Lichtinseln

Dass Pädos sich Bilder von Kindern anschauen, ist für Normalos gruselig bis verstörend. Erst recht, wenn man vielleicht eigene Kinder hat und deren Bilder irgendwo auf Facebook oder Flickr oder Instagram herumschwirren. Man kann sich dann ja nicht sicher sein, ob die Bilder der eigenen Kinder nicht auch von jemanden angeschaut oder sogar unaufgefordert im Internet geteilt werden. Das kann einem dann vielleicht sogar richtig Angst machen.

Ich schreibe hier für mich selbst, für andere Pädos aber auch für Normalliebende, die vielleicht zufällig über die Seite stolpern. Bei den Normalos würde ich mir natürlich wünschen, vielleicht ein paar Vorurteile über Pädos ausräumen zu können.

Trotzdem teile ich hier auch Videos und in Zukunft vielleicht hin und wieder auch mal Bilder von Jungs, die mir gefallen. Ich stoße damit ein glattes Drittel meiner „Zielgruppe“ sehenden Auges vor den Kopf. Warum?

Erstens, weil die Videos den restlichen zwei Dritteln meiner „Zielgruppe“ (anderen BLs und mir selbst) gefallen und zweitens, weil es ein Teil der Wahrheit ist. Wenn ich diesen Teil der Wahrheit verschleiere, was wird dann aus meiner Glaubwürdigkeit? Kein Mensch ist nur gut, ich selbst sicher auch nicht. Ich schlage mich lediglich so gut durch das Leben, wie ich es vermag.

Die Lichtpunkte, die ich auf meinem Bildschirm anschaue, tun niemandem weh, genauso wenig wie ich einem Jungen etwas für sein Leben Entscheidendes weggucken könnte, nur weil sich zufällig auf dem Bürgersteig unser Weg kreuzt.

Und es gibt ja auch einen tieferen Grund hinter diesem Teil der Wahrheit: wenn man sich nicht an der Sonne wärmen darf, muss es genügen, eine Kerze anzuzünden.

Ich brauche meine Lichtinseln. Sie halten mich über Wasser und helfen, das Leben erträglich zu machen – und in dem Moment, in dem ich hineinschaue, sogar schön.

Geteilt via headshotsfaceboys

3 Kommentare zu „Lichtinseln

    1. Wahrscheinlich gar nichts. Die Inhalte des Blog sind meiner Einschätzung nach völlig legal und eigentlich unproblematisch. Natürlich kann ich nicht ausschließen, dass das jemand anderes anders sieht, bzw. sehen will.

      Ich habe hier einmal über den „Stefan-Text“ berichtet.

      https://paedoseite.home.blog/2019/03/28/der-stefan-text/

      Der Text wurde (lt. Angaben im Boywiki) im Jahr 1995 von Stefan Keck, dem ehemaligen Betreiber der Webseite Bücherkiste, per Mail versendet. Keck behauptete, ein Bekannter von ihm sei der Autor. Es handelt es sich um einen nüchtern, sachlichen Bericht zweier Freundschaften mit erwachsenen Männern, der auch die Schilderung illegaler Handlungen mit Kindern enthält.

      Der Text reichte im Jahr 2003 trotzdem zu einer Ermittlung und Anklage wegen gemeinschaftlichen Verbreitens pornographischer Schriften gegen zwei pädophile Personen, die den Text jeweils auf Ihren Internetseiten veröffentlicht hatten. Das Amtsgericht Trier hat die Angeklagten am 25. März 2003 dann auch tatsächlich für schuldig befunden und den Angeklagten G. (den Pädoaktivisten Dieter Gieseking, der die Webseite Krumme13 betreibt) zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Zubilligung von Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

      Die Berufungen der Angeklagten wurde vom Landgericht Trier mit Urteil vom 29. September 2003 als unbegründet verworfen. Einen Freispruch gab es erst im Revisionsprozess durch das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 26. 9. 2005.

      So etwas kann mir im Grunde auch passieren. Ich bin überzeugt, dass Ermittlungen erst gar nicht aufgenommen oder eingestellt werden würden, wenn es mit rechten Dingen zugeht. Ein perfekter Schutz vor ungerechtfertigter Verfolgung ist das aber nicht.

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      1. Freie Meinungsäußerung (also was du in diesen blog sagst) nach Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2

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