Gesinnungsverbrechen: Antisemitismus
Kürzlich konnte man im Tagesspiegel eine Forderung des Antisemitismusbeauftragen Klein lesen, die mich erschreckt hat:
Außerdem brauchen wir ein politisches Zeichen: Das Strafrecht muss so erweitert werden, dass antisemitische Taten härter bestraft werden können. Nach den NSU-Morden wurde ein entsprechender Paragraf im Strafgesetzbuch geschaffen, der es ermöglicht, Taten besonders zu ahnden, wenn sie aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen wurden. Diesen Katalog sollten wir um antisemitische Motive ergänzen. Denn Antisemitismus ist eine besondere Form der Diskriminierung, keine Unterkategorie von Rassismus. (…) Antisemitismus ist ein Angriff auf die Würde des Menschen und auf unsere Gesellschaftsordnung, die vom Grundgesetz geschützt wird. Der Gesellschaft muss klar sein, dass sie eingreifen muss, um die Demokratie zu verteidigen. Das fängt nicht erst mit antisemitischen Angriffen an, sondern bereits dann, wenn etwas gegen Juden gesagt wird. An dieser Stelle muss man im Alltag einschreiten, im Betrieb, auf dem Fußballplatz oder in der U-Bahn. Das gilt auch, wenn Juden als deutsche Staatsbürger für Handlungen der israelischen Regierung verantwortlich gemacht werden. Der israelbezogene Antisemitismus ist die am weitesten verbreitete Form der Judenfeindschaft in Deutschland – bei Rechts- wie Linksextremen und bei den Islamisten sowieso.
Antisemitismus ist „nur“ eine Gesinnung. Ich mag Antisemitismus persönlich verurteilen, als Geisteshaltung sollte er aber nicht strafbar sein.
Auch wenn Klein nicht Gedanken verbieten will, sondern erst bei Worten („wenn etwas gegen Juden gesagt wird“) anfängt, wird es schwierig. Das Beispiel des israelbezogene Antisemitismus zeigt aus meiner Sicht, dass man mit Verboten und Verbotsforderungen leicht über das Ziel hinausschießen kann. Eine kritische Sicht auf den aktuellen israelischen Premier Netanyahu oder israelische Regierungspolitik ist – unabhängig davon, ob man diese kritische Sicht teilt oder nicht – legitim. Sie wird nicht allein deshalb illegitim und verwerflich, weil Netanyahu Jude ist.
Die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen wird nicht durch Gedanken angetastet, sondern durch Worte (z.B. § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdnung, § 130 Volksverhetzung), vor allem aber durch Taten.
Gedanken sind frei und das nehme ich auch für meine eigenen Gedanken in Anspruch. Als päderastisch veranlagter Mensch mag es mir nicht erlaubt sein, mit einem willigen 12jährigen Sex zu haben. Aber noch kann mir niemand verbieten, mir in meinem Kopf einvernehmlichen Sex mit einem willigen 12jährigen vorzustellen oder unkeusche Gedanken beim Anblick eines Models für Jungenmode zu haben.
Doch zurück zur Forderung des Antisemitismusbeauftragten:
Warum ist Antisemitismus (angeblich) eine besondere Form der Diskriminierung und keine Unterkategorie von Rassismus? Welchen tieferen Sinn macht es, künstlich eine Strafbarkeitslücke herbeizureden? Geht es vielleicht darum, später die Lorbeeren für das Schließen einer (künstlich geschaffenen) Straflücke einheimsen zu können?
Und was ist dann mit Antiislamismus, Antijesidismus, Antihinduismus, Antikatholizismus, Homophobie und Pädophobie? Verletzen die dann nicht auch die Würde des Menschen? Müssen wir erst auf die Berufung eines Antijesidismusbeauftragten und eines Pädophobiebeauftragten warten oder wird diese Schutzlücke gleich mit geschlossen? Wer entscheidet auf welcher Grundlage, welche Menschengruppe besondern Schutz genießt und welche Gruppe eines besonderen Schutzes nicht würdig bzw. unwürdig ist?
Gesinnungsverbrechen: Femizid
Wenn ein Verbrechen an einem Juden als besonders verwerflich, verabscheuenswürdig und strafwürdig dargestellt wird, erinnert mich das auch an die Rede vom „Femizid“ als Neu-Bezeichnung des Mordes an einer Frau:
Femizid unterschiedet sich von Mord in spezifischer Weise. So werden die meisten Femizide von Partnern oder Ex-Partnern begangen, sie gehen mit häuslicher Gewalt einher, mit Drohungen und Einschüchterungen, sexueller Gewalt oder Situationen, in denen Frauen weniger Macht und Ressourcen haben. (…) Die Taten haben eine Vorgeschichte und die ist kein romantisches Drama – sondern hat mit Macht und Gewalt zu tun. Hinter Femizid steckt die Vorstellung, dass Frauen weniger wert sind.
Aus meiner Sicht ist das vor allem Geschwafel. Jede Tat (erst Recht jeder Mord) hat eine Vorgeschichte. Was sonst angeführt wird, etwa Drohungen, Einschüchterungen und sexuelle Gewalt gibt es nicht nur gegenüber Frauen sondern kann genauso gegen Männer gerichtet sein. Auch hat ein Mörder stets die Vorstellung, dass sein Opfer weniger, nichts oder weniger als nichts wert ist. Und: die weitaus meisten Mordopfer von Männern sind nicht etwa weiblich, sondern männlich.
Für mich ist die Forderung nach einem Sonderstatus für Gewalt gegen Frauen komplett abwegig. Warum soll der Mord an einer Frau per se anders bzw. härter bestraft werden, als der an einem Mann? Ist ein Mann weniger wert als eine Frau? Und wenn wir den Mord an Frauen künftig Femizid nennen sollen, sollen wir den Mord an einem Mann dann künftig Maskulinizid nennen? Wem hilft das?
Wie könnte man es ernsthaft rechtfertigen, dem Mörder eines weiblichen Opfers pauschal (durch Schaffung eines eigenen Straftatbestandes und möglicherweise im Sinne einer unwiderlegbaren juristischen Fiktion) Frauenhass bzw. die Überzeugung von der angeblichen Minderwertigkeit von Frauen zu unterstellen? Und müsste man dem Mörder an einem Mann dann nicht ebenso konsequent Männerhass unterstellen – mit analogen Konsequenzen?
Wäre es nur Femizid, wenn ein Mann eine Frau ermordet und Maskulinizid, wenn eine Frau einen Mann ermordet? Schließlich kann auch eine Frau frauenfeindlich und ein Mann männerfeindlich sein. Und nochmal: warum sollte der Mord am anderen Geschlecht verwerflicher sein als der am eigenen Geschlecht?
Das Gegenmodell: Gleichheit vor dem Gesetz
Ob das Opfer einer Tat arm oder reich, männlich oder weiblich, schwarz oder weiß, blond oder rothaarig, dick oder dünn, Linkshänder oder Rechtshänder ist, spielt für die Bewertung eines beliebigen Verbrechens heute zu Recht keine Rolle.
Das war allerdings nicht immer so. Ein Verbrechen an einem Leibeigenen, einem Sklaven oder einer Frau wurde in der Vergangenheit teilweise anders oder auch gar nicht geahndet. Ein freier Bauer etwa galt als mehr wert als ein Leibeigener, ein Adeliger galt als mehr wert als ein freier Bauer und ein Mann galt mehr als eine Frau. Das ist heute zum Glück vorbei. Und daran sollte auch nicht gerüttelt werden.
In Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das bedeutet auch, dass es (eigentlich) keine Sonderrechte oder Sondergesetze geben darf. Für alle Menschen gelten die gleichen Gesetze und alle Menschen sind durch die Gesetze gleich geschützt.
Ich möchte nicht ausschließen, dass es einzelne berechtigte Ausnahmen von dieser Regelung geben mag. Jede Abweichung von diesem Grundprinzip ist aber immer auch eine gefährliche Aufweichung des Grundprinzips der Gleichheit vor dem Gesetz, das eine tragende Säule eines als (im Wesentlichen) gerecht empfundenen Rechtssystems ist. Wer an dieser Säule gräbt, läuft Gefahr den Rechtsstaat an sich zu untergraben und auszuhöhlen.
Ausnahmen von der Regel der Gleichheit
Eine – aus meiner Sicht hoch problematische und falsche – Ausnahme gibt es bei der Beschneidung: die Körperverletzung durch Beschneidung ist beim nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kind ausdrücklich erlaubt. Beim weiblichen Geschlecht ist die Körperverletzung dagegen (unabhängig vom Alter, wobei real aber ganz überwiegend ebenfalls Kinder betroffen sein dürften) als Genitalverstümmelung verboten.
Eine andere Ausnahme gibt es beim Alter in Hinblick auf die sexuelle Selbstbestimmung. Kindern wird unabhängig von ihrer tatsächlichen Reife die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung pauschal und unwiderlegbar abgesprochen. Sie gelten als nicht einwilligungsfähig. Perfiderweise geschieht dies auch noch unter dem Deckmantel des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung.
Auch dies ist eine aus meiner Sicht ebenfalls hoch problematische und falsche Ausnahme und zwar nicht etwa – wie man vielleicht meinen könnte – aus Eigennutz, weil ich mir von einer Gesetzesänderung die Möglichkeit sexueller Kontakte versprechen würde.
Unabhängig von Änderungen der Gesetzeslage bleiben sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit Kindern mindestens in den nächsten Jahrzehnten gesellschaftlich geächtet und damit kaum möglich. Darüber hinaus müsste man für einen sexuellen Kontakt auch erst einmal seine natürliche und erworbene Schüchternheit und Verklemmtheit überwinden, was nach Jahrzehnten der Abstinenz für mich sicher ein nur schwer überwindliches Hindernis wäre. Selbst wenn das Schutzalter morgen bei 12 oder 10 läge, würde sich an meiner sexuell trostlosen Situation realistisch betrachtet wohl wenig bis nichts ändern.
Die Gesetzgebung ist an dieser Stelle einfach sachlich falsch. Sie wird der Realität nicht gerecht und führt deshalb zu Unrechtsurteilen, die Menschen (Erwachsene und auch Kinder) ohne Not ins Unglück stürzen.
Neben der Wirkung auf Nicht-Kinder (Jugendliche und Erwachsene) kriminalisiert die aktuelle Regelung auch Kinder, denn Kinder, die Sex mit anderen Kindern haben, machen sich in Deutschland strafbar. Es wird bei Verdacht gegen sie ermittelt und sie werden durch den Rechtsstaat schikaniert. Sie werden nur deshalb nicht angeklagt, weil sie als Kinder noch strafunmündig sind. Alternative Zwangsmaßnahmen wie z.B. Inobhutnahme (Heim) oder Zwangstherapie sind allerdings auch gegen Kinder möglich und werden zunehmend auch mehrheitsfähig. Alterstypisches Sexualverhalten kann deshalb heute auch für ein Kind schwere negative Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist falsch und verwerflich.
Geschützt werden muss der Mensch
Es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, nicht „Die Würde des Juden ist unantastbar“ oder „Die Würde der Frau ist unantastbar.“ Natürlich sind auch Frauen und Juden (und ja, sogar Pädophile) geschützt, aber nicht aufgrund Ihrer Eigenschaft als Jude oder Frau, sondern aufgrund ihrer Eigenschaft als Mensch.
Bestraft werden muss die Tat gegen einen Menschen und nicht die Tat gegen einen Juden, einen Moslem oder eine Frau. Eine Frau ist nicht lediglich aufgrund ihres Geschlechts schützenswerter als ein Mann oder ein Jude aufgrund seines Glaubens schützenswerter als ein Atheist.
Hypermoral als unseeliger Megatrend
Der Ruf nach Sondergesetzen ist meiner Einschätzung nach Ausdruck einer hypermoralischen gesellschaftlichen Strömung, bei der statt der Verletzung von Rechten die Moral bzw. das „richtig“ und „falsch“ zum bestimmenden Maßstab wird.
Es spielt dabei kaum eine Rolle, was jemand gemacht (oder nicht gemacht) hat (auch wenn sexuelle Vergehen jeder Art und jedes Schweregrads als besonders unverzeihlich gelten). Hier ein paar aktuelle Beispiele prominenter Personen:
- Greta Thunberg wurde massiv angegriffen, weil sie in einem Rennsegelboot den Atlantik überquert hat, für dessen Rückführung klimaschädliche Flüge für Crewmitglieder anfallen. Realistisch betrachtet ist der Anlass für die heftigen Attacken kein schweres moralisches Versagen, sondern maximal die nicht ausreichend durchdachte Entscheidung einer Jugendlichen.
- Der Schalke-Chef Clemens Tönnis wird wegen einer Bemerkung in einer frei gehaltenen Rede auf einmal als Rassist gebrandmarkt. Realistisch betrachtet ist Tönnis in der Vergangenheit (meiner Kenntnis nach) nicht als Rassist aufgefallen und hat einfach eine unbedachte, locker gemeinte Bemerkung gemacht, die spektakulär nach hinten losgegangen ist.
- Der Opernstar Plácido Domingo wird auf einmal in die Nähe eines Vergewaltigers gerückt, weil er vor 30 Jahren Frauen sexuell belästigt haben soll. Auch wenn ich sexuelle Belästigung schon immer mies fand, hat er sich mit seinem früheren Verhalten wahrscheinlich innerhalb der damals noch akzeptierten Normen bewegt. Die Vorfälle liegen lange zurück und wären, wenn sie denn überhaupt strafbar gewesen sein sollten, wohl auch längst verjährt. Sie sind darüber hinaus unbewiesen und wurden von Domingo bestritten. Selbst wenn Domingo sich vor 30 Jahren daneben benommen haben sollte und Dinge tat, die er als Flirt, sein Gegenüber aber als Belästigung interpretierte, ist es nicht angemessen den Mann heute nach Taten zu bewerten, die er vor 30 Jahren begangen hat bzw. haben soll. In 30 Jahren verändert sich ein Mensch. Der Mann, der sich vor 30 Jahren daneben benommen haben soll, war ein anderer Plácido Domingo als der Plácido Domingo von heute.
Natürlich kann es auch nicht-Prominente treffen (auch wenn Prominente und „Personen des Zeitgeschehens“ anfälliger sind). Z.B. könnte eine Studentin ein Stipendium, für das sie 5 Jahre oder länger hart gearbeitet hat, über Nacht verlieren, wenn sie sich (nach Mehrheitsmeinung) unangemessen gegenüber einem Obdachlosen verhält und sich ein Video dazu auf YouTube wiederfindet. Es könnte auch sein, dass nichts passiert, sie aber 10 Jahre später ihren Job als Leiterin einer Marketingabteilung verliert, weil das Video auf einmal „entdeckt“ und problematisiert wird.
Wer den aktuellen – immer restriktiver werdenden – gesellschaftlichen Normen nicht genügt oder den heutigen Vorstellungen von „richtig“ und „falsch“ irgendwann in der Vergangenheit einmal nicht genügt hat, läuft Gefahr, in einen „Shitstorm“ zu geraten, der zu sozialer Ausgrenzung und wirtschaftlichem Schiffsbruch führen kann. In Grunde eine neue Art der Naturgewalt, wie ein überraschendes Erdbeben oder eine Sturmflut, die theoretisch fast jeden jederzeit aus heiterem Himmel treffen kann. Dagegen versichern kann man sich leider nicht.
Das Gefühl dafür, dass Menschen im Laufe Ihres Lebens stets und unvermeidlich verdammt viele Fehler machen, ist verloren gegangen. Das Normalexemplar eines Menschen ist zwingend auf eine angemessene Fehlertoleranz seiner Umwelt angewiesen, die heute aber zunehmend schwindet. Fehler werden stattdessen ewig erinnert (das Internet vergisst nie) und erbarmungslos verfolgt.
Hypermoral und Recht
Statt den Unrechtsgehalt einer Tat am objektiven Eingriff in geschützte Rechtsgüter (wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum) festzumachen, soll zunehmend die gefühlte moralische Verwerflichkeit und der Grad der Missbilligung und Empörung als entscheidendes Kriterium für die Strafwürdigkeit einer Tat herhalten.
Das ist ein gefährlicher Irrweg. Es gefährdet den Rechtsstaat, wenn nicht mehr die Tat an sich, sondern die (antisemitische, rassistische, sexistische, pädophile, weltanschauliche) Gesinnung / Orientierung bestraft werden soll.
Gesetze sollen das Recht des Einzelnen verteidigen und zwar auch gegen die Vorstellungen und Wünsche einer Mehrheit. Wenn mit dem Strafrecht „politische Zeichen“ gesetzt werden sollen, wie dies der Antisemitismusbeauftragte Klein fordert, ist das alarmierend. Es handelt sich um nichts anderes als den Missbrauch des Strafrechts für politische (und gesellschaftliche) Zwecke. Seine eigentliche Funktion (den Schutz von Rechtsgütern) kann das Strafrecht dadurch immer schlechter erfüllen.
Pädophile waren hiervon in der Vergangenheit besonders stark betroffen. Fast alle Strafverschärfungen und geschlossenen „Schutzlücken“ der letzten drei Jahrzehnte sind auf eine Moralisierung des Strafrechts und populistische „politische Zeichen“ gegen „Gewalt gegen Kinder“ oder gegen „Pädophilie“ (in hetzerischer Gleichsetzung des Pädophilen mit dem „Kinderschänder“) zurückzuführen.
Daran dürfte sich auch nichts ändern. Die nächsten Verschärfungen sind bereits angestoßen und auch damit dürfte es noch lange nicht getan sein. Kinderschutz wird politisch durch Gesetzesverschärfungen demonstriert. Dabei geht es primär um Wählerstimmen. Mit vergangenen Gesetzesverschärfungen kann man nicht mehr punkten, es müssen also immer neue her.
An diesen Stollen im Rechtssystem bricht allerdings nichts zusammen. Dafür sind zu wenige Menschen betroffen. So gesehen kann sich die nicht nur im Sexualstrafrecht, sondern im Strafrecht insgesamt feststellbare Fehlentwicklung einer zunehmenden Moralisierung ultra-langfristig vielleicht sogar als heilsam erweisen. Je mehr Menschen betroffen sind, desto eher wird die Fehlentwicklung erkannt und eine Korrektur möglich, mit der das Strafrecht wieder von Moralverboten befreit wird.
Die Schraube wird immer weiter angezogen bis sie (hoffentlich) irgendwann bricht. Leider haben wir aber heute nichts davon, wenn die Schraube (vielleicht) in zwanzig oder dreißig Jahren endlich bricht.