Es gibt auf dem Portal gutefrage.net immer wieder auch Fragen wie
- „Wäre für Pädophilie / Kindesmissbrauch eine Todesstrafe angebracht?“ oder
- „Gerechte Strafe für Pädophile?“.
Es gibt zum Glück ziemlich viele Mitglieder, die in ihrer Antwort dann darauf hinweisen, dass Pädophilie
- nicht mit Kindesmißbrauch gleichzusetzen ist,
- keine Handlung, sondern eine Neigung ist und
- deshalb natürlich auch nicht strafbar ist.
Aus meiner Sicht fällt ein anderer, ebenfalls bedeutsamer Aspekt aber oft unter den Tisch.
Zur Verdeutlichung eine der genannten Fragen und meine Antwort dazu:
Gerechte Strafe für Pädophile?
Hallo liebe Community
Wir hatten gestern im Berufsschulunterricht das Thema Moral. Über das Thema Moral, sind wir auf das Thema Pädophile Menschen gekommen. In meinen Augen besitzt dieser Mensch keine Moral. Es ist einfach nur widerlich, sich an Kindern zu vergehen, die sich nicht wehren können bzw. das noch nicht realisieren was da abgeht.
Jetzt meine Frage an euch. Was wäre in euren Augen eine gerechte Strafe für einen Pädophilen?
Ich habe geantwortet:
Ich habe mir nun die immerhin 19 Antworten durchgelesen.
Es gibt einige wenige undifferenzierte Antworten. Einer fordert Sicherheitsverwahrung, einer Kastration, einer die Todesstrafe.
In den allermeisten Antworten wird aber darauf hingewiesen, dass Pädophilie keine Straftat ist und zwischen Pädophilie (sexuelle Orientierung) und Kindesmissbrauch (Straftat, die meist von nicht-pädophilen Tätern begangen wird) zu unterscheiden ist.
Was aus meiner Sicht bisher fehlt, ist der Blick auf die Tat an sich. Das Strafrecht, dass wir in Deutschland haben, ist Tatstrafrecht, nicht Täterstrafrecht. Zu bestrafen ist nicht der Täter für seine unmoralische Gesinnung, sondern das Unrecht der Tat durch die Verletzung oder Gefährdung eines Rechtsguts.
Auch wenn die Frage „Gerechte Strafe für Kindesmissbraucher?“ gestellt worden wäre, könnte man sie nicht sinnvoll beantworten. Man muss die Tat kennen, um den Unrechtsgehalt einschätzen zu können.
Der Strafrahmen für Kindesmissbrauch ist heute extrem weit.
Für den Fall des § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern reicht er heute von 6 Monate bis 10 Jahre.
Für den Fall des § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern liegt er bei 1 Jahr bis 15 Jahre. 15 Jahre sind dabei die zweithöchste Strafe, die unser Strafgesetzbuch überhaupt kennt. Die einzige Strafe, die noch darüber liegt ist „lebenslänglich“. Unter die Norm „schwerer sexueller Missbrauch“ fällt übrigens alles, was mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, vom Zungenkuss, zum Finger im Po, zum Vibrator bis hin zu analem oder vaginalem Geschlechtsverkehr.
Diesen sehr großen Strafrahmen braucht man auch, weil es im Bereich der sexuellen Handlungen mit Kindern sowohl Fälle gibt, die im Grunde nicht strafwürdig sind, als auch leichte, mittlere, schwere und schwerste Fälle.
Wenn ein 14-jähriger und ein 13-jähriger einvernehmlich einen Zungenkuss machen, dann ist das „sexueller Missbrauch von Kindern“.
Fragst du mich nach der gerechten Strafe für diesen Fall, dann ist meine Antwort: gar keine.
Ich persönlich finde alles, was willentlich einvernehmlich zwischen den Beteiligten geschieht, nicht oder kaum strafwürdig. Für mich spielt es eine Rolle, ob es Nötigung, Drohung, Erpressung, körperliche Gewalt etc. oder ein Liebesverhältnis gab. Ich finde diese Unterscheidung viel wichtiger als die aktuelle Unterscheidung auf Basis der Handlungen, die alles was mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, als „schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern“ wertet.
Neben der willentlichen Einvernehmlichkeit, ihrem Fehlen und dem Einsatz brutaler Gewalt kommt es für mich auf den Altersunterschied an. Für einen 14- oder 15-jährigen Jugendlichen sind 13-jährige Mädchen adäquate Sexualpartnerinnen und umgekehrt. Es macht keinen Sinn, jemanden für etwas zu bestrafen, was altersgemäß normal und eigentlich auch sozialadequat ist
Fazit
Man muss die Tat kennen bzw. benennen, um sinnvolle Antworten zu erhalten.
Wenn man sich unter „Kindesmissbrauch“ nur die vaginale Vergewaltigung eines 5-jährigen Mädchens durch einen 52-jährigen Mann vorstellen kann, dann sollte man fragen „Gerechte Strafe für 52-jährigen Vergewaltiger eines 5-jährigen Mädchens?“.
Die Antworten auf die Frage „Gerechte Strafe für 14-jähriges Mädchen, dass von einem 13-jährigen Jungen zum Zungenkuss überredet wird?“ dürften aber ganz anders ausfallen.
Ich habe mich im Nachgang zu dieser Antwort entschieden, selber einmal eine Frage nach der „gerechten Strafe“ für eine konkrete Tat zu stellen:
Gerechte Strafe für diesen Fall?
Folgender, aus Opfersicht geschilderter, realer Fall aus dem Buch „Herausforderung Pädophilie – Beratung, Selbsthlfe, Prävention“ von Claudia Schwarze (Leiterin der Psychotherapeutischen Fachambulanz in Nürnberg) und Dr. Gernot Hahn (Leiter der Forensischen Ambulanz im Klinikum Erlangen). Das Zitat stammt von Seite 135 des Buchs:
— Anfang Zitat —
Auch die auf eine Strafanzeige folgenden Vernehmungen und Kontakte mit Polizei und Richtern können belastende Folgen des sexuellen Missbrauchs darstellen. Dazu berichtet Jens (39), ein Klient aus unserer ambulanten Therapiegruppe, rückblickend:
„Da war ich ja gerade 13 geworden, als ich Gerhard kennenlernte. Den fand ich richtig gut, menschlich, was der so drauf hatte, aber eben auch körperlich. Der hatte immer viel Sport gemacht und sag gut aus. Er gefiel mir. Wir hatten dann eine richtige Beziehung und eben auch Sex. Das war richtig schön. Gerhard war so zärtlich zu mir. Das war nicht nur rein raus und fertig. Blöd fand ich nur, dass das Ganze geheim bleiben musste. Ich wusste ja, dass der das nicht darf. Und mir war’s natürlich peinlich. Wenn die das in der Schule herausgefunden hätten … Das wollte ich mir gar nicht vorstellen. Zur Belastung wurde die Beziehung zu Gerhard erst, als alles aufflog und er verurteilt wurde. Da war ich richtig schockiert. Ich hatte ja das Gefühl, dass nichts Schlimmes passiert, und trotzdem schicken sie ihn in den Knast. Ich hatte ganz schöne Schuldgefühle, weil ich ja auch aussagen sollte vor Gericht.“
— Ende Zitat —
Was wäre die gerechte Strafe für Gerhard (den Täter)?
Die Frage wurde als Umfrage mit vorgegebenen Antwortoptionen ausgestaltet. Hier das Ergebnis:

Eine Mehrheit von 63% findet den Fall also nicht strafwürdig und will Gerhard nicht bestrafen. Obwohl Jens, das „Opfer“, sehr positiv auf die Beziehung zurückblickt, hat mich das überrascht. Juristisch gesehen handelt es sich bei dem geschilderten Fall immerhin um schweren sexuellen Kindesmissbrauch.
Es gab ein Eindringen in den Körper („Das war nicht nur rein raus und fertig.“) und nach der Schilderung war Gerhard wohl auch älter als 18 Jahre alt.
§ 176a – Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Es erscheint mir aufgrund der liebevollen, positiv empfundenen Beziehung denkbar, dass das Gericht einen „minder schweren Fall von § 176a, Absatz 2“ angenommen hat. Dann wäre der Strafrahmen aktuell 1 Jahr bis 10 Jahre. Es kann allerdings auch sein, dass das Gericht das positive Erleben des „Opfers“ als Ergebnis einer besonders perfiden und verschlagenen Manipulation interpretiert hat, was dann sogar noch zu einem besonders hohen Strafmaß beitragen könnte.
Hinzu kommt, dass „nicht nur rein raus und fertig“ auf analen Geschlechtsverkehr hindeutet. Dieser wird oft pauschal als „besonders demütigend“ bzw. besonders unmoralisch interpretiert und entsprechend stark sanktioniert. Ein „leichter Fall“ wäre nach der ständigen Rechtsprechung eher bei einem Zungenkuss anzunehmen. Wenn kein minder schwerer Fall angenommen wurde, läge das Strafmaß bei 2 bis 15 Jahren.
Für die Zukunft sind Überlegungen zur Einordnung des Schweregrades aber ohnehin müßig. Lt. den aktuellen Reformplänen soll der „minder schwere Fall“ beim § 176a gestrichen werden. Der Strafrahmen läge dann künftig also stets bei 2 bis 15 Jahren. Da eine Aussetzung zur Bewährung nur bei Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren möglich ist, dürften Bewährungsstrafen beim § 176a künftig also sehr selten werden. Sie sind nur noch möglich, wenn das Urteil genau auf Höhe der Mindeststrafe liegt.
Revidiertes Umfrageergebnis
Bei den Textantworten (die auch ohne Abstimmung in der Umfrage möglich ist) gab es auch ein paar Stimmen von Leuten, die sich für keine der Umfrageoptionen entscheiden wollten.
Sechs Personen reichten die Infos zum Fall nicht aus, um sich zum Strafmaß zu positionieren. Offene Fragen waren z.B:
- das Alter von Gerhard
- die Biographie von Gerhard
- die Frage, ob er Ersttäter oder Wiederholungstäter war
- die Häufigkeit der Handlungen
- eine Gutachtermeinung
Da es sich um keinen konstruierten, sondern einen echten Fall handelt, konnte ich zu diesen Punkten keine Informationen liefern. Man ist auf die Informationen angewiesen, die zur Verfügung stehen. Wenn die Infos für eine Entscheidung nicht ausreichen, ist die Stimmenthaltung die beste Option.
Drei weitere Personen haben bemängelt, dass in der Umfrage die Optionen „Freiheitsstrafe unter einem Jahr“ und „Bewährungsstrafe“ fehlen, für die sie sich andernfalls entschieden hätten.
Dass „Bewährungsstrafe“ als Option fehlt ist tatsächlich etwas unglücklich. Es liegt vor allem daran, dass bei Umfragen auf gutefrage.net maximal 7 Antwortoptionen definiert werden können. Ich hätte im Nachhinein lieber auf die Option „Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung“ verzichtet und dafür „Bewährungsstrafe“ als Option hinzugenommen.
Bei einer weiteren Antwort wurde aus dem Text deutlich, dass der Antwortgeber sich in der Umfrage versehentlich für die Option „Todesstrafe“ entschieden hatte, sich aber eigentlich in Abhängigkeit vom Alter des Täters zwischen Freispruch und Gefängnis entscheiden wollte. Da es hier keine klare Positionierung gibt, macht es für die Auswertung der Umfrage am ehesten Sinn, die Stimme als „ungültig“ zu betrachten und aus der Statistik herauszunehmen.
Wenn ich alle diese Antworten berücksichtige (-1 Stimme für Todesstrafe, +3 Stimmen für Bewährungsstrafe), käme ich auf folgendes, revidiertes Umfrageergebnis (Sortierung nach Schwere der Strafe):
- Keine – der Fall ist nicht strafwürdig => 60% (26 Stimmen)
- Bewährungsstrafe => 7% (3 Stimmen)
- >= 1 Jahre Freiheitsentzug => 7% (3 Stimmen)
- >= 5 Jahre Freiheitsentzug => 9% (4 Stimmen)
- >= 10 Jahre Freiheitsentzug => 5% (2 Stimmen)
- Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung => 1% (2 Stimmen)
- Todesstrafe => 9% (4 Stimmen)
Es wären also 60% für einen Freispruch bzw. für ein Absehen von Strafe.
Bewertung und Schlussfolgerung
Welche Strafe es tatsächlich gab, ist mir nicht bekannt. Es geht aus dem Text im Buch nicht hervor. Es war aber wohl eine Freiheitsstrafe („Da war ich richtig schockiert. Ich hatte ja das Gefühl, dass nichts Schlimmes passiert, und trotzdem schicken sie ihn in den Knast.“)
Dass immerhin 60% anders entschieden hätten, finde ich ermutigend. Für mich persönlich ist nämlich ziemlich deutlich, dass eine Strafe gegen Gerhard Jens nicht hilft, sondern schadet und dass eine Gefängnisstrafe auch nicht der inneren Wahrheit der Beziehung zwischen den beiden gerecht wird. Sie war geprägt von wechselseitiger Anziehung, Einvernehmlichkeit und Zärtlichkeit. Das ist nichts, was Strafe verdient.
Wenn viele andere Menschen das ähnlich sehen, deutet das für mich darauf hin, dass bessere Gesetze, die angemessene Urteile ermöglichen, gesellschaftlich konsensfähig wären.
Allerdings denke ich, dass bei der Umfrage ein ganz anderes Ergebnis herausgekommen wäre, wenn ich lediglich pauschal nach der „gerechten Strafe“ für „schweren sexuellen Mißbrauch von Kindern“ gefragt hätte. Und der für „gut“ befundene Strafrahmen würde vermutlich nochmals höher ausfallen, wenn ich nach der „gerechten Strafe“ für „schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder“ fragen würde. Es handelt sich dabei um die Bezeichnung, die der aktuelle § 176a künftig tragen soll.
Schon das Wort „Missbrauch“ erweckt Assoziationen, die nicht zur Wahrheit der Beziehung zwischen Jens und Gerhard passen. Mit dem Wort „sexuelle Gewalt“ wird es in Zukunft noch schlimmer werden.
„Schwere sexuelle Gewalt gegen Kinder“ und die Lebenswirklichkeit von Jens („Das war richtig schön. Gerhard war so zärtlich zu mir.“) sind nicht kompatibel.
Das Blöde: es fällt keinem auf, weil man Fälle wie die zwischen Jens und Gerhard nicht kennt (sie schaffen es nicht in die Medien) und auch nicht für möglich hält. Soweit es um das Urteil Dritter geht, verdrängt das Wort die Wirklichkeit, weil der mit dem Wort „Gewalt“ gesetzte geistige Anker die Wahrnehmung der Wirklichkeit nachhaltig verzerrt.
Der virtuelle Freispruch für Gerhard (und andere vergleichbare Fälle) bleibt deshalb ohne Folgen. Sprachmanipulation und Wirklichkeitsverzerrung siegen. Das ist frustrierend.
Andererseits: würde man die künstlichen Filter wegnehmen und die Wirklichkeit erkennbar machen, dann ist unsere Gesellschaft liberal genug, um auf eine Beziehung, die ihrem Wesen nach nicht missbräuchlich ist, sondern lediglich einen Tabubruch darstellt, angemessen zu reagieren. Das wiederum ist ermutigend.
Es gibt einen fruchtbaren Boden, auf dem Toleranz und Akzeptanz gedeihen kann. Viele Menschen sind in der Lage, die Gefühle und Wünsche des „Opfers“ wahrzunehmen und dann auch zu respektieren. Dieser „fruchtbare Boden“ wird durch Sprachmanipulation und Wirklichkeitsverzerrung künstlich steril gehalten.
Aktuell wirkt das. Einen künstlich geschaffenen Zustand kann man aber nur schwer „auf ewig“ festschreiben. Es gibt also durchaus Hoffnung, dass sich für die Gerhards und Jens dieser Welt irgendwann etwas nachhaltig verbessert. Leider muss man dafür aber vermutlich ein paar Jahrzehnte Geduld mitbringen.
Interessant. Vielen Dank.
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Bemerkenswert hierbei ist, dass die Redaktion von krumme13.org den Begriff der sexuellen Gewalt im Gegensatz zu dir befürwortet, da Kinder keine Gegenstände sind und daher nicht gebraucht oder auch missbraucht werden können.
Deine Argumentation für die Beibehaltung des Begriffs des Missbrauchs ist jedoch für mich viel überzeugender. Missbrauch mag zwar auch keine glückliche Bezeichnung für sexuelle Handlungen mit Kindern sein, aber trotzdem besser als wenn neben gewalttätigen auch gewaltlose Handlungen als Gewalt bezeichnet werden.
Übrigens: krumme13.org wurde auf gutefrage.net gesperrt. Pass auf, dass dir das nicht auch passiert. Ich befürworte trotzdem deine Userschaft dort. Irgendwer muss auf diesem Portal schließlich aufklären.
https://krumme13.org/news.php?s=read&id=4233
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Es ist generell ein beliebter Trick, menschliche Verhaltensweisen, die man dämonisieren will, einfach als Gewalt zu bezeichnen. So muss man gar nicht mehr belegen, dass etwas tatsächlich gewaltsam war. Man definiert es einfach um und verwirrt so absichtlich die Sprache. Machen Gegner der (Erwachsenen-)Prostitution auch gerne. Ein weiterer beliebter Trick ist es, die Einvernehmlichkeit einfach wegzudefinieren, z.B. alle sexuellen Handlungen mit Kindern als Vergewaltigung zu definieren („statutory rape“ und dergleichen).
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In der USA ist am schlimmsten, da wirst du als „Predator“ (zu deutsch, Raubtier) benannt wenn du mit einen 14 jährigen sex haben würdest wenn du, sag mal so 20 bist.
USA ist ein hoffnungsloser fall in Bereich verbesserungen in dieser Hinsicht.
Ohne NAMBLA (North American Man Boy Love Association) wäre die USA zum NAZI Deutschland 2.0 von mir ernannt worden.
Oh, die sind schon NAZI Deutschland und NAMBLA (North American Man Boy Love Association) leistet Wiederstand.
„Durch die Unterdrückung folgt der Widerstand“
„Die Unterdrückung hält nicht ewig an“
„Das einzigste was man machen kann als Opfer ist der Widerstand anzuschließen“
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