl dafür, dass Menschen im Laufe Ihres Lebens stets und unvermeidlich verdammt viele Fehler machen, ist verloren gegangen. Das Normalexemplar eines Menschen ist zwingend auf eine angemessene Fehlertoleranz seiner Umwelt angewiesen, die heute aber zunehmend schwindet. Fehler werden stattdessen ewig erinnert (das Internet vergisst nie) und erbarmungslos verfolgt.

Hypermoral und Recht

Statt den Unrechtsgehalt einer Tat am objektiven Eingriff in geschützte Rechtsgüter (wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum) festzumachen, soll zunehmend die gefühlte moralische Verwerflichkeit und der Grad der Missbilligung und Empörung als entscheidendes Kriterium für die Strafwürdigkeit einer Tat herhalten.

Das ist ein gefährlicher Irrweg. Es gefährdet den Rechtsstaat, wenn nicht mehr die Tat an sich, sondern die (antisemitische, rassistische, sexistische, pädophile, weltanschauliche) Gesinnung / Orientierung bestraft werden soll.

Gesetze sollen das Recht des Einzelnen verteidigen und zwar auch gegen die Vorstellungen und Wünsche einer Mehrheit. Wenn mit dem Strafrecht „politische Zeichen“ gesetzt werden sollen, wie dies der Antisemitismusbeauftragte Klein fordert, ist das alarmierend. Es handelt sich um nichts anderes als den Missbrauch des Strafrechts für politische (und gesellschaftliche) Zwecke. Seine eigentliche Funktion (den Schutz von Rechtsgütern) kann das Strafrecht dadurch immer schlechter erfüllen.

Pädophile waren hiervon in der Vergangenheit besonders stark betroffen. Fast alle Strafverschärfungen und geschlossenen „Schutzlücken“ der letzten drei Jahrzehnte sind auf eine Moralisierung des Strafrechts und populistische „politische Zeichen“ gegen „Gewalt gegen Kinder“ oder gegen „Pädophilie“ (in hetzerischer Gleichsetzung des Pädophilen mit dem „Kinderschänder“) zurückzuführen.

Daran dürfte sich auch nichts ändern. Die nächsten Verschärfungen sind bereits angestoßen und auch damit dürfte es noch lange nicht getan sein. Kinderschutz wird politisch durch Gesetzesverschärfungen demonstriert. Dabei geht es primär um Wählerstimmen. Mit vergangenen Gesetzesverschärfungen kann man nicht mehr punkten, es müssen also immer neue her.

An diesen Stollen im Rechtssystem bricht allerdings nichts zusammen. Dafür sind zu wenige Menschen betroffen. So gesehen kann sich die nicht nur im Sexualstrafrecht, sondern im Strafrecht insgesamt feststellbare Fehlentwicklung einer zunehmenden Moralisierung ultra-langfristig vielleicht sogar als heilsam erweisen. Je mehr Menschen betroffen sind, desto eher wird die Fehlentwicklung erkannt und eine Korrektur möglich, mit der das Strafrecht wieder von Moralverboten befreit wird.

Die Schraube wird immer weiter angezogen bis sie (hoffentlich) irgendwann bricht. Leider haben wir aber heute nichts davon, wenn die Schraube (vielleicht) in zwanzig oder dreißig Jahren endlich bricht.

Brett (Love You More)

In der ersten Staffel von The Voice Kids Nederland (2012) trat der 12jährige Brett mit dem Song „Love You More“ von Racoon an.

Er überzeugte damit alle Coaches und konnte sich auch in der Battle-Phase durchsetzen. Leider wählte ihn sein Coach, Angela Groothuizen, dann aber nicht für das Finale aus. Schade! Ich hätte gerne mehr von ihm gehört und gesehen.

„Was bin ich?“ – Heintje!

Einer der erfolgreichsten Kinderstars überhaupt war Hein Simons, der als Heintje bekannt wurde. Sein Hit „Mama“ war 1968 die meistverkaufte Single in Deutschland. Insgesamt wurden von ihm über 40 Millionen Platten verkauft. Darüber hinaus verhalf er mit seiner Popularität sechs Spielfilmen zum Kassenerfolg.

Mit seinem Lieber-Junge Image war Heintje auch ein Gegenentwurf zur englischen Rock- und Popmusik. Wo er sang, lag ihm das Publikum zu Füßen. Trotz seines unglaublichen (auch internationalen) Erfolgs, blieben seine Familie und Heintje selbst bodenständig. Und das war vermutlich auch ein großes Glück, denn mit seinem Stimmbruch im Alter von 16 ½ Jahren endete auch seine Karriere.

Hein Simons versuchte sich danach zwar immer wieder an Comebacks als Sänger, kam damit über Achtungserfolge aber nicht hinaus. Dennoch scheint er den Einschnitt nach Stimmbruch und Karriereende gut überstanden zu haben und nichts zu bereuen. Dazu beigetragen hat sicher auch, dass er damals einen guten Manager erwischt hat, der gut für ihn arbeitete und ihn auch nicht über den Tisch gezogen hat. Er ist damit bis heute finanziell unabhängig.

Sein Gesangserfolg verhalf ihm auch zu seinem Glück auf dem Rücken der Pferde: Als er sein erstes Album eingesungen hatte, bekam er ein Pony geschenkt, weil sein Manager wusste, dass er ein Pferdenarr war. Mit 18 kaufte er sich dann einen Reiterhof in Belgien, der ihm auch noch heute gehört. Von den 60 Pferden, die dort untergebracht sind, gehören ihm sechs.

Ein interessantes Interview mit Hein Simons aus dem Jahr 2015 (zu seinem 60ten Geburtstag) kann man hier (Link) lesen.

Natürlich habe ich mir auch ein Video herausgesucht. Es ist aber nicht etwa einer seiner großen Hits, sondern sein Auftritt bei „Was bin ich?“ vom 25.11.1969. Zu diesem Zeitpunkt war Heintje 14 – und bekam reihenweise Heiratsanträge von Frauen. 😛

Joep Reijnen

Joep Reijnen war einer der Finalisten der zweiten Staffel (2013) von The Voice Kids Nederland. Bei seiner Blind Audition hat er Coaches und Publikum mit dem Lied Breakeven von The Script begeistert.

Bis er im Finale antreten konnte, hat ihn dann allerdings der Stimmbruch ereilt. Er kam nicht mehr in die Höhen und so war das Ergebnis lediglich routiniert und „OK“ aber eben kein Aha-Erlebnis mehr wie noch bei seiner Audition.

Egal wie viel jemand übt und wie sehr man sich bemüht, der Stimmbruch kann einem jungen Sänger ganz gehörig dazwischen grätschen. Manchmal ist er „nur“ die ungebetene Unterbrechung zwischen einer tollen Stimme und einer auf andere Weise tollen Stimme. Aber manchmal verliert sich das Besondere einer Stimme und kommt nicht in neuer Gestalt zurück.

Ich vermute, dass es Joep so ergangen ist, dann relativ bald nach dem Finale bei The Voice Kids verlieren sich seine musikalischen Fußabdrücke in der digitalen Welt.

Es gibt aber noch ein paar ältere musikalische Fußstapfen von ihm.

Joep trat schon 2008 bei Limburgischen Vorrunde zu „kinderen voor kinderen“ an. Das ist einerseits ein Musikwettbewerb, andererseits aber auch ein Kinderchor, des Senders BNNVARA, der seit 1981 jährlich ein Album herausbringt und damit auch regelmäßig sehr weit vorne in den niederländischen Ablumcharts landet. Von bisher 39 Alben erreichten 17 den ersten Platz in den Charts.

Joep setzte sich in der Vorausscheidung der Region Limburg durch und vertrat Limburg 2009 beim nationalen Songfestival von „kinderen voor kinderen“, den er ebenfalls gewinnen konnte. Hier sein Auftritt:

Ich habe auch noch ein paar weitere alte Aufnahmen von ihm gefunden, die mir gut gefallen:

Kacper Pałatyński (SuperDzieciak)

SuperDzieciak ist die polnische Ausgabe von Superkids, einem Format, in dem Kinder zwischen 3 und 14 Jahren ihre Talente zeigen und von einer Jury (wohlwollend) bewertet werden.

Kacper präsentierte in diesem Format 2015 seine Jo-Jo Künste. Er ist ein echter Könner und mit seinem Talent zugleich irgendwie angenehm normal.

Dass sich Jungs für’s Jo-Jo-Spielen begeistern können, finde ich jedenfalls nicht sonderlich exotisch, sondern ziemlich altersgerecht. Und wer so richtig begeistert ist, kann es (gerade als Kind) auch schnell ganz schön weit bringen – auch wenn es natürlich kaum einer zu solch meisterhafter Beherrschung bringen wird, wie sie Kacper demonstriert.

Einfach mal faul sein

„Heute bin ich einfach mal faul“ ist das Konzept des Lazy Song von Bruno Mars – richtig nett gemacht und die Idee, einfach mal einen Tag entspannt herum zu lümmeln, hat durchaus ihre Anhänger.

Bei Jungs ist der Song ziemlich populär und es gibt Coverversionen en masse. Ich starte allerdings nicht mit einem Cover, sondern mit einem Video von Jungs aus einem Sommercamp, das zum Originalsoundtrack erstellt wurde:

Natürlich darf aber auch ein Cover nicht fehlen. So versuchte Sven 2018 (vergeblich) die Coaches mit dem Lied in seiner Blind Audition bei The Voice Kids Deutschland zu überzeugen:

Auch in der Talentshow We Kid Thailand nahm man sich – sogar mit ausgefeilter Choreographie – des Lazy Song an.

Wer sich über die Affenkostüme wundert – die kommen auch im Originalvideo von Bruno Mars vor. Das Lied ist eben ganz klar auch eine Selbst-Verhohnepiepelung. Das macht es ja gerade so sympathisch. 🙂

Frauen als Täterinnen

Die Diskussion um Kindesmissbrauch fokussiert sich sehr stark auf männliche Täter. Gewalt gilt als männlich, sexuelle Gewalt sowieso.

Von den 2018 registrierten Tatverdächtigen bei „Straftaten insgesamt“ waren lt. Polizeilicher Kriminalstatistik des Jahres 2018 1.541.130 männlich und 510.136 weiblich. Frauen stellen zwar die Hälte der Bevölkerung aber nur ein Viertel der Täter.

Bei Körperverletzung sind sogar nur ein Fünftel der Täter weiblich. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen weibliche Tatverdächige lediglich 5.5 Prozent aus. Bei „Sexuellem Missbrauch von Kindern“ waren es 2018 4.5 Prozent (424 weibliche Tatverdächtige, 8.933 männliche Tatverdächtig, gesamt 9.357 Tatverdächtige).

Der Anteil an den tatsächlich wegen „Sexuellem Missbrauch von Kindern“ Verurteilten liegt noch niedriger. Der Frauenanteil liegt lt. Statistischen Jahrbüchern (Bereich Justiz) des Statistischen Bundesamt je nach Jahr im Bereich von etwa 2 bis 4 Prozent.

Es gab lange die Hypothese, dass es bei sexuellem Kindesmissbrauch gar keine Täterinnen gibt, bzw. diese ähnlich selten wie Einhörner sind. Inzwischen weiß man allerdings, dass das nicht stimmt. Justiz- und Kriminal-Statistiken geben nicht reale Fallzahlen wieder, sondern lediglich das Hellfeld, also die Taten, die der Justiz „auffallen“.

In der MiKADO-Studie (Missbrauch von Kindern, Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer) der Uni Regensburg (die vom Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend mit 2.3 Millionen Euro gefördert wurde) ist dagegen zum Beispiel festgehalten:

Charakteristisch für Erwachsene mit sexuellen Onlinekontakten zu Minderjährigen waren hohes Bildungsniveau, junges Alter und männliches Geschlecht. Knapp ein Viertel waren Frauen.

MiKADO – Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer, Zentrale Ergebnisse des Forschungsverbundes

Lt der Studie „Long-term consequences of childhood sexual abuse by gender of victim.“ sind 19,27 % der Täter weiblich (40 % bei Jungen, 6% bei Mädchen).

Die Studie „The use of online technology in the modus operandi of female sex offenders“ berichtet, dass der Täter bei 36% der männlichen Opfer und bei 6% der weiblichen Opfer eine Frau war. Insgesamt waren 17% der Täter weiblich.

Eine Metastudie „Educator Sexual Misconduct:A Synthesis of Existing Literature“ gibt auf Seite 24 des Berichts (Seite 32 des PDF) die Ergebnisse anderer Studien an:

  • Jennings and Tharp (2003) => 12.7 % weibliche Täter
  • Hendrie (1998) => 20 % weibliche Täter
  • Gallagher (2000) => 4 % weibliche Täter
  • Shakeshaft and Cohan (1994) => 4 % weibliche Täter
  • 2000 AAUW data => 42.4 % weibliche Täter
  • Cameron et al.=> 43 % weibliche Täter

Wenn man einen Strich drunter macht, dürfte der Anteil weiblicher Täter bei wenigstens 20% liegen. Bei Jungen dürfte der Anteil sogar bei etwa 40% liegen.

Weibliche Täter von sexuellem Missbrauch kommen also doch deutlich häufiger als Einhörner vor. Sie stellen gerade bei Jungen einen erheblichen Anteil der Täter.

Deshalb müssen die Frauen allerdings noch nicht pädophil sein, denn Neigungen und Taten sind zwei paar Stiefel. Ich vermute, dass es sich auch bei Frauen überwiegend um Ersatztäter handeln dürfte, deren primäre sexuelle Präferenz auf Erwachsene gerichtet ist und die vor allem aufgrund der leichten Verfügbarkeit auf Kinder zurückgreifen.

Auch wie der Unrechtsgehalt der Handlungen zu bewerten ist, erschließt sich erstmal nicht. Ich sehe keinen Grund gegenüber Frauen ein strengeres oder weniger strenges Maß anzulegen als bei Männern. Missbrauch (im Sinne von Unrecht) liegt dann vor, wenn ein Mensch einen anderen Menschen schlecht behandelt. Das ist weder eine Frage des Geschlechts noch eine Frage des Alters.

Auch zwischen Frauen und Jungen oder Frauen und Mädchen kann es selbstverständlich freiwillige Kontakte oder Liebesbeziehungen geben, die meiner Auffassung nach nicht strafwürdig sind.