„Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden“

Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden.

Prof. Dr. Thomas Fischer, im Spiegel Artikel
Es gibt kein Strafrecht der Moral

Der Artikel, aus dem das Zitat stammt, ist bereits 2014 erschienen. Als ich ihn heute zufällig entdeckt habe, hat er mich voll ins Herz getroffen.

Einerseits wegen seiner Wahrhaftigkeit und Menschlichkeit. Andererseits, weil es eine einsame Stimme in der Wüste ist und weil die Wüste wächst.

Hier der gesamte Absatz zu dem Zitat:

Solange eine Kette von Gefährdung nachvollziehbar ist, mögen Verbote legitim sein. Dass aber auch ein rein virtuelles, am Computer generiertes kinderpornografisches Bild zur Strafbarkeit des Nutzers führen soll, ist fragwürdig, weil hier in der Realität gerade kein Kind missbraucht wurde. Wir müssen den von Pädophilie betroffenen Menschen doch Handlungsalternativen anbieten, die potenzielle Opfers schützen und zugleich den Betroffenen ein Leben ohne Kriminalisierung ermöglichen. Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden.

Statt Alternativen anzubieten gibt es in der Realität einen Kreuzzug gegen Pädophile.

Nachdem man sich bereits verstärkt für Kindeswohl und gegen sexuellen Missbrauch eingesetzt hat, wolle man nun die Täter noch weiter einschränken. Jede Möglichkeit dazu müsse genutzt werden.

CDU und FDP in NRW wollen Kinder-Sexpuppen verbieten
in der Neuen Westfälischen Zeitung

Tatsächlich geht es gar nicht um Täter. Und jemanden zu verfolgen, der nach aktuellen Gesetzen Täter ist, braucht man keinen neuen Straftatbestand.

Die Adressaten sind – wie bei jedem neuen Straftatbestand – Nicht-Täter, die man (wenn sie ihr Verhalten beibehalten) künftig als Täter behandeln möchte. Es geht dabei konkret um Menschen, deren Sexualität man widerwärtig und gefährlich findet und deren Existenz man missbilligt. Richtig lautet der Satz:

Nachdem man sich bereits verstärkt für Kindeswohl und gegen sexuellen Missbrauch eingesetzt hat, wolle man nun Pädophile noch weiter einschränken. Jede Möglichkeit dazu müsse genutzt werden.

Es geht darum, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine pädophile Neigung verfolgbar zu machen. Da man eine Neigung nicht grundgesetzkonform verfolgen kann, sucht man alle nur denkbaren Anknüpfungspunkte.

Der gewünschte Erfolg ist, den Betroffenen das Leben zur Hölle zu machen oder sie dazu zu bringen, etwas zu tun, das juristisch verfolgbar ist.

Voller Artikel:

CDU und FDP in NRW wollen Kinder-Sexpuppen verbieten

Die NRW-Landtagsfraktionen vermuten, dass solche Puppen den Kindesmissbrauch vermutlich sogar fördert. Jetzt haben sie einen entsprechenden Antrag gestellt.

Düsseldorf. Sexpuppen, die wie Kinder wirken oder auf Wunsch des Kunden genau so aussehen: Die Landtagsfraktionen der CDU und FDP wollen genau das künftig verbieten. Die Fraktionen haben einen entsprechenden Antrag gestellt.

Alleine 2019 hat es demnach 15.700 angezeigte Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder gegeben – mehr als 300 Fälle pro Woche. Statistisch sei jedes siebte bis achte Kind betroffen, so die Antragssteller. „Die Dunkelziffer ist um ein Vielfaches höher. Alle Opfer sind für ihr Leben gezeichnet.“

Nachdem man sich bereits verstärkt für Kindeswohl und gegen sexuellen Missbrauch eingesetzt hat, wolle man nun die Täter noch weiter einschränken. Jede Möglichkeit dazu müsse genutzt werden.

In Deutschland frei verkäuflich

„Umso erschreckender ist es, dass das sogenannte Sexspielzeug Kinder-Sexpuppe, an dem Erwachsene ihre perversen sexuellen Praktiken ausleben können, in Deutschland frei verkäuflich ist“, schreiben CDU und FDP. Diese Kinderattrappen verharmlosen den sexuellen Umgang mit Kindern. Zudem ermöglichen sie potenziellen Tätern, den Missbrauch an Kindern einzuüben.

Hergestellt werden demnach Puppen, die Kindern und Jugendlichen in Größe und Aussehen nachempfunden seien. Der Kunde könne Größe und Form von primären sowie sekundären Geschlechtsmerkmalen auswählen und sogar weitere sexuelle Vorlieben in die Gestaltung integrieren.

Einfuhr, Erwerb und Besitz verbieten

In der Regel, so heißt es, werden diese Puppen im Ausland hergestellt und nach Deutschland importiert. Der Zoll hat jedoch aufgrund mangelnder gesetzlicher Schranken keine Handhabe, „um die Einfuhr dieses abstoßenden und verstörenden Befriedigungszubehörs zu stoppen.“ So bleibe lebensnahes Missbrauchsmaterial frei verfügbar, das Hemmschwellen senke und das Einüben von Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen ermögliche. Die Antragsteller gehen noch weiter: Solche Puppen förderten den Kindesmissbrauch vermutlich sogar.

Die Fraktionen fordern daher: „Die Einfuhr, der Erwerb und der Besitz solcher widerlicher Kinder-Sexpuppen müssen daher schnellstmöglich unter Strafe gestellt werden.“

Wir leben in einer Gesellschaft, die alles dafür tut, damit Pädophile Straftäter werden.

32 Kommentare zu „„Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden“

  1. Lieber Schneeschnuppe, Deine Beiträge zu lesen ist für mich eine wahre Bereicherung in meinem düsteren Leben als pädophil empfindenden Menschen. Geh mit Deinem Wissen und mit Deiner Fähigkeit Dinge so klar und deutlich anzusprechen zur Politik oder zu Medien oder mach einen You Tube Kanal auf. Du würdest Pädophilen so unglaublich helfen mit Deinen Berichten.
    Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und lass niemals nach.
    ein dankbarer Pädo

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  2. Ich hatte an Kindesexpuppen nie Interesse, weil ich sie zu teuer und high-maintainance fand. Attraktiv aussehen tun sie ja schon. Mit dem Gedanken gespielt, mir eine zuzulegen, habe ich bisweilen.

    Ich finde es negativ, dass sich diese Sprache („Täter“) so durchgesetzt hat, obwohl es gar keine Opfer gibt und dieser noch gar nicht existierende Straftatbestand gar keine realweltliche Nutzfunktion für die Gesellschaft hat. Besonders bedauerlich fand ich, dass dieselben Sprachformen und Rationalisierungen auch bei FDP, Grüne und Linke ohne großen Widerspruch zu finden waren. Das Konzept, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur dann eingeschränkt wird, wenn tatsächliche Rechtsgüter realistisch, also nicht rationalisiert oder an den Haaren herbeigezogen, gefährdet sind, ist zumindest in NRW auch bei diesen Parteien völlig abhanden. Wir werden sehen, wie es sich auf Bundesebene entwickelt.

    Man stelle sich mal vor, der Staat hätte penisförmige Dildos verboten mit der Begründung, dass damit Männer objektifiziert werden und es ein männerfeindliches Menschenbild transportiert. Womöglich könne damit sogar sexuelle Gewalt gegen Männer eingeübt werden! Wenn die NRW-Fraktionen sich so geäußert hätten, wären sie mit Spott und Häme überzogen worden. Es hätte Kritik gehagelt, weil die Politik sich in das sexuelle Privatleben von Bürgern einmischen will, noch dazu mit Mitteln des Strafrechts, die das staatliche Gewaltmonopol ausnutzen.

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  3. „Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden.“

    Eines hat mich an diesem Satz aber sofort gestört: es klingt wie als wäre Pädophilie eine Straftat. Sogar zusammen mit dem Rest des Absatzes klingt er immernoch genauso falsch. Aber gut, so war es ja vom Richter nicht gemeint.

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    1. Man versucht ja auch, so viele Straftatbestände wie möglich zu definieren, damit möglichst viele Pädophile tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden können. Egal ob es einen Sinn hat oder nicht, vgl. opferlose Straftaten wie Lolicon, Gummipuppen.

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      1. Im Grunde ja. Aber: die Tendenz zum Schließen angeblicher „Schutzlücken“ gibt es im ganzen Sexualstrafrecht, nicht nur bei Straftaten, die Pädophilen zugeordnet werden.

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  4. „die Tendenz zum Schließen angeblicher „Schutzlücken“ gibt es im ganzen Sexualstrafrecht, nicht nur bei Straftaten, die Pädophilen zugeordnet werden.“

    Wirklich? Was gibt es denn dafür für Beispiele? Es wird doch nicht etwa geplant, Männer- oder Frauen-Sexpuppen in realistischer Personengröße zu verbieten. Das wäre schließlich solch ein Verbot analog zur Kinder-Sexpuppe, um eine „Schutzlücke“ zu schließen.

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    1. Beispiel 1 (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zoophilie)

      1969 wurde die Strafbarkeit von Zoophilie in Deutschland abgeschafft.

      Im April 2010 forderte die seinerzeitige hessische Umweltministerin, Silke Lautenschläger, dass Zoophilie wieder unter Strafe gestellt werden müsse.Im Rahmen einer 2012 anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes regte der deutsche Bundesrat in einer Stellungnahme an, zu prüfen, ob ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert werden könne. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates sahen sowohl das ihrer Meinung nach schützenswerte tierische Wohlbefinden als auch die artgerechte Selbstentfaltung durch derartige Handlungen verletzt. Außerdem bestünde eine Regelungslücke, da zwar die Verbreitung zoophilen Materials strafbar sei, nicht aber die Handlung an sich. Im Übrigen zeichne sich in Deutschland das Aufkommen von Tierbordellen ab, dem rechtzeitig entgegengewirkt werden müsse.

      In einer Stellungnahme für den Bundestag sah der Einzelsachverständige Thorsten Gerdes hingegen in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf. Seiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Vorstoß eher um den Versuch, von der Norm abweichendes Sexualverhalten über die Hintertür zu sanktionieren. Er verwies darauf, dass unter den damit befassten Wissenschaftlern Einigkeit darüber bestehe, dass Sozialmoral nicht auf dem Wege des Strafrechtes durchgesetzt werden könne, und von diesen bisher auch nicht gefordert wurde, dass Zoophilie wieder strafbar werden solle. Die postulierte Etablierung von Tierbordellen hält er für ein „eher theoretisches Szenario“.

      Eine Recherche der Badischen Zeitung vom September 2012 kam zu dem Ergebnis, dass es keine Nachweise über die Existenz von Tierbordellen gäbe. Auch dem Deutschen Tierschutzbund seien solche Einrichtungen nicht bekannt. Die Behauptung, es gäbe solche Tierbordelle in skandinavischen Ländern, gehe lediglich auf eine Meldung in der Zeitung 24timer, einem in Dänemark gratis verteilten Blatt, zurück.

      Im November 2012 hat die Koalition unter Druck von Hans-Michael Goldmann (FDP) einen Gesetzesentwurf ins Tierschutzgesetz eingebracht, welcher jegliche sexuell motivierte Handlung an oder mit Tieren verbietet. Im Dezember 2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Reform des Tierschutzgesetzes, das unter anderem die Ordnungswidrigkeit von sexuellen Handlungen vorsieht und am 13. Juli 2013 in Kraft trat (§ 3 Satz 1 Nummer 13).

      Aktuelle Situation

      Mit der Gesetzesänderung vom 13. Juli 2013 ist es nun verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

      Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren in Deutschland nicht generell verboten.

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      Bewertung:

      Es ging um Sexualmoral. Man argumentierte mit falsche Tatsachenbehauptungen und mit dem Schließen einer „Regelungslücke“

      Im Grunde hat das Verfassungsgericht die Strafbarkeit durch sein Urteil aber wieder abgeschafft, da nur Zwang strafbar ist.

      Zwang bzw. gar Zoosadismus würde übrigens ohnehin gegen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Dafür hätte es die Neuregelung von 2013 also gar nicht gebraucht.

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      Beispiel 2 (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_%C3%9Cbergriffe_in_der_Silvesternacht_2015)

      Vor dem Hintergrund der sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 erfolgten Nachbesserungen zum Gesetzentwurf zur Verschärfung des bestehenden Sexualstrafrechts. Im November 2016 wurde das überarbeitete Sexualstrafgesetz verabschiedet, das nun der Istanbul-Konvention entspricht. Neu ist die Aufnahme von sexueller Belästigung als Straftat (§ 184i StGB) und die Verbesserung der Rechtslage der Opfer bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Ausschlaggebend sei „der erkennbare Wille“ des Opfers, beispielsweise ein verbales oder nonverbales „Nein“, so dass Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auch ohne (Androhung von) Gewaltausübung auf Täterseite zu ahnden sind.

      Zudem wurde mit § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) ein weiterer Straftatbestand geschaffen: bei sexuellen Belästigungen aus einer Gruppe heraus macht sich bei einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bereits derjenige strafbar, der Teil einer solchen Gruppe ist. Dieser Aspekt wurde verschiedentlich kritisiert. Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, erklärte, dass der Gruppentatbestand auf Wunsch von CDU/CSU aufgenommen wurde, aus Sicht der SPD aber eine „bedenkliche Regelung“ sei. Um eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen zu erreichen, gegen die sich die Union bisher gesperrt hatte, sei man den Kompromiss eingegangen.

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      Bewertung:

      Die Einführung der Strafbarkeit von Belästigung ist ein Paradebeispiel für die Schließung einer „Schutzlücke“.

      Die Strafbarkeit aus Gruppen wurde populistisch als Reaktion auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16 in Köln als „ad hoc“ Gesetzgebung initiiert.

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      Beispiel 3 (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Upskirt)

      Upskirting war bisher nicht explizit Gegenstand des Strafgesetzbuchs. Die „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB) erfordert eine Berührung, die beim Fotografieren nicht gegeben ist. Bei einer „Herabsetzung der Person“, z. B. abfälligen Bemerkungen des Fotografen kommt der Straftatbestand der Beleidigung in Betracht. Allerdings kommt bei Aufnahmen in Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Räumen (z. B. Umkleidekabine) eine Strafbarkeit wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 201a StGB) in Betracht. Eine Verbreitung (Weitergabe) oder Veröffentlichung der Upskirt-Fotos ohne Einwilligung der fotografierten Person ist wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild strafbar. Eine Verfolgung kann erschwert sein, wenn nicht erkennbar ist, um wen es sich bei der fotografierten Person handelt.

      Im Oktober 2019 stellte die Justizministerin Christine Lambrecht wesentliche Punkte ihrer Agenda vor. Im Zuge der geplanten Änderungen einzelner Tatbestände des Strafgesetzbuchs soll auch das Upskirting strafbar werden. Am 13. November 2019 wurde im Bundeskabinett ein entsprechender Gesetzentwurf zum Upskirting beschlossen. Kurz vorher am 8. November hatte bereits der Bundesrat einen Gesetzentwurf gegen Upskirting verabschiedet (Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person). Nachdem diese und weitere Gesetzesentwürfe durch die Ausschüsse gegangen waren, stimmte frühmorgens am 3. Juli 2020 der Bundestag für die Einführung eines neuen § 184k StGB. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 18. September 2020 zu.

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      Bewertung:

      Mit dem neuen Verbot wurde eine „Schutzlücke“ im Bereich „sexuelle Belästigung“ geschlossen.

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      1. Das sind aber alles – bis auf die Zoophilie – Beispiele, wo Rechtsgüter von Menschen verletzt werden. Dies ist beim Verbot von Lolicon, Sexpuppen usw. nicht der Fall. Das Ziel ist die Ausweitung der Strafbarkeit von möglichst vielen pädophil motivierten Handlungsweisen und Ausdrucksformen ohne realistische Verletzung von Rechtsgütern.

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      2. Das Konstrukt, dessen man sich bedient ist ja, es gehe um „lebensnahes Missbrauchsmaterial, das Hemmschwellen senkt und das Einüben von Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen ermöglicht, vermutlich sogar befördert“

        Siehe

        Klicke, um auf MMD17-10796.pdf zuzugreifen

        Man konstruiert also eine abstrakte Gefährdung für einen späteren Übergriff gegen einen Menschen.

        Dass das Quatsch ist, weiß ich natürlich selbst.

        Es ist ja nicht so, dass mit Sex mit Gummipuppen heterosexuelle Männer erfahrungsgemäß dazu dient Vergewaltigungen von Frauen einzuüben und diese fördert. Dann müsste man Sexpuppen jeder Art verbieten.

        Mir ist aber noch keine mediale Berichterstattung zur Häufung des Besitzes von Sexpuppen im Besitz von Vergewaltigern aufgefallen. Bei Delikten von Kindern betroffen sind auch nicht.

        Allerdings würde natürlich ein einziger Fall, bei dem ein Pädo, der einen Übergriff begangen hat, zufällig auch eine Sexpuppe besitzt, natürlich in den Medien als der ultimative Beweis herangezogen werden, dass Sexpuppen von Kindern zum Missbrauch von Kindern führen.

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      3. Das bestätigt ja meinen originalen Punkt, dass Pädophilie verboten werden soll. Da sie nicht direkt verboten werden kann, wird eben jedes Produkt und jede Handlung verboten, die aus pädosexueller Motivation heraus nachgefragt werden. Man kann das immer Rationalisieren als sehr abstrakter indirekter Schutz von Kindern, selbst wenn allen Beteiligten völlig klar ist, dass das nicht realistisch ist und auch gar nicht das wahre Ziel. Das Lippenbekenntnis reicht ja, wenn es der Mehrheit der Bevölkerung darum geht, Pädophilie an sich zu kriminalisieren.

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      4. In Beispiel 2 und 3 sind Menschen unmittelbar in ihren Rechtsgütern verletzt.

        Bei Sexpuppen und auch virtueller Pornographie sind dagegen eigentlich nur Sachen in ihren (sonst nur Menschen zustehenden) Rechtsgütern verletzt. Diese zu schützen würde aber normalerweise eigentlich jeder einfach nur lächerlich finden.

        Du vergleichst hier doch Äpfel mit Birnen.

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      5. „Du vergleichst hier doch Äpfel mit Birnen.“

        Du vergisst das Thema. Es ging um folgende Aussage von mir: „die Tendenz zum Schließen angeblicher „Schutzlücken“ gibt es im ganzen Sexualstrafrecht, nicht nur bei Straftaten, die Pädophilen zugeordnet werden.“

        Du (cobratiger) hast das mit der Aussage „Wirklich? Was gibt es denn dafür für Beispiele?“ angezweifelt.

        Ich habe die Tendenz zum Schließen angeblicher „Schutzlücken“ im Sexualstrafrecht belegt. Nicht mehr und auch nicht weniger.

        Ob du meist, die eine „Lücke“ betreffe Menschen und könne deshalb legitim geschlossen werden, während die andere nur Dinge beträfe ist eine ganz andere Frage.

        Deine Argumentation ist in diesem Fall allerdings auch schwach. Es geht beim Verbot von fiktiver Pornographie und von Sexpuppen nicht um den Schutz von Dingen. Du wirst nirgendwo die Aussage eines Kinderschützers finden, der sagt, dass Sexpuppen vor Pädos geschützt werden müssen.

        Die offizielle Begründung geht über den Schutz vor Kindern, weil der Gebrauch Hemmschwellen senke, die Einübung von Missbrauchstaten ermögliche und diesen möglicherweise sogar fördere.

        Die Kette möglicher Bedrohungen ist hier aber so schwach und unbelegt, dass eine Verbot aus meiner Sicht nicht legitim ist. Es ist aus meiner Sicht viel wahrscheinlicher, dass durch die Verfügbarkeit legaler Ersatzbefriedigungsmöglichkeiten die Zahl von Übergriffen gegen Menschen sinkt.

        Der zweite Punkt ist die Motivlage der Leute, die sich für ein Verbot engagieren. Mögliche Motive:
        – Menschen, die tatsächlich an eine abstrakte Gefährung glauben
        – Menschen, die etwas verbieten wollen, was sie unmoralisch finden
        – Menschen, die etwas verbieten wollen, das sie anekelt
        – Menschen, die jemanden bestrafen wollen, der für sie anekelt
        – Menschen, die mitmachen oder sich an die Spitze setzen, um sich als besonders moralisch und tugendhaft darzustellen
        – Menschen, die politisch mit Kinderschutz, moralischer Überlegenheit, Law&Order, Pädo-Unterdrückung punkten wollen

        Wahrscheinlich gibt es noch weitere Aspekte. Ich vermute, dass in der Realität meist mehrere Motive zusammen kommen.

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      6. „Ob du meist, die eine „Lücke“ betreffe Menschen und könne deshalb legitim geschlossen werden, während die andere nur Dinge beträfe ist eine ganz andere Frage.“

        Okay, ich verstehe, wo hier unser Missverständnis liegt: ich hatte gehofft zu erfahren, ob es im sonstigen Sexualstrafrecht auch solch absurde Regelungen gäbe. Am nächsten hierdran kommt wohl dein erstes Beispiel. Denn wie bei Sex mit Kindern wurde hier schließlich versucht, Sozialmoral auf dem Wege des Strafrechtes durchzusetzen, wie vom Einzelsachverständigen Thorsten Gerdes und den damit befassten Wissenschaftlern treffend formuliert.

        „Es geht beim Verbot von fiktiver Pornographie und von Sexpuppen nicht um den Schutz von Dingen. Du wirst nirgendwo die Aussage eines Kinderschützers finden, der sagt, dass Sexpuppen vor Pädos geschützt werden müssen.“

        Das habe ich natürlich auch nicht gedacht. Es werden jedoch nur Dinge geschützt: allein logisch betrachtet würde sich doch kaum jemand eine Kinder-Sexpuppe anschaffen, nur um dann später doch sexuelle Handlungen an einem echten Kind zu vollziehen. Jedenfalls ist es eine Sauerei, Leuten so etwas einfach pauschal ohne Nachweis zu unterstellen und sie auch noch pauschal aufgrund dieser Unterstellung zu bestrafen! Man kann mir gerne gemeinsam mit echten Beweisen nahelegen, dass es das doch häufig so gibt. Ich habe hier schließlich keine eigenen Erfahrungen, denn ich habe noch nie Puppen zur Selbstbefriedigung genutzt.

        „Der zweite Punkt ist die Motivlage der Leute, die sich für ein Verbot engagieren. Mögliche Motive: […]“

        Hier stimme ich dir voll und ganz zu. Auch im Hinblick darauf, dass es sie wohl alle und noch mehr in den verschiedensten Kombinationen geben wird.

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  5. Schneeschnuppe, bitte bringe Dich doch etwas in die Politik ein in Form von einem schriftlich verfasstem Statement z.B. meinetwegen auch über einen Rechtsanwalt. Es gibt mittlerweile genügend Anwälte auch im deutschsprachigen Raum die bereits im Vorfeld mahnend immer öfters die Sanktionierungswut von Gedankenverbrechen kritisch hinterfragen. Meist bleibt es ja bei dieser „Wut“ vor allem des wütenden Pöbels. Doch nun sollen Gedankenverbrechen in Gesetze gegossen werden und somit sind Gedanken also nicht mehr frei.
    So wie Orwell es beschrieben hat oder auch „schöne neue Welt“ Das macht mir Angst!!

    Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo die Verhinderung eines Gedanken durch das staatliche Gewaltmonopol geglückt wäre und zudem verstößt dieses Ausnutzen des staatlichen Gewaltmonopols klar gegen jegliche Menschenwürde und Rechte.

    Mache doch auch einen YT Kanal auf so wie Sirius von KiH. Wir Pädos müssen endlich einen Gegenpol an Aktivismus bilden zu der staatlichen Pädophilenverfolgung die im Moment vor allem im deutschsprachigen Raum praktiziert wird.
    Wenn ich Dich bei einem möglichen Aktivismus unterstützen kann, sag mir bescheid.

    Zur Not muss ich alleine über einen Anwalt meinen bescheidenen Beitrag zu solch einen Gegenpol bilden
    Gerade ein Pädo der seine nicht änderbare und meist angeborene Sexualität per Masturbation auslebt und/oder ausleben will, wird nun in einen Topf geworfen mit Kinderschändern die real einem Kind Gewalt an getan hat. Er wird im Knast auch mit Mördern und Menschen zusammengepfercht die echte Kapitalverbrechen begangen haben. Wir Pädos müssen da endlich zusammenhalten!!!

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    1. „Schneeschnuppe, bitte bringe Dich doch etwas in die Politik ein in Form von einem schriftlich verfasstem Statement z.B. meinetwegen auch über einen Rechtsanwalt.“

      Ich habe durchaus schon Politiker und andere angeschrieben. Von der Politik hat bisher niemand geantwortet. Nur weil es ein Statement gibt ist eben noch lange niemand gezwungen es auch zur Kenntnis zu nehmen oder gar etwas daraus in seinem Handeln zu berücksichtigen.

      Ich werde weiter aktiv bleiben. Wer es nicht versucht, ist schon gescheitert. Aber man sollte auch realistisch bleiben. Es wird verdammt schwierig jemanden zu erreichen und für jemanden, der das Problem zur Kenntnis nimmt ist es auch verdammt schwierig, es anzufassen, ohne sich die Finger zu verbrennen und seine Karriere zu schädigen. Am ehesten könnte das noch eine Frau leisten, weil man Frauen in der Regel wenigstens nicht unterstellt, dass ihr Kinder egal wären und auch die Idee einer pädophilen Frau für viele undenkbar ist.

      „Mache doch auch einen YT Kanal auf so wie Sirius von KiH.“

      Ich finde die Initiative von Sirius wirklich toll. Es kann auch noch sein, dass sie richtig einschlägt und etwas bewirken kann. Für mich selbst kommt ein YT Kanal aber im Moment nicht in Frage. Pädophile sind nicht ohne Grund ängstlich bis paranoid. Ich möchte meine Stimme oder gar mein Gesicht nicht in die Welt setzen. Natürlich gibt es auch andere Aspekte: die Qualität der Stimme, des Vortrags, der Animationen. Ein gutes YT Video ist nicht mal eben gemacht und das Ganze ist auch nur bedingt erlernbar. Hauptpunkt ist für mich aber, dass ich jenseits meiner Text hier und auf gutefrage.net nicht noch mehr preisgeben möchte, was mich potentiell identifizierbar macht.

      „Wir Pädos müssen da endlich zusammenhalten“

      Das stimmt. Aber die Umstände sind sehr erschwert. Zwei Pädos, die sich treffen gelten quasi schon als Pädo-Ring oder kriminelle Vereinigung. Ein Pädo für sich alleine gilt als gefährlich für Kinder. Bei mehreren Pädos potenziert sich die gefühlte Gefahr. Ich glaube nicht, dass es uns alleine gelingen wird, etwas an der Situation zu ändern. Wir sind so schwach und hilflos, dass wir auf Verbündete angewiesen sind. Vielleicht hilft uns ja am Ende die völlig überdrehte Politik irgendwann sogar Verbündete zu finden. Es wird aus meiner Sicht immer offensichtlicher, dass jedes Maß verloren gegangen ist. Irgendwann könnten Bürgerrechtler und/oder Menschenrechtler aufwachen und sich der Situation annehmen. Oder es kommt ein Gesetz, dass erfolgreich von dem Verfassungsgericht gekippt werden kann. Vielleicht kann die Zunahme von Kinderrechten etwas für uns bewirken. Es gibt noch andere vielleichts.

      Es wenig Hoffnung, aber etwas Hoffnung gibt es doch. Vor allem muss man etwas dafür tun, dass sie sich irgendwann realisiert. Jeder auf seine Weise und – wenn möglich – auch zusammen.

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      1. „Zwei Pädos, die sich treffen gelten quasi schon als Pädo-Ring oder kriminelle Vereinigung.“

        Das ist in der Tat auch ein Problem. Zwar wurde die niederländische Partei nicht verboten (konnte aber nicht antreten), aber die Vereinigung MARTIJN leider schon. Offensichtlich gilt Meinungsfreiheit nur für Meinungen, die vom Staat abgesegnet werden (also in Wahrheit keine Meinungsfreiheit).

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      2. „Offensichtlich gilt Meinungsfreiheit nur für Meinungen, die vom Staat abgesegnet werden (also in Wahrheit keine Meinungsfreiheit).“

        Nein, grundsätzlich gilt Meinungsfreiheit für jede Meinung. Wenn man sich jedoch aufgrund seiner Meinung dafür einsetzt, anderen zu schaden, kann dieser Einsatz verboten werden. Offensichtlich hat man dies der Vereinigung MARTIJN so unterstellt, also wurde sie verboten.

        Ich bin ehrlich gesagt nicht so bewandert, was alles die offiziellen Ziele der Vereinigung waren. Es mag natürlich die getroffene Unterstellung der Schädigung anderer durch MARTIJN völlig abwegig gewesen sein. Das lasse ich einfach mal so stehen.

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    2. Sirius ist auch ein Anti. Ich brauche keine Pädo-„Repräsentation“, die erstmal jede sexuelle Handlung mit Kindern als Gewalt geißelt und Pädophilen mit andere Meinung sämtliche Solidarität abspricht. Er hätte statt dessen einfach sagen können, dass eine Legalisierung von Sex mit realen Kindern nicht sein Ziel ist und es dann dabei belassen. Wäre ja völlig in Ordnung gewesen, schließlich haben wir andere Ziele, die wir sogar teilen. Statt dessen hat er aktiv alle Pädos angegriffen, die dazu eine andere Meinung haben und explizit ihnen jede Solidarität abgesprochen. Darauf kann ich verzichten. Auch den Ansatz von KiH, sich mit Kindermalbildern zu präsentieren und seine Emotionen in den Vordergrund zu stellen, halte ich eher für cringeworthy, wie man auf Neudeutsch so schön sagt. Immerhin handelt es sich um Erwachsene, die politisch ernst genommen werden wollen. Sich in ein Kindergarten(!)-Kind zu verlieben, während man dort als Erzieher(!) arbeitet, hat einen höheren Pädo-Creep-Faktor als alles, was ich jemals getan habe. Trotzdem stellt er sich mir gegenüber als moralisch überlegen dar, weil ich nicht finde, dass Menschen für gewaltfreie triviale sexuelle Interaktionen mit 10-12-jährigen jahrelang ins Gefängnis gehen sollten.

      „Gerade ein Pädo der seine nicht änderbare und meist angeborene Sexualität per Masturbation auslebt und/oder ausleben will, wird nun in einen Topf geworfen mit Kinderschändern die real einem Kind Gewalt an getan hat.“

      Und auch hier sehen wir wieder die Gleichsetzung von Sex und Gewalt. Finde ich einfach faktisch falsch.

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      1. Ich halte nichts von Begriffen wie „Anti“, „Edelpädo“, „Pro-Kontakter“ oder „Einvernehmler“. Die Begriffe werden jeweils als Kampfbegriffe verwendet, um sich ideologisch von jemand anderem abzugrenzen. Das was der Verwender des Begriffs unterstellt, beschreibt meiner Meinung nach nicht die Wirklichkeit des Menschen, auf den der Begriff zielt. Ich glaube nicht, dass der eine Begriff besser ist als der andere. Ich halte alle für schlecht und schädlich.

        Aus meiner Sicht wirst du Sirius mit deinen Vorwürfen nicht gerecht. Du scheinst Sirius und „Kinder im Herzen“ mit „Schicksal und Herausforderung“ zu verwechseln. Möglicherweise ist dir entgangen, dass die beiden Projekte sich getrennt haben.

        Kinder im Herzen (https://kinder-im-herzen.net/ueber-uns) :
        „Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder scheinbar von dem Kind gewollt ist. “

        Von Gewalt steht da nichts. Wäre es so, wie du meist, dann stünde dort, wo das Wort „Kontakt“ steht stattdessen das Wort „Gewalt“.

        Wenn mich etwas an dem Satz stört, dann vor allem das Wort „scheinbar“. Ich bin davon überzeugt, dass es gibt durchaus Fälle gibt, in denen Sex von einem Kind nicht nur scheinbar, sondern wirklich willentlich gewollt ist. Bei älteren Kindern (12 oder 13) liegt das eigentlich auf der Hand, bei jüngeren wird es aus meiner Sicht etwas schwieriger, ist aber ebenfalls durch Fallberichte belegt.

        Ich kann mich nicht erinnern, dass Sirius schon einmal „Pädophilen mit anderer Meinung sämtliche Solidarität abgesprochen“ hätte.

        „Er hätte statt dessen einfach sagen können, dass eine Legalisierung von Sex mit realen Kindern nicht sein Ziel ist und es dann dabei belassen. Wäre ja völlig in Ordnung gewesen, schließlich haben wir andere Ziele, die wir sogar teilen. Statt dessen hat er aktiv alle Pädos angegriffen, die dazu eine andere Meinung haben und explizit ihnen jede Solidarität abgesprochen.“

        Ich bitte um Quellenangabe.

        „Auch den Ansatz von KiH, sich mit Kindermalbildern zu präsentieren und seine Emotionen in den Vordergrund zu stellen, halte ich eher für cringeworthy“

        Auch ich stelle meine Emotionen in vielen meiner Artikel in den Vordergrund.

        Ansonsten: es gibt nicht nur einen Ansatz. Die Menschen, die die Artikel lesen sind ja auch ganz unterschiedlich. Du magst mit vielem auf „Kinder im Herzen“ nichts anfangen können, aber es wird auch Menschen geben, bei denen genau das wirkt. Wenn man wirklich etwas erreichen will, muss man auf unterschiedlichen Kanälen, mit unterschiedlichen Mitteln und Argumenten arbeiten, die dann bei unterschiedlichen Menschen etwas bewirken können.

        „Sich in ein Kindergarten(!)-Kind zu verlieben, während man dort als Erzieher(!) arbeitet, hat einen höheren Pädo-Creep-Faktor als alles, was ich jemals getan habe.“

        Ja, es ist sicherlich für viele auch abschreckend. Aber deshalb ist es doch Teil der Realität. Auch diese Menschen gibt es und sie sind nicht böse, weil sie fühlen, was sie fühlen. Solle man es vertuschen, weil es Leute verschrecken kann? Oder willst du dich als jemand, der gerne Sex mit 10-12 jährigen hätte, moralisch über Leute erheben, die sich in Kindergartenkinder verlieben aber keinen Sex mit ihnen haben wollen?

        „Trotzdem stellt er sich mir gegenüber als moralisch überlegen dar, weil ich nicht finde, dass Menschen für gewaltfreie triviale sexuelle Interaktionen mit 10-12-jährigen jahrelang ins Gefängnis gehen sollten.“

        Ich denke da geht deine Phantasie mit dir durch.

        Nur weil jemand meint, dass sexuelle Kontakt mit Kindern inakzeptabel sind, heißt das nicht, dass er befürwortetet, dass sie stets mit jahrelangem Gefängnis geahndet werden sollten. Ich vermute zwar, dass Sirius durchaus für ein Verbot ist, ich vermute aber auch, dass er nichts gegen eine Strafabsehensklausel in Fällen mit geringem Unrechtsgehalt hätte. Beides wie gesagt nur Vermutungen.

        Fakt ist, dass er sich gegen die Strafbarkeit fiktiver Kinderpornographie und gegen die Einführung einer Strafbarkeit von Kindersexpuppen wendet.

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      2. Du vermutest zu viel und liest zu wenig. Lies einfach seine Kommentare. kinder-im-herzen.net

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      3. Ich lese dort durchaus. Das was ich dort bisher gelesen habe, stützt deine Behauptungen nicht. Wenn du etwas entsprechendes findet, darfst du es gerne mit Quellenangabe zitieren. Wenn du das nicht kannst, hat das wahrscheinlich etwas zu bedeuten, z.B. dass du zu viel in seine Worte hineinvermutet hast.

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      4. Zitat Sirius:

        Nein, ich sehe es nicht ein, mich mit Leuten zu verbünden, die fundamental andere Ansichten haben. Die Frage, ob Sex mit Kindern möglich ist (und damit auch legalisiert werden sollte) ist für mich keine Detailfrage, sondern ein ganz wesentlicher Punkt. Ich würde mich selber unglaubwürdig machen, wenn ich behaupten würde, dass pädophile Menschen grundsätzlich Kindern keinen Schaden zufügen wollen und deswegen nicht die Monster sind, für die wir gehalten werden – und dann gleichzeitig Seite an Seite mit Menschen stehen würde, die meiner Ansicht nach Kindern sehr wohl schaden (wollen) und sich das nur schön geredet haben.

        Zu den Pädophilen, die öffentlich für Sex mit Kindern sind:

        https://krumme13.org
        https://nambla.org
        https://girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?f=3&t=17405
        https://www.boywiki.org/de/Einvernehmlichkeit

        Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen. Und mit Menschen, die so denken bin ich nicht bereit, mich zu solidarisieren, nur weil ich zufällig die gleiche sexuelle Orientierung habe wie sie. Ob sich die „Szene“ das leisten kann oder nicht ist mir auch relativ gleich. Ich mache das, was ich für richtig halte… wenn sich andere mir anschließen ist das schön, wenn nicht bleib ich halt alleine.“

        Weiteres Zitat:

        „Davon abgesehen ist es schlicht und ergreifend ein Fakt, dass es gewisse Unterschiede innerhalb der großen Gruppe der Pädophilen gibt. Es macht meiner Ansicht nach einen Unterschied, ob man schonmal einen Missbrauch begangen hat oder nicht, und ob man der Meinung ist dass einvernehmliche Sexualität mit Kindern möglich ist oder eben nicht. Dass die Gesellschaft eher bereit ist, diejenigen zu akzeptieren, welche die vorherrschende Ansicht teilen, ist auch nicht verwunderlich. Und warum sollte ich persönliche Nachteile in Kauf nehmen aus einer falschen Solidarität heraus mit Menschen, mit denen mich abgesehen von der sexuellen Neigung nichts verbindet, und mit deren Ansichten ich mich kein Stück weit identifizieren kann?“

        Auch in den Regeln für das Verfassen von Blog-Beiträgen auf KiH ist festgelegt, dass man Strafbarkeit und Strafmaß von Sex mit Kindern und Kinderpornografie nicht infrage stellen darf:

        „Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen nicht vertretbar ist. Das gilt ohne Einschränkung in jeder Situation, unabhängig davon ob der Kontakt von dem Erwachsenen ausgeht oder scheinbar von dem Kind gewollt ist.

        Eine ähnliche Haltung vertreten wir auch beim Thema Kinderpornographie. Abbildungen, die den Missbrauch von Kindern dokumentieren sind unserer Meinung nach moralisch nicht zu rechtfertigen und deren Produktion, Vertrieb und Besitz damit zu Recht strafbar.

        Kurz gesagt akzeptieren wir das StGB und es ist ausdrücklich nicht unser Ziel, bestehende Gesetze zu verändern oder die Folgen von sexuellen Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen. Damit unterschreiben wir den Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention, der den Schutz vor sexuellem Missbrauch als eines der Grundrechte von Kindern formuliert. Die Verpflichtung zu diesen Grundsätzen ist Voraussetzung dafür, bei KiH als Autor teilnehmen zu können.“

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      5. Zu den zitierten Sirius-Passagen:

        „Nein, ich sehe es nicht ein, mich mit Leuten zu verbünden, die fundamental andere Ansichten haben. Die Frage, ob Sex mit Kindern möglich ist (und damit auch legalisiert werden sollte) ist für mich keine Detailfrage, sondern ein ganz wesentlicher Punkt. Ich würde mich selber unglaubwürdig machen, wenn ich behaupten würde, dass pädophile Menschen grundsätzlich Kindern keinen Schaden zufügen wollen und deswegen nicht die Monster sind, für die wir gehalten werden – und dann gleichzeitig Seite an Seite mit Menschen stehen würde, die meiner Ansicht nach Kindern sehr wohl schaden (wollen) und sich das nur schön geredet haben.“

        Die Frage ob Sex mit Kindern möglich ist, wird mit einem eindeutigen „nein“ beantwortet und als ganz wesentlicher Punkt hervorgehoben.

        Für die Beurteilung entscheidend wäre einerseits die Begründung, andererseits die zugrunde gelegte Definition von Kindern.

        Sirius ist pädophil im engeren Sinn. Das gilt übrigens auch für die Gründer von Schicksal und Herausforderung. Sie alle denken bei Kindern also in erster Linie an Kinder vor Erreichen der Pubertät, die ganz überwiegend eine „kindliche“ Sexualität haben. Hebephile denken bei Kindern in erster Linie an Kinder in der Pubertät, die sehr oft bereits eine „erwachsene“ Sexualität haben bzw. sich dieser in schnellen Schritten annähern.

        Die aktuelle Gesetzgebung mit dem Schutzalter 14 ist eine relativ willkürliche Trennlinie mitten in der Pubertät. Dass alle Kinder ab 14 plötzlich zu einvernehmlichem Sex in der Lage sein sollen und kein Kind unter 14 diese Fähigkeit haben soll, macht offensichtlich keinen Sinn. Für einen Hebephilen, ist diese scharfe, gnadenlose und letztlich auch willkürliche und wirklichkeitsferne Altersgrenze sehr bedeutungsvoll. An ihr stirbt die wenigstens theoretische Möglichkeit zur Erfüllung des Lebensglücks. Für einen Pädophilen im engeren Sinne ist sie weit weniger wichtig. Ein Schutzalter von 12 würde ihm nicht helfen und vielen nicht einmal ein Schutzalter von 10.

        Ich glaube schon, dass Sirius Realist genug ist, um zu wissen, dass mancher 13 ½-jährige kann, was ein 14-jähriger kann und ich habe auch noch nicht die Forderung von ihm vernommen, dann man das Schutzalter doch bitte auf 16, 18 oder 21 anheben möge.

        Bei der Begründung der Ablehnung sind für mich drei Hauptfälle denkbar:
        1) Die Leugnung, dass es willentlich einvernehmliche Sexualität zwischen einem Kind und einem Erwachsenen geben kann.
        2) Die Annahme und Überzeugung, dass es auf wissentliche Einvernehmlichkeit ankommt und diese zwischen einem Kind und einem Erwachsenen nicht möglich ist.
        3) Die Überzeugung, dass eine sexuelle Beziehung mit einem zu hohen Risiko einer Schädigung des Kindes oder des späteren Erwachsenen verbunden ist, so dass es ethisch unverantwortlich ist, eine entsprechende Beziehung einzugehen oder zuzulassen.

        Jemand der an 1) glaubt, ist ideologisch verblendet. Nicht einmal der Erfinder des Konzepts „informed consent“ David Finkelhor hatte Zweifel an der Existenz von willentlicher Einvernehmlichkeit. Deswegen hat er ja seinen Ausweg „informed consent“ gesucht und gefunden. Willentliche Einvernehmlichkeit ist viel zu gut durch Fallberichte dokumentiert, als dass es irgendeinen berechtigten Zweifel an seiner Existenz geben könnte.

        Bei jemandem der an 2) glaubt ist die Sache schwieriger. Aus meiner Sicht ist das Konzept schon im gedanklichen Ansatz verfehlt und ich habe das an anderer Stelle umfassend erläutert. Trotzdem kann ist es ein Punkt über den man jedenfalls streiten kann.

        Mit 3) sympathisiere ich selbst in einem gewissen Grad. Die Umweltbedingungen sind einfach extrem feindlich. Jemand anderen diesen Umweltbedingungen auszusetzen ist eine Zumutung. Es muss schon etwas sehr schwerwiegendes Vorliegen, um die Zumutung zu rechtfertigen. Ich hoffe diesbezüglich auf die Liebe.

        Es ist auch durchaus möglich, dass die Gründe abhängig vom Alter des Kindes abweichen, man sich also etwa für einen 6-jährigen auf Punkt 1 beruft, für einen 10-jährigen auf Punkt 2 und für einen 13-jährigen auf Punkt 3.

        Wenn bei KiH steht

        „Wir sind der Meinung, dass jegliche Form von sexuellen Kontakten zwischen Kindern und Erwachsenen inakzeptabel ist, da das Risiko dem Kind dabei Leid zuzufügen nicht vertretbar ist.“

        dann deutet das für mich stark auf Grund Nr. 3 hin.

        Neben der Ablehnung von sexuellen Beziehungen an sich gibt es für mich die weitere wichtige Frage, wie sich jemand verhalten würde, wenn man damit konfrontiert ist, dass es bereits eine Beziehung gibt.

        Ich halte es für erwiesen, dass eine Intervention in eine willentlich einvernehmliche Beziehung deutlich mehr Schaden anrichtet, als ein „Aushalten“ einer Beziehung, deren Entstehung man missbilligt.

        Unabhängig davon, ob Sirius oder sonst wer irgendeine Solidarität zu dem Pädo in der Beziehung verspürt, erwarte ich mir, dass man die Gefühle und die Meinung des Kindes ernst nimmt und dass diese für ihn verhaltensleitend sind.

        Die Aussage „Ich würde mich selber unglaubwürdig machen, wenn ich behaupten würde, dass pädophile Menschen grundsätzlich Kindern keinen Schaden zufügen wollen“ ist sachlich richtig und nicht zu beanstanden.

        Man wird nicht automatisch ein besserer, liebevollerer oder rücksichtsvollerer Mensch, nur weil man pädophil ist. Es gibt pädophile Vergewaltiger. Aber ihr Anteil an der Gesamtheit der Menschen ihrer Orientierung dürfe nicht höher sein als der Anteil heterosexueller und homosexueller Vergewaltiger innerhalb ihrer sexuellen Gruppe.

        Natürlich sollte man sich nicht auf die Seite von pädophilen Vergewaltigern oder Gewalttätern stellen, genauso wenig, wie man sich als Heterosexueller oder Homosexueller an die Seite von heterosexuelle bzw. homosexuellen Vergewaltigern oder Gewalttätern stellen sollte.

        „Es macht meiner Ansicht nach einen Unterschied, ob man schonmal einen Missbrauch begangen hat oder nicht, und ob man der Meinung ist dass einvernehmliche Sexualität mit Kindern möglich ist oder eben nicht. (…) warum sollte ich persönliche Nachteile in Kauf nehmen aus einer falschen Solidarität heraus mit Menschen, mit denen mich abgesehen von der sexuellen Neigung nichts verbindet, und mit deren Ansichten ich mich kein Stück weit identifizieren kann?“

        Ohne Kenntnis über die Umstände des Missbrauchsfalls, würde ich diese Aussage nicht teilen. Was ich schwer ertragen kann, ist, wenn jemand ein Kind schlecht behandelt hat.

        Die Tatsache der Verletzung eines Straftatbestandes gibt darüber noch nicht zuverlässig Auskunft. Für mich wäre es auch egal, welche Einstellung jemand zur Möglichkeit oder Unmöglichkeit einvernehmlicher Sexualität mit Kindern hat. Ich bin generell nicht sehr theoriegläubig. Es kommt aus meiner Sicht auf das tatsächliche Verhalten an. Entscheidend ist, dass man den anderen Menschen gut behandelt und bereit und in der Lage ist, eigene Interessen zum Wohl des anderen zurückzustellen.

        Natürlich würde ich mir von Sirius eine andere Haltung wünschen, die meiner ähnlicher ist. In der Praxis – und auf die kommt es mir vor allem an – hat der Meinungsunterschied aber keine große Bedeutung.

        Die „theoretische“ Gemeinsamkeit auf die es mir wirklich ankommt (und bei der ich Sirius im gleichen Boot sehe) ist, dass es inakzeptabel ist, einem Kind in sexuell bestimmter Weise zu schädigen. Ich glaube, dass es für uns (und für fast alle Pädos) das Schlimmste überhaupt wäre, einem Kind einen Schaden zuzufügen.

        Die praktische Realität ist, dass er keinen Sex mit Kindern hat und ich auch nicht. Dass er unter der Diskriminierung trotz Enthaltsamkeit leidet und ich ebenso. Für mich reicht das.

        „Auch in den Regeln für das Verfassen von Blog-Beiträgen auf KiH ist festgelegt, dass man Strafbarkeit und Strafmaß von Sex mit Kindern und Kinderpornografie nicht infrage stellen darf“ + „Kurz gesagt akzeptieren wir das StGB und es ist ausdrücklich nicht unser Ziel, bestehende Gesetze zu verändern oder die Folgen von sexuellen Kindesmissbrauch zu bagatellisieren. Wir distanzieren uns von Bewegungen pädophiler Menschen, die derartige Ziele verfolgen.“

        Und doch wendet sich KiH und Sirius gegen die geplanten Verschärfungen im Strafgesetzbuch im Bereich Kindersexpuppen. Auch die Position zur Strafbarkeit fiktiver Kinderpornographie ist deutlich ablehnend.

        Letztlich stellt es sich so dar, dass man mit der Forderung irgendwelche Strafgesetze abzuschaffen als Pädo gesellschaftlich keinen Blumentopf gewinnen kann. Sirius und KiH würden gerne deutlich mehr als nur Blumentöpfe gewinnen.

        Wenn die Strafbarkeit des Besitzes von Kindersexpuppen kommt (wovon ich ausgehe) wird KiH wahrscheinlich immer noch dagegen Stellung beziehen und die bisherigen Stellungnahmen nicht einfach zurückziehen, weil sie ab Gültigkeit gegen die Regel verstoßen, dass es nicht das Ziel sei, bestehende Gesetz zu verändern.

        Nur weil man bestehende Gesetze nicht verändern will (weil ein paar davon Sinn machen und weil man die anderen ohnehin nicht ändern kann und sich pbendrein mit dem Versuch unbeliebt und inakzeptabel machten würde, heißt das nicht, dass man die Gesetze in ihrer Gesamtheit bedingungslos befürwortet.

        Ich habe jedenfalls nicht gesehen, dass Sirius oder KiH sich begeistert über geplante Gesetzes Verschärfungen und Straferhöhungen geäußert hat.
        Aus meiner Sicht spricht viel für ein „Hinnehmen“ der bestehenden Gesetze. Das Hinnehmbare wird aus KiH-Sicht beim Verbot von Kindersexpuppen überschritten.

        Es ist für mich ohne weiteres vorstellbar, dass Sirius oder KiH auch eine Strafabsehensklausel bei geringem Unrechtsgehalt der Tat ebenso „hinnehmen“ würden und dann nicht etwa damit anfangen würden, für härtere Strafen zu agitieren.

        Im Endeffekt:
        Ich mag in einige Punkten anderer Meinung sein als Sirius. Das disqualifiziert ihn für mich aber nicht als Gesprächspartner oder als Aktivist. Fakt ist: er setzt sich stark dafür ein, dass Menschen, die so leben (müssen oder wollen) wie er und ich (also Menschen, die keinen Sex mit Kindern haben) von der Gesellschaft in Zukunft ein menschenwürdigeres Leben zugestanden bekommen, als das heute der Fall ist. Und vieles von dem, was er verantwortet (seine YT-Videos oder seine „Sonntagskisten“) sind auch wirklich gut und aus meiner Sicht effektiv, bzw. so effektiv, wie es eben geht.

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      6. „Sich in ein Kindergarten(!)-Kind zu verlieben, während man dort als Erzieher(!) arbeitet, hat einen höheren Pädo-Creep-Faktor als alles, was ich jemals getan habe. Trotzdem stellt er sich mir gegenüber als moralisch überlegen dar, weil ich nicht finde, dass Menschen für gewaltfreie triviale sexuelle Interaktionen mit 10-12-jährigen jahrelang ins Gefängnis gehen sollten.“

        Tatsächlich? Du findest also, es hat einen höhreren „Pädo-Creep-Faktor“ sich in ein Kindergartenkind zu verlieben als mit 10-12 jährigen Sex haben zu wollen bzw. zu fordern, dass dies legal werden soll? Da sind sicher einige Leute anderer Meinung.

        Ist letztendlich auch völlig egal. Ich sage nichts, wenn du denkst, dass 10 jährige mit dir Sex haben wollen, dann frage ich mich, was genau dein Problem damit ist, dass ich darüber schreibe, dass ich mich in ein Kindergartenkind verliebt habe. Das ist es einfach, was es für mich bedeutet, pädophil zu sein und genau das möchte ich anderen Menschen mitteilen, die denken, dass ich nur darauf warte, mit dem nächsten Kind Sex haben zu können.

        Ich kenne durchaus einige Leute, die dachten, dass pädophil sein in erster Linie heißt, dass man geil auf Kinder ist und die nicht wussten, dass man auch wirklich Gefühle für ein Kind entwickeln kann (und genau deswegen auf Sex mit ihm vezichtet, aber das nur nebenbei). Sicher wirkt es auf manche auch abschreckend, aber wohl auch nicht mehr als du.

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      7. Es ist für mich sehr einfach: Wenn mir jemand die Solidarität abspricht, spreche ich sie ihm ebenfalls ab.

        Natürlich erwarte ich nicht von Sirius oder KiH, dass sie sich für eine Absenkung des Schutzalters oder für eine Legalisierung von realen Kinderpornos einsetzen, genausowenig wie ich das von meiner Bäckerin oder von meinem Konditor erwarte. Die bloße Unterlassung, auf dieses Ziel hinzuarbeiten, ist ja noch keine Feindschaft.

        Jedoch bewusst zu betonen, dass man sich mit Leuten, die dazu eine andere Meinung haben, entsolidarisiert und aktiv gegen das Ziel zu arbeiten, ist nochmal etwas anderes.

        Ich sage ja auch nicht, dass Sirius und Co. meine schlimmsten Feinde wären. Aber wenn sich jemand mit mir aufgrund meiner Meinung ausdrücklich öffentlich entsolidarisiert, dann mache ich das mit ihm natürlich ebenso. Selbst wenn wir eine sexuelle Orientierung teilen.

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  6. Hui! Da war ja jetzt einiges an Kommentaren zu lesen…

    Ja. zu KiH habe ich auch ein gespaltenes Verhältnis. Also auf den ersten Blick ist alles was sich mit unserer Sache beschäftigt schon mal besser als nichts. Aber auf den 2. Blick finde ich KiH auch nicht so ganz astrein.
    Für mich steht es nicht ansatzweise zur Debatte mit einem Kind anzubandeln. Jedoch aus völlig anderen Gründen!
    Das Wohl der Kleinen steht an erster Stelle! Und solange ich befürchten muss das die kleine Gefährtin bei einer Entdeckung duch Psychologen, Staatsanwälte, der Polizei UND durch das soziale Umfeld natürlich einen Schaden erleiden würde, wird das auch so bleiben.
    Jedoch bin ich nur aus diesem Grund gegen eine solche Beziehung.

    Und ganz ehrlich. vor ca. 20 Jahren kannte ich auch Mädchen in meinem Bekanntenkreis die mit 12 Jahren ein Kind bekamen. In diesen Fällen war es zwar kei Erwachsener, der dafür verantwortlich war, jedoch war keines der Mädchen verwundert warum das jetzt passiert ist.

    DAS WAR VOR 20 JAHREN!

    Wer will mir denn heute erzählen das die Mädchen und Jungen in dem Alter nicht wissen was sie tun. Damals hatten wir noch keine SMartphones wo man auf dem Schulhof mal eben schnell ein paar Pornos herumgezeigt hat.

    Es geht also so ziemlich alles an der Realität voebei was hier so beschlossen wird.

    Und auch die sogenannte Kinderpornografie. Ich finde es auch „widerlich!“ wie darüber berichtet wird. Als ob das alles wirklich explizit Pornografie wäre und alle Kinder dabei gequält werden.
    Auch so eine schwachsinnige Beschreibung.

    Man könnte, wenn man es denn dürfte, Bilder von Studios finden. Ich meine solche Studios wo die Mädchen vor der Kamera einfach Spaß hatten. Meistens in Klamotten. Ok. Ja auch sehr gern in Bikinis und Unterwäschen. Und ab und an auch unter der Hand in nahezu durchsichtiger Unterwäsche. Das war gut organisiert. Die Mütter waren bei den shootings immer anwesend und der Großteil der Einnahmen ging auch an die Mädchen und Eltern.
    Nirgendwo wurde Gewalt angewendet und alle hatten etwas davon. Man sieht nur glückliche Kinder.
    Aber auch dieser Betreiber wurde wegen der Produktion und den Vertrieb von Kinderpornografie verhaftet und verurteilt. Und auch die Mädchen haben keinen Spaß mehr in ihrem Leben. Alles wurde an die Öffentlichkeit und ins Rampenlicht gezerrt. Und die Verpixelung der Gesichter in den TV Berichten war… Naja. Wenn man die Mädels kannte, konnte man trotzdem sehen wer es war den man im TV gesehen hatte. Und auch die Mütter wurden in den Knast gesteckt.

    Aber wir haben ja nur Kinder geschützt! Die waren glücklich und von dem Geld gab es nicht nur ein neues Smartphone, sondern endlich konnte man auch mal hier und da was am Haus machen (lassen). Also alles gut.
    Nachdem man das Grauen beendet hatte dürfen die Mädchen ihre Mütter im Knast besuchen und hoffentlich bei anderen Verwandten wohnen. Und mit Sicherheit haben auch einige die Schule gewechselt.
    Eines von den Mädchen hatte versucht Selbstmord zu begehen.

    Aber alles nicht schlimm! Wir haben ja nur Kinder gerettet!!!

    Ja. All das könnte man wirklich finden und sehen, wenn es doch nicht verboten wäre.

    Aber solange es ja auch verboten ist nur darüber zu berichten was dort zu sehen war, denn das kann man ja bekanntlich nicht, weil das betrachten ja bereits verboten ist, formuliert man es so das jeder nur an schlimmste denkbare und undenkbare Handlungen an und mit Kindern denkt, die man sich nicht einmal nur vorstellen kann…

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    1. „Man könnte, wenn man es denn dürfte, Bilder von Studios finden. Ich meine solche Studios wo die Mädchen vor der Kamera einfach Spaß hatten. Meistens in Klamotten. Ok. Ja auch sehr gern in Bikinis und Unterwäschen. Und ab und an auch unter der Hand in nahezu durchsichtiger Unterwäsche.“

      Das ist letztlich das, was man mit der Einführung des Posing in den § 184b – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften im Jahr 2015 erreichen wollte. Gemeint sind Punkt b) und c) aus Absatz 1, Nummer 1 :

      (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
      1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
      a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
      b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
      c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

      Leider ist der Begriff sehr unscharf. Es liegt im Auge des Betrachters, ob es sich um „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ oder „aufreizende Wiedergabe“ handelt.

      Es ist übrigens nicht verboten darüber zu berichten.

      Die Einschätzung im Sinne von „es gab nur Gewinner“ halte ich aber für verkürzt und fragwürdig.

      Ich stelle mir bei so einem Thema meist die Frage, was ich selbst für mein Kind, wenn ich eines hätte, wollen würde. Ein Model-Shooting für Pädophile ist nicht dabei, auch nicht unter der Bedingung „Die Mütter waren bei den shootings immer anwesend und der Großteil der Einnahmen ging auch an die Mädchen und Eltern. Nirgendwo wurde Gewalt angewendet und alle hatten etwas davon. Man sieht nur glückliche Kinder.“

      Einen sehr guten Bericht findet man auf der (auch sonst sehr empfehlenswerten) Seite „Montebasso’s Blog“.

      Hier der Link zum Artikel „1.500 kleine Model-Mädchen und ihre dunkle Geschichte“.
      https://montebasso.wordpress.com/2019/05/26/1-500-kleine-model-maedchen-und-ihre-dunkle-geschichte/

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      1. Schneeschnuppe, Du must aber auch zugeben, dass die Mütter und Väter die Posing bei ihren Kindern erlaubt hatten dies nicht tun hätten müssen. Ich stehe da auf einen völlig liberalen Standpunkt. Ich finde es auch unerträglich wie der Staat versucht Kinderpuppen zu verbieten ohne irgendeine wissenschaftliche Begründung. Im Gegenteil wenn man sich die Vergewaltigungszahlen in Ländern ansieht wo Pornografie erlaubt ist und diese vergleicht mit dem Zustand davor, sieht man doch einen ständigen Rückgang der realen Missbrauchszahlen.

        Zumindest ist ein Anstieg nirgends dokumentiert seit Pornografie irgendwo eingeführt wurde. Gleiches ist übrigens mit der fiktiven Kinderpornografie, auch hier gibt es diese eine schweizer Studie die Du ja selbst in einem Beitrag zitierst, wo klar gesagt wird dass kein Zusammenhang zwischen konsumierter Kinderpornografie (sogar der echten) und reale Missbrauchstaten zu sehen wären.

        Das ist ähnlich wie bei Gewalt PC Spiele u.Ä. Natürlich auch bei der Prostitution auch wenn ich Deine Meinung dazu kenne.
        Es ist doch so wie mit den Kinderpuppen Schneeschnuppe. Die einzige Begründung ist weder beweisbar da keine Studien vorliegen noch möchte man überhaupt Studien dazu machen………meine Vermutung: ist die Angst vor nicht gewünschten Ergebnissen so groß?? Das man hier sogar die Moral und Ethik als Grund bemüht keine Studien zu machen ist Hohn u. Spott da man schließlich realen Missbrauch verhindern kann.

        Die AfD Rednerin sagt es klar aus was los ist. „ich als Mutter möchte das nicht“ „meine Tochter hat die gleiche Kleidergröße“ bla bla bla.

        Und mit Posing war es genau so. Militante Kinderschützer finden es eklig. Es ist kein Fall dokumentiert wo ein Kind dies ebenfalls nach Erreichen des Erwachsenenalters eklig fand wenn ein Fotograf es neben Mama fotografiert. Natürlich, wenn man dem Kind es lange genug einredet dann wird es irgendwann mal einen psychischen Schaden haben und das ist dann der echte Kindesmissbrauch.

        Masturbation mit einem Menschen als Vorbild ist immer eine Hommage eine Würdigung an diesem Menschen den man eben so schön/hübsch findet dass man ……….es nicht mehr aushält (räusper)

        Es ist wie ein Puzzlespiel Schneeschnuppe. Kinder werfen ein paar Teile ins Feld, dann Eltern, schließlich Pädos, Aktivistengruppen und schließlich der Staat, der versucht mit Gesetzen dies alles zu lenken.

        Doch vor allen die Aktivisten treiben alle vor sich her mit Milliardenbeträgen ausgestattet versuchen sie eine neue Ethik eine neue Moral über die Menschheit zu stülpen. Und bedienen sich besonders perfide den Schwächsten…….den Kindern in dem sie die Schulpflicht missbrauchen um dort zu indoktrinieren. Dabei sollen die Schulen ja neutral bleiben laut Gesetz. Diese militanten Kinderschützer wollen allen anderen weis machen, dass es keinen gemeinsamen Nenner geben würde zwischen den zuvor genannten Gruppen, sobald Pädos dabei wären. Also niemals ein schönes Bild aus den Puzzlestücken zusammensetzbar wäre wenn Stücke von Pädos mit drinnen sind.

        Tatsächlich ist es aber so dass die Natur ihren eigenen Weg sucht wie Wasser das seinen eigenen Weg sucht. Jahrtausendelang sind keine psychologische Zombies unter den Kindern „produziert“ worden und da stellt sich die Frage, brauchen wir überhaupt militante Kinderschützer oder sind diese für alle nicht eher schädlich?
        Denn alle Gruppen sind Jahrtausendelang sehr gut miteinander zurecht gekommen bis……militante Kinderschützer auftauchten. Die natürlich selbst sehr sehr viel Geld an ihrer Arbeit verdienen.

        Und hier einen Bericht (den Du aber sicher kennst) von jemanden der sich beruflich haufenweise Kinderpornos ansehen hat müssen

        https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kinderpornografie-und-strafrecht-das-leiden-der-anderen-kolumne-a-28d03ffc-c7b0-4914-83cb-be0f2003bbd1

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      2. „Du must aber auch zugeben, dass die Mütter und Väter die Posing bei ihren Kindern erlaubt hatten dies nicht tun hätten müssen.“

        Ja, sie haben es erlaubt und hätten es nicht erlauben müssen. Es wird da sicher auch ganz unterschiedliche Interessenlagen gegeben haben. Ich vermute, dass es überwiegend finanzielle Interessen waren, was aber nicht mit ausbeuterischen Interessen gleichzusetzen ist.

        „Und mit Posing war es genau so. Militante Kinderschützer finden es eklig. Es ist kein Fall dokumentiert wo ein Kind dies ebenfalls nach Erreichen des Erwachsenenalters eklig fand wenn ein Fotograf es neben Mama fotografiert. Natürlich, wenn man dem Kind es lange genug einredet dann wird es irgendwann mal einen psychischen Schaden haben und das ist dann der echte Kindesmissbrauch.“

        Kennst du den Fall von Eva Ionesco?
        https://de.wikipedia.org/wiki/Eva_Ionesco

        Aus dem Artikel:
        „Am 23. Mai 1977 veröffentlichte Der Spiegel auf seiner Titelseite ein von ihrer Mutter aufgenommenes Aktfoto der pubertierenden Eva Ionesco mit erotisierenden Accessoires, die Überschrift lautete „Die verkauften Lolitas“. Das führte erstmals in der bundesdeutschen Geschichte am 23. Juli desselben Jahres zu einer Rüge des Deutschen Presserats wegen Sexismus.“

        Der Spiegel hatte damals eine Auflage von fast 1 Millionen. Das damalige Coverbild dürfte seit der Gesetzesänderung von 2015 den Tatbestand Kinderpornographie erfüllen.

        => („… kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat: (…) b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes, …“)

        Über den heutigen rechtlichen Status dieser Spiegel-Ausgabe bin ich mir im Unklaren.

        Das Bild an sich wäre vermutlich Kinderpornographie. Die Spiegel Ausgabe als Ganzes ist vermutlich ein Dokument der Zeitgeschichte und deshalb nicht Pornographie. Wenn man allerdings die Spiegel Ausgabe besitzen würde, das Cover ausschneidet und den Rest weg wirft, hat man wahrscheinlich sogar die Straftat „Herstellung von Kinderpornographie“ begangen.

        Das muss so nicht stimmen – ich bin kein Anwalt – aber es zeigt, dass der Umgang mit derartigen Materialien (besonders für einen Pädophilen) total vermint ist. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte besser komplett die Finger davon lassen.

        Weiter aus dem Artikel:
        „Ihr Schauspieldebüt gab Eva Ionesco 1976 im Spielfilm Der Mieter von Roman Polański. Weitere Filmrollen bestärkten ihr Image als „Kindfrau“. Aus dem US-amerikanischen Softsexfilm Spermula (1976) wurde ihre Rolle vor der Veröffentlichung wieder herausgeschnitten, da sie in sehr freizügigen Posen zu sehen war. In der im Spätsommer 1976 gedrehten und 1977 veröffentlichten italienisch-deutschen Koproduktion Spielen wir Liebe trat Eva Ionesco – bei den Dreharbeiten erst elf Jahre alt – neben der gleichaltrigen Lara Wendel in freizügigen Nackt- und Softsex-Szenen mit Martin Loeb auf. In ungeschnittener Fassung sind Aufführung, Verbreitung und Besitz dieses Films seit 2006 in Deutschland nach § 184b StGB (Kinderpornografie) gerichtlich verboten (AG Karlsruhe, 31 Gs 1824/06). Ende der 70er schaltete sich das Jugendamt ein und die Mutter verlor das Sorgerecht. Seitdem hat Ionesco keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter, sie wuchs in einer Pflegefamilie auf.“

        Die Mutter verdiente Geld mit erotischen Nackt-Posing-Aufnahmen und dann sogar mit Softsex-/Softpornofilmen der 11-jährigen Tochter.

        Das ist vermutlich der Prototyp eines Falles, mit dem von Kinderschützern wunderbar und für Dritte absolut nachvollziehbar eine Posing-Strafbarkeit begründet werden kann (nach dem Motto „Posing führt zu Kindesmissbrauch“)

        Weiter aus dem Artikel:
        „Am 12. November 2012 verklagte sie ihre Mutter auf Schadenersatz in Höhe von 200.000 Euro und Herausgabe aller Nacktfotos, die ihre Mutter in den 1970er Jahren von ihr angefertigt hatte. Das Gericht ordnete die Rückgabe von Negativen an und sprach Eva Ionesco 10.000 Euro Schadenersatz zu, wies weitergehende Forderungen jedoch ab.“

        Ich glaube nicht, dass in dem Fall alles schick war und man Eva Ionesco später nur lange genug einredet hat, wie schlimm die Sache doch sei. Andererseits: auch wenn ich diese Sache als für das Kind ziemlich negativ und belastend bewerte, halte ich es nicht gleich für „die Hölle auf Erden“.

        Wenn über Kinderpornographie ausschließlich in dem Sinne gesprochen wird wie bei Pressekonferenz der Polizei geschehen, von der die Fischer-Kolumne berichtet („Selbst die erfahrensten Kriminalbeamten sind an die Grenzen des menschlich Erträglichen gestoßen und weit darüber hinaus“), dann geht das mit Sicherheit an der Wirklichkeit des Regelfalls von Kinderpornographie vorbei.

        Auf ein Exemplar eines Magazins wie dem Spiegel kommen locker 5 Leser (aktuelle Auflage Spiegel lt. Wikipedia: 647.883 Exemplare; Reichweite: 4,66 Mio. Leser). Also müssten 1977 gut 5 Millionen Menschen vom Spiegel Cover traumatisiert worden sein. Das ist natürlich Unsinn. Aber nur weil das bewusst in der Öffentlichkeit geschaffene Bild von Kinderpornographie mit der Wirklichkeit ziemlich sicher nicht allzu viel zu tun hat, halte ich Kinderpornographie mir realen Kindern noch lange nicht für unbedenklich.

        „Masturbation mit einem Menschen als Vorbild ist immer eine Hommage eine Würdigung an diesem Menschen den man eben so schön/hübsch findet dass man ……….es nicht mehr aushält (räusper)“

        Das mögen manche Nutzer von menschlichen Vorbildern als Masturbationsvorlage so interpretieren. Der Dargestellte fühlt sich, wenn er davon erfährt, aber häufig in seiner Intimsphäre verletzt und aufgrund dieser Verletzung herab gewürdigt. Dem Nutzer geht es auch nicht um eine Hommage oder ein Kompliment gegenüber dem Dargestellten, sondern um sexuelle Befriedigung. Eine Hommage, die nicht als Hommage gemeint ist und nicht als Hommage verstanden wird, ist keine Hommage.

        Ich gönne dir deine Befriedigung trotzdem.

        „Jahrtausendelang sind keine psychologische Zombies unter den Kindern „produziert“ worden …“

        Woher weißt du das? Psychologische Gutachten sind bei vor Jahrtausenden Verstorbenen doch eigentlich etwas schwierig zu besorgen.

        Wenn jemand unbedingt behaupten will, dass die Päderastie im antiken Griechenland psychologische Kinderzombies produziert hat, ist das nicht ohne weiteres widerlegbar. Ich halte es zwar für extrem fernliegend und ich glaube auch, dass die Kulturleistungen der Alten Griechen auf das glatte Gegenteil hindeuten. Aber einen definitiven Beweis für die positive Wirkung der Päderastie oder die Wiederlegung einer negativen Wirkung kann ich trotzdem nicht antreten.

        Was sicher falsch ist, ist die Vorstellung, dass die Gesellschaft so sein müsse, wie sie heute ist und dass der heutige Umgang mit Kindern der einzig richtige und moralische wäre.

        „da stellt sich die Frage, brauchen wir überhaupt militante Kinderschützer oder sind diese für alle nicht eher schädlich? Denn alle Gruppen sind Jahrtausendelang sehr gut miteinander zurecht gekommen bis……militante Kinderschützer auftauchten. Die natürlich selbst sehr sehr viel Geld an ihrer Arbeit verdienen.“

        Ich glaube nicht, dass es Kindern früher besser gegangen ist. Es gab früher Kinderarbeit, Prügelstrafe, Onanierverbot wegen angeblicher Rückenmarksschäden und was weiß ich noch alles. Objektiv gesehen gibt es viele Dinge, die sich verbessert haben. An diesen Verbesserungen haben auch Menschen mitgewirkt, die Kinderschützer waren und die zu ihrer Zeit als militant galten.

        Das gilt ähnlich auch für andere Bereiche der Gesellschaft. In Deutschland galt einmal die Demokratie als staatsfeindlich und militant. In England galt die Vorstellung es könne ein Frauenwahlrecht geben als abstrus und radikal. In den USA wiederum gab es mal Radikale, die davon faselten die Sklaverei abschaffen zu wollen.

        Ich mag radikale „Überzeugte“ bzw. „Gläubige“ nicht. Aber sie bringen nicht immer und stets Schlechtes hervor.

        Ich stimme mit dir voll überein, dass es zu viele militante Kinderschützer gibt, die von ihrer Arbeit persönlich profitieren (z.B. durch Status / Ansehen) und zu viele Pseudo-Kinderschützer, denen es nur ums Geld geht.

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