Initiative gegen das Puppenverbot

Wie von mir bereits angekündigt, gibt es Menschen, die sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Puppenverbot auf den Weg bringen wollen. Die Webseite der Initiative gegen-das-puppenverbot.de ist inzwischen veröffentlicht.. Ein Besuch ist ausdrücklich empfohlen.

Für mich liegt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes auf der Hand. Wer von dem Gesetz betroffen ist und noch ein wenig Vertrauen in den Rechtsstaat hat, dürfte es als „klare Sache“ ansehen, dass das Verfassungsgericht die Gesetzgebung kippen wird. Allerdings darf man es mit dem Vertrauen in der Verfassungsgericht nicht übertreiben. 88% der Fälle, die das Verfassungsgericht bekommt, werden durch Nichtannahme erledigt. Eine Begründung gibt es dabei meist nicht. Nur 1,4 % aller Beschwerden wird stattgegeben. Auch die anderen 98,6 % der Beschwerdeführer werden sich in Ihren Grundrechten verletzt gesehen und von ihrer Sache überzeugt gefühlt haben.

Mit romantischen Vorstellungen von Gerechtigkeit gewinnt man keine Prozesse. Es braucht einen guten Fall, einen mutigen Beschwerdeführer, der in der Beschwerde seinen Realnamen angegeben muss, Engagement, Zeit, Geld und gute externe Spezialisten, die in der Regel ihrer Expertise entsprechend angemessen bezahlt werden wollen.

Das sind Probleme, die von der Initiative Gegen das Puppenverbot erkannt wurden. Ich traue der Initiative auch zu, Lösungen dafür zu finden. Aber: Ohne Unterstützung wird es nicht gehen. Wenn jeder abwartet und die Hände in den Schloss legt, bis andere die Probleme lösen, wird es am Ende keine Lösung der Probleme geben. Hoffnung muss man sich verdienen, indem man etwas tut. Die Gelegenheit dazu ist da. Man muss sie „nur“ ergreifen.

7 Kommentare zu „Initiative gegen das Puppenverbot

  1. schneeschnuppe, ich bin, trotz meines leider nahezu nicht mehr vorhandenen Vertrauens in den sogenannten Rechtsstaat, wie du in dieser Angelegenheit optimistisch.

    Hier braucht man, wie in manchen verfassungsrechtlichen Fragen, keine komplizierten juristischen „Gebilde“ konstruieren, die kein Außenstehender einfach nachvollziehen kann.
    Die Fakten, die für eine Verfassungswidrigkeit der Kriminalisierung des Besitzes (meines Erachtens damit auch des gewerblichen Handels, ggf. mit Ü18-Beschränkung) einer „Kindersexpuppe“ (was immer das auch genau sein mag) sprechen, scheinen mir so klar, dass es sich beim Honorar aus Sicht des klagenden Rechtsanwalts um leicht verdientes Geld handeln dürfte.

    Die verlinkte Internetseite ist wirklich gelungen. Warst du, vielleicht als Rechtsberater, beteiligt?

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    1. Wenn du eine Verfassungsbeschwerde aus Anwaltssicht als „leicht verdientes Geld“ betrachtest (wohl weil du die Sache für leicht zu gewinnen hältst), dann habe ich im Artikel nicht klar genug kommuniziert.

      Das Verfahren wird vor dem Verfassungsgericht keineswegs leicht zu gewinnen sein.

      Das Problem ist, dass das Verfassungsgericht, dem Gesetzgeber einen sehr, sehr weiten Gestaltungsspielraum lässt. Das ist im Grunde legitimer Ausdruck der Gewaltenteilung, hat für uns aber den Nachteil, dass es schwierig wird, so überzeugende Argumente zu finden, dass das Gesetz am Ende für nichtig erklärt wird.

      Einer der Prüfaspekte zur Verfassungsmäßigkeit ist die Zweckmäßigkeit. Das Gesetz soll Missbrauch verhindern, weil der Gesetzgeber (ohne einen Beweis zu haben) davon ausgeht, dass Puppen die Bereitschaft zu Missbrauch steigern. Er braucht auch keinen Beweis, da er bei unklarer Faktenlage seinen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum wahrnehmen darf.

      Solange es keine Widerlegung gibt, dürfte die Zweckmäßigkeitsprüfung aus Sicht des Verfassungsgerichts durchgehen. Leider gibt es kaum Forschung zur Wirkung von Kinderpuppen. Das macht die Wiederlegung extrem schwierig.

      Es gibt natürlich auch noch andere relevante Aspekte für eine Verfassungsbeschwerde. Die Sache ist schwierig aber ein Kampf ist möglich und auch nicht von vornherein hoffnungslos.

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  2. Ich frage mich seit Anfang an, als ich zum ersten Mal dein Blog angeschaut habe, warum gründest du keine eigene Partei?

    Bzw. warum bist du kein Einzelkämpfer in der Politik?

    Du schreibst sehr gute Ideen und Forderungen hier auf. Deine Ideen und Forderungen hier sind Wahrheitsorientierend, meine Meinung nach.

    Aber fast niemand schaut sich ein „Pädoblog“ an

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    1. Ein Einzelkämpfer in der Politik muss mit seinem Realnamen antreten. Dazu bin ich nicht bereit.

      Es gibt nur sehr wenige Aktivisten, die sich das trauen. Das ist natürlich auch einer der Gründe warum man mit uns fast alles machen kann.

      Aber auch da, wo es solche Aktivisten gab und gibt, haben sie nichts erreichen können. Das beste Beispiel ist die Niederlande mit der Vereniging MARTIJN und der Partij voor Naastenliefde, Vrijheid en Diversiteit. Das Engagement war ernstzunehmen – und hat zu einer besonders brutalen staatlichen und gesellschaftlichen Unterdrückung geführt. Siehe:

      Gewalt, Unterdrückung, staatliche Willkür und Mordversuch


      und

      Blumen für den Pädo

      Das heißt natürlich nicht, dass man aufgeben muss. Ich denke, dass man pragmatisch nach Möglichkeiten suchen, etwas zu erreichen. Irgendwann wird irgendwer Erfolg haben.

      Ob wir das noch erleben, steht auf einem anderen Blatt.

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  3. Ich sehe absolut schwarz.

    Karlsruhe drückt sich im Zweifel mit allerlei juristischen Verrenkungen vor Geradlinigkeit. Konnte man schon bei einer nicht ganz unähnlichen Frage erleben: Strafbarkeit der Geschwisterliebe (Inzest).

    Das, nennen wir es mal so, gesunde Volksempfinden (Ekelgefühl) wurde über die Grundrechte von Perversen gestellt.

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    1. Ich sehe nicht schwarz.

      Aber du hast Recht und hast dich anscheiend gut informiert. Das Urteil über Geschwisterliebe (einvernehmlicher Koitus zwischen erwachsenen, einwilligungsfähigen Geschwistern) war ein extremes Fehlurteil, das geeignet ist das Vertrauen in das Verfassungsgericht nachhaltig zu erschüttern. Die Auffassung, die hätte durchgreifen müssen wurde im Urteil mit der abweichenden Meinung von Richter Hassemer formuliert.

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080226_2bvr039207.html

      Mich hat das Urteil bisher noch jedes Mal beim Lesen innerlich erschüttert und es laufen mir dann zuverlässig die Tränen über die Wangen, sowohl bei Urteil als auch bei der abweichenden Meinung. Es ist für mich auch unglaublich, dass sich die Senatsmehrheit den Gedanken des Richters Hassemer (V(Vizepräsident und Vorsitzender des entscheidenden Senates) verschlossen hat.

      Das Urteil ivon 2008 st inzwischen 13 Jahre alt. Richter Hassemer ist 2014 verstorben. Auch andere Positionen dürften inzwischen neu besetzt sein. Einige Vorstellungen in der Gesellschaft haben sich inzwischen geändert und auch in aktuellen Urteilen wirden teils neue Gedanken und Grundsätze formuliert.

      In Bezug auf den Geschwisterinzest glaube (und hoffe), dass das Urteil heute anders ausfallen würde. Schließlich war auch so etwas wie die Ehe für Alle in 2008 noch Fiktion.

      Es gibt übrigens auch entscheidungserhebliche Tatsachen, die im Urteil zum Geschwisterinzest genannt wurde und zur Rechtfertigung herangezogen wurden, die in Hinblick auf das Puppenverbot meiner Einschätzung nach nicht zutreffen. Auch dies macht mir Hoffnung, dass das Resultat anders ausfallen könnte.

      Für Pädophile wird die gesellschaftliche Missachtung meinem Eindruck nach immer schlimmer und schlägt sich in immer brutaleren Gesetzen nieder. Hier ist aber im Grunde auch eine Chance verborgen. Je brutaler und ungerechter ein Gesetz ist, desto höher die Chance, dass es als auch von anderen als brutal und ungerecht erkannt und als nicht mehr hinnehmbar eingestuft wird.

      Ich habe mich schon recht intensiv mit der Materie befasst und sehe die Sache durchaus als sehr schwierig an. Aber eben nicht als hoffnungslos. Es gibt auch Passagen in vergangenen Urteilen des Verfassungsgerichts, die mir Mut machen.

      Um überhaupt Aussicht auf Erfolg zu haben, muss man alles in die Waagschale werfen. Das heißt natürlich auch, dass man jede Unterstützung braucht. Auch deine.

      Wenn du gar keine Hoffnung mehr hasst, dann erscheint eine Unterstützung vielleicht sinnlos. Sie ist es aber nicht.

      Wenn man vor lauter Hoffnungslosigkeit nichts mehr tut, um seine Lage vielleicht zu verbessern wäre das ein Fall von erlernter Hilflosigkeit. Dieses Sich-Ergeben in Hilflosigkeit und Verzweiflung kommt für mich auch aus Gründen der Selbstachtung und Selbst-Verteidigung nicht in Frage.

      Vor allem aber: es hat schon immer hoffnungslos scheinende Anliegen gegeben, die dann doch Wirklichkeit wurden. Ob es die Sklavenbefreiung, das freie, gleiche und geheime Wahlrecht, das Frauenwahlrecht, die Gleichberechtigung der Frau, die Legalität homosexueller Handlungen, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende ist. Ich bin mir sicher, dass irgendwann auch die Strafbarkeit des einvernehmlichen Geschwisterinzests abgeschafft wird. Und auch für uns sehe ich (neben den unbestreitbaren Gefahren) auch Chancen auf eine Verbesserung der Situation.

      Das Puppenverbot bietet die Möglichkeit sich zu wehren. Eine Verfassungsbeschwerde ist ganz sicher kein Selbstläufer. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass es eine gewisse Chance auf Erfolg gibt.

      Vielleicht liegt die Chance nur bei 10%. Vielleicht liegt sie auch höher. Als „überwiegend wahrscheinlich“ (< 50%) stufe ich sie im Moment nicht ein. Aber wenn ich nur 10% bekommen kann, dann nehme ich die 10%. Die Unterstützung von Menschen wie dir kann dazu führen, dass die Chancen auf 15% steigen. Das Fehlen jeglicher Unterstützung kann dazu fuhren, dass die Chancen auf 5% absacken. Vielleicht liegen die wahren Werte auch höher und man steht am Ende mit einem Fall da, der überwiegende Aussicht auf Erfolg hat. Ich halte das zum jetzigen Zeitpunkt für denkbar.

      In jedem Fall möchte ich dich (und jeden anderen, der "schwarz" sieht) bitten, nochmal in dich zu gehen. Wir brauchen euch an unserer Seite.

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