Im Spiegel erschien vor gut einer Woche ein Artikel, der die Auswirkungen der letzten Strafverschärfung diskutiert, mit der Kinderpornographie-Delikte von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochgestuft wurden. Geschehen ist dies durch die Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafe auf 1 Jahr.
Es gibt aber auch weitere Folgen:
- Verfahren mit geringem Unrechtsgehalt können nicht mehr eingestellt werden
- die Verfahren werden nicht von Einzelrichtern, sondern von Schöffengerichten bearbeitet. Es werden also drei Personen auf der Richterbank benötigt, statt einer.
- eines Verbrechens Angeklagte haben immer Anspruch auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers
Eine der Folgen ist die Überlastung des Systems. Dazu wird im Spiegel der leitende Oberstaatsanwalt Florian Kienle aus Mosbach zitiert:
Wenn im Fall der 22-jährigen die gleiche Ermittlerarbeit betrieben werde, wie in gravierenden Fällen, dann schließe er die Gefahr nicht aus, dass die Verfolgung echter Pädophiler darunter leide.
Der Spiegel lässt das unkommentiert stehen.
Im gleichen Artikel kommt ein Richter zu Wort, der eine Richtervorlage beim Verfassungsgericht eingereicht hat, weil er das Gesetz für verfassungswidrig hält:
Nach Ansicht des Richters handelte die Mutter im von ihm vorgelegten Fall nicht aus pädosexueller Motivation, sondern aus Verärgerung und zur Warnung.
Auch das lässt der Spiegel so stehen.
Auf tagesschau.de erschien wiederum heute ein Artikel, mit dem unter der Überschrift „Datenspeicherung gegen die Dunkelziffer“ für die (in allen bisherigen Anläufen vor dem Verfassungsgericht gescheiterten) Vorratsdatenspeicherung geworben wird.
Dabei wird der Präsident des Bundeskriminalamts Holger Münch zitiert:
Ermittlungen zu Verbrechen aber können nicht aus Geringfügigkeit eingestellt werden. So gelangen etwa auch Klassenchats in das Raster der Fahnder, bemängelt BKA-Chef Münch.
Eine andere Einstufung würde der Polizei und der Justiz ein differenziertes Vorgehen ermöglichen, meint Münch. Es stehe dabei die Frage im Raum, hinter welchem Hinweis tatsächlich eine pädophile Tat zu sehen sei. „Und wo wurde ein Inhalt nur geteilt, etwa aus kindlicher Naivität oder aus elterlicher Sorge?“
Wir haben also
- die Verfolgung „echter Pädophiler“ als Ziel eines leitenden Oberstaatsanwalts
- eine „pädosexuelle Motivation“ als Kennzeichen von Strafwürdigkeit aus der Sicht eines Richters
- „pädophile Taten“ als neuen Straftatbestand aus der Sicht des Präsidenten des Bundeskriminalamts.
Wie soll ein Mensch, der eine auf ein kindliches Körperschema gerichtete sexuelle Orientierung hat, das interpretieren? Die Aussagen stellen sich als Komponenten eines umfassenden, gegen Pädophile gerichteten Feindstrafrechts dar, das in den Köpfen bereits angekommen ist, sich aber auch seinen Weg in die Paragraphen bahnt. Ein Beispiel dafür ist aus meiner Sicht die Kriminalisierung des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, also letztlich die Kriminalisierung der Selbstbefriedigung von Pädophilen mit einem dafür vorgesehenen Hilfsmittel.
Für mich bewegen sich die obigen Zitate und die Medienberichterstattung auf dem Niveau von Volksverhetzung. Nicht nur kommt der Abscheu und der Verfolgungswille gegen Pädophile als solche zum Ausdruck, der Leser muss auch den Eindruck gewinnen, dass „echte Pädophile“ grundsätzlich Verbrecher gegen Kinder sind.
Strafgesetzbuch (StGB) – § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Leider sehe ich zur Zeit keine realistische Chance einer effektiver Rechtsverfolgung gegen diese Art der Hetze.
Das Problem ist, dass das Bild des „Monsters“ erfolgreich etabliert wurde. Gegen jede Realität. Leider beteiligt sich der Staat aktiv an der Stabilisierung der Vorurteile. Damit setzt sich die Geschichte der Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität in der Bundesrepublik Deutschland fort. Während im eigenen Land Menschen geächtet und der Verfolgung preisgegeben werden fordert man im Ausland lautstark die Einhaltung der Menschenrechte.
Mich persönlich ärgert besodners, dass die Erben der homosexuellen Bewegung ( LSBTIQ ) die eigene Geschichte verraten.
Die LSBTIQ Community beklagt, dass Hass und Gewalt wieder zunehmen. Dabei vegessen sie, dass sie Teil des Problems sind. Nicht legitimierte, selbsternannte Vertreter*innen grenzen Pädophile aus. Teile dieser Gruppe schrecken auch vor Gewalt nicht zurück. Sie machen also genau das, was sie anderen als Menschenverachtend vorwerfen. Damit verraten sie alles, wofür frühe homosexuelle Aktivisten gekämpft haben.
Wer einem Menschen die Menschenrechte abspricht, spricht sie allen ab.
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Ja, Du hast vollkommen Recht. Allerdings haben die heute etablierten Homo-Aktivisten die pädophilen Aktivisten schon vor über 20 Jahren fallengelassen wie eine heiße Kartoffel bzw. verraten. Nur ganz wenige der früheren Homo-Aktivisten stehen auch heute noch zu den damaligen gemeinsamen Zielsetzungen. Vielen Dank für Deinen obigen Kommentar….
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